1926 / 300 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Dec 1926 18:00:01 GMT) scan diff

V. Fangvorrichtungen, Senkbremsen und s Aufseyvorrichtungen für betretbare Fahrkörbe.

Ziff. 107. Betretbare Fahrkörbe müssen Fangvorrichtungen, Sentbremsen oder Aufseßvorrichtungen haben. Nichtbetretbarkeit faun im allgemeinen angenommen werden, wenn die lichte Zu- gangsöffnung ‘niht über 12 m hoh ist oder die Ladefläche mindestens 0,4 m höher als der Fußboden liegt.

Ziff. 108. Aufjeßvorrichtungen müssen zur Wirkung gekommen sein, bevor die Fahrkörbe betreten werden können. #4

ziff. 109. Fangvorrihtungen oder Senkbremsen müssen so angebracht sein, daß sie durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden können. Zie müssen bewirken, daß bei Bruch des Tragmittels die Fahrkörbe in den Führungen estgezes werden oder die Abwäartsgeschwindigkeit 1,5 m/see nicht über- schreiten kann. VI. Gegengewidhte.

Ziff. 110. Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre Führungen am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. Endigt die Gegengewichtsbahn nicht auf festem Boden, so ist dafür zu sorgen, daß sih das Gegengewicht beim Bruch des Tragmittels auf ein widerstandsfähiges Widerlager aufseßt. Eine sichere Um- fleidung der Gegengewichtsbahn is nur dort vorzusehen, wo Menschen an diese herangelangen können.

VIL Anzeigevorrichtund.

Hiff. 111. Eine Anzeigevorrihtung ist bei allen Anlagen vorzujehen, bei denen die Stellung der Fahrkörbe von außen nicht sichtbar ist.

VIIIL. Schilder.

Ziff. 112. An jeder Ladestelle ist ein Schild mit folgeuder

Aufschrift anzubringen: T OENEE Aufzug! SXAGTIAN . . ,. Kg, Perjonenbeförderung verboten.“

Teil G, Schrägaufzüge (§8 2 Nr. 10). I. Fahrbahnumkleidung,.

Ziff. 113. Die Fahrbahn muß im Verkehrsbereih mindestens 250 m hoch derartig abgeschlossen sein, daß Menschen nicht herangelangen und durch den Betrieb niht zu Schaden kommen foónnen. Drahtgitter dürfen höchstens 2 ecm Maschenweite bei mindestens 1,8 mm Drahtstärke haben. Andere Verkleidungen (Latten, Bretter oder dergl.) dürfen größeyé Abstände als 2 ecm Lichtmaß nicht aufweisen.

Es muß Schuy gegen herabfallendes Ladegut gewährleistet sein. II Fahrbahnzugänge.

Hiff. 114. An den Endstellen des Fördergerätes, an denen die Beschikung und Entladung selbsttätig erfolgt, sind Absperrungen (Schranken) derart vorzusehen, daß Menschen an die Fahrbahn nicht herangelangen und durch den Betrieb nicht zu Schaden fommen können. Die Größe der Ladeöffuungen ist so weit zu be- shränken, wie es der regelmäßige Betrieb des Auszuges zuläßt,

Ziff. 115. Bedingt der Betrieb Ladeöffwmungen von mehr als 12 m lihter Höhe, so sind Türen erforderlih. An die bauliche Ausführung der Türen werden die gleihen Anforderungen gestellt wie in Ziff. 114 für die Fahrbahnumkleidung angegeben. |

Ziff. 116, Wird der Fahrkorb an der oberen Ladestelle selbst- tätig entladen (gekippt) odex beschickt, so ist aub bei mehr als 12 m hoher Ladeöffnung eine Tür nicht erforderlich, wenn die in Ziff. 115 geforderte Absperrung vorhanden ist.

ITI. Bulässige Geschwindigkeit.

Ziff. 117, Die in der Beschreibung festzulegende Betriebs- geschwindigkeit des Fahrkorbes soll in der Regel nicht mehr als 1,5 m/sec betragen,

Höhere Betriebsgeschwindigkeiten sind nux mit besonderer Genehmigung gemäß § 16 Abschnitt T der Verordnung zulässig. TV. Triebwer!k.

Ziff. 118. Das Triebwerk muß so beschaffen oder mit solchen Einrichtungen versehen sein, daß- die für den Aufzug festgelegte Berrieb2geschwindigkeit bei der Förderung in beiden Bewegungs- richtungen nicht überschritten wird.

Ziff. 119. Maschinen mit unmittelbar elektrishem Antrieb müssen auf elektrishem Wege die Bremsvorrichtungen lösen.

Bei Haltstellung der Steuerung muß jede Bewegung des Fahrforbes verhindert sein. A /

Ziff, 120. Fördertronmeln sind mit s{raubenförmigen Rillen zur Aufnahme der Seile zu versehen. | i

Ziff. 121. Treibscheiben, die an Stelle von Fördertromaneln R werden, sind nux bei unmittelbar elektrishem Betrieb ulässig.

: Ziff. 122. Aufßzugsmaschinen müssen außer allen erforderlichen Schutzvorrichtungen eine Vorrichtung erhalten, um den Fahrkorb im Notfalle von Hand bewegen zu können. Die Drehrichtung für Auf- und Abfahrt muß an der Aufzugmaschine kenntlih ge- macht seit. h

Ziff. 123. Handwinden müssen selbstspecrend oder mit rück- 0 gate Kurbeln versehen sein, die bei Lastniedergang still. tehen,

V. Ausrüdckvorrichtungen.

Ziff. 124. Feder Aufzug is mit einer Vorrichtung zu ver- sehen, welche die Antriebskraft selbsttätig aufhebt, sobald der Fahr- korb seine höchste und tiefste Stellung erreicht.

VI. Türverriegelung und Steuersperrung.

Ziff. 125. Türen, Schranken oder dergl. in den Bedienungs- öffnungen ver Fahrbahnumkleidungen müssen dur eine besondere Verriegelung unter. Verschluß gehalten werden und dürfen sich nur öffnen lassen, wenn der Fahrkorb dahinter angekommen ist. Die Einleitung der Bewegung des Fahrkorbes muß so lange be- hindert sein, als die an den Bedienungsöffmingen vorgesehenen Absperrmittel nicht fest geschlossen sind. Bei Verwendung selbst- tätig bewegter senkrehter Schiebetüren (Hubagitter) ist eine Tür- oder Steuersperrung nicht erforderlich. Die Geschwindigkeit der- artiger Schiebetüren darf 0,30 m/see nicht überschreiten.

VII. Tragmittel.

Hiff. 126. Für den Fahrkorb genügt ein einfaches Tragmittel. Jst mehr als ein Tragmittel für den Fahrkorb vorgesehen, so missen alle Traguiittel gleihmäßig an der Belastung teilnehnten. Einfache Aufhängung des Fahrkorbes oder Gegengewichts mittels einer Rolle oder dergl. oder nach Art des Flaschenzugs gilt nur als ein Tragmittel. VIII. Fahrkorb.

Ziff. 127. Werden Wagen auf den Fahrkorb gerollt, so muß ce e wegnehmbare Feststellvorrihtung für die Wagen vor- gesehen sein. L E

Sin. an Stelle salsener e für die Fahrbahn nur 250 m hohe Umkleidungen vorgesehen, so ist der Fahrkorb derart zu umkleiden, daß das Abstürzen von Ladegut verhindert ist.

IX. Fangvorrichtungen, Senkbremfen und Aufseyvorrichtungen für Fahrkörbe.

Bifs. 128. Betretbare Fahrkörbe müssen Fangvorrichtungen, Senkbremsen oder Ausfsevvorrihtungen (vgl. Teil A IX. Anm.) haben. Nichtbetretbarkeit kann im allgemeinen angenommen werden, wenn diè lihte Zugangsöffnung nicht über 12 m ho ist oder die Ladefläche mindestens 0,4 m böber als der Fußboden liegt oder wenn der Fahrkorb lediglih zur Aufnahme eines dazu be- timmten Fördergeräts- dient, das die Ladefläche des Fahrkorbes ast vollständig einnimmt. E

Hiff. 129. Aufseßvorrihtungen müssen zur Wirkung gekommen

[

Ziff. 130. Wo Auffeßvorrichtungen niht vorgesehen sind, muß der FFahrfkorb eine Fangvorrichtung oder Senkbremse erhalten, die durch das Ladegut in ihrer Wirkung nicht behindert werden kann. Sie muß bewirken, daß bei Bruch des Tragmittels der Fahrkorb in den Führungen festgeseßt wird oder die Abwärtsgeschwindigkeit 1,5 m/sec nicht überschreiten kann.

X. Gegengewite. Ziff. 131. Gegengewichte müssen aus einem Stück oder aus mehreren sicher und unverrückbar miteinander verbundenen Teilen bestehen, geführt und so angeordnet werden, daß sie ihre En am oberen und unteren Ende nicht verlassen können. Fine sichere Umkleidung der Gegengewichisbahu ist dort vor- zuschen, wo Menschen an diese herangelangen können. XI. A nzeigevorrichtung.

L 132, Sind die Endstellungen des Fahrkorbes vom Führer)tand aus nicht sihtbar, so ist eine Anzeigevorrichtung vorzusehen, welche die jeweilige Stellung des Fahrkorbes anzeigt.

XII. Sqhilder.

Biff. 133. An jeder Ladestelle ist ein Schild mit folgender

Aufschrift anzubringen: „Borsicht! Aufzug! SPAgTLait «R: Perjonenbeförderung verboten.“

Berlin, den 15, November 1926.

Der Vorsiyende: Dr. Ulr i ch s.

Erste Verordnung

für den Freistaat Oldenburg über die Auf- wertung der Ansprüche aus den Schuld- verschreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg.

Oldenburg, den 21. Dezember 1926.

Auf Grund der Artikel 94 Abs. 2 und 117 Abs. 2 der Duxrchführungsverordnung zum Aufwertungsgeseß vom 29. November 1925 (RGBl. 1 Seite 392 f.) und der Ver- ordnungen zur Durchführung der Aufwertung von Ansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten vom 20, Januar 1926 (RGVBl. 1 Seite 96) und vom 30. Juli 1926 (RGBl, I Seite 429) wird folgendes verordnet:

S 1.

(1) Für die Aufwertung von Ansprüchen aus den Schuld- vershreibungen und verbrieften Darlehen der Staatlihen Kredit- anstalt Oldenburg (Anstalt) gelten nachstehende Vorschriften.

(2) Schuldbuchforderungen gelten als Ansprüche aus Schuld- verschreibungen im Sinne dieser Verordnung.

S 2,

(1) Die Anstalt bildet für sämtlihe von ihr ausgegebenen Schuldverschreibungen und von ihr aufgenommenen verbrieften Darlehen eine einheitliche Teilungsmasse.

(2) Die Teilungsmasse besteht aus

a) den beim Ablauf des 13. Februar 1924 als Deckung für die aufzuwertendean Schuldverschreibungen und ver- brieften Darlchen in Betracht kommenden Hypotheken und Darlehensforderungen;

b) den Hypotheken und Darlehensforderungen, die früher als Deckung in Betracht kamen, soweit die Aufwertung nach den Vorschriften der §8 14 und 15 des Aufwertungsgeseßes Über die Aufwertung auf Grund Vorbehalts d& Rechte oder kraft Rückwirkung erfolgt ist;

c) den der Deckung ersaßweise zugeführten Beträgen.

S 3, Fn die Teilungsmasse fließen a) die Erträge aus den im § 2 Abs. 2 bezeichneten Werten; b) sämtliche zur Tilgung der Hypotheken oder Darlehens- forderungen 2 Abs. 2a und b) eingehenden Leistungen; c) die durch die Anlegung der Teilunasmasse gewonnenen Erträge. S 4

(1) Die Anstalt hat die Teilungsmasse gesondert von ihrem onstigen Vermögen zu verwalten. Geldbeträge sind bis zu threr Ausschüttung verzinslih anzulegen. Der Verwaltungsrat kann A über die anderiveitige Anlegung der Teilungsmasse erlassen.

(2) Stehen Vorschriften des Geseßes, betreffend die Staat- liche Kreditanstalt zu Oldenburg, vom 19. Fuli 1922/7. Fuli 1926 (Anstaltsgeseß) und der dazu erlassenen Bekaniittmachungen mit dem Aufwertungsgesep vom 16. Juli 1925 oder dena A Pn sverordnungen zu diesem Gesey niht im Einklange, so inden sie in Ansehung der aufgéwerteten Schuldverschreibungen und Darlehen sowie der Teilungsmasse keine Anwendung.

3) Während der Dauer des Verteilungsverfahrens finden Arreste und Zwangsvollstreckungen in die Teilungsmasse nicht statt. 8 5,

(1) Fnuerhalb des zweiten Monats eines jeden Kalender- halbjahres, erstmalig bis zum 31. Dezember 1926, hat die Anstalt den N mar tbetrag der Schuldverschreibungen und ver- brieften Darlehen, die nah dem Stande vom leßten Tage des ver- gangenen Kalenderhalbjahres an der Verteilung teilnehmen, und den am leßten Tage des vergangenen Kalenderhalbjahres vor- handenen Gesamtbeständ der Teilungsmasse im Deutschen Reichs- anzeiger und in den Amtsblättern der Landesteile des Freistaats Oldenburg bekanntzumachen. :

(2) Hypotheken und Darlehensforderungen sind, soweit nicht ein anderer Aufwertungsbetrag durh Geseß, rechtskräftige Ent- scheidung oder durch Vereinbarung festgeseßt ist, mit 25 vH des Goldmarkbetrages anizusegen.

(3) Die Anstalt 96 bei den Veröffentlichungen (Abs, 1) an- zugeben, ob und in welchem Ausmaße Herabseßkungen von Auf- wertungsbeträgen auf Grund der §8 8 oder 15 des Aufwertungs- geseßes und sonstige Ausfälle der Teilungsmasse eingetreten oder zu erwarten sind.

8 6.

Bei den Hypotheken und Darlehensforderungen 2 Abs. 2a und b) ist für die Berehnung ihres Goldmarkbetrages im Sinne des § 2 Abs. 1 des Aufwertungsgeseßes der Darlehnsrest maß- gebend, der am 15. Junt 1922 vorhanden war. Die Bestimmung des 8 12 Abs. 2 der Bekanntmachung des Staatsministeriums vont 90. Juli 1926 zur Ausführung des Gesebes vom 7. Zuli 1926 über die Staatliche Kreditanstalt findet keine Anwendung.

« 8 7.

Bei der Eintragung der Aufwertung im Grundbuch wird ver-

mutet, daß die Hypothek nur in der von der Anstalt angegebenen

Höhe getilgt ist.

: 88. (1) Die Direktion der Staatlihen Kreditanstalt (Staats- bankdirektion) kann bestimmen, daß :

a) eine Tilgungshypothek oder ein Tilgungsdarlchn unter Aufhebung des Tilgungsplans in eine durch bestimmte Zahlungen zu ene Hypothek oder Darlehnsforderung umgewandelt wird. Fn diesem Falle darf die Summe der angeordneten Zahlungen innerhalb eines Jahres höchstens 10 vH des Aufwertungsbetrages erreichen und 1000 RM nit übersteigen;

b) eine Tilgungshypothek oder ein Tilgungsdarlehn in eine am 1. Januar 1932 fällige Hypothek oder Darlehns- forderung umgewandelt wird, wenn der zu tilgende Auf- wertungsbetrag der dem Darlehns\{huldner von der An- stalt gegebenen Darlehen 500 GM nicht übersteigt

(2) Die Staatsbankdirektion kann mit dem Schuldner anders iveitige Vereinbarungen über die Rückzahlung des Aufwertungs- betrages treffen, ohne an die Vorschriften des Anstaltsgeseves ge- bunden zu sein.

(3) Trifft die Staatsbankdirektion eine Anordnung im Sinne des Abs. 1, so ist der Eigentümer des belasteten Grundstücks odr der fonstige Darlehnsschuldner hiervon durch Einschreibebrief egen Rückschein zu benachrihtigen; Artikel 120 der Durch- Fi rungsverordnung vom 29. November 1925 findet entsprechende Anwendung; an Stelle des 31. März 1926 tritt jedoch der 31. März 1927.

(4) Der Eigentümer des belasteten Grundstücks oder der sonstige Darlehnêshuldner kann, abgesehen von den nah § 28 des Aufwertungsgeseßes zu entrichtenden Zinsen, die Wieder- veRO der sazungSmäßigen oder vertragsmäktigen Zahlungs- bestimmungen mit der sih aus § 11 Abs 1 dieser Verordnung ergebenden Aenderung des Tilgungssaves verlangen, wenn die wirtschaftlihe Lage des. Eigentümers des belasteten Grundstücks oder des sonstigen Darlehnsshuldners die Umwandlung der Schild untunlich erscheinen läßt. Der Antrag muß innerhalb dreter Monate nah Zugang der Benachrichtigung von der Anordnung der Staatsbankdirektion an den Eigentümer des belasteten Grundstücks oder den sonstigen Darlehnsshuldner bei der Aufs wertungsstelle gestellt werden. Fn den Fällen der 88 203, 206 und 207 B. G.-B. kann das Verlangen noch bis ein Ablaufe von drei Monaten nach Fortfall des Hindernisses gestellt werden.

(5) Aenderungen des Fuhalts der im § 2 Abs. 2a und b be- zeichneten Hypotheken auf Grund von Vereinbarungen über! die Aufwertung zwischen der Anstalt und dem Eigentümer des bes lasteten Grundstücks oder dem sonstigen Darlehnsschuldner oder auf Grund einer Anordnung der Staatsbankdirektion im Sinne des Abs. 1 oder einer Entscheidung der Aufwertungsstelle nach Abs. 4 sind auf Antrag der Anstalt oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. E i

(6) Die Eintragungsbeivilligung und die Eintragung in das Grundbuch sind stempel- und gtbührenfrei.

Z 9. :

Der Schuldner kann den Aufwertungsbetrag der Hypotheken oder Darlehnsforderungen nur in bar leisten. : 8 10. s

Die Staatsbankdirektion ist berechtigt, Vereinbarungen über

die Aufwertung der im § 2 Abs. 2 a und þ bezeichneten Hypo-

theken vder Darlehnsforderungen zu treffen. Vereinbarungen

über die L LLNN bedürfen der Zustimmung des Ver-

waltungsrats der Anstalt. Der Verwaltungsrat hat allgemeine

Grundsäße für den Abschluß von Vereinbarungen über die Auf-

wertung aen. Sind die vom Verwaltungsrat fest-

estellten Grundsäße gewahrt odex ist im Einzelfalle : die Zus

timmung des Verwaltungsrats exfolgt, so steht den Gläubtgecn

wegen solcher Vereinbarungen ein Schadensersaßanspxuch ‘an: die

Anstalt nicht zu. L E

(1) Soweit Tilgungshypotheken und Tilguugsdarlehen- bestehew bleiben, kann die Staatsbankdireftion mit Wirkung vom 1. Januar, 19288 ab neben den nach § 28 des Aufwertungsgeseßes zu ente richtenden Zinsen eine jährlihe Tilgung bis zu 4 vH des Aufs iwwertungsbetrags festseben; der 8 15 des Anstaltsgesebes bleibt unberührt. § 8 Abs. 83 dieser Verordnung findet auf die Fest« seßung entsprehende Anivendung. Weigert sich der Schuldner, die Aenderung des Fnhalts der Hypothek oder Darlehnsforderung zu bewilligen, so wird seine Erklärung auf Antrag der Staats- bankdirektion durch die Entscheidung der Aufivertungsstelle ce

(2) Die Staatsbankdirektion ist nichi verpflichtet, vor denr 1, Januar 1928 Tilgungsbeträge einzufordern. d

(3) Zugleich mit der ersten Tilgungsrate ist. der Teil des Aufwértuitgsbeirags zu entrichten, der die legten hundert Golds- mark des Aufwertungsbetrazs übersteigt. Als Aufwertungs3s betrag im Sinne dieser Verordnung gilt der Gesamtaufwertungss betrag aller für die Anstalt auf demselben Grundstück tins getragenen Aufwertungshypotheken desfelben Schuldners.

(4) Darlehen oder Darléhnsteile, die nicht den Vorschriften des Anstaltsgeseßes entsprechend gefichert sind, können, unbeschadeb der Vorschrift des § 24 des Anstalls8geseßes, nah näherer Ves stimmung der Staatsbankdirektion zurücgefordert twerden, und zwar in den Fällen der Wiedercintragung einer Hypothek bis zum Ablauf des Jahres, dessen Beginn von dem Feitpunkt aw errechnet wird, in dem der Staatsbankdirektion von den Grundes buchämtern die Wiedereintragung der Hypothek mitgeteilt worden ist,

(5) Jn jedem Falle, insbesondere auch im Falle des 88 Abs, 4, kann die Rückzahlung einer Tilgungshypothek unter Eiti- haltung einer Kündigungsfrist von einem Jahre spätestens" zum 1. Januar 1988 verlangt werden. /

(6) L übrigew bleiben die vertraglichen und saßungês mäßigen Zahlungsbedingungen sowie die Kündigungs- und NRük« gahlungsrehte des Schuldners unberührt. ; |

(7) Aenderungen des Jnhaits eingetragener Rechte im Sinne des Abs. 1 nach Maßgabe der Betvilligung der Beteiligten oder der Entscheidung der Aufwertungsftelle find auf Antrag der An- stalt oder des Eigentümers in das Grundbuch einzutragen. Die Betwvilligung und die Eintragung find stempel- und gebührenfréf,

12. i

Nach § 28 des Aufwertungsgesebes geschuldete Zinsen sind, solange der Zinssaß weniger als 6 vH beträgt, gegebenenfalls mit dem Vertoaltungskostenbeitrag jährlich, und zivar am 1, Jult eines jeden Jahres, für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Jm übrigen gelten die Vorschriften des Anstaltsgesebes und der Bekanntmachungen dazu auch hinsichtlih des Verwaltungskostens beitrags und der Zuschläge bei unpünktlicher Zahlung ‘der geschuldeten Zinsen, Soweit ein Verwaltungskostenbeitrag zu leisten ist, beträgt dieser 1 vH des Aufweriungsbetvags,. :

S 13, ; i

Dic Anstalt ist berechtigt, von allen in die Teilungsnasse fließenden Eingängen vorweg 8 vH als Beitrag gur Deckung der Kosten des Auftwvertungsverfahrens (Verwaltungskostenbeitrag) in E zu nehmèn, Diese Bestimmung findet auf die Erträge der Teilung#masse im Sinne des § 8e keine Anwendung.

S 14. 04: Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen werden nit eit- gelöst, neue Zinsscheine werden nicht ausgegeben. L A __ Die Teilungsniasse wird gleihmäßig unter die Gläubiger int Verhältnis der gemäß § 2 Abs. 2 des Aufwertungsgeseßes und, des 8 19 dieser Verordnung festgestellten Goldmarkwerte ihrer An- sprüche verteilt. Die Vorschrift des § 17 bleibt unberührt. 8 16. R E Soweit hinreichende bare Masse nicht vorhanden ist, ‘kann die Se! mit Genehmigung des Verwaltungsrats den Gläubigern Goldmarkschuldverschreibungen aushändigen, die in Höhe ihres Nennbetrages auf den endgültigen Anteil anzurehnen sind.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Nehnungsdirektor Men gering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (V engering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32. j {Fünf Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage)

oder gegenüber der ursprünglihen Schuld verhältnis-

sein, bevor der Fahrkorb betreten werden kann.

mäßig geringfügig ist.

und Erste und Zweite Zentral-Hondelsregister-Beilage.

Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage zum Deutschen NReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Freitag, den 24. Dezember

Ir. 300.

F Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrlickungstermin bei der Gesch

1926

äftSftelle eingegangen sein. “2

1. Handelsregister.

Kiel.

Seen in das Handelsregister am 15. Dezember 1926 Ubt. A unter Nr. 2504: Zahnhaus Julius Schmidt, Kiel. Fnhaber: Kaufmann Julius Schmidt in Kiel. Nr. 2505: Robert

Möller, Zigarren-Spezial-Geschäft, |

Kiel, Jnhaber: Kaufmann Robert Christian Heinrih Möller in Kiel. Der Ehefrau Christine Marie Möller, geb, Möller, in Kiel ist Protura erteilt. Bei Nr. 251, Gebr. Goldmaun, Kiel; Nr. 376, Wilh. Schönfeldt, Kiel; Nr. 1241, Adolf Steffen, Kiel, und Nr. 1834, Franz Winkel, Kiel: Die Firma ist erloschen. Bei Nr. 2228, Hugo Drescher Kommanditgesellschaft, Kiel: Die Gesellschaft ist aufgelöst Die Firma ist erloschen. Abt. B bei Nr 403, ¡Fischzreibedarf“ Gesellschaft rschränfter Saftung, Großzeinfauf- Zentrale für die deutsche Fischerei, Altona, Zwoiguniederlassung Kiel: Borsdorf ift als Geschäftsführer aus- geschieden. Bei Nr. 472, Heinz Borchardt, Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, Kiel, in Liqui- dation: Die Vertretungsbefugnis des

Liquidators ist beendigt. Die Firma ist |

erloshen. Amtsgericht Kiel. Kirchen. s,

Jm hiesigen Handelsregister Abt. B Nr. 31 ist heute bei der Firma Storch & Schöneberg A. G. für Bergbau und Hüttenbetrieb, Kirchen, eingetragen worden:

Durh Beschluß der Generalversammlung vom 23. 11. 1926 sid die SS§ 12, 18 und 19 der Satungen, betreffend a) die Wahl dexr Vorsizenden des Aufsichtsrats, b) die Voraus- cBungeinr unter denen die Aktionäre zur zZeilnahme an der Generalversantm-

lung berechtigt sind, c) den Vorsiß in

der Generalversammlung, abgeändert ivorden. Kirchen, den 14. Dezember 1926. Das Amtsgericht.

Klingenthal, Sackzszen. [96555] In das Handelsregister ist heute auf Blatt 503 die Firma Hugo Jehring in Klingenthal und als deren Fnhaber der Baumeister Paul F

oonebener Geschäftszweig:

für Hoh-

matertalienhandlung, Amtsgericht Klingenthal, den 9. Dezember 1996.

Baugeschäft

Klingenthal, Sachsen, [96554]

Im hiesigen Handelsregister ist ein- getragen worden:

Am 10. Dezember 1926 auf Blatt 504: Die Firma Karl M. Warg in Unter- sachsenberg und als deren Fnhaber der Stickereifaktor Karl Max Warg da- selbst. Angegebener Geschäftszweig: Hatliurieren "von Weiß- und Bunt- sltikeret.

„Am 10. Dezember 1926 auf Blatt 387, die offene Handelsgesellschaft in Firma Anton Heinzmann in Klingenthal betr. Die Firma lautet künftig Anton Heinz- manns Nachf. Hans Pleilöb Die Hans

delsgesellshaft ist am 10. Juli 1926 auf-

gelöst worden Der Kaufmann Anton

Heinzmann in Grasliß ist ausgeschieden. |

Das Handelsgeschäft L mit der Firma auf den Kaufmann Hans Pleilöb in Grasliy (Tschehoslowakei) allein über- gegangen. Die Prokura der Frau Theresia verehel. Heinzmann, geb. Placht, in Grasliß is erloshen. Der &rau Franziska verehel. Pleilöb, geb. N in Grasliß is Prokura rteilt.

„Am 16. Dezember 1926 auf Blatt 413 die Firma Nödl & Ried! in Klingenthal betr; Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Klingenthal. den 17 Dezeniber 1926,

Lage, Lippe. [96557] Zu der unter Nr. 81 des Handels3- registers A eingetragenen Firma H. Riekehof, Möbelfabrik mti Dampf- betrieb, in Lage is vermerkt: Dem Na nan Nndolf Riekehof in Lage ift Prokura erteilt.

Lage, den 15. Dezember 1926.

Das Amtsgericht.

Lan«Isberg, Warthe. [96558 Handelsregistereintraqung Abt. B bei Nr. 6 Ferdinand Bendix Söhne Utiengesellschaft für Holzbearbeitung *Indsberg a. W. und in Berlin bei derx Lweigniederlassung —: Dur Beschluß tr Generalversammlung vom 11. Sep- tember 1996 ist der § 15 des Statuts seandert, Dio Aenderung beixifft Er- tihterung der Hinterlegungs8- ‘stimmungen. Eingetragen hier am * November 1926, in Berlin am 19. November 1926. Landsberg a W,, i 10. Dezember 1926. Amtsgericht,

Leipzig, ' [96560] n das Handelsregister is Heute fol- Fndes eingetragen worden:

mit.

| ordeutlichen

V s i Hugo FJehring in, Brunndöbra einaetragen worden. Ans- |

und Tiefbau und Baus |

1. auf Blatt 1091, betr. die Firma Constantin Pappa in Leipzig: Die ! Prokura des Carl Hermann Kalch ist er-

[96552] loschen.

| 2. auf Blatt 3466, betr. die Firma Paul Probst in Leipzig: Die Prokura des Willibald Thomas ist erloschen. Pro- kura ist erteilt dem Kaufmann Paul Baumann in Staßfurt.

3. auf Blatt 6674, betr. die Firma Schirmer, Nichter «& Co. in Leipzig: Wilhelm Schirmer ist infolge Ab- lebens als Gesellschafter au8zescieden An seiner Stelle ist der Ingenieur Wil- helm Ferdinand Schirmer in Leipzia in die Gesellschaft als perfönlih haftender Gesellsdafter eingetreten. Seine Prokura ist erloschen, Die Kommanditistin ist aus- geschieden. Zwei Kommanditisten sind in die Gesellsfaft eingetreten Heinri Carl Nichter “ist info'oe Ablebens als Gesellscafter ausaeschieden.

4. auf Blatt 10 770, betr. die Firma Wezel «& Naumann, Aktiengesell: schaft in Leipzig: Prokura ist dem Dr. Kurt Weiswanae in Leipzig erteilt. Fr darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit cinem Vorstandsmitglied oder mit einem anderen Prokuristen vertreten. Die Prokura des Emil Nicbard Winkler ist erloschen.

9. auf Blatt 13 200, betr. die Firma Neimaun «& Kirmse in Leipzig: Die Gesellschaft is aufaelöst. Karl Ernst Otto Reimann ist infoloe Ablebens als Gesellschafter ausgeschieden. Der Kauf- mann Ernst Johannes Kirmfe in Leipzig führt das Handelsoescäft samt der Firma als Alle: ninhaber fort.

6. auf Blatt 14087. betr. die Firma Otto Nabe in Leipzia: Paul Otto Carl Nabe ist infolge Ablebens als JIn- baber au8cesch:eden. Seine in ungeteilter (Frbenoemeinschaft stehenden Erhen Maria Josephive verw. Robe, geb. Patt, Otto Garl, Josephine Maria Johanna und Hans Heinri, minderiährioe GesTyvister Robe, sämtli in Leivzig, sind Inhaber.

7. auf Blatt 18 432, betr. die Firma Walther & Siller in Leipzig: Die Firma ift erloscen.

8. auf B'att 20 970, betr. die Firma Ositald Schneider, Kohleuhandels- gesellschast mit bes%räufkter Haf- tutna in Leip#a: Zum Geschäftsführer ist der Direktor Wilhelm Victor in Dresden bestellt.

9. auf Blatt 2 059, betr. die Firma DBentrale fir Waohnunas8ba!aesell- schaften, Aktiengesellschaft in Leipzig: Zum Vorstandsmitglied ist der Kauf- mann Adolf Enke in Leipzia bestellt.

10. auf Blatt 24 250, betr. die Firma | Alfred Borberger in Leivzig: Vro- kura ist an Auste Martha verehel Nyor- Lee geb. Zimmermaun, in Leipzig | erteist. | 11. auf Blatt 2422, betr. die Firma WMeinpalast (Eden Trocadero-Cabaret und Bslurmensäle Leinziaer Kinstlorspiele Willy Mielke in Leipzia: Die Firma lautet kinftia Weinvalast Eden Trnucadero- Cabaret und „Barb-rina““, Bsumo#- s*lo, Leivziger Küustlersviele Wiily Mielke.

12. auf Blatt 24645 die Firma Martha Reif in Leinzia (-N. 9! Hollische Str. 79). Amilie Martha led. Reif in Loivzia is Fnhghberin. (An- aonebener Geschäftszweig: Handel mit M»okereirr-ckukten und Kolontalwaren )

13. arf Blatt 184 betr. bie Erma Alexander Schädel in Leivzig: Pro- furra ift erteilt dem dir. Instrumenten- macher 1nd Kaufmann Otto Ernst Liebig in Leivzig. j

Amts8oeri6t Leipzia, Abt. 11 B den 18. Dezember 1998.

I N

Leipzig. 96509 Auf Blatt 24644 des Handels: registers ist heute die. Firma Woh- nungsbaugesellschaft „Fortschritt“ Gesellschaft mit beschränkter Haf: tung in Leipzig (Fichtestr. 52) einge- tragen und weiter folgendes verlaut- bart worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 20. November 1923 abaeschlossen und am 2. Dezember 1926 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbauung zeitgemäßer Woh- „nungen. Das Stammkapital beträgt | pad gtaufend Reichsmark. Zum Ge- äftsführer ist der Architekt Heinrich Jaeger in Leipzig bestellt Hierzu wird noch bekanntgeaeben: Die Bekannt- | machungen der Gesellschaft erfolgen nur _im Deutschen Reich83anzeiger.

j Amts8gericht Leipzig, Abt 11 B, den 18, Dezember 1926.

' Liegnitz. orge gas) | Ju unser Handelsregister Abt. A ; Nr, 1215 ist heute bei der Firma | „Dehoga Deutsche Holzgasgeneratoren- | werke, Theodor Meyenburg, Kom- ¡ manditgesellshaft in Liegniß“ etn- getraaen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.

Amtsgericht Liegniß, 14 Dezember 1926.

Ludwigsburg. [96264]

„Handelsregistereinträge. Neue Einzel, firmen: Am 830, Oktober 1926: Her: ¡mann Bauer, Siß: Ludwigsburg. Jne-

haber: Hermann Bauer, Schreiner=- meister in Ludwigsburg, Geschäfts- zweig: Handel mit Musikinstrumenten jeder Art.

Anm 20. November 1926: Gebrüder Schweizer, Sih: Zuffenhausen. Jn- haber: Alfred Schweizer, Kaufmann in Zuffenhausen. Geschäftszweig: Vertrieb von Schuhmaschinen und Leder. Der Sib war bisher in Stuttgart.

Veränderungen bei den Einzelfirmen:

Am 15, November 1926: Buchdructerei Otto Eichhorn, Juh. Lothar Kallen- berg, Siß: Ludwigsburg: Firma ge- ändert in: Vuchdruekerei Otto Eich- horn Eichhorn-Verlag Junh. Lothar Kalleuberg. _ Am 20. November 1926: Chenitische Fabrik Bietigheim, Inhaber Nobert Wohlfarth, Sih: BVissingen a E, am Bahnhof Bietigheim: Jn das Handels- geschäft ist ein Gesellschafter eingetreten. Die Firma wird wie bisher als offene Handelsgesellschaft fortgeführt.

„Am 15, Dezember 1926: Jvo, Fabrik für Vürobedarf Max Vogel, Siß: Ludwigsburg: Firma erloschen.

Neue Gesellshaftsfirmen: Am 30. Of- tober 1926: Otto Dachtler, Siß Lud- wigsburg. Offene Handelsgesellschaft seit 1. Januar 1926. Gesellschafter: 1. Emil Dachtler, Kaufmann, hier; 2. Helene Dacktler, led. vollj., hier. Ge- \{häftszweig: Kolonialivaren, u. Feins- fostgeschäft.

Am 20. November 1926: Chemische Fabrik Bietigheim, Inhaber Nobert Wohlfahrt, Sib: Bissingen a. G., am Bahnhof Bietigheim. Offene Handel8- gesellschaft seit 1. Juli 1926. Gesell- schafier: 1. Frida Wohlfarth, aeb.

‘Liebermann, Witwe in Vissingen a. E;

2. Emil Sigle, Kaufmann in Stuttgart, Heusteigstraße 49.

Am 7. Dezember 19926: Diettrich «& Co., Siß: Ludwigsburg. Offene

Handelsgesellschaft seit 17. November 1926, Gesellschafter: 1, Luise Diettrich, geb. Kaltoeit, in Ludwigsburg; 2. Helene Stadtler, Prokuristin in Lud- wigsburg. Prokurist: Willi Diettrich, Käufmann in Ludwigsburg Geschäft3- zweig: Verlag und Vertrieb von Büchern,

Am 11. Dezember 192 6: Otto Schork «& Co., Siz: Ludwigsburg. Kommanditgesellschaft seit 20. Sep- tember 1926. Persönlich haftender Ge- sellschafter: Otto Schork, Kaufmann in Stuttgart. - Ein Kommanditist. Pro- furist: Hans Reichardt, Ingenieur in Cannstatt, Geschäftszweig: Vertrieb von Fahrrädern, ‘insbesondere der „Zenith- fahrräder“" fowie Handel mit Fahrrad- Ersabß- und Zubehörteilen und Vor- nahme aller Geschäfte, die in die Fahr- rad-, Motorrad-, Auto» und Näh- maschinenbranche fallen. Veränderungen bei den Gesellschafts- firmen: Am 17. November 19286: Eisenmöbelfabrik Lämmle, Aktien: acfellshaft, Siß Zuffenhausen: Durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre vom 10. Juli 1926 ist § 20 des Gesellschaftsvertrags abgeändert ivorden.

Am 17, November 19826: Jesco Schuhgesellschaft m. b. H., Siß: Korntvestheim: Die Liquidation ist be- endigt und die Firma erloschen,

Am 17, November 1926: Bremer «& Brückmann, Süddeutsche Abteilung Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung, Siß: Ludwigsburg: Dur Ve- {luß der Gesellschafterversammlung

bom 18. Oktober 1926 i} die Gefsell- | h

schaft aufgelöst, und zu Liquidatoren sind bestellt worden: Otto Eichholz, Direktor in Braunschweig; Walter Barthel, Direktor in Braunschweig. Sie sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt, Der Liquidator Oito Eichholz ist durch Tod ausgeschieden, Walter Barthel ist nunmehr alleiniger Liquidator. Gefell- schafterbeschluß vom 29. Oktober 1926.

Am 20. November 1926: Direction der Disconto-Gesellschast, Zweig- stelle Zuffenhausen, Siz: Berlin. Giveigniederlassung: Zuffenhausen Ge- mäß dem bereits durchgeführten Be- {luß der Generalversammlung vom 8. September 1926 ist das Grundkapital um 35 000 000 RM auf 135 000 000 Reichsmark erhöht worden. Durch Be- {luß der Generalversammlung vom 8. September 1926 sind die Art 5 und 29 des Gesellschaftsvertrags ge- ändert worden. Die Aenderungen be- treffen die Höhe und Einteilung des Grundkapitals (Art. 5), die für den Aufsichtsrat zu entrihtende Tantiemen- steuer (Art. 29).

Am 22. November 1926: Otto Döbich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siß Zuffenhausen: Durch Beschluß der Tei S O vom 2s. Oktober 1926 ist die Gesellschaft aufgelöst und zum alleinigen Liqui- dator bestellt worden: Kaufmann in Feuerbach.

Am 22. November 1926: Maschinen- bau-Aktiengesellschaft Karl Wei & Cie., Ludwigsburg: Dur

î Beschluß der Genstalvecsammhing der

Aktionäre vom 8, Oktober 1926 ist die Gesellschaft aufgelöst und zum ersten Liquidator bestellt worden: Paul Könnecke, Bücherrevisor in Stuttgart, Kanonenweg 230,

Am 23, November 1926: Neiet- hammer «& Co., Gefellshast mit beschränkter Haftung, Siy Ludwigs- dus Der Geschäftsführer Karl Klein in Ora ist ausgeschieden.

Am 7. : ezember 1926: Noseubecrger «& Faist, Siy Zuffenhausen: Dew Gesellshafter Paul Rosenberger, Fabri- fant in Geilendausen, ist durch einst- weilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart, IV. Kammer für Handels- laden vom 22. November 1926 die Be- ugnis zur Vertretung der Firma sowie zur Führung der Geschäfte derselben

eutzogen.

Am 1383. Dezember 1926: Sigloch & Co. Württembergische Lack-, E u. E Siß Zuffenhausen: Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter allein berechtigt.

Am 15. Dezember 1926: G, Messerle «& Co., Siß Ludwigsburg: Der Ge- sellshafter Otto Müller in Kornwest- heim ist aus der Gesellshafft aus- geschieden.

Am 15. Dezember 1926: Vereinigte Metallwarenfabritken vorm. Th. Kapff Nachf. Gesellschaft mit be-

burg: Der Geschäftsführer Otto Alfred Lienhard in Ludwigsburg ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Amtsgericht Ludwigsburg.

Marienburg, WestBur, [96562] Jm Handelsregister B ist heute untex Nr. 53 die Firma ie B Ra mit beschränkter Haftung mit dem Siß in Marienburg, ein- getragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Fabrikation und Handel von Käse und Nahrungsmitteln aller Art. Das Stammkapital beträgt 29 000 Reich8mark. Der Gesellschafis- vertrag ist am 27 November 1926 fest- gestellt. Geschäftsführer ist der Kauf- mann Georg Hoff in Marienburg. Zur Vertretung der Gesellschaft ist der Ge- jME Na fChrer, im Behinderungsfalle ein Mitglied des Aufsichtsrats berechtigt. Marienburg, den 18. Dezember 1926. Amts2g.richt.

Mohrungen. ; l 3563] _ Jn unser Handelsregister Abteilung A

Karl Fuchs, {1

ist bei der Firma B. Teppich in Moh- rungen (Nr. 80 des Registers) heute gent. eingetragen worden: Die &trma ist erloschen.

Amtsgeriht Mohrungen,

den 16. Dezember 1926.

Mülheim, Ruhr, [96564] n das Handelsregister ist heute bei der Firma „Gebrüder Bensberg“ in Mülheim, Ruhr, eingetragen: An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Lambert Bensberg ist seine Witwe Franziska, geb. Keîting, getreten. Dem Bernard Bensberg s Prokura derart erteilt, daß er gemeinsara mit einen der

AeeOhahter die Firma vertritt.

Amtsgeriht Mülheim, Ruhr, den 15. Dezember 1926.

München. Handelsregister, [96279] I, Neu elngeiragtno Firmen.

1. Deinhaus Werk Nichard Grun-

wald. Siß Weilheim. IJuahaber:

Richard Grunwald, Kaufmann in Possen-

ofen. Sägewerk, Handel mit Holz und

Baumaterialien, zhausbau.

2. Richard Pfab. Siß Lege ee [potheker in Tegernsee. edizinal- drogerie. j

3, Carl Geisel, Siß München, Kaufingerstr, 6. Inhaber: Carl Geisel,

estaurateur in München. Gaftstätte

zum Bürgerbräu. 4. Korbinian Neindl. Siß München, Rosenheimer Str. 29. Inhaber: Korbinian MNeindl, Restaurateur in München. Gaststätte Bürgerbräukeller.

. Verlag Sieroglyph Nosina Tzschirshwiß. Siy München, Glück- traße (7/11. Inhaberin: Rosina B Ung L, Sn, : j

Unchen, »ett]chriftenverlag. roturist: Georg Ede.

6, Strumpf-Herbst Leo Herbst. Siß München, Dachauer Str, 4. Jn- e Leo Herbst, Kaufmann und Fabri- ant in München. Handel mit Strumpf- waren.

7. Graphia-Vertrieb Riedhammer «& HSeufer. Siß München Paulaner- plab 22/0. Offene Handelsgesellschaft, Beginn: 1. Oftober 1926. Fachgeschäfl für das graphische Gewerbe und Buch- rucwalzengießanstalt. Gesellschafter: r iedhammer und Hans Heufer, Kaufleute in München.

I. Veränderungen eingetragener Firmen.

1. Ziegelwerk Oberföhring Gesell- [Pat mit beschränkter Nun Siß

ünchen: Meschäftpfühter Valentin Holz-

bauer gelösht. Neubestellter Geschäfts- führer und Liquidator: Anton E

schränkter Haftung, Siß Ludwigs- C

aupistr. 63/0, Inbaber: Richard Pfab, A

Bücherrevisor in München. Die Gesell» al,

z euti Graphische Kunst, Mefßausstellungsgesellschaft mit E schränkter Haftuug. Siy Münchenz Die E ist nichtig Liquidator? Carl Krueck r’’cer in München.

3. Graphia-Vertrieb Riedhammer

„Heufer, Gesellschaft mit be« schränkter Haftung. Siß München: Die Gefellschafterversammlung vom 1, Oftober 1926 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen Liquidator: Hans D On in ae Wes iva

¿ et Flugzeugbau ellschaft mit beschränkter Haftung in Liqui- dation. Siß München: Liquidator Heinz Pohl gelöscht. Neubestellter Ligui- dator: Or. Srnst Wilmersdoerffer, Rechtsanwalt in München

9, Aktiengesellschaft für private Vermögen®sverwaltung. Siß München: Die Generalversammlung vom 7. Zuli 1926 hat Aenderungen des Gesellschafts vertrags nah näherer Maßgabe des ein- gereichten Protokolls, im besonderen die Erhöhung des Grundkapitals um 30006 Reichsmark beschlossen. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital be- trägt nunmehr 50 000 NM. 300 Jnhaber- aktien zu je 100 NM werden zu 159 9 auscegeben.

6. Gartenstadt HSarlachiug Aftieun- gesellshast. Siß München: Dts Seneralversammlung vom 30. November 1926 hat eine Aenderung des Gesellschafts- vertrags nah näherer ‘Maßaabe des ein- gereichten Protokolls beschlossen.

7 Pauï Schulze Vaumaterialic1s handlung Gesellschafi mit bes schränkter Haftung. Siß München: Geschäftsführer aul Schulze gelö\cht, Neubestellter escäftsführer: Emil Mendel, Kaufmann in München.

83. Adler Lebensmittel Gesellschaft

mit beschränkter Haftung. Siß München: Se cdatoltbees Huao Brun- mnger gelöscht. Neubestellier Geschäfts- führer: Emil Mendel, München. _9. Pan-Vank Aktiengesellschaft, Siß München: Die Generalversammlung vom 29, November 1926 hat eine Aende- rung des Gesellschaftsvertrags nah näherer Maß-abe des eingereichten Protokolls be- flossen.

10. „Phönix und Wiener“ Ver- einigte Versicherungs-Aktien-Ces-1ll« schaft in Wien, Direktion für das Deutsche Reich. Zweigniederlassung München: Vorstandsmitglied Dr. Ernst Blaschke gelöst. Neubestelltes Vor- standsmitglied: Dr. Guido Hößlinger in

jen.

li. Max Müßhlbeck & Co. Siß München: Die Gesellschaft ist aufcelöit, Nunmehriger Alleininhaber: Mar Mühl beck, Kaufmann in München. Prokura des Andreas Kuffner gelöscht.

12. G. Hoffmann. Zweigniederlassung München: Kommanditeinlagen von zwet Kommanditisten sind berichtigt.

ITI. Löschungen eingetragener Firmen.

1. Schmiedels Rahmeis - Werk, Gesellschaft mit beschränkter Hafs- tung. Siß München

2. Gebr. Schreiber, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sth München: Die Gesellschaft is oufaelöst, Liquidatoren: die bisherigen Geschäfts- führer. Firma erloscen.

. Unus Handels: und Judustrie: Ukiiengese!llschaft in Liguidation, Siß München: Firma und Prokura Georg Löwisch gelöscht.

4. Nö&h: «& Dextil-Werke Koni- manditgesellschaf Hans Hummels: heim. Zweigniederlassung München: Zweigniederlassung München aufgehoben. irma und Prokuren Josef imerl, ichael Schmidkonz, Marçarete Gerl, Otto König Josef Schmiskonz und Adalbert Henasberger gelös{cht

9. Frik Rau. Siß München. :

6. Alfred Frank. Siß München.

7. Auton Krank. Siß Dorfen.

8 Andr. Gröbers Nchf. S4 München: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Firma erloschen.

München, 18. Dezember 1926.

Amtsgericht,

Kaufmann in

Nebra, E] Fn unser Fe Alter B ift bei Nr, 3, Zuckerfabrik Vißenburg, Gesell- schaft mit beschränkter Salut iu Reinsdorf, eingetragen: Durch Beschluß vom 22. Juli 1926 is das Staumm- fapital von 400 000 Æ auf 431 000 (5) M und sodann auf 431 000. Reichs4 mark umgestellt. Nebra a. U., den 20. September 1926

Das Amtsgericht. Hann 66] andelsr

, [965 Jm hiesigen H egister A Nr, 46 E heute ur der Firma V. Stroink & % n A eingetragen: | p.

Neuenhaus,

(Bezeihnung der perfönl, aftenden Gesellschafter): Fabrikant ermann Fsaak Stroink, Bankdirektor r. Haus Ludewig, beide in Nordhorn, Sp. 6 Mechtsverhättnise): Der Banko

direktor Dr. Hans Ludewig in Nord- orn ist in die Gesellschaft als persôn- ih haftender Gesellshafter eingetreten.