1856 / 48 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

i l : mi beladen, und muß gar nit und auf dem Nückwege nux mit Salz beladen, in Wh Falle , mit u Antwveisung der Empsangeatare, In reren Falle aber mit dem Frachtbriefe der versendenden Faktorei bezettelt sein. z Die Verordnung über den Verkehr auf den Kunststraßen vom 17. März 1839 hat der Fractführer ebenfalls zu befolgen.

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Die Tonnen find mit Bänden und Jnbänden gehörig belegt, die

Säcke durch Plomben vorschriftsmäßig verschlossen und sämmtliche Ge- Pn erte in trockenem Zustande und vollwichtig über-

geben.

Derselbe hat diese Gebinde Salz in demselben Zustande und mit

demselben Gewichte, wie er solche erhalten hat, ohne Aufenthalt und

No ¿e Abliefer des Salzes nit innerhalb der im Fracht- | spätestens innerhalb ....................-- von heute ab gerechnet, d Wenn die Ablieferung so wird ein Viertel der Fracht als Kon- | Königl. .................... U zu überliefern.

1; ; n Frist erfolgt, briefe bestimmten Frist e dn Unfälle den Transport verzögert, und

Der Frachtlohn ist

i rafe abgezogen. : ) vent hen berzeugend dargethan, so kann die Strafe erlassen ¿f N werde. _- G B j | /

Die ganze Salzmenge, worüber der Frachtbrief lautet, muß ungetheilt | bedungen. Auf Abschlag des Frachtlobns hat d... res einen abgeliefert werden, Geschieht dies nicht, so erlegt der Unternehmer eine O n erhalten, welchen d Königl. “- Konventionalstrafe von Drei Thalern für jede fehlende Tonne, erseßt | -+-.-...-- M ihm deshalb von dem Frachtbetrage

außerdem den Faktoreipreis mit 12 Rthlr. für die Tonne Salz jeder | abziehen wolle,

Art und verliert die Fracht für das fehlende Salz. S O, | Bei der Ablieferung des Salzes werden die Kolli besichtigt und | ewvogen. E E E , | ; Kür jedes mit beschädigter Umschließung ankommende Kollo, für jeden |

beschmußten Sack, für jede fehlende oder verleßte Plombe hat der Unter- | nehmer eine Conventionalstrafe von 5 Sgr. zu zahlen. Auch hat derselbe | die Kosten der Reparatur der Umschließung zu tragen. | Haben einzelne Kolli ein Mindergewicht, so erseßt der Unternehmer | dasselbe nah dem Faktoreipreise und trägt die Kosten der Bearbeitung | und Umpackung. j | Wird Salz bei der Ablieferung so feucht befunden, daß es zum | Debit nicht völlig geeignet ist, so haftet der Unternehmer für den Scha- | den und empfängt die Fracht, nach Abzug des Schadenbetrages, erst wenn | das Salz wieder gehörig getrocknet ift. : Der Unternehmer hat das Salz nah den Anordnungen der Faktoret | abzuladen, auf die Waage und auf den Stapel zu schaffen , dasselbe auf der bezeichneten Stelle ordnungsmäßig niederzulegen, auch die Gewichte | auf - und abzuheben. |

9 . is

Nach richtig befundener Ladung und gehöriger Erfüllung der dem | Unternehmer nah dem Vorstehenden obliegenden Verpflichtungen wird die vertrags8mäßige Fracht, unter Zurückhaltung des Frachtbriefes, an | den Frachtführer gezahlt oder, auf den Wunsch des Unternehmers, eine | Ablieferungsbescheinigung ertheilt, auf deren Grund die Zahlung auch | bei einer anderen, dazu nach dem Ermessen des Provinzial-Steuer-Direk- tors auf den Antrag des Unternehmers angewiesenen Steuer- oder Salz- | kasse erfolgen kann. i

Ueberall, wo vorstehend, so wie in den abgeschlossenen Transport- | Verträgen von Tonnen Salz die Nede ist, wird darunter eine Gewichts: | menge von Netto 400 bis 412 Pfd. verstanden, welche dem Unternehmer | nach dem Ermessen der Verwaltung in ganzen, halben, viertel Tonnen, | oder in sonstigen Gebinden, so wie in jeder beliebigen Umschließung zum Transport übergeben werden kann. | §. 9. |

Unternehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen der- | jenigen, deren er sich zum Transport bedient, so wie überhaupt für die | Erfüllung aller vorstehend aufgeführten Verbindlichkeiten und die nach- | theiligen Folgen ihrer Nichterfüllung als Hauptverpflichteter und hat hier- | für Caution zu bestellen. |

Bewirkt der Unternehmer nicht selbst den Transport, so hat er den | jedesmaligen Transportanten zu seinem Ausweise mit einem speziellen | {Griftlichen Auftrage zu versehen. Gemeinden können von der Kautions- bestellung entbunden werden.

Alle nah Vorstehendem eintretenden strafrechtlihen oder sonstigen nachtheiligen Folgen werden vom Provinzial - Steuer - Direktor, mit Aus- schluß des Rechtsweges, vorbehaltlich jedoch des Nekurses an das König- | liche Finanz-Ministerium, festgestellt. / |

. 10, |

Vor Ablauf der Fcetvágobetive kann der Vertrag vom Provinzial- |

Steuer-Direktor ohne Entschädigung sofort aufgehoben werden, wenn: |

a) der Unternehmer seiner Verpflichtung zu spät oder niht gehörig | nachkommt,

b) der Unternehmer stirbt und der Provinzial - Steuer - Direktor den |

Vertrag mit den Erben nicht fortseßen will,

c) wenn im Laufe der Vertragsperiode solche Aenderungen in der

Steuerverfassung eintreten, welche die verdungene Anfuhr entbehr-

lih machen. : G 1 Die Kosten des Ausgebots trägt der Unternehmer.

| | | l | | |

Anlage C. Sql abi e V Od a A al U E all Gi t éa,

I o oi, dil,

D d O, a i ris Lasten weißen Salzes, die Laft ein- shließlih 50 Pfd. Uebergewicht zu 4100 Pfund netto gerechnet, nach Kollizahl :

| Tonnen zu 410 } in | Tonnen zu 205 | Pfd. netto, Tonnen zu 1025

j Sáädcken zu 205 E 1n | Säcken zu 102: 6 Pfd, netto. M dei v deth dla, Lasten Viehsalz, die Last zu 4050 Pfd. gerehnet, nach Kollizahl : ; Tonnen à 202;

600000000

| in der ungefähren Menge von | magazin in

a A S Königl. 2c. Du und. M U E N On I C E als den VeodUnacnen

| Frachtlohn habe ih aus dex Königlichen Negierungs - Haupt - Kasse in

erhalten, worüber ih hiermit quittire. Den T, Anlage D Salztransport- Vertrag.

Zwischen 2c.

Gl : Die 2c. (der) übernehmen (übernimmt) es, das Salz, welches die | Fafktorei zu in dexr Zut vom bis

Tonnen bedarf, aus dem Salz- heranzufahren. E Die (der) Unternehmer sind (ist) überall an die beigefügten allge- meinen Vertragsbedingungen gebunden. G2 i Für das Salz, welches die (der) Unternehmer, dem Vertrage gemäß,

| anfahren (anfährt) erhalten (erhält) sie (er) einen Frachtlohn von

für jede Tonne. Die Zahlung des Frachtlohnes erfolgt gegen

| (gemeinschaftlich ausgestellte) Quittungen der (des) Unternehmer (Unter-

nehmers) durch das

J

O | Die (der) Unternehmer , bestellen, (bestellt) zur Sicherung der Er- | füllung ihrer (feiner) Verpflichtungen eine Caution von Thlr. N. Den 20,

i Anlage E. Empfangsbescheinigung.

D . Lasten weißes Salz, die Last, einschließlich 50 Pfd, Uebergewicht, zu 4100 Pfd. neito gerechnet, nah Kollizahl: ( Tonnen zu 410 ) in Tonnen zu 205 } Pfd. netto. ( Tonnen zu 1021) 0 Sid u 200) v j Ze E fd, netto. N Säen zu 1025/ Psd, netto DeSCIEIAOMN ........ Lasten Biehsalz/ die La zu” 4000 Pfd! netts. s Tonnen zu 2022) q / ck L 2 gn j d, 3 5 h Säcken zu 20224 Pfd. netto I Dee ONANSPDVT DIE Tat beträgt, wirklich hier einge-

gangen und im Salz-Empfangs- und Ausgabe-Register sub Nr. in Einnahme gestellt sind, wird hierdurch bescheinigt. S Den en Königl.

E EEE M D E R S C N E U R R Bit V

Berfügung: vom: 19, Januar 4856 —. betreffend den nämlichen Gegenstan d,

U den rit vom 2en d. M. erme 10 Cy: 1e,, daß in Veranlassung eines Antrages des Hexrn Provinzial= Steuer-Direktors zu Danzig hier neuerlich die den, Salztrans= porten zu Grunde zu legenden Bedingungen festgestellt sind. Da dieselben auch dort zur Benußung geeignet erscheinen, so erhalten Sie hierbei die an den gedachten Provinzial-Steuer-Direktor ge= richtete Versügung vom 24, Februar v. J. (S. vorstehend) nebst deren Anlagen A, B. C. D. E. in Abschrift zur Beachtung.

Es i} nicht für erforderlih erachtet, in diesen Bedingungen des Wassertransportes besonders zu gedenken; ih gebe jedo an= heim, in den §. 2 der allgemeinen Bedingungen Litt. B. hinter den Worten „geschüßt sein muß“ folgenden Sah einzuschalten :

„in das Schiffsgefäß, welches durhaus tüchtig und bedeckt sein, und in welches die der Tragfähigkeit entsprechende Ladung so verstaut werden muß, daß sie gegen Nässe völlig gesichert ist.“

Auch überlasse ih Jhnen dem §. 7 der allgemeinen Bedingun= gen ß, die Bestimmung wegen Befreiung ver Wassertransporte von denjenigen Communications - Abgaben, welche geseplich von Schiffsgefäßen , die lediglich Staatseigenthum geladen haben, nicht zu erlegen sind, hinzuzufügen.

Die Chausseegeldfreiheit ist, wie Sie aus dem §, 7 der allge- meinen Bedingungen ersehen werden, auh für leeres Fuhrwerk, in

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welchem Salz angefahren werden soll, bestimmt, und wird hierauf

in den Licitations-Bedingungen besonders hinzuweisen sein, Berlin, den 19, Januar 1856. Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Finanz-Rath und Provinzial-Steuer-Direktor N. zu N.

Kriegs-M inisterium.

Verfügung vom 11, Februar 1856 betreffend das Verfahren bei Kassen -Defekten und die über Kassen =Defekte abzufassenden Beschlüsse.

Es sind darüber Zweifel entstanden, wie bei Feststellung er-

mittelter Defekte zu verfahren sei, wenn ein Einschreiten im Ver-

waltungswege gegen eine bestimmte Person, nach den Vorschriften

der, durch die Justruction vom 26. Juni 1844 bekannt gemachten Allerhöchsten Verordnung vom 24, Januar 1844, nicht gerechtfertigt erscheint, und inwieweit dabei von den in dieser Verordnung vor=

geschriebenen Formen Gebrauch gemacht werden könne.

Zur Erledigung dieser Zweifel is es, in Uebereinstimmung mil dem bereits in andern Ressorts bestehenden Verfahren , für zweckmäßig erachtet worden, daß auch in diesen Fällen die Feststel- lung des Defekts in der Form eines motivirten Beschlusses er= folge, welcher von der in der Justruction vom 26. Juni 1844 näher bezeichneten Behörde abzufassen ist.

Dabei bleibt jedoch zu beachten, daß die hier in Rede stehen- den Beschlüsse nur die Feststellung des Defekts selbst zum Zwecke haben und daher nichts enthalten dürfen, was der weitern Verfol- gung des Defekts gegen einen etwa später zu ermittelnden Ver- tretungspflihtigen entgegenstehen könnte.

___ Demgemäß is in solchen Fällen nach Erörterung der si auf

die Shuldfrage beziehenden Thatumstände der Ausspruch im Be=

\chlusse über die Vertretung des Defekts selbst dahin zu beschränken : daß nach den bisher ermittelten Umständen eine bestimmte Person sür den Defekt als verhaftet nicht angesehen werden könne.

Berlin, den 11. Februar 1856.

Kriegs-Ministerium.

Graf Waldersee.

me -raimaiat ad

Angeko mmen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober - Präsident der Provinz Preußen, Eichman Pn Königsberg i, Pr.

Pert wi P: MOONLE M MA A I 42MM E M Se

__MVgerers: . Se. Crcelleny ver Wlitlldie Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am König- lich württembergischen Hofe, Kammerherr Graf von Se dendo rft, nach Leipzig.

Se. Erlaucht der Großherzoglich hessische außerordentliche Ge= sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Schliß, genannt von Görb, nach Dresden.

Pefsonal - Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Berseßun gen. Den eo Lar: b, Grawert, Pr. Lt. vom Kaiser Alexander Gren. - Negt., zum Hauptm., v. Salpius gen. by. Oldenburg 11, See. Lt. bon demselb, Negt., zum Pr. Vi, b Heuntges, P. Fäbnr. von dems. Negt, M i e- sitsheck v. Wischkau, v. Mirbach, P. Fähnrs. vom Kaiser Franz Gren.-Regt., ¿u See, .218,.bv, Zgnthter. Pr... Lt: vom. 1. Garde-Ulan. Negt., zum Nittm., Freiherr v. Zedliß-Leipe, Sec. Lt. von demselben Negt., 3. Pr. Lt. befördert. v. Ascheber g, P. Fähnr. v. 2. Garde-Negt. zu guß, zum 20. Juf. Negt. verseßt. v. Bor cke, har. P. Fähnr. vom 2ten Garde-Regt. zu Fuß, zum P. Fähnr. befördert. Fürst v. Pleß, See. Lt, bom Negt. Garde du Corps, à la suite des Negts. zu führen. von Nolte, P. Fähnr. vom Garde-Schüßen-Bat.,, zum Sec, Lt. im Garde- Zäger-Bat., Naglo, P. Fähnr. vom 19. Juf. Regt., z. Sec. Lk, Hobenstädt, Unteroff, vom 22. Juf. Regt.,, zum P. Fähnr., v, Car- Na p, Sec. Lt. vom 23sten Jnfanterie - Negiment, zum Pr. Lieutenant, Gr. b. Wartensleben, Husar bom ten Husaren-Negiment, v. B le s- fingh, Ulan vom 2ten Ulan. Regiment, zu Port, Fähnrichs befördert. Den 12. Februar.

Hoppe, Zeugschreiber in Berlin, zum Zeuglieut. u. Nechnungs-Ne-,

bisor bei der Jnspection der Artill. Werkstätten, v. Kozik, char. V Fähnr. vom 1. Jnf. Negt, Schulß, v. Plehwe, e ra L Negt, Erdt, Unteroff. vom 5. Juf. Negt., v. Porembs kh, char. P. Fähnr. bom 8, Ulan. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. v. Schmidt P. Fähnr. bom 4, ins 33. Jnf. Negt. verseßt. b. Colomb, Prem. Lt. d 3 Inf. Negt., z. Hauptm., v. Wittgenstein, Sec. Lt. von dems. Negt, zum Prem. Lt., Scherpe, Unteroff. von dems. Negt., zum Port. ¿âhnr., Kruse, Prem. Lt. vom 39. Funf. Regt., zum Hauptm., Engel Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt befördert. / M M8 Den 14. Februar. 8 v. Weise, Hauptm. vom 2, Fnf. Negt.,, von dem Kommando als N jutant beim General - Kommando des I Armee - Corps entbunden. b. Hartmann, Sec. Lt. vom 9, Juf. Negt., als Adjutant beim Gen.- Kommando des [I, Armee-Corps kommandirt, Guttzeit, Unteroff. vom 2 Zuf. Negt., zum Port. Fähnr., v. Arnim, P. Fähnr. bom 5. Hus Negt. zum Sec. Lt. befördert. b. Schmidt, Hauptm. vom 6 Inf. Negt, unter Beförderung zum Major, zum Commandeur des 2. Vats. 1. Ldw. Negts. ernannt. ; A : Dei. De Land ey:

E l Lan n E 9, Unteroff. bon der Kavall. des 2. Vats 29 Nogat Sec, Lk, beim Train 1. Aufgeb. vefBidert: Wi E a A T leßt Feldw. im 1. Bat, 23, Negts., als Sec. Lt, beim Train 4 "Aütaeb dieses Bats. einrangirt. Du Port, Sec. Lt. vom {1 Aufgeb des ch. Bats. 23. Negts., zum Pr. Lt. befördert. Sch{roeter, Sec Lt von der Artill. 1, Aufgeb. des 1. Bats. 1., ins 1. Vat. 10 Negts. b. Loeper, Sec. Lt, a. D., zuleßt im 9. Jnf. Negt., beim 2. Aufgeb, des Ldw. Bats. 00, B, Negts. Sch edler, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des

ats. 10., ins 1, Bat. 22, Negts, Beutner, Sec. Lt, vom 1, Aufgeb.

E E E E E R Er E L E R S

L des 1, Bats, 10, Schallehn, Sec. Lt. vom {. Aufgeb. des Z. Vats 9, ins 5. Bat. 23. Regts. einrangirt. Melzer, Major a D. früher L ben Et P 20 Wat, 10. Negts, die Genehmigung

ilt, er Arinee - Uniform die Uniform des 19. Ldw Nogte A die Uniform des 19. Ldw. Negts.

Sr D O Sit d i E N l _ OLOTE D , Vel, Lr, d, d. Kav. 1. Aufgeb. des Ldw. Vats. 93. Znf. Regts., zum Pr. Lt., Schiller, Unteroff. Un A Nets. Schnakenburg, Wehrreiter von dems. Bat., dieser bei der Kav., zu Sec. Lts. 4 Aufgeb. Neher, See Lt vom 2. Aufgeb. des 1. Bats 9. Negts., zum Pr. Lt. befördert. Frenzel, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18. RNegts., Mart y, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. dess. Bats, ins 1. Bat. 1. Regts., Nohde, Pr. Lt, vom 2, Aufgebot des Ldw. Bats. 93. ZUf. Regts, ins 2, Bat. 1, Negts, Heitling Bieler, Sec. Lts vom 1. Aufgeb. des 2. Bataillons 5, ins 1. Bat. 5. Regts. einrangirt. Ko S A, Pt, h, d. D, Julelt in 1. Big, 4 Regts., der Char. als Hauptmann beigelegt. Balzer, Vice-Feldw. vom 2. Bat. 29. Negts., zum See. Lt. 1. Aufgeb, b. Shönermark, Sec. Lt. vom Train 2en Aufgeb. des 3. Bats. 30, Negts., zum Pr. Lt. befördert. v. Prittwiß, Major a. D., zuleßt Hauptmann im 38. Jnfant. RNegt., zum Führer des 2. Aufgeb. des 3. Bats. 29, Negts., ernannt. Naißtz b. Fren b Sec Lt, von: der Kab. 2. Aufgeb. des: 1. Vats, 29,, ins £ Vat. B. Negts. einrangirt. | i / M s

i Oen R au i Klößkle, Möhring, Dündckel, Vice Feldw, Schumann, Vice- Wachtm. vom 1. Bat. 9, Negts., dieser bei der Av, qu See Li Nei Aufgeb.,, Lüdeke, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Vats. 14, Negts., zum Pr. Lt. befördert. v. Schen ck, See. Lt, vom 2. Bat, 14, Negts., vom Train zur Kav. 1. Aufgeb. versezt. Winte rstein, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Aufgeb. des 3, Bats. 28.,, ins 2. Bat. 2. Negts, Bluth, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 5., ins 3. Bats. Iten Negts, Treue, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des Z,. Vats. 27,, ins 1. Bat. 14. Negts, v. Oven, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 14., b. Kleist-Rebo 1 Se Ll. bon der Cap 1 Aufgeb. des 3, Bats. J, ins 3. Bat. 21. Regts, einrangirt. AbschGicd8bewilligungen. K. DLU N Februar. Gr. v. d. Shulenburg-Altenhausen, Sec. Lt, à la suite des 1. Garde-Negts. zu Fuß, v. OÖertzen, Sec. Lt. vom Garde-Drag. Negt., der Abschied bewilligt. Gr. v. Nicelli L, See. Lt. vom Kaiser Alexander Gren. Negt., ausgeschieden. Elstermann v. Elster, Hauptm. vom 11. nf. Negt., als Major mit der Negts.-Unif., Aussicht auf Civilver- sorg. u. Pension, der Abschied bewilligt. v. VBockelber q, Sec, Lt: bom 29 Jnf. Negt., ausgeschieden. : 7 Ven 2 Cd D. Pir, Ser, ‘Ll 01 1 N Neat acn Oito, Hauptm. vom 38. Juf. Negt., mit der Negts.-Unif. und Pension in den Ruhestand verseßt. bv. Zawadzki, Sec. Lt, vom 30. Inf. Regt., als Pr. Lt, mit Pension der Abschied bewilligt, Müller, 1, P. Fähnr. vom 29, Jnf. Negt., zur Neserve entlassen. Den 14. Janwar; Gr. bv. Dyhern, Hauptm. vom 2. Inf. Negt., mit Pension, v. Rüts, Pr. Lt. von dems. Negt., als Hauptm, mit dex Negts. - Unif. , Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension, b. Wedell, Pr. Lt. vom 4, Ulan. Negt,, als Rittm. mit der Negts.-Unif., Aussicht auf Civil- versorg. und Pension, der Abschied bewilligt. Bel 0e Lane) u Den 9. Februar. b. Ger8dorff I, Hauptm. vom 2, Aufgeb. des"1. Bats. Z. Garde- Ldiv. Negts., Reichhelm, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats. 38. Juf. Regls., diesem als Hauptmann, Beiden mit ihrer bisher. Uniform,

der Abschied bewilligt. Den 12. Februar: Andrié, Pr. Lt. v. 2. Aufg. des 1. Bats. 1. Regts., mit sciner bish. Unif,

Steppuhn I1l1.,- See: Lt. vom 1.. Aufgeb. des 2, Vats. 4. Negts. bn Lewinski, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1, Bats. 5. Regts., Ger s-