1856 / 81 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und mehrere Aufgaben in einer

Es können in allen Fällen L ubt nur aus einem und demselben

Arbeit verbunden werden, und zwar n

uch aus zwei Fächern. : i E a a bie Auf L nicht zu umfangreich zu stellen, damit

z fassen und dennoch das Thema erschöpfend be-

j i fur : ; i dle e Lei der Beurtheilung der Arbeiten soll hierauf ein bes

iht gelegt werden. - y j S O du eine größere Justructionsreise unternommen und

d j rüber eingereicht (§. 16 a.), so kann solcher an Stelle einen E E unter Nr. 1 als M S Uebei angenommen werden, wenn er nah dem Urtheile des Ober-Bergamtes den Anforderungen entspricht.

Wenigstens eine der Arbeiten muß von dem Kandidaten eigenhän- dig gescbrieben sein. E : i

® L 90. Bei den Probearbeiten (F. 19) is die Benußung literari- sher Hülfsmittel gestattet ; dieselben müssen jedoch überall in Citaten an- gebracht werden. ; S : :

g. 21, Die Probearbeiten (§. 19) sind, einzeln nah einander, oder zusammen, innerhalb sechs Monate näch. der Zustellung der Aufgaben, bei dem Ober-Bergamte, mit der von dem Expektanten selbs geschriebe- nen Veksicherung an Eidesstatt, daß dieselben ohne fremde Beihülfe ge- fertigt worden find, einzureichen. .

Diese Frist wird, Krankheitsfälle oder andere unabwendbare Hinder- nisse und eine mehr als vierzehntägige Einberufung zum aktiven Militair- dienst ausgenommen, in der Regel nicht verlängert. E

Eine Verlängerung derselben kann nur von dem Minister bewilligt werden.

§. 22. Wer nach Ablauf der §§. 11, 12 und 14 vorgeschriebenen Ausbildungszeit sih nicht binnen Jahresfrist zur Prüfung gemeldet , auch eine weitere Meldungsfrist nicht nachgesucht und bewilligt erhalten hat, wird ohne besondere Benachrichtigung in der Expektantenliste gestrichen und als ausgeschieden betrachtet , eben so derjenige , welcher sih zwar gemeldet , aber - die Nachweise (§. 16) nicht beigebracht oder die ihm er- theilten Aufgaben (§§. 18 und 19) innerhalb sechs Monaten, resp. in der ihm bewilligten Nachfrist (§. 21), nicht eingereicht hat. :

§. 23, Die Probe - Arbeiten (§§. 17, 18 und 19) werden bei dem Ober-Bergamte durch die damit beauftragten Beamten, sowohl dem Jn- halte, als auch der Form nach, insbesondere hinsichtlih der Richtigkeit der darin enthaltenen Darstellungen, Thatsachen und Berechnungen rebvi- dirt und beurtheilt, demnächst aber von dem Ober-Bergamte, nach kolle- gialisher Berathung, ausführlich begutachtet und mit den Censuren der Revisoren und den Personalakten des Kandidaten dem Minister für Handel 2c. überreicht , welcher über die Zulassung zur mündlichen Prü-

fung entscheidet. Mündliche Prüfung. §. 24. - Die mündliche Prüfung erfolgt durch eine besondere Prü- fungs-Kommission, deren Mitglieder, auf den Vorschlag des Berghaupk- manns, bei jedem Ober - Bergamte von dém Minister für Handel 2c. er- nannt werden. i Derselben werden die shriftlihen und bildlichen Probe - Arbeiten nebft den Personal-Akten des Kandidaten zugestellt. g. 29." D múndliche Prüfung erftreckt sich auf folgende Gegen- tände: ; N A. Tehvische Kenntnisse, wie solche dur die im §. 11 angege- bene praktische Ausbildung erworben werden; B, O Dienst- und Geschäftskenntniß nach Maßgabe er Vorschriften des- §. 12; G C. Wissenshaftlihe Kenntnisse und zwar :

1). in der Mineralogie, Geologie und Petrefaktenkunde, in welcher leßteren jedoch von den Kandidaten des Hüttenfachs nur eine allgemeine Kenntniß gefordert wird;

2) in der Chemie, bei Kandidaten des Hütten- und Salinenfahs insbesondere analytischen Chemie;

3) in der Physik , mit besonderer Beziehung auf das Fach des

Kandidaten; á) in der Mathematik, und zwar a) in der reinen Mathematik bis zur höheren Analhysis eins{ließlich, mit Anwendung auf Kurvenlehre, Functio- nen, Wahrscheinlichkeitsrechnung u. st. w. b) in der angewandten Mathematik von dem Markscheiden, ps und Nivelliren, der Statik und Mechanik ester und flüssiger Körper, der analhytischen Dynamik in Anwendung auf Maschinenlehre. Die Prüfung beschränkt si hier nicht auf die all- gemeinen Lehrsäße, vielmehr werden auch die Fálle praftisher Anwendung zur Aufgabe gestellt , wobei Fertigkeit im Zahlen- und Buchstabenrehnen, im Gebrauch der Logarithmentafeln, auch Geläufigkeit in den Methoden der beschreibenden Geometrie, der Projectionslehre, Perspektive und Schattenconstruction gan verlangt vird, Außerdem werden von denjenigen, welche zu Refer endarien ernannt werden wollen, noch erfordert:

5) Kenntniß dex juristischen Enchklopädie, der Justitutionen des Römischen Rechts und des Preußischen Landrechts, so wie O Tan sn Berggeseße, und ihrer praktischen Anwend-

arfeit;

6). allgemeine Kenntnisse in den Staatswissenschaften , namentlich Kenntniß der Hauptgrundsäße der National - Oekonomie, der Finanzwissenschaft und der Handels- und Gewerbestatistik, ins- besondere in Bezug auf die Verhältnisse der inländischen Roh- production und den dabei beschäftigten Theil der Bevölkerung.

Die mündliche Prüfung wird nicht nur auf die erlangten Kenntnisse, sondern auch auf die Erforshung der natürlichen Fähigkeiten des Kandi- daten, insbesondere der Auffassungsgabe, der Uebung des Urtheils und der Fertigkeit in klarer und bündiger Darstellung, gerichtet,

§. 26. Ueber die Prüfung (§. 25) wird ein Protokoll aufgenom- men, welches von dem Vorsißenden und von den Mitgliedern der Prüs fungs-Kommission zu unterzeichnen ist. Dasselbe muß enthalten:

1) die Gegenstände, auf welche die Prüfung gerichtet worden ist, so wie die Ergebnisse der Prüfung, sowohl in Nücksicht auf das Maß der Kenntnisse des Kandidaten, als auch seiner dabei bewiesenen

- Urtheilsfkraft und allgemeinen wissenschaftlichen Ausbildung;

2) das Urtheil eines jeden Examinagtors - über den Ausfall der von ihm abgehaltenen Prüfung, wobei die Prädikate „vorzügli gut,“ „sehr gut," „gut,“ „ziemlich gut“ („hinreichend“), „m it- telmäßig“ und „ungenügend“ zu gebrauchen sind;

3) das gemeinsame Urtheil der Kommission, und zwar nicht blos nach dem Ausfall der mündlichen Prüfung, sondern auch mit Nüfsicht auf die schriftlichen und bildlihen Probe-Arbeiten des Kandidaten, indem ausgesprochen wird:

„daß der Kandidat bestanden sei, wobei demselben unter geeig- neten Umständen das Prädikat „mit Auszeichnung“ beigelegt werden. kann“

oder

„daß er nicht bestanden sei.“ - i Findet die Prüfung in mehr als einem Fache statt und ist der Kandidat nicht in jedem Fache gleihmäßig bestanden, so ist das gemeinsame Urthei! in dem Protokolle für jedes Fach besonders auszusprechen.

Sind mehrere Kandidaten zusammen geprüft worden, so müssen Extrakte des Prüfungs- Protokolls zu den Dienstakten eines jeden Kan- didaten gebracht werden. 5 a.

Das Protokoll , beziehungsweise der Protokoll - Auszug, wird nebst den Akten und den Probearbeiten mit einem, von dem Vorsißenden der Kommission zu unterzeichnenden Berichte dem Minister für Handel 2c,

überreicht, (Fortsezung folgt.)

Das 14te Stück der Geseßsammlung, welches heute ausgege- hen wird, enthält unter | Nr. 4372. den Allerhöchsten Erlaß vom 12, Februar 1856, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Gorczyn an der Landsberg-Posener Staats-Chaussee über Birnbaum und Zirke nah Wronke z- unter den Allerhöchsten Erlaß vom 20. Februar 1856, be- reffend die Verleihung der fiskalishen Vorrehte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee oon Inden , im Kreise Jülich, nah Weisweiler, im Kreise Dürenz unter den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Februar- 1856, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Treis, im Kreise Cochem, durch das Flaumbachs- thal bis zur Mörsdorfer Straßez unter den Allerhöchsten Erlaß vom 5. März 1856, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen von Schlochau nach Jacobsdorf, von Pr. Friedland nah Neustettin und von Hammerstein bis zur coniß-bütower Staats- straße z unter den Allerhöchsten Erlaß vom 10, März 1856, be- treffend eine Abänderung des Statuts der Meliora- tions-Sozietät der Boker Haide, vom 24. Juli 1850; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 19. März 1856, be- treffend die Ausführung der Bestimmungen in Bezug auf die Disziplinar - Untersuchungen gegen preußische, in den luxemburgischen Zolldienst übernommene Beamte z unter 4378, das Geseß wegen Herabseßung der Taravergütung für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken., Vom 31. Márz 1856; und unter 4379, die Verordnung wegen Herabseßung der Taraver- gütung für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken, Vom 31, März 1856. Berlin, den 5, April 1856. Debits-Comtoir der Geseß -Sammlung.

Preußische Bank.

Monats = Uebersicht der preußishen Bank, gemäß §. 99" der Bank - Ordnung vom 5. Oktober 1846.

, ,

2) Kassen-Anweisungen ,76T7, 3) Wechsel-Bestände.........--«-+-- i 31,421,000 Rthlr. 4) I Biere l f dél i s id a 9,512,900 » 5) Staats =- Papiere, vérschiedene orderungen

E A f de fe L e, 40/608/000 »

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Passiva.

6) Banknoten im Umlauf...

7) Depositen-Kapitalien..

8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat - Personen, mit Einschluß des Giro- Verkehrs... eeore rer «Ce Tis t 10/242,400:; v

Berlin, den 4. April 1856. Königlich preußisches Haupt -Bank= Direktorium.

von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt, Dechend. Woywod.

20,235,300 Rihlr, 23,892,700 »

Tages-Ordnung. 23 ste Sitzung des Herrenhauses am Sonnabend, dens. April, Vormittags 11 Uhr.

Bericht der Finanz-Kommission über den Geseß-Entwurs, be- treffend die Forterhebung eines Zuschlages zur klassifizirten Ein= fommensteuer, zur Klassensteuer und zur Mahl- und Schlachtsteuer.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4, April. Jn der gestrigen (22sten) Sipung des Herrenhauses stellte Graf Dönhoff folgenden

Antrag : „Das Herrenhaus wolle beschließen: „der Staatsregierung -

die Erwägung anheim zu geben, ob nicht durch Verminderung des un=- oerhältnißmäßig starken Amortissements der Staatsschuld wesentlich

dazu beigetragen werden könnte ,. das Gleichgewicht zwischen der

Staats=Äusgabe und Einnahme wieder herzustellen, ohne zu dem drüdenden Mittel der Steuerzus{hläge zu rekurriren,“ Der Antrag wurde der Finanz - Kommission überwiesen. Die Herren Minister des Handels und der Finanzen überreichten dem Hause auf den Wunsch vieler Mitglieder eine Anzahl Geseh - Ent -

würfe, kie bereits dem Hause der Abgeordneten unterbreitet sind. |

Nachdem ein Bericht der Geschäfts - Ordnungs - Kommisston über einige Abänderungen der Geschäfts Ordnung ohne Debatte erle- digt war, wurde die Sizung geschlossen.

Der Abgeordnete Mathis stellte gestern im Hause der Abgeordneten ; wolle die Erwartung ausspreéckhen, die Staatsregierung werde die

polizeilichen Befugnisse der Behörden in Betreff der Presse in die |

Schranken der geseßlichen Vorschriften zurückführen und verhindern, daß die Ausübung dieser Befugnisse die verfassungs - und gesch= mäßig begründete Freiheit der Presse verkümmere.“ Der Ab= geordnete von Berg und Genossen stellten den Antrag : „das Haus wolle die Erwartung aussprehèn, die Regierung werde dem Hause von den Maßregeln , - welhe sie in Betres der gegen ein Mitglied des Hauses, den Vice - Direktor der Ober= Rechnungskammer, Seiffart, erhobenen, Aufsehen erregen- den Beschuldigungen der Theilnahme am Potsdamer Depeschen- Diebstahl ergriffen habe, Mittheilung machen,“ Darauf ging das

Haus zur Fortseßung der Berathung des Berichts Der Gemeinde= |

Kommission, den Entwurf einer Städte-Ordnung sür die Rhein- provinz betreffend, Die §§. 2—4 werden angenommen. Der 8. 5 wird ebenfalls nach der Regierungs-Vorlags angenommen z

ein vom Abgeordneten von Auerswald eingebrachter Antrag zu | | men hätten, indem jeßt der größere Theil der Civilsachen in den Händen | der S - Richter sei, und. sodann, wie bei der jeßigen Lage der heute dex Ersten Kamm er mitgethetltzwirdpeden Grafen zu Jun= | Dinge für den, Rehter Lie Sirerung nahe liege, sih der Regierung / | ge A l sen zu J | gefällig e erweisen, um sein Gehalt von 1200 Pfd. anf 1500 Pfd. er- ; Me LCi , Ç | höht zu sehen. Lord Stanley unterstüßt den Antrag und Sir G. Grey, die Wahlen zum Vice-Präsidenten auf die Herren von Bothmer, Gladstone und Disraeli bekämpfen denselben, worauf Roebuck ibn schließ-

| lich zurückzieht. Six G. Grey erhäit die Erlaubniß zur Einbringung

diesem Paragraphen wurde mit 148 gegen 116 Stimmen verworfen. Hannover, 3. April, Se, Majestät der König hat, wie

und Knyphausen als Präsidenten bestätigt, unter dessen Vorsiß von Bar und v. d, Knesebe ck fielen. Unter den verschiedenen

Regierungsschreiben, welche der Ersten Kammer mitgetheilt wurden, befinden sih die, welche das Budget pro 1856/58, Abänderung ein-

zelner Bestimmungen des Landesverfassungs-Geseßes von 1840, | den Bau der neuern und áltern Eisenbahnen, wie die erhöhte |

Kriegsbereitshaft des Bundescontingents, die Erhöhung des Militair= etats und die Verfassungs-Angelegenheit überhaupt betreffen.

Der Zweiten Kammer wurde in ihrer heutigen Sipung eróffnet, daß Graf von Bennigsen als Präsident Zweiter Kammer von Sr, Majestät dem Könige bestätigt sei. Darauf wur= den zum Amte des Vice - Präsidenten in folgender Reihe gewählt : Staatsminister a. D.- Meyer, Ober-Baurath a, D. Hausmann und Staatsminister a. D. Windthorst. Der Abg. Braun stellte {chließlich den ausreichend unterstübten Antrag:

„Der Königlichen Regierung für die bisherige Fernhaltung solcher gefährlichen Geld- und Kredit-Associationen, wie sie nah den Vorgängen in Frankreih unter dem Namen Crédit Mobilier in mehreren deutschen Staaten entstanden seien, den Dank der Stände zu bezeugen; die König- liche Negierung zu bitten, auch ferner Sorge dafür tragen zu wollen, daß derartige Vereine im Königreiche nicht oder doch nur unter genügend fichernden Einschränkungen zugelassen werden, und der Königlichen Re- gierung anheimzugeben , wenn hierzu die Regierungsgewalt allein nicht ausreichen, es vielmehr geseßliher Bestimmungen bedürfen sollté, Ständen eine desfallsige Vorlage zugehen zu lassen.“

(47ste Siyung) den Antrag : „Das Haus .

Holfiein. Kiel, 2. April. Die seit voriger Woche hier liegenden englischen Schrauben-Linienschiffe „Cäsar‘/ und „Majestic“ und der Aviso-Dampfer „Cokoo“‘ sind heute- Morgen sämmtlich nach England retournirt, (H. N.) M s i z

Hamburg, 3. April. Einer von gestern datirten Bekannt=- machung des Senats zufolge wird am 7, d. Mts, abermals eine Versammlung erbges. Bükgerschaft stattfinden und in derselben die Verfassung von Neuem zur Vorlage kommen. (H. C.)

Hessen. Kassel, 3. April, Die Ausschüsse der beiden Kammern, von denen die der zweiten Kammer seit dem 27. v. M. hier wieder in Thätigkeit sind, beschäftigen si siherem Vernehmen nah dermal mit der Berathung über das Wahlgeseß und die Geschäftsordnung von 1852. (Kass. Z.) :

Baden. Karlsruhe, 2, April. Se. Königliche Hoheit der Regent ist gestern Abend aus Koblenz über Frankfurt hier wieder eingetroffen.

Schweiz. Solothurn, 1. April. Die Verfassungs- Revision is mit einer Mehrheit von 700 Stimmen angenommen worden, Die Betheiligung bei der Abstimmung ist bedeutend ge- wesen, Es scheinen von den circa 16,000 stimmfähigen Bürgern 13—414,000 Theil genommen zu haben.

_ Großbrittanien und Jrland. London, 2, April. Der Hof is} “gestern von Windsor nach Buckingham Palace übergestedelt. /

Die Flotte zu Spithead ist in den beiden leßten Tagen durch 5 Linienschiffe, 1 Fregatte, 1 Corvette und mehrere kleine Fahr- zeuge verstärkt worden und zählt jeßt 29 Schiffe zusammen mit 949 Kanonen, so wie mehr als 50 Kanonenboote, Die Mannschaft des Flaggenschiffes „Duke of Wellington““ beträgt 1100 Maun.

__ Layard fragt in der gestrigen Unterhaus-Sißung, wann die militairische Krim - Kommission ihre Sißungen beginnen, und ob die Thätigkeit derselben sich auf den ganzen Verlauf des Krim - Krieges beziehen oder sich auf Entgegennahme der Vertheidigung jener Offiziere beschränken werde, deren Verhalten getadelt worden sei. Lord Pal- merston: Jch glaube, die Kommission wird ihre Sißungen beinahe \o- fort eröffnen. Eine Formfrage hat einen kleinen Verzug herbeigeführt, auch waren noch mehrere Fragen zwischen dem Judge Advokate General und der Negierung zu erledigen. Was Gegenstand und Umfang der Untersuchung angeht, so erhellt derselbe hinlänglich aus dem Erlasse, wel- her dem Hause vorgelegt worden ist. Der nächse Zweck" wird natür- lich der sein, das Benehmen jener Offiziere zu untersuhen, welche sich über den Bericht dex “Krim - Kommission beschwert haben. Sollte sich aber im Laufe der Verhandlungen herausstellen, daß auch noch das Verhalten anderer Personen eine Untersuchung erheischt, so zweifle ich nit daran, daß die Kommission dem gemäß ihre Thätig- feit ausdehnen wird, Cobden: Das Zaus wird sih erinnern, daß vor ungefähr sechs Wochen der Premier-Minister erklärte, die auf die central- amerikanische Frage bezügliche Korrespondenz zwischen England und“ den Vereinigten Skaaten sei zum Abschlusse gebracht worden und werde dem- nächst dem Hause vorgelegt werden. Wann wird nun diese Vorlegung erfolgen? Lord Palmerston: Jch werde mih auf dem auswärtigen Amte erkundigen und morgen oder übermorgen antworten. Roebudck stellt den Antrag, die Königin in einer Adresse zu ersuchen, sie möge, um die Würde und Unabhängigkeit der Grafschafts- Nichter aufrecht zu erhalten, jedem derselben ein festes Gehalt von 1500 Pfd. St. ausseßen, Gegenwärtig {webt das Gehalt dieser Nichter zwischen 1200 Pfd. und dem Maximum bon 1500 Pfd, Der Redner sucht seinen Antrag dadurch zu begründen, daß er hervor- hebt, wie sehr die Geschäfte dieser Gerichte seit ihrer Gründung zugenom-

einer die Neform des londoner Gemeinderathes betreffenden Bill. Es werden jener Körperschaft dadurch gewisse Befugnisse, unter anderen die zur Erhebung verschiedener Zölle, so wie die Jnstandhaltung der Themse und die Handhabung der City-Polizei, welehe der allgemeinen hauptftäd- tischen Polizei einverleibt werden soll, entzogen.

Frankreich. Paris, 2. April. In seinem Bericht über

| das vorgestrige Bankett von 70 Gedecken, das der Minister des

Auswärtigen aus Anlaß der Friedensunterzeihnung gab, sagt der

„Moniteur“: „Graf Walewski brachte einen Toast auf die Dauer

. des Friedens aus, „Der Friede wird dauerhaft sein“ “’ sagte

er „,„denn er ist ehrenvoll für Alle.“ Alle Gäste nahmen diè=- sen Toast mit lebhaftester Begeisterung auf,“ Die Erörterung über den Geseßentwurf für Einführung einer städtishen Wagen- und Pferdesteuer füllte vorgestern fast die ganze Sitzung des ge\eh= gebenden Körpers aus, da die vier Redner, welche theils für, theils gegen den Entwurf das Wort nahmen, si ausführlich über alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte verbreiteten. Namentlich geschah dieses von Herrn André, dem einzigen Mitgliede der Kom= mission, das im Schooße derselben den Gesehentwurf vertheidigt hatte. Die Debatte wurde am Schlusse der Sißung auf heute vertagt. Der Credit-Mobilier läßt zu Havre und Marseille die von ihm zur Deckung des Ernte-Ausfalls bezogenen Korn- und