1904 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Krammetsvögel), Schnepfen, Trappen, Bride Wahtel- nige eet Nt Adler (Stein-, See-, Fish-, langen-, | Schreiadler), wilde Shwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle anderen Sumpf- und Wasservögel mit Ausnahme der grauen Reiher, der Stôrche, der Taucher, der Säger, der Kormorane

und der Bleßhühner. ch9

. Mit der d zu vers onen sind: : : N Me Abe Elch vom 1. Oktober bis 31. August, 2 weiblihes Elchwild und Elchkälber das ganze Jahr lhre, l i E G männlihes Rot- und Damwild vom 1. März bis . Juli, ; S M D weibliches Notwild, weibliches Damwild sowie Kälber von Rot- und Damwild vom 1. Februar bis 15. Oftober, 5) NRehböcke vom 1. Januar bis 15. Mai, 6) weiblihes Rehwild und Rehkälber vom 1. Januar bis 31. Oktober, | 7) Dachse vom 1. Januar bis 31. August, 8) Biber vom 1. Dezember bis 30. September, 9) Hasen vom 16. Januar bis 30. September, 10 ta des vom 1. Juni bis 30. November, 11) Auerhennen vom 1. Februar bis 30. November, 12) Birk-, Hasel- und Fasanenhähne vom 1. Juni bis L tember, A S Birk-, Hajel- und Fasanenhennen vom 1. Februar is 15. September, L 2 : 14) Rebhühner, Wachteln und schottische Moorhühner vom 1. Dezember bis 31. August, : 15) Wilde Enten vom 1. März bis 30. Juni, 16) Schnepfen vom 164, April bis 30. Juni, 17) Trappen vom 1. April bis 31. August, L 18) wilde Schwäne, Krañiche, Brachvögel, Wachtelkönige und alle anderen jagdbaren Sumpf- und Wasservögel mit Ausnahme der wilden Gänse vom 1. Mai bis 30. Juni, 19) Drofseln (Kcammetsvögel) vom 1. Januar bis , September. E E im vorstehenden als Anfangs- und Endtermine der Schonzeiten bezeichneten Tage gehören zur Schonzeit. : Beim Esch-, Rot-, Dam- und Rehwild gilt das Jungwild als Kalb bis einshließzlich zum leßten Tage des auf die Geburt lgend ebruars. : 2 Ven Fade Vorschriften über E finden auf das angen oder Erlegen von Mild in eingefriedigten Wildgärten

eine Anwendung. : S 3.

Aus Rücksichten der Landeskultur oder der Jagdpflege kann der Ministe für Landwirtschaft, Domänen und Forsten den Abschuß weiblichen Elchwildes für die Zeit vom 16. bis

j tember gestatten. j, l: M e derselben Gründen können durch Beschluß des

irksausschusses i E E “a Artang und der Shluß der Schonzeiten für die

in 8 2 unter 12 bis 14 genannten Wildarten und

der Schluß der Shonzeit für Nhböcke anderweit,

jedoch niht über 11 Tage vor or, nah den dort bestimmten“ Zeitpunkten festgeseßt, efi hi

it für Dr b. has Ende der SGonz Einer A

c. die Schonzeiten für Dachse und wilde Enten ein- geshränft oder gänzlih aufgehoben jowie für Reh- fälber und Biber verlängert oder auf das ganze Fahr

ausgedehnt werden. -

Die hiernah zulässige Abänderung oder Aufhebung der Schonzeiten darf für den ganzen Umfang oder nur für einzelne Teile des Regierungsbezirks, die Abänderung für die einzelnen Teile desselben Regierungsbezirks in verschiedener Weise erfolgen. i; L E Der Beschluß zu a kann nur für die Dauer eines Jahres

gefaßt werden. A

S 7.

Das Auffstellen von Schlingen, in denen fih jagdbare Tiere oder Kaninchen fangen können, ift verboten.

Unter dieses Verbot fällt niht die Ausübung des Dohnen- stiegs mittels hohhängender Dohnen. Die Art der Ausübung des Dohnenstiegs kann dur den Regierungspräsidenten im Wege der Polizeiverordnung Herbgelt werden.

J 92.

Kiebißz- und Möveneier dürfen nur bis 30. April ein- \ließlich eingesammelt werden. S L ;

Durch Beschluß des Bezirksausschufses kann dieser Termin bis zum 10. April einschließli zurückverlegt oder für Msven- eier bis zum 15. Juni einshließlih verlängert werden.

Das Sammeln der Kiebiz- und Möveneier darf von anderen Personen als dem Jagdberechtigten nur in dessen Be- leitung oder mit dessen shriftlih erteilter Erlaubnis, welche

er Sammelnde bei fih zu führen hat, vorgenommen werden.

Eier oder Junge von anderem jagdbaren Federwild aus- zunehmen, ift auch der Jagdberechtigte nicht befugt, mit Aus- nahme derjenigen Eier, welche ausgebrütet werden sollen. _

Zum Ausnehmen von Eiern, welche zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzweckden benußt werden sollen, bedarf es der Ge- nehmigung der Jagdpolizeibehörde.

Ps

Vom Beginn des fünfzehnten Tages der für eine Wildart festgesezten Schonzeit bis zu deren Ablauf 1i}st es verboten, derartiaes Wild in ganzen Stücken oder zerlegt, aber nicht um Genusse fertig zubereitet, in demjenigen Bezirk, für welhen die Schonzeit gilt, zu versenden, zum Verkauf herumzutragen oder auszustellen oder feilzubieten, zu verkaufen, anzukaufen, oder den Verkauf von solhem Wild zu vermitteln. i

Vorstehenden Beschränkungen unterliegt nicht der Vertrieb einzelner Arten von Wild aus Kühlhäuiern, wenn er unter Kontrolle nah Maßgabe der von den zuständigen Ministern zu erlofsenden Bestimmungen stattfindet. Die Kosten der Kontrolle fallen den Fnhabern der Kühlhäuser zur Last und können in Form einer Gebühr nah Tarifen erhoben werden.

Ferner dürfen Ausnahmen, wenn es fich um die Ver- sendung, den Verkauf, den Ankauf und die Verkaufsvermitte- lung von lebendem Wild zum Zwecke der Blutauffrischung oder Einführung einer Wildart handelt, durch den für den Empfangsort zuständigen Regierungsprästdenten gestattet werden.

Die Bestimmungen des ersten Absaßes finden auf Kiebig- und Möveneier entsprechende Ss

Vom Beginne des tiren r der für das weibliche Eih-, Rot-, Dam- und Rehwild festgeseßten Schonzeiten bis

E

iee

M erboten, u

ie “ist, zu versenden, zum Verkaufe herum- llen oder feilzubieten, zu verkaufen, an- erkauf von solhem Wilde zu vermitteln.

‘und 7 finden auf Wild keine

trafverfahren in Beschlag genommen n-

Sih zu zutragen o zukaufen oder den

Die Vorschriften Anwendung, wel wf u S der eing?zogen, oder we ordnung der zuständigen Behörde od denen besondere geseßliche Vorschriften es

Mi Wer jedoh solches

rfaufe herumträgt der den Verkauf

zu erfenr der auszu

hes mit Genehmigung oder auf Ar ällen erlegt ift, in gestatten (S 19

Mild in ganzen Stücken oder zerlegt oder ausstellt oder feil- von solhem Wilde ver- befristeten Bescheinigung der Orts- g des Landrats einde-(Guts-:)

de oder in F

versendet, zum Ve bietet, verkauft, oder muß mit einer i 1 örde oder des von ihr mit Genehmigun einer solhen ermächtigten Gem

ch die, Dg vorzeigen lassen.

Die Versendung von Wild darf nur unter Beifügung eines Ursprungsscheins erfolgen.

Die näheren t oder dem Regierungspräsi erlassen; hierb scheins bezügli stattet werden.

Die Vorschriften der welches in eingefriedigten Anwendung.

orstehers versehen sein. Der Käufer muß

ei Tönnen von

S1

Der Bezirksaus\chuß ist befu Regierungsbezirks oder nit jagdbaren Vögel z bestimmung des S ß von Vögeln, vom S. 111) dauernd oder prübergchens

Der Beschluß des Bezirksaus 88 3, 5 und 11 endgültig.

Mik den nachstehenden Geldstrafen wird beftraft, wer während der Schonzeit erlegt oder einfängt : 1) ein Stück Elchwild E 2) ein Stück Rotwild . 3) ein Stück Damwild 4) einen Biber . : cin E Ne A oine Trappe, einen

“Jen, ein Stück Birk- - Schnepfe oder einen ¿sches Moorhuÿn, eine Ente, einen Krani, lfónig oder umpf- oder 9) eine Drofssel (Kraz:metsvogel) . Sind mildernde Umstände vorhanden, strafe in den Fällen 1 bis 4 bi 5 M, in den Fällen 7 bis 9 ermäßigt werden.

Bei Einführung oder heimischer Wildarten k stimmung getroffen wer jezung von Scho Strafen bei Verlcß

2 Mita:

s auf 15 M,

nzeiten für

eine Schonzeit vor als wie sie nach SS werden. Das Gleiche findet ( h die Schonzeiten deshalb nicht gelten, weil es fh î digten Wildgärten befindet.

uwiderhandlung inziehung der S

Bei einer Geldstrafe die Unterschied, o

Mit Geldstrafe bis zu 150 wird Vorschriften der SS 6, 7 und 8 oder Möveneier ver stellt oder feilbietet, verkauft, ankauft oder den solhem Wild (Eiern)

Hat der Täter gewerbs- so ist eine Geldstrafe v

Neben der Geldfira Das den handlung bildende Wild (die Kiebiß- zuziehen ohne Unterschied, oder nicht; von der Einziehun der Ankauf. nur zum eigenen

An die Stelle einer na Maßgabe der vorstehenden Be- stimmungen zu verhängenden, nit beitreibb afe nah Maßgabe der §8 28 und

sendet, zum Verkaufe herumträ permittelt. - oder gewohnheitsmäßig gehandelt, on nicht unter 39 A zu verhängen. fe ist das den Gegenstand der Zuwider- und Möveneier) ein- chuldige Eigentümer ist kann abgesehen werden, wenn erbrauche geschehen ift.

tritt Haftstr Strafgesehbuchs.

Für die Geldstrafe und die Kosten, verurteilt werden, welche unter der Gewa Díenste eines anderen stéhen und zu dessen Hausgenofsen- lle des Unvermögens der war S Tia Grun

zu denen lt, der Aufsiht oder

schaft gehören, ‘ist le Verurteilten für haft von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst au 361 zu 9 des Strafgeseßbuchs ver- die Tat -nihi mit seinem

r im ar zu ari es und f dieses Geseßes oder des § urteilt wird. Wird festgestellt, j Z Wissen verübt ist, oder daß er fie niht verhindern fonntie, so wird die Haftbarkeit niht ausgesprochen

Hat der Täter noch nicht dos zw o wird derjenige, welcher in

mmungen Ua als unmittelbar haft Tâäter zwar das zw

60 30

19

5

2

8 15. : Mit Geldstrafe bis zu 150 6 wird bestraft, wer: 1) innerhalb der Schonzeit au Tiere die Jagd ausübt, ohne fie z orschriften des 8 4 zu denen jagdbare Ticre oder Kanin Jjt in den Sthlingen Wild geschrieben ijt, 10 i 1 S 13 und 14 angedroht ist, niht_ Anwendung auf Wild, für welches n eingefrie-

ersonen

-, Rot-, Dam- mehr mit

den von dem Oberpräsidenten denten im Wege der Polizeiverordnung dem Erfordernisse des Ursprungs- ch einzelner kleinerer Wildarten Ausnahmen ge-

3 i 6 bis 9 finden auch auf Wild, ldgärten erlegt oder gefangen ist,

gt, für den Umfang des ganzen Teile des lehteren diejenigen u bezeichnen, auf welche 1 des Neichsge\eßes, : 99. März 1888 (Reichsgeseßbl. Anwendung finden darf.

die Ausnahme- betreffend den

shusses ist in den Fällen der

. 150 d, . 150 : 100 . 100

u u e

u

"H

‘so fann die Geld- 5 und 6 bis auf bis auf 1 # für jedes Stü

inwanderung bisher nicht ein-

durch Königliche Verordnung Be- den über ihre Jagdbarkeit, die Fest- fie und die Androhung von ung der festgeseßten Schonzeiten.

f die dur diese geshüßten u erlegen oder einzufangen, wider Schlingen stellt, in en fih fangen können. efangen worden, für welches darf eine niedrigere Strafe, i verhängt

egen den S 4 ift neben der lingen auszusprechen, ohne b fie dem en gehören oder nit.

1

bestraft: wer den Wild oder Kiebitß- t oder aus- erkauf von

aren Geldstrafe 29 des Reichs-

ölfte Lebensjahr vollendet,

Gemäßheit vorstehenden Be- Zahlung der Geldstrafe und der Kosten rieilt. Dasselbe

) lt, wenn der lfte, aber noch nicht das atzehnte Lebens-

gen Mangels der zur Erkenntnis forderlichen Einsicht freizusprehen freie Willensbestim-

Jahr vollendet hatte und we ‘der Strafbarkeit seiner Tat er] ist oder wenn mung aus\{

wegen eines seine Geer, Zustands straffrei bleibt. die in Gemäßheit der vorst als hastbar Erfklärten tritt an die Ste Freiheitsstrafe nicht ein.

Alle dem gegenwärtig en treten außer Kra

ehenden Bestimmungen e der Geldstrafe eine

en Geseh entgegenstehenden Be- ft, insbesondere § 24 Titel XIV tordnung für Ostpreußen und Litauen vom 3. De- Hannoverschen Jagdordnung vom annovershe Geseßsammlung T Seite 159). e in den einzelnen Landesteilen zum des Erlegens von bestehen, werden durh

zember 1775 und 11. März 189 | Die Befugnisje, welche Schuße gegen Wildschaden in betre auch während der Schonzeit geseßli dieses Geseh nicht geändert. In denjenigen Landesteilen, und Möveneier einzusammeln, berechtigten bei dem Jnkrafttreten verträge von dessen Bestimmungen unberührt. unter Unserer und beigedrucktem Königlichen

Gegeben Aalesund an Bord M. J. „Hohenzollern“, den

Wilhelm.

Graf von Posadowsky. Podbielski. von Einem.

in denen das Recht, Kiebiß- anderen Personen als den ses Recht bis zum Ablaufe der dieses Gesehes bestehenden Jagdpacht-

bleibt die gen enigen Unterschrift

14. Juli 1904.

Graf von Bülow. Schönstedt. Freiherr von Rheinbaben. Freiherr von Hammerstein. Möller.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- Medizinalangelegenheiten.

Dem Oberlehrer Weber an der städtischen Mädchenshule in Potsdam un uste Viktoria-Schule und rerinnen-Bildungsanstalt in S

d den Oberlehrern der damit verbundenen tettin Dr. Heiden- Professor“ beigelegt worden.

Kaiscrin Au städtischen Le i g hain und Jung ist das Prädikat

Finanzministerium.

Provinzialsteuerdirektion in Münster inanzministerium,

adewig in Schl Kreiskasse in Apen-

Der Sekretär bei der Gibs ift zum Geheimen

der Regierungshaupikassenbuchhalter ter bei der Königlichen

egistrator im

wig zum Rentmei

ekretär Kunze in Arnsberg zum Rent-

der Regierungs| j i lihen Kreiskasse in Tarnowiß ernannt

meister bei - der

Minifterium für Handel und Gewerbe.

r. Shnabel in Posen ift zum ts für Arbeiter en ernannt worden... -

ierungsrat Dr. ju

stellvertrete Vorsißenden des Schiedsgerich

versicherung Regierungsbezirk Pos,

Angekommen:

Seine Exzellenz der Präsident des Reichsbankdirektoriums, Wirkliche Geheime Rat Dr. Ko, von der Dienstreise;

der Direktor im Reichsshaßzamt Twele, vom Urlaub.

Nichkamklicßes. Deutsches Reih.

¿ Prenfszen. Berlin, 1. August. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen des Vertreters des Aus-

in Molde den Vortrag des Amts, Gesandten von Tschirshky und Bögendorff

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Richthofen hat einen Urlaub an während desselben durh den Unterstaatssekretär, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Mühlberg vertreten.

Präsident des Königlih preußischen Statistischen Bureaus Blenck ist vom Urlaub zurückgekehrt.

Der Obermilitäranwalt beim Neichsmilitärgericht Freiherr von Pehmann is mit Urlaub nah Thüringen abgereist.

Der Königlih württembergishe Gesandte Freiherr von Varnbüler hat Berlin verlassen.

etreten und: wird

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind das 1. Geschwader und S. M. S. „Blitz“ am 29. Juli in Molde (Norwegen) wo an demselben Tage au S. M. Jacht „H ohen- S. M. S. „Hamburg“ und S. L ankamen, und gehen am 6. August von

eingetroffen, zollern“, boot „Sleipner“ dori nah Kiel in

M. Torpedo-

schwader und die 1. Torpedoboots- en eingetroffen, gehen am

lottille find am 29. Juli in Berg ! y . August von dort näch

3. August nach Balholm und am 6 Kiel in See. : : ; M. S. „Fürst Bismarck“ is mit dem Chef des Juli in Tfingtau an- t am 3. August von dort nah Tschifu in See.

zergeshwaders an Bord am 30.

ekommen und 9 Flußkanonenboot „Vaterland“ is am 29. Juli

in Häankau am Yangtse eingetroffen und geht am 2. August ist von Tshemulpo nah Tschifu

] ist mit den abgelösten Be- en der Schiffe des Kreuzergeschwaders am Porti Said angekommen und hat am 830. Juli die Reise nah Bremerhaven fortgeseßt.

von dort wieder ab. S. M.S. „Seeadler“

in Sée j Der Dampfer Main

Deutsche Kolonien. Ein aus Deutsh-Südwestafrika (infolge von Ver- o verspätet) in Berlin eingegangenes Telegramm Generalleutnants von Trotha vom 26. Juli meldet dem W. T. B.“ zufolge: Die Lage am Waterberg ist unverän- dert. Hamakari, Otjikaru und Omuweroumue sind stark beseßt, Viehposten befinden sih zwischen Osondjahe und Omuweroumue und südlih von Otjenga. Die Abteilung Fiedler erreichte am 21. Zuli die Gegend von Otjiwarongo und Orupempa- rora und klärt in der Richtung auf Otjenga auf. Das Detache- ment Volkmann steht bei Otawi und beobahtet nah Süden egen Waterberg, nah Norden gegen Hoa1s, wo der Owambo- apitän Nechale Kriegsleute versammelt hält. Die Abteilung SEstorff steht noh bei Otjahewita und hat die Verbin- dung mit Volkmann hergestellt, der ihr Mais und Schlacht- vieh von Grootfontein aus zusandte. Die Abteilung eyde befindet sich bei Ombujo-Wakune; die Abteilung üller marschierte der Weide- und Man rve Bene wegen nah Erindi-Ongoahere. Zwischen den Abteilungen Müller, Heyde und Estor} besteht gesiherte Verbindung. Vom 2. Feldregi- ment ist die 2. Kompagnie im Marsch at Konjati, die 3. Kom- pagnie folgt ihr; das 2. Bataillon und die 7. Batterie haben mit der vordersten Staffel Karibib erreicht. Die nach Naidaus bestimmte Kompagnie wird verstärkt, Führer ist der Ober- leutnant Graf von Brockdorff. Das Hauptquartier wird in den nächsten Tagen zur Abteilung Müller a Nach einer weiteren amtlihen Meldung ist der Unter- offizier Ferdinand Riecke aus Heinrihs, Kreis Schleusingen (Thüringen), früher im Eisenbahnregiment Nr. 2, am 30. Juli in Otjosondu am Typhus gestorben. Der Reiter A Borschke aus Schidliß, Kreis Danzig, ist am 24. Zuli au Patrouille verirrt; Nachforshungen blieben erfolglos, wahr- scheinlich i er umgekommen.

Oesterreich-Ungarn.

Das amerikanishe Geshwader, das seit dem 95, v. M. in Fiume lag, ist, wie „W. T. B.“ berichtet, am Sonnabend nahmittag nah Korf u abgegangen.

Großbritannien und Jrland.

Jn ciner Rede, die der Staatssekretär für die Kolonien Lyttelton am Sonnabend in Leamington hielt, sagte er, dem „W, T. B.“ zufolge: obgleih es die Pflicht der Minister sei, Leben, Eigentum und Freiheit der Briten zu Mühen, müßten sie bei Unterhandlungen mit einer fremden

acht dieser den Wunsch zuschreiben, gegen England in fried- lihem Geiste zu handeln, und alle Vorstelungen, die England erhebe, müßten daher in einer Sprache gehalten sein, die jene Macht nicht in ihrer Ehre berühre.

Frankreich.

- Das „Journal officiel“ veröffentlicht, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, den zwischen der französishen Regierung und dem Päpstlichen Stuhle gepflogenen Schriftwechsel, betreffend die Bischöfe von Laval und von Dijon. Darunter befindet sich ein Brief des Ministerpräsidenten Combes, in dem dieser dem Minister des ga 7 0A Delcassé Mitteilung davon maht, daß der nächste Ministerrat die zur Wahrung der Würde der Re-

ierung nötigen Maßregeln besprehen werde. Er betont ie Inkorrektheit des Briefes des Kardinals Vannutelli an den Bischof von Laval, durch den dieser den Bischof unter D der Enthebung vom Amt nah Nom berufen habe. Der inisterpräfident legt dann dar, daß dieser Befehl und diese Drohung erneuert worden seien. Er ist der Ansicht, daß diese Treibereien darauf abgezielt hätten, die Regierung zu provozieren und eine Kündigung des Konkordats herbei- zuführen, und gibt den Entshluß kund, die Beziehungen zum Päpstlihen Stuhle abzubrehen, wenn die Briefe nicht urückgezogen würden. Der Schriftwehse{ enthält ferner ein

legramm des Ministers des Auswärtigen Delcassé an den französishen Geschäftsträger beim Vatikan, in dem er ihn mit der Ueberreihung einer Note beauftragt, in der er dem 'Kardinalstaatssekretär mitteilt, daß Frankreich ih entshlossen habe, wenn der Päpstlihe Stuhl die ohne Wissen Frankreichs vorgenommenen Akte aufrechterhalte, die BVe- ziehungen abzubrechen, da sie nah dem Willen des Päpstlichen Stuhles gegenstandslos seien ; der Minister fügte hinzu: „Wir betrachten die Mission des apostolishen Nuntius als beendet.“

Der Nuntius Lorenzelli ist am Sonnabendabend 108/, Uhr, von einem Sekretär begleitet, nah Rom abgereist.

Der Ministerpräsident Combes hat in einem Sqhreiben an den Bischof von Dijon diesem erklärt, er habe eine shwere Verleßung des Konkordats begangen, indem er seine Diözese ohne Erlaubnis der Regierung verlassen habe, und ihm die Sperrung seines Gehalts von dem Tage seiner Abreise ab

angekündigi.

Der Bischof von Laval is gestern in Paris ein- gereuen und vom Direktor des Kultusministeruums empfangen worden.

“Gestern haben die Neuwahlen für die nah Ablauf von drei Jahren ausscheidende Hälfte der Mitglieder der Generalräte stattgefunden. Bis heute morgen waren von den 1442 Wahlen 866 Ergebnisse bekannt. Gewählt wurden 541 republikanishe Ministerielle, 189 republikanische Anti- ministerielle und 81 Manta nos, außerdem sind bis jeßt 55 Stichwahlen erforderlich. Die Ministeriellen gewannen 64 Sigze und verloren 25. Unter den R befinden sih der Ministerpräsident Combes und die inister Mougeot, André, Maruéjouls und Vallé.

Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin haben, wie dem „W. T. B.“ aus St. Pétersburg berichtet wird, der Witwe des Ministers von Plehwe telegraphisch Allerhöchstihr auf- rihtiges Mitgefühl bei dem shweren, unerwarteten Kummer, der sie betroffen, ausgesprochen.

Gestern fand in Anwesenheit des Kaisers, der verwit- weten Kaiserin, des'Großfürsten-Thronfolgers, der in St. Petersbur anwalenden r 2ho ellen undGroßfürstin- nen, sämtlicher Min ister und des diplomatischen Korps die Trauerfeier für den Minister von Plehwe statt. Nach dem religiósen Akt, den dev: Metropolit: Antonius vollzog, wurde die Leiche ‘dem Kirchhofe übetgeführt. Es ereignete fih kein Zwischenfall.

Der Präsident des Ministerkomitees von Witte ist nach |

St, Petersburg zurückgekehrt.

Ftalien.

Der „Osservatore Romano“ veröffentlichte am Sonnabend- abend, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Note: Die fran- zösishe Regierung hat in der Tatsache, daß einige autorisierte Mitteilungen des Papstes, die lediglich disziplinarer Natur sind, an einige französische Bischöfe ge- richtet wurden, eine Verlegung des Konkordats erblicken zu müssen geglaubt; daher hat die französishe Regierung be- \{hlossen, den offiziellen Beziehungen zum Heiligen Stuhle ein Ende zu seßen, und heute morgen den Kardinal-Staatssekretär von diesem Beschluß in Kenntnis geseßt.

Der Sekretär der französishen Botschaft beim Päpstlichen Stuhl de Courcel is vorgestern abend nah Paris abgereist. Am Vormittag hatte er eine 20 Minuten währende Unterredung mit dem Kardinal -Staatssekretär Merry de Val, Über welche sih der Papst sogleih von leßterem Beticht erstatten ließ. Alsbald nah der Unterredung traf de Courcel die An- ordnungen zu seiner Abreise.

Spanien.

__ Der Ministerrat hat, nach einer Meldung des „W. T.B.“, die Vorlage, betreffend die Kolonisierung der äußeren Zone von Melilla, durchberaten und gutgeheißen.

Türkei.

Das „Reutersche Bureau“ meldet, der amerikanishe Ge- sandte in Konstantinopel Leishman habe in der Angelegen- heit der Forderungen Amerikas auf Entschädigung wegen der Zerstörung des Eigentums amerikanischer Missionare in Armenien und anderen Provinzen des türkischen Reichs bei dem Sultan eine Audicnz gehabt, die so befriedigend ver- laufen sei, daß das Staatsdepartement es für unnötig erachte, ein Geshwader nah der Türkei zu entsenden.

Das Wiener „Telegr.-Korresp.-Bureau“ berichtet, die Pforte, die aufrihtig bemüht sei, die Aufrollung der

eerengenfrage zu verhindern, habe an Rußland das Ersuchen gerichtet, künftig alles zu vermeiden, was Re- kflamationen und Proteste seitens der übrigen Kontrahenten der Meerengenverträge hervorrufen könne.

Auf Grund von Uesküber Konsularmeldungen, die sih auch mit anderen offizielen Angaben dècken, kann festgestellt werden, ‘daß von den it dem Vorjahre mobilisierten Ned i f- bataillonen 1. Klasse im Korpsbereih Adrianopel bereits alle 20 entlassen worden seien, im I[I. Korps- bereih Saloniki seien bisher von 73 bereits 33 europäische Bataillone demobilisiert worden. Es seien somit noch 40 ana- tolishe Bataillone zu demobilisieren, was in nächster Zeit er- folgen werde. Einberufen worden seien 16 Redifbataillone 2. Klasse aus den Bezirken U esküb, Monastir, Saloniki und Se rres.

Dänemark.

Gestern vormittag passierten, wie dem „W. T. B.“ aus Kopenhagen mitgeteili wird, zwei russishe Torpedoboote und zwei große Dampfer unter der russishen Kriegs- flagge nordwärts steuernd den Großen Belt.

Asien.

Dem russishen „Regierungsboten“ wird aus Liaujang gemeldet, daß- vorgestern bei Haitschöng ernste Vorgänge er- wartet worden seien.

Ein Telegramm des Generalleutnants Sacharow an den Generalstab vom 30. v. M. lautet:

Die japanishe Gesandtschaft in London hat ein Telegramm des Generals Oku über den am 24. Juli von der japanischen Armee unternommenen Angriff auf starke Befestigungen unserer Armee bei Taschitshiao veröffentliht. Unsere Streitkräfte seien darnah etwa 5 Divisionen mit 100 Geschüßen stark gewesen. Nah mehreren An- griffen auf unsere Stellungen hätten die Japaner vor Tageanbruh unsere Stellungen genommen und uns nach_ Taschitshiao zurück- gedrängt. In Wirklichkeit nahmen an dem Kampfe bedeutend ge- ringere Streitkräfte teil. Unsere Stellung, die nur zu dem Zweck eingenommen worden war, den Feind aufzuhalten, aber niht, um sich auf ihr hartnäckig zu verteidigen, hatte keine besonderen Befestigungen, Die japanischen Sre unternahmen allerdings mehrere Angriffe, diese wurden aber beim Eintritt der Dunkelheit eingestellt. Das Gewehrfeuer dauerte zwar bis in die späte Nacht, do behaupteten wir alle unsere Stellungen. Unsere 15 Werst lange Operationslinie wurde jedoch später An weil der Abteilungschef es nicht für mögli hielt, am folgenden Tage eine Schlaht anzunehmen. Dies fam den Japanern völlig unerwartet.

Das Prisengeriht in Wladiwostok verhandelt heute Über die Beschlagnahme der „Arabia“.

Dem „Reutershen Bureau“ wird aus St. Petersburg gemeldet, der dortige englische Botschafter habe bisher keine Antwort seitens der russishen Regierung in der Angelegenheit des „Knight Commander“ erhalten. Die B habe aber nit den geringsten Grund zu der An- nahme, daß die dem Botschafter Hardinge gegebenen Zusicherungen nicht in loyaler Weise erfüllt werden würden. Dem ‘Vertreter des „NReutershen Bureaus“ wurde gestern mitgeteilt, daß dem Admiral Skrydlow infolge des es bezüglich des E Commander“ abgeänderte Jnstruktionen zugehen würden. N Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Tokio vom 30. v. M. hat das Wiadiwostokgeshwader mit Kurs auf Wladiwostok an dem genannten Tage die Tsugaru- me erenge passiert. :

Ein verspätet eingelaufener Bericht des Admirals Togo erwähnt ein Gefecht zwishen Torpedobooten und anderen kleineren Fahrzeugen, das am 24. Juli statt cen habe. Die Japaner hätten dabei drei Torpedos abgeicho sen, die au O AA seien. Das Ergebnis des Kampfes sei unbekannt, da

ebel geherrscht habe. E

Die Verluste der Japaner bei Taschitshiao be- tragen der endgültigen Aufstellung zufolge: 12 Offiziere und 136 Mann tot, 47 Offiziere und 848 Mann verwundet.

Der japanishe Generalstab machte vorgestern abend bekannt, daß die Dienstag bei den Kämpfen um Nort Arthur 5 Offiziere getötet und 41 verwundet worden seien.

Afrika.

Wie das „Reutershe Bureau“ aus Tanger meldet, fand dort am Sonnabend eine Versammlung des diplo- ma tischen LUIPA statt, der auh der Vertreter des Sultans, Mohammed-el-Torxes, und zwei Mitglieder seines Rates

beiwohnten. Die --Veranlassung zu der Zusammenkunft sei nicht bekannt gegeben worden, doch glaube man,-daß die gegenwärtigen Zustände in der Umgebung der Stadt beraten worden seien. Bn der Nacht seien alle Wachen verdoppelt worden, und. eine starke berittene Truppe habe bis zum Tagesanbruch die Außen- viertel durchzogen. Die in einzeln gelegenen Gebäuden außzer- halb der Stadt wohnenden Europäer seien von den Behörden

aufgefordert worden, nach Tanger hereinzuklommen. Mo- hammed-el-Torres seien viele Briefe von Raisuli und anderen Häuptlingen aus der Umgebung zugegangen; und man-halte dies für den Grund der getroffenen besonderen Maßnahmen.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Zwei größere Lohnbewegungen- find, wie die „Voff. Ztg." mit- teilt, in Spandau eingeleitet. Zunieg find die Tischler mit neuen Forderungen an die Arbeitgeber hetangetreten; sie verlangen

eine Lohnerhöhung um 10 v. H., Verkürzung der Rie n-

Arbeitszeit um eine Stunde und bei Afkordarbeiten erkennung des Berliner Tarifs. Die Arbeitgebêèr haben noch nicht endgültig oe dag genommen ; sie haben sich_ indeß bereits zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die andere Lohnbewegung ist unter den Arbeitern der Fabrik füt Feld- und Klein- bahnenbedarf von Orenstein u. Koppel ausgebrochen ; es find daran ungefähr 600 Arbeiter beteiligt. Sie haben eine Versammlung abgehalten, in der die unzureihenden Lohnverhältnisse und verschiedene angebliche Mißstände der Fabrik besprochen wurden. Sie fordern in der Hauptsache eine Lohnerhöhung von 25 v. H. für Tagarbeit und von 50 v. H. für Nachtarbeit und Einschränkung der Ueberstunden- arbeit. Von der Fabrikleitung liegt noch keine Aeußerung vor.

Aus Cöln wird der „Rh.-Westf. Ztg.“ gemeldet, daß, nachdem am Freitag in Wiesdorf sowie Süpperstea zahlreih besuchte Arbeiterversammlungen der Farbenfabrik vormals Bayer u. Co. in Leverkusen stattgefunden hatten, in denen einstimmig die sofortige Arbeitsniederlegung beschlossen wurde, am Sonnabend mehrere bundert Arbeiter thre Entlassung erbaten und erhielten. In den Nachmittagsstunden nahm der Ausstand größere Dimen- sionen an. In der Fabrik werden annähernd 4000 Arbeiter beschäftigt; sämtliche Eingänge der Fabrik werden von Streik- posten bewacht, während andererseits die Fabrikleitung Polizisten sowie Feuerwehrleute zur Aufrechterhaltung der Ordnung requirierte. Seit Anfang der Vorwoche waren bereits die organisierten Schlosser in eine Lohnbewegung eingetreten. Diese nahmen fkolonnenwetse ihre Entlassung, bis am Freitagabend der allgemeine Streik proklamiert wurde. Als Grund des Ausstandes wird von seiten der Arbeiter das Verlangen nah Beseitigung einiger Mißstände sowie nah Lohn- erhöhung angegeben.

__ In Fulda, wo die Maurer sih im Ausstande befinden, waren bisher, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, alle Versuche zur Beilegung des Streiks vergeblih, die Verhandlungen mußten abgebrochen werden. Das von den Meistern gemachte Zugeständnis von 37 4 die Stunde wurde als unzureichend abgelehnt.

Aus St. Gallen wird demselben Blatte telegraphiert, daß die Arbeiter an der Nordseite des Rickentunnels die Arbeit teilweise wieder aufgenommen haben (vgl. Nr. 176 d. BL.).

In Wien sind, wie „W. T. B." meldet, die Kutscher der Lastfuhrwerksbetriebe heute in den Ausstand getreten.

_In Madrid und dessen Umgegend sind, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, die Bäckergesellen in den Ausstand getreten. Es fam M Ausschreitungen, infolge deren mehrere Personen verhaftet wurden.

Theater und Musik.

Der für Sonnabend imNeuen Königlichen Operntheater angekündigten Erstaufführung der „Tannhäuser-Parotie“ haben fih große Schwierigkeiten entgegengestellt, sodaß sich Direktor Ferenczy entshlofsen hat, das Werk ers zur Eröffnung der Wintersaison im Zentraltheater in neuer, bereits fertiggestellter Ausstattung aufzuführen.

Manuigfaltiges.

Berlin, den 1: August 1904.

Eine neue Untiefe im Roten Meer. Der Kapitän Hughes vom Dampfer „Gulf of Trinidad" der „Bombay and Perfian Steamship Co.“ meldet, daß sein Schiff im Roten Meer auf 18 9 7! 30“ nördlicher Breite und 38° 40‘ östliher Länge auf eine Untiefe, die in die Seekarten noch nihcht aufgenommen ift, gestoßen sei. Das Schiff hat den Felsen nur ganz leiht berührt, und da damals eine sehr \{chwere See ging, scheint es, daß das Schiff gerade in dem Moment, wo es si in einem tiefen Wellental befand, auf das Hindernis stieß. Das vlößliche Auftreten eines auf den See- karten nit verzeihneten unter]eeishen Felsens im Roten Meer läßt fih nur durch das Wachsen einer Korallenbank erklären.

Wittlich, 31. Juli. (W. T. B.) In Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel-Friedrih als Vertreters Ihrer Majestät der Kaiserin, der Protektorin der Kriegerwaisen- hâuser, fand heute hier die feierlihe Einweihung des vierten (zweiten katholischen) E ne des Deutschen Kriegerbundes statt. An der Feier nahmen u. a. die Zivil- und Militärbehörden der Provinz, zahlreihe Ehrengäste und mehrere tausend Mitglieder von Kriegervereinen teil. Die kirhlihe Einsegnung des Hauses nahm der Bischof Korum von Trier vor.

Langenfelde, 31. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird ge- meldet: Am 30. Juli entgleiste neben dem Güterbahnhof Langenfelde der ‘von Neumünster nah Altona fahrende Schnelkl- zua 91. Die Ursache war die Entgleisung eines Wagens eines

Ge im Nebengleis. Der entgleiste Wagen hatte fih zur Seite geneigt, sodaß der in demselben Augenblick vorbeifahrende Schnellzug gestreift wurde. Personen sind niht verletzt worden. Die Reisenden wurden von dem nachfolgenden Zuge 33 aufgenommen und langten mit 30 Minuten Verspätung in Altona an. Weitere Betriebs\törungen iy nicht eingetreten, da der zweigleisige Verkehr durch Umlegung über den Güterbahnhof in kurzer Zeit wieder auf- genommen wurde.

Osnabrück, 31. Juli. (W. T. B.) Von dem D-Zug 93 Cöôln—Hamburg entgleisten gestern mittag auf dem Giufahrts- \trange der Station Hafbergen vier Personenwagen, die noch 400 m mitgeshleift wurden. Nennenswert verleßt ist niemand. Der Rest des Zuges fuhr mit einer halben Stunde Verspätung in den hiesigen Bahnhof ein.

T igue 31. Juli. (W. T. B.) In den preußischen und anhaltishen Forsten zwishen O ranienbaum, Sollniy und M ö hlau wütet ein heftiger Waldbrand. Bis zum Abend waren 3000 Morgén in Flammen, ohne daß das Feuer zum Stillstand kam. Bei der Löschung find 400 Mann Dessauer Militär, Feuerwehren und freiwillige Mannschaften tätig.

Budapest, 30. Juli. (W. T. B.) Durh eine Feuers - brunst wurde gestern die Großgemeinde Madar im Komitat Komorn nahezu völlig eingeäschert.

Christiania, 1. August. (W. T. B.) Einem Privattelegramue der Zeitung „Verdens Gang“ dufolge hat ein Kapitän aus Tromssöò éine Flashenpost von Andróes Polarexpedition gefunden: Die Flasche, die bei einer kleinen Insel nördli von Spigbergen gesunden wurde, enthielt einen von 189 datierten Brief. eres über defsen Inhalt ist erst nah einem. Monat zu erwarten.

At E N B A s evn eten

D E

Er S5 74 Latte L A t L E E

D E M DE T E E E R E R R E G ALAE E M R L E R N i “R

iu

E TE r EE Sa E T R E

a E T E R A RID A

s S AHEREN p ih Mere r T E Pen Ci Ei

d RR R IL-4 E E