1856 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ins-Co E f © Cy zu der Kreis - Obligation des Lüblinißer Kreises Liür: ci M über Thaler zu fünf Prozent Zinsénüber Thaler Silbergroschen.

i ß i s- Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe unenes A M bis resp. vom ten

Ge VE O T Tus späterhin die Zinsen per vorbenannten Kreis- s

bis igation Zalbjahr vom mit (in Een Ls la 4 Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal-

Kasse zu Lublinig.

iniß, den . f i | Bie H andische Kreis - Kommission für den Chausseebau im

Lublinißer P Dieser Zins-Coupon ist ungültig, wenn dessen O lidbettag niht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Halbjahres an gerechnet , erhoben wird.

Sa Ll zur Kreis-Obligation des 2 Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückgabe zu der

Obligation des Lublinißer Kreises n e, E e E über i Thaler à fünf Prozent Zinsen, die ..te Serie Zins-Coupons für die 5 Jahre 18... bis 18..

dei der Kreis-Kommunal-Kasse zu E

Lubliniß, den ten : S L Die ñändisdee Kreis-Kommission für den Chausseebau im Lublinitzer Kreise.

Allerhö{ster Erlaß vom 30, April 1856 be-

treffend die Anwendung der Vorschriften über die

Expropriation auf das Unternehmen der Oppeln- Tarnowiber Eisenbahn.

Auf den Bericht vom 17, April v. J. bestimme Jch hierdurch, daß die in dem Gesehe über die Eisenbahn - Unternehmungen vom 3, November 1838 enthaltenen Vorschriften über die Expropriation auf das von Mir genehmigte Unærnehmen der Oppeln-Tarnowißer Eisenbahn Anwendung finden sollen. Dieser Erlaß is durch die

Geseß-Sammlung zu veröffentlichen. Charlottenburg, den 30, April 1856.

Friedrich TWilheim.

von der Heydt,

An i den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Gesebß betreffend den Bau einer Eisenbahn von Kreuz über Landsberg a./W, und Küstrin nach Frankfurt a./O. und einer Eisenbahn von Saar- brüden einerseits nach Trier und andererseits bis zur Großherzoglich luxemburgishen Grenze bei Wasserbillig in der Richtung auf die Stadt Luxemburg. Vom 7. Mai 1856,

Wir Mia Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von reußen 2c. 2c.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt :

8. 1, Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist ermächtigt : ; 1) eine Eisenbahn von dem Kreuzungspunkte der Ost-Bahn mit

der Stargard - Posener Eisenbahn (Station Kreuz) über

Landsberg a, W. und Cüstrin nach Frankfurt a, O.,

2) eine Eisenbahn von Saarbrücken, die Saar abwärts bis zu deren Mündung und, unter Ueberbrückung der Mosel, einer- seits auf dem linken Mosel-Ufer nah Trier und andererseits bis zur Großherzoglih luxemburgishen Gränze bei Wasser- billig in der Richtung auf die Stadt Luxemburg,

für Rechnung des Staates auszuführen. s. 2.

Zur DeckFung der zu den gedachten Bau-Ausführungen für die Kreuz-Cüstrin-Frankfurter Eisenbahn, mit Einschluß der Her= A g zweiten Geleises. auf der Strecke der Niederschlesish- Märkischen Eisenbahn von Frankfurt bis Berlin mit 8,400,000 Thalern und für die Saarbrücken-Trier-Luxemburger Eisenbahn mit 5,600,000 Thalern erforderlihen Summe von überhaupt 14 Millionen Thalern sind zunächst diejenigen Bestände zu verwen- den, welche si von den, zufolge Unserer Erlasse vom 17, Juni und

24, ‘November 1854 (Geseß-Sammlung Seite 316 und 989) auf- genoninienên 30 Millionen“ Thaler, na Bestreitung der in Gemäß- heit der Geseße vom 20, Mai 1854 (Geseß-Sammlung Seite 313) und 7, Mai 1855 (Geseß - Sammlung Seite 269) darauf bereits angewiesenen, oder durch andere Geseße etwa noch darauf anzu- weisenden Ausgaben als disponibel ergeben werden, Insofern diese Bestände die Bedarfssumme von 14 Millionen Thalern“ nicht erreichen, ist der Mehrbetrag dur eine, nach Maßgabè der für die einzelnen Baujahre erforderlichen Geldmittel, in den Jahren 1856, 1857 und 1858 allmälig zu realisirende verzinsliche Staats- Anleihe zu beschaffen, z

Insoweit die nach §. 2 erforderliche Bau - Summe aus den sich als disponibel ergebenden Beständen des daselbst bezeichneten Gonds von 30 Millionen Thalern entnommen wird, sind die zur Berzinsung und Amortisation eines entsprechenden Betrages der in Gemäßheit Unseres Erlasses vom 17, Juni 1854 (Geseß-Samm-= lung Seite 316) aufgenommenen Anleihe von 15 Millionen Thg- lern erforderlihen Zahlungen aus den Betriebs-Uebershüssen der zu bauenden Eisenbahnen und, soweit diese dazu nicht ausreichen, aus dem Eisenbahn-Fonds zu E

H. .

Wird zur Beschaffung der nach §, 2 erforderlihen Bau-Summe eine neue Anleihe aufgenommen, \o gelten für dieselbe folgende Be- stimmungen :

a) die Verwaltung der Anleihe wird der Haupt=Verwaltung der Staatsschulcen übertragen z

b) die Anleihe ist, von dem auf die vollständige Eröffnnng des Betriebes der beiden genannten Eisenbahnen folgenden Jahre an, jährlich mindestens mit einem Prozent zu amortisiren z

c) die zur Verzinsung und Amortisation der Anleihe erforderlichen Beträge sind, soweit sie nicht durch die Betriebs-Ueberschüsse der zu bauenden Eisenbahnen gedeckt werden, aus dem Eisen- bahn-Fonds zu entnehmen z

d) wegen Verwendung der durch allmälige Abtragung des Schuld- Kapitals ersparten Zinsen, wegen Verjährung der Zinsen, wegen Abführung der zur Verzinsung und Tilgung erforder- lichen Beträge an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, so wie wegen des Verfahrens behufs der Tilgung, finden die Bestimmungen der §§, 3, 4 und 5 des Geseßes vom 23. März 1852, betreffend die Ueberweisung der in Gemäßheit des Ge- seßes vom 7, Dezember 1849 aufzunchmenden Anleihe an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, so wie die Tilgung dieser Anleihe (Geseß-Sammlung pro 1852, Seite 75) An= wendung ; dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, den nach vorstehen- den Bestimmungen zu bere{chnenden Tilgungs =- Fonds, nach Maßgabe der dazu disponiblen Mittel aus dem Eisenbahn- Gonds zu verstärken, wogegen derselbe niemals verringert werden darf.

G15,

Die Ausführung dieses Geseßes wird dem Minister für Handel, Gewerbe und dcffentlihe Arbeiten und dem Finanz=Minister übertragen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Jusiegel, Gegeben Charlottenburg, den 7, Mai 1856.

Friedrich Withelm.

Q, L

von Manteuffel, von der Heydt. Simons, von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh, Graf Waldersee, Jür den Minister für die landwirth- schaftlihen Angelegenheiten, von Manteuffel,

—————————_——

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung betreffend die Errichtung

einer Actien =- Gesellshaft unter dem Namen:

„Berliner Brodfabrik- Actien-Gesellschaft“ mit dem Domizil zu Berlin, Vom 14, Mai 1856.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 7. Maîi c. die Errichtung einer Actien - Gesellschaft unter dem Namen: „, Berliner Brodfabrik - Actien - Gesellschaft ‘“ mit dem Domizil zu Berlin zu genehmigen und das Gesellschafts - Statut zu bestätigen geruht,

Solches wird nach Vorschrift des Geseßes über die Actien- Gesellschaften vom 9, November 1843 mit dem Bemerken hierdurch

| befannt gemacht; vaß der gedächte Allerhöchste Erlaß neb| dem

883

Statute durch das „Amtsblatt“ der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin- veröffentliht werden wird. Berlin, den 14. Mai 1856.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. : von der Heydt,

Das 20ste und 2lste Stück der Geseßsammlung, welche heute ausgegeben werden, enthalten unter Nr. 4400. die Städte-Ordnung für die Provinz Westfalen. Vom 19, Márz 1856; unter » 4401. die Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen. Vom 19, März 1856; unter » 4402, das Geseh, betreffend die Erhaltung der Einheit der Rechtsgrundsäge in den richterlichen Entscheidungen des Ober-Tribunals, Vom 7, Mai 1856; und unter » 4403, das Geseß, den Betrieb der Dampfkessel betreffend. Vom 7. Mai 1856. Berlin, den 16. Mai 1856. Debits-Comtoir der Geseg -Sammlung,.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Der Landes-Oekonomie-Rath Weyhe is beauftragt, sich als

Kommissar des Ministeriums für landwirthschaftliche Angelegenheiten | F

zu der vom 23, Mai bis 7, Juni zu Paris stattfindenden Aus= stellung landwirthschaftlicher Gegenstände zu begeben und die Jn-

teressen der preußischen Landwirthe wahrzunehmen. Es wird diesen, so wie anderen diesseitigen Unterthanen, welche die Ausstellung be= |

shicken oder besuchen, überlassen, sich an den gedachten Kommissarius |

zu wenden. L its Seine Wohnung in Paris wird im Büreau der Königlich preußischen Gesandtschaft in Paris zu erfragen sein,

¿Finanz- Deinisteriz:.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der Aten Klasse 113ter | Königl, Klassen - Lotterie fielen 2 Gewinne zu 5000 Rthlr, auf | Nr. 39,593 und 59,321. 4 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. | 10,153. 29,133. 43,200 und 46,309, 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. | auf Nr. 182. 1406. 1933. 4790, 6084, 11,784. 14,569. 14,983. | 17,402. 21,261. 23,019. 27,540. 29,581, 31,880. 32,684, 33,208. |

61,858. 63,687. 65,400. 66,656. 70,324. 70,869. 74,393. 77,336, 83,060, 87,616 und 89,767.

45 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 2876. 3526. 4638. 7314. 7821. 8495. 9828. 10,547. 13,267. 13,477. 16,505. 18,120. 21,037, 23,901. 24,426. 24,855. 25,428. 27,161. 32,379. 39,233.

99,911, 39,997, 40,308. 41,058. 53,105. 53,341, 59,600. 99,723. |

60,813, 60,861. 64,926. 65,543. 73,245. 73,284. 73,494. 76,061. 76,879. 76,979, 77,161. 81,271. 85,678. 86,204, 87,605. 87 702 und 88,726,

61 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 811. 1413, 2374, 3646, 9191, 5636. 6229. 10,711. 12,053, 13,269, 14,050. 16,350, 17,399, 17,416, 18,536. 20,919, 20,926. 26,819. 28,100, 29,927, 31,082. 31,794. 33,470. 33,971. 35,134. 36,258. 41,342, 42,809, 44,232, 49,263, 50,443, 52,161, 52,590, 92,728. 54,793. 99,019, 55,284. 57,124. 57,882. 59,324. 60,210. 61,857. 62,221. 67,988. 68,974. 72,513. 73,366. 73,489, 74,830. 79,368, 80,475. 81,064. 81,320. 82,126. 85,656. 85,986. 86,211. 87,938. 89,495 und 89,499,

Berlin, den 15. Mai 1856.

Königliche General=Lotterte-Direction.

Angekommen: Der Präsident des Landes-Oekonomie-Kolle- giums, Dr. von Beckedorff, von Grünhoff.

Nichtamtliches.

Berlin, 14. Mai. Se. Majestät der

Preußen. der traurigen Meldung von dem hier in

König" haben nach

König : Berlin erfolgten Ableben der Wittwe des Feldmarschalls Fürsten

shiren und Schiffe auffahren lassen.

Paskewit\ch Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, Oberst-Lieute- nant von Schlegell, den Befehl ertheilt, den inzwischen einge- troffenen Familiengliedern das große Beileid Sr. Majestät über diesen neuen Verlust auszudrücken und sich über die Wünsche zu unterrichten, „welche wegen Ueberführung der irdischen Reste der verewigten Fürstin etwa gehegt werden könnten.

Sachsen. Weimar, 13, Mai. I. K. H. die Frau Her= zogin von Orleans, der Graf von Paris und der Herzog von Chartres famen heute Nachmittag zu einem Besuche am Großherzogl. Hofe hier an, kehrten gegen Abend aber nah Eisenach zurü. _— 41, Mai. Die heute erschienene Nummer des Regierungs= blattes enthält die auf Grund des Dundesbeschlusses vom 13, Juli 1854 ertheilte Verordnung über das Vereinswesen, so wie das Ge= seß über die zum Zwecke der Versorgung der Gemeinden mit Wasser erforderlichen zwangsweisen Eigenthums-Abtretungen. (Weim. Z.)

Baden. Karlsruhe, 13. Mai. Se. Königliche Hoheit der Regent is heute Abend nach Koblenz abgereist.

Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Ferdinand Maximi-= lian von Oesterreich ist heute Vormittag zum Besuch der Großherzoglichen Familie dahier eingetroffen und hat Nahmirtags die Reise nah Baden fortgeseßt. (Karlsr. Z.)

Großbritannien und Irland. Die Journale der Insel Malta vom 8. Mai melden, daß zwischen einem Theile der italienischen Legion einerseits und der Polizei, den englishen Trup- pen und den Einwohnern der Jusel andererseits ein Zusammenstoß ausgebrochen ist, der seit drei Tagen dauerte. Ein Polizei=Jnspek-

| tor war getödtet und ein Marine-Offizier verwundet worden. Der

General Pennefather hatte mehrere Jtaliener und Maltheser ver= haften lassen. Am Sten hatte sich die empórte Legion in einem ort verschanzt, Der General hatte Truppen gegen das Fort mar-= Man rechnete auf eine bal= dige Unterwerfung der Empörer.

Frankreich. Paris, 13, Mai. Durch Dekret im „Moni= teur“ wird der Artikel 1 des am 28. Márz dem geseßgebenden Körper vorgelegten Gesebentwurfs, der 140,000 Mann der Klasse

| von 1856 für 1857 unter die Fahnen rufen sollte, durch folgenden

Artikel erseßt: „Es wird im Jahre 1857 ein Aufruf von 100,000

Mann der Klasse von 1856 zur Rekrutirung der Land- und See-

heere stattfinden.“ Der „Moniteur“ druckt heute eine auf die

| bekannte Erklärung des belgischen Ministers des Auswärtigen in | der Repräsentanten - Kammer bezügliche Note des belgischen „Mo=

| darüber nicht zu erxflären.

Nah dem-

niteur“’ ab, worin es zur Berichtigung einer den Sinn jener Er= Ee durchaus entstellenden Depesche der meisten pariser Blätter eißt:

_ Der Minister des Auswärtigen hat gesagt, daß das Kabinet, dessen Mitglied er ist, nie eine Veränderung der Verfassung borschlagen werde. Ueber die Absichten des Ministeriums in Bezug auf die Geseße, welche die Presse regeln, ist er nicht befragt worden und hatte sich also auch Wäre diese Befragung geschehen, so bätte

| die Regie u | y 33,264. 37,562. 39,497, 40,007. 41,781. 48,006. 51,891. 59,677. | F imerhash ur eine Antwort zu geben gehabt, die nämlich, daß fie

sich innerhalb des verfassungsmäßigen Kreises ihre volle Freiheit des Handelns vorzubehalten Willens sei, um den Kammern, wenn fie es für angemessen erachten werde, die nah ihrer Ansicht etwa nöthigen Abän-

| derungen der Geseßgebung über die Presse zu unterbreiten.

__ Der „Moniteur“ begleitet die Note des belgischen Blattes mit folgender Bemerkung:

Man muß der belgischen Negierung Glück dazu wünschen , daß fie Sorge dafür getragen hat, ihre Sprache weder entftellen, noch ihre Ab- sichten voreilig beurtheilen zu lassen. Was die franzöfische Regierung betrifft , so hat sie sih beschränken müssen , auf das Uebel und auf seine Folgen hinzuweisen; dem brüsseler Kabinet allein stand es zu, das Heil-

18 336 | mittel zu suchen, zu finden und anzuwenden; der Negierung des Kaisers 4 D, D .

ist an der Wirksamkeit des Heilmittels gelegen und nicht an seiner Be- schaffenheit.

d Der Divifions-General de Hailly ist, statt des zum Marschall beförderten Canrobkert, zum Adjutauten des Kaisers ernannt wor= den. Die landwirthschaftlihe Ausstellung, die am 23, Mai be- ginnt, wird dem „Moniteur“ zufolge wohl die vollständigste werden, die je den Studien der Landwirthe dargeboten wurde, Dem be- treffenden Ministerium sind noch nicht alle Anmeldungen aus dem Auslande zugegangen, und doch sind bereits vom Jn=- und Aus- lande 2756 größere Thiere (1314 Ochsen, Stiere und Kühe, 1268 Widder und Schaafe, 174 Schweine) und 503 Partieen Geflügel, so wie etwa 2000 Ackerbaugeräthe und über 4000 landwirth= \chaftlihe Erzeugnisse angemeldet. Mehrere der an den Jn= dustrie - Palast angebauten hölzernen Galerieen sind son fertig. amtlichen Programm werden am 23, Mai die Aderbau - Geräthe in Empfang genommen, am L24sten und 25sten flassifizirt und am 27sten, 28sten- und 29sten probirt. Die Boden- Erzeugnisse werden am 25sten in Empfang genommen und am 26sten in Klassen getheilt. Am 29sten und 30sten wird die Ausstellungs- Zury versammelt sein, Die auszustellenden Thiere werden am

7sten. übernommen, am 28sten klassifizirt Und am: 29sten und Z0sten von der Jury geprüft, Am 31, Mai beginnt der Besu des: Publi- fums (mit 2 Fr. Eintritt), wird am 1, 2. und 3; Juni ‘(mit 4- Fr.