1856 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Beschlusses vom 30. April 1838 zu befolgen, wonach dem Jnvaliden das Pensions-Quittungsbuch abgenommen und dieses der zahlen- den Kasse zugefertigt, gleichzeitig auch der betreffenden Regierung von der erfolgten Anstellung oder der Beschäftigung des Jnvaliden, so wie von dem ihm bewilligten Civil - Diensteinkommen , behufs Sistirung der Penstonszahlung Nachricht ertheilt werden soll.

Der Justiz-Minister nimmt hieraus Veranlassung, den Gerichts- Behörden die sorgfältige Befolgung der Vorschriften des Staats= Ministerial-Beschlusses vom 30. April 1838 und der damit in Ver-= bindung stehenden Bestimmungen des Staats=Ministerial-Beschlusses vom 30, Mai 1844 in Erinnerung zu bringen.

Berlin, den 3. April 1856.

Der Justiz - Minister. Simons.

An sämmtliche Gerichts-Behörden,

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizínal- Augelegenheiten.

Befanntmachung

Zweck dem Besuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt er=

) na unter dem Verbindungsbau zwischen bei- E e 5 E | 29, Regts., zum Pr. Lieut, Mobrhagen, Vice-Feldwebel vom 2. Bat.

| 26. Regts., Rehberg, Oberfeuerwerker vom 3. Bat. 29. Regts,

den Museen, F Berlin, den 4, April 1856. ua Kommission für den Bau des neuen Königlichen Museums.

Finanz- Ministerium.

Bekanntmach Kg.

Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 11. d, M, wird das dur die Verfügungen vom 20, März, 10, Juni 1854 und 10. März 1855 angeordnete Verbot der Durchfuhr, beziehungs- weise Ausfuhr von Waffen und Kriegs - Munition- hierdurch auf- gehoben.

Berlin, den 12, April 1856.

Der Finanz - Minister. von Bodelschwingh.

Kriegs-M inisterium. Verfügung vom 3. April 1856 betreffend einen Auszug aus dem Leitfaden zum Unterricht in der Kenntniß, Behandlung und dem Gebrauche des gezogenen Infanterie-Gewehrsz5 «Ur Jufitruction

für Unteroffiziere und Soldaten.

Um dem mehrseitig angeregten Bedürfniß zu entsprechen, ist ein Auszug aus dem Leitfaten zum Unterricht in der Kenntniß, Behandlung und dem Gebrauche des gezogenen Jnfanterie=-

T Gewehrs 5G zur Jnstruction für Unteroffiziere und Soldaten an-

geordnet und der hiesigen Deckerschen Geheimen Oberhof=- buhdruckerei in Verlag gegeben worden, welche das Exemplar mit Umschlag für 25 Sgr., je 15 Exemplare aber zu 1 Rihlr, geheftet direkt zu liefern sich verpflichtet hat.

Den Ankauf der für den dienstlihen Gebrauch benöthigten Exemplare haben die betreffenden Truppentheile aus den bereitesten Mitteln (inclusive der des Waffen-Reparaturgelder-Fonds) zu be- wirken und ihren Bedarf der genanuten Verlagshandlung baldizst zu bezeihnen, damit diese die Auflage darnach bemessen kann.

Bei derselben Verlagshandlung sind auch noch eine Anzahl Exemplare des vollständigen Leitfadens zum Unterricht in der Kenntniß 2c. des gezogenen Jnfanterie-Gewehrs 2 vorráthig.

Berlin, den 3. April 1856.

Kriegs-Ministerium. Allgemeines Krtegs-Departement. Wasserschleben. Blume.

Berlin, 12. April. Se. Majestät der König haben Aller-

guödigst geruht : dem Konsul Theremin in Jassy, dem Konsulats- ecretair Blücher in Galacz und dem Vice - Kanzler bei der

Gesandtschaft in Konstantinopel, Dr. Blau, die Erlaubniß zur

Anlegung des ‘von des Sultans Majestät ihnen verliehenen Med-

schidje-Ordens vierter Klasse zu ertheilen,

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es verabsäumt hatten, die Vorschriften des Staats - Ministerial= |

Personal - Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 1, April.

v. Brause, Major à la suite des 3, Artill. Negts. und Commanu- deur des Trains vom 111. Armee-Corps, ins 2. Artill. Regt. verseßt. Colomier, Major und Artill.-Offizier vom Plaß in Danzig, unter Führung à la suite des 3. Artillerie - Negiments, zum Commandeur des Trains vom 111. Armee-Corps. Witt, Hauptm. vom 3. Artillerie- Regiment und Adjutant der 4. Artillerie - Jnspection, unter Beförde- rung zum überzähligen Major, zum Artillerie - Offizier vom Plaß in Danzig, bv. Loebell, Hauptm. à la suite des b. Artill. Regts. unter Belassung in diesem Verhältniß, von seiner Stellung als erster

| Lehrer in der Artillerie bei der vereinigten Artillerie- und Jngenieur-

Schule entbunden und zum etatsmäßigen Mitgliede der Artillerie-Prü- fungs-Kommission, Michaelis, Hauptm. vom 1. Artill. Regt., unter Führung à la suite desselben, zum ersten Lehrer in der Artillerie bei der

| vereinigten Artillerie- und Jugenieur-Schule ernannt, bv. Holleufer, | Hauptm. vom 2. Artill. Regt. , unter Belassung in seinem Kommando

| als Adjutant der Jnspection der Artillerie - Werkstätten, ins 1. Artill. M verst, Aue, Pr, Œ vom 2. Artill: Negt zun | Saum... b. Gal, See. Lt. bon - bewi. Neg, zum P, Ll, | Grieß, Pr. Lt. vom 3. Artill. Regt, zum Hauptm.,, Moeves, Sec., | Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., Gr. v. Pfeil, Pr. Lt. vom 6. Artill.

: Z L S | : H : S V B{[l s î ; S i L 5 L 5 T, Die Räume des neuen Königlichen Museums werden vom Regt., zum Hauptmann, Bl och v. Blott niß, Sec. Lt. von dem). Neg

413ten d. M. ab an vier hintereinander folgenden Sonntagen von 11 bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zum wohlthätigen

zum Pr. Lt. befördert. Lenz, Sec. Lièut. vom 3d., ins 18, Jnf. Negt. verseßt, Boa dex Lan d V

Dea 4. Avr v. Kloschinsfy, Sec. Lt. von der Artill. 1. Aufgeb. des 1. Bats.

zu Sec. Lts. bei der Artill. 1. Aufgeb., Bräuer, Artillerie - Wacht-

| meister a. D., Fiebig, Unteroff. von der Artill. des 1. Bats. 10. Regts, | zu Sec. Lts. beim Train 1. Aufgeb. dieses Bataillons befördert. Frhr. | b, Romberg, Pr. Lt. a. D., zuleßt in der Kavallerie des 2, Bats. 24. Negts., früher im 11. Hus. Regt., die Erlaubniß zum Tragen der | Uniform dieses Negiments, anstatt der Uniform des 3. Landw. Hus. Regts, | ertheilt,

Ab schiedsSbewilligungen 2c. Den 1 April. Gebauer, Feldjäger mit dem Char. als Sec. Lt. vom reitenden Feldjäger-Corps, mit Pension der Abschied bewilligt. Militair-Beamte, Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Den 2. A Li Kunze, überzähl. Fntend. - Secretair bei der Militair - Jntend. des

11, Armee-Corps, die nachgesuchte Entlassung aus dem Milit.-Jntendan- | turdienst ertheilt. Goldadcker, Sekretariats - Assistent bei der Militair-

Intend. des IV. Armee-Corps, zum überzähligen Jntendantur-Secretair

ernannt. Höler, Sekretariats-Assistent von der Milit.-Jntendantur des

I, zu der des 11. Armee-Corps, Borsußkyh, Sekretariats-Asfistent von

|

" der Militair-Jntendant. des VI,, zu der des I. Armee-Corps verseßt.

Bo Tann maun 4. Vom 15. April d. J. treten im Bezirke der Ober-Post-Direction zu Frankfurt a. O. nachstehende Cours-Veränderungen ein. : Es werden aufgehoben: | Die Personenposten zwischen Frankfurt und Posen, die Personenpost

| zwischen Cüstrin und Kriesht und die Botenpost zwishen Sonnenburg

und Drossen. Dagegen werden neu eingerichtet : 1) eine täglich zweimalige Personenpost zwischen Frankfurt a. O. und Schwerin, welche i aus Frankfurt a. O. über Drossen, Kriescht und Waldow- strenk abgeht um 1 Uhr Mittags und 10 Ubr Abends; in Schwerin eintrifft 9 Ubr 35 Minuten Abends und 6 Ubr 45 Minuten früh (Anschluß nach Posen), aus S@werin abgeht, nach dem Eintreffen der Posten aus O, um 10 Uhr 30 Minuten Vormittags und 8 Uhr 25 Minuten Abends; in Frankfurt eintrifft 7 Uhr 5 Min. Abends und 5 Uhr früh; 2) eine täglihe Personenpost zwischen Drossen und Zielenzig, welche aus Drossen abgeht um 4 Uhr 30 Min. Nachm,, in Zielenzig eintrifft um 7 Uhr 15 Min. Abends, von Zielenzig abgeht um 1 Uhr 30 Min. Nachm,, in Droffen eintrifft um 3 Uhr 45 Min, Nachm. und in leßterem Orte im engen Anschlusse an die zwischen Frank- furt und Schwerin courfirenden Posten steht, | 3) eine täglich zweimalige Personenpost- zwischen Küstrin und Kriesch mit folgendem Gange: i aus Küstrin 10 Uhr Vormittags und 11 Uhr Abends, : in Kriesht 1 Uhr 20 Minuten Nachmittags und 2 Uhr 20 Mi- nuten früh, zum Anschluß an die Personenposten nat Schwerin resp. Frankfurt a. O., aus Kriesht 4 Uhr früh und 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags, nach Ankunft der Posten aus Schwerin resp. Frankfurt a. O. ; in Küstrin 7 Uhr 20 Minuten früh und 5 uhr 55 Minuten

Nachmittags.

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Endlich wird die Personenpost zwischen Drofsen und Meseriß zur Erzielung eines genauen Anschlusses an die Frankfurt-Schweriner Posten in der Art regulirt, daß dieselbe aus: Drossen 25 Uhr früh abgeht, in Meserik 9 Uhr 40 Minuten früh eintrifft, aus Meseriß um 6% Uhr Abends zurückgeht, in Drossen 15 Uhr früh wieder eintrifft. Frankfurt a. d. O., den 10. April 1856. Der Ober - Post - Direktor. Schroeder.

Nichtamtliches. Preußen. Potsdam, 12. April.

arbeiteten Vormittag mit dem Minister des Königlichen Hauses und verschiedenen anderen Personen. Allerhöchstdieselben werden Sich heute mit der 2 Uhr Eisenbahnfahrt nah Berlin resp. Charlotten- burg zurückbegeben,

Se. Majestät der |

König trafen gestern früh im Königlichen Schlosse hier ein und | demselben c inwieweit über Ansässigmachung bereits gemeinsame Grundsätze be-

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| sich noch Entschließung vorbehalten.

| sich darüber zu äußern, ob sie, nachdem inzwischen der | 15, Juli 1851, die Uebernahme Auszuweisender oder Heimathloser

zuleßt dahin gerihtet waren, den am 15. Juli 18541 zu Gotha wegen Uebernahme Auszuweisender abgeschlossenen Vertrag auf Grund des Artikels 64 der wiener Schluß-Akte zu einer Verein= barung unter \sämmtlichen Bundesgliedern zu erheben; diesem Vertrage war auch, in Folge der ergangenen Einladung, nah und nach der größte Theil der zuerst außerhalb desselben gestan= denen Bundesregierungen beigetreten, und nur wenige hatten 1 i Nach Antrag wurde demna beschlossen: „die betreffenden Regierungen gu ersuchen,

ertrag vom

| betreffend, im Juli 1854 einer Revision unterworfen is, und sämmt-

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liche übrigen Bundesstaaten beigetreten sind, sich auc ihrerseits demselben anzuschließen geneigt fien. Um dagegen A cir n

| stehen, wurde beschlossen: „das Ersuhen an die Regierungen

zu richten, über die in ihren Ländern geltenden geseßlichen und ver=

ordnungsmáäßigen Bestimmungen über Ansássigmahung, beziehungs=

Berlin. 12. April. Jn der gestrigen (54sten) Sipung seßte das Haus der Abgeordneten die Berathung der rheini-=

\chen Gemeinde-Ordnung fort. Ÿ wurde überall mit Ausnahme eines unwesentlichen vom Abg.

Die Regierungsvorlage

von Auerswald eingebrachten Amendements angenommen. Die |

Berathung gedieh bis zum §. 92. der Gemeinde-Verfassung.

Hamburg, 10, April, Jun der gestrigen Sißung des Sechs= | ziger-Kollegiums kam der Bericht der Budget-Kommission zur Ab= rechnung über den Staatshaushalt von 1854 zur Vorlage. |

Das Resultat des Jahres ist, abgesehen von den transitirenden krisis ist nun wieder definitiv gel}, Der Herr Kultminister Frei=

Einnahmen, eine Einnahme von 7,079,900 Mk. und eine Ausgabe

von 6,933,063 Mk. Beide haben sowohl den Budget-Anschlag, als |

das Resultat des Jahres 1853 bedeutend überschritten. Vergleih der Einnahmen und der Ausgaben von 1854 ergiebt sich ein Ueberschuß der ersteren über die leßtere von 146,000 Mk. und wurde dieser Uebershuß zur Bestreitung der in 1855 zufolge der

angeordneten Kriegsbereitshaft des hamburgishen Bundeskontin=- | lesung der Akten im Prozeß Degiorgi beendigt. Gestern haben

gents erforderlichen Mehrverwendung überwiesen, (Hi: Be) Neuß. Gera, 9. April. Auf Anordnung Sr. Durchlaucht

Aus dem |

E Bua E deren Vorbedin- gungen und Wirkungen möglichst übersichtlich geo itthe e Dei A, glich sichtlich geordnete Mittheilung __ Baiern. München, 9. April. Die Kammer der Reichs- räthe hat der Abgeordnetenkammer bezüglih der vorgestern mitge- theilten zwischen beiden Kammern noch bestandenen Differenzen über den Entwurf, „die Einkommensteuer betreffend,“ in ihrer heu- tigen Sißung nachgegeben und ist somit über das ganze Geseß Ge-= sammtbeschluß erzielt. Württemberg. Stuttgart, 10, April. Unsere Minister=

herr von Wächter=Spittler is zum Justiz - Minister, und der Abgeordnete der Stadt Ludwigsburg und Vice = Präsident der

| Zweiten Kammer, Ober -Studienrath Rümelin, unter Beförde- | rung zum Staatsrath, zum Chef des Departements für das

des regierenden Fürsten soll von Michaelis d. J. ab, an Sonntagen in Fabriken und Werkstätten ohne alle Ausnahme nicht mehr gear= | beitet werden, weil sich herausgestellt habe, daß die christlihe Sonn-

tagsfeier neben Arbeiten an Sonntagen der Nichtachtung verfallen sei, (Ger. Ztg.)

Hessen. Mainz, 10. April. Heute Morgen und zur Auf= wartung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, Gouverneur der Bundesfestung Mainz, der neue Vice-Gouverneur,

General =- Lieutenant von Bonin, und der Major Neuland nach | verfügt: - wird, „daß: bis); gus

L G C Cttsis E ; ç ) L E E ck Hi 7 Nächsten Sonntag wird die Gesammtbesaßung | Jhrer Majestät gehörigen Schiffe nah russishen Häfen auslaufen dürfen,

Koblenz gereist. i unserer Stadt in großer Parade dem nunmehrigen Vice -= GOouver=

Kirchen -= und Schulwesen ernannt worden. Schweiz. - Bern, 8. April, Vorgestern wurde die Ver=

Aa Vorträge begonnen, Die Verhandlungen werden etwa 12 Tage auern. _ Großbritannien und Irland. London, 10, April, Die „London Gazette“ veröffentlicht folgeude zwei Decrete: " | : Budckingham Palace, 9. April 1856 Da ein Friedens- und Freundschafts - Vertrag zwischen Jhrer

Majestät und ihren Verbündeten einerseits und dem Kaiser von

Nußland andererseits abgeschlossen worden ist, #o befiehlt Jhre

| Majestät heute, auf den Vorschlag ihres gebeimen Nathes, daß

der Geheimeraths - Befehl vom 29, März 1854, durch welcheu Weiteres keine einem Unterthan

| und daß alle russischen Schiffe, die sih in irgend einem Hafen oder auf

neur von dem K. K, österreichishen FML. von Paumgartten,

Festungs-Kommandanten von Mainz, vorgeführt werden, (Fr: Bl) Frankfurt, 9, April, Jn der Bundestags-Sigung

Betreff ihrer Eisenbahnen und deren Benußung zu militairis{hen Zwedcken überreiht, von vem Gesandten der freien Städte eine Mittheilung über den Stand der hambur-=-

gishen Verfassungsfrage, von dem Militair-Auëschusse An- | zeige über den Verkauf eines zum Festungseigenthumin Mainz | vom 18. Februar 1854, so wie laut berschiedener später erlassener gehörigen, zu militairishen Zwecken entbehrlih gewordenen Bau- | Gebeimeraths-Befehle gegenwärtig bestehenden Verbote in Bezug auf die plabes gemaht. Sofort wurde von den betreffenden Ausschüssen Ausfubr (aus dem Vereinigten Königreiche) oder Beförderung längs der Bericht über zwei der von Baiern in der Sten diesjährigen Si

X 7 d esjabrigen Sihung | ite E i i V unp} eingebrachten Vorschläge wegen verschiedener gemeinnüßiger An= nen und Kesseln oder den einzelnen Bestandtheilen derselben, Blei, Soda-

orduungen erstattet. Was zunächst die Organisation der Auswanvberng anlangt. 0 wurde, in Anñetieunung Ver

wanderung in günstige Gegenden geleitet und au dort den Aus=- ( zur Feier des Friedens-Abschlusses ein großes Fest im Hyde - Park

wanderern noch Fürsorge zugewendet werde, zunächst aber bean-

| in Zukunft daselbst betroffen werden, mit Embargo zu belegen und nebf

irgend einer Rhede innerhalb des Gebietes Jhrer Majestät befinden oder

| Mannschaften und Effekten festzuhalten sind“, so wie alle den Handel

vom 3. d. M. wurden von den Gesandten von Württemberg und mit Rußland verbietenden Theile anderer Geheimeraths - Befehle hiermit Mecklenburg in Gemäßheit früherer Bundesbeschlüsse Notizen in | für aufgeboben und außer Kraft gesegt gelten sollen,

Die sehr ehrenwerthen Lord - Kommissare des Königlichen Schaß-

| amtes 2c. 2c. werden den betreffenden Personen die nöthigen Weisungen | ertbeilen.

Í i - Buckingham Palace, 9. April. Jhre Majestät verfügt, daß die laut der königlichen Proclamation,

Küste, von Waffen, Munition, Pulver, Salpeter, Schwefel, Dampfmaschi-

Nitrum, \{chwefelsauxer Pottasche, gewissen Arten Eisen und anderen in

der erwähnten Proclamation und den erwähnten Geheimeraths-Befehlen Zwehnättit Rd Aud ibrbatäit vieles Vbrsdlagus, Yervvr- erwähnten Gegenstände mit diesem Augenblicke außer Kraft treten sollen gehoben, wie hierdurch in gleihem Maße das Interesse des | Mutterlandes, als das der Auswanderer gewahrt und gefördert | werden sollez ersteres durch Erhaltung der Nationalität und | ihrer Verbindung mit Deutschland, leßteres, indem die Aus= |

tragt und von der Bundesversammlung beschlossen: „Die |

Regierungen um Mittheilung der in den einzelnen Bundesstaaten

geltenden Gesebe und Verordnungen über Auswanderung zu er= |

suchen, und diese Mittheilungen dem Ausschusse mit dem Auftrage zu überweisen, eine Zusammenstellung ihres Inhalts unter gutacht= licher Aeußerung über die etwa zu ergreifenden gemeinschaftlichen Maßregeln vorzulegen.“ Was sodann den weiteren Vorschlag auf Ausgleichung der in den Geseßgebungen der einzelnen Bundes= staaten in Beziehung auf Ansässigmachung und Heimaths-= verhältnisse bestehenden Verschiedenheiten betrifft, so wurden veide Gegenstände, ungeachtet ihres inneren Zusammenhangs, in der Verhandlung getrennt gehalten, da zur Feststellung allgemeiner Bestimmungen über die Heimathsangehörigkeit bereits früher Ver- handlungen in der Bundesversammlung stattgefunden, und diese

Die sehr ehrenwerthen Lord-Kommissare des königlichen Schaßes 2e. werden den betreffenden Personen die nöthigen Weisungen ertheilen.

Jn einer Sihung des geheimen Rathes leistete gestern der Earl von Ellesmere den Cid als Statthalter der Grafschaft Lan- caster. Dem „Morning Advertiser“ zufolge beabsihtigt die Regierung,

zu veranstalten. Es soll bei dieser Gelegenheit ein glänzendes Feuer= werk abgebrannt werden.

Die Lord-Kommissare des Schaßes zeigen an, daß, da sich im

verflossenen Finanzjahre kein Uebershuß der Staats - Einnahmen über die Ausgaben herausgestellt hat, in diesem Jahre keine Geld= summe zur Tilgung der Staatsschuld verwandt werden wird. Milner Gibson beantragte in der gestrigen Unterhaus-Sißung die zweite Lesung der Bill, welche die Aufhebung des Abjurations-=- Eides bezweckt. Durch die veränderten Zeitumstände, bemerkt er, sei dieser Eid überflüssig geworden; ein jeder Eid aber müsse den Anforde- rungen des Augenblicks, denen er seinen Ursprung verdanke, angemessen sein, und ein unnüßer Eid sei ein Frevel gegen die Religion. Seïne Bill habe viele Aehnlichkeit mit der von Lord Lyndhurst im Oberhause ein- gebrachten. Die Umstände, durch welche der Abjurations-Eid nothwendig

| oder wünschenswerth geworden, seien nicht mehx vorbanden, und er

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