1856 / 59 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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: reistags - Beschluß vom 29. Dezember 1843 enthält den be- ¿vate DAME Ne 1.; dort ist unter Nr. 1 die Verpflichtung

: ; bauen, unter Nr. 2 die Verpflichtung, ausgesprochen, die Straße auth truthen Unterhaltungs - Material

jährlih 30 Schach his Sans Lan „Die Tnfudr dieses Materials wollen Sie biermit den Gemeinden, dur deren Feldmark die Straße geführt wird, dergestalt auflegen , daß jede derselben nah Verhältniß der Länge der innerbalb ihrer Feldmark diese Last trägt.“ tion erwähnt der Verpflichtung, die Straße auszubauen, und fünftig pro Meile alljährlih 30 Schachtruthen Unterhaltungs - Ma- terial anzufabren, ohne speziell der Repartition dieser leßteren Verpflich- tung auf die einzelnen Gemeinden zu gedenken. A ] :

Es is indeß der ganze Kreistags-Beschluß bestätigt, mit Anführung der in demselben unter zwei Nummern aufgestellten Verpflichtungen ; daß dabei die zweite Nummer nicht vollständig, mit Bezeichnung des Repar- titions - Modus aufgenommen worden, kann nicht als ein Mangel ange- sehen werden, noch zu dem Bedenken Veranlassung geben, als ob sich die

Allerhöchste Sanction nicht auch hierauf erstrecke. Á :

E inb mithin die Bedingungen, unter denen der Kreistags-Beschluß bindend ist, erfüllt, und die Verwaltung war in ibrem Rechte , wenn fie hierauf fortbauend mit Ausführung weßelhen, wie bei anderen Staats8-

lasten verfuhr. 2 Die in der Erklärung auf den Kompetenz-Konflikt von der klagenden

Gemeinde noch aufgestellte Behauptung , daß in der Vertheilung der in Nede stehenden Last für sie eine Prägravation liege, kann unter feinen Umständen die Klage gegen den Fiskus rechtfertigen, sondern ist nur bei Streitigkeiten unter den Kontribuenten nach Vorschrift des Allg. Land- rechts Thl. 11. Tit. 15 §§. 9 u. 79 zu berücksichtigen. i Aus diesen Gründen hat der Kompetenz - Konflikt für gerechtfertigt

erachtet werden müssen. Berlin, den 6. Oktober 1855.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konsflikte.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Cirkular-Verfügung vom 19. Februar 1856 betreffend die Ausnahme- von Vogelnestern und die Anlegung von Eiersammlungen.

Es ist neuerdings in öffentlichen Blättern auf die gemeinschüd= lihen Folgen hingewiesen worden, welche aus der Liebhaberei der Jugend, sich Eiersammlungen anzulegen, mittelbar hervorgehen. In Betracht der Wichtigkeit. des Gegenstandes veranlasse ih die Königlichen Regierungen, die Schulvorstände Ihres Ressorts in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, und nöthigenfalls mittelst be- stimmter Verbote bei der Schuljugend der erwähnten Neigung

möglich entgegen zu wirken. : Berlin, den 19. Februar 1856.

Der Minister der geistlihen, Unterrichts - und Medizinal= Angelegenheiten,

von Ra umer.

Ministerium des Jnnuern.

Cirfular-Erlaß vom 15, Januar 1856 betref- fend die Aufstellung der Etats-Entwürfe sür die Verwaltung des Junern,

Der Königlichen Regierung ist zwar durch meinen Cirkular= Erlaß vom 8. Äpril 1851 dasjenige mitgetheilt worden, worauf bei Aufstellung der Etats-Entwürse für das diesseitige Ressort zu achten itz auch habe ich der Königlichen Regicrung die darin ertheilten Vorschristen späterhin wieder in Erinnerung gebraht. Dessen- ungeachtet sind leßtere bei der Etats-Ausfstellung vielsach unberück- sichtigt geblieben und die Feststellung der betressfenden Etats hat daher ers nach mannigfaltigen Weiterungen und Rückfragen hier bewirft werden fönnen.

Um den daraus entspringenden Uebelständen für die Zukunft zu begegnen, veranlasse ih die Königliche Regierung hierdur{, den mit der Anfertigung der Etats -= Eniwürse meines Ressorts beauf= tragten Beamten die sorgfältige Beachtung der ergangenen Vor= \hriften zur besondern Pflicht machen zu lassen und auf deren Be- folgung selbst streng zu halten, da ih sonst genöthigt sein würde, die mangelhaft angefertigten Etats-Entwürfe, zu deren Umarbeitung die diesseitigen Arbeitskräfte niht ausreichen, zu diesem Behuf ohne Weiteres zurückzugeben.

Zur Vervollständigung der in dem Cirkular - Erlasse vom E el 1851 enthaltenen Vorschriften bemerke ich hier noch Fol-

Die darauf ertheilte

41) Die Etats-Entwürfe für die Verwaltung des Jnnern sind bis zur Mitte des Monats Mai, die Entwürfe zu den dazu gehörigen Spezial-Etats aber in der ersten Hälfte des Monats April des der ‘neuen Etats = Periode vorangehenden Jahres pünktlich hier einzureichen, da, einer Allerhöchsten Bestimmung zufolge, sämmtliche Mehrbedürfnisse aus den einzelnen Ressorts bis zum 30. Juni bei dem Herrn Finanz - Minister angemeldet und motivirt sein müssen, und dieser Zeitpunkt als Pr ä- klusiv=Termin bestimmt worden ist.

2) Aus dem eben angeführten Grunde sind auch diejenigen Mehr= bedürfnisse, welche sich nicht aus den Etats - Entwürfen er- geben, ebenfalls bis zur Mitte des Monats Mai, soweit sie das diesseitige Ressort betreffen, bei mir besonders zur Sprache zu bringen, indem spätere Anmeldungen für das nächstfolgende Jahr unberücsihtigt bleiben würden.

Die neuen Etats-Entwürfe sind hinsichtlich der Form jedes- mal nach dem zuleßt vollzogenen Etat und niht nah dem leßten Etats-Entwurfe, jedoch wie sich von selbst ver=- steht, mit Hinzufügung der Balance gégen die Zahlen des leßten Etats, anzufertigen, und es is dabei namentlich nicht außer Acht zu lassen, daß für die einzelnen Titel des Etats ein verschiedenes Schema mit denjenigen Kolonnen, wie sie der leßte Etat enthält, in Anwendung zu bringen ist. Die auf Durschnitts-Berehnungen gegründeten Ansähe sind auf volle Thaler abzurunden. Hinsichtlich der Aufführung der Neben-Einnahmen der Beam- ten in den Etats - Entwürfen bleibt die Bestimmung ad 5 in der Allerhöchsten Ordre vom 13. Juli 41839 (Geseßz-Samm- lung S. 235) zu beachten. : Hat im Laufe der Etats-Periode eine Declaration des Etats stattgefunden, so ist in dem neuen Etats-Entwurfe gegen die Zahlen der Etats-Declaration, und nicht des zuleyt vollzoge- nen Etats zu balanciren. Endlich erscheint es

) zweckmäßig, Tit, 1, der Ausgabe im Etat für die Verwaltung des Innern künftig in drei Abtheilungen zerfallen zu lassen und in der ersten die Besoldungen und Dienstaufwands-Ent- \chädigungen der Landräthe, in der zweiten die Besoldungen der Kreis =Secretaire und in der dritten die Kreisboten- Besoldungen aufzuführen. Es liegt nämlich in der Absicht, künftig auch eine Abstufung der leßteren Besoldungen ein- treten zu lassen, wie es in Betreff der Kreissecretair-Gehäl- ter \chon jeßt der Fall ist. Die Königliche Regierung wolle daher diese Eintheilung des gedachten Titels, wodurch eine bessere Uebersicht der Gehaltsabstufungen herbeigeführt wird, in dem nächsten Etats-Entwurfe für die Verwaltung des JFnnern vornehmen und die betreffenden Kreis-Beamten jeder Abtheilung nach der Ancieanetät darin aufführen lassen. Berlin, den 15. Januar 1856.

Der Minister des Junern. von Westphalen.

An

sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium zu Berlin.

Cirkular=-Erlaß vom 19. Januar 1856 betref=

T Ole CElleiMteruna des Stei E s erte

Preußischer Unterthanen nach dem Königrei ch Polen.

In Folge der preußischerseits der Kaiserlih russischen Regie- rung zur Abhülfe der bisherigen mehrfachen Hemmungen des Reise- verkehrs diesseitiger Unterthanen nah Rußland und nah dem Kö= nigreich Polen gemachten Vorstellungen, hat dieselbe die Kaiserlich russishe Gesandtschaft in Berlin und die russishen Konsulate in Preußen ermächtigt, die Pässe der nicht verdächtigen, nach Polen reisenden , diesseitigen Unterthanen ohne vorherige Anfrage bei dem Gouvernement in Warschau zu visiren, und sind demgemäß die dortseitigen Grenzbehörden angewiesen worden, alle diejenigen preußischen Ünterthanen, welche sich im Besiß derartiger visirter Pässe besinden und deren Namen nit in den Listen der Personen verzeichnet sind, denen der Eintritt in das Königreich Polen überhaupt untersagt ist, rie Gränze passiren zu lassen.

Die Königliche Regierung“ wird hiervon zur weiteren Veran- lassung in Kenntniß geseßt. H

Berlin, den 19. Januar 1856.

Der Minister des Jnnern, von Westphalen.

An sämmnntliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium hierselbst,

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Cirkfular=-Erlaß vom 11. Februar 1856 betref- fend die Erleichterung des Reise - Verkehrs preu- ßischer Unterthanen nah Rußland.

Die Königliche Regierung wird im weitern Verfolg d Cirkular - Verfügung vom 19ten v. M. bena Srl E Vi Kaiserli russishe Regierung nach einer an den Königlichen Ge- sandten zu St. Petersburg ergangenen Note bestimmt hat, daß preußische Reisende nunmehr au in dem eigentlihen Rußland Ee E, zugelassen werden sollen, welche neuerlich für den Reise-Verkehr mit dem Königrei bewilligt worden sind. E E A

Die russischer Seits demgemäß getroffenen Anordnungen sind nachfolgende :

1) Den innerhalb einer Entfernung von 21 Werst (3 Meilen) von der Gränze wohnhaften preußishen Unterthanen is gegen einfahe Vorzeigung eines von preußishen Behörden ertheilten Passes und eines Attestes über ihr Wohlverhalten der Eintritt nach Rußland gestattet.

2) Die Kaiserliche Gesandtschaft zu Berlin und die Kaiser- lihen Konsulate in Preußen haben die Ermächtigung, jedem ihnen

Eintritt nah Rußland ohne vorherige Anfrage in St. Petersburg zu ertheilen. /

3) Diejenigen preußischen Unterthanen, welhe an einem Orte wohnen, in dem sich weder die Kaiserlich russishe Gesandtschaft, noch ein russishes Konsvlat befindet, haben das Visa ihres Reise= passes nach Rußland entweder bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Berlin, oder bei dem ihrem Wohnorte zunächst gelegenen Kai- serlihen Konsulate nachzusuchen. ;

Die Königliche Regierung wird beauftragt, *) die mit Erthei- lung von Auslands - Pássen von ihr betrauten Behörden von Vor-= stehendem in Kenntniß zu seßen und denselben bei dieser Gelegenheit bemerklich zu machen, daß, wie aus einem Berichte des Königlichen Gesandten in St, Petersburg hervorgeht, bei allen denjenigen Personen, welche nicht eine ihnen angebotene Stellung, ein be- stimmtes Geschäft oder ein wissenschaftlicher oder künstlerischer Zweck nach Rußland führt, eine Reise nah Rußland ohne den Besiß ge- nügender Subsistenzmittel für unräthlich zu erachten sei, da für solche Jndividuen, welche in Rußland erst ein Unterkommen suckch{en wollen, sehr wenig günstige Aussichten sih darbieten, die Erfahrung S lehrt, daß sie dort meist in die bitterste Noth ge- rathen. -

Berlin, den 11. Februar 1856.

j

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Der Minister des Junnern.

von Westphalen. |

An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium zu Berlin,

5 J An die Königlichen Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen ist hier einzuschalten: „neben der, in Folge der Anordnung zu 1. zu treffen- den Verfügung“.

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Angekommen: Der Erb-Truchseß im Fürstenthum Münster- Graf von Fürstenberg -Herdringen, von Herdringen, ufer

Abgereist: Se. Excellenz der Herzoglich sachsen - koburg- gothashe Staatsminister, von Seebach, nach Gotha. :

__Verlin, #7. März, Se, Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem General-Jnspektor des Thüringischen Zoll- und Handelsvèreins, Geheimen Ober - Finanzrath Wendt zu Exsury P S zue Des des ihm verliehenen Com=- mandeur=Kreuzes erster Klasse des Herzoglich sa - ini Haus-Ordens zu ertheilen. VOTIOgAIO: PAMOIISSEN O IGEN

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. März, Jun der i 36st Sibung des Abgeordneten-Hauses stand der e E

niht unvortheilhaft bekannten preußishen Unterthan das Visa zum | fassungskommission über den Antrag des Abgeordneten Wagener

(Neustettin) auf der Tagesordnung, die Worte im Art. 12 der Ver= fassungs = Urkunde zu streichen: „der Genuß der aae staatsbürgerlichen Rechte is unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse.“ Vor dem Beginn der Debatte wurde vom Ab-= geordneten Grafen Schwerin auf Grund des Artikels 53 der Geschäfts - Ordnung der Antrag gestellt: über den An- trag . Wagener zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Nachdem sich darauf der Abg. Reichensperger (Geldern) in längerer Rede und der Minister des Jnnern ebenfalls für Uebergang zur Tages-Ordnung über den Wagener'shen Antrag erklärt, wurde diese mit großer Majorität angenommen.

__ Holstein. Kiel, 5, März. Die zweite am Montag hier eingetroffene Fregatte „Euryalus““ ist heute wieder von hier abge- segelt, dagegen liegt die „Jmperieuse“ noch hier. i

Oldenburg, 5. März. Durch eine am gestrigen Tage er- shienene Verordnung wird der Landtag des Großherzogthums auf den 27sten d, M. außerordentlich einberufen, Die Dauer der Versammlung ist auf 4 Wochen festgesest. Als Gegenstände der Verhandlungen bezeihnet man außer einigen finanziellen An- trägen verschiedene auf die Schifffahrtsgeseßgebung bezügliche Vor- lagen, Die auf die Justizorganisation sich beziehenden Geseßz- Entwürfe sollen noch nit, vielmehr erst auf dem demnächst folgen- den Landtage zur Berathung gelangen, (Wes. Z,)

_ Großbritannien und Jrland. London, 5. Márz. Die Rüstungen haben noch immer ihren ungestörten Fortgang. An

| Bord des Transport - Dampfers „Candia“ schifften sich

t ù gestern zu Southampton Pferde und Truppen nach der Krim ein, und der | Dampfer „Hydaspes““ nimmt morgen ebendaselbst 120 Mann rei- tender Artillerie nebst 200 Pferden, so wie eine Anzahl Offiziere

an Bord, deren Bestimmungsort gleichfalls die Krim ist, Jn Devonport werden am nächsten Sonnabend wiederum zwei Kanonen-

| boote vom Stapel gelassenz auch eine neue Dampffregatte wird | auf den dortigen Werften gebaut. a

In Woolwich is eine Anzahl

| Schisse angekommen, die aus den verschiedenen Gießereien neue

Bescheid vom 1, Februar 1856 wegen Zuziehung

der Kreistags- Mitglieder, welche seit 1850 als

Verstärkung der früheren Zahl der Abgeordneten

der Städte und Landgemeinden eingetreten sind, zu den Landraths=Wahlen.

Gesey vom 24, Mai 1853. (Staats-Anzeiger Nr. 133. S. 899.)

Der Königlichen Regierung eröffne ih auf den Bericht vom 14, | v. M., daß zu der im N,er Kreise vorzunehmenden Landraths-Wahl au diejenigen Kreistagsmitglieder, welche seit Verkündigung der Kreis- Bezirks- und Provinzial-Ordnung vom 11, März 1850 als Ver-= stärkung der früheren Zahl der Abgeordneten der Städte und Land= gemeinden eingetreten sind, nach Artikel 6 des Geseßes vom 24. Mai 1853 als berechtigt zu erachten und demgemäß dazu ein- zuladen sind, da die Abänderung, welche die Kreis - Ordnung für die Provinz Sachsen vom 17. Mai 1827 hinsichtlich der Zusammen- | sebung der Kreistags-Versammlung dur das gedachte Gese er- fahren hat, für jede Thätigkeit der Stände, also auh für die von ihnen vorzunehmende Landrathswahl maßgebend ist,

Berlin, den 1, Februar 1856.

Der Minister des Junern. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N. in der Provinz Sachsen. : A

rine-Soldaten von Spithead nah Plymouth ab, | Orte wird der „Hawke“, wie es heißt, nah der nordamerifanischen | Station absegeln.

| fördern, wie zu einem edlen Ehrgeiz anspornen.

| Kanonen, Bomben, Kugeln 2c. dorthin gebracht haben.

Das Kriegs\chiff} „Hawke“ geht heute mit einer Anzahl Ma- Von lebterem

( . Eine der furhtbarsten Feuersbrünste, von welchen London seit längerer Zeit heimgesucht wurde, brach heute

| früh ungefähr 5 Minuten nach 5 Uhr im Theater von Covent-

garden aus, während eines daselbst von dem bekannten Prestidigi= tateur-Professor Anderson veranstalteten Maskenballes. Das Feuer ward, als gerade die leßte Strophe des Liedes »God save the (ueen« vom Orchester angestimmt wurde, dadur entdeckt, daß ein Dachbalken mitten auf die Bühne und einem Herrn auf den Fuß fiel, während glühende Asche auf einige der anwesenden Constabler niedersprühte. Sofort erscholl der Ruf „Feuer!“ und die Schaar der Masken verließ im wilden Getümmel eiligst das brennende Haus, während die Flammen hoh in die Luft emporwirbelten.

In der gestrigen Oberhaus-Sißzung übecreihte Lord Brougham eine Petition des Gemeinderathes von Sheffield zu Gunsten einer Re- form der geistlichen Gerichtshöfe. Der Lord-Kanzler bemerkte, es sei ein diesen Gegenstand betreffender Geseßentwurf in der Ausarbeitung begriffen. Earl Stanhope beantragte, die Königin in einer Adresse zu bitten, sie möge eine Galerie von Original-Portraits berühmter Eng- länder anlegen , die sich auf dem Gebiete der Künste, der Wissenschaft und der Literatur oder auf dem Schlachtfelde ausgezeichnet haben. Die Bildung einer solhen Portrait - Sammlung lasse sih sehr wohl mit der beabsichtigten Errichtung einer neuen National-Galerie vereinigen. Kein Land sei reicher an Portraits, als England; gegenwärtig seien dieselben aber an verschiedenen Orten zerstreut und {wer zugänglich. Eine Ga- lerie, wie die von ihm vorgeschlagene, wärde ebensowohl den Künstsinn Dex Marquis von