1904 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

eine Gemeirde- oder Kommunalverwaltungsbehörde, der ihr nah vorstehendem obliegenden Verpflihtung nachzukommen, oder kann über den Inhalt der Dienftanweisung zwischen den beteiligten Behörden ein Einverständnis nit erzielt werden, so entscheidet der Negierungs- na für den Landespolizeibezirk Berlin der Oberpräsident, endgültig.

2) Bezir k8-Wohnungs8aufsihtsbeamte.

8 5.

Den Regierungspräsidenten, für den Landespolizeibezirk Berlin dem Oberpräsidenten, find zur Ausübung der Aufsicht über die Tätigkeit der Gemeinde- und Ortépolizeibehörden (8 1), soweit \ih dazu ein Bedürfnis ergibt, besondere Wohbnungsauf|ichtsbeamte bei- zugeben. Diesen Beamten stehen bei Ausübung ibrer Dienstobliegen- heiten die Befugnisse der mit der örtlihen Wohnungsaufsiht be- trauten Personen (S 2) zu.

E Artikel 6. Schluß- und Uebergangsbeftimmungen.

8 1.

Im § 146 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerihtsbehörden vom 1. August 1883 (Geseßsamml. S. 237) erbält der Abs. 2 folgende Fassung:

Die Wahrnehmung der in den 88 5, 8, 9 a. a. O. dem Kreisauêëscuß übertragenen Obliegenheiten liegt für den Stadt- kreis Berlin dem Minister der öffentlihen Arbeiten, im Falle des § 5 in Gemeinschaft mit dem Minister des Innern, für die übrigen Stadtkreise sowie für die zu einem Landkreise ge- hörigen Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern dem Bezirks- ausschuß ob. Gegen die in erfter Instanz gefaßten Beschlüsse des Bezirksaus\hufses findet in den Fällen des § 5 a. a. O. die Beschwerde an die Minister der öffentlihen Arbeiten und des Innern statt. Die Bestätigung der Statuten nach den SS 12, 15 a. a. D. erfolgt für den Stadtkreis Berlin durch den Minister des Innern.

8 2.

Maßgebend für die Bere{nung der Einwohnerzahl einer Ge- meinde oder eines Gutsbezirfks ift binfihtlih der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedesmalige leßte Volkszählung ermittelte Zahl der ortéanwesenden Zivilbevölkerung.

§8 3.

Ausgenommen von den Vorschriften der Artikel 4, 5 find:

a. Sthlösser des Königs oder eines Mitglieds des Königlichen Hauses oder des Hobenzollernshen Fürftenhauses einfchließlich der zu- gehörigen Nebengebäude ;

b. die Wohnungen der Chefs und Mitglieder der bei dem Deutschen Reih oder dem Preußishen Staat beglaubigten Missionen sowie der im Deutschen Reih angestellten Konsuln, sofern in Ver- trägen des Deutschen Reichs mit anderen Mächten Vereinbarungen über die Befreiung der Konsuln von der inländishen Gerichtsbarkeit getroffen sind;

c. die dem Staat oder einem Kommunalverbande gehörigen Gebäude, soweit sie zu einem öfentlihen Dienst oder Gebrauche be- stimmt sind; L

d. Anstalten, soweit sie auf Grund besonderer Bestimmungen einer ftaatlihen Beaufsichtigung unterstehen.

8 4. Dieses Gesel litt am. 00 in Kraft.

8 5.

__ Die bestehenden Wohnungsordnungen bleiben fo lange in Geltung, bis fie im Wege der Polizeiverordnung (Artikel 4 § 1) abgeändert oder gemäß § 145 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung (Geseßfamml. S. 195) außer Kraft geseßi werden.

ereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes können zu seiner Aus- führung Wohnungsordnungen erlaffen und die zu diefem Behufe not- wendigen Anordnungen und Beschlüffe erlaffen werden.

8 6.

Die Bestimmungen in Artikel 1 Ziffer 5a, b finden auf Orts- ftatute, die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in fte stehen, nah Maßgabe der §§ 96 Abs. 2 bis 4, 78 des Kommunalabgaben- geseßes vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 152) Anwendung.

Begründung.

Bereits in der Thronrede vom 8. Januar 1901 ift darauf hin- gewiesen, daß die Gestaltung der Wohnungsverbältnisse, namentlich in den dihtbevölkferten und überwiegend Hivifleiclien Gegenden, ein Ein- reifen auf den verschiedenen Gebieten kommunaler und staatlicher S ioras erbeishe, um die bervorgetretenen Mißstände zu mildern und namentlich dem Wobnungsbedürfnisse der minderbemittelten Klassen nach Möglichkeit abzuhelfen. L

Nachdem durh die Erlasse der Minister für Handel und Ge- werbe, dées Innern, der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 19. März 1901 (Minist.-Bl. der Handels- und Gewerbeverwaltung S. 12) die Aufmerksamkeit der Bebörden auf die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse hingelenkt worden ist, find die eins{lägigen Verhältnisse in den verschiedenen Teilen des Staatsgebiets allgemein von den örtlihen und Provinzialbebßörden einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Weiteres wertvolles Material für die Beurteilung der berrshenden Wobnungszustände ift durch die wobnungsstatistishen Aufnahmen gewonnen, die in einer Anzahl überwiegend größerer Ge- meinden zumeist mit der lezten Volkszählung vom 1. Dezember 1900 verbunden worden sind. Soweit über die in Frage kommenden Ver- hältnisse ftatistishe Feststellungen vorlagen, ist das gesamte einshlägige Material in der als Anlage beigefügten Denkschrift „Zur Wohnungss- statistik in Preußen in den Jahren 1890, 1895 und 1900" (Zeitschrift des Königlich preußischen statistisben Bureaus, N 1902) vom Königlichen Statistishen Bureau zusammengestellt. Hierbei haben alle mit der leßten Volkszählung vom Jahre 1900 verbundenen Auf- nabmen, die bis Ende August 1902 vorlagen, Berücksichtigung gefunden. Zur Ergänzung sind die weiter beigefügten Tabellen „über

die leerstehenden Wohnungen nah der Zahl der heizbaren Zimmer Überhaupt und in Hunderiteilen der Gesamtzahl der Wohnungen der-

selben Größenfkflafse“ sowie „über die leerstehenden Wohnungen über- haupt und mit einem und zwei Zimmern in den Jahren 1900 bis 1904“ vom Königlichen Statistishen Bureau aufgestellt. In der Denk- {rift und in der Anlage B sind, um einen Ueberblick über die Ent- wickelung der Wohnverhältnisse der minderbemittelten Bevölke- rungskreise im leßten Jahrzehnt und damit Anhaltspunkte für eine Beurteilung der Frage zu geben, inwieweit die bervorgetretenen Miß- stände nit lediglih als vorübergehende Erscheinungen anzusehen sind, die im Wege des freien Spiels der wirtschaftlihen Kräfte alsbald von selbt wieder verschwinden, den EAA der leßten Zählung überall diejznigen der Aufnahmen aus den Jahren 1890 und 1895, soweit vergleihbare Zahlen vorlagen, gegenübergeftellt. Die amt- lichen Ermittelungen find endlich noch in der Weise nachgeprüft und vervollständigt worden, daß Kommissare der beteiligten Ministerien in einer Reihe größerer, mittlerer und fleinerer Gemeinden in den vershiedenen Teilen des Staatsgebiets die Wohnungsverhältnifse der Minderbemittelten an Ort und Stelle eingehender untersucht haben.

Nach den vorliegenden statistishen und sonstigen Ermittelungen kann niht wohl bezweifelt werden, daß in dem Wohnwesen weiter Bevölkerungskreise und zwar nicht nur in den Großftädten und Industrie- bezirken, sondern vielfa aub außerhalb der leßteren in den mittleren und kleineren Gemeinden erbeblihe Mißstände herrshen, die zum wesentlichen Teile dauernder Natur find. Von den kleineren Gemeinden kommen hier vornehmlich. die Vorörtgemeinden größerer Städte in Betracht, do finden sh ungenügende Wohnungsverhältnisse nah den

Berichten der Regierungépräsidenten zum Teil auch in kleinen Land- städten mit wesentli bleibender Bevölkerungsziffer.

e Wohnungszustände sind niht nur dort ungenügend, wo ab- foluter Wohnung8smangel herrscht, sodaß Obdawlosigkeit für weitere Kreise und auch für wirtshaftlich tüchtige Personen eintritt. Sie müssen niht minder au in allen denjenigen Fällen als unbefriedigend angesehen werden, wo das Verhältnis 'der leerstehenden zu der Zahl der überhaupt vorhandenen Kleinwohnungen in einer Gemeinde unter ein gewisses Mindestmaß herabgesunken ist. Eine regelrehte Be- friedigung des Wohnungsbedürfnisses erscheint hier ausgeshlossen, während zugleih dauernd die Gefahr bestebt, daß Wohnungsnot in ihrer schärfîten, bis zur Obdachlosigkeit gesteigerten Form eintritt. Ernste Mißstände liegen ferner überall dort vor, wo die Mietpreise der Kleinwohnungen zu dem Einkommen der lobnarbeitenden Klassen außer Verhältnis stehen und \sich ein erbebliher Teil der Bevölkerung mit Wohnräumen begnügen muß, die aufs äußerste beschränkt und von einer febr gro Personenzahl bewohnt find, zumal wenn in weitgebhendem Ma e in den Wohnungen fremde, niht zur Familie ge- böôrige Personen untergebraht find. Ungünstige Zustände herrschen endlich auch dort, wo die Wohnungen zu einem erbeblihen Teile wegen ihrer Lage oder ihrer baulihen Beschaffenheit unbefriedigend

en. Notstände der erstbezeihneten Art, sodaß selbst zablungsfähige und zablung8willige Mieter troß ernstliher Bemühungen eine Wohnung nicht finden konnten, find in den leßten Jahren nah Abschnitt IT der Denkschrift in einer Anzabl größerer und flein-rer Gemeinden hervor- getreten. Wenn diese Zustände zumeist auch niht von längerer Dauer ewesen find, so erfordern sie doch mit Rücksicht auf die im gleichen bshnitte wiedergegebene Statistik der leerstebenden Wohnungen ernste Beachtung, da hiernach eine Wiederkehr ähnlicher Notstände in manchen Gemeinden keineswegs ausgeshlofsen ersheint. c Nah den Feststellungen der Denkschrift zeigt der Teilsaßz der leer- stehenden Wohnungen in den von der Erhebung erfaßten Gemeinden im allgemeinen eine Neigung zum Sinken. In der überwiegenden Mehrzahl dev Gemeinden war zuglei die Zahl der leerstehenden Klein- wohnungen im Verbältniffe zur Gefamtzahl dieser Wohnungen -nur unbedeutend und in der Regel bei den Kleinwohnungen der Anteil der leerstehenden an der Gefamtzahl fleiner als bei den Wohnungen über- haupt. Während im allgemeinen für größere Orte mit s{neller wabsender Bevölkerungsziffer der Anteilssaß der leerfstehenden Wohnungen an der Zahl der überhaupt und in den einzelnen Größen- klassen vorhandenen Wohnungen bei normalen Verbältnissen auf drei vom Hundert anzunehmen ist, betrug er in den Jahren 1890, 1895 und 1900, foweit Mitteilungen für diese Jahre bis zum Abschlufse der Zusammenftellungen vorlagen,

bei den Wohnungen

o mit mit i überhaupt || heizbaren Zimmer 2heizbarenZimmern 1890| 1895 | 1900 [1890] 1895 | 1900 [1890| 1895 | 1900 Berlin . . |3,14| 5,56 |0,441)|1,66/ 4,73 |0,271)| 3,79] 6,02 |0,329) Breslau . 18,04 5,68 [1,92 17,00! 4,98 1,09 8,64! 4,48 1,51 Cöln . . . 7,50) 4,129| |— |5,49)| |— | 3,809) Frankfurt a. M. . 13,29) 1,80 11,24| —. |2,592 12,17| 11,51 Hannover . 1,25) 11,47 10,42} 10,78 11,71} 11,26 Magdeburg | | 5,53 10,77 | | 5,65 10,18 | | 4,73 [0,29 Charlotten- | burg . . | [12,25 |1,662)| [11,40 10,579] [12,16 |0,542) Königsberg i. Pr... . 11,92] 0,18 12,84 11,50! 0,15#)/1,804)} 1,98] 0,27 13,34 Efsfen. . 1 —| 29 1— | [L177 |— | (112 Altona . . [2,27] 4,40 |L10 | | 2,56 10/83 | | 3,64 10/71 Halle a. S. 13,93! 1,98 ¡0,61 |— | L— i zig. _—| 231 I— | [185 I— | [1,87 Bs . t 1 2,31 11,67 |— | F— | iel .. .1498| 10,70 10,81! 10,12 14,43} 10,61 Schöneberg | | (2,26 |— | I—! |— Rirdorf. .| | [0,50 |— | 10,11 |— | 10,07 Görliß . . | | 3,94 4,86 13,05 [4,13 | | 4,50 15,75 Sen E D [2

Ueber die Gestaltung der einschlägigen Verbältnisse in der Zeit nah dem Jahre 1970 gibt für einzelne Gemeinden die in Anlage C bei- gefügte Tabelle einen Anbalt, bei der die Ziffern für „Wohnungen úberhauvt“ auf Fortshreibung beruben und durch Hinzurehnung der durch Neubauten entstandenen und durch A der infolge Ab- bruchs eingegangenen Wobßnungen gebildet find. Es betrug darnach der Anteilsfatz der leerstehenden Wohnungen bei den Wohnungen

44 B S Iahr und Tag Z S B in der T É E Et Erbebung S is j Ben 2 2 s Sanuar 1901 0,44 F 0,27 } 0,32 ¿1902 0,60 é 1903 0,99 7 1904 1,08 Frankfurt a. M. . . .| 1. Dezember 1900 | 1,80 | 2,52 | 1,51 März 1902 1,54 L 1903 3,01 Mandebura 1. Dezember 1900 | 0,77 | 0,18 | 0,29 Oktober 1901 1.09 f 0,49 0,83 Ï 1902 2,20 f 1,26 1 1,96 f 1903 3,08 f 1,88 | 2,52 Charlottenburg . . Januar 1901 1,66 | 0,57 | 0,54 L908 1,60 f 0,48 | 0,54 4: +1903 2,00 f 0,52 1 1,28 : ¿1904 2,66 | 0,68 I 2,15 Konigobétg «c 1. Dezember 1900 | 2,84 f 1,94 J 3,34 Oktober 1901 3,19 1 2,70 } 2,66 7 1902 2,83 | 2,47 | 3,09 ° 1903 3,98 I 3,69 | 4,11 R 1. Dezember 1900 | 1,25 } 1,77 | 1,12 1. November 1901 | 2,63 | 7,15 | 2,99 4. b 1902 1 4,76 118,95 | 4,79 26. Oktober 1903 | 5,33 |23,46 | 5,75 L 1. April 1900 0,61 | L 1901 0,46 L 1902 0B T T Ly 1903 1,52 | Md 4 B 1. Dezember 1900 | 0,70 | 0,12 | 0,61 Nov-mber 1903 | 3,35 | 3,08 | 1,71 Schoneberg 4 November 1902 | 2,86 | ee, e ——— - 1903 } 3,60 1,74 T e e 1. Dezember 1900 | 0,50 f 0,11 | 0,07 L , 1901 | 060 | 023 | 0,74 1. o 1902 | 2,07 1 0,56 | 2,94 L, . 1903 | 6,62 } 2,27 | 9,43 1. April 1904 8,75 I 3,70 113,09 SRDUO 3, 1. Dezember 1900 | 1,89 | 3,07 | 1,12 August 1903 1,75 | | 1,52

1) Erhebung vom Januar 1901.

2) Erhebung vom 1. Dezember 1897 n2ch Wohnräumen überhaupt.

3) Erhebung vom Januar 1901.

4) mit Zubehör; die Anteilssäße für die Wohnungen mit 1 heiz- baren Zimmer ohne Zubehör waren 0,40—6,16 9%.

„eilungen über die Mietpreise enthalten.

In Dortmund ergab die Zählung vom Dezember 1902 einen Prozent- sap der leerstehenden beziehbaren Wohnungen von dem gesamten

ohnungsbestande von 1,7 %. Es war anzunehmen, daß bis zu der am 1. zember 1903 vorgenommenen erneuten Zählung dieser Prozentsatz, wenn überhaupt, so doch nur ganz euti erböbt worden ist; bei Annahme eines gleihmäßigen Wachstums der Be- völkerung und weiteren Nachlassens der Bautätigkeit ershien die Be- fürhtung eines Wobnungsmangels begründet, der \ih gegebenenfalls nur auf einzelne Wohnungskategorien beschränken würde eids- Arbeitsblatt Jahrgang 1904 Nr. 1 S. 46). Daß ähnliche Verhältnisse auch in manen kleineren Gemeinden vorliegen, zeigt das Beispiel der Gemeinde Wandsbek, wo bei der im Jahre 1900 vorgenommenen ählung von 232 Wohnungen zu einem Mietpreise bis zu 100 eine, von 2861 Wohnungen zu einem Mietpreise von 101 bis 200 4 12 = 0,429%/6 und von 1796 Wohnungen zu einem Mietpreise von 201 bis 300 A 8 = 0,44 %/, im ganzen also von 4889 fleinen Wohnungen nur 20 = 0,41 9% am Zäblungstage leer standen. Bei der Zählung im Jahre 1901 standen leer von 213 Wohnungen zum Mietpreise bis zu 100 (A 10 = 4,93 9/%, von 2741 zum Mietpreise von 101 bis 200 A 38 = 1,4% und von 2113 Wohnungen zum Mietpreise von 201 bis 300 Æ 15 = 0,76 %/o, im ganzen also von 95067 kleinen Wohnungen 63 = 1,24 9/6.

Wie weit hinsihtlich der Höhe der Mietpreise für die Klein- wohnungen erheblihe Mißstände bestehen, läßt sih aus den in Ab- schnitt TY der Denkschrift angegebenen Gründen aus dem dort zusammengestellten Material niht mit Sicherheit beurteilen. Für die Berechnung der Mietpreise nah Durchschnittspreifen kommt namentlich au in Betracht, daß die an manchen Orten in größerer Zahl vor- handenen minderwertigen, in gesundheitspolizeiliher Hinsicht zu be- anstandenden und daher billigeren Wohnungen das Ergebnis ermäßigend beeinflufsen. Nach den Ermittelungen des Königlichen Statistischen C betrug der durchs{hnittlihe jährlihe Mietpreis. im Jahre

ür

eine Wohnung mit ] 1 beizbares Zimmer im

1 beizbaren | # a |5Z E

in Zimmer | SS S 5E z

| mit |SÉZ| s GEEZ

ohne R BET M [9,28

Zubehör | nf S |ck= |ck2Q

E 2324 [379 4/196 4/206 A! 195 A E 146 [179 4/251 „1110 , (132 , 117, Charlottenburg . . .. 218 M 348 „1139 194 117L- A 2 154 (233 , 298 ¿[154 ¿135 .| P A 110 1155 „1269-1132 „141 1119. Schöneberg . . 4 244 M. 379 „1152 „1204 „1188, Rd o: «e A 200 , 304 „1125 „(163 , 149,

Deutsh-Wilmersdorf . 214 340 „1126 I U3 14, Med a ad 208 , 330 „1104 „145 “i 94 , Grunewald ...….. 233 M4 D Schmargendorf . . .. 163 , 258 „1107 „1131 rg

Die Zabl der Wohnungen bis zum Mietp:eise von 250 Æ erreichte damals in Charlottenburg noch nit ein Viertel, in Hannover nicht zwei Fünftel der Gesamtzahl. Von sechs Städten, für die sih die Ver- leihung von Mietstufen und Einkommenstufen ausführen ließ, war in vier, nämli in Hannover, Aan, Danzig und Posen, da- mals die Zahl der Wohnungen mit einem Mietwerte von höchstens 250 Æ verbältnismäßig viel geringer als die der Haushaltungen und Einzelsteuernden mit höchstens 900 ( Einkommen. Ergänzt wird das vom Komn es Bureau gesammelte Material dur Be- rihte der Verwaltung3behörden, die für eine Reibe von Städten Mit- e Berlin und Charlotter- burg haben nah dem Berichte des Gewerbeaufsichtsbeamten im Jahre 1900 die Mieten der kleinen Wohnungen eine weitere bedeutende Steigerung erfahren. In Charlottenburg waren nah den amtlichen Nathrichten der Armenverwaltung vom Juni 1901 die im Mai dieses Jahres für die wenigen leerstehenden Wobnungen geforderten Mieten zu einem Teil fo bo, E es für eine Arbeiterfamilie mit normalem Einkommen nahezu ausge Mejes erschien, auf die Dauer eine folche Miete bezablen zu können. ach den Veröffentlihungen im Reichs- Arbeitsblatt (1. Jahrgang Nr. 10 S. 828, Ik. Jahrgang Nr. 1 S. 44) waren von den am 1. November 1903 dort leerstehenden 50 Wobnungen mit nur 1 beizbaren Zimmer ohne Gewerberäumez 31 im Mietpreise von 200 bis 500 , 18 kosteten weniger als 200 M Miete. Unter den im Anfang Januar 1904 leerftehenden 306 Klein- wohnungen (mit 2 beizbaren Zimmern und weniger) ohne Gewerbe- räume kosteten nur zwei weniger als 201 #, nur 19 weniger als 251 Æ Miete. In Breslau waren nah einem Berichte des Re- gierung8präsidenten vom Jahre 1901 die Mietpreise der Arbeiter- wohnungen gleichfalls sehr hoh; sie standen vielfah in bedenklibem Mißverbältnis zu dem Einkommen einer Arbeiterfamilie. Jn Cöln sind die Mietpreise nah den Berichten des Gewerbeaufsihtsbeamten für die Jahre 1901 und 1902 fortdauernd gestiegen. Im Jahre 1903 baben dort die Mietpreise gegenüber dem Vorjahre mit Ausnahme der Wohnungen von einem Zimmer einen Rückgang, in den Vororten da- egen mit Ausnahme der einzimmerigen Wohnungen eine zum Teil ret er- bebliche Steigerung erfahren (Jahresberichte S. 439). Aehnliches ergibt der Verwaltungsberiht des Magistrats zu Frankfurt a. M. vom Jahre 1909. Auf Grund der Materialien der Wohn- und Mietsteuer ist dana damals dort festgestellt worden, zah in den voraus8gegangenen zwet Jahren 20 °/o aller vorhandenen Wohnungen durhshnittlich um 13 9/9 im Mietpreise gesteigert wurden. Dieser Steigecungssaß galt au für diejenigen Gegenden, wo die fleinen Wohnungen borbereschen. Nach dem Verwaltungsberichte für das Jahr 1902 war damals zwar die Ende der 9er Jahre auf dem Wohnungsmarkt eingetretene Spannung als überwunden anzusehen, doch bestand ansheinend noch ein Bedarf nach kleinsten Wohnungen. Für Hannover hat der Polizeipräsident neuerdings feftgestellt, daß die Schugzleute, die zum Teil dur ihre Beschäftigung an bestimmte Stadtgegenden gebunden find, dort Wohnungen nur zu unverbältnismäßig hohen Preisen er- langen können. Nach dem Berichte des Gewerbeaufsichtsbeamten für den Regierungsbe¡irk Königsberg für das Jahr 19090 mußte der Arbeiter nicht selten ein Viertel Jeines Jahresverdienstes und mehr für die Miete ausgeben. In Stettin betrug im Jahre 1901 nah einem Berichte des NRegierungspräsidenten der Mietpreis einer Arbeiter- wohnung im allgemeinen etwa 28 Projent des durhshnittlichen Arbeitsverdienftes eines Arbeiters. In Danzig fehlte es nach dem Berichte der für die Prüfung der Wohnungsverhältnisse von der Stadtverwaltung eingeseßten Subfkfommission vom November 1900 besonders an Wohnungen im Mietpreise von 101 bis 150 #4, da- neben aber auch in erheblihem Male an Wohnungen bis zum Miet- preise von 300 Æ4 jährlich. In Halle stiegen nah Ermittelungen der Polizeiverwaltung die Mieten der kleinen Wobnungen im Jahre 1900 von 120 auf 180 bis 240 A Preissteigerunzca dec Wohnungs- mieten für Arbeitér erwähnt auch der Bericht des Regierungs- und Gewerberats zu Caffel für das Jahr 1902. Die Berichte lassen weiter erkennen, daß auch in den fleineren, und zwar nicht nur in den industriellen Orten die Mieten der kleinen Wohnungen vielfa ver- hältnismäßig hoch gewesen find. Dies berihten neben entsprehenden Mitteilungen in den Jahresberihten der Regierungs- und Gewerbe- râte für die mehr industriellen Gemeinden der Regierungsbezirke Aremten a. O. (Jahresbericht 1903 S. 50), Erfurt, Lüneburg, ildesheim und Wiesbaden beispielsweise im Jahre 1902 die Regierungspräsidenten zu B, und Königsberg hinsichtlich eines Teils der kleineren Städte ihres Bezirks. Auch im Regierungsbezirk

Aurih find, nah einem Berichte des Regierungspräsidenten vom

Jahre 1903, die Preise für Mietwohnungen namentlich für die

E Bevölkerung in einzelnen Orten von ganz unangemessener e.

__ In welchem Umfange ein erhebliherer Teil der Bevölkerung in

räumlich äußerst beshränkten, von einer größeren Personenzahl be-

wohaten Wobnungen untergebraht ift, ergibt Abschnitt 111 der Denk- \{rift. Während hiern in den meisten von der Erhebung be- troffenen Gemeinden die Fpobuungen mit nur einem heizbaren Zimmer mit oder ohne Zubehör mit \chluß derjenigen ohne heizbares Zimmer troß der Abnahme dieser Art von Kleinwohnungen immer noch annähernd ein Drittel oder die Hälfte aller Wohnungen und darüber umfaßten und über oder annähernd 50 vom Hundert aller Wohnungen dieser Klasse angehörten

mit vom Hundert aller Woh- in nungen in den Jahren

1890 | 1895 | 1900

S E A S 50,87 50,82 50,38 L E 54,53 51,00 47,53 Taevato E L S L E S 55,69 54,40 50,53

t Aa E 59,58 56,42 alle a. S. E R e 50,23 | 47,69 47,68 n C S e E T 61,83 Met e E 48,84 50,93 E E e U e 58,80 G s E L 60,82 58,04 53,11,

war zugleich ein annähernd ebenso großer Bruchteil der Bevölkerung in ibnen untergebracht. So beherbergten die vorbezeihneten Kleins wohnungen

Hundertteile der Bevölkerung in in den Jahren

1890 | 1895 | 1900

U E E 44,73 44,39 43,64 S R 48,46 44 42 40,87 D 49,72 49,35 45,84 SegGerg M 57,03 54,14 =— E E S 43,21 42,44 42,98 E a e E Ie 54,87 Moleo s 42,97 44,81 lo 54,07 O R 52,91 49,67 44,70

Es wohnte also in diesen Gemeinden an allen drei Erbebung8terminen in den Wohnungen mit höchstens einem heizbaren Zimmer ein weit rößerer Bruchteil der Bevölkerung, als er bei einigermaßen gesunden

ohnungsverbältnissen in ihnen hätte untergebracht sein müssen. Nach den Erhebungen waren ferner in den meisten Städten zwischen 10 und 20 vom Hundert der Wohnungen mit keinem oder nur einem beizbaren Zimmer ohne oder mit Zubehör mit 6 oder mehr Personen belegt, und zwar

vom Hundert dieser Wohnungen in im Jahre

1890 | 1895 | 1900

De E Se e aa 16,86 | 13,18 11,74 E A S i oe 17,88 15,79 14,73 D e ata e 18,02 17,23 17,56 Abe i es eere E S 18,01 16,57 Gharlotlenburg . a eeres 13,14 13,26

O Ea a ee 17,19 26,17 M i e S erie 16,81 15,32 15,33 O e C 19,70 20,39 20,20 S E Ew Cs 22,35 o L S O e 22,39 24,07 Fiel T E a G 16,30 14,43 a E 11,68 e E ck__— 14,34 G o ae d Lie 11,19 10,00 7,02 Deutsh-Wilmersdorf .. . . .. 13,41 l T 12,67 MINATACNDOIE: «s, ee a ae 16,25

Au wenn man in Rechnung zieht, daß die Nahweifungen ledigli nah einem äußeren Maßstabe aufgestellt find und die Größe der ein- zelnen Zimmer und des Zubehörs dabei hat Se bleiben müssen, so ergeben doch die für eine beshränkte Zahl von Städten für das Jahr 1900 vorliegenden, in der Tabelle Vb der Denkschrift zusammengestellten weiteren Ermittelungen darüber, wie sich die Be- legung mit einer größeren Bewohnerzahl im einzelnen stellte, ein Bild von der vielfah in den Kleinwohnungen herrshenden Ueberfüllung. Danach wurden beispielsweise gezählt :

Wohnungen mit

| | | | | | 5 in 4 | 6 17 8 s out k 8 | | | | lie Bewohnern: Wohnküchen

(Wohnungen ohne heizbares Zimmer ohne niht

eizbares Zimmer mit Küche): Berlin. 290] 122 56| 22 7| 4|— | 1| 1|—|—|— |— Schöneberg 7| 6 4 1 N e Rirxdorf . 20 15} 5 N 3l 1l— ---b—— Kochstuben

Wohnungen mit 1 heizbaren Zimmer ohne ( niht heizbares Zimmer ohne Küche): 285| 107} 54/ 10 4/ 1

Sni 1 1584| 670 E is ran ; | a De 129 61 28 15 5 4 |—|—|— |—|—|— Charlotten-

U, ¿2 43 26 15 3 |— l N—|— Schöneberg 41 16 10 2 3 | 1|—|—|— |——|— Rirxdorf . 73 48 25 11 4 4 | 1—|— |—|—|—

Wohnungen mit 1 heizbaren Zimmer mit Küche ohne nicht heizbares Zimmer: Berlin . . . [35 917/23 024/12 1085 511/2 281/820|/270|77|13|} 6| 1|—|— Charlotten- | burg . ..1 2266| 1 426 782 345} 143} 51| 12| 6/ 2 Aliona . 1751/81 67 17.13) 4 U=— Schöneberg | 1418| 837 419 203i 83| 251 8|—|— Rixdorf . .| 2473| 1627| 915] 422| 145] 54 19| 1/ 1 1

ähnl Weise zeigten sih in Danzig nach einer im Jahre 1900 Dn E ntlider Ecmittlung die Wohnungen von 1 Zimmer mit oder ohne Küche sehr stark überfüllt. Ein Zimmer wurde damals

bewohnt :

[T La L Ed

in Fällen :

1178 2 955 2921 2 262 1748 1 268

764

447

215

von Personen:

W000 D O! f 9D

von Personen: in Fällen: ane Ea 19 758

86 11 28 12 13 13 4 14 2 15 1

= 13 892 Fälle.

Dabei wurden nur die in den Hauslisten aufgeführten Personen ge- ¿ählt, während erfahrungsmäßig noch zahlreihe Personen in Wohnungen nähtigen, in denen sie niht gemeldet sind. Aehnliche Zustände er- geben au die aus früherer P für eine Anzahl größerer Städte vorliegenden statistishen Erhebungen, sodaß die Üeberfüllung der kleinen Wohnungen als ein dauernder Mißstand im Wohnwesen zabl- reiher Gemeinden angesehen werden muß. Nah dem Berichte des Negierungs- und Gewerberats zu Frankfurt a. O. für das Jahr 1902 fanden si bei einer auf Anordnung des Regierungêpräsidenten in den Städten des Bezirks vorgenommenen Besichtigung der Wohnungen der minderbemittelten Klassen sehr viele Wohnungen zu stark belegt, darunter solche, in welhen nur 4 cbm Luftraum auf die Person entfiel. Daß fih ähnliche -Mißstände zum Teil au in kleineren Orten finden, zeigt unter anderem ein Beriht des Regierungs- präsidenten zu Posen vom Jahre 1901, wona es in den kleinen Städten des Bezirks nicht selten vorkommt, daß 5, ja 8 und mehr Personen nur eine Stube als Wohn-, Schlaf- und Kochraum besißen, wobei diese Personen öfters noch verschiedenen Familien angehören. Auch im Regierungsbezirke Bromberg entsprechen nach einem Bericht aus dem Jahre 1903 die kleineren Wohnungen niht überall den hin- fihtlih der Belegung zu stellenden Anforderungen.

Damit in engem Zusammenhange sieht die an vielen Orten beobachtete weitgehende Unterbringung fremder nicht zur Familie ge- böôriger Personen in den Haushaltungen. Nach Abschnitt V1 der Denkschrift ist in vielen großen Städten eine außerordentlich hohe Zabl von Haushaltungen festgestellt, die entweder Zimmermieter oder Schlafleute oder beide Arten von Mitbewobnern beherbergten. In 12 Städten betrug sie im Jahre 1900 annähernd ein Sechstel oder mebr, in 7 davon mehr als ein Fünftel der Gesamtz:abl oder an- nähernd so viel. Dabei überwogen gerade in den bedeutenderen Städten die Haushaltungen mit den wirtschafilih s{lechter gestellten und sozial bedenklicheren Schlafgängern. Wenn auch die Aufnahme von Mitbewohnern häufig in erster Linie durch das Bedürfnis der leßteren veranlaßt wird und im allgemeinen dann für unbedenklich erachtet werden kann, wenn den Rüdsichten der Gesundheit und Sitt- lichkeit hinreihend Rechnung getragen ift und dem Quartiergeber für sh und seine Familienangehörigen der zur Aufrechterhaltung des Familienlebens erforderlihe Wohnungsraum verbleibt, so zeigen, soweit die vorliegenden Materialien einen näberen Einblick in die Verteilung der fremden Mitbewohner auf die einzelnen Größerklassen der Wohnungen gestatten, die Erhebungen doh, daß die Aufnahme von Mitbewohnern in sehr erheblihem Maße gerade bei den Haus- haltungen in kleinen Wohnungen vorkommt und daß in diesea Fällen vielfa den gesundheitlihen und fittlihen Rüdckfichten niht in aus- reihender Weise Rehnung getragen ist. Danach entfiel am 1. De- zember 1900 die überwiegende Mehrheit der Haushaltungen mit Schlafleuten auf solhe in Wohnungen mit 1, 2 oder 3 Wohnräumen. Es betrug die Zahl der

t S S davon mit = . vat rens s « e T5 ub S ¿s | bs in S S2 S S = S 2 F e = S 25! S 25 | S S OIAS| 2/852 S SZ z Dk _ S AaB| at

De 61 765 | 1958} 3,17 125 435.41,18] 28 726 46,51 Charlottenburg . .| 3615 20 /0,55 1 1098 30,37} 2079 57,51 Schöneberg . 1 877 25 1,33 648'34,52] 1 030 54,87 E 22 2 074 41 1,98 879/42,381 988 47,64 Essen mit Altendorf | 2 667 6/0,22] 29711,14/ 1 112 41,69

Unter den Haushaltungen mit 1 oder 2 Wohnräumen, die Schlafleute beherbergten, befand sich ferner eine sehr erbheblihe Zahl von Familien

mit Kindern, die zum Teil felbst Schlafleute vershiedenen Geshlechts aufgenommen hatten. Bei den Erhebungen wurden gezählt :

in einem Wohnraum:

= S c|uSfl E davon Z #8 ZES E chÈ Slafleute |" Familien n |ZEZ(|EZS| 52 mit 2 =#|220| 258 Kindern s Vas & ck E m. | w.| m. | w. 1. D 3: 4. 5. 6. E n. L 190841 317 526 763| 1553} 268| 382 (Erbebung vom | | 2. XII. 1895) (1 723) (511) | | Charlottenburg 20 0,55 8 18} 8 8 3 Schöneberg 29.1 1393 1 19) 20 D ch0 Dorf 41] 1,98 M 301 20 13): 9 Cfien mit Alten- | | 6) 6] 0221 A N | in zwei Wobrräumen: Berlin . .. .125435] 41,14 15765425 190/10 617[ 15 556|6 002 (Erbebung vom | | Ò. XII. 1895) |(22 629) (14 895) | | Charlottenburg 1098 | 30,37 T LO2T 260) B40 249 Schöneberg 648 | 34 52 394 G2 205 #031117 Uo 879 | 42,38 529 T8 DIOI 4331-201 Essen mit Alten- | D S 2971 11,14 Do 11

Von den Haushaltungen mit Sthlafleuten beherbergten folche verschiedenen Geschlechts :

S darunter E darunter E darunter

t es g Familien M ri Familien ias Familien 1 Wohn-| mit |2Wohn| mit über- mit

raum | Kindern | räumen | Kindern | taupt | Kindern

À 2. s 4. 5. 6. A Bein 48 21 874 448 3129 1856

(Erhebung

vom 2: XLTL.

18999) F D (12) (840) (455) (2655) | (1615) Charlotten-

E E 1 1 21 14 120 81 Schöneberg . 2 2 10 9 62 40 Rirxdorf 1 1 18 15 50 36 Cffen mit _

Altendorf .| 2 2 60

Auch diese Zustände beschränken sich niht auf die größeren Städte, fondern finden fih ähnlich namentlich in den mittleren und kleineren industriellen Gemeinden.

In welchem Umfang endlih die vorhandenen Wohnvyngen nah Lage und Beschaffenheit zu Bedenken Anlaß geben, entzieht \sich zum erheblichen Teile beute der statistishen Feststellung. Insbesondere ge- stattet auch die auf diese Weise gewonnene Zahl der Kellerwohnungen, die in manchen Gemeinden in erfreuliher Abnahme begriffen ift, in anderen (Breslau, Hannover, Charlottenburg, Halle a. S., Posen, Kiel und Görliß) jedoch gegenüber den früheren Erhebungen zu- genommen hat, mcht ohne weiteres einen sicheren Schluß auf eine un- genügende Unterbringung der Bevölkerung, da nicht fesisteht, inwieweit die Kellerwohnungen hinter den Anforderungen zurückbleiben, die im gesundhbeitlihen Interesse an Räume zum dauernden Aufenthalt von Menschen gestellt werden müssen. Immerhin begründet eine erheblicbe Zabl solher Wohnungen in einer Gemeinde, zumal wenn auch im übrigen für den in Frage fommenden Ort Anzeichen für eine un- befriedigende Gestaltung der Wohnungsverhältnisse vorliegen, eine Vermutung nach dieser Nichtung. Achnlich liegen die Verbältnisse binsichtlich der Wohnungen in böberen Stokwerken und hinsichtlich der Hinterwohnungen, deren Zahl im allgemeinen einen Schluß darauf gestattet, in welhem Umfange die Errichtung von Massenmiethäusern in einem Orte Eingang gefunden hat. Soweit die Zahlen dem Königlichen Statistischen Bureau vorgelegen haben, gibt die Erhebung für das Jahr 1900 nach den beiden bezeichneten Richtungen für eine Anzahl der größeren Gemeinden den wünshens8werten Aufschluß. Es wurden ermittelt :

Bewohnte Wohnungen

Ergänzt wird das vorliegende Material au hier durch die amtlichen Feststellungen der Polizei- und der für einzelne Gemeinden ins Leben erufenen Wohnungsaufsihhtsbehörden, die namentlich in denjenigen RäctiztunadtGtrten: für welche Polizeivezrordnungen über die Benußung der Wohnungen erlassen sind, in neuerer Zeit für eine größere Zahl von Orten eingehende Ermittlungen über die Beschaffenheit der vor- handenen Wohnungen angestellt haben. Danach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß abgesehen von den Keller- und Dach- wohnungen vornehmlich die aus älterer Zeit überkommenen Klein- wohnungen in manhen Gemeinden, und zwar vielfach auch in mittleren und kleineren Orten, zum erheblihen Teile in gesundheit- liher Beziehung zu Bedenken Anlaß geben. Vielfah sind diese Wohnungen feucht, ohne die erforderliche Liht- und Luftzuführung, zu niedrig, baulich verwahrlost und zum Wohnen von Menschen ursprünglich nicht bestimmt gewesen. Solche umfassenderen Erhebungen liegen namentlich für die Städte Halle, Stettin, Posen und Danzig und ferner für eine Reihe von Gemeinden der Regierungsbezirke Düsseldorf und Lüneburg vor. Nah dem Verwaltungsberichte des Magistrats zu Gnesen für die Jahre 1899/1903 haben in zahlreichen Häusern im Laufe der Jahre Näume, die zum Bewohnen nie cnehmigt und hierzu aub völlig ungeeignet sind, zu Wohnzwecken erwendung gefunden. So O namentlih in einer großen Zahl von Fällen Nugkeller zu Woharäumen umgewandelt und Wohn- gelase unter den Dächern und in früheren Ställen ein- erichtet, die zum Teil nur als Höhlen bezeihnet werden onnten. Nah dem Berichte des Regierungs- und Gewerberats u Frankfurt a. O. für das Jahr 1902 mußten in einer Stadt des Regierungsbezirks 15 Prozent der besichtigten Wohnungen der minder- bemittelten Bevölkerungskreise polizeilih geschlossen werden. In Göttingen sind seit April 1900 bis Ende 1903 von den städtischen Organen 3381 Wohnungen revidiert worden, wobei 278 bemängelt und 16 als für

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mensch(lihen Gebrauch ungeeignet ges{losen werden mußten (Jabres- berihte der Königlih preußishen Gewerberäte 1903 S. 259). Auch aus den Regierungsbezirken Liegniß und Arnsberg wird von den Ge- werbeaufsichtsbeamten über mangelhafte Wohnungen der Arbeiter- bevölkerung berihtet (Jahresberichte 1903 S. 150, 332). Für eine weitere Zahl von Gemeinden der einzelnen Größenklassen in den ver- schiedenen Teilen des Staatsgebiets hat die an Ort und Stelle durch Kommissare der Minister für Handel und Gewerbe, des Innern und der öfentlihen Arbeiten in den leiten Jahren vorgenommene ein- ehende Prüfung der einshlägigen Verhältnisse das Vorliegen ähnlicher ißstände erwiesen. e e S

Die dargelegten Mißstände lassen sh im wesentlihen darauf zurückführen, daß fast allgemein in den größeren Städten und vielfa auch in den mittleren und fleineren Gemeinden die Herstellung kleiner gesunder Wohnungen dauernd hinter dem Bedürfnisse zurückbleibt, während zugleich ältere Häuser, in denen bisber minderbemittelte amilien zu angemessenen Mietpreisen ein leidlihes Unterkommen Eri, beseitigt werden, und daß infolge des unzureihenden Angebots an kleinen Wohnungen, wie namentlih auch der durch eine ungesunde Spekulation vielfach ees gesteigerten Bodenpreise der Preis dieser Wohnungen außer Verhältnis zu dem Einkommen der minder- bemittelten Bevölkerungskreise steht. Diese sind daber gendtigt, ent- weder bei der Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses auf das denk- har bescheidenste Maß binabzugehen und neben gesundheitlih bedenk- lihen Wobnungen besonders bäufig mit ungenügenden Teilwohnaungen, die des erforderlichen Abschlusses gegen andere Wohnungen entbehren, vorlieb zu nehmen oder größere und teurere Wohnungen selbst auf die Gefahr hin zu mieten, daß Ausfälle bei der Weitervermietung zu

e wirtshaftlihen Schädigungen des Mieters führen. Ueber- üslung der Wohnungen und eine ungesunde Entwicklung des Abmieter-, Einlieger- und Schlafgängetwesens, mangelnde Instandhaltung der

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