1856 / 8 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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briefbestellung in ihren resp. Bezirken genügend vorgeschritten sind, um den Bedingungen der projektirten Einrichtung zu entsprechen, ob und inwiefern leßtere nach den besonderen lokalen Verhält- nissen auf Schwierigkeiten stoßen würde, und welche Bedenken etwa onjt entgegenstehen.

| E ias Berichten sche ich binnen sechs Wochen entgegen. Z

Berlin, den 17. Dezember 1859. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An i sämmtliche Königliche Ober-Post-Directionen,

Verfügung vom 21. Dezember 1855 betreffend die Taxirung der Zeitungen nah und von der Westküste Amerikas via England und Panama.

Nach einer Mittheilung der britischen a ist gegen- wärtig für alle in britischen Briespaketen über den Jsthmus von Panama zu befördernden Zeitungen ein besonderes Transit - Porto von 2 Pence pro Stück zu zahlen. Jn Folge dessen erhöht si das für die über England einzeln transitirenden Zeitungen nah und von Peru, Chili, Bolivien und Ecuador an England zu ver= gütende Porto, mit Einschluß des britischen und belgischen Transit=- Portos, von 1 Sgr, auf 24 Sgr. für jedes Exemplar, Diese Er- höhung erstreckt sich auch auf die an England einzeln auszuliefern- den Zeitungen nach und aus Californien und Oregon, sofern leßtere nicht auf Verlangen des Absenders im Transit durch die Vereinig= ten Staaten von Nord-Amerika, sondern über Panama befördert werden, Berlin, den 21, Dezember 1855.

General-Post-Amt.

Bekanntmachung vom 8. Januar 1856 betref- fend die Pariser Jndustrie-Ausstellun g.

Nach Anzeige des Kommissarius bei der Pariser Jndustrie- Ausstellung werden die Geschäfte desselben, den Herren Ausstellern . gegenüber, bis zum 15. d. M. abgewickelt sein. Ein unmittelbarer Schriftwechsel zwishen dem Ministerial - Kominissarius und den Herren Ausstellern findet daher von diesem Zeitpunkte an nicht mehr statt; dieselben werden vielmehr ersucht, sich eintretenden Falles an die Kommission des Bezirkes, zu welchem sie gehören, oder unmittelbar an uns zu wenden, Berlin, den 8. Januar 1856.

Königliche Central-Kommission für die Pariser Industrie-Ausstellung. Viebahn.

Ministerium der geistlichen, Unterrits: un® Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Friedrihs-Gymnasium zu Breslau, Dre.

Karl Ernst Adolph Anderssen ist das Prädikat „Professor“ be igelegt worden.

: Finanz- Ministerium.

__ Bei der heute angefangenen Ziehung der 1sten Klasse 143ten Königlichen Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Rthlr. auf Nr. 20,996 ; 2 Gewinne zu 300 Rthlr. fielen auf Nr. 8001 und 64,070; und 3 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 27,437, 62,470 und 68,383.

Berlin, den 9, Januar 1856.

Königlihe General=-Lotterie-Direction.

Seine Majestät der König haben zu der von des Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehren - Kreuzes erster Klasse des Fürstlich Hohenzollernschen Haus =- Ordens an den Prinzen - Felix von Hohenlohe- Dehrin gen Allerhö{hstihre Genehmigung zu ertheilen geruht.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 6ten Division, von Herrmann, von Brandenburg.

Se. Excellenz der General-Lieutenant a, D. und Erb-Marschall von Herford, im Fürstenthum Minden, von Ledebur, von Müúühlenba@{. |

Abgereist: Se, Excellenz der Herzoglich anhalt = d Staats-Minister, von Ploe þ, nah Sto ch anhalt - dessausche

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Bekanntmackchunz vom 27. Dezember 1855 be- treffend die Entshädigung für die durch die Rin = derpest herbeigeführten Verlu ste.

Aus Veranlassung des Ausbruchs der Rindviehpest in einzel- nen Gegenden der Provinz bringe ich zur Beseitigung von Zwei- feln wegen der Entschädigung für Die dur die Seuche herbeige- führten Verluste, auf den Grund der betreffenden geseßlichen Be- stimmungen (des Viehsterbe-Patents vom 2. April 1803, des Aller- höchsten Landtags - Abschiedes vom 3. Mai 1832, der Verordnung vom 30, Juni 1841 und der Allerhöchsten Kabinets = Ordre vom 4 Mui 1845) Nachstehendes zur Kenntniß der betheiligten Ein- gesessenen :

1) Für das an der Rindviehpest gefallene Vi ir Eigenthümer keine Entshádigung d a

2) Tür erkranktes und auf polizeilihe Anordnung get ö d- tetes Vieh erhält der Eigenthümer ein Drittel des Werths ver- gütet, welchen das Vieh vor der Erkrankung gehabt hat,

Diese Vergütung wird gezahlt

a, aus der betreffenden Kreis-Kommunalkasse, wenn die Rind- viehpest noch nit festgestellt war und die Tödtung zur Ausmittelung der Krankheit erfolgt ist; :

b, aus Königlichen Kassen, wenn die Krankheit bereits er- kannt war, und die Tödtung zur Hemmung und Unter- drückung der Seuche erfolgt ist.

3) Für das in gesundem Zustande nah gesebhliher Vor- schrift zur Ausmittelung, Hemmung oder Unterdrückung der Rind- viehpest zufolge obrigkeitlicher Anordnung getödtete Vieh wird der volle Werth, sedoch nur innerhalb der für die einzelnen Kreise und die bestimmten Gattungen von Rindvieh nah den Vorschlägen der Kreisstände in den Jahren 1846 und 1847 festgeseßten höchsten und niedrigsten Säße vergütet. Diese Entschädigungen haben sämmtliche Besißer von Rindvieh zu leisten, mit der Maßgabe jedoch, daß zu dem Zwecke die Viehbesißer in den Regierungs- bezirken Königsberg und Gumbinnen zu einem, und die in den Regierungsbezirken Danzig und Marienwerder zu einem zweiten Verbande vereinigt sind.

Königsberg, den 27. Dezember 1855,

Der Ober-Präsident der Provinz Preußen, Wirkliche Geheime Rath. * Eichmann.

Belehrung über die Kennzeichen der Rinderpest und die zu ergreifenden Siherungsmaßregeln., L Ur Den tber

Die Rinderpest (Löôserdürre, Viehseuche) ist die furhtbarste und ver- derblichste aller Krankheiten des Nindviehes. Sie hat öfters, wenn die nôthigen Vorsichtsmaßregeln vernachläsfigt wurden, fast den ganzen Vieh- stand einzelner Staaten vernichtet. |

Die Ninderpest ist einzig und allein eine Krankheit des Rindviehes, Die anderen Hausthiere bleiben von ihr verschont, :

Sie ist bon jeder anderen Krankheit verschieden,

Sie bleibt sih immer gleich, im Sommer und im Winter, bei trocke- ner und nasser Witterung.

Sie ergreift und tödtet altes und junges, starkes und \{chwaches Vieh,

_Sie ist in unseren Gegenden bisher nie entstanden durch Witterungs- Einflüsse und Veränderungen, nicht durch Mangel und Noth, übertriebene Arbeit, Anstrengung des Viehes u. st. w., sondern immer einzig und allein durch Ansteckung, durch Uebertragung des Pefst- giftes von einem kranken zum gesunden Thiere.

Sie entsteht ursprünglich in den weiten und ebenen Landstrichen (Steppen, Pußten) längs der Wolga, dem Don, Dnieper, Dniester und der Donau unter den zahlreichen Rindviehheerden dieser Gegenden des südlichen Rußlands. Von diesen Heerden werden alljährlih cine große Menge Ochsen nach Ungarn, Polen, und durch diese Länder in die an- gréènzenden Staaten getrieben und verkauft.

Diese Ochsen, welche sih durch ihre Größe, eigenthümliche Form und Ctellung der Hörner auszeichnen, und immer von grauer Farbe find, werden deshalb au podolische, polnische, ungarische Ochsen genannt, und wurden vor Jahren häufig in die Provinz Preußen als Mast- und Schlachtvieh eingeführt. Auch jetzt ist die Seuche in Folge des Krieges in Polen weit verbreitet, und bis an und über unsere Gränze verschleppt ivorden, nachdem sie in Polen schon seit dem Jahre 1840 bald hier bald da zum Ausbruch gekommen is, und alljährlih viele Tausende Stücke Vieh getödtet hat. / Il. Kennzeichen der Rinderpest.

1) Nach erfolgter Ansteckung verstreichen die ersten sieben Tage meistens ohne alle frankhafte Erscheinungen.

2) Bald früher, bald- später in , dieser Zeit wird das angesteckte Thier still, träge, s{hüchterner, einzelne Stücke werden auch wohl un- ruhiger, unbändig.

3) Die Freßlust wird geringer, manche Thiere wollen nicht recht saufen. Das Wiederkäuen hört abwechselnd auf.

4) Die Milchkühe geben weniger Milch und verlieren sie mit der Zunahme der Krankheit ganz. 3

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5) Die Augen werden geröôthet, glänzend, der Blick eigenthüm- lich, stier, und es stellt sich Thränenfluß ein.

6) Die Thiere husten in einzelnen, tief herauffommenden Stößen. Der Husten ist eigenthümlicher Art, kurz, heiser.

7) Die Haare sträuben sich, besonders in der Kreuzgegend, häufig ist diese gegen den Druck mit der Hand empfindlich.

8) Es exfolgt der Ausbruch der Krankheit selbst unter Fieber mit oft bedeutender Erschütterung (Schauder) der ganzen Haut, Sträuben der Haare, Zittern der Glieder, und besonders der Hinterfüße. Wäh- rend dieses Fieberanfalles sind die Thiere sehr unruhig, ftampfen mit den Füßen, s{chütteln den Kopf, und richten ihn in die Höhe.

9) Mit dem zweiten, dritten Tage nah dem Fieberanfalle und bei dem langsameren Verlaufe der Krankheit verwandelt sich der Thränen fluß in einen schleimigen reichlichen Ausfluß, so-

wohl qus den Augen, als auch. qus der Nase und aus dem |

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Maul, Dar Ausfluß aus Nase. Uu-0 Maul Hat einen süße 4

lichen widerlichen Geruch. den dur den Ausfluß verflebt. i

10) Nun stellt sih auch ein heftiger BULG [abl em Dex Abz gang ist sehr übelriechend, häufig mit Blut gemischt.

11) Jn der Negel tritt nun bei shnellem Verlauf der Krankheit eine allgemeine Körperschwäche ein; die Thiere können sich niht mehr auf den Füßen halten, liegen mit zurückgeschlagenem Kopfe, stöhnen und ächzen, bis dann nach völliger Erschöpfung, Auflösung und Zerseßung der Säfte, der Tod shon am ten, dôten Tage erfolgt.

12) Mitunter ist der Verlauf der Krankheit auch ein langsamer, be- sonders bei dem podolischen, auch bei unserem cinheimisben Vieh im Sommer und im Frühjahr beim Weidegang und Grasnahrung, und wenn in luftigen Ställen nur wenige Thiere stehen. Je enger und dunstiger der Stall ist, oder je mehr Vieh er enthält, um so rascher ist der Ver- lauf, und es entgeht unter diesen Umständen kaum ein Stück dem Tode. Unter diesen Umständen kann die Krankheit bis zum 14ten Tage sich hin- ziehen. Es folgt dann der Tod, und in den allerseltensten Fällen ist von der Heilkraft der Natur Genesung zu hoffen. ;

13) Eigenthümlih is der Rinderpest der Thränenfluß, der Schleimausfluß aus Nase-und Maul, der süßlich widerliche Gérudi breseL S(leims/, dex kurze hetsere HUsken, der Ubel- riechende, mit Blut gemishte Durchfall, Erscheinungen, die die Ninderpest von allen anderen Krankheiten des Nindviehes unterscheiden.

14) Jm Kadaver finden sich die wesentlihen Zeichen der Krankheit im Blute und in den Eingeweiden, welche für die Verdauung bestimmt find. Das Blut-bslEheerartig, hwaärz, nag: dem Exka lten gerinnt es nicht, sondern bleibt dickflüssig. Nach Oeffnung der Bauchhöhle erscheint der vierte oder Labmagen und der größte Theil des Oünndarmes von außen dunkelroth. Nach Oeffnung dieses Ma- gens ist die Schleimhanut stark dunkel Ae O T auge o dert verbigl Uno mil. (Lem U Mi Sine bere. n Dünndarme erscheint die Schleimhaut ebenfalls stark aufge- lockert, sulzig verdickt und dunkelroth. Jn der Nähe des Ma- gens ist sie mit einem s{chwarzen kohlenstaubartigen Stoffe wie bestreut, einer gekohten Aalhaut nicht unähnlich.

U Natux des Pestqustes und Un steœung.

(Hörner, Haut, Fleisch, Talg, Blut, Milch, Eingeweide, Knochen, Klauen, Haare) sind ansteckend. : 28 : 2) Ansteckend im höchsten Grade sind der Schleim, die Thränen,

welche aus der Nase, dem Maul, den Augen sließen , dexr S O | der erkrankten und dex Krankheit verdächtiger Thiere von den gesunden,

Wunden. : E N : 3) Auch der Athem und die Ausdünstung stecken an.

Die Haare um. die Augen: wéer- |

Provinzen oder Bezirken ausgebrochen ist, von den Viehbesißern die größte Lum! entel ibrem Viehstande zu widmen. Der Catditbek wird s wobl thun und sein Vieh vor der Krankheit s{ühen, wenn er 1) zur Zeit der Ninderpest kein Stück Vieh kauft oder tauscht; 2) sein Nindvieh allein hält, keine fremde Menschen dazu läßt; 3) wenn es möglich ist, das Vieh in mehrere Ställe vertheilt und diese Abtheilungen gesondert erhält ; 4) wenn das Vieh auf die Weide geht, dafür sorgt, daj kein fremdes . Nindvieh zu dem seinigen komme ; D) fremde Viehbbesißer, Fleisher, Viehhändler, Abdecker, Viehtreiber läßt er nicht zu seinem Rindvieh kommen, er gestattet nicht, daß G Fremde, Bettler 2c. in seinen Ställen übernachten;

) er läßt, wenn die Krankheit sich seinem Wohnorte nähert, die Sei- nigen, seine Knechte und Mägde nicht in die angesteckten Orte ge- hen und vermeidet, so viel er kann, jeden Verkehr mit diesen und andern Orten, vermeidet auch den Ankauf von Heu, Stroh 2c. aus

den mit den angesteckten benachbarten Orten; : i

7) ex hält die genaueste Aufsicht auf sein Rindvieh, und erkrankt ein Stück auf verdächtige Weise, so sondert er es augenblicklich von dem gesunden Viehe ab, behält all sein Vieh im Stalle und zeigt es gleih dem Landrathe an.

Die erfahrensten Aerzte und Thierärzte haben sich bisher seit länger denn einem Jahrhundert vergeblich bemüht , ein sicheres Heilmittel der Rinderpest aufzufinden. Eben so unwirksam haben sich au alle Mittel gezeigt, welche den Ausbruch der Krankheit verhüten sollten. Jm Durch- schnitt sterben, na den angestellten Berehnungen, wenn, wie im benach- barten Polen, die Absonderung der gesunden von den kranken Thieren versäumt wird und die nöthigen Maßregeln zur Tilgung der Krank- heit niht mit Strenge durhgeführt werden, von 4 Stücken: 3, es “mag * Arznei gebraucht werden oder nicht: Nach die- sen Erfahrungen sind denn auch Heilversuhe, da sie nur zu häufig Gelegenheit zur Verbreitung dexr Rinderpest gegeben haben, untersagt worden, und es werden Personen, welche Viehbesizer zur An- ivendung angeblich sicherer oder geheimer und abergläubischer Vorbauungs- und Heilmittel verleiten , als besonders gefährlich zur Untersuchung und Bestrafung gezogen.

Als das beste und sicherste Mittel, der ausgebrochenen

| Nin derpest ein Ende zu maGen Und lhre Verbreitung zu

berhuten, hat 11; nackchck vielen Ersabrun gen, die Soorung der ersten franten Häupter exwiefen.

Die Abficht der Tödtung ein iger kranker oder der Krankheit ver- dächtiger Thiere ist: sehr viele vom gewissen Tode zu retten.

Und auch in der Provinz Preußen hat sich dieses Mittel {on be- währt. Als in den Jahren 1807, 1808 und 1813 die Rinderpest während des Krieges durch das podolische Vieh, welches der russischen

| Armee folgte, eingeshleppt war, konnte ibren Verheerungen nur dur | Tödtung der kranken und verdächtigen Stücke ein Ziel gesegt werden.

Noch wirksamer zeigte fich diese Maßregel aber in den Jahren 1831 und 1832, als die Krankheit, in Folge der polnishen Revolution, in

| Litthauen in drei Ortschaften und in unserem Departement in Przydworz, | Kreises Culm, Lanken, Kreises Flatow, Ottloczin, Lulkau, Whtremöowicz N y und Kuttmühle, Thorner Kreises, Konczycki, Tolussek, Konczyhck, Stras- l) Das ganze von der Pest befallene Thier und alle seine Theile | " Tödtung der ersten kranken Thiere, durch die strenge durhgeführte Sperre | der angesteckten Gehöfte und eine sorgfältige Reinigung der Ställe 2c.

burger Kreises, eingeschleppt worden war; denn hier wurde durch die

die weitere Verbreitung der Krankheit gänzlich behindert und die dro- hende Gefahr von der Provinz abgewendet. Eine strenge Absonderung

| ist daher eben so nothwendig als eine Aufhebung des Verkehrs der an-

4) Der Harn, vornehmlich der Mist, leßterer selbst, wenn er Wochen, |

ja Monate alt ist, stecken an.

5) Selbst todte Thiere, die gar nicht, oder nicht tief genug vergraben | Reinigung der Ställe 2c. eintreten.

find, oder in Flüsse, Teiche geworfen sind, stecken an.

6) Die Ansteckung erfolgt, wenn kranke Thiere mit gesunden Thieren auf Wegen, an Tränken, in Ställen oder Weiden in Gemeinschaft und Berührung kommen, und ibnen die Pest bringen. Ein einziges frankes Thier kann eine große Weide oder einen großen Stall durch sei- nen Mist vergiften und eine ganze Heerde anstecken. | S

Wenn gesunde Thiere zu und mit kranken oder mit dem Pestgifte, das diese zurückließen auf Wegen, an Tränken, in Ställen oder auf Weiden in Berührung kommen, und die Pest holen.

Wenn Menschen, Thiere und Sachen, an denen Pestgift haftet , mit gesunden Thieren in Berührung kommen, und die Pest verschleppen.

Verschleppt wird das Pestgift von einem Stalle zum andern, von einer Weide zur andern, von einem Orte zum andern:

1) Durch die Viehbesißer selbst, wenn sie, um die Krankheit kennen zu lernen, sich in den Ställen, welche krankes Vieh enthalten, ber- sammeln, und, ohne die Kleider zu wechseln und fich gehörig zu reinigen, sich zu gesundein Vieh begeben.

2) Durch Viebhändler, Fleischer, welche aus angefteckten Orten kommen

und zu gesundem Vieh gehen. 3) Durch Hirten, Viehtreiber und besonders durch Abdecker. 4) Durch Knechte und Mägde aus angesteckten Orten. 5) Durch Fuhrleute und Reisende mit Wagen und Geschirre aus ane gesteckten Orten. : j i : : 6) Durch Bettler und Landstreicher, die oft in Ställen übernachten. 7) Durch Pferde, Hunde, Kaßen, Federbieh und andere Thiere aus angesteckten Orten. | | 8) Mit den rohen Häuten, Fleisch und anderen Theilen des erkrankten Viehes. : : 9) Mit Heu, Stroh, Häcksel, Futter, Wolle, KleidungsSstücen, Lumpen, Wagen, Aerbau- und Stallgeräthen aus angesteckten Orten. 1IV. Verhütung und Tilgung der Rinderpest, Da die Rinderpest auf die angegebene Weise meilenweit verschleppt wer- den kann, so ist selbst dann, wenn die Krankheit nur erst in benachbarten

gesteckten Höfe und selbst ganzer Ortschaften mit den noch von der Krank- heit freigebliebenen. : Hei j | Auch muß nach Beseitigung der Krankheit selbst eine sorgfältige

Um diese zur Tilgung der Rinderpest unerläßlichen Maßregeln: die Tödtung der erkranften und der Krankheit verdächtigen Thiere, die Sperre der Ställe, Gehöfte und Ortschaften, die Neinigung derselben nach beseitigter Krankheit mit der nôthigen Strenge aus- und durchführen zu können, hat das Patent und Instruction wegen Abwendung der Viehseuchen bereits unterm 2. April 1803 die Allerhöchste Bestätigung erhalten. j 148

Nach diesem Gesetz, welches im nächsten „Amtsblatt“, so weit es die Ninderpest betrifft, abgedruckt werden wird, soll für jedes StückVied, welches getödtet werdenmuß, derEigenthümer angemel entschädigt werden. Auch fallen die Kosten, welche 1 ) die Sperre und Reinigung L T E Ortschaf- ten entstehen, niht dem Eigenthümer zur Lak E Die R Ai Batail f dur die Landrathsämter in dee, ter Weise den Ortsvorständen mit der Anweisung mitzutheilen, aue Bieh- besißer mit dem Jnhalte dieser Belehrung bekannt zu machen. Marienwerder, den 29. Dezember 1859. R

Königliche Negierung. Abtheilung des Jnnern.

Nichtamtliches.

VBreußen. Köln, 8. Januar, Se, Königliche Hoheit der e L ea t Wilhelm von Preußen traf heute früh gegen 5 Uhr mit Extrapost von Koblenz in Deuy ein und seßte nah eingenommenem Dejeuner die Reise mit dem Schnellzuge

[i rt, : q N an Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und

die Prinzessin von Preußen reisen in Begleitung der