1856 / 40 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegium, 1 s Dritter ertheilen, und. wodur für i Obligationen eine E Sei wird, ist dur die Gesez-Samm2U Urkundli unter L ‘ucktem Königlichen „Znstege i R S Berlin, den 14. Januar 1856. Friedrich Wilhelm.

(L: S

steigenhändigen Unterschrift und bei:

von der Heydt. von Westphalen. von Bodelschwingh.

a, Provinz Sachsen, Regierungs-Bezirk Merseburg. Obligation des Mansfelder Seekreises. Nr

Auf Grund der unterm bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom

27. Oktober 1853

_17. Zuli 1854 wegen Aufnahme einer Schuld von 215,000 Thalern und 24. Mai 1855 : bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Mans- felder “See - Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Jnhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern preußisch Courant nach dem Münzfuße von 1764, welche für den Kreis kontrahirt worden, und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die. Rüdczahlung der ganzen Schuld von . Thalern geschieht vom Jahre ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 41 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlih unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nah Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.

Die Folge-Ordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält si jedoch das Necht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu ver- stärken, so wie sämmtlihe noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten so wie die gekündigten Schuldverschreibungen

werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so

wie des Termins, an welchem die Nüczahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt in der Zeit vom 20ften bis 31. Dezember des betreffenden Jahres und wird wiederholt in derx Zeir vom 20. bis 31. März, 20. bis 30. April / 20.- bis 31, Mai: des folgenden Jahres ; sie erscheint in dem Preußischen Staats-Anzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Negierung zu Merseburg, in dem Kreis- blatte des Mansfelder See-Kreises und in der Zeitung: Magdeburger Correspondent.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Oa Un q S von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset, |

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

Rücckgabe der ausgegebenen Zins - Coupons ; beziehungsweise Dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis - Kommunalkasse in Eisleben, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits - Termins folgenden Zeit, Auch in Berlin können bei dem .….. die Zinsen erhoben werden, jedoch nux in den Fälligkeitsterminen. A

i Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldver- schreibung sind auch die dazu gehörigen Zins -Coupons der späteren &älligfeits-Termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins-Coupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen. E

Die gekündigten Kapital-Beträge, ivelhe innerhalb dreißig Jahren nah dem Rückzahlungs - Termine nicht erhoben werden, so wie die in- nerhalb vier Jahren nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener odex vernicbteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift derx Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil I. Titel 51. §. 120. sequ,. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Eisleben. i

Zins-Coupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins-Coupons vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisberwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins-Coupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis da- s vorgekommenen Zins - Coupons gegen Quittung ausgezahlt

n.

M Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins-Coupons A a Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit Di Zins-Coupons U Jährige Perioden ausgegeben.

ommunal K O Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis- Coupons - Seil h N Denen Ablieferung des der älteren Bins- folgt die Ausbänte ruckten Talons, Beim Verluste des ZTalons er- Rabe bex SGuldve neuen Zins - Coupons - Serie an ben Jn- schehen ift. chreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-

Zur Sicherhei ; i j der Kreis Kit seinem Pertrburch etngegangenen Verpflichtungen haftet

Dessen ; Unters ibun haben wir diese Ausfertigung unter unserer __ Eisleben, den ten Die ständische Kommission

nachweisen zu dürfen,

welches Wir vorbehaltlich der Nechte e Befriedigung der Jnhaber der tens des Staats nicht übernommen nlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

| Zinsen, die .….te Serie Zins-Coupons für

Provinz Sachsen. Regierungs-Bezirk Merseburg. Bn - Coupon zU der Kreis - Obligation des Mansfelder Seekreises. Littr. No. De... « aer zu 4 Prozent, Allisen Thaler Silbergroschen.

Kreis - Obligation für das Halbjahr vom Dig | mit (in Buchstaben) Shalèx | Kreis-Kommunal-Kasse zu Eisleben. | Eisleben, den ten | Die ständische Kommission für den Chausseebau im Mansfelder See-Kreise Dieser Zins - Coupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag

niht innerhalb vier Jahren nah der Fälligkeit vom

Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet, erhoben

wird.

Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. Salon zur Kreis-Obligation : des Mansfelder See- Kreises. Der Fnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nügabe Obligation des Mansfelder See-Kreises L i P NO über

Thaler à 4 Prozent Se Le DIS 18 bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Eisleben. Eisleben, den ten Die ständische Kreis - Kommission für den Chausseebau im Mansfelder See - Kreise.

¿Pticinz « Di V Dezember 1855 RUndigung gezahlten Ablö suüungs=Kapttalten für Domainen-Amortisationus=Renten.

Eu O O Die Berrewnung der vhune vorher

/ /

In §. 22 des Reglements“ vom 1. August 1850 wegen Ab- [ösung der dem Domainen = Fiskus als Berechtigten zustehenden Real - Lasten ist festgeseßt, daß, wenn ein Verpflichteter ohne vorherige Kündigung Kapital - Zahlung leisten will, eine folche Zahlung nur so angesehen werden kaun, als wäre sie sechs Monate nach dem auf die Zahlung zunächst folgenden 31, März oder 30, September erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkte sollen derartige Kapital = Einzahlungen daher auch nach §. 11 der Geschäfts- Anweisung für das Kassenwesen in Domainen =Renten = Amortisa= tions - Angelegenheiten vom 26, April 1851 als Asservate bei den Regierungs - Hauptkassen fortgeführt werden.

Diese bei deu Land-Rentenbanken dur die Verloosung der Rentenbriefe bedingte Einrichtung ist für die Domainen-Verwaltung nicht unerläßlich nothwendig, dagegen für die dadurch in der Dis-

| position über ihre Grundstücke wie über ihre Kapitalien behinderten Domainen=-Einsassen sehr belästigend,

Außerdem gereiht es aber zu einer besonderen Vermehrung des Schreibwerks bei Anfertigung der Heberollen, wenn Ablösungs-=

Kapitalien, welche {on am 30, September eingezahlt werden, erst

am 31, März des nächsten Jahres zur Verrehnung gelangen, mit= hin die desfallsigen Amortisations-Renten bei der Heberolle dieses

nenen Jahres noch mit einer Quartals-Rate in Ansaß kommen.

Zur Vermeidung dieser Uebelstände will ich die Königliche Re-= gierung daher hierdurch ermächtigen, Ablösungs - Kapitalien für

Domainen-Amortisations-Reuten, welche in der Zeit vom 1, Oktober

bis 34, Mär: eingehen und nah der bisherigen Einrichtung erst am 30, September zur Verrehnung gelangen durften , auf den Wunsch der Interessenten {hon am 34, März definitiv zu ver= renen, und eben so Ablösungs-Kapitalien für Domainen-Amorti= sations-Renten, welche in der Zeit vom 1, April bis 30, September eingehen und nah der bisherigen Einrichtung erst am 34. Márz

| definitiv zu verrechnen waren, auf den Wunsch der Interessenten

am 30, September definitiv zu verrehnen, jedoch nur unter nach= jrehenden Bedingungen : a, Die Höhe ter Ablösungs - Kapitalien ist stets nah dem-

| jenigen Termine zu bemessen, an welchem die definitive Verrechnung

stattfindet, Fällt z. B. derjenige 31, März oder 30, September, an welchem der Reluent die Kapital-Ablösung einer vollen Amor= tisations-Renle von 10 Thalern bewirkt zu sehen wüns{cht, noch in

das 4te Jahr ver Amortisations-Periode, während bei Innehaltung

der sechsmonatlichen Kündigungsfrist die Ablösung im 5ten Jahre

der Amortisations-Periode statthaben würde, \o darf die antizipirte Kapital=Ablöfung ‘nur alédann nachgegeben werden, wenn der Re=-

luent ein Kapital von 193 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. erlegt, obwohl er sechs Monate später nur 191 Rthlr, 15 Sgr, 3 Pf. zu erlegen haben würde,

b, Außer dem Ablösungs-Kapitale muß der Reluent auch noch

Der Jnhaber dieses Zins-Coupons empfängt gegen dessen Nückgabe 18.. und späterhin die Zinsen der vorbenannten

. Silbergroschen bei der

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den halbjährigen, mit dem 31. März resp. 30, September endenden Betrag der Amortisations-Rente, wie er solchen während der Kündi- gungsfrist zu zahlen gehabt haben würde, und noh außer dem bis zum Tage der antizipirten Ablösung fälligen Rentenbetrage gleich- zeitig mit dem Ablösungs-Kapitale entrichten.

Wollen die Reluenten auf diese beiden Bedingungen nicht ein- gehen, so ist an der geseßlichen sechsmonatlichen Kündigungsfrist für jeßt festzuhalten, indem eine weitere Erleichterung in Betreff der Bedingung ad h. bis dahin vorbehalten bleiben muß, wo mit dem Vorschreiten der Amortisations-Perioden die Differenz zwischen den Ablösungs-Kapitalien, je nahdem solche im Laufe des einen

oder des darauf folgenden Jahres zur Verrehnung kommen, erheb=

liher werden wird, als solche zur Zeit ist. Damit übrigens das Kassen- und Rechnungswesen nicht in

Unordnung gerathe, müssen diejenigen Domainen - Amortisations= |

Renten, welche solchergestalt ausnahmsweise se{chs Monate vor Ab= lauf der Kündigungsfrist als abgelöst verrehnet werden, in der Domainen-Amortisations-Renten-Rechnung und der dazu gehörigen Abgangs - Nachweisung auch stets vom Tage der Verrechnung des Ablösungs = Kapitals an in Ausfall uahgewiesen werden, während der nach der Bedingung ad b. noch über jenen Termin hinaus zu

erhebende halbsährige Rentenbetrag nichtin der Domainen =Amor= |

tisations-Renten-Rechnung, sondern in der laufenden Domainen- Verwaltungs = Rechnung unter Kap. 1IV. Tit, 11, extraordinair zu vereinnahmen ift. Berlin, den 10, Dezember 1855. Der Finanz=Minister. von BVodelschwin gh, An sämmtliche Königliche Regierungen, aus}chließlich erer zu Trier und Aawen.

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pg o / I AnaQC a ) H hr () O O4 004 02 0U2 70,0041 Uno 75 180.

Mm q: t f ( c E 1Q2 Berlin, den 14, Februar 1856.

Königliche General-Lotterie-Direction.

Tages-Ordnung.

Neunte SißUlg Des Herrenhauses am Sonnabend,

Den 4160, Sepruar, Mittgas 1 Uhx.

Vereidigung von Mitgliedern des Hauses. Antrag des Baron Senfft von Pilsach. Anirag des Grafen von Jbenplih. Antrag des Herrn Dr. Brüggemann, Bericht der Achten Kommission , über : Städte-Ordnung für die Provinz Westfalenz in Verbindung mit dem Antrage des Herrn Dr. von Zander. Bericht der Achten Fommission, über den Entwurf einer Land= gemeinde = Ordnung für die Provinz Westfalenz in Verbin- dung mid dem Antrage des. Herrn Dr. von Zander.

————————————_——————————————————————-—-— S Eta Ta Ä E T

Abgere

ist: Se. Excellenz der General=-Lieutenaut und Com- mandeur der 15

d 9ten Division, von Scha ck, nah Köln.

Berlin, 14. Februar. : si önie Allergnädigst geruht: dem Rittmeister von Krane im 4. Kürassier-

Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großberzogs

von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verliehenen Ehren - Klein= Kreuzes vom Haus - Friedrich Ludwig zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 14, Februar. Gestern fand bei ZY r en Königlichen Majestäten im Königlichen Schlosse hierselbst eine

Soirée statt, bei welher in der Bilder-Gallerie die Wiederholung | der fürzlih bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl dar-

gestellten lebenden Bilder erfolgte. Die Königliche Kapelle führte dabei die musikalische Begleitung und der Domchor zum Theil die Gesangs-Piecen aus,

endete.

In der gestrigen (25sten) Sipung des Hauses der Abge- ordneten, übergab der Finanzminister 1) einen Gesez-Entwurf, beireffend die Einrichtung des Salzverkaufs in den Hohenzollern- |

ei der heute beendigten - Ziehung der 2ten Klasse 113ter | Königlichen Klassen - Lotterie fiel 1 Gewinn von 500 Rthlr. auf | Nr. 7051 und 5 Gewinne zu 100 Rthlr. fielen auf Nr. 23,685, |

den Entwurf einer |

Se. Majestät der König haben |

und Verdienst - Orden des Herzogs Peter |

Nach der Vorstellung fand in den Parade- | kammern das Souper statt, nach welchem das Fest um 115 Uhr |

{en Landen und 2) einen Geseß - Entwurf, die Besteuerung des Braumalz-Scrootes in denselben Landestheilen betreffend. Beide Geseße wurden der Finanz-Kommission zur Vorberathung über= wiesen, welche dur die beiden Abgeordneten aus Hohenzollern vervoll= ständigt werden soll, Sodann fuhr das Haus in der Berathung

| des Geseßentwurfs, betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten

in den sechs östlihen Provinzen der preußischen Monarchie, fort, und vertagte dieselbe, nahdem die Einleitung zu dem Geseh - Entwurf

| erôrtert war, auf heute.

___— Im Jahre 1846 sind von den Ländereien der Herrschaft Grunau, im Kreise Flatow des Regierungsbezirks Marienwerder, jellens des Besißers 42 Parzellen von 10 bis 20 Morgen Flächen- raum auf 100 Jahre in Zeitpaht ausgethan worden, Die Zeit- pachter haben diese Parzellen bebaut und es hat sih eine besondere Kolonie unter dem Namen Neu=Grunau gebildet, Von den

| Betheiligten ist übereinstimmend beantragt worden, die genannte

Kolonie zu einer selbstständigen Gemeinde zu erheben, Demzufolge sind dieser Kolonie, unter Erhebung derselben zu einer selbstständigen Gemeinde, Corporationsrehte Allerhöchst verliehen worden. (Dr, C)

Baden, Ka rlsruhe, 12, Februar. Von der ersten Kam= mer ijt in ihrer Sigzung, am sten d. Mts.,, der Bericht über“ den Geseß = Entwurs, Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse betreffend, berathen worden, und §, 1 des bezüglichen Gesebes in folgender von dem Geh, Rath Stabel be- antragten Fassung angenommen: „Zeitlihe oder bleibende Ent-= ziehung der Konzession muß ausgesprochen werden, wenn eine peinliche Strafe erkannt wird, oder wenn das Preßvergehen ver- übt worden is, nachdem mehr als eine Verurtheilung wegen solcher Vergehen vorausgegangen ist, und seit der Verkündung des lebten Urtheils noch nicht 6 Monate abgelaufen waren.“

Baiern. München, 12. Februar. Das Geseß über Kapi-= talrentensteuer ijt in der Zweiten Kammer, nach verschiedenen Modificationen, mit 114 gegen 6 Stimmen angenommen.

Defterreih., Wien, 13. Februar, Der Minister Graf von Buol, berichtet die „Wiener Zeitung“/, ist gestern mit dem Abendzuge der Nordbahn nach Paris abgereist.

Triest, 12. Februar. Eine Verordnung der K. K. Central= Seebehörde, daß österreichische fleine und große Küstenfahrzeuge beschränkter Gränze provisorisch zum Liehterdienst an der Sulina= Mündung ermächtigt werden, ist eben erlassen.

Schweiz. Beru, 10, Februar. Im Kanton Solothurn sind die 4000 Unterschriften für das Begehren einer Verfassung s- Revision bis auf wenige hundert gesammelt. Die von der Genfer Regierung ausgeschriebene Konferenz, betreffend die Rück- berufung des Bischofs Marilley, hat in Freiburg nicht stattge- funden, Eine zweite von der freiburger Negierung einberufene Konferenz lehnt Bern ab. (Schw. M.)

Großbritannien und JrlanDd. London, 12, Febr uar Die Königin und Prinz Albert verließen gestern Nachmittag Schloß Windsor in Begleitung der Königlichen Familie und trafen gegen 5 Uhr im Budingham-Palast ein, wo sie vom Marquis von Breadalbane, dem Herzog von Wellington und Lord Ernest Bruce empfangen wurden.

Die Königin hat auf Antrag Lord Palmerston?'s dem durch seine irischen Gesänge und Erzählungen wohlbekannten Dichter Samuek Lover eine jährlihe Pension von 100 Pfd. bewilligt.

Am Sonnabend wurde das erste Bataillon der Schwetzer Legion in Southampton eingeschif}t.

Lieutenant Geneste, der durch seine Gefangennehmung bei Hangö und seinen nachträglichen Bericht über diesen Vorfall bekannt gewordene Offizier, is zum Befehlshaber des Kanonenbootes „Her- ring“ ernannt worden und hat am Bord desselben seine Flagge aufachißt. L ;

Die Miliz-Regimenter fahren fort, starke Abtheilungen an die Armee abzugeben. Jn den leßten Tagen waren es die Wexford-, die Limrick- und die Westmeath=Milizen, die zu einer ganzen Reihe von Linien-Regimentern ihr Kontingent stellten, Die Warwidck= Milizen sind in Plymouth eingetroffen und haben in der dortigen Citadelle ihre Quartiere bezogen. Die Stadt Pembrooke il von Milizen überfüllt. Es liegen daselbst 4 Regimenter, und da die vorhandenen Kasernen nicht ausreichen, hat man lange Reihen von geräumigen Hütten, ähnlich wie die in der Krim oder in Aldershott, aufgeführt, und die Glocestershire- und Monmouthshire-Milizen in denselben untergebracht. j J

| Auf dem Shiffebauplab des Mr, John Laird, in der Nähe von Liverpool wurden gesiern zwei Kanonenboote, jedes von Un= gefähr 223 Tonnen, vom Stapel gelassen. Dieselbe Firma baut 15 eiserne Mörserboote, g ie ersten zwei in der nächsten Woche schon vom Stapel laufen werden. : :

L nah, Daß das Defizit von 21,141,182 Pfd. St,, welches aus dem Jahresnachweise über Einnahmen und Ausgaben Großbritanniens herausgerechnet worden is, nur ein scheinbares ist, Der Jahresbericht zerfällt nämli in zwei Ueber= sichten, von denen die cine dem Staats=Einkommen aus allen ordentlihen Einnahmequellen die Jahres-Ausgaben gegenüberstellt,