1856 / 26 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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es an einem geeigneten Lehrer der Naturwissenschaften, so ist von den zwei angeseßten Stunden die eine auf Geschichte, die andere auf das Französische zu verwenden, Wo unter den vorher an- gegebenen Bedingungen in Sexta und Quinta ein naturgeschicht- liher Unterricht ertheilt wird, ist die Beschreibung des menschlichen Leibes auf das Nothwendigsie zu beschränken.

In Quarta sind in den für den mathematischen Unter-=-

richt bestimmten 3 wöchentlichen Stunden ausgedehnter, als bisher meist geschehen, die Uebungen im Rechnen fortzuseßen, und der Unterricht im Uebrigen auf geometrishe Anschauungélehre und die Anfangsgründe der Planimetrie zu beschränken. __ Shretibu nterricht findet wie bisher in Sexta und Quinta in 3 wöchentlichen Stunden statt, Da von Quarta an besondere Schreibstunden nicht mehr eintreten, \o ist desto mehr von den Lehrern dieser und der folgenden Klassen auf eine gute Handschrift in sämmtlichen Schüler - Arbeiten mit Strenge zu halten, Damit dies mit sicherem Erfolge geschehen kann, sind die schriftlichen Arbeiten auf ihr rechtes Maß genau einzuschränken.

Hiernach regelt sich der allgemeine Lehrplan für die Gymnasien |

nunmehr in folgender Weise :

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Religion, wöchentlih Stunden. D LareisWe..…-,- -- i E O iele T a Französisch .….. i T Geschichte und Geographie... Mathematik und Rechnen [ P L | Naturkunde... | Zeichnen ¡9e f Q T S 0 U, Oi S O 301301301301 30128 Da "der Unterricht im Heb E L DRS Ih G O la Turnen ganz oder theilweise außer der gewöhnlichen Schulzeit E T R B sind die in dem bisherigen Umfange dafür zu R ad in vorstehende Uebersicht niht mit aufge

Wie weit nach lokalen und individuellen Verhältnissen der

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für einzelne Gymnasien bestehenden Bestimmun {bwei | n B ingen, Abweichunge von dem allgemeinen Lehrplan gerechtfertigt erscheinen, E die

L) Me zu erstatten. ußer den sodann mit meiner Genehmigung für die betreffen- p L zu bestimmenden Ausnahmen snd E Abknborun 4 lden. sämmtliche Gymnasien verbindlichen Lehrplans nicht ine Dispensation vom Unterricht in der griewchi hen Sprache darf in denjenigen Sitte f Gymnasium noch eine höhere Bürger- oder Realschule besteht vorausgeseßt, daß in der leßteren Latein gelehrt wird, nicht mehr stattfinden. Wo dagegen in kleineren Städten das ‘Gymnasium auch das Bedürfniß Derer erfüllen muß, welche sich nit für ein wissenschaftlihes Studium oder einen Lebensberuf, zu welchem eine Gymnasialbildung erfordert wird, vorbereiten , sondern die für einen bürgerlihen Beruf nöthige allgemeine Bildung auf einer höheren Lehranstalt erwerben wollen , bleibt, auch wenn mit dem Gymnasium besondere Realklassen nicht verbunden sind, die Dispen- sation von der Theilnahme an dem Unterrichte im Griechischen mit gung der Königlichen Provinzial - Schul - Kollegien, zulässig. Ob in solchen Fällen an die Stelle des Griechischen ein anderer Unterrichtsgegenstand eintreten kann, wird der Erwä- Ritters M O u E R UON E Provinzial-Schul-= ( ti ei Gewährun : Di ion i den betreffenden Schülern bemerklich i A, Ta Aa tbi

des Griechi | ; E, nee von der Theilnahme am Abiturienten - Examen

Die Befolgung des allgemeinen Lel i ( / )rplans kann erst dann- di Ade Wirkung an der den Gymnasien ¿ict aug Mig anb S E f wenn die Lehrer einer Anstalt davon durhdrungen a E bee: Witte Aka ist, G dem die Thätigkeit. des 1 ; igkeit des anderen Lehrers ihre noth i VeeA utt ee ar gt Sa Zusammenhang vie Id : üler Zerstreuende, seine Kraft lit- ternde und sein Interesse Lähmende ist nicht sowohl die irie

der Gegenstände an sih, als der Mangel an Einheit in der Man- |

nichfaltigkeit. Eine Verminderung der in dem oben aufgestellten

Lehrplan angegebenen Unterrichtsobjekte und des denselb | menden Zeitmaßes hat sich als unzulässig edin. e E dringender hervortretende Bedürfniß größerer Concentration N gesammten Unterrichtsstoffs ist nur durch ein einmüthiges Zusa E menwirken jedes Lehrer-Kollegiums zu erreichen, wobei der Elten: sih willig dem Zweck des Ganzen unterordnet, kein Lehrobjekt Fi isolirt, und in der Lehrweise, so wie in der Auffassung der Gegen- stände, ohne Beeinträchtigung der persönlichen Eigenthümlitkeit des einzelnen Lehrers , eine prinzipielie Uebereinstimmung herr\ckt An dieser fehlt es, wenn z. B, die verschiedenen Lehrer det verschiedenen Sprachen, welche auf den Gymnasien gelehrt werden, in der grammatischen Theorie uud den Grundregeln wesentlich von einander abweichen, order wenn z. B. die Aeuße- rungen des Geschichtslehrers über die Geschichte Les A, und N T. und über die Thatsachen der Kirchengeschichte, mit Demjenigen in P s A E S ta oder au der Lehrer D en bei der Besprechung deutscher Aufsäße über di n Vrgensnte it sprechung deuischer Aufsäße über dieselben Zur Vermeidung eines derartigen Zwiespalts, w L De Zweck des Unterrichts vereitelt und in e AUES Schülers f Grundlage cines sesten Wissens und sicherer Ueberzeugungen sich nit bilden läßt, so wie zur Beförderung der Concentration des Unterrichts jelbst, ist einerseits mehr und ‘mehr darauf Bedacht zu nehmen, daß die innerlich am nächsten verwandten Lehrobjekte mög- lihs in Einer Hand liegen, und daß die verschiedenen Thätig-

| keiten des Schülers auf demselben Gebiet, zum Beispiel die la- teinische Lektüre und die schriftlichen Arbeiten, in enge Beziehung

zu einander geseßt werdenz sodann aber ist durch Fadh= fonferenzen, welche sih in geeigneten Zeiträumen wiederholen, dafür zu sorgen, daß sowohl die auf einander folgenden, wie die neben- einander in derselben Klasse unterrihtenden Lehrer alle ein deut- liches Bewußtsein über die Pensa und Klassenziele und über ihr gegenseitiges Berhältniß zur Erreichung derselben haben. Es ge= \chieht häufig, daß das Unterrichtsmaterial, abgesehen von dem durchaus nicht zu gestattenden Hinausgehen über das Ziel der ein-

f D T t q | dENEN Klassen in den verschiedenen Unterrichtsfächern, theils durch

einzelne nah möglichster Vollständigkeit strebende Lehrbücher, theils

durch die wissenschaftlichen Neigungen der Lehrer unverlhältniß-

mäßig angehäuft wird, und der Standpuukt der 2. 105101 pg eyauft wird, d D er Klasse so wie das eigentliche Berürfniß des Séhülers unberücksichtigt. bleibi, in= dem das Absehen des Lehrers mehr auf systematische Ausdeh: nung des Stofss, als guf Fertigkeit und Sicherheit im Noth- wendigen gerichtet ist, Gs

Ist es zunachst Sache: des Direktors, auch in diesen Be-

j i | ziehungen die erforderlichen Anordnungen z ‘ee iht in einzelnen Provinzen und Anstalten, so wie nah stiftungsmäßigen | E e Aen

Vergessenheit gerathen zu lassen, so is andererseits auch von den

| dee e U N daß sie sich mit den übrigen Lehrern wo 1 , / | ET L 1 1er am et | und ¿urfora » rau ag a S T E Köni - S , S e jorge vorzugsweise anvertrauten óniglichen Provinzial-S{hul- Kollegien genau festzustellen und mir | L R e

Klasse in Einvernehmen seßen und genau davon unterrichten, wie

| es in der erwähnten Beziehung in derselben steht, Die über die

A E in der Cirkular = Versügung vom 24. Oktober 1837 enthaltenen Bestimmungen werden hierbei wiederholt zur Nachachtung in Erinnerung gebracht, |

Wenn die Ordinarien der Klassen auch durch ein bemerkbares Uebergewicht an Lehrstunden in denselben als Hauptlehrer sich dar= stellen, so muß der Unterricht dadur an innerer wie an äußerer Einheit gewinnen, und übermäßige Anforderungen an die Schüler werden eben so leit erkannt als vermieden werden, Die Vielheit der Lehrer wirkt besonders nahtheilig auf die jüngeren Schüler, die zur Verarbeitung dessen, was ihnen von verschiedenen Lehrern mitgetheilt wird, noch weniger Geschick und Vebung haben, als ältere Schüler. Wo möglich sind deshalb in den unteren Klassen nicht mehr als drei Lehrer neben einander zu beschäftigen, und ihre Zahl auch in den oberen mehr als es an manthen Gymnasien, gegen die Bestimmungen der gedachten Cirkular-Verfügung S. 11 f. S. 38, geschieht, zu beschränken, Jn solchen Fällen, wo es die Königlichen Provtnzial - Schul - Kollegien für vortheilhaft erachten, ist das Ausfsteigen der Ordinarien und übrigen Lehrer einer Klasse mit ihren Schülern in einem Turnus, der jedoch nur die Klassen von Sexta bis Tertia, oder Sexta und Quinta, oder Quarta und Tertia umfaßt, zulässig.

i Der Direktor und die Ordinarien haben ferner gemeinschaftlich dafür Sorge zu tragen, daß hinsichtlich der häuslichen, insbeson- dere der scriftlihen, Arbeiten tas rechte Maß und eine angemes- sene Vertheilung stattfindet, Jch sehe mi veranlaßt, die König- lichen Provinzial-Schulkollegien darauf aufmerksam zu machen, daß die Cirkular - Verfügung vom 20. Mai 1854 im Allgemeinen noch keineswegs diejenige Beachtung gefunden hat, deren es bedarf, um mehr als bisher didaktische Mißgriffe und ein medthanisches Verfah= ren zu verhindern und bei der Jugend die Lust am Lernen zu erhalten. Es is den Direktoren wiederholt zur Pflicht zu machen, namentlich von der Beschaffenheit der Themata zu den Aufsäßen, so wie von den schriftlichen Aufgaben überhaupt häufiger Kenntniß zu Hhehmen und darin jeder Ueberladung und Unangemessenheit vorzubeugen. Die Schüler werden an mehreren Anstalten noch

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immer mit Heftschreiben unverhältnißmäßig in Anspruch genommen;z |

Der General-Major und Kommandant von Magdeburg, von

die Zahl der Hefte, welche sie, besonders in den unteren und mitt- Steinmeß, nah Magdeburg.

seren Klassen halten müssen, wird sih in vielen Fâllen ohne Nach- | theil noch erheblih vermindern lassen. | Wie dies ausgedehnte Schreibwesen den Lehrstunden selbst einen großen Theil der Wirkung entzieht, welche in ihnen geübt werden soll, so ist auch außerdem die Lehrweise mancher Lehrer nicht geeignet, Den Schülern eine Uebung ihrer geistigen Kräfte zu gewähren und deren Regsamkeit zu fördern. Dies ist der Fall, wenn der | Unterriht ausshließlich in einem mechanischen Abfragen des Auf= gegebenen besteht, die Fragen sich immer nur an das Gedächtniß rihten und keinerlei Aufforderung und Anregung zum Nachdenken

und zur Selbstthätigkeit so wie zur Anwendung des Erlernten in

sich {ließen und eben so wenig den Schülern der mittleren und oberen Klassen Gelegenheit geben, sich im Zusammenhange auszu= | *#*, i Daß die durchgenommenen Pensa und das auf früheren weißen Falken zu ertheilen, Stufen Erlernte durch rechtzeitige Repititionen in lebendiger Gegen- | wáärtigkeit erhalten werde, kann nicht genug empfohlen werden: aber au hiebei wird Fertigkeit und selbstständige Aneignung nux

dann zu erzielen sein, wenn die Schüler dur eine mannihfach wechselnde und kombinirende Fragweise genöthigt werden, den zu | revetirenden Stoff niht immer von derselben Seite, sondern von |

sprechen.

verschiedenen Gesichtspunkften aus zu betrachten.

Ueber die Mängel der Lehrmethode , welche in den oberen | Klassen nicht selten wahrgenommen werden, enthält die Justruction vom 24. Oktober 1837 Erinnerungen, auf welche hinzuweisen noch | Nux der Unterrichi kann auf Erfolg | Majestät rechnen, welcher das wissenschaftlihe Material mit stetem Hinblick auf seinen pädagogischen Zwedck behandelt; dieser wird verfehlt, | wenn 4. B. die Juterpretation eines Autors nicht sowohl darauf |

| Strelig kommend, im Königlichen Schlosse abstiegen. Später beehr=

immer an der Zeit ist,

gerichtet is, vermittelst einer grammatish-=genauen Und das Noth- wendige gründlih erörternden Erklárungsweise in die Denk= und

Anschauungsweise desselben lebendig einzus

grammatischen und lexifalischen Kenntni]

gend keine Liebe zu ven

geleitet werden, den Jnhalt dur

nerer Abschnitte mit Bestimmtheit und in richtiger Folge anzugebenz | | und in leßterem Paragraphen gemäß früheren Beschlüssen des Hauses die Entscheidung von Differenzen zwischen Bürgermeistern und Stadt=

bei den griehishen und römischen Klassikern empfiehlt es sich, dabei auch von der lateinishen Sprache Gebrauch zu machen.

Ebensowenig wie Excurse der angedeuteten Art, bei welchen |

der gerade vorliegende Gegenstand aus den Augen verloren wird,

der Aufgabe des Unterrichts entsprechen, fann es gebilligt werden, | daß die Lehrer nicht selten bei ihrem Vortrage und Unterrichtsplan |

quf das eingeführte Lehrbuch , Geschichtstabellen u. #, w, geringe | oder keine Rüefsicht nehmen, sondern sich wesentliche Nebershreitun= | zen und Abweichungen von demselben erlauben, so daß es den |

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Vertrautheit mit einem Stoff von bestimmt begränztem Umsang

. besteht, nicht gewähren kann, Es wird dabei zum Nachtheil der Schüler verkannt , daß auf diesem Gebiet die sicherste Wirkung 1in | | wurde mit 177 gegen 122 Stimmen abgelehnt, die betreffenden

weiser Beschränkung und fester Gewdöhnung liegt.

Jch veranlasse die Königlichen Provinzial -Schulkollegien , die | betreffenden Direktoren und Lehrerkollegien mit vorstehenden An-= | ordnungen und Hinweisungen in geeigneter Weise bekannt zu | machen, und vertraue, daß dieselben der Beachtung und Ausfüh- | rung der einzelnen Bestimmungen ihre ungusgeseßte Aufmerksam- |

feit widmen werden, Berlin, den 7. Januar 41856.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal= Angelegenheiten,

von Ma Umer.

An sämmtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien,

Angekommen: Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von

Medcklenburg-Sckwerin, von Schwerin. | Se. Durchlaucht der Prinz Woldemar zu Schleswig-

Holstein-Sonderburg-A ugu stenburg, von Neisse. ; Se. Durchlaucht der Prinz Karl von Windishgräb,

von Schwerin.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Karl Egon zu Fürstenberg, nah Baden-Baden,

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ühren und mit dem Ju- | valt und Zusammenhang seines Werks bekannt zu machen, son= | dern vielmehr ihn nur als einen Stoff benußt, an welchem die | se der Schüler zu Üben | und zu erweitern find, ein Verfahren , durch welches der Ju=- | flassischen Schriftstellern Des Alter-= | thums, sondern Abneigung gegen dieselben in dem Maße eingeflößt | wird, daß die Studirenden nach beendigtem Gymnasialkursus immer | seltener zu ihrer Lektüre und tieferem Studium zurückkehren. Es | ist darauf zu halten, daß die Schüler häufiger als es geschieht, an- | )genommener größerer oder flei- |

Schülern den beabsihtigten Nußen, welcher besonders auch in der |

| werden, i | werden unter Zelten kampiren.

| zur Reise nach der Krim bereit zu halten.

Berlin, 29, Januar. Se. Majestät der König haben Aller= gnädigst geruht: dem Baumeister bei der Westfälischen Eisenbahn, Hesse, zu Rheine im Kreise Steinfurt, die Erlaubniß zur An- legung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen

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Ritter - Kreuzes zweiter Klasse des Verdienst - Ordens vom heiligen

" Michael z so wie dem Kapellmeister Dorn zu Berlin, zur An=

legung des von des Großherzogs von Sachsen - Weimar Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritter = Kreuzes des Haus-Ordens vom

Ir ichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 29, Januar, Se. Majesiät: der König nahmen gestern die gewöhnlichen Vorträge entgegen und arbeiteten mit dem Minister - Präsidenten, Abends wohnten Se. einem Vortrage des Direktors Scchneider aus Wittenberg im Saale des evangelischen Vereins bei und empfingen Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Groß- erzogin Hon Medcklenburg- Streliß, Hôochstwelhe von

ten Jhre Majestäten der König und die Königin den Ball des Ministers von der Heydt auf einige Zet,

Das Haus der Abgeordneten hat sich in seiner 14ten und 15ten Sißung (am 26. und 28, d, M.) mit der Berathung des Gesez-Entwurfs einer Städte-Ordnung für die Provinz West = phalen beschäftigt, und ist bis zur Annahme des Paragrapheu 77 gelangt. Jn §. 65, die Pensionirung der Bürgermeister und besolde= ten Magistratsmitglieder betressend, untershied die Kommission gemäß dem Prinzip der bisher erlassenen Gesehe über die Wahl der Bürger= meister der sechs östlichen Provinzen zwischen den auf Zeit und Lebenszeit gewählten Bürgermeistern. Die Regierung adoptirte die Aenderung und das Haus Uai. S. O0. MeX vorgeschlagenen Fassung an, Die §§. 66—73 wurden angenommen,

verordneten nicht nach der Kommissions-Vorlage „der Aufsichts- hehörde““, sondern nach dem Regierungs-Entwurf „der Regierung“ vindicirt, §8. 74 und 75 wurden angenommei. Die §8. 76 und 77, die Aufsicht des Staates über die städtischen Gemeinde- Angelegenheiten betreffend, gaben zu einer längeren Debatte Anlaß. Ein Amendement chlug- vor, 7 git „: der: „§9 76 und 77 zu seßen: „Die Aussicht des Staats über die städ= tischen Gemeinde - Angelegenheiten wird, soweit niht dur die Vorschriften dieses Gesebes ein Anreres ausdrücklich bestimmt ist, von der Regierung in den höheren Instanzen, von dem Vber- Präsidenten und dem Minister des Jnnern ausgeübt —“‘’, Dasselbe

Paragraphen aber angenommen.

Grsf:britaunien und Jrland, London, 22 DAS nuar. Das Parlament wird, wie der „Globe“ erfahren hat, wieder von der Königin in Person erössneï werden.

Vorgestern hat Ihre Majestät dem sardinischen General de la

Marmora, der noch in Schloß Windsor verweilt, die Jnsignien des

Großkreuzes des Bath-Ordens verliehen.

Der „Brighton Examiner““ schreibt: Zu Sceuth Sea Common soll ein dem Vernehmen nach 15,000 Mann starkes Lager errichtet Dasselbe wird kein permanentes sein, und die Truppen

Eine in Norwich liegende Batterie hat Befehl empfangeu, sich

Kardinal Wiseman is am 23sten d. M. zum Mitglied der

Königlichen Sozietät für Literatur gewählt worden.

Frankreich. Paris, 27, Januar. Der „„Moniteur““ theilt heute den Wortlaut der bet dem Bankett, das der neulichen Investitur des Bath-Ordens bei Lord Cowley folgte, ausgebrathten Toaste mit.

Graf Walewski sprach sich folgendermaßen aus:

Monseigneur, Mylord und meine Herren! Jch schlage Jhnen vor, auf die Gesundheit der englischen Armee und Marine zu trinken. Er- lauben Sie mir bei diesem Anlasse, hier einen Wunsch auszusprechen, dem Sie Sich alle, dessen bin ih gewiß, mit lebhaftester Begeisterung an- schließen werden. Mögen die englischen, Soldaten und Seeleute stets

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Seite an Seite mit den französischen Soldaten und Seeleuten kämpfen