1856 / 22 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nr. 18 gesammelt durch die Vertrauensmänner: Bezirksvorsteher Löwe, Tischlermeister Böhm, Buchdruereibesißer Brüschke, Kaufmann Schaff- heitlin, Kaufmann Loeff, Lotterie-Einnehmer Maßdorff 417 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., von welher Summe schon früher 365 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. und jeßt 51 Thlr. 20 Sgr. abgeliefert sind, Nr. 20 101 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf., Nr. 22 64 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf., Nr. 25 nachträglih 10 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., Nr. 28 505 Thlr. 15 Sgr., Nr. 35 nachträglich 198 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf., Nr. 36 85 Thlr. 21 Sgr., Nr. 42 67 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., Nr. 43 43 Thlr. 25 Sgr., Nr. 48A,, und zwar: von den Häusern

170

22 Thlr. 27 Sgr. 6

Bellevuestr. 2 10 98 Thlr. 5 Sgr., Bellevuestr. 11 22 189 Thle, 15 Sgr., Potsdamer Str. 1 23 181 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., Potsdamer Str. 124—140 65 Thlr. 10 Sgr., Schulgarten- 1—8 und Lennéstr. 2—9 127 Thlr. 20 Sgr. = 661 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., Nr. 56 nachträglich Pf., Nr. 70 A. 141 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., Nr. 73A. 35 Thlr. 7 Sgr., Nr. 79 14 Thlr. 13 Sgr., Nr. 81 71 Thlr. 13 Sgr., Nr. 90 38 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf.,- Nr. 91 ‘93 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. Zu- sammen 3200 Thlr. 24 Sgr. 13 Sgr. 9 Ps: Summa 19,819 Thir. 7 Sgr. -9-Pf.

Hierzu die bereits gemeldeten 16,618 Thlr

Außer den, dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger kostenfrei beigefügten halbjährlihen chronologischen Uebersichten wird in einigen Tagen ein Sachregister zu den im Staats-Anzeiger vom 1steu Januar bis Ende Dezember 1855 enthaltenen Geseßzen, Verordnungen und Bekanntmachungen herausgegeben werden.

Der Preis desselben is auf D Sgr. festgestellt.

Bestellungen auf dieses Sachregister sowohl als auf die der früheren Jahrgänge nehmen für Berlin die Expedition des

Deffen

[2071] Nothwendiger Verkauf.

Bei dem durch Rescript vom 19. Okto-

ber 1855 zum gemeinschaftlichen Sub-

hastationsforum bestellten Königlich

preußischen Kreisgerichte zu Halle a. S L Noth eitun g.

Die dem Ziegeleibesiger und Premier-Lieute- nant a. D. Franz von Schierstedt in Wörmliß gehörigen Grundstücke, als:

I, Die im Hypothekenbuch von Wörmliß Band

11, Nr. 77 eingetragenen:

A. Eine Ziegelei nebst Zubehör, eine Grundfläche von 1 Morgen 225 Qua- dratruthen umfassend und zwischen dem Deichgräber'schen Ackerlande und einer an die Saale gränzenden 2 bis 25 Quadratruthen breiten Gemeindetrift,

. Ein Aterstück von 6 Morgen und etwa 15 Morgen Unland im Fährgrunde,

C. Ein Fleck Land von 1 Morgen 72 Quadratruthen an der Ziegelei und der Saale, mit cinem Wohnhause be- baut.

11, Das im Hypothekenbuche Nr. 4 der Neu-

kfirher Flur eingetragene Grundstück Nr. 1

Nr. 12 des Flurbuches, hinter dem Dorfe

neben dem Benkendorfer Nittergutshölzchen und den Hohenweidener Gemeindetheilen 2 Acker 39 Ruthen Wiese.

, Die im Hypothekenbuche Nr. 14 der NRöp-

ziger Flur eingetragenen Grundstücke:

1) Nr. 30 der Separationskarte in der Aue 3 Morgen 66 Quadrat - Nuthen Wiese und cine daran stoßende Weiden- anlage an der Saale,

2) Nr. 54 des Flurbuches hinter den Gü- tern 17 Acker 10 Ruthen sogenannter alter Garten oder Wiese,

nach derx nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen, in der Negistratur eine Treppe hoch,

Zimmer Nr. 13 einzusehenden Taxe, abge- |

[ägt zu I A. 10,141 Thlr. 5 B, 900 u N f C. 1,769 f 9 [4 T, O, IIl. 1 und 2 O S follen

am 16. Juli 1856, Vormittags 11 Uhr,

Sgr.

an ordentlicher Gerichtsstelle, eine Treppe hoch,

Zimmer Nr. 5, bor dem Deputirten Herrn Kreis-

gerihtsrath Bosse, meistbietend verkauft werden. |

Gläubiger, welhe wegen einer aus dem Hy-

pothekenbuche nicht ersihtlihen Realforderung | aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben | thren Anspruch bei dem Subhastationsgericht ;

anzumelden.

[1880] Oeffentliche Vorladung.

Der Kupfershmidtmeister C. A. Bollmann ierselbst hat gegen den Kaufmann und Destil- ateur O. A. Kluge aus Seben in der Priegniß aus dem von diesem acceptirten Wechsel vom

15. Mai d. J. über 127 Thlr. 15 Sgr., zahlbar nach zwei Monat a dato, bei dem unterzeichne- ten Gericht die Wechselklage auf Zahlung von 127 Thlr. nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 15. Juli d. J., so wie 5 Thlr. 15 Sgr. Protest-

U S S I E S E R E T T H R E E R E idt e 5 2

E S E C R ivil ai BLGE I, L A 22S: R A D T R E K E E E F A E ZSNS

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kosten angestellt, Die Wechseiklage ist einge- leitet, und da der Aufenthaltsort des Beklag- ten unbekannt is, so wird derselbe hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Beantwor- tung der Klage, so wie zur weiteren mündlichen Verhandlung der Sache

auf Den Ce M01 1856; Vormittags

B

vor dem unterzeichneten Gericht im Stadtgerichts- Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 32, anberaumten Termin entweder in Person oder durch einen legitimirten, zu seiner Vertretung berechtigten Bevollmächtigten, als solche die hie- sigen Nechtsanwalte Brachvogel, Justizrath Krem- nig und Justizrath Marchand in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, die Klage vollständig zu beantworten, die Beiveismittel bestimmt anzu- geben, die Urkunden im Originale einzureichen und die etwa erforderlichen Editions - Gesuche anzubringen, indem später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine Nüksiht mehr - genommen wer- den - darf.

Eine schriftliche Beantwortung der Klage ent- bindet niht von dem Erscheinen im Termine.

Wenn Beklagter oder sein Bevollmächtigter si nicht pünkfilih zur bestimmten Stunde ein- finden, oder sih nicht vollständig auf die Klage erklären, oder wenn ihr Stellvertreter seinen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urfkun- den, worüber er sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zu- gestanden und anerkannt geachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 19. November 1859. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil-

sachen, Prozeß-Deputation 11,

[97]

Aufforderung der Konkursgläubiger. |

Jn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich August KobeliuszuPotsdam werden alle diejenigen, welche an die Masse An- sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 13. Februar 1856 einschließlich, bei uns sch{chriftlich oder zu Protokoll anzumel- den und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Da angemeldeten FFor- derungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 10, März 1856, Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1 auf dem Hofe links eine Treppe hoh vor dem Kommissar Herrn Kreisgerichts - Rath Sch arn- weber zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung scriftlih einreicht, hat A Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der

tliver nzeiger.

Staats - Anzeigers, Mauerstraße Nr. 54., außerhalb jedoch nur die Post-Aemter (ohne Preiserhöhung) entgegen.

a T R L T Ls A K etn S F Ra

Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte Justizräthe Tollin, Krüger, Fleischer und die Nechtsanwalte Trippel und Kelch zu Sachwaltern vorgischlagen.

Potsdam, den 7. Januar 18956.

Königliches Kreisgericht. 1. Abiheilung.

| [96] Bekanntmachung

der Konkurs-Eröffnung und des offenen Arrestes. Königliches Kreisgeriht zu Schweidniß, l. Abtheilung, den 15. Januar 1856, Vormittags 127 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wil- helm Tschäche zu Schweidniß ist der kaufmänni- sche Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- einstellung auf Donnerstag Den 10 Januar 1890 festgeseßt worden.

Zum einstweiligen Masse ist der

Nechtsanwalt Salomon bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem au Qienitda vin 29, Nanuar 1256, Oas L U, Dor Dem Som- mia Derr Rei Sg S Var)

A O im Parteien - Zimmer Nr. 3 anberaumten Ter- mine ihre Erklärungeu und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be- ]stellung eines anderen einstweiligen Ver- walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 31. Januar 1856 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Nechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit den- selben gleichberechtigte Gläubiger des Gemein- \{chuldners, haben von den in ihrem Besiß befind- lichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

[136] Oeffentliche Vorladung.

Der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 16, Ja- nuar 1850 gemäß werden alle diejenigen unbe- kannten Gläubiger, welhe vermeinen, an die Kasse der Königlichen 1sten Gendarmerie-Brigade und der Distrikts - Kommandos -derselben zu Königsberg, Rastenburg, Gumbinnen, Danzig und Marienwerder aus irgend einem RNechts- grunde Forderungen aus dem Jahre 1855 er- heben zu können, hierdurch aufgefordert, ihre diesfälligen Ansprüche binnen zweier Monate, und spätestens bis zum

1. April 1856, unter Beifügung der nöthigen Beweismittel, bei dex unterzeichneten Brigade anzumelden, widri-

Verwalter der

genfalls sie sich die aus der Nichtanmeldung entstehenden Nachtheile selbst beizumessen haben.

Königsberg, 20. Januar 1856.

Kommando der Königlichen 1sten Gendarmerie- Brigade.

0 Bata gim aug der Pommerschen Landschaft.

Bei den Kassen der vier Pommerschen Land- schafts-Departements Anclam, Stargard, Stolp und Treptow a. N. wird in dem Johannis-Zins- zahlungs-Termine, also in dem Zeitraume vom 25, ZUNt 019 5, Zuli 1896, die dte Serie der Zinscoupons für die nächstfolgenden 5 Jahre, mit welcher auch wiederum ein Talon als Le- gitimation zur Erhebung der folgenden CouponsS- Serie verbunden ist , bei jeder Kasse aber nur von denjenigen Pfandbriefen, welche auf Gütern des betreffenden Departements eingetragen sind, und nur gegen Einreichung der Talons der vierten Serie, ausgereicht werden , sofern nicht der Inhaber des Pfandbriefes gegen solche Ausreichung der neucn Coupons-Serie an den Jnhaber des Talons der vierten Serie, vorher Protest eingelegt haben möchte.

Zur Bequemlichkeit der Inhaber pommerscher Pfandbriefe ist jedoch die Einrichtung getroffen, daß: t 1. auch {on in dem Zeitraume vom 15. April

bis 15. Mai 1856 die Ausreichung der

neuen Coupons - Serie von der General-

Landschaftskasse in Stettin in den Stunden

von 8 bis 12 Uhr Vormittags, ohne Unter-

schied, zu welchem Departement das in dem

Talon genannte Gut gehört, geschehen wird,

wenn derselben von dem Jnhaber die Ta-

lons unmittelbar oder durch éinen Dritten vorgelegt oder portofrei zugesandt worden und nicht etwa von dem Pfandbriefs-Jn- haber vorher gegen die Ausreichung der neuen Coupons-Serie an den Junhaber des

Talons der ablaufenden Serie protestirt

worden ist.

„Diejenigen Pfandbriefs-Jnhaber, welche

„si veranlaßt und berechtigt halten, die

„Ausreichung der neuen Coupons-Serie an

„den Präsentanten des Talons der abge-

„laufenen Serie zu widersprechen, werden

„daher hierdurch aufgefordert, folhenWider-

„spruch der Pommerschen General - Land-

“schafts-Direction in Stettin vor dem 15.

April 1856 anzuzeigen und sich bei der- „selben als Besißer des betreffenden Pfand- „briefs auszuweisen, weil sonst bei Richt- „beachtung dieser Aufforderung die Aus- „reichung der neuen Serie an den Präsen- „tanten des Talons erfolgen wird und „muß.“ i i

Die General-Landschaftskasse in Stettin wird, unter Zurückbehaltung der Talons, die Serie V. der Coupons nebst neuen Talons den Prâsen- tanten ausreichen oder resp. auf Gefahr und Kosten des Einsenders demselben mittelst der Post zusenden. Die Inhaber der Talons, welche die Zufertigung der neuen Coupons- Serie auf dem Wege der Post wünschen, wer- den hiermit veranlaßt, bei der Einreichung der Talons zur Direction der Behörde ausdrüdlich anzuzeigen, wie die Absendung der neuen Cou- pons von hier aus, nämlich, ob solche mil der Bezeichnung: R ekommandirt (so weit diese Bezeichnung nah Maßgabe des Gewichts der Sendung zulässig), oder aber unter Declara- tion der Coupons entweder nah ihrem vollen Werthe oder nah einem und welchem Pausch- quantum, oder als Afktenstücke erfolgen möge,

Gehen die Talons ohne dergleichen Erfklä- rung un, oder ist diese auf reklommandirte Absendung gerichtet , solhe aber nach der Größe des Gewichts der zu versendenden Cou- pons unzulässig, so wird die Abschickung der leßteren unter Declaration ihres vollen Geld- werthes, mithin in einer für die Empfänger sehr kostbaren Weise, ausgeführt werden. Es

über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herrenhauses umd

pu : y 1 ist ferner zur Vermeidung von Jrrthümern nothwendig, daß bei \chriftlichen Einsendungen von Talons, die Absender ihren Antrag, so wie das im Nücken der Talons abgedruckte Quittungsformular, mit Benennung des Wohn- oxts und Charakters recht deutlich unter- zeichnen, welches leßtere Verfahren auch von den Talons - Jnhabern zu beobachten ist, die die neue Serie persönlich erheben, daß endlich 11, auch den Jnhabern von Talons, welche zu Pfandbriefen von Gütern verschiedener Departements gehören, wenn sie wünschen, in dem Johannis - Zinszahlungs-Termine, also in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1856 die Couponblätter der neuen Serie V. sämmtlich bei einer einzigen der oben genannten vier Departementskassen zu erheben, hierin gewillfahrt werden soll,

jedoch nur dann, wenn sie diese Absicht

derjenigen Departements - Direction, bei deren Kasse sie die neue Coupons - Serie ihrer sämmtlichen Pfandbriefe in der obi- gen Zeitfrist zu empfangen wünschen, \pâä- testens bis zum 1. März 1856, unter Bei- fügung einer vollständigen, deutlich gesrie- benen und affuraten Nachweisung der Talons, postfrei anzeigen und sich dabei ausdrüd- lich verpflichten, ‘in der Zeir vom 25. Juni bis 5. Juli 1856 diese benannten Talons der Kasse dieses Departements zur Ausreichung der neuen Coupons-Serie vor- legen zu wollen. E Machen die Talons-Jnhaber von den zu 1hrer Bequemlichkeit sub 1. und 11. gestatteten Er- leihterungen in der geordneten Weise keinen Gebrauch, so können sie dann gegen Ausliefe- rung der quittirten Talons die neue Coupons- Serie nur in dem Zeitraume vom 25. Juni bis 5. Juli 1856 bei der Kasse desjenigen Depar- tements abheben , welchem das in dem Talon genannte Gut angehört. Hinsichtlich der Talon- Inhaber, welche die ub 11. erwähnte Verpflich- tung Übernommen haben, ohne sie jedoch zu er- füllen, kann die Abhebung der neuen Coupons- Serie dann nur bei der Kasse des Departements, dem das in dem Talon genannte Gut angehört, auch dort aber erst in einem der späteren Zins- zahlungs-Termine, und nicht schon in dem Jos hannis-Termine 1856 erfolgen. Stettin, den 1. November 1859. Königl. Preuß. Pommersche General- Landschafts-Direction. (gez.) Graf von Eickstedt-Peterswald.

Mit Bezug auf obige Bekanntmachung der Königlichen General-Landschafts-Direction von Pommern zu Stettin zeige 1h hiermit an, daß

ih zur Besorgung der Coupons - Bogen Vter

Serie nach Grundlage der vorstehenden Vorschriften, gegen Einreichung der quittir- ten Talons und Wiedererstattung des Porto, bereit bin. Die Talons sind in diesem Falle nit einem doppelten Verzeichnisse zu versehen,

von denen das eine zur späteren Empfangnahme |

der Coupons-Bogen dem Präsentanten quittirt von mir zurückgegeben wird. j N Die Annahme der Talons geschieht hier in der Zeit vom 1. April 1856 bis 12. Mai 1856, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr. Berlin, den 15. Januar 1896. i: M. Borchardt jun., Französischestr. 32.

E E E E E E E Tw

[1981 i Rbein Me ; Eisenbahn - Gesellschaft. Auf Grund des Art. 4 der Emissions-Bedins-

gungen fordern wir die Zeichner bon Actien der neuesten Emission von 28,000 Stüd Nhei-

nische Eisenbahn - Actien auf, unverzüglich und |

spätestens bis zum 3. Februar d. J.

zehn Prozent vom Nominalbetrage der von | ihnen gezeichneten Actien mit 25 Thlr. pr. Actie,

bei den nahbenannten Vankhäusern :

Bekanntmachung

. Bleichröder in Berlin,

. Oppenheim jun. u. Comp. | .Schaaffhausen schen Bankverein | |. Cöl

. D. Herstatt ( vin, (.-H.-Stein j Beder u. Comp. in Aachen, oder bei unserer Hauptkasse

gegen Quittung der betreffenden Stelle und Zurücknahme des hinterlegten Depots von zehn Prozent einzuzahlen.

Den Zeichnern is es freigestellt, bei dieser Ratenzahlung, so wie später, jederzeit untex Vergütung der laufenden Zinsen bis zu 40 pEtk, vom Nominalbetrage der Actien einzuzahlen.

Die Quittung der oben bezeichneten Bank- häuser über die geleistete Einzahlung wird später gegen die Juterims-Quittungen der Gesellschaft umgetauscht werden. i

Cöln, den 23. Januar 1856.

Die Direction.

[1301

Breslau-Schweidniß-Frei- burger Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hiermit auf- gefordert, /

die 4e Und leyte Einzahlung von

10 Prozent i auf das Stamm-Actien-Kapital der Königszelt- Liegniker Eisenbahn in der Zeit 4

vom Lo. Januar bi 1 erar L000 täglich, mit Ausnahme der Sonntage, Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

bei unser Hauptralse n Breslau,

bei denHerrn M OppenheimsSöhnen

in Berlin, BUvLgsraße No 26,

unter Abgabe der mit einem Nummer - Ver- zeichnisse zu versehenden Actien-Jnterimsscheine und gegen Empfangnahme der Original- Actien zu leisten, wobei die Zinsen der bereits eingezablten 60 pCt. vom 1. August c. bis ultimo Januar k. J nit 2 0, Le Q, Anreh- nung fkfommen. Hingegen sind von dem vollen Betrage der Actie, mit welcher gleichzeitig Zins- Coupons vom 1. Januar k. J. ab lautend aus- gegeben werden, die Zinsen à 4 pCt. von diesem Tage ab bis zum Tage der geleisteten Zahlung der 40 pCt. herauszuzahlen.

Erfolgt die Einzahlung dieser 40 pCt. nicht innerhalb der oben bestimmien Frist, so treffen den säumigen Zahler die im Geseß vom 5. No- vember 1838 §. 2 Nr. 6 und im Gesellschafts- statut F. 17 für diesen Fall festgeseßten Nach- theile.

Breslau, den 20. Dezember 1899.

Der Verwaltungsrath.

__ tun a

126]

| 200 Thlr. Belohnung. Zwischen Herrn L0U1S von Us

und seiner Gattin Mathilde D. RNudz (l,

geb. von Koelißen, if vor mebreren

Fahren wegen Abtretung des der leßteren zu- gehörigen Gutes Gizhce 1n Polen an ihren Gatten gerichtlich oder notariell ein Vertrag ab- geschlossen worden. Da dieser Vertrag abhan- den gekommen ist, so bin ih ermächtigt, obige Summe demjenigen zuzusichern, welcher mir den

gedachten Vertrag Überbringlk, oder wenigstens zur Erlangung ciner beglaub-

ien Abschrift desselben behülflih ist.

Selbst derjenige hat eine angemessene Beloh- nung zu erwarten, welcher Spuren, die Er Auffindung dieses Vertrags führen, anzugeben

vermag.

Rechtsanwalt P71. Andriyschky, Reichsftraße 44 IN Leipzig.

des Hauses der Abgeordneten.

Bis heute den 24, Januar 1856 sind ausgegeben:

O Bogen ver 1.

i - die t: 4, Petitionen

1 3

5. Sißung des Herrenhauses 11. Sißung des Hauses der Abg

-

eordneten ( zusammen 225 Bogen.