1926 / 283 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[90622] Oeffentliche Versteigerung.

Am Donner®stag, den 9 Dezember 1926, uachmittags 1 Uhr, tollen in unteren Getckäste1äumen, Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 31, 60 Stück UAftien über je nom. NM 50 sowie 3 Anteil\(heine über je nom. NM 18,75 unserer Getell- schatit für Rechnung wen es angeht ver- steigert werden.

Berlin, den 3. Dezember 1926. „Hausleben“ Versicherungë-Attiecugesellschaft. Der Vorstand.

[90514]

Die per L Januar 1927 tällig werdenden Zine1{heine unserer 8°/% igen Gold- hypothekenpfandbriefe lösen wir wie folgt ein:

aus 50 GM mit NM 2,

0 " " u 4,

« 200 „S

« 900 ¿ mD, 1000 " 40, 2000 u 80, , §000 200.

Von obigen Beträgen kommen 10% Kapitalertraasteuer in Abzug.

Mannheim, den 1. Dezember 1926.

Rheinitche Hypothetenbank.

[90624 Fleischmann & Bloede!l Nachf. F. Berlin A. G., Fürth i. B. Hierdunch fordern wix die Inhaber der von uns im Jahre 1923 ausgegebenen 5% igen Goldeonl!eihe aut, ihre Obli- ationen entweder bei un8 oder bei der Süddeutschen Treuhand-Ge)ellschatt A. G., Nürnberg, Königsstraße 3, mit Angabe des Nennbetrages und der Stücktenummern bis zum 18, Dezember 1928 anzu- melden. Die Obligationen werden nah den Be- immungen der Bekanntmathung über die bwendung des Konkurses vom 14. Juni 1924 vom Verfahren betroffen. Fürth, den 3. Dezember 1926. Fleischmann & Bloedel Nachf. J. Berlin A. G.

(90512) „Silesia“ Maschineu- handels-Aïtiengefellschaft.

Die Herxen Aktionäre unserer Gesell- \{haft laden wir hierdurch zu der am 4, Fanuar 1927, unachmittags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Geiell- schaft, Berlin W. 35, Potsdamer Str. 102, 111. Etage, tür das Geichättéjahr 1925 stattfindenden ordeutiichen Geueral- versaunnlung ein.

Tagesorduuug: 1. Vorlegung des Ge|chättsberihts und

der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- l

lustrechnung tür das Geschättsjahr 1925 sowie Beschlußtassung hierüber.

2, Gntlastung des Vorstands und des Dans für das Geschäftsjahr 925,

Zur Teilnahme an der Generalversamm- fung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktieny )pâtesteus am 31, De-

mber 1926 bei der Ge)ellihattéfasse oder

ei einem deut\chen Notar hinterlegen.

Berlin, den 1. Dezemver 1926.

Der Vorstand.

[90620] Klosterkellerei Maulbronn

Aktiengesellshast in Maulbronn. Die ordeutliche Generalversamm- Iung findet am Mittwoch, den 29. De- ne 1926, nachmitiags 5 Uhr, m Nebenzimmer des Gasthofs zur Kloster- brauerei in Maulbronn ftatt. Tagesëvorduung:

1. Entgegennahme des Jahreétberichts und der in § 260 H.-G.-B. be- zeihneten Vorlagen.

2. Beschluß\afsung über die Bilanz.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Hierzu werden die Herren Aktionäre

unter Hinweis auf § 15 des Statuts ein- den mit dem Anfügen, daß als weitere terlegungsftelle für die Aktien die

Vereinébank Maulbronn, e. G. m. b. H. in Maulbronn

bestimmt ist. Maulbronn, den 2. Dezember 1926. Der VorstanD. Frihß Jordan und Th. Späth.

[70215] Allkant Betten ea A.:G,.,

Die am 30. Juli 1926 stattgefundene o. G.-V. genehmigte nahftehende Bilanz für das Geichäitéjahr 1925.

Aktiva.

An Kassakonto. .……. Debitorenkonto . . Moaynhinenkonto. .. Weitzeug und Vorrichtg. | Fabrikatekonto . : Halbfabaikate . .

atentefonto . « ModeUkouto . . Materia1fonto Inventaxkonto Veclust tür 1925 .

[#2 É LANLLE S. S S

Pasfiva, Per Aktienkapital . . o Kreditorenkonto « Vortrag von 1924 .

j 9 | E

Die ausscheidenden Aufsichte1atêmit- Hane Herren Albert Levy, Dr. Martin

annes, Berlin, wmden wiedergewählt. err. Nobert Brarmnithild Düsseldorf, 1

2 | fügung gestellt werden, werden für kraftlos 72 f erklärt. A

| Diese

190807) Brauereigesells{chaft

vorm. Fr. Reitier in Lörra. Die dz zifzigste ordentliche General- verjammiung unjerer Gejell\{ha1t findet.

am Montag, den 24. Jauuar 1927,

vormittags 11 Uhr, im Nebenzimmer

der Biauerei Neitter in Lörrach statt. Tagesordnung :

1. Bericht des Vorstands und des Auf- | fichterats über das Geschäjtejahr 1925/26, j

2, Genehmigung der Bilanz, Beséhluß- fassung über die Verwendung ‘des Ueber- téhusses. jowie Entlastung des BVor- stands amd des Au!sichtérats.

3. Neuwahl des Aufsichtörats.

Diejenigeu Aktionäre, die an der Ge-

neralvertammlung tetlnehmen wollen, ‘haben

ihve Aktien bis jpäâtestens Donnerätag, den

20. Januar 1924, abends vor 6 Uhr, bei

der Getellshaftéfasse oder der Borsthuß-

bank Lörra oder bei einem Notar (laut

L 19 der Statuten) zu hinterlegen, wo-

gegen denselben eine Eintrittskarte aus-

getolat wird.

Lörrach, den 2. Dezember 1926.

Der Aufsichtsrat. Friedrih Sturm.

[90551]

MagdeburgerBankAktiengesellschaft in Liquidation, Magdeburg.

Die Aktio1-âre der Magdeburger Bank

Aftiengesell\cha1t in Liquidation in Magde-

burg werden häieidurch zu einer am Diens-

tag, den 28. Dezember 1926, vor- mittags 10 Uhr, in den Räumen der

Gesell\hat, Magdeburg, Otto - von-

Guericke-Straße 100 tattfindenden außer-

ordentlichen Generalversammlung

eingeladen. j

Tagesordnung:

1. Vorlegung der Liquidationseröffnungt2- bilanz ver 3. Juli 19295 und Be- schlußfassung über Genehmigung.

2. Euteilung der Entlastung an ‘den Borstand und den Aufsichtsrat für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 2. Jult 1925,

. Vorleaung des Geschättberihts und MNechnungtabschlusses für die Zeit vom 3. Juli 1925 bis 31. Dezember 1925 und Beschlußfassung über Genehmi- gung.

. Erteilung der Entlastung an ‘den Liquidator Backs{ch und den Aufsithts- rat für die Zeit vom 3. Juli 1925 bis 31. Dezember 1925. h

5, Bericht übex den heutigen Stand ‘der Liquidation. i

6. Neuwahl von Auffichtsratsmitgliedern.

7. Verschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, die si an der

Generalver)ammlung beteiligen wollen,

haben ihre Aktien späteftens bis zum vor-

leyten Werktage vor der Generalversamm-

Ung bei der Kasse der Gesellschaft in Magde- burg oder bei einem reidsdeuts{chen Notar zu hinterlegen. Die Bescheinigungen über bei einem Notar ertolgte Hinterlegung müssen spätestens am letzten Werktage vor der Generalversamm1inng bei der Gesell- satt binterlegt dein. Magdeburg. den 2. Dezember 1926. Der Liquidator: Kluge.

[88916] Luxsche Fudustriewerke A, G., Ludwigshafen a. Rh. j

I. Auf Grund der von der General- veriammlung unterer Gesell\chaft vom | 12. Oktober 1926 beshlossenen Zu)ammen- legung des Aktienkapitals im Verhältnis | von 3:2 von NM 1%00000 au RM 1 000000 fordern wir hiermit die Aktionäre auf, hre Aktien nebft Gewinn- anteil- und Erneuerungtstheinen bis fspäte- stens 15. März 1927 bei der Nh. Creditbank, Filiale Ludwigshafen a. Rh., und der Darmstädter und Nattonalbauk, Filiale Ludwigshafen a. NH., untex Beitüguug eines geordneten Nummernveizei@hnisses einzureithen.

14. Für je 3 alte Aktien werden 2 neue Aktien mit gleichem Nennwert oder für je 15 alte Aftien eine neue Aktie im Nennwert von NM 1000 ausgegeben. Die alten eingereichten Aktien verlieren ihre Gültigfeit und werden vernichtet.

1T1. Soweit die von den Aktionären ' eingereihten Aktien zur Durchführung der Zu)ammenlegung nicht auêreithen, der Ge- 1ell)éhatt aber zur Verwertung tür Nech- nung der Beteiligten zur Ver'ügung qge- | steltt sind, werden nene Aktien im gleichen Verhältnis wie in Abd1ayz Il zur Ver- fügung gestellt. Diese neuen Aktien werden in einer öfferrtlihen Versteigerung meist-| bictend verkauft. Der Erl88 wird den Einlieferern irn Verhältnis hres Aktien- | Le zur Verfügung gestellt. Die Aktien, welche innerhalb der testgeseyten Frist niht eingerei{t werden, und die Aktren, wel@{e von einem Aktionär in einer Anzahl eingereicht werden, die zur Durhführung der Zusammenlegung von 3:2 niht auk- reiéhen und der Gesellsé{hait ni{ht zur Ver- | \wertang "ür die Beteiligten zur Ver-

i . An Stelle der tür kratt!os er- | flärten Aktien werden neue Aktien aus- \ gegeben, und zwar ebentalls je 2 nene 1m Nennwert von fe RM 100 für 3 alte.

Versteigerung verkauit. Der Er1ö8 tvird den Beteiligten im Verhältnis thres Aftienbefiges zur Verfügung geftellt. Gleichzeitig fordern wir gemäß ‘S 289. | Ahbiay 2 des H.-G -B. unter Hinweis auf die beschlossene Herabsetzung des Aktien- favitals untere Glänbiger auf, thre An- | \sprôthe anzumelden. j Ludwigzhafen a. Nh., den 27. No-

j sifffe-Gesellsha!t in Hamburg im Wege } der Fusion unter Auts&hluß der Liquidation

J-anzumelden.

/ neuen Afktien werden für Rechnung | 5 \der Beteiligten meistbietend in öffentlicher |

(34 /

[90522] Hapag Hamburg-Aineritaui)cche Packetfahrt- Actien -Gesellfchaft (Samburg-Amerika Linie). Die Hamburg-Amerikamische Paket iahrt- Actien-(Ge vellibaft in Hamburg bat das Vermögen der Deutsh-Australi\henDampf-

übernommen.

Die Gläubiger der durch die Fusion auigelösten Gesellschaft werden hiermit | gemäß §8 306, 297 des Handelzgeseybuths autnetordert, ibre Forderungen bei der Hamburg-Umerikani)che Packetfahrt-Actien- Gesell\1hatt, Hamburg, Alfterdamm 29,

Hamburg, den 4. Dezember 1926. Der Vorstand.

[90523] Hapag

Samburg-Amerikauitche Packetfahrt- Actien-Gesellichaft _

(Samburg-Amerita Linie).

Actien-Gesellschatt in Hamburg hat das Vermögen dexr Deut\@{hen Damptschiffkahrts- Gejell\chaft Kosmos in Hamburg im Wege der Fusion unter Ausschluß der xiquidation fibernommen. :

Die Gläubiger der durch die Fusion anufgelöften Gezellihatt werden hiermit gemäß §8 306, 297 des Handelsgesezbuhs aufgetordert, ihre Forderungen bei Der Hamburg-Amerikani|che Pattettahrt-Actien- Get|ellshaft, Hamburg, Alsterdamm 25, anzumelden.

Hamburg, den 4. Dezember 1926.

Der Vorstand.

Tz „Hawag“ Handelsgesellschast

für Anio-Wesen A.-G. [90621] Kraftloserkläruug.

Nachdem die Frist zur Einreichung ‘der Aktien unserer Geiellschatt zum Zwecke der Zujammenlegung abgelauten t, werden die tro Hreimaliger Aufforderung im Deutsthen Reichsanzeiger nicht eingereiéthten Aktien im Getamtbetrag von

RM 15720 sowie eingereichte Aktien, die zur Durh- führung der Zusammenlegung niht aus- reichen und die der Gesell)chaft nicht zur Verwertung sür die Beteiligten zur Ver- tügung gestellt worden find, im Gesamt-

betrage von

RM 6520 einsließlich lautender Gewinnanteils- und Erneuerungs8s{heine gemäß § 290 H.-G.eB. | hiermit für krattlos erflärt.

Yn Stelle dieser kraftlos gewordenen Aktien treten gemäß Beichluß der General- veriammlung vom 30. Juni 1926 278 Stück Aktien Nr. 4723 —5000

zu je nom. NM 20 = RM 5560 unserer Gesell\ichait mit Gewinnanteil- scheinen für tolgende und Erneuerungs- \fcheinen. :

In Anwendung dex geseglichen Be- stimmungen werden diese Aktien durch Bffentlihe Versteigerung verkautt.

Die Versteigerung findet am Samstag, den 11, Dezember 1926, vormittags 10 Uhr 30 Min., in den Amtsräumen des Notariats München 11, München, Neuhauser Str. 6/2, statt. Die Ver- steigerung erfolgt nur in einem Posten und nux gegen sotortige Barzahlung. Der Erl68 abzügl. der entstehenden Kosten wird gegen Einre1hung der frattlos er- flärten Aktien einchließliß Gewinnantei18- und Erneuerungbs@{heinen den Beteiligten im Verhältnis thres Befitßzes bei Der Donauländischen Kreditgesellsthast A. M L p Ga aE

- zur Verfügung gestellt. pan den 4. Dezember 1926. „„Hawag‘“ Handelsgesellschaft für Autowesen A. G. Der Vorftand. [90970]

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Generalversauunlung au 28, Dezember 1926, nachmittags 4 Uhr, im Geschäitshaus der Gejell}ha]\t zu Essen ergebenft œin.

Tagesordnuug :

1, Vorlage derGoldmarkeröffnungsbilanz auf deu 1. uar 1924 und des Prütungéberichts dazu sowie Betthluß- fassung über dievelbe und die Ums- | stellung des Grundkapitals. Statutenänderungen, betr. die Um- ftellung und die Vergütung des Aufs- |

fichtsrat.

3, Ermächtigung des Vorstands zur Fest- segung lder Modalitäten der Durch- | führung der Umstellung jowie die etwa vom Negisteraichter verlangten Aenderungen der Generalverjamm- Tungebe\hlüsse vorzunehmen, }oweit Fie deren gassurg betreffen.

. Vorlage des Geschättsberihts, des Jahresabs(hlufses und der Gewinns und Verluftre{nung für das Ges- \chättsjahr 1924. Erteilung der Ents- | lastung an Autsichtsrat und Vorstand. |

d. Vorlage des Ge)chärtsberichts, des Jah1resabschlusses und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftss jahr 1925. Erteilung der Entlastung: an Auffichtsrat und Vorstand.

6. Anficht-ratswahl. : j

Behufs der Ausübung des Stimmre{ßts

müssen die Aktionäre ihre Aktien am; 2. Wenktage vor der Versammlung beij der Ge)ellichait in Essen hinterlegen. Die Hintexlegung ift au ‘bei der Reichsbank oder einem deuts{hen Notar zulälsig. In. diesem Falle müssen die Hinterlegungs- ! {heine am 2. Werktage vor der Ver)amms- | lung bei der Gesell\haft in Essen Hinter- legt werden.

Eήfffsen, den 3. Dezember 1926

Sffener Prívatbank

2.

Generalversammlung am Montag,

¡Vank K. a. A., | oder den Hinterlegungs8'chein eines deutichen

Die Hamburxg-Amerikani1{he Paeetfahrt- |-

| Börtengeseues ‘dic Zulaffung zum Börsen-

Miltenberg & Kriete Aktieagefellschast, Bremen.

Emnladung zur außerorDentlicheu

den 27. Dezember 1926, 11 Uhr vormittags, in der J. F. Schröter Bank K. a A., Bremen, Obernstr. 2/12.

A.

1. Beslußtassung über die Veräußerung des Vermögens der Gejelchaît im ganzen unter Vorlage des hierüber get{loffenen Vertrags.

2. E1nennung emes Liquidators. j

Stimmberehtigt sind diejenigen Aftio-

nâre, welche pätestens am 24. Dezember

1926 ibre Aktien bei der I F-+ Schröder

Bremen, hinte1legt |

Notars eingelietert haben. [90619] Bremen, den 2. Dezember 1926. Der Vorstand. D. Kriete.

[9058974

Deutsche Hypothekeubauk (Actien - Gesellfhaft).

Bekanntmachung,

betreffend Auégabe von

GM 7 500 090 7% Goldpfsaud- briefe Serie 30 = 2688,15 Ke Feingold,

GM 7 560 000 7% Goldpfaund- briefe Serie 31 = 2688,15 Le Feingoid,

GM 7 500 000 80%, Goid- Fommaualobligatiouen Serie 6

2688,15 Ke Feingold,

je in folgender Stückelung:

1000 Stück Lit. A Nr. 1—1000 zu (GM 3000 = 1075,26 œ Feingold, 3250 Stück Lit. B Nr. 1—3250 zu GM 1000 = 358,42 g Feingold, 2100 Stü Lit. @ Nr. 1—2100 zu GM 500 = 179,21 g Feingold, 2000 Stück Lt. D Nr. 1—2000 zu GM 100 = 35,8422 & Feingold, der Deutiéthen Hypothekenbank

(Actien-Gesellschaft).

Die Goldyvfandbriete undGoldkommunal- obligationen lauten auf den Fnhaber ‘und sind mit halbjährigen, |

bei der Serie 30 am 1. Ayril und

1. Oftober, erstmalig am 1. April 1927,

bei der Serie 31 am 1. Januar und

1. Juli, erstmalig am 1. Juli 1927,

bei der Serie 6 am 1. April und!

1. Oktober, erstmalig am 1. April 1927,

fälligen Zins)\cheinen sowie dem dazu gebörigen Erneuerungsfchein vertehen.

Die NRückzablung der Goldpfandbriefe und Goldkommunalobligationen durch die Gesellschatt erfolgt nach Kündigung oder Auëlosung, die zum e1sten Werktage eines | jeden Kalenderviertelfahres mit eîin- monatiger Kündiaungdfrist zuläsfig ift. Die Kündigung is bei den Goldpfand- briefen frühestens mit Wirkung zum 1. April 1922 und bei den Goldkommunnal- obligationen frühestens mit Wirkung zum 2. Januar 1932 zuläfsig; cine Auëlosung darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welcbe aut die Deckungs- hypothekfen bezw. Deckungsfommunal- darlehen durch Tilaungöbeträge oder durch außergewöhnlihe Rüczahlungen bei der Gesell)éhaft eingegangen sind.

Der Goldwert der Zinsscheine und auß8- gelosten oder gekündigten Stücke wird er- reéhnet nach dem amtlih befanntgemahten Preise des Feingoldes, der tür den 15. Tag des der Fälligkeit vorgehenden Kalender- monats gilt. Die Umreéhnung findet nah den gejeßlihen Bestimmungen tatt

Die Einlösung der zur Nückzahlung fälligen Goldptandbriefe und Goldkom- munalobligationen sowie der Zins\cheine, die Ausgabe neuer Zinéscheinbogen und etwaige Konvertierungen eriolaen kostenfrei an der Gejell\{haftsfasje in Berlin

Alle Bekanntmachungen, welckche diese Anleihen betreffen, werden im Deutschen Neichsanzeiger und iy elner Berliner Börsenzeitung, bis auf weiteres in der Berliner Börsen-Zeitung, veröffentlicht werden. Die Nummern der gekündigten oder verlosten Goldpfandbriefe uud Gold- fommunalobligationen werden spätestens 14 Tage nach der Ziehung oder Kündigung, | die Nestantenliften mindestens jährlich ein- mal befanntgemadht. i

Der von der Preußischen Staatsregierung ernannte Treuhänder hat die Urkunden über die Goldwerthypolheken und Gold- kommunaldarlehen unter Mitverschluß der Ge'ellshaft za verwahren und darf die Urkunden nur gemäß der Vorschrift des Reichébypothekenbankgeießes heraus- geben. Die als Sicherheit für die Gold- pfandbriete dienenden Goldwertbyyctheken und die als Sicherheit tür die Gold- fommnnalobligaticnen dienenden Gold- wertdarlehen, welthe ‘die Gesellschaft an prenßis{e Körperschaften des öffentlichen | Rechts unter Uebernahme der vollen Ge- währleiftung seitens Tolcher Körpersdatten gewährt hat, weiden in das Hypotheken- register bezw. Kommunaldarlehnéregister eingetragen. Außerdem haftet das Ber- mögen ‘der Gefell\chaft tür die Goldpfand- briefe und Goldkourmunalobligationen. |

Die Zulaffung der 7 %/o Goldptandbriefe und ‘der “8% Goldkommunalobligationen zur Beleihung bei der Reithébank ist be-

antragt. h

Durth Glaß ‘des Herrn Minifiers für" Handel und Geweibe vom 295. ‘November 1926 (I1b. 11791) ift angeordnet, daß es vor der Einführung obiger Goldptandbriefe und Goldkommunalobligationen an der, Börse zu Berlin eines Protpektes nicht ‘bedarf. Damit gilt gemäß § 40 des;

=

handel an der Börse zu Berlin als erfolgt. Berlin, im Dezember 1926. |

aus dem Auisichterat antgesthieden. Der Vorstand, Goldberg.

vember 1926. Der Vorstand. Dr. Wels, E, Dberwegner

A Ü O d V M N E E E E

m s t: R

Deutiche Hypothekenbauk 1B,

[90617] i Verein für Zellstoff-Fudustrie

A. tiengesellschaft.

In Gemäßheit der in Der ordeutlichen Generalversammlung vom 22. No- vember d. J: getaßten Be'chlüsse fordern wir hbierdurch. wvorvehaltlih Eintzagung der Kakpitalzerhöhung în das Hanrdels- regifter, ‘die Inbaber von Stammaftien auf, das ibnen eingeräumte Bezugsueht unter folgenden Bedingungen an8zuüben : 1. Am je 8 alte Stammaktien üm Nennwert von fe NRM 50 fam eine neue Stammaktie im Nennbetraa von RM 100 zu 107% zuzügli 6% Stüdzinten vom 1. Juki 1926 ab mnd zuzüghch Börîen- umÿ)aßsteuer bezogen weiten

2. Die Anmeldung zur Ausübung des Bezugsrechts hat zur Vermeidung ‘des Aus\chlusses in der Zeit vom 6. De- zeutber 1926vis £21. Dezember 1926 cinfhließlih :

in Berlin bei dem Bankhause Gebr.

Arnhold oder

bei dem Bankhaufe & Walter oder

bei der GeseUschaftékaffe, in Dresden bei dem Bankhause Gebr.

Arnhokd, in Frankfurt a. M. bei dem Bank- hau!e Baß & Herz : während ‘der üblichen Ges{äftéftunden zu erfolgen. i 3. Bei der Anmeékdung sind die Mäntel mit den bei den Bezugeftellen erhältlichen Anmeldetormularen zweck8s8 Abstempelung einzureichen, und zunächst 25 9% des Nenn- werts sowie das Autgeld von 7% = NM 32 für jede neue “Aktie zuzüglich 6 9% Stückzinsen auf 1072) (abzüglich Kapitalextrags|teuer) vom 1. Juli 1926 ab und zuzüglih Börsenumfaßsteuer auf den Autgabekurs- von 107 % pylus Stüdck- zinsen zu entrihten. Soweit die Au8- übung des Bezugsrehts im Wege des Brietwechsels ertolgt, werden teitens der Bezugsstellen die üblihen Spesen in Anñ- rechnung gebracht. 4, Die Bezugsstellen übernehmen auch die Vermittlung des An- und Verkaufs von Bezugsrechten einzelner Aktien. 5. Die Rückgabe der alten Aktien er- folgt \otort, die Ausgabe der neuen Aktien nach Ersltheinen. Die Eintührung ‘der jungen Aktien an den Bbrien zu Berlin Dreéden und Frankfurt a. M. wird tobald als mögli beantraat werden.

Berlin, Dresden, den 2. Dezember 1926. Verein für Zellsioff-Fudustrie Aktiengesellschast.

Gebr. Arnhold.

[90513] t ; B. Holthaus Maschinenfabrik A.-G., Diuklage i. 9.

Die Aftionäre der B. Holthaus Ma- schinenfabrik A.-G. werden hierdurch zu einer am Dienstag, den 28. De- zember 1926, nachm. 3} Uhr, in Osnabrück in Dôttings Hotel statifindenden außerordeutlichen Generalverjamm- lung eingeladen.

esorduung :

1. Beschlußfassung über die Herabsetzung. des Aktienkapitals von NM 900 000 auf NM 360 000 durch Herabseßung des Nennbetrages der Stück 6000 Aktien à NM 150 aof je RM #80. Grmächtigung des Vorstands und Antsichtsrats zur Dur(hführnuyg des Beschlusses. :

. Beschlußfassung über die Wieder- erhöhung des Aftienfavitals von RM 360000 auf RM 850000 durch Ausgabe neuer aut den Inhaber sautender, vom 1. Januar 1927 ab gewinnberehtigter Aktien und Bez gebung derselben unter Aus|chluß des gesezlichen Bezugsrechts der Aftio- näre. {Festseyung des Ausgabepreites und der übrigen Modalitäten und dêr Stückelung der Afftien. ECrmäcbtigung des Vorstands und des Auffichtsrats ur Dorchtührung des Beshlusses.

. Nach Genebmigung von Punkt L und 2 der Tagesordnung Veschluß- fassung über die Genebmigung des. mit der Gra&horn-Maschinen-Werke A-G. ‘in Bad Zwi)hchenahn ge- s{lossenen Vertrages wonach das Vermögen der Grashorn-Ma)tbinen- Werke A.-G. unter Auts{hluß der Liquidation als Ganzes auf de B. Holthaus Maschinenfabrik A.-G. übertragen wird unter Unmtau)ch von je RM 300 Grashorn- Mas@linen-Werke-Vorzugsaktien gegen je NM 240 B. Holthaus Maichinen- fabrik A.-G.-Aftien und von je RNWM300 Grashorn-Masthinen-Werke- Stammaktien gegen je RM 120 B. Holtbaus Ma\@hinenfabrik A -G.- Aktien. Ermächtigung des Vorstands und Au'sichtsrats zur Duxchführung der Beschlüsse. 4

. Beschlußfassung über die Genehmis gung eines neuen Getellschaftever- trags, der Aenderungen hirsihtlih Grundkapital, ‘Vorstand, Aufsichtsrat, Generalveriammlung, Bilanz, Ge- winnverteilung, MNetervetonds enthält.

5, Wahlen zum ‘Aufsichtörat.

Zur Teilnahme an der Genevalvere- sammlung find ‘diejenigen ‘Aktionäre ‘be- rechtigt, weléhe spätestens drei Tage vor der Generalversammlung ihre Aktien ent- weder bei unerer Gejellshantafafie in Dinklage oder ‘bei der Oldenbuxginchen See L S f “i S Dem Bankhau)e Fr. Probft & Co.,, Bremer- ‘haven, oder ‘bei einem öffentlihen Notar binterlegt haben.

Dinklage i. Q, den 30. November 1926.

Hoithaus Maschinenfabrik A-G.

Arons

(Actien-Gesellschaft). Dr. Hirte. ‘Dr. Lippelt.

Der Aufsichtsrat. Fx. Probst, Vorfißender.

\

B

Erste Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ier. 283.

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus k. dem Handel1s-, 2, dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts-, 5. G. der Urheberrechtseintragörolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8,

besonderen Blatt unter dem Titel

Berlin, Sonnabend, den 4. Dezember

1926

dem Musterregister,

die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen euthalten find, erscheint in einem

Zentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durxh die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm-

jtraße 32, bezogen werden S A. T E

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Ren. 283A und 283B ausgegeben.

Zum T0 v0 m

A E.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der Bezu g 3- preis betrögt vierteljährlih 4,50 Reichsmark, Angeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

T Az m Em

e Befristete Ænzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “S

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

156, Zur persönlichen Haftung des Verfiügungs- berechtigten für die Entrichtung der Steuer. Eine Bank, die Beschwerdeführerin, wurde gemäß §8 89, 90 Abs. 1 der Reichs- abgabenordnung persönlih für die Umsaßsteuer eines Unter- nehmens aus 1925 haftbar gemacht, weil ay bei den Lieferungen des Unternehmens in dem genannten Jahre als Bevollmächtigte oder Verfügungsberechtigte aufgetreten sei. Dieses Vorgehen stüßt 9 auf folgende tatsächliche Feststellungen: Das Betriebsvermögen des Unternehmens war der Beschwerdeführerin zur Sicherheit übereignet. Anfang 1925 übernahm die eshwerdeführerin durch einen vid Angestellten die Oberleitung des Betriebs, der sämtliche Verkäufe für das Unternehmen abshloß. Die Entgelte flossen sämtlich der D R zu, Diese Feststellungen dele ein- wandfrei getroffen. Da nach dem festgestellten Sachverhalte die Beschwerdeführerin die Lieferungsverträge abgeschlossen und die Entgelte vereinnahmt hat, ist sie nah außen als Verfügungs- berechtigte hinsichtlih dieser Lieferungen aufgetreten, gleichviel welhes im Fnnenverhältnis n Rechtsstellung gegenüber dem Unternehmen war. Sie hatte dahex nah B 84, 89 der Reichs- abgabenordnung dafür zu sorgen, daß die Ümsavsteuern aus den von ihr vereinnahmten Entgelten entrichtet würden. Auf diese Pflicht war sie ausdrücklih wiederholt hingewiesen worden; in ihrer Nichterfüllung liegt daher eine Verleßung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Mit Recht haben demgemäß die Vor- instanzen die Vorausseßungen des § 90 Abs. 1 der Reichsabgaben-

nung als gegeben angejehen und die persönlihe Haftung der geltend gemacht. (Urteil vom 1. Oktober 1926

or Beschwerdeführerin V A 470/26.)

137. Keine Verzinsung der uach § 102 Abs. 3 des Einkommezisteuergeseßes uud § 24 des Körperschafstsfsteuer- geseßes zu erstattenden Vorauszahlungsbeträge. § 132 der Reichsabgabenorduung sieht eine Verzinsung der zu erstattenden Beträge für die Fälle einer Erstattung nah §8 128 und 129 der Reichsabgabenordnung vor. Es sind dies sämtliche Fälle, in denen sich die Erstattung aus dem Abschnitt „Erstattungs- und Ver- gütungS8ansprüche“ der Reich8abgabenordnung selbst ergibt. Für die sih aus den einzelnen Steuergeseßen und aus Vorschriften anderer Ln tg der Reich8abgabenordnung, z. B. § 5 Abs. 3 der Qa aga enordnung ergebenden Erstattungsansprüche hat sich die Reichsabgabenorduung auf die Teging anderer Fragen beschränkt (val. z. B. § 130 der ReiG8abgabenor nung). Sie hat für diese Falle weder ausgesprochen, daß die zu erstattenden Beträge zu ver- Cnien, noch daß fie nicht zu verzinsen sind. Die Auffassung, daß die Reichsabgabenordnung, indem ie für die von ihr aufgestellten Er- a ive die Verzinsungspflicht einführt, damit den Grund- einer allgemeinen éeziziüng u erstattender Beträge einführen wollte, läßt sih um so. weniger rechtfertigen, als nach dem früheren Rechte eine Verpflichtung des Steuerfiskus zur Verzinsung zu er- stattender Beträge grund|äßlih verneint wurde. Anderseits ist aber auch nit ersichtlich, daß die Reichsabgabenordnung etwa für die nicht unter §8 128 und 129 der Reich8abgabenordnung fallenden Erstattungsansprüche den früheren Grundsay der Nichtverzinsung festlegen wollte, Vielmehr ist der einzelnen, eine Erstattung ein- führenden Vorschrift, ihrer Bedeutung, threm Zwecke, vielleiht au threr Entstehungsgeschihte zu entnehmen, ob eine Verzinsung als ewollt anzusehen ist. O wird eine Ins dann in Frage fommen, wenn der in dem besonderen Steuergeseße geregelte Exrstat‘ungsfall einem der in 88 128, 129 der Reihs8abgabenordnung eregelten in wesentlichen Beziehungen ähnlich ist. Bei der Er- tattung der den endgültigen Steuerbetrag überschreitenden Vor- auszahlungen liegt ein Fall der S8 128 und 129 der Reich8abgaben- ordnung nicht vor. Dies folgt niht etwa schon daraus, daß die Er- stattung im § 102 des Einkommensteuergeseßes besonders ange- ordnet ist. Denn die Anwendung der 88 128 und 129 der Reichs- abgabenordnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß in einem Steuergeseß überflüssigerweise ein bereits aus den genannten Vorschriften folgender Erstattung8anspruch gewährt wird. Dagegen ist niht anzuerkennen, ein Fall des § 128 der Reichsabgaben- ordnung sei immer dann een wenn ein Erstattungsanspruch auch ohne das Vorhandensein einer ausdrücklichen Vorschrift in dem atis) ania Steuergeseß anzuerkennen wäre. Denn die Reich8abgabenordnung bestimmt nicht, m nur Erstattungs- ansprüche aus §8 128 und 129 der Reich8abgabenordnung und aus- drüdcklih in Steuergeseßen zugelassene anzuerkennen seien. Sie E vielmehr im § 130 at von den außer in 88 128 und 129 ugelassenen Erstattungsansprüchen, ohne irgendwie anzudeuten, sie L RS Jugealen sein müßten. Folglih sind die aus dem gesamten Fnhalt eines Steuer A abzuleitenden Er- S N e als bestehend anle en, ohne daß es eines achweises bedarf, daß sie unter § 128 oder § 129 der Reichsabgaben- ordnung fallen, und ‘es ist deshalb nicht erforderlih, diese Vor- shristen weit über den Wortlaut hinaus auszulegen, um eine an-

1. Handelsregister.

Annaberg, Erzgeb. [89878] Auf Blatt 984 des hiesigen Handels- registers, die Firma Albert Böttger in Bucholz betr, ist e worden: Johanne Christiane verw. Böttger, geb. ah, in Buchholz ist ausgeschieden. Johanne Christiane verehel. Großmann, ae Der Gesell g. Vöttger, in Buchholz is Inhaberin. | führt das Handelsçe em than Bruno Großmann in | herigen Fi Buchholz ijt Prokura erteilt worden. r Amtscertht Annaberg, 30. November 1926.

Ansbaeh. i : [89879] __ Handelsregistereinträge. | Bei der Firma „Fahrzeugfabrik Ans- bah Afktiengesellschaft“, Siß Ansbach: Die Generalversammlung vom 25. Ok»

tober 1926 hat die

376240 NM

mark und eine

Bei der

B90

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bah (Stahlwarenaeschäft). berufglofen Luise Rüffelcn ist Prokura erteilt,

ebliche Lücke zwischen den nah dem Wortlaut unter § 128 oder L 129 fallenden und den ausdrüdcklih zugelassenen S Las, ansprüchen auszufüllen. Fallen aber die nur aus dem Fnhalt eines Steuergesetes abzuleitenden Erstattungsansprüche' nicht unter die 8SS 128, 129 der E Sn so fallen noch weniger dar- unter die ausdrücklih zugelassenen, die im Falle des Fehlens einer ausdrücklihen Zulassung aus dem JFnhalt des Steuergeseßes zu folgern wären. Es ist deshalb unerheblich, daß die Erstattung der den endgültigen Steuerbetrag übersteigenden Vorauszahlungen auch dann gegeben wäre, wenn die Vorschrift des § 102 Abs. 3 des Ein=- fommensteuergeseves nicht bestände, Denn die Erstattung würde dann einfacher daraus zu folgern sein, daß eben Vorauszahlungen auf die später festzustellende Einkommensteuer vorlägen, als daraus, daß § 128 oder § 129 so Gua age wäre, daß der Fall dorunter fiele. Es mag zugegeben werden, daß der Wortlaut der 8 128 und 129 der Reichsabgabenordnung nicht entscheidend ist. Der Reichs- finanghof kann aber aus ihnen lediglih den Grundsay ableiten, daß eine Erstattung mit Zinsen dann gerechtfertigt ist, wenn die Erstattung infolge fehlerhafter Behandlung der Angelegenheit durch die Steuerbehörden erforderlih geworden (jw Der Steuerpflichtige oll darunter auch dann nicht leiden, wenn den Steuerbehörden ein Vorwurf nicht zu machen ist. Die Gefahr einer unrichtigen Be- handlung einer Angelegenheit soll in jedem Falle die Steuer- verwaltung tragen. Um eine Mars unrichtige Behandlung er- orderlich gewordene La ans handelt es sih aber bei der Er- tattung der Vorauszahlungen niht. Es ist nunmehr zu prüfen, ob, obwohl §8 128 und 129 der Reich8abgabenordnung nicht an- wendbar sind, eine Verzinsung der zu erstattenden Beträge gereht- [regt erscheint. Es mag zugegeben werden, pes eine Verzinsung ann in Frage kommt, wenn der Fall eine gewisse Aehnlichkeit mit L der Reichsabgabenordnung be=-

einem der in § 128 oder ehnlihkeit mag bei den vorläufigen

handelten hat. Eine solche angen auf die Körperschaftsteuer anzuerkennen sein. Die vor- aufigen Zahlungen waren nah Entstehung der Steuerschuld ohne weiteres zu leisten Es hätte bestimmt werden können, daß ein vorläufiger Steuerbescheid zu erlassen sei, und es hätte der Jnhalt dieses vorläufigen Steuerbescheids bindend vorgeshrieben werden können. Man könnte ausführen, dadurch, daß das Geseh von dem Erlaß eines vorläufigen Steuerbescheids absah und allgemein die Verpflichtung zu einer Zahlung aussprach, deren fon die Steuer- pflichtigen ohne weiteres feststellen konnten, sollten sie nit, s{chlechter gestellt werden, als wenn ihnen vorläufige Steuerbescheide zu- gegangen wären. Die vorläufigen Zahlungen waren auch le be- messen, daß sie regelmäßig hinter der e 0gMlgen Körper]chaft- steuer zurückblieben. Dex Fall der Vorauszahlungen nah dem geltenden Einkommensteuergesey liegt aber wesentlich anders. Die Vorauszahlungen sind zu einer Zeit zu Lesen in der die Voraus- seßungen für einen vorläufigen Steuerbescheid bezüglich der be- treffenden endgültigen Steuershuld nicht ugeben sind. Der Gesc§t- geber kann niht übersehen haben, daß die Bemessung der Voraus- lei nach dem Ergebnis des vergangenen ares in ungemein zahlreichen Fällen, wie insbesondere bei Gewerbetreibenden und

andwirten qu beträhtlihen Unstimmigkeiten zwishen ihnen und der später fe tgestellten Steuershuld führen würde, und daß daran die in den §3 99 und 100 des Einkommensteuergesezes gegebenen Möglichkeiten der Erhöhung und der Stundung der Voraus- zahlungen nicht viel ändern würden. Wenn erx troßdem der- artig bemessene Vorauszahlungen eingeführt hat, so m er von dem Gedanken ausgegangen sein, daß demjenigen, dessen Ein- kommensteuershuld für ein Jahr auf z. B. 100 000 RM festgeseßt wird, regelmäßig zugemutet werden fann, bis zur e dog der Einkommensteuer für das nächste Fahr vierteljährlih 25 000 RM niht mehr und niht weniger vors daß damit eine verhältnismäßig befriedigende Vereinigung der beiden Grundsäße der Feststellung der Einkommensteuer naŸ Be- endigung des Jahres und der Bahlitkg möglichst im Laufe des Jahres erzielt würde. Der De hat danach zwei Wirkungen, eine für die Vergangenheit lte ung der end- gültigen Steuerschuld für das vergangene Ja eine für die

ukunft Festiegung der bis zum Erlasse des nächsten Einkommen- teuerbescheids zu leistenden Vorauszahlungen). Die Annahme, er bezüglih der zweiten Wirkung nur als Por uleger Boscheid anzusehen sei und durch den nächsten und übernächsten Einkommen- steuerbesheid abgeändert würde, trifft niht zu. Aus der Ver- pflihtung zur Zahlung von Vorschüssen folgt aber an si keines- ivegs, daß das Zuvielgezahlte mit Zinsen zu erstaiten ist. Bei einem Vertrage zwishen Privatpersonen würde mangels einer be- sonderen Vereinbarung eine Verzinsung des überzahlten Betrags nicht in Frage kommen. M Verkehre zwishen Kaufleuten würden zwar Mo verechnet, aber in der Weise, val ehe orauszahlung nebst Zinjen vom Tage der Zahlung bis zum Tage der Verrechnung auf die endgültige Schuld anzurechnen wäre. Bei den Voraus-

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Grundkapitals um 376260 RM 06: dreihundertsechsund- siebzigtausendzweihundertvierzig Aenderun

und 15 der Satzungen beschlossen. Firma „Johann Meier“, Siß Ansbach: Die Gesellschaft ist infolge Ab- lebens des Gesellshafters Johann - Meier alier eon Meier

ast unter de Firma als Einzelkaufmann fort. Kaufmannsehefrau Marie Meier in ist Prokura erteilt. : irma „Simon Nüffelmacher“, Siß Ansbach: Nunmehriger Alleininhaber: Emil NRüffelmacher, Kaufmann in

aher in Ansba

zahlungen käme an sih in Frage, einerseits beim Uebersteigèn der

Bei der Firma „Marx Eichinger, Buch-, ea L ax Eichinger ch

Siß Ansbach: Die

auf sb irna ist geändert in „Marx Cichingers Hofbuchhandlung“. Nun- mehriger Inhaber: Max Eichinger jun., Buchhändler in Ansbach. (Buch- - und Kunsthandlung.) Bei ‘der Firma „Friedri Breit & unmehriger

Co.“, Siß Dinkelsbühl: U wp einrih Breit, Kaufmann in Vinkelsbühl. Die in dem Betriebe des Handelsceshäfts begründeten Verbindlich- feiten und Sorderüneen sind auf den neuen Inhaber Heinrih Breit nit mit über- gegangen. Die Prokura der Margarete Breit ist erloschen.

Bei der Firma „Salomon B. Scul- mann“, Siß Mönchsroth: Die Firma ist erloschen.

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ußweise zu zahlen und

i ; Bei der Firma „Hugo Bauer, Leder- Schreibmaterialienhandlung“, vg Gesellshaft mit beschränkter ung, Komanditgesellshaft“, Siß Wasser tcüdin E f L iquidalton hat nit Naltgefunden. Firma ist erloschen. Firma ,„ ß Wassertrüdingen (Inhaber Adolf Kränzlein): Die Firma ist érloien: den 26. November Bayer. Amtsgeriht Registergeri{t.

—————————

n unser Handelsregister A ist heute unter 1021 die und als Laßmann,

Apolda, den 23. November 1926, Thüringisches Amtsgericht. 11. ist

Vorauszahlungen gegeküber der endgültigen Seer einc Er stattung mit Binien anzuordnen, anderjeits aber beim Zurüd- bleiben der Vorauszahluagen die Leistung des Mehrbetrags mit Zinsen zu verlangen. Der Gesetzgeber kann jedoch von jeder Zins- berechnung aus der Erwägung absehen, daß demjenigen, der ein bestimmtes Einkommen hat, nicht nur die entsprechende Ein- kfommensteuer, sondern auh ein dieser Einkommensteuer ent- sprechender Zinsverlust zugemutet werden kann. Danach erscheint es nicht gerechtfertigt, § 102 Abs. 3 des Einkommensteuergejeßcs dahin auszulegen, daß die zu erstattenden Beträge mit Zinsen zu zahlen sind, um so weniger als die im Wege des Steuerabzugs t- leisteten Zahlungen überhau t nicht pas werden. Würden nur im Erstattungsfalle Zinsen berechnet, jo würde z. B. eine Körper- schaft, die abwechselnd jedes Fahr 100 000 und 200 000 RM Steuer zu zahlen hätte, gegenüber einer, die jedes Fahr 150 000 RM zu zahlen hätte, begünstigt werden, während die Ablehnung jeder Binsberechnung die Folge hat, daß die beiden Körperschaften in gleiher Weise belastet werden. Bei der Einkommensteuer würden ivegen ihrer Staffelung die Folgen nicht ganz die gleichen sein. Hinsichtlih der Streitfrage müssen Einkommen- und Körperschaft- steuer gleichmäßig behandelt werden. Für die Ablehnung der Ver- Md spricht auch die Entstehungsgeschichte. § 42 des Einkommen- teuerge]eges 1920 in der Fassung von 1921 jah bei dem Zurü- bleiben der endgültigen Steuershuld gegenüber der vorläufigen eine Erstattung mit Zinsen vor. Er Mélttraite übrigens au eine entsprechende Verzinsung für den umgekehrten Fall. Wenn ¿roß dem im § 102 Abs. 3 des neuen Einkommensteuergeseßes keine inspfliht ausgesprochen ist, so muß angenommen werden, daß der eseßgeber eine Zinsbere nung für Rene gehalten hat. Es ist anzunehmen, daß ex sih dazu in der Erwägung entschlossen dat, daß die Berechnung von Pes für die Verwaltung eine tehrarbeit mit sih bringt, die in keinem Verhältnis zu dem Ge- winne steht, der dadurch an Glei A der Steuerbelastung er] zielt wird. (Gutachten vom 25. Oktober 1926, Gr. S. D 1/26.) 138. Gesellschaftsieuerpflihi beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der offenen Handelsgesellschaft und dessen Beteiligung als stiller Gesellschafter mit seinem früheren Geschäst8guthaben. Jn einem notariellen Vertrage ist beurkundet worden, daß der Kaufmann H. mit Ablauf des ahres 1925 aus der besd werdeführenden ften Handelsgesell - [ah aussceide und an ihr weiterhin als stiller Teilhaber mit einem bisherigen Geschäftsguthaben beteiligt sein sollte. Auf Grund dieser Beurkundung hat das an die Beschiverde- R zur Gesellshaftsteuerpfliht nah § 23 des Kapitalverkehr- teuergeseßes herangezogen, der nah der Verordnung des Reichs- ministers der Finanzen vom 27. April 1925 (RGBl. 1 S. 60) mit Wirkung vom 1. Funi 1925 wieder in Kraft geseßt worden ist. Die Vorentscheidung hat die en e der Veranlagung bestätigt, Mit der Rechtsbeshwerde begehrt die Vene Dak O erneut ihre Freistellung und begründet dies vamit, daß steuerrechtlich Identität der O Geselischaft mit der offenen Handelsgesellschast vorliege und die Gründung der offenen E al der S nach dem hamburgishen Geseßze vom 5. Mai 1876 unterlegen habe. Die Rechtsbeshwerde ist niht begründet. Aller- dings hat #ch der Reichsfinanzhof in einem Urteil dahin ausge- prochen, daß A eine erneut! D nicht gegeben ei, wenn der Gesellshafter einer offenen Handel8gesellshaft aus R ee und sich weiterhin an ihr mit seinem bisherigen Ge au aben als stiller Gesellschafter beteilige. Vorausseßung für die Freilassung der Gründung der stillen Gesellschaft ist aber, daß die Beteiligung als be eater an der offenen Handvelsgesell- haft bereits der eldo titeuer, sei es nah dem Kapitalverkehr=- teuergeseve, sei es nah dem Reichsstempe geseße vom 3. Juli Rh Juli 1918, unterlegen hat. Liegt die Gründung der offenen Handelsgesellschaft oder der Eintritt des Gesellshafters in fie vor der Uebernahme der Gejellschaftsteuer in das Reichs\tempelgefeg, so ist die Gesellschaftsteuerpfliht gegeben, wenn die Kapitaleinlage ihre estimmung als stille Beteiligung erst unter der Geltung des Kapitalverkehrsteuergesebes erhalten hat. So liegt die Sache hier. Die O, führende offene Ee ee besteht nah den Akten bereits seit über hundert A und der Gese M ter H. war vor Umwandlung seines Gesell chaft8anteils îin eine stille Be- ag nah der fe tstellung der ena S8 seit Fahr» ehnten bereits persönlich haftender Gesellschafter. Ob das frübere esellshaftsverhältnis oder seine Beurkundung einem Lande2- stempel unterlegen hatte, ist belanglos, da es sih für die vorliegende Frage nur darum handelt, daß die Reichsgesellschaftsteuer nicht von deiiialbên Kapitalzusammenschlusse zweimal erhoben werde, nicht aber darum, inwieweit Rehtsvorgänge, die die Begründung der offenen Handels esellschaft oder den Eintritt in eine solche betreffen, nah früherem Landesrechte e waren (vgl. § 8 des Reichsstempelgeseßes vom 3. Juli 1913). Die M ist hiernach zurückzuweisen. (Urteil vom 19. Oktober 1926, IT A 404/26.)

Arnstadt. i ite

In das Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 713 die Firma Ernst Vogel, Großhandlung in Woll-, Weiß- und Kurz- woren, in Arnstadt und als deren gutes der Kaufmann Ernst Vogel in Arnstadt eingetragen worden. Dem Fräulein Hilde- gard Herda in Arnstadt i Prokura erteilt. Arnstadt, den 26. November 1926.

Thüringishes Amtsgericht.

ér esellschaft ift aufgelöt.

Heinrich Kränzlein“

926,

Arnstadt. i - [89882] (ed) In das Handelsregister Abt. B ist heute

unter Nr. 51 bei der Firma Ernst Minner, Laßmann, |G. m. b. H. in Arnstadt eingetragen Kaufmann | worden: Zum Geschäftsführer ist der eingetragen | Kaufmann Eberhard Minner in Arnstadt bestellt worden. Der bisherige Geschäfts- führer, der Mühlenbesißer Heinrich Minner st durch Tod ausgeschieden, Amts-

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