1856 / 39 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Deichbau-Kasse zu Freienwalde a. d. O. oder in Berlin bei der König- | Gesellschaften, welche sich vorzugsweise mit der Versicherung gegen

lichen Seehandlung. 7

g. 4. Die Rüzahlung des Darlehns wird dadurch ficher gestellt, daß nach Vollendung der im §. 1. genannten Meliorations - Anlagen alljährlich mindestens Ein Prozent des Kapitals der 100,000 Nthlr. nebst den ersparten Zinsen von den zur Amortisation gelangten Obligationen zur Tilgung berwendet wird. Die Amortisations-Beträge, so wie die Zinsen der Schuld werden durch die auf alle bei der Meliorätion des Nieder- Oderbruchs betheiligten Grundstücke nah Maßgabe des größeren oder ge- ringeren bon der Melioration für fie zu erwartenden Vortheils repartirt und bon den Besißern mit den landesherrlichen Steuern einzuziehenden Beiträge aufgebracht. E De Die jährlih zur Auszahlung kommenden Obligationen werden durch das Loos bestimmt. Die gezogenen Nummern werden vor dem 1, Januor

des betreffenden Jahres in den im §. 2 genannten Blättern bekannt ges |

macht, worauf dann die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen in dem zunächst folgenden Zins-Termine am 1, Juli erfolgt. :

Ausgelooste oder gekündigte Obligationen, deren Betrag in dem fest-

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geseßten Termine nicht erhoben wird, fönnen innerhalb der nächsten zehn | Zahre auch in späteren Terminen zur Einlösung präsentirt werden, i)

tragen aber von der Verfallzeit ab keine Zinsen mehr.

Eben so werden Zins-Coupons werthlos, wenn sie innerhalb vier Jahren |

na ihrem Fälligkeitstermine nicht abgehoben werden. Zins-Coupons, welche bei früherer Einlösung des Kapitals noch nicht fällig sind, müssen mit

| wh DEC ai Sind dagegen | „; c / / 7 zehn Zahre nach ihrer Fälligkeit verflossen, so verlieren sie ganz ihren Werth, eine besondere Erörterung eingeleitet,

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der Schuldverschreibung zurückgegeben werden, widrigenfalls deren Betrag |

bon der Kapitalzahlung in Abzug gebracht wird.

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Ein Ankauf von Obligationen an der Börse unter dem Nennwertl |

zum Zweck der Amortisation §, 4 findet nicht statr. T

Die Obligationen und Zinsscheine werden nach den beigedruckten | ¿Formularen ausgefertigt, und von drei dazu bevollmächtigten Mitgliedern des Nepräsentanten-Kollegiums durch Unterschrift, beziehungsweise durch

¿Facsimile der Unterschrift vollzogen.

D Aga Ton : der Deichbau-Gesellshaft zur Melioration des Nieder- Oderbruches. E Sée:

über CEinbundert Thaler.

Die Deichbau - Gesellschaft zur Meliorati 8. Niedex- O | N i on des Nieder- Oderbruchs | L Derbruchsé | an den KHauptorten der Elbe, Havel, Spree, Oder,

Ler ee, dem Junhaber dieser Schuldverschreibung die Summe von Einhundert Thalern, deren Empfang das unterzeichnete Nepräsentanten-

Kollegium bescheinigt. Dasselbe verpflichtet sich hierdurch, die obige S ( nig, Va [d bierdur), die obige Schuld- | ¿,; « S275 ; summe, welche einen Theil des zur vorgedachten Meliecati o N | bei dem Königlichen Handels-Ministerium, gleichzeitig selbst zur eignen

auf Grund des Beschlusses vom 18.. durch das Allex- bôchste E Om ea, (Geseß - Sammlung Seite : ) genehmigten dritten Darlehns von 100,900 Ntblrn. bildet Und bon E ten des Gläubigers unkündbar ist, nach Maßgabe des umstehend abge- druckten Anleihe- und Amortisations - Plans zu seiner Zeit zu tilgen in- zwischen aber bis zu dem hiernach zu bestimmenden Rückzahlungstermine mit bier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen 16Lehenwalde a: d, O, den: «cten. 18 7 | Das Nepräsentanten-Kollegium der Deichbau-Gesellschaft zur Melioration des Nieder-Oderbruchs _ Eingetragen im Negister 7 e / Mit dieser Obligation sind acht Zins-Coupons AZ 1 bis 8 auszugeben.

Zinsschein Obligation der Deichba Ges [l \chaf Obl er Veichbau- Gese aft zur Meliorati des Nieder-Oderbruchs. A O N I Sb, über Einbundert Thaler. „Znhaber dieses Zinsscheines erhält am 2. Jan res Juli) 18 Gs aber dieses ; ines erhält . „Zanuar (resp. 1. Juli) 18. daselb u Zinsen mit 2 Nthlr. 7 Sgr. 6 Pf. gegen Núgabe Frehenwalde a. d. O., den 19.5 ; Das Nepräsentanten-Kollegium der Deichbau - Gesellschaft zur Melioration des Nieder - Oderbruchs “E E E 0 wenn sein Geldbetrag S innerhalb vier Fahren, vom Tage der Fällig- keit ab, erhoben AP M O6 Eingetragen im Negister „2

Ministerium für Saude!l, SBerwerbe sl 5 o F W1 ösffeutiiche rbeiten.

T a t f@gung vom 8s, Februar 1856 be-

As ie Errichtung von mit den Befugnissen

ehörde auszustattenden Scchiffs==Revi= sions=Kommissionen,

Es is von einer größern Anzahl derjenigen Versicherungs=

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| 0 » No Pf i Can s giebt und die periodisch zu erneuern sind, ausstellen,

Stromgefahr befassen, darauf angetragen worden, daß 1) eine periodische, mindestens alljährliche, amtliche Untersuchung der zur Binneuschifffahrt benußten Stromfahrzeuge vorge= schrieben und zu dem Ende mit den Befugnissen einer Be- hörde auszustattende Schiffs-Revisions-Kommissionen einge führt werden möchten z 2) daß der Betrieb des Gewerbes der Stromschiffer von einer vorgängigen Prüfung abhängig gemacht werde z 3) daß die Anschaffung von Dienstbüchern für die auf Binnen- fahrzeugen dienenden Mannschaften angeordnet und 4) endli für den Betrieb der Schifffahrt auf den Strömen und Kanälen ähnliche polizeilihe Bestimmungeu, wie solche für den Rhein bestehen, erlassen werden möchten, : Es ist von den Antragstellern, wie Ew. aus der abschrift= lichen Anlage (à,) das Nähere ersehen wollen, auszuführen ver= sucht worden, daß die beantragten Maßregeln nicht etwa blos dem Znteresse der Versicherungs-Anstalten, sondern dem des Verkehrs im Allgcmeinen entsprechen würden. : Ueber den Antrag zu 3. ist, wie Ew. bekannt, bereits eine besonder Ueber die übrigen Vor= \chläge sehe ih Ihrer gefälligen gutachtlichen R Gent wobei ich indeß bemerke, daß Einrichtungen, welche für die Fluß- shisffahrt neue Abgaben und Lasten herbeiführen, durch besonders dringliche, öffentliche Juteressen zu motiviren sein würden, Berlin, den 8, Februar 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von Der Dep

E An die Herren Ober = Präsidenten der sechs östlichen Provinzen,

2s Geseß vom 14. März 1853, (Staats-Anzeiger Nr. 94, S, 617.)

E Age dex im Schifffahrts - Verkehr auf den norddeutschen (He- 1er Uveryand genommenen Uebelstände, namentlich der vergrößerten Unsicherheit der Fahrzeuge, traten bereits 1847 mehrere Assekuranz-Ge- sellschaften zusammen, exbaten vom Königlichen Ministerio des Innern die Errichtung amtlicher Nevisions-Stationen ur. dîe Kähne, besonders n den d orte abe : Weichsel, Warthe, Pregel, Nogat und deren Nebenflüssen und Kanälen, und N bon keinem günstigen Erfolge begleitet gewesene Gesuch, im Jahre 1850

O bon Schiffsrebisions-Fommissionen übergehend, fd Tui M Da a vom 2. Dezember ejd, den Charakter öffentlicher BebBubin? iht Bali t oen Nen 46 allein im Juteresse der Ässekuranz Geselle ite Wre Gta Baden O U 120i ¡cturanz Gesellschaften ihre Gutachten abgäben. ten Bebinde L Q Haben Wir inhalts der gehorsam: ba&gdftig- E fions E Verzeichnisse, Don 0800 Dis! 11804 intl., jährlich u a S auf unsere Kosten untersuchen lassen, Bo bene 7 elo e, Me in Berlin, Breslau, Cts e Sl 1ng, Königsberg, Memel, Posen, Stettin, E (CREUDE, ReCermünde und Wolgast feste Sitze haben und über den ODefund der Fahrzeuge bestimmte Tauglichkeits-Atteste, deren es drei Klassen Odo v s ; Bei i i S wir tin der Prämie die M Del, vab Hebistons - Rommissionen uns viel koste ‘statten da- gegen auch die Annahme unrevidirter Kähne unter N A,

| S ORA Sn Av lv E | E U E Honorar ur Jene Kommissionen aus eigener Tasche jähr- | a) ebenfalls mehrere 1000 Nthlr. ivährend von den Schiffern felbst

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| cine: Solidität der

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| Schifferstandes

eine geringe Gebühr von ben wird. i Diese Einrichtung hat fich

10 Sgr. per Kahn für die Nebision erho-

A unberkennbar bewährt und nicht allein r E E N au eine Moralität des G c gENreot, lvelhe beide um so nöôthiger M eichtí der Fr G Ls ger maren c E e M gebaut und Schiffer gesinnt ivaren, so daß N N ließ a von der Ladung zehrten und dann das Fahrzeug

en. Selbst noch in jeziger Zeit ereignen sich hier und da

| 5 j s Cr R » A , | Me „namentlich venn der Schiffer seine Lieferzeit nicht hat ! nen uud dadurch fonbentionsmäßig cinen Theil seiner Fracht

einbúßt, oder z. B. bei loosen Ladungen Getra: invußt, g len L gen Getraide und Oelsaaten, we1 Miete 8 der Qualität übernommen hat und dieselbe fich M E f 0 sucht seinen Nachtheil durch unerlaubte Zueignung der iber, eta ua Wenn ein Königliches Ministerium über" diese Zustände R e erfordern „wollte, würden nicht allein dieselben, sondern e atsache als eine positive sich herausstellen, daß nicht wir, L x ganze Handelsstand unsere Einrichtung als eine bewährte j ieselbe ihm direkt viele Bortheile zuwendet, indem manche

| Handeltreibende, wie z. B. die Salzschifffahrts -Comptoirs in Berlin

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ihre Waaren gar

Áttest Né. 1. L versichern, sobald der Schiffer das Revisions-

Ferner ‘kommt unsere Einrichtung noch allen mit

| Uns fonfurrirenden, aber- dem Verbande nicht zugetretenen Gesellschaften

zu T N Bei dieser Sachlage findet si auch noch um deshalb d Ö 1 Q 9 L er - G Gl auf Seite der Handelstreibenden, weil ihnen ‘die E B ifon a, L IN oen nichts kosten ; leztere gewähren jenen sichere und zuverlässige ransportmittel, mögen jene bei uns versichern oder nicht; uns dagegen kostet

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fie, wir mögen die Versicherung erhalten oder nicht, viel Geld und Ar- beit. Während im Falle des Einziehens der fraglichen Kommissionen uns frei steht, ob wir eine Versicherung annehmen wollen oder nicht, wir uns daher vor einen gefährlihen Transport beliebig {hüten können, würde der Handelsstand den Schiffern wieder Preis gegeben sein und Gefahren sih ausgeseßt sehen, auf deren Abwendung durch die hohe Staatsregie- xung ex wohl einen eben so begründeten Anspruch hat, wie auf Errich- tung und Ueberwachung guter und sicherer Landstraßen und Eisen- bahnen.

, Eine andere Schattenseite des obengedachten Schifffahrtswesens auf den östlich der Elbe belegenen Strömen, besteht aber noch darin, daß meistens die Schiffsführer keine hinlängliche nautische Kenntnisse besißen, unqualifizirt sind und in dieser Hinsicht sind sowohl der Handelsstand wie wir ganz außer Stande, dem Uebel abzuhelfen. Hier kann nur ein Regulativ der Staatsverwaltung heilend auftreten, wie dies z. B.

durch die Bestimmungen in der Rheinschifffabrts - Akte vom 31sten März 1831 geschehen is, ferner durch das Negulativ Ausübung der Rheinschifffahrt vom 5. August 1834 (Ges. - Samml. S. 149) die Verordnung des Königlichen Finanz-, so wie des Königlichen Ministeriums des Junern vom 18. Dezember 1845 über die Einführung von Dienstbüchern für die Schiffsleute auf dem Nhein innerhalb der Gränzen des preußischen Gebiets resp. Geseß vom 14. März 1853 (Ges.-

Samml. S. 156), enthaltend die Bedingungen für die Ausübung der |

Nheinschifffahrt u. #. w.

Die allgemeine Gewerbe-Ordnung vom 27. Januar 1845 gedentt im | §Ç. 45 nur der S eeschiffer und Seesteuerleute und läßt in. Betreff der | Schiffer und Lootsen auf Strömen die in Folge von Staatsverträgen | getroffenen besonderen Anordnungen bestehen; im §. 49 zwar für die |

Schiffer („welche auf öffentlichen Pläßen Transportmittel für Jedermanns

Gebrauch bereit halten“) eine polizeiliche Konzessionirung, keineswegs |

aber eine besondere Qualification vorschreibend. Daß man aber einen

„Unbescholtenen“ und „Zuverlässigen“ noch nicht als Schiffer gebrauchen | kann, hierzu vielmehr nautische Kenntnisse nöthig sind, bedarf nur der |

Andeutung.

Auf einer gleichen Stufe mit dieser Qualification der Schiffer auf |

den östlichen Flüssen steht mehr oder minder der Mangel an überall aus-

reichenden strompolizeilihen Anordnungen, wie sie z. B. auf dem | Rheine eingeführt sind, unter andern durch die Bestimmung über die zu- lässige Einsenkung der Schiffe, über das Verbot des Fahrens mik | Oberlast, über die Errichtung bon Wahrschaustationen , über die Ver- | ladung von Giften,- entzundliher und äßender Stoffe und insbesondere |

durch die Oberpräsidial - Verfügung vom 10. Juni 1851 über das Be- fahren des Rheines von Basel bis zur See u. s. 1.

Als ein weiterer, nicht unerheblicher Uebelstand hat sich bis jebt der |

D 1 t- ; I Dienst- | ten Universität z ferner

Mangel an genauen Verzeichnissen über das angenommene

perfonal der Schiffer herausgestellt, besonders da, wo wahrscheinlich |

Veruntreuungen an der Ladung stattgefunden hatten, indem hier alle | E E : C i H 9 S | Physikus im Kreise Löbau ernannt z und

Mittel zur Erforschung der Wahrheit abgeschnitten. Daß aber, mag es

den Handelsstand oder die Assekuranz - Gesellschaften betreffen, hier Vor- | kehrungen sich empfehlen, welche die Achtung vor dem Geseße durch dessen |

Lebendigmachen empfehlen, läßt sich unmöglich verkennen. So viel uns bekannt, existirt schon:

1) Ein allgemeines Geseß vom 23. September 1835 (Ges.-Sammlung |

S. 222) über die Nechtsverhältnisse der Eigenthümer von Strom-

fahrzeugen zu den Führern derselben und der legteren zu den |

Schiffsknechten ;

für die Elbe die Schifffahrtsakte vom 23. Juni 1821 (Ges.-Samml. | 1822 S. 9) mit der Additional-Akte vom 13. April 1844 (Gesetz-

Samml. S. 458) handelnd, unter andern über Schissspatente resp. deren Tauglichkeit, so wie über Schifferpatente ( Qualifications- Atteste) und eine Uebereinkunft vom nämlichen Tage über Strom- und \chifffahrtspolizeilihe Vorschriften (Ges. - Samml. S. 9518).

Dem Vernehmen nach hat die Elbschifffahrts-Nevisions-Kommission | Anfangs v. J. sich über mehrere sonstige Bestimmungen, wie über | die Nückgabe ungültig gewordener Schiffspatente, Stromschau, Ein- | führung von Dienstbüchern für die Schiffsleute, Nachtsignale und |

dergleichen geeinigt.

3) Ferner erschien am 21. November 1845 ein Regulativ über die | Breite und Länge der Schiffsgefäße auf der Wasserstraße zwischen der Oder und Spree mit einer Modification vom 4. April 1853. |

(Ges.-Samml. S. 158.)

4) Theilweise halfen au die Königlichen Negierungen, gestüßt auf | das Geseß vom 11. März 1850 über die Polizei-Verwaltung nach, |

z. B. die Königli%ße Regierung zu Stettin am 12, März 1853, über

die Einsenkung gewisser Fahrzeuge.

Alle diese Bestimmungen jedoch, so dankenswerth fie auch anzuer- kennen sind, sind nicht ausreichend, neben unseren Revisions-Komnissionen,

den Anforderungen des Handelsstandes zu entsprechen und noch unzu- |

reichender, wenn wix jene eingehen lassen, was beiläufig erwähnt, da einige Mitglieder unserer Vereinigung fich von denjenigen Bedingungen losfagen wollen, ohne welche die Revisions-Fommissionen den bisherigen praktischen Werth nicht haben, so daß für die anderen Gesellschaften

jene Einrichtung im Verhältniß zu dem verbleibenden Vortheil zu theuer |

werden. S S s : Im vollen Vertrauen auf die seitens eines Königlichen Handels-

Ministeriums dem Handelsstande und den dabei betheiligten mehrfach kräftig geleisteten Unterstüßungen und Hülfen und durchdrungen davon, daß alle Handelskammern das Thatsächliche des gehorsamst Vorgetrage- nen bestätigen werden, erlauben wir uns die ganz ergebenste Bitte: „Ein Königliches Ministerium wolle auf den ôstlichen Flüssen der Provinz Schiffs-Revisions-Kommissionen mit der Verpflich- tung des Schifferstandes, seine Fahrzeuge periodisch, mindestens jährlich einmal, denselben zur Begutachtung und Untersuchung vorzu- führen, anordnen, nicht minder die Qualification der Schisfsführer überwachen, Controlebücher für dieselbe und deren Mannschaft

wegen |

| Allergnädigst geruht:

vorschreiben und die geeigneten Strom- und \chifffahrtspolizei- lihen Vorschriften erlassen.“ E Wir sind mit Vergnügen bereit, unsere mehrjährigen Erfahrungen speziell mitzutheilen, und haben Herrn Kommerzienrath F. W. Behrendt in Berlin ersucht, uns hierin zu vertreten. ___ Einer hochgeneigten Bescheidung entgegensehend, zeihnen mit aller Hochachtung und gehorsamst.

An das Königliche Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in Bexlin.

Das Ate Stück der Geseh - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter Nr. 4341, den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Dezember 1855, - be- treffend die Genehmigung des Statuts der unter dem Namen „Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft“ in Magdeburg gegründeten Actien-Gesellschaft. Berlin, den 14, Februar 1856. : : Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Fustiz-Vêinisteriun. Dem Notar Mathias Gaul zu Schleiden is die nachgesuchte

Entlassung aus seinem Amte vom 15. März d, J. ab ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die bisherigen Privatdocenten an der Königlichen Universität in Berkin, - Professor Dy. Leopold George, ! Professov Dr,

|/ Rudolph Köpke und Dr. Albrecht Weber, sind zu außer-

ordentlichen Professoren in der philosophischen Fakultät der gedah- Der praktische Arzt 2c. Dr. D sow ski zu Seeburg zum Kreis-

Der Kreis-Wundarzt Kannewurf aus dem Kreise Crefeld in den Kreis Cleve verseßt worden.

Finatiz-: FLinistertiunzs.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 2ten Klasse 113ter

4

Königlichen Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 10,000 Rthlr,

O

auf Nr. 4127; 1 Gewinn von 4000 Rthlr. auf Nr. 21,127;

4 Gewinn von 500 Rthlr. auf Nr. 80,001; 3 Gewinne zu | 200 Rthlr. fielen auf Nr. 9277. 26,130 und 33,803, und 3 Gewinne

zu 100 Rthlr. auf Nr. 29,936. 76,912 und 87,386. Berlin, den 13. Februar 1856. ' Königliche General=Lotterie-Direction.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu Sayn=Wittgenstein-Hohenstein, nah Schloß Wittgenstein,

13, Februar. Se, Majestät der König haben dem Direktor der Gemälde R der Museen, Professor Dr. Waagen zu Berlin, die Crtaubniy Zu Anlegung des von des Kaisers der Franzosen Majestät ihm 108 liehenen Offizierkreuzes der Ehrenlegion; so wie dém General- Secretair der Museen, J. Dieliß zu Berlin, zur Anlegung des

Berlin,

| ihm verliehenen Ritterkreuzes dieses Ordens zu ertheilen,

Nichtamtliches.

rlin, 13, Februar. Dem Hause der aboraab gestern der Minister =-=Prästdent einen mit der Republik Mexiko abgeschlossenen Handels- und Schifffahrts-Vertrag zur verfassungsmäßigen Berathung. Auf E Tagesordnung stand der Bericht der Kommission für das Gemeinde- \ wurf, betreffend die ländlichen Ort s=-

Preußen. Abgeordneten

, über den Geseß-Ent V L E E in en sechs östlichen Provinzen der preu-