1856 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

426

erfolgen könne, und stellt den Antrag, daß dieser Ausdruck auch a Geset E werde, welher Antrag, von mehreren Rednern unterstüßt, zum Beschluß erhoben wurde. L:

Großbritannien und Jrland. „London, 4, März. Jn der gestrigenUnterhaus-Sißun g erklärte Lord Palmerston «ls Antwort auf eine Frage Disraeli?s, in der ersten Sißung der pariser Konferenzen sei beschlossen worden, daß das wiener Protokoll und die in demselben von Seiten Rußlands ange- nommenen Artikel die Gültigkeit eines Präliminar - Friedens- Vertrages haben und daß die Bevollmächtigten sofort zur Erörte- rung der anderen Fragen {reiten sollten,

“Die „, Morning Post ‘“’ meldet, die Fragen wegen Nikolaje}f?s, der Alands -Inseln und der griechischen Kirche seien noch nicht erledigtz über Nikolajes} werde bei Besprechung des dritten Punktes verhandelt werden.

Frankreich. Paris, 3, März. Der türkische Botschafter hat gestern dem Kaiser und der Kaiserin den Botschafter der Pforte zu London, Mussurus Bey, vorgestellt. Die Entbindung der Kaiserin wird bis spätestens zum 14, März erwartet. Wie ver= sautet, arbeitet der Senats-Präsident Troplong an einem Berichte, der die Uebersiedelung aller Findelkinder von 10 bis 12 Jahren aus Frankreih nach Algerien bezweckt, wo sie bei den Kolonisten als Lehrlinge untergebracht und für die Landwirthschaft / herange=- zogen werden sollen, Die Gesammtzahl aller Findlinge im Lande wird zu 125,000 angegeben,

Spanien. Aus Madrid schreibt man unterm 27, Februar : „Seit einiger” Zeit empfangen die Minister und andere Behörden täglich anonyme Briefe, worin ihnen mit Umsturz und Ermerdung gedroht wird, Die gestern erfolgte gerihtliche Verurtheilung des Milizsoldaten, der einen Stadtsergeanten ermordete, zur Todesstrafe der Erdrosselung hat einige Aufregung verursacht, und es geht das Gerücht, daß Pucheta eine Meuterei vorbereite, um die Vollziehung des Urtheils zu verhindern. Die Behörde ist auf ihrer Hut, und die Polizei namentlich zeigt sich sehr wahsam. So wurde erst gestern Abends der vor zwei Tagen aus Paris zurückgekehrte Gonzales Bravo von ihr in seiner Wohnung aufgesucht und, da er nicht zu Hause war, für ihn die schriftlihe Weisung zurückgelassen, daß er sofort Madrid zu verlassen und sih nach Ferrol zu begeben habe. Er soll im Verdachte stehen, mit politischen Aufträgen der zu Paris sih aufhaltenden Mitglieder der gemäßigten Partei versehen zu sein, die nah der Ueberzeugung der Regierung innere Unruhen Veroorzuen vezweden, Dle BUdgetL=-Kommission hat nach langen und stürmischen Erörterungen drei Anträge von Mit- gliedern ihrer Unter - Kommission, welche auf wesentliÞhe Um-

gestaltung des Santa-Cruz'schen Finanzplanes hinzielten, der Reihe

nah verworfen und bloß den Bericht des Herrn Leon y Medina genehmigt, der die Vorschläge der Regierung nur unbedeutend ab- ändert, Santa Cruz hatte aber auch entschieden erklärt, daß das ganze Kabinet, Espartero einbegriffen, abtreten werde, wenn der vorgelegte Finanzylan nicht von den Cortes gutgeheißen werde,

Italien. Turin, 29, Februar, Die Werbungen für die englisch =italienishe Legion scheinen eingestellt zu sein, Der „Pie- monte“’ meldet: Das Gesuch des Baron Eichthal, eiue Kreditanstalt in Neapel zu gründen, sei zurückgewiesen worden,

Türkei. Aus Marseille, 3, März, wird telegraphirt: „Der „Borysthenes“' ist mit Nachrichten aus Konstautinopzel vom 29, Februar in unseren Hafen eingelaufen. Der europäische Han- delsstand hatte den Gesandten die Verlegenheit auseinandergeseßt, in welher sich der Handel befinde, und um eine {chleunige Reform des Geldwesens gebeten, Ein furchtbarer Sturm hat bei Konstau- tinopel und bei Varna stattgefunden. Eine große Anzahl Schiffe im Bosporus hat starke Beschädigungen erlitten, und inehrere sind zu Grunde gegangenz 17 Minarets sind eingestürzt. Zu Samsun in Kleinasien haben wiederholte Erdbeben stattge- funden und bedeutende Verheerungen angerichtet, Die Bewohner fampiren unter freiem Himmel. Die Getreidepreise sind be- deutend gesunken. Aus Algerien sind zwei Feldbattericen nah dem Orient gesandt worden, Die Nachrichten aus der Krim reichen bis zum 21, Februar. Es herrschte daselbst eine sehr heftige Kälte, Das Fort St, Paul war zerstört und das Quarantaine=-Fort unterminirt worden, Die Engländer rüsteten sih zu einer Expedition, deren Ziel unbekannt war, doch betrachtete man Trapezunt als den muthmaßlichen Landungsplaß. Omer Pascha befand sich noch immer zu Redut - Kale; der Plan, ein

ottomanisches Heer zu Trapezunt zusammenzuziehen, war aufgegeben t x Patriarche! der Glaubensgenossenschaft die erforderliche Ermächtigung von der hohen

worden. Briefen aus Eupatoria vom 17, Februar zufolge litten die daselbst liegenden türkischen Truppen sehr am Skorbut, Der Nachricht, daß 1500 Piemontesen in die Hospitäler zu Konstan- tinopel gesandt worden seien, wird widersprohen. Zu Jeni = Kale befanden si im Ganzen nur 900 Kranke. General Williams wird gegen den ehemaligen Kommandanten von Kinburn, General Kokono- witsh, ausgewechselt werden. General Smith hatte den Befehl über die Baschi-Bozuks wieder übernommen: Zu Varua hatte es am 20, Februar geschneit, Die zu Schumla stehenden ottomanischen

Kosaken hatten si Verstöße gegen die Disziplin erlautt, welche jedoch sofort unterdrückt wurden.““

Folgendes ist der Text des am 21. Februar zu Konstantinopel veröffentlihten Firmans, welcher die Reformen enthält, vie der Sultan zu Gunsten der christlichen Konfessionen und der übrigen niht-muselmännischen Kulte dekretirt hat:

Dir, mein Großvezier Mehemet Emin Ali Pascha, geschmüdckt mit meinem Kaiserlichen Medschidsche-Orden erster Klasse und mit dem Orden des persönlichen Verdienstes, meinen Gruß! Möge Gott dir Größe verleihen und deine Macht verdoppeln! Mein innigster Wunsch ist stets gewesen, das Glü aller Unterthanenklassen , welche die göttlihe Vorsehung unter meinen Kaiserlichen Scepter gestellt hat, zu sichern, und seit meiner Thronbesteigung habe ih unablässig nach diesem Ziele getrachtet. Dem Allmächtigen sei es gedankt! dieses unausgeseßte Streben hat bereits viele gute Früchte getragen. Von Tage zu Tage mehrt si der Reichthum und das Glück der Unterthanen meines Neiches. Da ich jeßt die neuen zur Herbeiführung eines der Würde meines Neiches und der Stellung, die es unter den civilisirten Nationen einnimmt, entsprechenden Zustandes der Dinge eingeführten Reglements. zu erneuern und noch zu erweitern wünsche und da die Nechte meines Neiches jeßt durch die Treue und die löblichen Anstrengungen aller meiner Unterthanen und durch die wohlwollende und freundschaftliche Mitwirkung der mit mir verbündeten edeln Großmächte eine Weihe erhalten haben, welche der Anfang einer neuen Aera sein muß: so will ich das innere Wohlsein und Gedeihen vermehren, das Glü aller meiner Unterthanen, die in meinen Augen alle gleich und mir gleich theuer, so wie unter fih durch die herzlichen Bande des Patriotismus geeint sind, begründen und die Mittel sichern, täglich mehr die Wohlfahrt meines Neiches zu fördern.

Jch habe daher Folgendes beschlossen und dessen Ausführung befohlen :

Die allen Unterthanen meines Neiches ohne Klassen- und Glaubens- unterschied durch meinen Hattihumayun von Gulhané und die (eseße des Tansimat verheißenen Garantieen werden hiermit bestätigt und befestigt, und wirlsame Maßregeln sollen ergriffen werden, damit sie ihre volle und ganze Wirkung erhalten.

Alle ab antiquo und zu früheren Zeiten den chriftlichen Gemeinden oder anderen nichtmuselmännischen Niten, die in meinem Neiche unter meinem schirmender Schuße bestehen, bewilligten geistlihen Privilegien werden bestätigt und aufrecht erhalten. ;

Jede christliche oder jede andere nicht muselmännishe Gemeinde soll gehalten sein, binnen einer bestimmten Frist und mit Beistand einer in

ibrem Schooße zu diesem Ende gebildeten Kommission, mit meiner hohen

Genehmigung und untex Aufsicht meiner hohen Pforte eine Unter- suchung ihrer Freiheiten und Privilegien vorzunehmen und dabei die von dem Fortschritte, der Jutelligenz und der Zeit geforderten Neformen zun dien, Um fle meinen . hoben Pfsyrte zu Untewbreiten. . Die Den Pattiarwen Und den Bis@bfen de chGriltliGen vom Sutlan Mahomed 1. und seinen Nachfolgern zugestandenen Gewalten sollen mit der neuen Stellung, welche meine edelmüthigen und wohl- iwollenden Absichten diesen Gemeinden sichern, in Einklang gebracht wer- den. Das Prinzip der lebenslänglichen Ernennung der Patriarchen soll nach Nevision der gegenwärtig in Kraft befindlichen Wahlvorschriften streng, dem Juhalte ihrer Juvestitur - Firmans gemäß, angewandt wer- den. Die Patriarchen, Metropolitane, die Erzbischöfe und Bischöfe und Nabdbiner sollen bei ihrem Amtsantritt auf eine gemeinschaftlich zwischen meiner hohen Pforte und den geistlichen Oberhäuptern der ver- schiedenen Gemeinden vereinbarte O Dit erden, Bie kirchlichen Abgaben jeder Form und Beschaffenheit sollen abge- schast und durch Fixirung der Einkünfte der Patriarchen und Ge- meinde - Oberbäupter und durch Anweisung von Gehalten, die in billiger Weise der Wichtigkeit, dem Nange und der Würde der verschiedenen Mitglieder der Geistlichkeit angepaßt sind, erseßt werden. Dem beweg- lichen und unbeweglichen Vermögen der verschiedenen christlichen Kleri soll kein Eintrag geschehen. Gleichwohl soll die weltliche Verwaltung der christlichen Gemeinden oder anderer nicht muselmännischer Niten unter die Aufsicht einer Versammlung gestellt werden, die in jeder dieser Ge- meinden unter den Mitgliedern der Geistlichkeit und den Laten auszu- wählen ift. :

Jn den Städten, Flecken und Dörfern, in welchen die gesammte Be- völkerung demselben Kultus angehört, soll der Wiederherstellung der Gotteshäuser, der Schulen, Hospitäler und Kirchhöfe nach ihren ursprüng- lichen Plänen kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, Jn den Fällen eines neuen Baues sollen die Pläne dieser verschiedenen Gebäulichkeiten bon den Patriarchen oder den Häuptern der Glaubensgenossenschaften genehmigt und der hohen Pforte vorgelegt werden, die sie in einer bestimmten Frist genehmigen oder ihre Bemerkungen darüber mittheilen soll. Jeder Kultus soll in den Lokalitäten, in welchen keine andere Glaubens-

genossenschaft wohnt, in seinen äußern gottesdienstlichen Handlungen durch-

aus feiner Beschränkung unterliegen. Jn den Städten, Flecken und Dörfern,

| in welchen die Glaubensgenossenschaften nicht gemischt sind, aber jede

einen besonderen Distrikt bewohnt, darf jede, indem sie si) nach den obigen Bestimmungen richtet, ihre Kirchen, Krankenhäuser, Schulen und Kirchhöfe wieder herstellen, Handelt es sich um die Errichtung neuer Gebäulichkeiten, so soll von Seiten der Patriarchen oder der Häupter

Pforte begehrt werden, welche, wenn keine Verwaltungshindernisse vor- liegen, dieselbe in leßter Entscheidung ertheilen wird. Die Mitwirkung der Vertwaltungsbehörde in allen Fällen dieser Art wird gänzlich un- entgeltlih sein. Die Negierung wird Maßregeln ergreifen, um jedem Kultus, die Zahl seiner Anhänger mag sein, welche sie wolle, die volle FFrei- heit seiner Ausübung zu sichern. :

Jede Unterscheidung oder Bezeichnung, welche die Absicht hat, irgend eine Klasse meiner Unterthanen einer andern in Betreff des Kultus, dev Sprache und der Race unterzuordnen, soll auf immer aus den Verwal

42

tungs-Protokollen entfernt werden. Geseßze werden jede beleidigende oder verleßende Bezeichnung zwischen Privaten oder von Seiten der Behörden strenge ahnden. Jn Betracht, daß alle Kulte in den ottomanischen Staaten frei ausgeübt werden, soll kein Unterthan meines Reichs ‘in der Ausübung seiner Religion beengt und in dieser Hinsicht auf keine Weise beunruhigt werden. Niemand soll gezwungen werden, seine Religion zu berändern. E

: Da die Wahl und Ernennung aller Beamten meines Neichs gänz- lich von meinem souverainen Willen abhängt, sollen alle Unterthanen meines Reichs ohne Unterschied der Nationalität zugelassen werden, und dies nach ihren Fähigkeiten und Verdiensten und in Gemäßheit von Ver- fügungen, welhe im Allgemeinen die Anwendung dieses Gruntsaßes regeln. Alle Unterthanen meines Reichs sollen ohne Unterschied in den gegenwärtigen und zukünftigen Eivil- und Militairschulen der Negie- rung zugelassen werden, wenn fie die Bedingungen des Alters und der Prüfung erfüllen, welche dur besondere Verordnungen in Betreff der genannten Schulen festgestellt werden sollen. Außerdem is jede Glau-

bensgenossenschaft befugt, öffentliche Schulen für Wissenschaften, Künste | , nach den geseßlichen Formen auf alle Unterthanen meines Reiches Anwen-

und Industrie zu errichten; nur soll die Unterrichtsweise und die Wahl der Lehrer an den Schulen dieser Art der Ueberwachung cines gémischten Naths für den öffentlichen Unterricht, dessen Mitglieder durch mi er- nannt werden, unterliegen. e :

Alle kommerziellen, korrektionellen und friminellen Streitigkeiten, in welche Muselmänner und Christen oder Mitglieder einer nicht musel- männischen Glaubensgenossenschaft verwickelt sind, sollen gemischten Gerichtshöfen zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Sizungen dieser Gerichtshöfe sind öffentlich; die Parteien werden dort gegenübergestellt und werden ihre Zeugen vorführen, deren Aussagen ohne Unterschied unter Leistung eines Eides, der nah dem religidsen Geseße eines jeden Kultus abgefaßt ist, aufgenommen werden. Die Prozesse, welche sich auf Civilangelegenheiten beziehen, werden wie bis jeßt nah den Geseßen und Verordnungen vor gemischten Provinzialräthen in Gegenwart des Souverneurs und der Richter des Orts öffentlich verhandelt und abge- urtheilt werden. Die besondern Civilprozesse, wie die über Nachfolge, Erbschaften und andere dieser Art können auf Verlangen der Parteien vor den Nath der Patriarchen oder Glaubensgenossenschaften verwiesen werden, wenn sie unter Mitgliedern desselben Kultus stattfinden, Die gegenwärtigen Geseße, correctionelle und kommerzielle, und dieVerordnungen über das Prozeßbverfahren bor den gemischten Gerichtshöfen follen 0] nell als möglich vervollständigt und kodisizirt werden. Unter der Aufsicht meiner hohen Pforte werden diese Gesehe in allen Sprachen meines Neiches verkündet werden. In der möglichst kürzesten Frist soll zu der Reform des Straf- Systems in sciner Anwendung auf Gefangen -, Straf- und Zuchthäuser ind andere Anstalten dieser Axt geschritten werden, um die Rechte der Gumanität mit denen dexr Gerechtigkeit in Einklang zu-bringen. Körper- liche Strafe, slb in den Gefängnissen, darf nux in Uebereinstimmung mit Zuchtpolizei- Verordnungen angewendet werden, die von der hohen Bforte erlassen VWULDen, und Nlles, Was nur aus die Tortux hinweist, sol gänzlich abgeschafft sein. Zuwiderhaudlungen hiergegen sollen strenge bestraft werden und außerdem in Gemäßheit des Straf - Codex die ver- hängte Strafe für die Behörden nach sich ziehen, welche sie anbefohlen,

für die Agenten , welche sie ausgeführt haben.

Die Organisation der Polizei in der Hauptstadt, in den Provinzial- tädten und auf dem Lande soll in einer Weise rebidirt werden, um [len friedlichen Unterthanen meines Reiches die wünschenswerthen Sicher- beiten in Betreff ihrer Person und ihres Eigenthums zu gewähren.

Die Gleichheit dex Besteuerungen zieht die Gleichheit wie die der Pflicbten die der Nechte nach sich; aus diesem Sru1 0 die christlichen Unterthanen, so wie die einer nmihtmuselmännischen Glau- bensgenossenschaft, den Obliegenheiten des Aushebungsgeseßes zu genügen, Der Grundsaß der Stellvertretung oder des Loskaufs wird zugelassen. | l

(% M

N entr L) U G

1.41 1de haben

In der möglichst kürzesten Frist soll ein vollständiges Geseß über die

Aufnahmê- und Dienstweise dexr christlichen Unterthanen in der Armee erlassen werden, welches ihnen die geziemendste Stellung in derselben sichert. : Mit der Zusammenseßung der Provinzial- und Kommunalräthe joll eine Reform zu dem Zwecke vorgenommen twerden, die Wahrheit der Wahl der mufelmännischen und nichtmuselmännischen Vertreter* und die

4A

hohe Pforte wird Vorsorge in Betresf der Anwendung der wirfsamsten Mittel treffen, um genau das Resultat dex Berathschlagungen und Ent- \chcidungen zu wissen und zu kontroliren. Da die Geseße, welche den An- und Verkauf und die Verfügung der Immobilien regeln, sür alle meine Unterthanen gleich sind, soll es den Fremden gestattet sein, Grundvermögen in meinen Staaten - zu besißen, indem sie fi den Geseßen und den Verfügungen der Polizei unterwerfen, und dieselben Lasten wie die Eingebornen tragen und dies in- Folge von Uebereinkünften, die noch mit den fremden Mächten getrofsen werden sollen. Die Steuern find von allen Unterthanen meines Reiches, ohne Unterschied der Klasse und des Kultus, unter demselben Titel beizutreiben, Man wird die raschesten und energishsten Maßregeln ergreifen, um die Mißbräuche bei der Erhebung der Steuern und namentlich der Zehnten zu verbessern. Das System der direkten Erhebung soll nah und uach und so bald es geschehen kann, an die Stelle der Verpachtungen in

allen Staatseinkfünften treten. So lange jenes System in Kraft bleibt, |

soll es unter den strengsten Strafen allen Agenten der Staatsbehörde und

allen Mitgliedern der Medglis untersagt sein, diese -Pachtungen, die |

öffentlich unter den Meistbietenden stattfinden werden, an sich zu stei- gern oder irgend ein Interesse an ihrer Ausbeutung zu haben. Die Lokalsteuern sollen, so viel als möglih, auf eine Weise fest- estellt und umgelegt werden, daß fie nicht die Quelle der Production verühren, noch die Bewegung des innern Handels stören.

Die Arbeiten des öffentlichen Nutens sollen eine passende Dotation erhalten, zu welcher die Spezial - Auflagen derjenigen Provinzen beitra-

Freiheit der Abstimmung in den Nathsversammlungen zu sichern. Die |

d -

gen sollen, welche berufen sind, sich der Anlegung der Commukications-

| Straßen zu Wasser und zu Lande zu erfreuen.

Ein s\pezielles Geseh is bereits erlassen, welches verfügt, daß das Budget der Staats - Einnahmen und Ausgaben periodisch und wenn möôglich ein Jahr im Voraus dem großen Justizrathe mitzutheilen ift ; dies Gesez foll auf das Gewissenhafteste beobachtet werden. Das

| Budget soll alljährlich veröffentliht und eine Nevision der mit einem | jeden Amt verbundenen Gehalte vorgenommen werden.

Die von meiner hohen Pforte designirten Oberhäupter und ein Ab-

| geordneter einer jeden Gemeinde sollen einberufen werden, um an den

Berathungen des obersten Justizrathes in allen Angelegenheiten, welche die allgemeinen Jnteressen meines Neiches betreffen, Theil zu nehmen. Das Mandat der Abgeordneten läuft auf ein Jahr. Dieselben “find beim Antritt ihrer Functionen zu beeidigen. Alle Mitglieder des Rathes haben in den gewöhnlichen und außergewöhiklihen Versammlungen frei

| ihre Meinung und ihre Stimme abzugeben, ohne daß sie jemals darüber

beunruhigt werden dürften. Die Gesege wegen Bestechung, Erpressung und Unterschleif sollen

dung finden, zu welcher Klasse sie auch gehdren und welches ihre

Functionen auch sein mögen.

So bald wie möglich wird man sich mit der Reform des Münz-

| systems meines Neiches, mit der Errichtung von Banken und anderen

Institutcn des öffentlichen Kredits, welche die Hülfsmittel des Landes vermehren müssen, so wie mit der Erbauung von Straßen und Kanälen, welche die Communication erleichtern werden, beschäftigen. Alles, was

| den Handel und die Landwirthschaft bemmen kann, soll beseitigt werden.

Um dies Ziel zu erreichen, wird man den Geist und die Erfahrung Europas zu Nathe ziehen.

Das ist mein Befehl und Wille, und Du; der Du mein Großvezir bist, wirst, wie es Brauch, sowohl in meiner Hauptstadt als auch in allen Theilen meines Neiches, diesen kaiserlichen Firman veröffentlichen lassen, und aufmerksam darüber wachen, daß alle darin enthaltenen Befehle mit strengster Pünktlichkeit ausgeführt werden.

Aus Giurgevo wird der „Pr. C.“ unter dem 18, Feb richtet: „Heute trafen hier wieder, vont Bukarest kommend, 50 gefertigte Wägen und 200 daselbst angekaufte Pferde für das eng=- ische „Land=Transport-Corps““ ein, vie sofort nach Rustschuk expe= dirt wurden, um nah der Krim geschickt zu werden. Die Donau=-

E ) A

rudai G Dort

1A

V H

A

| damyf\chifffahrts - Gesellschaft hat bereits ihre Tarife ausgegeben

und den diesjährigen Dienst auf der unteren Donau begonnen; mehrere Passagierschisse und Remorgqueure sind bereits hier vorbei passirt. Bis gestern erfreuten wir uns des \{önsten Frühlings= wetters bei 12—13 Grad Wärmez gestern Nachts brachte uns aber ein heftiger Nord-Ostwind eine Kälte von 4 Grad.“ Dánemark. Kopenhagen, 3. März. Die Regierung legte heute (im Reichsrathe) ein Normal-Budget von 28 Millionen und zwei Zulage - Bewilligungen von 5 Millionen Rthlr. Reichs-

münze, so wie einen Zusaß zu §. 5 der Verfassung vor, demzufolge

C l f 7 s / - t f, ‘ad F J L S R der Thronfolger unmittelbar ohne Eidesleistung auf. die Verfassung oie Regierung antritt. Lehmann trug auf Oeffentlichkeit der Ver-

kan lar A 01 4 (- F JANDIUHIden an (D O)

Abends.

( Wolffs Tel. Bur.) Cari! 3 T) 4 F, 4 d 4 q) G0 ‘(4 otmanotenGE o 111 N v4 {t alligs Ae U DET CEDUNTE 1E CIGETLO En Un DTnO

Grei, Vienitag, 4. Var, f

O 3 E M V4 A Ea A CCAY É 4 U U V E a 4 Nachrichten aus Konstantinopel bis zum 25sten v. .M. Nach den OrteTen DeI 1 UCITeL eitung herriMi

S G N Lt in den Militair- C E A5 Vin (4a ( ( S4 CoYtn ) tor foi

Hospitalern zu Konstantinopel eine fehr große Sterblichkeit. Vie

griehis{che Geistlichkeit hat den die Reformen betreff cheriff noch nicht vecöffentlicht, Aus der Krim wird vom

: 18, Februar gemeldet, Scorbut daselbst um sich greife.

Athen, Jreitag, 29... Februar. (Wolfs Tel. BDUl,). QU Ministerwechsel hat stattgefunden. Scalistris hat das Portefeuille

der Justiz, Rangabis das der auswärtigen Angelegenheiten

ubernonmen.

Statistische Mittheilungen.

Durch ein ganz neuerdings (23sten v. M.) veröffentlichtes Gesetz wurde der Effektiv- Bestand der spanishen Marine für das lau- fende Jahr folgendermaßen festgestellt. Für den allgemeinen Dienst wur- den 25 Fahrzeuge bestimmt und zwar insbesondere 1 Linienschiff (54 Ka- nonen), 2 Fregatten (82 Kanonen), 2 Schrauben- Fregatten (62 Kanonen), 3 Korvetten (70 Kanonen), 1 Brigg: Goelette (14 Kanonen), 1 Goelette (7 Kanonen), 5 Dampf-Goeletten (42 Kanonen), 2 Paileboote (4 Kanonen), endlich 8 Transportschiffe zu 4925 Tonnen ; dem Küstendtenst werden 124 Schiffe überwiesen und zwar 2 Misticos (15 Kanonen), 1 Ponton-Brigg (2 Kanonen), 2 Bugger (2 Kanonen), 12 Felucken 1. Klasse (12 Kano- nen), 5 Dampfer (12 Kanonen) und 102 kleinere Fahrzeuge; férner der Artillerie-Schule 1 Korvette (24 Kanonen). Bei den Antillen werden 31 Schiffe stationirt: 2 Fregatten (74 Kanonen), 1 Korvette (30 Kanonen), 7 Briggs (110 Kanonen), 2 Goeletten (2 Kanonen), 2 Schraubens- Goeletten (6 Kanonen), 2 Paileboote (2 Kanonen), 12 Dampfer (54 Kanonen) und 3 Transportschiffe ; am Lata Plato 1 Brigg (20 Kanonen) und 1 Goelette (7_Kanonen), bei den Philippinen 1 Brigg (12 Kano-