1856 / 98 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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deren Einlösung im Wege der Kündigung

Die Obligationen, h erfolgt, können anderweit wieder ausgegeben werden.

S. 4 | Rüd lli i t zur

i rn der zur Rückzahlung fälligen, aber nich Einlösun git A Obligationen werden in dem Zeitraume von i von dem Fälligkeits-Termine an gerechnet, jährlich

aa pag Direction Behufs der Empfangnahme der Zahlung

5 i fgerufen. : Es E welche nicht innerhalb eines Jahres nach

d n öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, find verthlos und verden als solche von der Direction demnächst { ich bekannt gemacht.

N Gesellscckcaft hat wegen solcher Obligationen keine Ver- pflihtung mehr, doch kann deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermöge eines Beschlusses der Direction aus Billigkeits-Rüsichten gewährt werden. 4 g. 8.

Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird festgeseßt: S E |

a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire

der Gesellschaft aus dem Reinertrage vorz F

þ) bis zur Tilgung der Obligationen dürfen Seitens der Gesell= schaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforder= lien Grundstücke verkauft werden z dies bezieht \sich jedo nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befind- lichen Grundstüde, auch nicht auf solche, welche, innerhalb der

Bahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur

Errichtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlichen

Einrichtungen, oder welche zu Pakhöfen oder Waaren=-Nieder-=

lagen abgetreten werden möchtenz

zur Sicherheit für Kapital und Zinsen wird den Jnhabern

der Obligationen mit Vorbehalt der, den früher Juhalts der

Privilegien vom 16. November 1850 und 29, August 1853

fontrahirten Prioritäts - Obligationen k, und ll, Serie ein=

geräumten und daher vorgehenden Hypothek, das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft ver= pfändet, Auch darf diese weder Actien kreiren, noch neue

Darlehne aufnehmen, es sei denn, daß ven auf Grund dieses

Privilegiums zu emittirenden Obligationen das Vorzugsrecht

ausdrücdtlih vorbehalten vas

Angeblich vernichtete oder verlorene Obligationen werten nah dem in Artikel 18 des Statuts der Ruhrort-Crefeld-Kreis-Glad-= bacher Eisenbahn-Gesellschaft (Geseßsammlung für 1847, Seite 47) vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst erseßt.

8. 10,

Die iu diesem Privilegium vorgeschriebenen bffentlihen Be- kanntmachungen müssen in den Preußischen Staats-Anzeiger, in die Berliner Vossische, die Cölnische, die Aachener und die Crefelder Zeitung eingerückt werden, Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung in den vier anderen bis zur ander- weitigen, mit Genehmigung Unseres Handelsministers zu treffenden Bestimmung z; “ie muß aber unter allen Umständen jederzeit in einer der zu Berlin erscheinenden Zeitungen erfolgen.

Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherr- liche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserm Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Anschung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Gegeben Charlottenburg , den 7. April 1856.

(L. S) Friedri Weilheim.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

A. Ruhrort - Crefeld - Kreis - Gladbacher Eisenbahn- Obligation. Il Emission. O E über 100 Ntblr.

_ Znhaber dieser Obligation dritter Emission F... hat cinen An- theil von Einhundert Thalern an der mit Allerhöchster Genebmigung und nach den Bestimmungen des umsftehenden Privilegiums gemachten Anleihe der Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher Eisenbahn-Gesellschaft,

Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr find gegen die vom 2, bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli jeden JZah- res zahlbaren halbjährigen Zinscoupons zu erheben.

Aachen, den Königliche Direction der Aachen» Düsseldorf- Nuhrorter Eiscnbahu.

Vkeiieaila: (Eingetragen in das Ma N Der Nendant. (Unterschrift. )

Buch fol...)

hat Zuhaber dieses bom | zu erheben,

| Prioritäts-Obligation Nr...

Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum vom 1, Januar 1856 an gerechnet, zwanzig halb- jäbrige Zins-Coupons, Nr. 1 bis 20, nebst cinem Talon ausgegeben.

Die Ausgabe der zweiten Serie von Coupons erfolgt an den Jnbaber des Talons gemäß §, 3 des Privilegiums.

B.

Zins-Coupon Nr. 1 zur Nuhrort-Crefeld Kreis-Gladbacher Eisenbahn-Obligation 111. Emission. 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige Preußisch Courant ab zu Aachen oder zu Berlin

Dieser Zins - Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit, also bis zum A

| zur Zahlung präsentirt wird.

Aachen, den Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn. (Facsimile,)

, (Eingetragen in der Zins-

NoOntrole fol.)

D ALON, Ruhrort - Crefeld Kreis - Gladbacher Eisenbabn- GOefellfMa ft. Jnbaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nücckgabe nach Ein-

| lôsung der ausgegebenen zwanzig Zins-Coupons gemäß Y. 3 des Privi-

legiums an den durch öffentlihe Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zins-Coupons zur Nubrort-Crefeld Kreis-Gladbacher } [11, Emission. Aachen, den . E Königliche Direction

der Aachen-Düsseldorf-Nuhbrorter Eisenbabn. (Facs!mile,) Ausgefertigt.

tivisterin@z fir Sande: GSeser»e und Sfrentlie Xrbeitenu.

Der Ober-Bergam!ts=-Kassen-Kontroleur Rudol ph von Mar- ba ch zu Breslau ist zum Rendanten der Hütten-Amtsfkasse zu Ryb=

| nick ernannt,

BYêinifte rin Der geiftlihen, Unterriwté- und Medbizinal- Xugelegenheiten.

Die Berufung des Adjunkten am Pádagogium zu Putbus,

| Dr, Carl Hermann Lorenz Häckermann zum ordentlichen

Lehrer am Gymnasium zu Cöslin ift genehmigt worden.

ZUfademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Plenar - Sigung vom 24. April 1856 trie Herren Schönbein in Basel, Mosander in Stockbolm und Boussingàult in Paris zu korrespondirenden Mitgliedern ihrer vhysikalisc - mathematischen Klasse erwählt.

i Ea MA Qua, Die Räume des neuen Königlichen Museums werden vom 13ten d, M. ab an vier hintereinander folgenden Sonntagen von 11 bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. zu wohlthätigem

| Zweck dem Besuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt er-

folgt durch den Eingang unter dem Verbindungslbau zwischen bei- den Museen, :

Berlin, den 4, April 1856.

Kommissivn für den Bau des ueuen Könlgalichen Museums.

: Berlin, 29, April. Se, Majestät der König haben Aller- guádigsi geruht: dem Hauptmann von Pelchrzim im 27, Ju- fanterie-Regiment, kie Erlaubniß zur Anlegung ves ihm verliehenen, dem Herzogli Sachsen - Ernestinishen Haus = Orden affiliirten Verdtenst-Kreuzes zu ertheilen.

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. April. Das Herrenhaus geneh-= |

migtein seiner gestrigen (30sten) Sizung die Geseß-Entwürfe, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Landsberg a, W, und Küstrin, nach Frankfurt a. O. und einer Eisenbahn von Saarbrücken nach Trier und Luxemburg obne erhebliche Diskussion ah den Beschlüssen

des Hauses der Abgeordneten, Zwei der Finanz - Kommission |

überwiesene Petitionen Rheinischer Grundbesißer und Besißer der Gemeinden Ober= und Unter =-= Genuisch im Warthe - Bruc(he, die Grundsteuer betreffend, wurden nah dem Antrage der Kommission durch Uebergang zur Tagesordnung beseitigt.

Auf der Tagesordnung in der gestrigen (63sten) Sizung des Abgeordnetenhauses stand zuerst die Berathung der Ent- würfe a) eines Gesetzes, betreffend die Verminderung der Kassen- Anweisungen um 15 Millionen Rthlrn,, so wie die Ausgaben ver= zinslicher Staats=Schuldverschreibungen über 16,598,000 Rthblr., b) eines Geseßes wegen Abänderung und Ergänzung einiger Bestim= mungen der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. Die Kommis- sion empfahl die Annahme beider Geseße, mit einigen von der Regierung genehmigten Vorschlägen. Der §, 1 des leßteren Geseh= Entwurfes wurde mit einer kleinen Aenderung der Kommission und einem Amendement von Patow, welches lautet: „die Bank ist berechtigt, die von ihr auszugebenden Noten fortan auch in Apoints von 20 Rthlr., so wie in Apoints von 10 Rthlr., in letteren jedoch nur bis zum Betrage von 10 Millionen Rthlr. auszufertigen. Eine Erhöhung dieses Betrages der Noten in Apoints von 10 Rthlr. darf nur auf Grund Königlicher Verordnung erfolgen“ —- nach der Regierungs - Vorlage angenommen. Die §§. 2—7 erregten keine Debatte und wurden ebenfalls na der Regterungs - Vorlage angenommen, Die Beratißung wendete s\ch zu dem anderen Gese, die Verminderung der Kassen = Anweisungen 2c. betreffend. Der §, 1 wurde mit Zustimmung der Minister nah tem Kom-= missions - Vorschlage in folgender Weise angenommen: „Die durch das Geseyß vom 30, April 1851 auf die Summe von 30,842,347 Rthlr. festgestellte unverzinslihe Staatsschuld soll auf den Betrag von 15,842,347 Rthlr. vermindert und zu dem Ende die Summe von 15 Millicnen Kassen - Anweisungen nah Maßgabe des bierbei abgedruckten, zwischen dem Finanzministerium und der Preußischen Bank am 28. Januar dieses Jahres abgeschlossenen, von Uns genehmigten Vertrages binnen zwei Jahren, vom age der Publication dieses Geseßes ab, eingezogen werden.“

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e übrigen Fg. 2-— 11 wurden mit einigen Atänderungsvor=

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[chlägen der Kommission ebenfalls nach der Regierungsvorlage und ohne Diskussion angenommen, womit die Gesetze in diesem Hause erledigt sind.

Oldenburg, 22. April. Dem Landtage wurde beute Be-= richt über die Geseßesvorlage wegen Aenderung des Wahl= gesepes erstattet, Nachdem die neue Gemeinde - Ordnung ver- schiedene neue, insbesondere städtische Gemeinden geschaffen, na- mentlich auch einige größere Gemeinden in mehrere selbstständige Gemeinden zerlegt hatte, mußte eine entsvrecende Abänderung des Wahlgeseßes vorgenommen werden, indem dieses auf dem Prinzip berubte, daß jede Gemeinde von einer gewissen Größe einen be= sonderen Wahlbezirk zur Wahl von Wablmännern bilden folle, Der danach ausgearbeitete Geseßentwurf wurde einerseits ange- griffen, indem derselbe ein neues Prinziv, die Intkeressenvertretung, schiene einführen und die städtishen Gemeinden begünstigen zu wollen, andererseits vertheidigt, indem mau ausführte, daß jener Angriff auf einem offenbaren Mißverständnisse beruhe, daß die vorgeschlagenen Bestimmungen mit einer. ©

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if l Interessenvertretung in gar keiner Beziehung ständen und, statt die Städte vor den Lank gemeinden begünstigen zu wollen, eher das Gegentheil anzunehmen sei, Der Geseßentwurf ward- darauf vom Landtage ohne Eingehen in die Spezialbestimmungen im Ganzen angenommen. i:

Fn Betreff der Militair-Anschläae für 1856 und 1857 haite sih eine erheblihe Nachbewilligung notwendig gezeigt, welcde von der Staatsregierung im Betrage von 75,000 Rtbr. verlangt wor-= den war, Mit einiger Modification wurde dem Antrage gemäß die Summe bewilligt. Gelegentlich ward die Staatsregierung ersucht, die Einrichtung einer Selbstverpflegung des Militairs in Erwägung zu nehmen, und ferner: „mit allen ihr irgend zu Gebote stehenden Mitteln auf eine Verminderung der militairis{hen Anfor= derungen des Bundes hinzuwirken, bei Erfüllung der Bundespflich= ten in den mögli engsten Grenzen sich zu halten und überbgupt fortwährend eine Verminderung der drückenden Militairlast anzu= streben.“ (Wes. Z.)

Samburg, 24, April. Die im heutigen Konvente der Erb= gesessenen Vürgerschaft vorliegenden Senats-Anträge, worunter fi elne * (schon früher erwähnte) provisorishe Münzordnung, der Schifffahrts- und Handelsvertrag mit Neapel, Aenderung der Be= \limmungen über den Erwerb des Heimathsrehts befanden, wurden sämmtlich genehmigt,

Sachsen. Koburg, 22. April, Nach einer Bekanntmachung der hiesigen Landesregierung ist zwishen dem hiesigen und dem

föniglich baierischen Staatéministerium eine Uebereinkunft ge- troffen worden, nach welcher zum Behufe einer a llgemeinen Landesvermessung die Triangulation des Herzogthums als eine Fortseßung der Triangulation des Königreichs Baiern durch einen baierischen Trigonometer ausgeführt und hier- vel für das hiesige Herzogtbum (mit Einrechnung der trigonometrisch bestimmten Kirhthürme und anderer natürli sester Punkte) wenigstens 300 wohlgelcgene, genau bestimmte trige= nometrise Punkte ausgemittelt werden sollen, Obwohl das auf dem gemeinschaftlrchen Landtage angenommene Haus- geseß, dur welches die Verhältnisse der Glieder des Herzoglichen Hauses zu einander und zu dem Domainen - Vermögen geregelt wurden, bereits vom Staatsministerium als Geseß publizirt ist, hat der hiesige Special - Landtag denno den dagegen wegen der Mitwirkung der Agnaten bei den Domainengütern erhobenen Pro- test aufrecht erhalten. (Fr. Bl.)

_ Hessen. Darmstadt, 23. April. Das heute erschienene großberzoglihe Regierungsblatt enthält eine aus 33 Artikeln beste= hende, mit dem 1, Mai d. J. in Wirksamkeit tretende großherzogliche Vorordnung vom 7. April, die Vollziehung des Bundes-= beschlusses zur Verhinderung des Mißbrauchs der Prefs-= freiheit betreffend, : ;

Vaiern. München, 22. April, Die Kammer der Ab= geordneten hat in ihrer heutigen Sitzung der Staatsregierung die verlangte Ermächtigung zum Abschluß etwaiger Zoll= und Handelsverträge, und zu allen erforderlichen Maßregeln zum Voll= zuge jolher Verträge für die Zukunft, vorbehaltlih der Nach- genehmigung durch die Kammern bei ihrem Wiederzusammentritt, gegeben. i

Desterreich. Wien, 23. April. Die Erzherzoge Fer= dinand Max und Karl Ludwig sind von Triest und Jnunsbruck zur Beier der Grundsteinlegung für die Botivkirhe hier eingetroffen. Zu gleihem Zwecke werden morgen der Erzherzog Johann und die Frau Gräfin Brandhof hier eintreffen, Feldmarschall-Lieutenant Graf von Montenuovo is im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers nach Braunschweig zur Beglückwünshung Sr, Hoheit des Herzogs von Braunschweig abgereist, welcher am 25, d, M. sein 50jähriges GBeburts- und 25. Regierungsjahr feiert. ul

_DBelgien. Brüssel, 23, April, Die Kammer votirte heute einstimmig, mit 82 Stimmen, die Summe von 200,000 Francs zur Geier der Festlichkeiten, welhe am 25ften Jahrestage der Regie= rung des Königs Leopolds stattfinden sollen. Schon jeßt be= schäftigt man si hier mit den vorbereitenden Anstalten zur Er= innerungsfeier der 25jährigen Thronbesteigung unseres Königs, die auf den 21. und 22. Juli festgeseßt ist, Die öffentliche Hauvt= feier wird außer den gewöhnlichen Ceremonien, Tedeum u, fj ein großes Zurnier auf dem Exerzirplate sein.

_ Großbritannien und Jrlaud. London, 23. April. In der gestrigen Sipung des londoner Gemeinderatbes verlas Hr, Woodthorp einen Brief des Gemeinderathes von York, in welchem derselbe um Ausfunft darüber bittet, wie sh die City= Corporation ‘in Bezug auf die Proclamation des Friedens zu ver= halten gedeute, Alderman Copeland machte hierauf einige Bemer= tungen über den Frieden selbst, Er fköune nicht umhin, äußerte er, es auszusprechen, daß das englische Volk den Frieden mit großer Gleichgültigkeit betrahte, und daß er durchaus feinen Grund erblicke, weshalb man ‘si zum Zustandekommen desselben Glück wünschen oder sich darüber freuen sollte. Die Regie= rung werde vermuthlich dadur, daß sie bei einer fkeines-= wegs bejonders erfreulichen Gelegenheit Geld ausgebe, ihre Populariiât uicht vergrößern. Sir P, Laurie erklárte sich mit dem Gricden vollkommen einverstanden und pries ihn als die größte der Wohlihaten. Das Zustandekommen des Friedens habe man vor- zugöweise der Energie und Geschicklichkeit des Kaisers Napoleon zu verdanken, Der Lord - Mayer bra hierauf die Besprecung dieses Gegenstandes tadurch ab, daß er bemerkte, wie in dem Briefe des Gemeiuderathes von York fein hinreihender Anlaß zu einer folhen Erörterung liege, Er einerseits halte den Uebergang aus dem Kriegs- in den Friedenszustaud für einen mehr als ge nügenden Grund zur Freude, Nach Erledigung dieses Thema's ward eine an das Unterhaus zu richtende Adresse anuge- nommen, in welcher der Gemeinderath gegen die feine Re-= form bezweckende Bill Sir G, Grey's Einsprache erhebt.

Wie die „United Service Gazette“ wissen will, werden Vis- count Hardinge und Lord Panmure ihre Posten als Oberbefehls- haber des Heeres und als Kriegsminister niederlegen, sobald die im

Hospital zu Chelsea tagende Militair-Kommission ihre Arbeiten be-

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endigt hat.

"Dex ehemalige General-Gouverneur von Ostindien, Lord Da l= housie, sollte am 18ten an Bord der „Tribune“ von Malta, wo ihn ein Gichtanfall einige Zeit lang festgehalten hatte, nah Eng= land abreisen, Da Lord Elgin den ihm angebotenen Posten als Gouverneur der Kolonie Victoria ausgeschlagen hat , so ist diese Stelle jeßt seinem ehemaligen Secretair in Canada, dem als Reise- beschreiber bekannten Oliphant, angetragen worden, i

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