1926 / 289 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

T R T Did

L E A

E N

E E T C E E

[92335] Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit «ur öffentlichen Kenntnis, daß gemäß § 9 Abîay 2 Saß 2 der ersten Verordnung über die Aut?- wertung der Ansyrüche aus Pfandbrieten und Schuldver!chrerbungen land1chaftl1cher (ritterichantlicher) Kreditanstalten uw. vom 10. Dezember 1925 (Ges.-S. S. 169) der Nblöô)jungswert der nacbezeihneten Pfand-

briete der Pommer!chen Landschaft mit Genehmigung des Herrn Ministers tür

Landwirt|\chaft, Domänen und Forsten

a) tür Pommersbe, auf Taler lautende

(Hutépfandbriete auf 295 vH und

b) für Pommer|he Nummerpkandbriete

aut 23,590 vH

des (Soldwertes dieser Wertpapiere fest-

geießt worden ist. Stettin. den 7. Dezember 1926.

Pr. Pommersche Generailandschafts-

direktion, von Eisenhart-Nothe.

[92832]

Gewerkschaft des Bruckdorf -

worden ift,

Wir fordern nunmehr die Inhaber der Teilshuldver {reibungen auf, ihre Stücke, und zwar Mäntel und Bogen mit Erneuerungs) cheinen nebst Zinsscheinen per 1. April 1925 u. folg, mit doppeltem arithmetisch aeordneten Nummern- verzeihnis zum Zwecke der Abstempelung während der üblichen Geschäftsstunden

einzureichen :

Steckner, ferner

bei dem Halleshen Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co.,, Kom-

mandit-Getell\chaft a. Aktien und i bei der Darm!tädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft a. Aktien,

Filiale Halle,

in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anftalt, in Essen (Nuhr) bei der Essener Credit-Anstalt, Filiale der Deutschen

Bank,

in Hannover bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesell- 1chatt a. Aktien, Filiale Hannover, in Hildesheim bei der Hildesheimer Bank.

Die Teilschuldverschreibungen werden auf den neuen Nennwert von 2 RM für je 1000 PM abgestemvelt, während die Spiße von 23 Pfennigen bar heraus- gezahlt wird. Die Abstempelung erfolgt fostentrei, wenn die Teilschuldverschrei- bungen am Schalter der obigen Stellen eingereiht werden, andernfalls wird die übliche Bebühr berednet. Die abgestempelten Mäntel werden gegen Rückgabe der von ten Einreichungsstellen avegestellten Quittungen tunlichst bald zurückgegeben, die Zinéscheinbogen dagegen mit Erneuerungéicheinen gelangen niht wieder zur Ausgabe, da die Zinsen zuzügli Zinseszin)ev gemäß Artikel 39 der Durchtührungsverordnung zum Autwertungegetey erst bei Fälligkeit des Kapitals zu zablen sind. Anleihe- gläubiger, deren Besiy nah der Abstempelung mindestens 20 NRM beträgt, können die Auszahlung der Zinsen verlangen, ofern und solange sie die betreffenden Anleihe- mäntel bei der Kasse der Gewerkichatt hinterlegen.

Halle a. S., den 7, Dezember 1926.

Gewerkschaft des Bruckdorf- Nietlebener Bergbau - Vereins, Die Direktion.

F, Bollm.: Nottstedt.

Wolf.

[92833] Bekanntmachung. Der Gemeinderat unscier Stadt hat die Barab1ösung folgender Anleihen be-

ichlosjen : 1. Anleibe vom 1, April 1882, 2, Anleihe vom 1. Juli 1904: Für 100 4 Nennwert

für Kleinbesit.) H 3, Anleihe vom 22. Dezember 1922: Es werden ca. 25 9/9 des Gold-

zu 5000 4 = 0.80 Reichsmark, zu 10000 4 = 1,60 Neichemarf. Die Einlösung erfolgt durch die Stadt- fasse Lich in der Zeit vom 15. Dezember 1926 bis 15. April 1927. Ls (Oberhessen), den 8. Dezember 1926. Hessische Bürgermeisterei Lich, BVzgl1fker.

Nietlebener Bergbau - Vereins zu Halle a. Saale. Vetr.: 5% Änleihe vom Jahre 1922, Laut unserer Bekanntmahung vom 12. Februar 1926 ist der Aufwertungs- betrag tür je 1000 PM aut 2,23 NM testgestelt worden. Ein Einspruch dagegen ist mcht erhoben, so daß die Feststellung des Aufwertungéebetrags rechték1äftig ge-

in Salle a. S. bei den Bankhäusern H, F. Lehmann und Neinhold

| ——

5. Kommanditgesell-

haften auf Aktien, Aktien- geselischasten und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

[92689]

Die Spruchstelle hat in Abänderung ih1es Beichlusses vom 10. März 1926 (siehe Neichtanzeiger Nr. 74 vom 29. 3. 1926, 2. Beilage) den Ablösungsbetrag am 5, Angust 1926 anderweitig auf NM 125,40 jür je PM 1000 Teilschuld- ver|{reibung unserer 50/0 Hypothek- anleihe von 1905 FeNgeient, Dazu

NM 4,50, abzüglih der Kapitalertragésteuer, lowie die etwa noch tür 1925 rüständigen

treten die Zinlen tür 1926,

Zinsen.

Die Einlösung nimmt das Bankhaus Schiller-

Bokeloh bei Wunstorf, den 9, De-

Adolph Meyer, Hannover ,

ftraße 32, vor.

zember 1926.

Alkaliwerke Sigmundshall Akt.-Ges.

[92845]

Unter Hinweis auf die von unserer Generalver]ammlung am 13. 11, 1926 beschlossene und am 18. 11. im Handels register eingetragene Herablezung un)eres Grundkavitals auf RNM 21 000 000,— 289 Handelégeteg- buchs unsere Gläubiger auf, ihre An)prüche für je 4 1000

fordern wir gemäß §

bei uns anzumelden. Ber!in, 1m November 1926. Linke-Hofmann-Werke Aktiengesellschaft. Eichberg. Winkler.

[92867]

Einladung zur dritten ordentlichen | e Geueralversammlung aut Donners- 2, Januar 1927 zur Auszahlung. tag, den 30. Dezember 1926, 5 Uhr

nachmittags, nah Heidelberg, Hotel und Karlörube Schwan zes AlaLeocimendi der Süddeut)chen Diseonto-Veselschaît 1: Bortaee Dae O ER S Mannheim und

schäftsberihts und der Bilanz tür das Ge1chäftsjahr 1925/26 mit Ge- winn- und Verlustrechnung sowie

Be)chlußfkassung über Reingewinn,

2. CGutlastung von Vorstand und Auf-

sichtsrat.

3, Be1ch1ußka\sung über die Uquidation

der Gesellschast. 4, Bestellung eines Lquidatore.

5, Vorlage und Genehmigung der Uqui-

dationgeröffnungebilanz.

Zur Teilnahme au der Generalversamm- | | fung sind diejenigen Aktionäre berehtigt, | Aktiengesellschaft Sächfische Werke, ivelche ihre Akiien' fpätestens am zweiten Dresden Werktage vor der anberaumten General- bei der Kasse der Gesel- | Georg Arnhold, Dresden, ist iutolge Ab- Wredeplaß 4, oder | lebens aus dem Aufsichtsrat unserer einem deutsben Notar hinterlegt haben. | Gesellschatt auegeschieden.

verzammlung \chaft in Heidelberg,

Heidelberg. den 9. Dezember 1926.

Kichl & Lanz A.-G., Heidelberg i, B,

Der Vorstand, F. A. Lan þ

[92861] Gefelischast für Spinnerei und Weberei, Gtilingen (Baden).

Mit Bekanntmachung vom 25. Sep- tember 1926, Reichsanzeiger Nr. 226 vom 28. September 1926, haben wir die noch im Umlaut befindlichen Sul overlchrei- bungen unjerer 4 9/oigen Anleihe von 1898 und 44 %/ igen Anleihe von 1920 zur Nück- zahlung gekündigt. Die Sprucbstelle bei dem Oberlandes- gericht Karlsruhe hat in der Sißung vom 13, November 1926 den Anträgen auf Genehmigung der Barablösung dieer An- leiben stattgegeben unter Festteßung eines Ablö)ungstermins per 1. März 1927 und Berechnung des Ablöfungswerts wie folgt : 1. Anleihe von 1898. A1s Bar- wert des Aufwertungsbetrags bestimmt die Spruchstelle den Betrag von: RM 246,-— für je .& 2000 nom., 123— », » e 1000 nom, „6160 , » 0900 nom. Die Zinsen bis 31, Dezember 1926 sind bezahlt. Es sind daher noch zu bezahlen 39% p. a. für die Zeit vom 1, Januar bis 1. März 1927, abzüglich 10 9/9 Kapital- ertragsteuer. Dies ergibt YiM 1,35, NM 0,67 und RM 0,34. Wir sind be- reit, gleichzcitig mit dem Aufwertungs- betrag dieie Zinsen ab 2. Januar 1927 auszubezahlen. 2. Anleihe von 1920, Als Bar- wert des Aufwertungébetrags bestimmt die Spruchstelle den Betrag von NM 6,20 nom. In diejem Be- trag sind die bis 1. März 1927 zu zah- lenden Zinsen inbegriffen. Da die Zinten dem 109% igen Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, ermäßigt fich der ausmachende Betrag um NM 0,04, so daß NM 6,16 tür je M 1000 nom. ausbezahlt werden. Auch diesen Betrag bringen wir s{hon ab

Die Auszahlung erfolgt bei: i der Rheinischen Creditbank, Mannheim

der Badischen Bank, Karlöruhe, der Bank für Textilindustrie Aktien- geiellihaft, Beztlin, der Ditxection der Disconto-Gesellschaft, Berlin und Frankturt a. M., dem Bankhause E. Ladenburg, Frank- furt a. M., 1owie bei unserer GeseU)chaftskasse in Ettlingen. Ettlingen (Baden), 1. Dezhr. 1926, Der Vorftand.

92690]

Herr Geheimer Kommerzienrat Konsul

Dresden, den 9. Dezember 1926. orstaud.

[93155]

weites vergütet, und zwar für Stüde | vember 1926 ist die Herabsetzung des

Ider Fleischereiz«Dandelsgesellichaft Nord-

: | Tagesordnung |tatt:

In der Anzeige, vetr Generatver-

sammlung der Manus Kagtzenstein Sernnmwer? A.-G., München 9.

Att.-Ges., Cassei-Betteuhauseu, muß

es in Bunkt 1 der Tagesordnung richtig

beißen: Abbeiutung des Vo1standämit-

werden | aliedes Otto Krüger (niht Krieger).

12,90 Reichsmark vergütet. (Auch Deo Dun in Nr. 284, 1. Beil. vom 2 F

[90819]

Fn der Generalversammlung vom H. No-

Grundfapitals um N'M 15 000 bes{ch!ofsen

worden. Die Gläubiger unterer Geiell-

icha!t werden aufgefordert, ihre Ansprüche

anzumelden.

Hamburg, den 11. Dezewber 1926, Faluit-Gesellschaft. S

[93160]

Néttiengesellschaft für Metali- JFndustrie vormals Guftav Richter Karlsruhe-Rheinhafen.

Die zum 18. Dezewber 1926 nah Pforzheim i. B.,, Hotel Post, einberufene außerordeatlide Generalverjammlung wird andurch abbestellt. Maunheim, den 9. Dezember 1926. Dex Vorsitzende des Uufsichtsrats: (Unterschrift.) [92098] Die für kraftlos erflärten Aktien unserer Gejellshaft werden am 18, 12. 1926, yor- mittags 11 Uhr, auf der Amtsstube des Herrn Notars Dr. Richter, Bonn, Meken- beimer Straße 49, öffentlih meistbietend versteigert. Der Neinerlö6s steht den Inhabern der tür frattlos erflärten Aktien vom Tage der Versteigerung ab an der Gejellschafts- kasse zur Verfügung.

F, A. Eschbaum A.-G,

Der Vorftand.

Es{hbaum Goethlich.

[93164] Außerordentliße Generalversammlung deutschland A.-G., Hamburg, am Mitt. wo, dem 29, Dezember 1926, nach- mittags 9 Uhr, im Schlachterinnungshause in Hamburg. Tagesordnung : Antrag des Au}sichtsrats, das Geschäft der Getell- haft als Ganzes zu verkaufen. Die Stimmkarten sind bis zum 24, Dezember 1926 im Büro der Gesellschatt, Hamburg, Sterustr. 100, in Empfang zu nehmen. Hamburg, den 10. Dezember 1926. Der Vorstand. {93157]

Katholische Gesellenherberge,

Karlsruhe.

Am 829, Dezember, nachmittags 5 Uhr, findet hier, Sofienstr. 58, untere Generalversammlung mit folgender

1, Rechen1chaftsbericht für 1929,

2, Entlastung des Vorstands und Auf- \ihtsrats.

3. Neuwahl,

Karlsruhe, 8. Dezember 1926.

Rothbenbiller.

{93165

In Ergänzung unterer Veröffentlichung vom 6. d. M., die Einberufung unserer 57, ordentlichen Hauptversammlung betreffend, geben wir hiermit noch bekaunt, daß die Hinterlegung unterer Aktien, außer bei den in dieter Bekanntmachung bereits bezeichnetenStellen, auch bei dem Dre&dner Kassenverein Aktiengesellschaft (nur tür Mitglieder des Giroeffektendepots) geschehen fann.

Chemnis, den 10. Dezember 1926, Der Vorstand der Sächsischen Maschinenfabrik vorm, Rich. Hartmanu Aktiengesellschaft, Or. Krüger, Dr. Döhne. Fiedler. Schulte.

[89569]

Unter Hinweis aut die durh Bes@luß der Generalversammlung vom 6, Dezember 1926 ertolgte Auflösung der Pelikan- Textil Akt.-Ges. in Berliu forde1e ih die Gläubiger der Gefellshast aut, ihre Ansprüche anzumelden. Berlin C. 2, Neuer Markt 16, den 6. Dezember 1926.

Liguidator :

Ludwig Krotoschiuer.

{901541

Deutsche Handels- uud Plantagen-

Gesellschaft der Südsee-Juseln zu Hamburg.

Jn der Generalveriammlung vom 6. No- vember 1926 is die Herabteßung des Grundfapitals um NM 1d 000 beschlossen worden. Die Gläubiger unjerer Getell- schaft werden aufgetordert, ihre Ansprüche anzumelden. i

Hamburg, den 11. Dezember 1926. Deuische Handels- und Plautagen-

Gesellschaft der Südsee-Fufeln

zu Hamburg. [22872] |

Die Aktionäre der Fikma J. S. Stwwcering &Co., A.-G., Fbbenbüren, werden hierdurch zu der am 30. Dezember 1926, nachmittags 4 Uhr, im Hotel Fürstenhof 1n Münter i. W. stattfindenden Generalversammluug eingeladen.

Tagesorduung;

1. Beschlußtassung über die Bilanz 1925/26, Gewinnverteilung und Ent- lastung des Vorstands und Aufsichts- rats.

2. Verichiedenes.

Aktionäre, welche an der Generalyer- sammlung teilnehmen wollen, müfsen ihre

deutihen Bankhause ausgestellte Be-

scheimgung

niederlegen.

Berichtigung. [92891] Wolfgang Schmidt

Aktien oder die über deren Hinterlegung | spätestens bis zum Ablauf des dritten bei einer öffentlichen Sparkasse oder einem } Tages vor Beginn der Generalverfsamm-

pätestens am Tage der | nicht mitgerehuet, zu hinterlegen und da- Generalversammlung bei der Gesellschaft | gegen die Legitimatiouspapiere iu Emptang | Kutsch, Aachen, der Vorsigende des Auf-

Ibbenbüren, den 10. Dezember 1926.

Wir laden die Aktionäre der Getell!chait zu der am Montag, den 10, Fanuar

Kanzlei des Nechléanwalts

Vietdreiter, München, Perusastraße 2,

stattfindenden außerordentlichen Gene-

ralversammlung ein. TagesorDnung:

Zuwabl zum Aufsichtsrat infolge Aus- icheidens des Au'sihtsratsmitglieds und 2, Vorsigenden San.-Rats Dr. Otto Schmidt, Utting, durch Tod.

Zwecks Wahrnehmung ihres Stimms-

rechts müssen die Aktionäre ihre Aktien

entweder bei der Geiell1chattsfasse oder bei einem deutshen Notar bis späteslens am

2. Werktag vor der Versammlung hinter-

leat haben.

München, den 11. Dezember 1926.

Der Vorstand.

93243] Rheinisch-Westsälishes Hohlen-Syudifat,

Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hierdurch zu der Mittwoch, den

29. Dezember 1926, nachmittags

5 Uhr, in unserem Geschäftsgebäude

statifindenden srdentlicheun Genueral-

versammlung eingeladen. Tagesordnung :

1. Genehmigung zur Uebertragung von Aktien.

2, Vorlegung des Jahresberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats tür die Geschäftéjahre1924/25 und1925/26.

3, Beichlußfafsung über die Genehmigung der Jahresrechnungen und der Ge- winn- und Verlustrechnungen tür die Geschäftsjahre 1924/25 und 1925/26,

4. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Norstands und des Aufsichtsrats tür die Geschäftsjahre 1924/25 und 1925/26.

5, Wahl von Mitgliedern des Aufsichts- rats,

6. Wahl der Nechnungsprüfer für das (Bejchäftsjahr 1926/27.

Efsen, den 10, Dezember 1926,

Der Vorftand.

Bayerische Gaatstelle A.-G., München.

Einladung zu der am Donuuerstag,

den 30. Dezember 1926, nahmittags

2 Uhr, in den Geschäftsräumen der

Bayerischen Saatstelle A-G, München,

Bayerstr. 45/11, stattfindenden ordent-

lichen Generalversammlung.

Tagesordnung :

1, Vorlage des Geschäftsberichts ¡owie der Gewinn- und VerlustreWnung für das Geichöftéjahr 1925/26 und Ge- nebmigung derselben.

2. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats,

3, Aenderung der Firtna.

4. Auflösung der Gelellschaft und Ueber- tragung der Geschäfte derselben an die neu in Tätigkeit tretende Baye- rische Saatsielle Gesell\chaft mit be- {ränkter Hastung.

Die Teilnahme an der Generalversaumms-

lung ist nur denjenigen Aktionären ge-

stattet, die spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung ihre Aktien bei einex Bank oder bei der Bayer. Saat- stelle München hinterlegen, Der aus- gestellte Hinterlegungs|Gein mit Angabe der Aftiennummern dient als Ausweis für die Teilnahme an der Generalversamnlung. München, den 10. Dezember 1926. Dex Vorstand. [93163]

1828981 Berimas A.-G., Fürth i. B.

Jn derGeneralversammluag vom 29.Juli 1926 ist die Herablegzuag des Grund- fabitals unterer Gesellichaft um Reichs- mark 63750 in der Weise beschlossen worden, daß je 4 auf den Inhaber lau- tende Aktien im Nennbetrage von ije RM 20 zu einer auf dena Inhaber lautenden Aktie zu NM 20 und je 4 auf den Namen lautende Aktien zu je RNM 25 zu einer auf den Namen lautenden Aktie zu NM 25 zu\ammengelegt wurden.

Wir forderun biermit die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, spätestens bis zum 15. 1, 1927 die Aktien zum Zweck der Abstempelung bei der Kasse unserer Gesellscha\t, Fürth, Nürnberger Str. 129, einzureichen.

Es ergeht ferner Einladung zu der außerordentlichen Generalversamm- lung am Dounerstag, den 30, 12. 1926, vormittags 11 Uhr, in den Räumen der Süddeutschen Treuhandgesell- \caft, Nürnberg, Königsstr. 3, 11. Stock.

Tagesordnung: 6

1. Mitteilung des Vorstands gemäß

8 240 H.-G.-B.

9. Weitere Herabsetzung des Aktien-

fapitals durch Zusammenlegung und

* dann erfolgende Wiedererhöhung.

3. Neuwabl des Aufsichtsrats.

4. Satzungsänderungen.

5. Verschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, welhe an der Geueralversaiumlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder saßungs8gemäßen

lung, den Tag der Generalversammlung

zu nehmen. Fürth, den 4. Dezember 1926.

Der Vorsitzende des Auffichtsrats: ]| Aa

[92443] Giibacher Zuckerfabrik A. G,., Wevelinghoven. Einladung zux ordeutlichen General-

versammlung auf Dounerêtag, den 1927, nachmittags 3 Uhr, in der | 30. Dezember 1926, nachmittags Dr. Marx | 34 Uhr, in Köln, im Hotel Disch.

Tagesorduu11g :

1, Vorlage der Bilanz, Bericht des Vor- stands, Bericht der vom Aufsichterat gewählten Nevtsorea, Bericht der von der Generalversammlung gewählten Nevisoreu.

2. Beichlußüber Genehmigung der Bilanz und Entlastung.

3, Wabl von Revisoren zar Prüfung der Bilanz 1926/27.

4. Wahien zum Aufsichtsrat.

Wevelinghoven, den 7. Dezember 1926.

Der Vorsitzende des Auffsichtêrats

Wm. Trimborn,

Hofbraußaus Woiters & Valhorn Ukt.-Gef., Braunschweig.

Die diesjährige=ordeutliche Beneral-

versammlung der Hotbrauhaus Wolters

& Balhorn A.-G., Braun)|hweig, findet

Mittwoch, den 5. Januar u. J--

vormittags 11 Uhr, im Saale des

Brauerciausshanfs vom vormaligen Hof-

brauhause Carl Wolters & Co., Gülden-

straße T7, statt. Tagesorvnuang:

1. Voclegung des Getichättsberichts, Be- s{chlußfassung wegen des Jahreé- abschlusses und der Gewinn- und Nerluitrechnung, Verteilung des Ren- gewinns und Erteilung der Entlastung.

2, Wahlen zum Aufsichtsrat. :

Hinterlegungssceine über die bei der

Gesellichatît odex bei der Braunschweigischen

Bank & Kreditanstalt A.-G. in Braun-

schweig oder beim Bankhauie Philipp Eli-

meyer in Dresden-A. 1 oder bei einem deutichen Notar hinterlegten Aktien be- rechtigen zur Ausübung des StimmreWts in der Generalversammlung, wenn sie bis zum 31. Dezeniber 1926 hinterlegt

worden find. [93166]

Braunschweig, den 10. Dezember 1926.

Der Auffichtsrat. August Tebbenjohanns.

[93162]

Nüseckte & Co. SwHifss8werft, Kefjel- shmiede uud Matichinenbauanuftalt Aktien-Gesellschaft, Stettiu.

Die Aktionäre unserer Geïell\cha!t werden hiermit gemäß § 12 des Gesellichattever- trags zu der am 7, Januar 1927, vormittags 11 Uhr, in der Vörse hier- selbst stattfindenden ordentlichen Ge- neralversammiung eingeladen.

Tagesorduung :

1. Bericht des Vorstands und Aufsichts- rats sowie Vorlegung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1925/26,

2. Genebmigung der Bilauz und der Gewinn- und Verlustrehnung.

3, Entlastung für den Vorstand und den Autsichtsrat.

4. Wahlen zum Aulsichtêrat.

Diejenigen Aktionäre, welche în der

Generalversammlung ihr Stimmrecht aus

üben wollen, haben ihre Aktien oder

notariellen Hinterlegungéscheine pätestens bis zum 3, Januar 1927 eins{ließlich beim Bankhause Wm. Schlutow, Stettin, beim Bankhause Deichmann & Co., Köln, bei der Pommerschen Bank jür Lande

wirtschaft und Gewerbe A. G., Stettin, oder im Büro der Gesellschaft wr der Geschäftsstunden zu hinters- egen.

Stettin, den 10. Dezember 1926.

Nüscke & Co. Schiffswerft, Kessel-

{chmiede und Maschinenbauagnftalt

Aktien-Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. Franz Ott, Vorsißender.

{93161 Sperrholz- & Fournierfabr. Act.-Ges., Aachen.

Auf Grund der Ermächtigung des Land- gerichts 2. K. f. H., Aachen, vom 27, No- vember 1926, Aktenz. 6. b. T. 19/26 lade ih hiermit die Aktionäre der Sperrholz- & Fournierfabr. Act.-Ges., Aachen, zu der Samstag, den 8. Jauuar 1927, 107 Nhr vorm., im Sißzungszienmer der Darustädter und Nationalbank Fil. Aachen stattfindenden Generalversamm- lungmit nahstehenderTagesorduunugein:

1. Mitteilung über die Lage der Gesesl-

schatt, 2, Sofortige Abberufung des Vorstands Malter Bender. - : 3. Beschlußfassung über die Erhebung von NRegreßklagen gegen die jeßigen und früheren Mitglieder von Vorstand und Autsichtêrat. Event. Erhebung der Negreßklagen aus § 268 H.-G.-B, Nach § 13 der Statuten sind stimm- berechtigt solche Aktionäre, welche ihre Aktien oder den Nachweis ihrer Hinter- legung mindestens 3 Tage vor der Gen.- Vers., den Tag der Verf. und Hinter- legung niht mitgerechnet, bei der Gesell- sait, den von ihr bezeihneten Hinter- legungsstelleu oder einem deutschen Notar hinterlegen. : Da von den seitens der GesellsGaft in ibrer Bekanntmachung bezeichneten Stellen das Bankhaus Probit & Co., Aachen, die

Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder } Annahme von Aktien wiederholt abgelehnt eines Notars bei der Gesell\chaftskasse | hat, empfiehlt sich die Hinterlegung bei

der Darmstädter und Nationalbank Fil. Aachen oder einem deutschen Notar.

Den Vorsitz in der vou mir einberufenen Gen.-Vers. ührt nit Herr Rechtsanwalt

sihtérats, sondern auf rihterlidhe Anord- nung Herr Justizrat Hamather, Aachen, cheu, deu 7. Dezember 1926.

Der Aufsichtsrat.

Der V Hille. Müller. Wöhrle,

F, Tillmann, Vorsitzender.

Soseph Berlin.

Bankier Hermann Biele fe ld.

Erste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger Dtr. 289, Berlin, Gonnabend, den 11. Dezember 1926

E a5 Der JFnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4. dem Genoffenschafts-, 5. vem Musterregifter, 6. der Urheberrechtscintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsauffitht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanutmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in cinen

besonderen Blatt unter dem Titel

SZentras-HandelS8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Der B e s preis beirägt vierteljöhrlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern fosten 0,15 Reiem A, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

E a

E _Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin D Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm- traße 32, bezogen werden.

Timrarre amt A

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden Heute die Nrn. 289A und 289B ausgegeben. r Befristete Anzeigen mliffen d rei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “2

Entscheidungen des NeichsSfinanzho7fS.

139, Steuerabzug vom Arbeitslohu (Akkordlohu). Die Beschwerdeführerin, eine Fabrik, hatte ihren gegen Attord lohn beschäftigten Arbeitern als Lohnsteuec 4 vH des im Jahre 1924 und in den ersten 17 Wochen des Jahres 1925 zur Auszahlung gelangten Arbeitslohns einbehalten. Das Finanzamt hielt die An- wendung des Artikel I § 18 Abs. 1 der 11. Steuernotverordnung, § 11 der Steuerabzugsdurhführungsbestimmungen vom 20. De-

die Zahlung des auf jeden Kux gleichmäßig umgelegten Anieils an den Betriebskosten, der ebensowenig wie die Beiträge von Vereinsmitgliedern als Gegenleistung für die allen Mitgliedern gleihmäßig zugute kommende Vereinstätigkeit anzusehen find als Entgelt für den Anteil an der Ausbeute gelten kann. Fm

Arbeitsleistung, bemessen wird, kann aber der steuerfrei zu lassende Lohnteil und die einzubehaltende Steuer unschwer festgestellt werden. Würde man die Bestimmung des Artikels 1 § 18 der 11 Steuecnoweroxdnung überall da anwenden, wo die Arbeitszeit nicht die auss{ließlihe Grundlage für die Bemessung des Arbeits- lohns bildet, so würde die Anwendung der Regelvorschrift des | übrigen ist die Gewerkschaft verpflichtet, dem Gewerken seinen S der Steu du i t A 3 Artikels I § 17 bei der üblich gewordenen Berechnung des Arbeits- Anteil an der Ausbeute zu übergeben, ohne daß für diesen durh ember 1923 für unzulässig und verlangte von der Beschwerde- lohns in einem vom Geseßgeber gewiß nicht gewollten Maße ein- | den Empfang der Leistung irgendeine weitere Verpflichtung ührerin auf Grund des Artikel T § 17 und 8 23 der I1. Stuer- ge|chränkt werden. Der Regelung des Steuerabzugs entspricht es | gegenüber der Gewerkschaft entstünde. Liegt sonach ein Leistungs- notverordnung eine Nachzahlung von 343,45 RM nebst Verzugs- Le: überall die Bestimmung des § 17 da anzuwenden, wo regel- austausch nit vor, so war die Beschwerdeführerin ‘von der Steuer ushlag. Ein pruch und Berufung wurden zurückgewiesen. Auch | mäßig die Auszahlung des Arbeitslohns nah Zeitabschnitten | freizustellen. (Urteil vom 26. September 1926 V A 390/26.) er Rechtsbeshwerde ist der Erjolg zu versagen. i erfolgt, und den § 18 nur da als maßgebend zu etrachten, wo 141. Gewährung von Nachsicht bei Versäumung der E Durch das grundlegende Geseß über die Einkommensteuer vom dies nit der Fall ist. Fn diesem Sinne hat sih auch der Reichs- | Rechtsuittelfrist. Beshwerdeführex hat beantragt, ihm ‘wegen Arbeitslohne vom 17. Fuli 1921 (Reichsgesegblatt S. 845) wurde (Reicdsf der Finanzen in dem Erlasse vom 24. Fanuar 1924 | Versäumung der Rechtsniittelfrist Nachsicht zu gewähren da die die Erhebung der Steuer vom Arbeitslohne so geregelt, daß der | (Reichssteuerblatt S. 19) ausgesprochen. Auch für die entsprechende | Nichteinhaliung der Rehtsmittelfrist darauf zurüdzuführen sei daß vom Arbeitgeber bei den Lohnzahlungen als Steuer des Arbeit- Bestimmung des § 74 des neuen Einkommensteuergesezes wird } er infolge der durch die ungünstigen Witterungsverhältnisse uehmers einzubehaltende und zur Einklebung und Entwertung | derselbe Gedanke in der Begründung zum Gesegentwurse S. 72 f während der Rechtsmittelfrist dringlih gewordenen Erntearbeiten von Steuermarken zu verwendende oder an die Finanzkasse dahin ausgeführt: „Die Vorschrift findet nur dann Anwendung, | den Fristablauf übersehen habe. Dieser Grund reiht abex nicht Pg rende Betrag bei ständiger gun des Arbeitnehmers | wenn nach der Art der Lohuzahlung nicht festgestellt werden kann, | aus, die Nichteinhaltung der Rechtsmittelfrist als unverschuldet zu im Fahre beiläufig der Steuer gleihkam, die der der unterslen welcher steuersreie Lohnbetrag (der für Monate, Wochen oder | betrachten, da in der Monatsfrist dem Beschwerdeführer auch bei Steuerklasse angehörende Arbeitnehmer als Einkommensteuer aus | Tage) abzuziehen is, weil die Zahlung des Arbeitslohns nicht für | starker Fnanspruchnahme durch seine Berufsarbeiten die Ein- idem Arbeitslohn auch im Falle einer Veranlagung zu entrichten | einen bestimmten Zeitraum erfolgt, sondern unabhängig von einem | reichung einer nux die Einlegung der Rechtsbeshwerde anzeigenden D Dabei wurden die das Einkommen aus Arbeit mindernden bestimmten Zeitraum lediglich nah der Leistung. Hterher gehören | Schrift möglich gewesen wäre und die Begründung der Rechts- usgaben i nach § 13 des Einkommensteuergescbes zu einem | gewisse Fälle der Afkord- und Heimarbeit. Wird dagegen beshwerde, für welche eine besondere in der Rechismittelbelehrung pauschalierten Vetrag und die Ermäßigungen der Steuer nach § 26 | der Lohn des Akkord- oder Heimarbeiters nah der Leistung inner- | des Finanzgerihts noch ausdrücklich erwähnte Frist lief, vor- (bs. 1 des Einkommensteuergesebes (wegen Familienangehörigen) | halb eines bestimmten Zeitraums bemessen und jeweils der | behalten ¡iverden konnte. Da der Beschwerdeführer na ' seiner mit den auf die Lohnzahlungsabschnitte entfallenden Teilen des | Arbeitslohn für diesen Zeitraum gezahlt, so besteht zur An- | früheren Mitwirkung bei den Veranlagungen mit den steuerlichen gZahvesbetrags durch Ermäßigung des abzugspflichtigen Lohnes | wendung des § 73 des Entwurfs (S 74 des Geseßes) feine Ver- Vorschriften vertraut ist, war von ihm die Wahrung der Recht3- berüdsihtigt, „Dex Lohnsteuer sollte, wie in der Denkschrift zur | anlassung.“ Das G nangger hat festgestellt, daß die Abrechnung | mittelsristen zu erwarten. Dem Antrag auf Nachsichtgewährung Einführung einer VLohnsteuer (Dr. Pissel und Dr. Koppe, Der | und Auszahlung der von der Beschwerdeführerin beschäftigten } kann deshalb nicht entsprochen werden. (Bescheid vom 28, Oktober Lohnabzug 1925, S. 13) besonders betont ist, der Charakter einer } Alfordarbeiter im maßgebenden Zeitraum regelmäßig wöchentlih | 1926, VI A 493/26.) / Einkommen teuer erhalten bleiben. An dieser grundsäßlichen Aus- und nur ausnahmsweise für zwei bzw. drei Wochen erfolgte. Die 142. Anrechnung von Arbeitskräften bei der Ein- gestaltung er Lohnsteuer wurde auch in den späteren, einzelne j Arbeiter seien in der fraglichen Zeit ständig bei der Beshwerde- | kommensteuerveraniagung eines nah Durchschnittssäßen Destimmungen abändernden Geseßen sowie in den S8 16 f. des ees tätig gewesen und hätten ihre Arbeitskraft auss{chließlich | veranlagten Landwirts. Streitig ist das landwirtschaftliche a I der II. Steuernotverordnung und in §8 69 \f. des neuen en ihnen gegen Aktordlohn übertragenen Arbeiten gewidmet. | Einkommen des Beschwerdeführers. Die Vorinstanzen haben das S Ma e ou Lena Von 10. August 1925 festgehalten. Eine | Es könne also für jeden einzelnen E festgestellt | Einkommen gemäß § 46 des Einkommensteuergeseßes nah Durh- besondere Bemessung des einzubehaltenden Steuerbetrags war im | werden, wie hoch sich der auf den Tag, die Woche oder einen noch | schnitissägen, die nah Reinerträgen unter Annahme derx Bewirt- W Abs. 6 des Einkommensteuergeseßes in dexr Fassung vom größeren Zeitraum entfallende Lohn jeit der leßten Lohnzahlung | ¡haftung mit fremden Arbeitskräften festgeseßt worden waren, er- L: Zuli 1921 vorgesehen, der dahin lautete: „Lößt sih bei vox- | Überhaupt berehnet und welche steuerfreien Lohnbeträge un mittelt. Dem Veschwerdeführer ist, da er keine fremden Arbeits übergehender Arbeit im Akkord die Arbeitszeit nicht feststellen, so | Familienermäßigungen in Frage kommen. Wenn bei diesem | kräfte hält, der Wert von 1 männlichen und 114 weiblichen Arbeits- kann an Stelle der Ermäßigungen nach Abs. 2 eine feste Ermäßi- } Sachverhalte das Finanzgeriht die Anwendung des Artikels 1 | kräfsten mit zusammen 1485 RM angerechnet worden. Zahl und gung von 4 vH des Arbeitslohns treten“ Diese Fassung gab zu } § 18 der TI. Steuernotverordnug ablehnte und die Beshwerde- | Wert der Arbeitskräfte entsprechen nah der Feststellung der Vor- verschiedenen Ziweifelsfragen Anlaß. So führt Dr. Struß in dem ührerin für verpflichtet hielt, den Steuerabzug nach § 17 a. a. O. | entsheidung den Normalsäßen des Landesfinanzamts. “Die gegen Kommentar zum Einkommensteuergeseße, 3. Aufl, S. 283 aus: zu bewirken, so kann darin keine unrihtige Anwendung des | diese Hinzurechnung gemachten Einwendungen des Beschwerde- „Der Abs, 6 verlangt das Zusammentreffen beider Voraus- bestehenden Rechis erblickt werden. Daß das Finanzgericht in führers sind unbegründet. Die Anrechnung entspricht dem Geseg. sebungen, R Di a6 Arbeit und Nichtfeststellbarkeit der | seiner Entscheidung auf einen Erlaß, der nur den Behörden | Darauf, daß der Bcschwerdefühccr nicht ‘mehr voll arbeitsfähig Arbeitszeit. Abs. 2 ijt aber nur anwendbar, wenn die Arbeitszeit | bekanntgegeben sei, verwies, ist kein durchschlagender ReŸts3- | ist, kommt es niht an. Entscheidend ist, daß dec Landwirt der feststellbar ift, während cs an dieser ¡eststellbarkeit auch bei nicht | beshwerdegrund, da der Erlaß, soweit er mit obiger Anschauung | keine Arbeitskräfte, mit denen ein Arbeitsvertrag gciHlossen ist bloß „vorübergehenden „Arbeiten fehlen kann. Für solhe Fälle | übereinstimmt, ledigli die rihtige Auslegung des S 18 a. a. O. | hält, die Ausgabe für solche Arbeitskräfte spart; ‘daher ma ihm enthalt das Gesey eine Lüde, die auch dur keine Durchführungs- wiedergibt und die Entscheidung niht im Widerspruche steht mit | der Wert der Arbeitskräfte, die normalerweise auf einer Stelle von oder Ausführungsbestimmungen des Reichsministers der Finanzen | dem bestehenden Rechte, Weiter kann die Rechtsbeschwerde niht | der in Frage kommenden Größe gehalten werden müssen, ange- retSvevbindli geschlossen iverden kann. Da Abs. 2 in solchen | darauf gegründet werden, ai die Beshwerdeführerin durch. Mert- | rechnet werden, ohne daß es darauf ankommt, in welhem Umfange Gúllen schlehterdings unanwendbar ist, wird auf sie troß des ents blätter nit gnBgei aufgeklärt worden sei und das Finanzamt | die einzelnen Familienangehörigen tatsählich mitarbeiten. Es ist gene enen, Wortlauts Abs. 6 angewendet werden müssen. diesen Mange zu vertreten habe. Wieweit die Finanzverwaltung war richtig, daß der Landwirt für die Ernährung und die sonstigen Bur das Geseß vom 20. Dezember 1921 ‘erhielt § 46 Abs. 6 eine | durch Aufklärung der Pslichtigen über die richtige Auslegung der edürfnisse seiner mitarbeitenden Familienangehörigen Auf- andere Fassung dahin: Wird der Arbeitslohn nicht für eine be- f im Reichsgeseßblatte verkündeten Steuergesebe auf eine zutreffende | wendungea machen muß; diese Aufwendungen darf er aber nah stimmte Arbeitszeit a so tritt an die Stelle der Ermäßi- | Anwendung des _Gesetes durch die Pflichtigen hinzuwirken und | der ausdcücklichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommen- gungen naÿ Abs. 2 eine feste Ermäßigung von 4 vH des Arbeits- | einen reibungslosen Vollzug des Geseßes herbeizuführen für an- Tae nit als Ausgabe abziehen; sie können daher auch bei ohns, Das _Geseß „vom 20. Juli 1922 erhöhte die Ermäßigung | gemessen oder notwendig erachtet, unterliegt dem freien Ermessen er Veranlagung nach Durchschnittssäßen nicht etwa in der Weise a 5 v9 des Arbeit8lohns, behielt im übrigen, die Bestimmung der Verwaltung und kann keinen Gegenstand der Nachprüfung | berücksichtigt werden, daß nux der Ueberschuß der Kosten fremder I Das Gesey vom 22. Dezember 1922 erhöhte abermals die | im Rechtsmittelverfahren bilden. Der Rechtsbeshwerde kann | Arbeitskräfte über jene Aufwendungen für die mitarbeitenden Ermäßigung, und tar auf 6 vH des Arbeitslohns, so daß_nun- | deshalb nicht stattgegeben werden. (Urteil vom 6. Oktober 1926 | Familienangehörigen angerechnet wird. Der Einwand des Be- mehr noch der feste Betrag von 4 vH des Arbeitslohns als Steuer | VIA 427/26.) \chwerdeführers, daß die Landstelle ausschließlich von Teinem ver- A werden sollte. E 8 140. Vnsaßsteuerfreiheit der Naturalverteilung der | heirateten Sohne bewirtshaftet werde und daß die Uebergabe der E estimmung des Î 46 Abs. 6 des Einkommensteuergejeßes Ausbeute einer preußischen Gewerkschaft alten Nets an | Stelle an den Sohn nyr aus in der Ungunst der Zeit liegenden wurde in Artikel 1 § 18 Abs. 1 der Il. Steuernotverordnung in | die Gewerken. Die Beschwerdeführerin ist eine preußishe | Gründen unterblieben ist, ist ohne Bedeutung; wenn die Stelle folgender Fassung übernommen: „Wird der Arbeitslohn nicht für | Gewerkschaft alten Rechts; sie gewährt den Gewerken ihren Anteil | dem Sohne gehörte, würde dessen Veranlagung nicht anders eine bestimmte Arbeitszeit gezahlt, so findet die Bestimmung des | an der jährlichen Ausbeute durch Ueberlassung der ihrem Kuxen- | ausfallen. (Urteil vom 4. November 1926, VI A 468/26.) S 17 Abs. 1, 3 keine Anwendung. Fn diesem Falle hat der Arbeit- | besiß entsprehenden Menge der geförderten Erze. Streitig ist, ob 143, Steuerabzug vom Arbeitslohn bei Nichtvorliegeir geber vom vollen Arbeitslohne 10 vH einzubehalten. / Der Betrag f der Ueberlassung ein Leistungsaustausch zugrunde liegt, so daß die | des Steuerbuch8. Der BVeschwerdeführerin ist zuzugeben, daß die von 10 vH ermäßigt sih zur Abgeltung der im § 17 Abs. 1, 3 | Gewerkschaft gemäß § 8 Abj. 8 des Umfabsteuergesebes 1919 mit | Berechtigung des Finanzamts zur Nachforderung der Lohnsteuer vorgesehenen Beträge um 6 vH. Diese Bestimmung, die nah | dem Werte der Gegenleistung steuerpflichtig ist. Die Vorinstanzen im vorliegenden Falle zweifelhast sein könnte wenn der Wortlaut S3 der Steuermilderungsverordnung vom 10. November 1924 | haben für das Fahr 1923 die Frage bejaht im Anschluß an die | des § 33 Abs. 3 der Steuerabzugsdurchführungsbestimmungen vom (Reichsgesebblatt I, S. 737) noch über das Kalenderjahr 1924 | Entscheidung des Reich8gerihts vom 10. Februar 1920 (Ent- | 20. Dezember 1923 entscheidend wäre. Der Senat hat sih jedo Geltung behält, knüpft die Bemessung des einzubehaltenden Lohn- } scheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 98 S. A Dort | der Auffassung des Finauzgerichts angeschlossen, daß es auf § 33 teils nah einem bestimmten Hundertteile, der für Heimarbeiter | ist ausgeführt: „als Bezahlung der Wärentiletung gelte jede | a. a O. nit ankommt, sondern daß schon die 11. Steuernot- ee den § 2 Abs. 2 der Steuermilderungsverordnung und weiter | Leistung des Gegentwwerts, auh wenn sie nicht durch Barzahlung L i ( durch § 23 des Steuerüberleitungsgeseßes ermüßigt wurde, an die | erfolge. Nun bestimme § 102 des Allgemeinen Beraggesebes für die leichen Vorausseßungen wie § 46 Abî. 6 des alten Einkommen- | prenßishen Staaten vout 24. Juni 1865, der au auf die alten teuergeseßes und § 74 des neuen Einkommensteuergeseßes, | Gewerkschasten anwendbar sei, daß die Gewerken nach dem Ver- nämlich daran, daß der Arbeitslohn nicht für einen bestimmten | hältnis ihrer Kuxe am Gewinn und Verlust teilnähmen. Die A E mes e Fs Sl Me Eng Das Le Ae hätten daher einen Rechtsansprucch darauf, daß Steuersaßes niht mehr auf die Fälle „vorübergehender Ar ei ie gewonnènen Mineralien zu Gewerkschaftezwecken, also zu ihren | das erste Reichseinkommensteuerges ntwi ist ei im Aktord“. Die Aenderung der früheren Bestimmung wurde in Gunsten, verwendet würden, und zwar in a Weise, Eh B dureh lnenblee ae der L Sie N ber: A Aa der der Begründung zum Entwurfe des Geseßes vom 20. Dezember | Gewerkshaftsbes{hluß bestimmt werde. Von diesem Rechts- S A ist, ih ein Steuerbuch ausstellen u lassen und es dem anspruche der einzelnen Gewerken werde die Gewerkschaft mit der | Arbeitgeber auszuhändigen (§8 21, 22 a, a. D) Diese Vorschriften Natura!verteilung der gewonnenen Erzeugnisse E Diese | wären gegenstandslos, wenn dem Steuerbuche niht die Bedeutung Entlastung bilde daher, zusammen mit der Zahlung ukäme, die die Vorinstanzen ihm beigelegt haben. Das Steuerbu der allmonatlih auf die Gewerken verhältnismäßig umgelegten hätte keinen Zweck, wenn es nicht eben dem Arbeitgeber ermög- Betriebskosten, den Gegenwert, den der einzelne Gewerke | lichen Je den für jeden seiner Arbeitnehmer œbzuführenden leiste.“ Für das geltende Umsaßsteuerreht kann sfih der Senat | Steuerbetrag ohne Schwierigkeiten und ohne daß der Arbeitgeber diesen vom Reich8geriht für das Me e vom | seinerseits Ermittlungen anzustellen hätte, zu errechnen. Jst das 26. Juni 1916 neten Rechtssäßen nicht anschließen. Es | Steuerbuch in Mee Weise die Grundlage für die Berechnung des kann dahingestellt bleïben, ob eine nah §. 8 Abs. 8 des Umsab- D a so folgt daraus ohne weiteres, daß, wenn das Steuer- steuergeseßes 1919 O ge Hingabe an dtóedea Statt | buch gleichgültig aus welhem Grunde ihm nicht vorliegt, ALOLZ E E Matt inde bet Ls E e Ma un d d pg 4 A E did teuerfreien Lohnbetrag noch die n, immung des A e Teil des Reingeivinns zustände, der alsdann durch Natural- amilienermäßigungen berüsihtigen darf, sondern 10 vH des sation Gro vate cis eine L A Ae M egel und hat ihren | verteilung des geförderten Erzes abgegolten würde. Denn so ist | ungekürzten Lohnes einzubehalten and «diilibeen hat. Ju gleichem lata it A gur darin, daß fd t O Nen für welche sie | der Fall hier nicht gestaltet, Vielmehr besteht auf Grund des Umfang haftet daher auch der Arbêitgeber gemäß Artikel I ? 23 ia des ie N ungen wegen T r 4 sfosten usw. und ¡ Gewerkschaftsbes{chlusses von vornherein ein Anspruch des der II. Stenernotverordnung. Ob im Einzelfalle von einer Nach- Z gen des Familienstandes nit nah der Lohnzahlungsperiode | Gewerken auf Naturalleistung seines Anteils an den geförderten | forderung, wie sie das Finanzamt hier an die Beschwerdeführerin é messen lassen, Wo der Arbeitslohn regelmäßig für die in einem | Erzen ohne Rücksicht auf deren Geldwert. Durch diese Leistung | gerihtet hat, aus Billigkeitêgründen abzuséhen ist, darüber Pen estimmten Zeitabschnitte geleistete Arbeit gezahlt wird, gleichviel | erfüllt die Gewerkschaft 1h igene : ‘qwerk ) h: ) f ) es „Arb j l ren eigenen Zweck, das Bergwerk für ob er nach der aufgewendeten Arbeitszeit oder nah dem Maße dek |} die Gewerken auszubeuten; eine Gegenleistung erhält sie für diese in der Lohngahlungsperiode geleisteten Arbeit, dem Werte der 1 Erfüllung ihrer Gemeinschaftspflicht nicht. Dies gilt zunächst für

verordnung felbst den Standpunkt, den das Finanzamt ein- genommen hat, rechtfertigt. Allerdings schreibt die I1. Steuernot- verordnung niht ausdrücklich vor, daß bei Nichtvorliegen des Steuerbuchs stets 10 vH des ungekürzten Lohnes einzubehalten und abzuführen seien; fedoch ergibt sih das aus Sinn und Zweck des Steuerabzugsverfahrens, wie es si seit seiner Einführung durch

1921 (Drucksachen Nr. 3129) nicht näher erläutert, anscheinend, weil es sih um eine Aenderung von untergeordneter Bedeutung Handle, die sich als zweckmäßig herausgestellt habe (S. 12 der Begründung). Die andere Fassung des § 46 Abs 6 durch das Gejeß vom 20. Dezember 1921 scheint wohl für die Auslegung des S 18 des Artiïel L der II. Steuernotverordnung, wie sie die Be- chiverdeführerin ihm gibt, zu sprehen. Ob diese Auffassung für Akkordarbeitex und Heimarbeiter günstiger oder ungünstiger wirkte namentlich nachdem der feste Sab ermäßigt worden ist, läßt si

nit d aussprechen. Gewichtige Gründe lassen aber eine engere Auslegung im Sinne der Berufungsentscheidung recht- fertigen, Die Bestimmung des Artikel I Î 18 der II. Steuer-

R

nicht die Steuergerichte, sondern die VerwaltungWehörden gemäß § 108 der Reichsabgabenordnung zu eritschoibdn. (Urteil vom 3. November 1926, VI A 1271/25.)