1926 / 289 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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einer Verleitung zum Meineid \{chuldig gemacht Habe. Die an- erkennenswerten Bestrebungen der Verbände, die deutshe Jugend wehrchaft zu erhalten, würden vollkommen [mißverstanden. (Fronische Hurra-Rufe links. Stürmischer Beifall rechts. Große Unruhe im Hause.) Es sei dem Minister vorbehalten ge- óölieben, zum ersten Mal durch Anwendung des Republikshuß- geseyes dem Feinde Material an die Hand zu geben. (Lebhafter Beifall rechts. Große Unruhe und Rufe links: Ordnungsruf! Fn dem anhaltenden Lärm gehen die Ausführungen des Redners “um Teil verloren.) Zu den vom Abg. Heilmann verlejenen Briefen habe Oberst von Luck erklärt, er hätte nur von „Matio- naler“ nicht von „deutshnationaler Gesinnung“ geiproen, Vom Minister müsse man endlich eine ausreichende Entschuldigung und die Bestrafung der Verantwortlichen fordern. (Lebhafter Beifall rechts. Stürmische Gegenkundgebungen links.)

Vizepräsident Gar n i ch (zum Abg. Bor): Sie haben davon gesprochen, daß der Minister dem Feinde Material an die Hand gegeben habe. Fh nehme an, daß Sie damit mt. é (Stür- mische Unterbrechungen links und in der Mitté.:=ck Die Abgeord- neten schlagen erregt mit den Handen auf ihr Pult und verlangen einen Ordnungsruf für den Abg. Bor.) Vizepräsident Qs der inzwischen weitergesprochen hat, wird erst wieder verständlich, als er erklärt: Wenn Sie das getan hätten, müßte ih Sie zur Ordnung rufen. (Erneuter stürmischer Lärm links und în der Mitte.)

Minister des Fnnern Grzesinski: Meine Damen und Herren, ih möchte zunächst zu den Ausführungen des Herrn Ab- geordneten Borck Stellung nehmen und mit dem beginnen, was er zuleht gesagt hat, nämlich mit der Frage der Verantwortlichkeit. Jch will keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß ih für die gesamte hier unternommene Aktion die volle Verantwortung iübernehme. (Hört, hört! vehts. Bravo! links.) JFch will weiter sagen, daß ih in dem Augenblick, wo sich unter Würdigung der gleichen oder ähnlichen Sachlage die Situation noh einmal so gestalten würde, genau wieder so handeln würde. (Lebhaftes Bravo links. Zurufe rechts: Sie Parteimann!)

Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Borck hat vor kurzem die „Freundlichkeit“ gehabt, in einem Zeitungsartikel darauf hinzuweisen, daß, als ih Polizeipräsident von Berlin war, ja der Herr Polizeivizepräsident Dr. Friedensburg das Polizei- prästdium geleitet habe. Ex hatte mit Bezug auf meine jeßige Amtstätigkeit und mein jeß1ges Amt die weitere „Freundlichkeit zu bemerken, daß nunmehr Staatssekretär Dr. Abegg das Amt leite, Jch will im Zusammenhang mit diesen Debatten und mit dex Polizeiaktion Fhnen hier ganz offen und deutlih erklären, daß die Polizeiaktion innerhalb des Polizeipräsidiums und im Rahmen seiner Zuständigkeit auf mein Betreiben in die Wege geleitet worden ist (hört, hört! rechts), weil damals tatsächlich bei der Polizeiverwaltung Berlin ein ungeheures Material vorlag (stür- mishe Zurufe und große Unruhe rets), ein ungeheures Material dafür vorlag, daß gewisse usltraradilale Rechtskreise die Absiht hatten (andauernde stürmische Zuruse und große Unruhe rechts. Glocke des Präsidenien) weil also beim Polizeipräsidium Material vorlag, das den dringenden Verdacht

rechtfertigte, daß gewisse rechtsradifale- Kreise auf dem Umwege

ihke ï s . N n ( zie A A Noys tber die Diktatux und über den Belagerungszustand die Ver

fassung stürzen wollten. (Lachen und Zurufe rets.) Fch verlange von Jhnen nicht, daß Sie dieses Material so beurteilen wie ich. Aber i ch habe es so beuxrteilt (lebhafte Zurufe rechts: Wo ist es denn?!) ih werde es immer wieder so beuxteilen und werde immer wieder so handeln. (Erneute stürmische Zu- rufe rechts und große Unruhe. Glode des Präsidenten.) Das Material ist seinerzeit dem Oberreichsanwalt zugeleitet wor- den und befindet sih noch beim Oberreichsanwalt. Der Obers- reichsanwalt hat mitgeteilt, daß gegen Herrn Claß ein Ermitt- lungsverfahren eingeleitet und die Voruntersuchung geführt ior- den ist. (Zurufe rechts: Das ist das Ganze?! Unruhe.) Juwie- weit im Verlauf der polizeilichen Voraktion andere Personen in Mitleidenschaft gezogen worden sind, hat mit der grundsäßlichen Frage, wie das Material im einzelnen zu werten ist, überhaupt nichts zu tun. (Unruhe und Zurufe rechts.) Soweit bei einzelnen Personen die vorgenommenen Durchsuchungen den Verdacht nicht Hestätigt haben, habe ih in dev leßten Siyung vom 4. Dezember eine entsprechende Erklärung abgegeben, die sowohl von Herra Kollegen Dr. von Campe wie von Herrn Kollegen Dr. Winckler als durchaus loyal bezeichnet worden ist. (Lebhafter Widerspruch rechts.) Meine Damen und Herren, eine weitere Erklärung habe ih niht abzugeben. Die Erklärung war auch nicht auf die Wirtschaftsführer beschränkt. (Hört, hört! links.) Wenn Heur Ab- geordneter Bork hier mit schwerem Geschüß auffahren zu fönnen glaubte, so empfehle ih ihm ganz dringend, das, worüber er redet, sih zuvor genau anzusehen. Aus dem Wortlaut der Erklärung geht hervor, daß sih mein Bedauern über die Durhsuchungen auf alle diejenigen bezieht, gegen die ein Verfahren im Verlauf der Entwicklung nicht eingeleitet worden ist und nicht eingeleitet zu werden brauchte. Diese Erklärung noch zu wiederholea oder sonst auszudehnen, liegt, wie gesagt, für mich keinerlei Veran- lassung vor. (Zurufe und Unruhe rets.)

Nun zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Borck im cinzelnen. Herr Kollege Borck hat sih erlaubt, hier zu sagen (Zurufe rechts: Erlaubt?!) erlaubt, hier zu sagen (sehr richtig! links —- Lachen rechts) gewisse Gegengründe seien bewußt aus der Denkschrift, die ih Fhnen vorgelegt habe, herausgelassen worden. Das ist eine so unerhörte Unterstellung des Herrn Bor, daß ih sie mit Entschiedenheit zurückweisen muß (Bravo! links), um so mehr, weil er inzwischen wissen konnte, wenn er nux die Landtagsdrucksachen, die ihm zugestellt werden, gelesen hätte, daß mcchts herausgelassen worden ist, daß alles, was das Ministe- rium des Junern kannte, in die Denkschrift aufgenommen worden ist, und daß das, was er meint, daß es herausgelassen worden sei, dem Ministerium des Jnnern überhaupt niht zur Kenntnis gekommen ist. (Hört, hört! links. Zurufe rechts.) JFch habe auf die kleine Anfrage des Herrn Weisemann von der Deutsch- nationalen Volkspartei geantwortet: Eine Beschwerde vom 3. Juni 1926 hat der Bund Wiking weder unmittelbar, noch dur seinen Rechtsvertreter dem Ministerium des JFnnern eingereiht. Sie ist 1 ir auch sonst nicht bekanntgeworden.

Meine Herren! Jch: darf von jedem verlangen, er mag Þp9- litish oder persönlich zu mir stehen, wie er will, daß er wengstens an die Loyalität meiner Worte glaubt, und daß er sie als wahx unterstellt. Allerdings, wenn ih so leichtfertig wie Herr Abg. Borck hier Behauptungen aufstellen würde (sehr richtig! links Unruhe rechts), dann würde ih verstehen, daß er so urteilt, wie ex geurteilt hat. Er sagt beispielsweise, das Verbot von Wiking und Olympia, das niht ‘nux auf das Republik- \hubgeseß gestützt ist, sondern auch auf das Gese zux Duxh-

fsihrung des Friedensvertrages, sei von mir zum ersten Male an- gewendet worden, und ih hätte damit gewissermaßen dem Feind- bund Material geliefert. Auf eine solche Unterstellung aniworte ih nicht. (Bravo! links.) Aber, Herr Abg. Borck, Sie hätten fih inzwischen informieren können, daß auf Grund dieses Gesetzes in einer Reihe von Fällen Auflösungen von Organisationen erfolgt sind. (Sehr richtig! links.) Jh darf mindestens von Herren, die hier gegen mich auftreten, verlangen, daß sie, wie ih hon einmal sagte, das kennen, as sie sagen. (Sehr richtig! links Zurufe rechts.)

Es ist dann im Verlauf der Ausführungen des Herrn Kollegen Borck auf die Ursachen der Erklärung, die ih am 4. Dezember abgegeben habe, hingewiesen worden. Es wurde von ihm be- dauert, daß die Erklärung so spät gekommen sei, und daß sie nicht ein Aft der Loyalität, sondern nur der Pflicht gewesen sei. Jh möchte zunächst bemerken, daß ih Loyalität als Pflicht ansehe, und daß ih in dem Augenblick, wo ih davon überzeugt war, daß cine strafbare Handlung seitens der in Frage kommenden Personen niht vorlag, die Erklärung abgegeben habe. Sie vorher ab- zugeben, lag für mich nicht nur kein Anlaß vor, sondern ich durste sie nicht abgeben, solange ih niht einen entsprechenden Bescheid vom Oberreichsanwalt erhalten Hatte. Dieser Bescheid ist mir auf meine Anfrage erteilt worden, und bei der ersten sih bietenden Gelegenheit habe ich meine entsprechenden Aus- führungen hier gemacht.

Dann bemängelte Herr Borck die Art, wie ih die Große An- frage der Deutschnationalen Volkspartei am 5. November dieses Jahres beantwortet habe. Es sei gewissermaßen Registratur- arbeit gewesen, sagt er. Aus dem Wortlaut dex Antwort hätte Herr Borck, weun ev aufgepaßt oder sich die Mühe gegeben hätte, das Protokoll nachzulesen, ersehen können, daß diese genau im einzelnen detaillierte und im Wortlaut festgelegte Antwort, die auf cinem Beschluß des Staatsministeriums beruht, nur so ge- geben werden konnte, wie ih sie gegeben habe, und in freier Rede mit einzelnen Einflechtungen auf Grund von Zwischenxrufen gar niht anders gegeben werden konnte. Auch hier ist wiederum ungefähr das Gegenteil von Loyalität bei Fhren Ausführungen festzustellen.

Der Abg. Borck hat we?ter behauptet unter Bezugnahme auf ein Zitat aus der „Deutschea Zeitung“ von gestern abend, das wiederum entnommen is aus einent Schreiben des Oberreichs- anwalts an mich, den damaligen Polizeipräsidenten von Berlin, daß die Polizei Berlin das gesamte Material erst nah drei Monaten den Oberreichsanwalt zugeleitet habe. Jh weiß nicht, woher der Kollege Bord diese und eine Reihe anderer Wissen- schaften hat. Jh will nur feststellen, daß das Hauptmaterial, alles, was damals die Polizei als abgeschlossen in ihren Er- mittlungen ansehen konnte, bereits drei Tage nah den Durch- suchungen am 15. Mai 1926 durch besonderen Boten dem Ober- reichsanwalt zugestellt worden ist. (Hört, hört! links. Zuruf des Abg. Dr. von Campe.) Das ist eime Behauptung von Fhnen, Herr Dr. von Campe, aus dem Stegreif, die aber nicht zutrifft. Der Oberreichsanwalt ist im Beginn der ganzen Aktion persönlich in Berlin gewesen. Es haben | die loyalsten Verhandlungen über di, A Der Durchführung dieses Verfahrens stattgefunden, und es ist nichts seinerseits geschehen, was etwa so gedeutet werden könnte, wie es der Zuruf des Herrn Abg. Dr. von Campe etwa zulassen würde. (Zuruf des Abg. Dr. von Campe: Jch stehe mit dem Schreiben vom 17. Mai zur Ber- fügung! Heiterkeit rechts.) Jch kann nur feststellen, ivas ih mitgeteilt habe, was absolut der Aktenlage entspricht und zutrifft. (Zurufe rets.) Jm übrigen haben sich die Untersuchungen, wie ich immer wieder betonen muß, durchaus im Rahmen des Zu- lässigen und auf absolut einwandfreier Rechtsbasis bewegt, und auch Herx Abg. Bork hat auch heute noch in seiner Rede ausdrüd- lih anerkannt, daß an den juristischen Ausführungen, die im Aus- shusse gemacht worden sind und die von dem Herrn Berichterstatter und meinem Herrn Vertreter vorgetragen worden sind, nichts zu drehen und zu deuteln ist, und daß es sih-lediglih darum handelt, ob das Material, das vorlag, ausreichend war, um so zu handeln, oder nicht. Das ist Sache der Beurteilung im einzelnen und, wie ih bereits am 5. November sagte, lediglich Ermessenssache der Polizei. Jh bin davon überzeugt, daß Sie, die Sie ja zum Teil hinter diesen Verbänden als politishe Parteien stehen, vielleicht eine andere Beurteilung diesem Material zuteil werden lassen. Jh habe es als Polizeipräsident so beurteilt und würde es heute genau so beurteilen, wie ih es damals getan habe.

Jh komme nunmehr zu der von Herrn Abg. Bor und auch sonst in der Oeffentlichkeit als nicht ausreichend bezeichneten Denk- \{rift, die ih mir erlaubt habe, Fhnen vorzulegen und die das Verbot von Wiking und Olympia betrifft.

Die Denkschrift ist mit den merkwürdigsten Auslassungen be- gleitet worden. Zunächst ist gesagt worden, das Material, das diese Denkschrift bringt, sei nit vollständig. Darauf habe ih dem Herrn Abg. Borck bereits geantwortet und ergänze, daß alles, was vorlag, tatsählih hineingekommen ist.

Dann is die Behauptung aufgestellt worden, die Veröffent- lichung dieser Denkschrift bedeute einen Eingriff in ein shwebendes Verfahren. Jch habe mich über diesen Einwand am meisten ge- wundert, und zwar um deswillen, weil diese Denkschrift ja von Jhnen, von Vertretern fast aller Parteien in diesem Hause, aber auch draußen in der Presse immer und immer wieder verlangt worden ist. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratishen Partei.) Es ist verlangt worden, der Minister solle alles das zusammen- tragen und dem Landtaze vorlegen, was er zur Stübßung seiner Aktion habe. Das habe ich, soweit Wiking und Olympia in Frage kommen, getan. Soweit das Verfahren gegen Claß in Frage

fommt, kann ih es nicht tun; denn es würde tatsächlich -einen Ein- griff in ein s{hwebendes Verfahren bedeuten, wenn das Material, das bei den Durhsuchungen gefunden worden ist, auch der Oeffent- lihkeit vor Abschluß des Verfahrens bekanntgegeben würde. Des- wegen bin ih zu meinem großen Bedauern auch nicht in der Lage, insoweit auf die Forderungen und Behauptungen hiex einzugehen, als es sich um Nachfragen nah dem Material in Sachen Claß handelt. Soweit aber Wikinz und Olympia in Frage kommen, bedeutet die Veröffentlihung des Materials, auch wenn der Minister des Jnnern Entscheidung dur den vollbeseßten Staats3- geriht8hof beantragt hat, keinen Eingriff in das Verfahren, weil sih die Berufungsinstanz nicht mit anderem Material zu befassen hat, als wie es bereits vorliegt.

Aber, meine Herren, das wußten Sie ja doch alles, und troy-

dem haben Sie die Veröffentlihung verlangt. Wenn Sie jeßt,

wo die Veröffentlichung èrfolgt ist, mir den Vorwurf machen, daß ich damit in ein s{chwebendes Verfahren eingreife, so läßt das höchstens den Schluß zu, daß die starken Worte gegen den JFnhalt der Denkschrift doch nicht auf fester Grundlage beruhen, Fhnen im Gegenteil die Veröffentlihung dieser Denkschrift und das Material außerordentlich peinlih und unangenehm ist. (Sehr richtig! links. Lachen rets.) Fm übrigen ein paar bekannte Zitate: Die „Deutsche Zeitung“ vom 12. November schreibt über die Denkschrift, die sie früher verlangt hat: Etwas Ungeheuerliches sei geschehen, Der „Berliner Lokalanzeiger“ {reibt vom gleichen Tage:

Vorausgeseßt also, daß niht genaues Studium noch Gegen- teiliges ergeben sollte, wäre somit festzustellen, daß sich die Preußische Staatsregierung des Eingriffs in ein schwebendes Verfahren nicht schuldig gemacht hat.

Und die „Tägliche Rundschau“ schreibt im leßten Say ihres Ar- tifels über die Denkschrift betreffend Wiking und Olympia, eben- falls am 12. November, folgendes:

Man muß im übrigen anerkennen, daß der Preußische Jnnenminister Grzesinski durch die Herausgabe der Denkschrift ein anexkennenswertes Risiko übernommen hat; denn {ließli fommt die Denkschrift außer den Linksparteien doch auch noh Lesern in die Hände, deren Urteilskraft nicht dur die Parteis brille getrübt ist, und was sollen solche unbefangenen Leser von einem Minister halten, der das Material der Regierung in seiner tendenziösen Aufmachung

was übrigens falsch ist (Heiterkeit rets) selbst einex so vernichtenden Kritik durch die Urteilsbegründung des Staatsgerichtshofes ausfseßt. Hier wird mir also gewissermaßen unterstellt, daß ih nicht klug gehandelt habe, weil ih alles veröffentlicht habe. Man kann es JFhnen, meine Herren (nah rets), offenbar doch nicht ganz recht machen. Jch kann dazu nux bemerken: ih habe auch nicht die Absicht, das zu tun.

Jn der Oeffentlichkeit scheint doch nicht allgemein bekannt zu sein, auf welche Bestimmungen sih denn nun eigentlih das Verbot von Wiking und Olympia stügt. Jh darf darauf auf- merksam machen es ist ja auh in der Denkschrift zu lesen daß der Bund Wiking bereits früher einmal verboten war, daß die Vorläufer von Wiking und Olympia ebenfalls verboten waren, und daß man infolgedessen schr wohl das Recht hat, historisch eine Darstellung dieser Organisationen zu geben, um ein Gesamt- bild von dem Wirken, von der Tendenz und von dem Wesen diesex Verbände zu haben. Das Verbot ist erfolgt auf Grund des § T7 Ziffer 4 und 5 des Geseßes zum Schuße der Republik vom 21 Qu L922!

Mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 5 Jahren wird, soweit nicht andere Vorschriften eine s{chwerere Strafe an- drohen, bestraft, wer an einer geheimen oder staatsfeindlihen Verbindung, die die Bestrebung verfolgt, die verfassungsmäßig festgelegte republikanishe Staatsform des Reiches oder eines Laudes zu untergraben, teilnimmt oder sie oder im Dienste ihrex Bestrebungen ein Mitglied mit Rat oder Tat, besonders durch Geld unterstüßt, odex wer sich. einer geheimen oder staats» feindlihen Verbindung anschließt, die selbst oder deren Mit- gliedex unbefugt Waffen besiyen.

Nach § 14 können diese Vereinigungen aufgelöst werden. Und das Geseß vom 22. März 1921 zur Durchführung der Artikel 177/178 des Friedensvertrages, zu dessen Anwendung bei Aufs lösung dieser Verbände im übrigen auch der Reichsminister des Fnnern dem preußischen Minister des Fnnern seine Zustimmung erteilt hat, hat folgenden Wortlaut:

gung hervor, daß ihr Zweck im Widerspruch zu den Bestimmuns gen der Artikel 177/178 des Friedensvertrages steht, so ist sie aufzulösen. Die Auflösung erfolgt durch die oberste Landes- behörde mit Zustimmung der Reichsregierung. Sieht die oberste Landesbehörde von der Auflösung ab, so ist die Reichsregierung für die Auflösung zuständig. Konnte man früher vielleiht im Zweifel sein, ob die Voraus- sezungen für die Anwendung der Bestimmungen vorliegen, so. wird doch niemand, der die Denkschrift mit einiger Aufmerksamkeit liest, noch im Zweifel sein können, daß diese Organisationen sich tatsählih gegen die Republik richien, und daß es au mili=- tärische Organisationen sind.

Hexr Becck hat sich ja auf den Standpunkt gestellt, daß hier eigentlich voch nur eine Erziehung der Jugend vorliege (Lachen bei der Sozialdemokratischen Partei), und daß ih mich gewisser- maßen von dem Begriff des Militärischen etwas hätte bedrüden lassen. Aber, meine Damen und Herren, so ist es doch nicht ganz! - Erstens haben wir, glaube ih, auch Geseße loyal durch- zuführen, die in Verfolg des Friedensvertrages gemaht worden sind, wenn wix Anspruch in der Welt erheben wollen, daß inter- nationale Vereinbarungen auch uns gegenüber loyal erfüllt wer- den. Andererseits aber, soweit das Schußgeseß für die Republik in Frage kommt, ist es do so, daß an den Absichten dieser Ver- bände, gegen die Republik und gegen die Verfassung gewaltsam vorzugehen, kein Zweifel bestehen kann. An den verschiedensten Stellen ist doch zum Ausdruck gebracht, daß man nicht mit shönen Worten, niht durch das Parlament, sondern nux mit militärishen Mitteln, mit Gewalt, die Hiele der Führer durchseßen könne. Und der bei Herrn Oberst von Luk gefundene Aufmarschplan gegen Berlin ist doch s{chließlich keine Spielerei, ist doch \shließlih keine Sache, die er sih in den freien Stunden: zurecht gemacht bezw. hergerichtet hat, sondern ein tatsächlich in Aussicht genommener Plan, der auch mit der Landesverteidigung, glaube: ich, nit viel zu tun hat, sondern wirklih nur den Zwedck verfolgte, nah rein militärishen Gesichtpunkten die republis- kanische Reichs- oder preußische Staatsregierung ihrer Aemter zu entheben und sih an ihre Stelle zu seyen. Das ist Hochverrat, und dieser Hochverrat muß in seinen Anfängen bekämpft werden. (Sehr richtig! links. Zurufe bei der Deutschnationalen Volk8-

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Exequaturerteilung.

t zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosen- fürsorge.

Bekanntmachung, betreffend die ÜUmsaßsteuerumrechnunas|äue auf Reichsmark für die nicht an der Berliner Börse notierten ausländischen Zahlungsmittel für den Monat November 1926.

Preußfzten.

Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Bescheid uber die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches.

Deutsches Neich.

_ Der Generalkonsul von Landmann ist zum Konsul des Reichs in St. Gallen (Schweiz), der Kaufmann Enrique C. Fricke zum Konsul des Neichs in Cartagena (Spanien) und der Kaufmann Sigve Gerhard zum Vizekonsul des Reichs in Haugesund (Norwegen) ernannt worden.

A. J. Hanschell ist von dem Leiter des deuischen Konsulats in Port of Spain (Trinidad) zum deutschen Kon- sularagenten in Bridgetown (Barbados) bestellt worden.

: Dem Königlich dänischen Konsul in Rosto Werner Scheel ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Geseß zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge.

Vom 10. Dezember 1926.

Der Reichstag hat das folgende Geseß beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

Wel L 7 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 (NGB1. 1 S. 127) wird wie folgt geändert: 1, Abs. 5 Nr. 2 erhält tolgende Fassung: 2a) die Leistungen der Wochenbilfe 19a der Neichs- versiberungsordnung) § 295 dieser Verordnung bleibt unberühit -—, b) die Leistungen der Familienwochenhilfe 205 a der Neichs- versicherunasordnung ?, c) die Leistungen der Wochentürsorge auf Grund der Ver- ordnung über die Fürsorgepflicht. 9. Als Ab1. 7 wird folgende Vorschrift eingefügt: „(7) Der Reichsarbeitöminister erläßt mit Zustimmung des Reichsrats Vor'\chriften, durch die eine gleihmäßige Prüfung der Bedürstigkeit sichergestelt wind und Härten aus- ge\chlossen werden, Er kann hierbei inébetondere 1. den Kreis der Familienangehörigen, deren Cinnabmen bei der Prütung der Bedürftigfkfeit des zu Unterstüßenden zu berücksichtigen sind, einschränken,

9, den Umfang der Anrechnung abweichend von den Ab- sätzen 1 bis 3 bestimmen.“ |

Artikel 2. Hinter § 26 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge wird

Eingejügt: : „LITA, Snvaliden-, Angestellten- und knappschaftliche Pensionsversicherung Erwerbslo]er.

8 26a.

(1) Die Gemeinde hat aus Mitteln der Erwerbslosen- fürsorge für die Invaliden-, Angestellten- und knapp!chaftliche Penjionéversicherung der Erwerbslojen die Beiträge (‘An- erfennungégebühren) zu entrichten, die zur Erhaltung der An- wart!chaft notwendig sind.

(2) Der Meichzarbeitsminister bestimmt, inwieweit die Träger der Sozialversicherung bei der Durchtührung dieser Yor- ritt mitzuwnnken haben. Verwaltungskosten werden ihnen für dieje Mitwiikung nicht erstattet

Berlin, den 10. Dezember 1926. Der Reichspräsident. von Hindenburg. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

einschließlich des Portos abgegeben.

BDBErERn Lma Und Die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf Reihs mark für die niht an der Berliner Börse notierten aus- ländishen Zahlungsmittel werden im Nachgang zu der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1926 (Reichsanzeiger Nr. 281 vom 2. Dezember 1926) für den Monat November 1926 wie folgt festgeseßt:

Lfd. Nr Staat Einheit e L F e A estnische Mark E12 : Lat 80,97 2. | Lettland « » « « + - 1100 lettishe Rubel 1,62 3 Leltaue s a el) LOOEEHOS 41,76 4 | Luxemburg + + « + 500 Francs 58,99 0 aa 100 Zloty 48.98 6! Mull E L Verbote 21,69 7 | British Ostindien . . | 100 Rupien 151,75 8 | British Straits _Settlements 100 Dollar 236,97 9 | Britisch Hongkong . . | 100 Dollar 200,66 10 | China-Schanghai 100 Tael (Silber) 251,14 11 Argentinien. . « « « | 100 Goldpeso 388,87 12 E e CLIQO Uo 51,60 18 Met e C LOO Po 200,70 14 | Peru. [1 peruanishes Pfund 15,28 16 J] Üritguay «¿—- %- 1 Peso 4,18

Berkin, den 10. Dezember 1926.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

Preußen. MinistexriumdesFunerxn.

Das Preußishe Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 11. bezw. 183. November 1926 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Heinrich K ri standt, Kautmann, Fiichhausen, Willy B u da ch, Ge|\chästs}ührer, Schwerin a. W., Jose Sesterhenn, Dr.-Jng., Köln, Hermann Mever, Rentner, Aschersleben, Reinhold Don nerberg, Werkmeister, Osterwieck a. Harz, Friedrih Sch ulgye, Fischer, Schmergow, Kreis Zauch- Belzig, Walter Behrendt, Fiicher, Schmergow, Kreis Zauch-Belzig, Nudoltk Haarmann, Bankbeamter in Bad Godesberg, Nudolf Schwabe, Student, Göttingen, Marga H e y n e, Dannenberg, Kreis Oberbarnim, Karl Friedr ich, Neichsbankoberinspektor, Berlin, Friedrich Ma y, EClektomonteur, Bonn, Otto Hinte, Kaufmann, Bonn, Adolf B u \ch e, Telegraphenwerktührer, Dahlwiß-Hoppegarten, Kreis Niederbarnim, Karl Wendland, Arbeiter, Birkenwerder, Kreis Niederbarnim, Adam Gro h, Müllergetelle, Dittershausen, Kreis Ziegenhain, a Tarrach, Kaufmann, Königsberg i. Pr., 1xna Be ck er, geb. Kruchen, Ehefrau, Altena i. W.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an: Benno von Koschenbahr, VNittergutépächter, Lederose, Kreis Striegau, Malter Spie)icke, Polizeioberwachtineister, Berlin, Mar Na ula f}, Schlachtermeister, Wenningstedt, Kreis Südtondern.

Ministexium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Viehseuchenpolizeilihe Anordnung.

Zum Schuße gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer wird auf Grund der §8 18ff. des Viehseuchen- geseßes vom 26. Juni 1909 (RGBVl. S. 519) folgendes be- stimmt :

L §1,

Fleis von Einhufern, die mit akuten Formen der ansteckenden Blutarmut behattet find, ist vor jeder Verwertung, fofern das Flei nicht nach § 33 der Ausführungbbestimmungen A zum Fleilchbe]chaus geiez vom 10. August 1922 (Zentralblatt tür das Deut1che Reich S. 477) zu beurteilen ist, nach den Vor|\chritten im § 39 der vor- bezeichneten Ausführungsbestimmungen A zu kochen oder zu dämyfen. Soweit dieje Behandlung unterbleibt, ist das Fleis unschädlich zu bejeitigen. g

2

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Stra\vorschriften in den 88S 74 ff des Viehseuchengesetzes,

3; Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 4. Dezember 1926.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. F. A.: Mü)|semeier.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben zugelassen.

A. Nähere Merkmale des Zündmittels: a) Bezeichnung des Zündmittels: Zündschnur, doppelt weiß ohne

Papier1pinnung. : i Í b) Name und Siß der Firma: Deutshe Cahücit-Werke A. Gy Gnaschwitz.

c) Ort der Herstellung: Gnaschwiß bei Baußen. Z

d) Beschreibung der Beschaffenheit: Die Pulvezrsecele der Zünds- schnur besteht aus gleichmäßigem feingetörnten Schwarzpulver und ist mit 10 dicken Fäden Jutegarn um|ponnen. In der Mitte der Pulverseele befindet sich ein aus einem blauen und gelben Baumwolliaden herstellter Seelenfaden. Die Ums \pinnung besteht aus 6 Jutefäden, die Veberfpinnung aus 10 Baumwolfäden. Die Umspinnung ist mit Teer, die Ueber- spinnung mit Kreide und Leim imprägniert.

B. Verwendungsbereich.

Für sämtlihe Gruben einsc{ließlich Schlagwettergruben, soweit auf leßteren Zünd|chnurzündung gestattet. Zum Schießen mit flüssiger Luft n i ch t geeignet.

Bonn, den 6. Dezember 1926. Preußisches Oberbergamt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Der bolivianische Gesandte Dr. Gabino Villanueva hat

Berlin verlassen. Während seiner Abroesenheit führt der mit dem Sekretariat beauftragte Dr. Fricke Lemoine die Ge- schäfte der Gesandtschaft.

Deutscher Reichstag.

247. Sizung vom 10. Dezember 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. ®)

Am Regierungstishe: Reichsminister des Funern Dr. Kül z.

Präsident L ö b e eröfsnet die Sizung um 3 Uhr.

Auf dex Tagesordnung steht zunächst die Abstimmung über das fommunistishe Mißtrauensvotum gegen den Reichsminister des Fnnern Dr. Külz.

Abg. Mülle x - Franken (Soz.) gibt dazu eine Erklärung ab, in der er darauf hiaweist, daß die sozialdemokratishe Fraktion durch die einmütige Ablehnung des Gejeßes gegen Shmuy und Schund ihr Mißtrauen fen Dr. Külz scharf zum Ausdruck ge- bracht habe. Dr. Külz 3 e auch im Falle des Potemkin-Films die Jnteressen des Reiches niht gebührend gewahrt. Die sozial» demokratishe Fraktion werde sid diesmal der Abstimmung ent- halten und bei der dritten Jesu des Nachtrags8etats einen selbständigen Mißtrauensantrag einbringen.

Das Mißtrauensvotum wird dann in einfacher Abs as gegen Kommunisten und Völkische abgelehnt. Mit en Sozialdemokraten enthalten sich auch die Deutsch- nationalen der Abstimmung. (Zuruf des Abg. Höllein Komm.]|: Die Amphibien bleiben sißen! Rüge des

räsidenten.)

Es werden dann einige Entschließungen zum Gesey gegen Shund und Shmußy angenommen, So wird die Regierung aufgefordert, die von den Volkss bildungsverbänden aufgestellten Listen von Schundheften den Prüfstellen zuzuführen. Feérxnex sollen die Prüfstellen ans

gewiesen werden, Schriften, die möglicherweise als unzüchtig

angesehen werden können, der Staatsanwaltschaft zuzuleiten. Die Annahme der Entschließungen erfolgt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Mehrheit der demotratischen Fraktion. Weiter werden Entschließungen angenommen, die eine Novelle zum Lichtspielgeseß und ein Reichsbühnengeseß fordern. Bei Verabschiedung des Reichs theatergeseyes soll der Schuß des geistigen Eigentums der Bühnenschriftsteller und Komponisten in Sachen der Radios- übermittlung von Bühnenstücken gewährleistet werden.

__ Abgelehnt wird ein Antrag des Bildungsaus\cusses, Bildstreifen für Fugendliche bis zu 18 Fahren nicht zus zulassen, wenn sie im Widerspruh mit dem Erziehungsziel des Art. 148 Abs. 1 der Reichsverfassung stehen oder wenn sie die bestehende republikanische Staatsverfassung herabseßen.

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Neden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find,