1856 / 56 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den 13. März cr., 84 Uhr Vormittags, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Ziemann anberaumten Termine ihre idi V4 und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver- walters oder die Bestelfung nes andern einst- weiligen Verwalters, abzugeden.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besiy oder Gewahrsam haben, oder welche ihm was vershulden, wird aufgegeben, Nichts an denselben zu berabfolgen oder zu zahlen, biel- mehr bon dem Besiy der Gegenstände bis zum 20. März d. J. einshließlich dem Ge- riht oder Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbebalt ihrer etwai- gen Rechte eben dahin zur Konkursmasse abzu- liefern.

S atater und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiße befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Alle diejenigen, welche an die Masse An- sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden zugleih noch hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts- hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang- ten Vorrecht bis zum

5. April dieses Jahres einschließlih, bei uns odex zu Protokoll anzu- melden, und demnächst zur Prüfung der sämmt- lihen, innerhalb der gedachten Frist angemel- deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs - Per- sonals auf den: 201 Upril d. F, Moxgens 8 Uhr, vor dem Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung scriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, ‘welcher nicht im Gerichtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hie- figen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be- ftellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechtsanwälte von Wilmowsfi und von Werner zu Schlawe zu Sachwaltern wvorge-

s{lagen. S

[344] Verzielkchni ß

der Vorlesungen und praktischen Uebungen,

welche auf der hiesigen Thierarzneishule im

bevorstehenden Sommer-Semester, vom 3. April

c. ab, gehalten werden.

1) Der Herr Geheime Medizinal-Rath, Direk-

tor und Professor Dr. med. Gurlt wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, von 9 bis 10 Uhr, die Physio- logie und von 10 bis 11 Uhr die Natur- geschichte, als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Na- tux vortragen. An denselben Tagen von 2 bis Z Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird damit an geeigneten Tagen Exkursio- nen verbinden. Unter seiner Leitung ge- schehen die Sectionen der in den Kranken- \tällen gefallenen Thiere, bei welchen dex- jenige Lehrer anwesend sein wird, in dessen Krankenstalle das Thier gefallen ist. Herr Professor Dr. med. Hertwig wird täg- lih des Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktishen Unterricht in den Pferde-Kran- fenställen ertheilen. Außerdem lehrt derselbe täglih, mit Ausnahme des Sonnabends, von 6 bis 7 Uhr Morgens, Arzneimittel- lehre, und am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chirurgie und Operationslehre.

3) Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Nittwoh und Donnerstag von 11 bis 12 Uhr über Physik, und am Mon- tag, Dienstag, Mittwoh und Donnerstag bon 3 bis 4 Uhr Nachmittags über Pharma- fologie und nul! dem leitet derselbe täglih die pharmazeuti- {hen Uebungen in der Schul- Apotheke.

4) Herr Lehrer Dr. philos. Spino la wird täg- lih des Morgens von 8 bis 9 Uhr den zweiten Thei der PeReen Pathologie und Therapie der sämmtlichen Krankheiten der Hausthiere and 3mal. wöchentlih des Mon- tags, Mittwochs und Freitags bon 5'bis 6 Uhr. Nachmittags über Exter des lesen. „L he l

Formulare Vorträge. Außer-

üb rieur des Pfer- - : 1, ‘erdem léitet derselbe täglich des Vormittags von 9 bis 10 Uhr und

422 des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht über die zur Anstalt gebrahten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. Jn geeigneten Stunden wird derselbe ferner die chirurgischen Operations- Uebungen unter seiner Leitung verrichten lassen.

Der Vorsteher der Schulschmieden, Herr Lehrer Hoffmeister, wird Montags und Freitags von 5 bis 6 Uhr Nachmittags Repetitionen über die Lehre vom Hufbe- schlage halten und die prafktishen Uebun- gen in der Junstructionsschmiede täglich leiten. Der Departements - Thierarzt und Lehrer Herr Gerlach wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags des Morgens von 6 bis 7 Uhr über gerichtliche Thier- heilkunde und Veterinair-Polizei, Mittwochs von 6 bis 8 und Sonnabends von 6 bis 7 Uhr des Morgens über Gestütkunde lesen. Wöchentlich einmal, an geeigneten Stun- den, wird derselbe die klinischen Demon- strationen bei den der Thierarzneischule ge- hörigen Hausthieren halten und außerdem, mit Zuziehung von Eleven der Anstalt, er- kranfte Hausthiere (mit Ausnahme der Pferde und Hunde) sowohl in hiesiger Nesidenz, als im ganzen Teltowschen, Niederbarnimschen und Osthavelländischen Kreise, in den Ställen ihrer Besißer auf Verlangen thierärztlich und ohne Entgelt behandeln. Der Lehrer Herr Dr. philos Leisering wird Dienstag, Freitag und Sonnabend von 11 bis 12 Uhr über allgemeine Hausthierzucht und Diâätetik lesen. L Herr Kreis-Thierarzt und Nepetitor Köhne wird in geeigneten Stunden die Nepetitio- nen über allgemeine Pathologie und The- rapie und über den zweiten Theil der spe- ziellen Pathologie und Therapie halten; auch wird derselbe den klinishen Lehrern Professor Dr. Hertwig und Lehrer Dr. Spinola assistiren. h Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da die Aufnahme neuer Eleven nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stattfindet, zum bevorstehenden Sommer - Semester keine neuen Schüler rezipirt werden, mit Ausnahme solcher Eleven, die s{chon auf auswärtigen Anstalten studirt haben und hier nicht den ganzen Kursus machen wollen. Dagegen steht hospitirenden Zuhörern die Theilnahme an dem Unterrichte gegen das übliche Honorar frei. Berlin , den 1. März 1856. i Königliche Thierarzneischul - Direction.

[348 E auf der: Kng. hreus ßishen theologishen und philosophi- schen Akademiezu Münster imSommer- Halbjahr 1856.

Die mit einem ® bezeichneten Vorlesungen werden öffentlich oder unentgeltlich gebalten.

Theologie. * Die Lehre von der Göttlich- keit des Christenthums und der Kirche: Prof. Berlage. * Die dogmatische Lehre von der Erlôsung und der Gnade: Derselbe. ® Fort- seßung der Erklärung Messianischer Weissagun- gen: Prof. Neinke. * Nach vorhergeschickter Einleitung die Erklärung einiger auserwählter Psalmen: Derselbe. ® Erklärung einiger s{chwierigen Stellen des alten Testamentes, oder Fortseßung der biblishen Alterthümer: Der- selbe. Nach Vollendung des allgemeinen Theiles der christlichen Ethik die ersten Haupt- stücke des speziellen: Prof. Diechoff. * Fort- sezung der Kirchengeschichte: Prof. Ca ppen- berg. * Christliche Literatur-Geschichte: D er- selbe. * Erklärung des Briefes an die Römer und an die Galater für den ersten und zweiten theologischen Kursus, in vier wöchentlichen Stun- den: Prof. Bisping. “Erklärung des Briefes an die Hebräer in drei oder vier wöchentlichen Stunden, für den dritten theologischen Kursus: Derselbe. * Fortseßung der debne von der Verwaltun der Bußanstalt, in drei Wochenstunden : Prof Püngel. ® Die Pastorallehre von dem Sacra- mente der Ehe. Der Seelsorger am Kranken- bette, in zwei Wochenftunden: Derselbe. * Die dogmatische Lehre von der SwWböpsung, aus dem zwéiten Theile ‘der Dogmatik: Licentiat Friedhoff. ® Die biblishé Ge-

schichte des alten Testaments: Derselbe. ® Kirchengeschichte, zweiter Zeitraum: Licentiat Schwane. * Ueber die Pflichten bei der Ver- waltung und dem Empfang der h. Sakramente: Derselbe. Philosophie. Logik: Professor Schlüter. Metaphysik: Prof. Clemens. Moral - Philosophie verbunden mit der Philo- sophie des Nechts: Derselbe. Geschichte der alten Philosophie: Prof. Schlüter. © Die Lehre des heil. Augustinus von Gott und von den Jdeen: Derselbe. Mathematik. Ele- mente der Algebra und algehraische Uebungen: Prof. Heis. Theorie der Gleichungen: Der f. Analytishe Geometrie, zweiter Theil: Ders. Höhere Mechanik, nah Dühamel: Derselbe. Naturwissen schaften. Experimental-Physik : Pos. Hitborf,! "Op: Dexselby::! Prake tishe Uebungen in der analytishen Chemie: Derselbe. Allgemeine und spezielle Botanik, verbunden mit naturhistorischen Exkursionen : Prof. Kar sch. Cryptogamenkunde, verbunden mit praktischen Uebungen im Gebrauche des Mikroskops behufs physiologisher und taxono- mischer Untersuchungen. Derselbe. * Allge- meine Naturgeschichte der Jnsekten: Derselbe. Geschichte. Fortseßung der Geschichte der Griechen: Prof. Nos patt. * Fortseßung der allgemeinen neuern Geschichte bis zum Pa- riser Frieden 1815: Derselbe. Historische Uebungen: Derselbe. Kunst -Geschicyte. ? Veber den Charaktèr und die Haupt-Epochen der christlichen Kunst: Prof. Clemens. Kla f- sishe Philologie. * Erklärung der Nede des Demosthenes vom Kranze: Professor Winiewski. ® Erklärung des Panegyricus des Jsokrates, fortgeseßt, im philologischen Se- minar: Derselbe. Erklärung der Satiren des Persius: Prof. Dey cks. * Cicero's Philippische Reden, im philologischen Seminar: Derselbe. Metrik der Griechen und Nömer, verbun- den - mit prafktishen Uebungen: Professor Winitewski. MorgenländischeSpracen. Hebräishe Grammatif in Verbindung mit Ue- berseßung einiger Kavitel der Genesis und einiger ausgewählter Psalmen: Prof. Reinke. Ara- bishe und syrishe Grammatik in Verbindung mit Ueberseßung der Fabeln des Lokman oder \syrischer Schriftsteller: Derselbe. * Erklä- rung arabisher Schriftsteller: Derselbe. DeutscheSyrache undLitteratur. *Ge- schichte des deutshen Epos und Erklärung der Nibelungen : Professor Dey cks. Neuere Sprachen. * Erklärung des Merchant of Venice bon SChafspeare: Dr. Schipper. Eng- lische oder französishe Gramuatik nebst prafk- tischen Uebungen und Anleitung zum Englisch- oder Französish-Sprechen: Derselbe.

_Das Lesezimmer der Paulinishen Bibliothek ist Montags und Donnerstags von 10 bis 1 Ubr geöffnet ; außerdem können Dienstags und Frei- tags in denselben Stunden, unter den bekannten geseßlichen Bestimmungen, Bücher nah Hause mitgenommen twerden. :

Die Uebungen des philologisch: pädagogischen Seminars unter Leitung der Professoren Dey cks E Winiewski finden fünfmal wöchentlich

ait.

Das naturhistorische Museum und der bota- nische Garten werden bei den Vorlesungen be- nußt, und steht außerdem den Studirenden der Zutritt zu diesem tägli, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, zu jenem nach mit dem Direktvr desselben genommener Nücksprache offen. Ebenso das chemische Laboratorium, das phyfi- kalishe Kabinet, der mathenmatisch-astronomische Apparat, das Normal-Herbarium und die Samm- lung anatomisher Präparate.

Zum Studium, so wie zur Anlegung von Herbarien fkönnen- die Studirenden, unter den ei dem technischen Vorsteher des botanischen Gartens Prof. Karsch, so wie beim Gärtner desselben einzusehenden Bedingungen, vom 1ften Mai bis zum 1. Oktober wöchentlih einmal Pflanzen-Exemplare erhalten. Der Anfang der Vorlesungen is auf den 7, April festgeseßt.

[343] Bekanntmachung.

Die Anfertigung der Schmiede - Arbeiten be- hufs der diesjährigen Unterhaltung der öffent- lichen Rinnsteinbrückten, Kanäle 2c. soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden.

Dies wird - mit dem Bemerkén bekannt ge- macht, daß die Bedingungen, unter welchen die Submisfionen bis zum 17ten k. Mts. einzu-

\ Köln soll im Ganzen oder im Einzelnen an

reichen sind, in unserer Registratur zur Einsicht ausliegen. Berlin, den 25. Februar 1856. Königl. Ministerial-Bau-Kommission.

[360] Bekanntmachung.

Das in fkiehnenen Bohlen, Halbholz und | Schaalen bestehende Bauholz zu der diesjähri- gen Unterhaltung der Rinnsteinbrücken und Kanäle 2c. soll im Wege der Submission gelie- fert werden.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt ge- macht, daß die desfallsigen Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausliegen und die Submissionen bis zum 13ten k, M. einzu- reten. find. - :

Berlin, den 27. Februar 1856. Königl. Ministerial-Bau-Kommission.

[327] Köln-Mindener Eisenbahn.

S S

S F Nheinbrücke bei Köln. Die Lieferung, Bearbeitung und Aufstellung des Eisen- werkes zur Rheinbrücke bei

sichere Unternehmer vergeben werden. Schrift- liche Anerbietungen hierzu werden bis 15, April d. J. bon uns entgegengenommen.

Der eiserne Brücken-Ueberbau überspannt 4 Oeffnungen von 313 Fuß lichter Weite, ist im Ganzen 1320 Fuß lang, 55% Fuß breit, und wird von vernieteten Eisenplatten, Flachstäben und Winkeleisen gebildet. Das Gewicht des gesammten hierzu erforderlichen Walzeisens be- trägt etwa 80,400 Centner. Die Zeichnungen fönnen im Brückenbau - Büreau, {Frankenplaß Nr. 10, eingesehen werden; die speziellen Eisen- verzeihnisse und Bedingungen ‘sind daselbst käuf- li für 15 Sgr. zu haben. Auch wird der Brückenbaumeister, Herr Wasserbau - Jnspektor Lohse, auf portofreie Anfragen Auswärtiger bereitwilligst weitere Auskunft geben.

Köln, den 25. Februar 1856.

Die Direction.

E M Bekanntmachung. Zur Ausloosung der am 1. Juli d. J. plan- mäßig einzulbsenden 164 Stück Prioritäts-Actien und 108 4 Obligationen unserer Gesellschaft haben wir Termin auf Donneriiag, den 20. Var c. Vormittags 10 Uhr, in unserem Administrations-Gebäude hier anbe- raumt, zu welchem den Jnhabern von Priori- täls-Actien und Obligationen gegen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist. | S Zugleich bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß die Prioritäts-Actie Nr. 3424 und die Prioritäts-Obligationen A 25: Nr. 18,100. 20,120. 21,198. 24,198. 29,997. 26,698. 27,105. und 27,9938. aus der Verloosung im Jahre 1854, ferner : die Prioritäts-Actien i Nr 26 4411. 2280. 3600. 4007, 5196. 5305. 5435. T7049. 7384. TT59. TTTI. S967. 8771. 8826. 9548. 9642. 12,263. 13,316. 14,272. 14,289. 14,411. 14,412. 15,124. 15,141. 15,977. 17,582 und die Prioritäts-Obligationen 4190 : Nr. 19,029. 21,892. 22,949. 23,031. 24,916, 24,822. 26,120. 26,636. 27,003. 27,898. 29,549. 29,554. 31,278. 32,473.

Ï Î

aus der Verloosung im Jahre 1899 : bis jeßt nit zur Einlösung präsentirt ivorden sind, und fordern die Jnhaber derselben hier-

423

mit auf, gegen deren Rückgabe den Nominal-

. werth bei uné in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 1. März 1856. Direktorium der Magdeburg - Côthen - Halle- Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

| [359]

Schlesische Hütten-, Forst- und Bergbau-Gesellschaft Minerva.

Unter Bezugnahme auf unsere Anzeige vom 4. Dezember v. J. werden hiermit die Jnhaber von Juterims-Actien-Bescheinigungen wiederholt in Kenntniß geseßt, daß die dritte Einzahlung

in De Ut Don O S 1D Mary 1890, mit 10 pCt. oder 20 Thlr. pro Actie nebs 7. Sgr. 6 Pf. an Zinsen festgeseßt ift. Die Zahlung ist bei den nachbenannten Han-

| delshäusern

in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und Nobert Warschauer u. Co.,

in Breslau bei Ruffer u. Co. und C. T. Löbbedcke u. Co,

in Hamburg bei Salomon Heine,

in Cöln bei Salomon Oppenheim jun. u. Co.

zu leisten.

Jnhaber von Jnterims-Actien-Bescheinigungen, welche die Jnnehaltung des vorstehend bezeich- neten Termins versäumen, verfallen den Bestim- mungen der §§. 6 und 7 des Gesellschafts- Statuts.

BLeslau, den 2. Mi 1890.

Der Verwaltungs-Rath der Gesellschaft Minerva.

[358] Bekanntmachung.

Weimarische Bauk.

Ju Gemäßheit des §. 32, 1- des revidirten Bankstatuts hat der Verwaltungsrath der Wei- marischen Bank auf dem Grunde des Rechnungs- Abschlusses für das Jahr 1855 beschlossen, die Dividende der Weimarischen Bank - Actien auf das Geschäftsjahr 1855 im Ganzen auf

Sechó und ein Viertel Prozent festzustellen. Dieselbe wird den Actionairen fol- gendermaßen gewährt:

1) Die Besißer von Actien Litt. A., welche für die erste Jahreshälfte gegen Einlicferung des Dividendenscheins Nr. 1 abschläglich bereits zwei Thaler ausgezahlt erhalten haben, empfan- gen gegenwärtig zur Erfüllung gegen Ausliefe- rung des Dividendenscheins Nr. 2 weitere vier Thaler sieben Groschen sechs Pfennige pro Actie,

2) Diee Beslber von Actien litt. B. aber, welchen nach der ersten Jahreshälfte zwei Pro- zent der geleisteten Einzahlungen mit elf Gro- schen sechs Pfennigen durch Aufrechnung an der nächsten Einzahlung bereits abschläglich gewährt worden sind, erhalten gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nx. 2 die thnen noch zuste- henden vier und ein Viertheil Prozent:

a) wenn sie im Juli oder August vorigen Jahres die Vollzahlung geleistet haben, mit weiteren drei Thaler fünf Groschen, und

b) wenn sie die Vollzahlung erst im Novem- ber vorigen Jahres geleistet baben, mit weiteren zweiThaler sieben Groschen sechs Pfennigen pro Actie,

an folgenden Stellen ausgezahlt:

in Weimar bei der. Hauptstelle der Bank, i

in Greiz und Pößneck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Comp. und bei Breest u. Gelpdcke,

in“Fränkfurt a. M. bei ?Räphael Evo- langer,

in Leipzig bei Heinrich Küstner u.

Comp. und bei dem dortigen Agenten der Weimarischen Bank, H. Edel,

in Magdeburg bei Spir u. Richter,

in Oresden bei Günther u. Rudolph

und

in Chemniy bei Louis Benndorf.

Weimar, am 23, Februar 1856.

Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank. Jm Namen desselben der Vorsißende:

Stichling-

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| | | l

Bekanntmachung.

Weimarische Bauk.

Die geehrten Actionaire der Weimarischen Bank werden hierdurch zu der

Sonnabend, den 29. März d. J,

hier in Weimar stattfindenden ordentlichen General-Versammlung eingeladen. Dieselbe wird wiederum im sogenannten Bernhardssaale des hiefigen Rathhauses abgehalten werden und Morgens zehn Uhr beginnen.

Jndem wir ferner zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß jeder der geehrten Actionaire den vom Verwaltungsrathe festgestellten Geschäfts- bericht der Direction Über das abgelaufene Jahr vom 4. März an gratis an folgenden Stellen entnehmen kann :

in Weiilar hei: der Hauptftelle. der

Bank, in Greiz und Pôößneck beï den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und bei

_Bréest u, Gelpcke;

in 4 n kfurt a. M. bei Raphael Erlanger,

in Letpzig bei Heinrih Küstner u. Co. und

bei H. Edel, dortigem Agenten der Wei- marischen Bank,

in Magdeburg bei Spir u. Richter,

in Dresden bei Günther u. Rudolph, und

in Chemnißt bei Louis Benndorf, weisen wir zugleih in Betreff des Besuchs der General-Versammlung auf folgende statutmäßige Bestimmungen und fonst getroffene Anordnun- gen bin:

1) Jn der General - Versammlung zu erschei- nen und an den Beschlüssen derselben Theil zu nehmen sind nur diejenigen Actionaire berech- tigt (Y. 55 des revidirten Bankstatuts), welche am Tage der General - Versammlung und wäh- rend der Dauer derselben nicht unter zehn, seit mindestens drei Wochen vor diesem Tage (also mindestens seit dem 1. März d. J.) ununter- brochen auf ihre Namen in den Büchern der Gesellschaft einget1agene Partial-Actien besißen und über diesen Besiß sih entweder dur die Actien selbst oder durch einen, zugleich die Num- mern dex Actien angebenden Depositions\chein einer öffentlichen Bek örde oder einer der vorhin genannten auswärtigen Bankstellen und Firmen, bei welcher fie die Actien niedergelegt haben, ausweisen.

2) Jeder stimmberechtigte Actionair, der sich als solcher in der so eben unter 1 angegebenen Weise ausgewiesen hat, kann sich im Verhinde- ruugsfalle durch einen anderen stimmberechtig- ten Actionair, welchen er durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht legitimirt hat, in der General-Versammlung vertreten lassen.

Firmen können ohne besondere Bevollmä cch- tigung ihr Stimmrecht durch einen ihrex Theil- haber oder durch ihre Prokura - Träger, Ge- meinden und öffentliche Justitute durch einen ihrex Nepräsentanten, Ehefrauen durch ihre Ehemänner und Minderjährige durch ihre Vor- münder ausüben. Niemand kann für sih und als Vertreter abwesender Actionaire mehr als 24 Stimmen in si vereinigen (§. 54 des rebi- dirten Bankstatuts)

3) Gegen Vorzeigung der Actien oder Depo- sitions\cheine, so wie der Vollmachts-Urkunden, welche entweder Tags vorber, Morgens von 9 Uhr bis 1 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr bis 7 Uhr, im Banklokale hierselbst oder am Tage der General-Versammlung, Mor- gens von 8 bis 10 Uhr, bei cinem im hiesigen Rathhause zu diesem Behufe eingerichteten Büreau der Weimarischen Bank, von da an aber nicht mehr, erfolgen kaun, wird, sobald die Legitimation genügend erbracht ist, eine Be- scheinigung, die als Einlaßkarte zur Versamm- lung dient, und mit ihr zugleich die nöthige Zabl von Stimmzetteln ausgehändigt.

4) Den Actionairen steht frei, Anträge vor die General - Versammlung zu bringen. Dies fann jedo nur in dem Falie geschehen, wenn ‘in motivirter Antrag spätestens 14 Tage vor der anberaumten General - Versammlung dem Verwaltungsrathe schriftlich eingereiht und von mindestens 5 Actionairen, deren jeder wenigstens zchn auf seinen Namen eingetragene Partial- Actien besißen muß, unterschrieben ist. (§. 60 des revidirten Bankstatuts).

Weimar, am 23, Februar 1856. : Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank Im Namen desselben der Vorfißende: Stichling.