1856 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

394

te dagegen wider Erwarten auf Seiten der Provokaten vie Wahl wezeit Ausbleibens aller Betheiligten nicht erfolgen fönnen, so hat das Bergamt, unter Einreichung des Proto- folls, dem Ober - Bergamte Bericht zu erstatten und meine weitere Anweisung für den speziellen gall zu erwarten. Bird die Wahl auf beiden Seiten vollzogen, so seßt das Bergamt die gewählten Schiedsrichter sofort nach dem Wahl= termine von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß, und bestimmt ihnen zur Abgabe ihrer Entscheidung eine nit über 4 Wochen hinauszuseßende Frist. i Können die Schiedsrichter sich über einen gemeinschaftlichen Ausspruch nicht vereinigen, so haben sie dies innerhalb der= selben Frist dem Bergamte anzuzeigen, welhes dann ohne Verzug den Obmann ernenut, der binnen 14 Tagen mit ven Schiedsrichtern zusammenzutreten, die Entscheidung herveizu=- führen und diese dem Bergamte zuzustellen hat,

Eine Ausfertigung der schiedsrichterlichen Entscheidung wird durch das Bergamt dem Repräsentanten zur Mittheilung an die Gewerkschaft zugefertigt,

Gegenwärtiger Erlaß is, als Ergänzung der Instruction vom 6, März 1852 durch die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 19. Februar 1856,

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Lon Dev Dad f. An

die Königl. Oberbergämter zu Bonn, Dortmund, Halle und Breslau und

An das Königl, Bergamt zu Rüdersdorf.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

hat aus Frankreich ein Exemplar der Kornklapper von Vilcocq

jeune zu Meaux und ein Exemplar der Samensonderungsmaschine | j hen_ vinzial | den Herrn Minister für Holstein und Lauenburg, so wie die in der

von Pernollet zu Ferry-Voltaire bezogen. Diese Maschinen sind

in dem Lokale des Fabrikanten Herrn Carl Beermann König- | lie Ban-Akfademie Nr. 7 und 10 aufgestellt, und werden dort |

zur unentgeltlichen Ansicht für Landwirthe und Fabrikanten einige Zeit ausgestellt bleiben,

Tages-Orbuunmg- Eilfte Sißung des Herrenhauses am Sonnabend, den 22, Se ruUa1 1890, Botmittagns 12 Uhr

1) Zweite Abstimmung über den Antrag der Herren von Daniels und Freiherr von Buddenbrock wegen Abän-

31, Januar 1850. 2) Zweiter Bericht der Petitions-Kommission.

3) Bericht der Justiz = Kommission über den Antrag des Grafen | von Voß -Buch und Uhden, die Beschränkung der allge=- |

meinen Wechselsähigkeit betreffend, in Verbindung mit dem | jegigen Zeitpunkte sich s{werlich entschlossen haben, von den ibr ver-

Verbesserungs-Antrage des Herrn Dr, Goeße,

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister a. D, Graf von Alvensleben, nah Erxleben,

Se, Excellenz der Großherzoglich mecklenburg-strelibsche Staats- Minister von Bernstorff, nach Neu-Streliß, :

Berlin, 22. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Hofmaler, Professor W. Hensel zu Ber= lin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover M ihm verliehenen Ritter-Kreuzes des Guelphen-Ordens zu ertheilen,

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 22, Februar. Se. Majestät der König nahmen gestern Vormittag die gewöhnlichen Vorträge entgegen, Abends wohnten Allerhöchstdieselben mit Jhrer Majestät der Königin der Aufführung des Oratoriums „Paulus““ in der Sing =- Akademie bei,

| fiberinnen ; 4) en, U

In der gestrigen (29sten) Sißung des Hauses der Abgeordneten schritt die Versammlung zur Fortseßung der Berathung der Land -Gemeinde- Verfassungen in den sechs östlihen Provinzen. Die §§. 2—5 wurden nah der Re- gierungsvorlage angenommen. Die Annahme des §. 6 erfolgte nach dem Vorschlage der Kommission in folgender Fassung: Jn der Ausübung des Stimmrechts, zu welchem ihr Grundbesitz befähigt, können vertreten werden: 1) Minrterjährige durch ihren Vater, S tiefvater oder Vor= mund z 2) die Ehefrau durch ihren Ehemann, sofern zu 1 und 4 ver Vater der SUefvKter# Ler (Vhrmünd untd der Ehemann im Gemeinde = Bezirk wohnt, der Stiefvater das. zum StimmrechGtle dbefähtgende Grundstück b e- wirthschaftet und der Vormund im Gemeindebezirk

Wund iger itz fehlen bei einer dieser Personen diese Vor= | bedingungen, jo kann dieselbe die Vertretung einem Stimmbereh-

tigten aus der Klasse des zu Vertretenden, oder aus der O angr enten War 9 unverheirathete Be= s auswärts wohnende und juristishe Perso= drei und vier durch Stimmberechtigte derselben oder der-“nächst angränzenden Klasse =zu1 4)" aber" auch

| durch Pächter oder Nießbraucher der zum Stimmrecht befähigenden | Grundstüe. " Vorlage, theils nach unbedeutenden Abänderungsvorshlägen der | Kommission angenommen, | ausgesprochen, daß man in dem Entwurf mit Leidwesen die Be= | stimmung vermisse, die in allen übrigen Gesetzen über die Gemeinde-= | Verfassungen ihren Plaß gefunden, und den Gemeinden die Vefug= | niß ertheile, ein Einzugs=- 2c. Geld zu erheben. Der Minister | des Junern und der Chef des landwirthschaftlichen Ministeriums “exflârten sih gegen einen deshalb gestellten Antrag der Kommis= | sion, worauf derselbe von der Versammlung verworfen wurde, | Die §§, 14—17 wurden schließlich nach der Regierungsvorlage an- | genommen;z nur zum §, 17 wurde ein Amendement folgenden Jnhalts " angenommen: „Gemeinde-Waldungen sind auch fernerhin dieser | Bestimmung zu erhalten, | vder Wiesen, so wie außerordentliche Holzschläge, können nur mit " Genchmigung der Regierung vorgenommen werden.“ | das Gesetz erledigt. Das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten 21sten d, M. die vom óten d. datirte Beshwerdeschrift der

Die §§. 7—13 wurden theils nach der Regierungs-

Dein °, 13 hatte die Kommission

Eine Verwandlung derselben in Aer Damit ift

Folstein. Aus Jbehoe erhalten die „Hamb. Bl.‘““ vom holsteinishen Provinzial - Ständeversammlung wider

Schlußsißung der Stände vom 20sten d, darauf erfolgte Allerhöchste Eröffnung, Erstere lautet wörtlich : i | „Allerdurhlauchtigster, Großmächtigster, __ Allergnädigster König und Herr! 4 Ut tiefbetrübtem, sorgenvollem, aber doch wieder boffnungSreichen Herzen wendet sich die Provinzial-Ständeversammlung des Herzogthums

Holstein an Ew, Königl. Majestät.

_ Allergnädigs¿er König! Die Versammlung, der die Mitsorge für das Necht und die Wohlfahrt des Herzogthums durch das unterm 11. Zuni 1894 erlassene Verfassungsgesez von Ew. Köniolichen Majestät anvertraut

| ist, hat sih genöthigt gesehen, wegen mehrerer ohne vorgängige Geneh- | migung der Stände und ohne dringende Noth erlassener und sofort aus- | geführter provisorischer Verfügungen und organischer Einrichtungen die | A Anstellung einer Klage wider Ew. Majestät Minister O E U | für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg zu beschließen derung des Artikels 107 der Verfassungs - Urkunde vom | [ Lg Laliee,

Die Versammlung darf dem landesväterlichen Herzen Ew. Königlichen Majestät nicht vorenthalten, welche tiefe Sorge das holsteinische Volk drüdt, wie heiß es wünscht, von ihr befreit zu werden. / |

__Hâtte es sih nur um Mißachtung der den Ständen durch die Ver- fassung verliehenen Nechte gehandelt , die Versammlung würde in dem

fassungsmäßig durch den §. 14 des Verfa 8 - Gesezes zu Gebote stehenden Mitteln der Abwehr Gebrauch T Mz

Aber, Allergnädigster König! es handelt sich um mehr, um viel mehr! Es handelt sich um die Nechtssicherheit im Lande und das Nechts- bewußtsein des Volkes, die unerläßlichste Grundbedingung seines geisti- gen und materiellen Wohlergehens ; ja, es handelt sih schon eben so sehr um die Erhaltung dieses nothwendigsten Fundaments jeder staatlichen Ordnung, als um die s{leunigste Wiedergewinnung und Wiederbefesti-

| gung desselben.

__ Die vieljährige Erfahrung der Geschichte hat es zur unumstößlichen Gewißheit erhoben, daß die Unabhängigkeit der Gerichte die nothwendige Vorausseßung einer unparteiischen Nechtspflege ist. Es war längst einer der Jundamentalsäßge des europäischen und speziell auch des deutschen Staatsrechts, es ist auch einer der Hauptsägze der dänischen Verfassung geworden, daß richterliche Beamte nicht ohne Necht und Urtheil ihres Amts entlassen werden können, und so konnte es überflüssig scheinen, diesen auch in unserem Lande bisher praktisch befolgten Grundsaß speziell aus- zusprechen , als bon des hochseligen Königs Friedrich V1. Majestät im Zahre 1834 die Justizvecwaltung des Landes neu organisirt und für dasselbe in Uebereinstimmung mit den Landesgeseßen ein Ober-Appella- tionsgericht eingeseßt wurde. Die Geseßgebung von 1834 hat sich daher darauf beschränkt, für die Tüchtigkeit der Mitglieder der höheren Landes- e durch die Vorschrift einer abzulegenden Geschicklichkeitsprobe und ür die pflihtmäßige fortgesezte Amtsthätigkeit dadurch Sorge zu tra- gen, daß die unteren Gerichte der Aufsicht des ihnen unmittelbar vor- geseßten Landesdicasterii unterworfen sind.

Der Minister hat im Laufe von weniger als einem Jahre Ew. Ma-

J

jestät vorgeschlagen, den Präsidenten und zwei Näthe des Ober - Appel- lations-Gerichts, so wie den Amtmann der Aemter Kiel, Cronshagen und Bordesholm, ohne Recht und Urtheil ihres Dienstes zu entlassen und in sieben Gerichts - Bezirken des Landes die Untergerichte der Aufsicht der Verwaltungs - Beamten zu unterwerfen. Ueber die Ursachen, welche den Minister bewogen haben , den unheilvollen Rath zu solchen Dienst«cntlassungen zu geben, beschränken wir uns zu sagen, daß Thatsachen der Art, welche die Beibehaltung der entlassenen Beamten unmöglich

gemacht hätten, auch das Licht nicht zu scheuen brauchten, und däß wohl |

in früheren Jahren ungleich gewichtigere Gründe zu solchen Maßregeln hätten führen fönnen, von denen aber dennoch um des höheren

e

Widerspruch standen und den ungenügenden Erfolg solcher Geseze durch polizeiliche Willkür zu erzivingen.

Nachdem so das Ansehen und die Macht der Gerichte gebeugt, ist die |

Willkür auch auf anderen Gebieten aufgetreten.

Die Einführung der Neichsmünze für das Herzogthum Holstein ist | von der leßten Diät der Provinzial-Ständeversammlung als unvereinbar | mit dem Nechte und den Interessen des Landes widerrathen. Dem Rathe | Der Minister für Holstein hat sich | zur Durchführung der Verordnung, die Neichsmünze betreffend, auf Münz- | Edikte des borigen Jahrhunderts berufen, welche nicht allein dasjenige nicht | enthalten, was daraus abgeleitet werden sollte, sondern überdies seit beinahe | 70 Jahren vermöge eines späteren Gesezes aufgehoben sind. Er hat die | Anordnung der Confiscation dex Hamburger Schillinge, niht nur auf | solche, welche sih im Verkehr zeigen, verfügt, sondern auch auf die | Schillinge, welche sih im Privateigenthum befinden, vermittelst Haus- |

der Stände ist keine Folge geleistet.

suchungen und Kassen-Nevisionen ausgedehnt. Er hat den Beamten bei Vermeidung der Suspensation anbefohlen, obige Maßregeln unweigerlich

und ohne Nachsicht anzuwenden. Er hat Jnstructionen erlassen, welche |

dahin zielen, im Verkehr erlaubte fremde Münzen zur Entrichtung bon Kommunal-Abgaben nicht zu gebrauchen und solchergestalt die durch den Dru der Zeiten und die Theuerung schwer bedrängten Unterthanen

genöthigt, das Geld für ihre Abgaben, welches sie nicht haiten und in

der Circulation nicht erhielten, mit Mühe und Verlust, folglich mit einer Erhöhung der Abgaben um mehrere Prozente, zu kaufen.

War {on früher im Lande die Sorge groß, so wurde fie nux zu [ehr gerechtfertigt, als jeder sich in den unvermeidlichen täglichen Ver-

kehrs - Verhältnissen den widerwärtigsten polizeilichen Vexationen ausge-

seßt sah.

Jeden gebildeten Mann endlich hat es mit Sorge erfüllen müssen, als wir erleben mußten, daß der ehrwürdigen Landes - Universität ein Yilitatr vorgesezl wurde Wo immer in Laufe der GesMtchte die Wissenschaft geblüht hat, da hat sie ihre Kraft gesogen aus der Achtung

und der Licbe, mit der sie gepflegt wurde; wo diese Achtung und Liebe

versagt wurde, da verkümmerte die Wissenschaft und schneller noch als |

der Verfall der Kenntnisse riß die Nohheit der Gesinnung ein. Mit der Mißachtung der Wissenschaft entzieht man ihr die veredelnde und heilige Kraft; fie sinkt herab zu einex Ausbildung intellektueller (Fertigkeit, die um fo gefährlicher wird, je mehr die unvermeidlich einbrechende Entsitt- lihung den wahren Geistesadel verdrängt.

Zur gedeihlichen Pflege der Wissenschaft sind nux wenige reife Geister |

befähigt, ein Offizier kann dies um so weniger, je mehr er sich in feinem eigenen Berufe auszeichnet.

Wohin ein Beharren in der bisher von dem Minister für Holstein eingeschlagenen Nichtung führt, ist nur zu klar. Gänzliches Verschwin- den der Nechtssicherheit, unablässig polizeilihe Vexationen, völlige Demgo- ralisation des unter permanenter Drohung der Amtsentseßung lebenden Beamtenstandes, Verfall der Wissenschaft und jeder edleren Geistesblüthe, das sind die unausbleiblichen Folgen dieses Systems, denen sich der naterielle Nuin des blühenden Landes bald anschließen 1

Die Uebel sind so groß, daß die Versammlung es für ihre heiligste Pflicht hat balten müssen, die schleunigste Abhülfe zu suchen.

Es reiht aber dazu die vider den Minister erhobene gerichtliche

Anklage nicht aus, da solche nur einen Theil unserer Beschwerden in sih

befaßt und mit ihrer möglichen Folge der Dienstentseßung des Ministers

noch nicht die Verwaltungsmaßregeln gehoben sind, deren Unzuträglich- |

C O N N S D Majestät allerunterthänigst vorzustellen die unabweisliche Pflicht fühlen, Jndem wir daher nicht verhehlen dürfen, daß sih der Geheime Kon-

keit wir, gestüßt auf den §. 17 des Verfassungsgeseßes Ew. Königlichen

ferenzrath, Minister v. Scheele, das Mißtrauen des Landes im höchsten |

Grade zugezogen hat, getrösten-wir uns zugleich der Hoffnung, daß der

traurige Zustand des Landes Ew. Königlichen Majestät landesväterlichem | Herzen zu nahe gehen wird, um daß nicht s{chleunigst Wandel geschafft |

werden folle. Jzehoe, den 6, Februar 1856. i Ew. Königlichen Majestät j allerunterthänigste, treugehorsamste Provinzialstände-Versammlung des Herzogthums Holstein.

v. Scheel Plessen, Präsident. Adolph v. Blome, Berichterstatter. Il. „Frederik VIl., von Gottes Gnaden, König zu Dänemark, der | Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der

Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg 2c. 2c,

Unter dem 6. d, hat die Provinzial-Stände-Versammlung für Unser |

Herzogthum Holstein eine Vorstellung allerunterthänigst bei Uns ein- gereicht, in welcher Beschwerden über das Ministerium für die Herzog- thümer Holstein und Lauenburg und Klagen über den Zustand in dem besagten Herzogthume Holstein niedergelegt sind. 4

Nachdem diese Sache Uns in Unserem Geheimen Staatsrathe ver-

Zweckes, um der Nechtsidee und des Ansehens der Gerichte halber ab- | gesehen worden ist. Wenn nun aber jeßt im Herzogthum Holstein die | Nichter fürchten müssen, ihrer Stellen entseßt zu werden, sobald sie das | Unglück gehabt haben, sih das Mißfallen des betreffenden administrativ- | Beamten, geschweige des Ministers zuzuziehen, so tritt die Folge dieser | Zustände dadurch noch bedenklicher hervor, daß den Beamten zugemuthet | istt, die Ausführung von Geseßen zu ermöglichen, die mit sih selbst in |

E 5/5)

fassungsmäßig vorgetragen worden ist, eröffnen Wir in dieser Beziehung der Provinzial-Ständeversammlung Folgendes: ;

Die Beschwerde über die Allerhöchst verfügte Entlassung in Gnaden und mit Pension der bezüglichen vier Beamten ist unberechtigt.

Unberechtigt ist gleichfalls die Veshwerde über Maßregeln, welche zum Zwecke der nur zu lange dur ungebührlihen Widerstand verzöger- ten Einführung der Landesmünze nothwendig geworden waren und ber- fügt worden sind.

_ Die Wahl eines Mannes zum Kurator für die Universität allein deshalb zum Gegenstande einer Beschwerde zu machen, weil dieser Mann ein Offizier ivar, ohne jegliche Nücksicht auf die persönliche wissenschaft- lihe Bildung des Mannes zu nehmen , ift eben so ungereimt als unge- bührlich. f :

_Die Beamten zur Erfüllung ihrer Amtspflicht anhalten, eine Demo- ralisfirung des Beamtenstandes zu nennen, seßt cine beklagenswerthe Un- flarheit der Begriffe voraus.

Wenn die Stände - Versammlung in ihrer allerunterthänigsten Ein- gabe solche Beschwerden als Beweismittel für die Behauptung gebraucht, daß das Necht, die Wissenschaft, die Verwaltung und die materiellen Jn- teressen des Landes in Gefahr seien, so tritt die Nichtigkeit einer solchen Be- hauptung um so. stärker in einem Augenblick hervor, in welchem Wir durch Unser Ministerium der Ständeversammlung Geseßesvorlagen haben machen lassen, durch welche die politischen Nechte der Ständeversammlung erweitert, früher für nôthig erachtete polizeilithe Beschränkungen bei Ausübung p0o- litischer Rechte hinweggeräumt, die gleiche Berechtigung vor dem Gerichte ermöglicht, Mündlichkeit und Oeffentlichkeit in dem böchsten Gerichtshof eingeführt werden sollen und in welchen endlih das Prinzip einer glei chen Besteuerung aller Unterthanen verfolgt wird, So wie mehrfach in den diesjährigen Verhandlungen der holsteinischen Provinzial-Stände , so auch in der uns übersandten Eingabe vom 6, d. M. haben Wir mehr die Nesultate einer durch Sonder-Juteressen hervorgerufenen leidenschaftlichen Aufregung, als eines wahren Jnteresses für die Angelegenheiten Unsers Herzogthums Holstein erkennen müssen.

Mit Nücksicht hierauf können Wir dem Antrage der Versammlung, welcher Unser Vertrauen zu dem Minister für Holstein und Lauenburg zu s{wächen nicht vermocht hat, keinen Einfluß auf Unsere Entschließun- gen einräumen.

Vorstehendes haben Wir der Provinzial-Stände-Versammlung Unseres Herzogthums Holstein hiermit eröffnen wollen,

Gegeben auf Unserem Schlosse Christiansborg, den 16. Februar 1856.

C : e U S

Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. Heute fand die Eroffnung der Ständeversammlung statt. "Sowohl der König als die Königin wohnten dem der Eröffnung voran- gehenden Gottesdienst in der Stiftskirche persönlich an. Bei der Eröffnung im Ständvesaal wurden zuerst die erstmals eintretenden Mitglieder beider Kammern beeidigt und die früher schon Einge-= tretenen auf den geleisteten Ständeeid hingewiesen. Die auf die auswärtigen Verhältnisse bezügliche Stelle der Thronrede, welche der Minister des Junern, Freiherr von Linden, verlas, lautet nach dem „Württemb. Staats - Anzeiger“: „Hohe Versammlung! Se. Majestät haben mir den ehrenvollen Auftrag zu er- theilen geruht, die gegenwärtige Ständeversammlung in Höchst- ihrem Namen zu eröffnen. Indem ich diesem höchsten Befehle nachkomme, fühle ih mich glüdlich, vor Allem die wohlbegründete Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß es den aufrichtigen Bestre-= bungen der zum Zwecke der Wiederherstellung des Friedens ver- einigten Großmächte gelingen werde, in Bälde eine glückliche Lösung der obshwebenden Differenzen herbeizuführen, und damit einem verheerenden Kriege ein Ziel zu seßen, welcher bei weiterer Aus-= dehnung auch dem deutschen Vaterlande die Segnungen des Frie- dens zu eutziehen drohte, Angesichts dieser Lage der Dinge dürfte auch die fernere Hoffnung als gerechtfertigt erscheinen, daß die den Bundesstaaten zum Behuf der Kriegsbereitschaft mittelst Bundes- beshlusses vom 8, Februar 1855 auferlegten Opfer ein baldiges Ende erreichen werden.“

Großbritannien und Jrland. London, 20. Februar. Die Voranschläge für das Heer-Budget des bevorstehenden Finanzjahres (31. März 1856 bis 31. März 1857) sind gestern veröffentliht worden. Die Gesammtsumme beläuft sich auf 34,998,504 Pfd, während sie im verflossenen Jahre nur 28,670,49- Pfd. betrug. Es findet demnach eine Erhöhung von 6,328,007 Pfd. statt, Für den sogenannten effektiven Dienst werden 32,798,280 Pfd., für den nichteffektiven 2,240,224 Psd, verlangt. Die Kosten des regelmäßigen Landheeres (246,716 Mann) sind auf 10,950,398 Pfd., die der organisirten Miliz auf 3,150,129 Pfd., die der Freiwilligen - Corps auf 88,000 Pfd., die des Arbeiter - Corps auf 408,595 Pfd., die des Kriegsministeriums auf 169,026 Pfd, die des Hauptquartiers und der Militair-Etablisjsements auf 22,791 Pfd, die der Civil-Etablissements auf 514,141 Pfd, die der Handwerker-Löh- nung auf 915,301 Pfd., die der Bekleidung, Kasernen-Ausstattung, Verproviantirung, Fourage, des Brennholzes und Lichtes auf 9 Mill, 886,261 Pfd., die der Land- und Seevorräthe auf 4,371,165 Pfd., die der Bauten auf 2,004,069 Pfd., die des Unterrichts - und wissen- schaftlichen Departements auf 238,404 Pfd, die der Belohnungen für militairische Dienste auf 25,400 Pfd., die der Generals-Gagen auf 67,000 Pfd., die der Wittwen - Pensionen auf 220,420 Pfd, u. st. w. veranschlagt, Von der im vortgen Jahre votirten Summe