1856 / 114 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gesoudert verrechnen und direkt aus dem Fonds für das neue

Unternehmen verausgaben lassen, s a, d) für ca pet ab bei Ausgabe der Prioritäts-Obligationen, e) für die Einlösung der verfallenen Zins-Coupons der Prioritäts- Obligationen ; : E i i als noibiorickio ergiebt, unter Zuziehung eines Kommissarius des König- lichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten defini-

i t und festgestellt. : s dr sich in e Folge für den Bau und die Ausrüstung der

Bahn nach Köslin, nebst Zweigbahn nach Kolberg, so wie zur Vermeh- rung der Transportmittel, noch ein Mehr - Bedarf an Kapital heraus- stellen, so wird ein solcher nach Maßgabe der Festseßung des Herrn Ministers für. Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten in gleicher Art, wie das zunächst angenommene Anlage-Kapital durch weitere Emission garantirter Prioritäts-Obligationen D.

Der Rein-Ertrag der Kösliner Bahn und deren Zweigbahn wird dergestalt berechnet, daß von den gesammten Jahres-Eiunahmen des neuen Unternehmens:

a) die wirklich verausgabten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Trans-

_ portkosten (nah Maßgabe der Bestimmungen im §. 17 dieses Ver-

trages),

b) der zum Neserve-Baufonds fließende Betrag nah §. 21 der Statu- ten der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft,

c) der nah §. 24 der Statuten der Berlin - Stettiner Eisenbahn-Ge- |

sellschaft zum Reserve-Fonds abzugebende Betrag, abgezogen werden. g. 9

Für den Fall, daß der Nein - Ertrag der Köslinex Eisenbahn und deren Zweigbahn nach Kolberg nicht dazu hinreichen sollte, um das (§. 7) festgeseßte Anlage - Kapital mit 4 pCt. zu verzinsen, leistet zunächst und vor der Staais - Kasse die Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft einen Zuschuß von einem halben Prozent.

zu gewähren. / genuß von drei und einem halben Prozent des Anlage-Kapitals und stellt

die zu dieser Zinszahlung erforderlichen Gelder zu den Fälligkeits - Ter- | minen dem Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft auf | dessen Antrag bei der Königlichen Negierungs-Haupt-Kasse zu Stettin zur

Dispofition. §. 10.

Der vier Prozent des Anlage-Kapitals übersteigende Reinertrag des

neuen Unternehmens wird dergestalt vertheilt, daß zunächst dur den- selben die Gesellschaft entschädigt wird

1) für die Zuschüsse, die sie zur Deckung der Betriebskosten geleistet |

haben sollte, 2) für die Z #¿ Prozent geleistet haben sollte.

Der dann noch borhandene Ueberschuß, oder, falls derartige Ent- | shädigungen an die Gesellshaft niht zu leisten sein sollten, der ganze |

Ueberschuß über 4 Prozent, wird derart vertheilt, daß

a) das erste halbe Prozent desselben zur Amortisation der verausgab- |

ten Prioritäts-Obligationen vermendet,

b) das zweite halbe Prozent der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesell- |

schaft vorweg Überlassen,

c) der dann noch verbleibende Uebershuß über 5 pCt. zu 2 der | Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft und zu 2 der Staatskasse, | und zwar leßterer als Aequivalent für alle von ihr etwa zu leisten-

den Zuschüsse überwiesen 5 6 11.

Nach bollendeter Amortisation des Anlage-Kapitals des neuen Unter- |

nehmens soll der ganze Nein-Ertrag desselben zu + der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft und zu 5 der Staatskasse zufallen, wenn nicht in-

zwischen mittelst der Amortisation der Berlin-Stettiner Stamm- Actien die

Berlin-Stettiner Eisenbahn Eigenthum des Staats geworden ist. 12

Zur Amortisation des Anlage-Kapitals der Kösliner Eisenbahn und deren Zweigbahn nah Kolberg werden jährli verwendet:

a) der Neinertrag über vier Prozent des Anlage - Kapitals bis zur |

Höhe eines halben Prozents desselben, so weit nicht nach den Be- stimmungen des §. 10 Entschädigungen an die Gesellschaft zu leisten sein sollten,

b) die Zinsen der amortifirten Prioritäts-Obligationen.

_So lange und in den Jahren, in welchen das Unternehmen einen | Reinertrag über 4 Prozent des Anlage - Kapitals niht gewährt, bleibt |

die Amortisation der Prioritäts-Obligationen ausgeseßt. 13

| . 18. Sollte die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft es in ihrem JInter- esse finden, die Verwaltung ünd den Betrieb der Kösliner Eisenbabn und deren Zweigbahn nah Kolberg aufzugeben, so soll der Staat verpflichtet sein, die Verwaltung und den Betrieb nah Ablauf des fünften vollen Betriebsjahres zu jeder Zeit na einer sechs Monate vorher dem König- lihen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten zu machenden Anzeige zu übernehmen. | _ Durch die Vebernahme der Bahn - Verwaltung Seitens des Staats wird die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft jedo von der §. 9 die- ses Vertrages übernommenen Verpflichtung des Zinszuschusses nicht ent- bunden, wogegen fie in diesem Falle einen Zuschuß zu den Betriebskosten nicht zu leisten hat. §. 14.

Sollte fünf Jahre hintereinander ein Zuschuß, oder nah Verlauf der ersten drei Betriebsjahre in einem Jahre der gesammte Zuschuß bon 37 Prozent zu den. Zinsen der Prioritäts-Obligationen aus der Staats- Kasse geleistet werden müssen, so 1 das Königliche Ministerium für

| dechargirt.

Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten berechtigt, die Verwaltung und den Betrieb der Kösliner Eisenbahn und deren Zweigbahn nach Kolberg zu übernehmen. Dagegen soll die Berlín-Stettiner Eisenbahn: Gesellschaft die Rückgewähr der Verwaltung und des Betriebes zu bean- spruchen berechtigt sein, wenn drei Jahre hintereinander ein Zins- Zuschuß aus der Staatskasse nicht weiter erforderlih gewesen ist. Dabei versteht es fih von selbst, daß die Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft auch während der Staats - Administration der Bahn den Zins - Zuschuß von einem halben Prozent (§. 9 dieses Vertrages) fortzuzahlen hat, wogegen sie, wie §. 13 dieses Vertrages bestimmt ist, einen Zuschuß zu den Be- triebsfkosten nit zu leisten hat, g g. 15.

Die Bestimmungen der Allerhöchsten Konzessions- und Bestätigungs- Urkunden vom 12. Oktober 1840 und 29. Januar 1847, so wie die da- mit Allerhöchst bestätigten Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn-(Hesell- schaft, namentlich alle hiernach und nach dem Gesetze vom 3. November 1838 dem Staate zustehende Nechte und Befugnisse, finden auf das Unternehmen des Baues und des Betricbes der Kösliner Eisenbahn und deren Zweigbahn nach Kolberg Anwendung. Auch sind die Bestimmungen der Statuten für die Verwaltung des neuen Unternehmens maßgebend. Insbesondere werden auch die Bau- und Betriebs-Nechnungen von dem Verwaltungs- Rathe der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft geprüft und endgültig Dem Staate soll jedoch das Necht zustehen, dieselben in cal- culo und na den Belägen prüfen zu laffen.

¿ Wird auch dadurch der Zinsbetrag | nicht vollständig gedeckt, so ist der Staat verpflichtet, den weiter erfor- | derlichen Zuschuß bis auf die Höhe von drei und einem halben Prozent

Der Staat garantirt demna unbedingt einen Zinsen- [ichen Betriebs - Ausgaben der Berlin - Stettiner Eisenbahn in folgender

uschüsse, die sie zur Verzinsung des Anlage-Kapitals mit |

. 16, So lange das neue Unternehmen nicht mehr als 4 Prozent des

| Anlage-Kapitals abwirft, soll die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft

| nicht angehalten werden fönnen, tägli mehr als zwei Züge in jeder Nichtung der Bahn und der dazu gehörigen Zweigbahn abzulassen. Die | Gesellschaft ist auch nicht verpflichtet, einen niedrigeren Tarif als den " für die Hauptbahn Berlin-Stettin bestehenden auf der Kösliner Bahn in Anwendung zu bringen. G47:

Zur Vermeidung einer getrennten Betriebs-Nechnung wird festgeseßt, daß die Kösliner Bahn und deren Zweigbahn nach Kolberg an sämmt-

Weise partizipirt :

a) an den Kosten für die allgemeine Verwaltung nah Verhältniß der Bahnlänge,

b) an den Kosten für die Vahn-Verwaltung nach Maßgabe der wirk- lichen Ausgaben und des Etats für den Neserve-Baufonds, ;

c) an den Kosten für die Transport-Verwaltung nach Verhältniß der durchlaufenen Lokomotiv - und Wagen-Achsmeilen und nah dem Etat für den Neserve-Baufonds, j e

d) an den Beiträgen zum Reserve-Fonds nach Maßgabe der Bestim- mungen des §Y. 24. der Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn-

Gesellschaft. O C, 18.

| Wird künftig die Konzession zur Verlängerung der Bahn von Köslin | nach Danzig ertheilt, so hat die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft den | Vorzug vor jeder andern Privat-Gesellschaft bei Annahme der gestellten | Konzessions-Bedingungen. 6. 19 | Sollte künftig das Eigenthum der Berlin-Stettiner Bahn auf Grund | des Gesezes vom 3. November 1838 uud 30. Mai 1853 auf den Staat | übergehen, so geht die Kösliner Eisenbahn nebst Zweigbahn als Zubehör in“ das Eigenthum des Staats über. i Also geschlossen , doppelt ausgefertigt, genehmigt und unterschrieben. Stettin, den 28. Februar 1896.

Das Königliche Eisenbahn- Kommisfsariat.

Direktorium der

- Stettiner Eisenbahn- Gesellschaft.

(L_S) (gez) Srepdorss. FUtsMWer, Witte. Schlutow, Bon. Lenke.

Meßtenthin,

Punkten ge-

Berli!

| (L. S.) (gez.) von Maaßen.

Der vorstehende Vertrag ird hbierdurch in allen | nehmigt. | Stettin, den 28. Februar 1856. Verwaltungs - Nath der Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft. (L_ S) (gez) Schillow. Wegener. A. Silling. Pibschky. Qu, Well bee, 9. Un V CETD. Buumm.. Güterbok. Nahm. L. Freudor ff:

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| E

Ministerium für Haudel, ewerbe und vffentliche Arbeiten.

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| Der Königliche Hütten - Bau -Jnspektor Shönfelder zu | Königshütte is zum Königlichen Ober - Bau - Juspektor ernannt | und demselben die Ober - Bau - Juspekïtorstelle zu Oppeln verliehen | worden,

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¿Fimanz-« Fier,

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4ten Klasse 143ter Königl. Klassen - Lotterie ficlen 3 Gewinne zu 2000 Nthlr. auf

Nr. 40,278, 79,306 und 83,314, 36 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf

S891

Nr. 1599. 2852, 5291. 9190, 10,587. 11,355. 12,010. 14,881. 21,096. 24,376. 25,679, 33,490. 33,788. 35,440. 35,487. 36,199. 37,860. 38,480. 38,851. 45,632. 46,168. 50,051, 52,251. 55,058. 56,650. 57,875. 62,074. 64,208. 71,055, 71,828, 72,113. 74,308. 76,234. 79,576. ‘79,643 und 87,237.

35 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 6410. 7579, 8165. 8964. 11,102. 11,599. 14,434. 17,723. 19,559, 20,017. 22,217, 24,976. 25,495. 28,403. 34,933, 41,241. 44,188, 49,593. 49,706. 54,317, 55,613. 56,448. 59,169, 61,956. 62,931. 64,462. 65,153, 68,284. 68,853. 71,356. 73,104. 78,938. 79,594. 83,967 und 83,982;

79 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 50. 3451. 5799, 7017. 7991. 8046. 8743. 16,166. 16,446. 16,559. 17,015. 17,222. 18,622. 20,169. 20,555. 21,479, 22,946, 25,942. 28,041, 28,642. 30,137. 32,229. 33,095, 33,640, 33,860, 34,377. 36,456. 37,432. 38,283. 39,024. 39,061. 39,834. 39,951. 40,536. 41,010, 43,120. 44,998. 47,274. 49,262. 49,538, 50,187. 50,473. 50,628. 51,851. 53,201. 54,898. 59,319. 55,624, 55,829. 56,156, 56,800. 56,895, 97,992, 58,601. 59,377. 60,421. 60,969, 61,255. 62,100, 62,536, 63,371. 64,029. 64,442. 66,299. 69,061. 70,845, 71,089. 74,867. 76,088. 75,036. 76,946. 77,018, 77,481. 78,328. 81,627, 82,249, §2,271. 84,671 und 86,151.

Berlin, den 16. Mai 1856.

Königlihe General=Lotterie-Direction.

Abgereist: Der Generalmajor und Kommandeur der 8. Ka- vallerie-Brigade, General à la suite Sr. Majestät des Königs, von Willisen, nach Erfurt.

Der Ober-Präsident der Rheinprovinz von Kleist-Rebow, |

nach Koblenz.

_Verlíin, 16, Mai. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Commandeur des 2ten Bataillons (Mühl= hausen) 31sten Landwehr-Negiments, Major von Bosse, die Er= laubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen- Weimar Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritter - Kreuzes erster Klasse des Ordens vom weißen Falken zu ertheilen,

Nicztamtliches.

Preußen. Königsberg, 14. Mai, Nach einer hier ein- getroffenen telegraphishen Depesche haben Jhre Majestät die verwitt= wete Kaiserin von Rußland bereits am 13, d. M. ihre Reise von Petersburg aus angetreten. Am 18ten c. werden Jhre Majestät die preußishe Gränze erreihen, in Gumbinnen nächtigen und am S0 c. Abends hier eintreffen, um hier zu nächtigen. (Königsb. d tg.)

_ Koblenz, 14, Mai. Heute gegen Mittag ist Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent von Baden hier eingetroffen,

Hannover, 15. Mai. Se, Königliche Hoheit der Prinz

Oskar von Schweden ist gestern, von Hamburg fommend, hier eingetroffen. (Hann. Ztg.) __ Frankfurt, 14. Mai. Jn der Bundestagssißung vom 8, Mai legten die Gesandten von Oesterreich und Preußen den am 30, März d. J. zu Paris abgeschlossenen Griedensvertrag vor und begleiteten die Vorlage mit nahstehender Erklärung :

_„Zm Auftrage ihrer Allerhöchsten HZöfe haben die Gesandten von

Oesterreich und Preußen die Ehre, der hohen Bundesversammlung den zu Paris am 30. März d. J. zwischen den Bevollmächtigten ZJhrev Majestäten des Kaisers von Oesterreich, des Kaisers der Franzosen , der Königin des “vereinigten Königreihs von Großbritannien und Jrland, des Königs von Preußen , des Kaisers von Nußland, des Königs von Sardinien und des Kaisers der Osmanen abgeschlossenen Vertrag, sammt drei dem Hauptvertrage beigefügten Spezialverträge, in Abschrift zu uber- reichen, nachdem dieser Traktat die Genehmigung sämmtlicher betheiligten Souberäne erhalten und der Austausch der Natifications - Urkunden zu Paris am 27. April d. J. stattgefunden hat. __ Die erhabenen Monarchen Oesterreihs und Preußens halten sich im Voraus überzeugt, daß die Gefühle hoher Befriedigung, mit welchen Sie dem glücklich gelungenen großen Versöhnungswerke zugestimmt haben, in der Versammlung der Vertreter der Negierungen Deutschlands den vollsten Anklang finden werden.

Der allgemeine Friede ist der Welt zurückgegeben, nachdem eine der hwierigsten und an Gefahren fruchtbarsten politishen Verwidelungen durch die Weisheit , Mäßigung und Uneigennüßzigkeit der Mächte eine Lösung erhalten hat, welche die Wünsche der Völker befriedigen und der Geschichte ein denkwürdiges Beispiel hochherziger Uebereinstimmung der Souveraine in der Sorge für die gemeinsamen Jnteressen der Menschheit überliefern wird.

Diese Lösung entspricht zugleih vollständig den Gesichtspunkten, deren Wahrung die hohe Bundesversammlung als Deutschlands Aufgabe in der orientalischen Frage anerkannt hat. Bereits dur seine früheren Veschlússe hat der Bund sich für die Durchführung derjenigen Grund-

lagen des Friedens ausgesprochen w Vertrag wesentlich i 4 ochen, auf welchen der nunmehr abgeschlossene

Die Hôfe von Oesterreih und Preußen glauben fich daher der Hi i _U er Hoff- nung bingelien zu kônnen, daß ihre hohen deutshen Mitverbündeten N di estimmungen dieses Vertrages nicht Kenutniß nehmen werden, ohne as ehrende Vertrauen gerechtfertigt zu finden, welches sie den beiden

P noch zuleßt durch den Beschluß vom 21. Februar d. J. erwiesen

Durch die gnädige Fügun x V

Krieges befreit, der Unniltibae abre iti

theile laftete, wird die erleuchtete Thätigkeit

ungetheilt E friedlichem Wetteifer dem Zi

inneren moralischen und materiellen Woblfabrt S

Der Antheil, welcher dem deutschen Gesammtvaterlange cen, FUenden.

meinen Aufgabe zukommt, ist ein großer und chrenvoller. Sei E

und wohlwollenden Negierungen werden sih derselben mit Sala E

ividmen, wechselseitig unterstügt durch ihre enge Freundschaft t Ble

wandtscyaft, und gehoben dur den einmüthigen Wunsch bren À

lôslichen Bund zu stärken und seine hohen Zwecke zu fördern 4 D! E Versammlung überwies diese Mittheilung an die vereinig-

ten Ausschüsse für die orientalishe und für Militair-Angelegenhei=

ten zur Ausarbeitung und Vorlage eines Entwurfes für d g: 4 -

auf u fassenden Be\chluß. Adr

odann zeigte der Präsidial-Gesandte an daß der Köniali

großbritannische außerordentliche Gefandte und etne att

Vinister, Sir Alexander Malet, nach Frankfurt zurückgekehrt fei

und die gesandtschaftlichen Geschäfte wieder übernommen ‘habe

2 Der von der Militairkommission am 28. März v. J. über die

Znspizirung der Bundesfestung Landau erstattete Bericht ist durch

Bundesbeschluß vom 24, Mai v. J. der k, baierishen Regierung

unter dem Ersuchen mitgetheilt worden, der Bundesversammlung

über die im gedachten Bericht in Bezug auf den Unterhalt der

Pfe S auf 4 desfalls wünschenswerthen Herstel=

g rage, die ig erschei É UReN M ffen, etwa nothwendig erscheinenden Er-

7 e, - - , i , Der Gesandte von Baiern zeigte nun an, was im Verfolge

‘jener Anträge von Seite der kónial. Re ierung sei 2 e ng seither | worden und deßfalls noch zu dediortn ist Es

Da ferner in jenem Berichte die Herstellung eines bombenfreien Hospitals in Landau als ein Bee, vezAénet worden war, so überreihte der Gesandte von Baiern gleichzeitig die von den Festungsbehörden für die Erbauung eines solchen Hospitals angesertigten Pläne und Entwürfe zur Prüfung und Sg, 19; 0e zu Beschaffung der erforderlichen Bau-

Beide Vorlagen wurden zur weiteren gef aftlicen Behand= lung an den Ausschuß für Mille A E s S Der Gesandte der freien Städte überreichte Mittheilungen über die auf dem Gebiete der freien Stadt Lübeck bestehende Eisen= bahn, zum Gebrauche für die Militair - Kommission bezüglich der Benugung von Cisenbahnen zu militairischen Zween.

In Solge von Vorträgen des Ausschusses von Militair-Ange- legenheiten wurde die Vorbescheidung der Rechnungen über die Artillerie- Ausrüstung der Bundesfestung Rastatt versügt und ge= nehmigt, daß ein Bataillon der Besaßung von Mainz zur Antheil e an gröperen militairischen Uebungen die Garnison zeitweise __ gn Folge endlich eines von dem Militairaus\{chusse in der Sizung vom 13, März l, J. erstatteten Vortrages wurde, nah den Anträgen der Militairkommission, festgestellt, welcher Betrag von Kleingewehr-Munition in den Bundesfestungen Mainz, Luxem-

/ burg, Ulm und Rastatt stets vorräthig zu halten und sicher zu

stellen sei und was hiervon der Bund und was die garnisongeben- den Staaten zu beschaffen und zu erhalten haben. (Fr. Bl.) Baden. Karlsruhe, 14, Mai, Das nächste Regierungs= Blatt wird, wie die „Karlsr, Ztg.“ bemerft, einige Personal-Ver- Anderungen ankündigen, welche Se. Königl, Hoheit der Regent anzuordnen geruht haben. Während der bisherige Minister des Aeußern auf seinen Wunsch seiner bisherigen Stelle enthoben und zur Uebernahme eines anderen hohen Postens designirt worden ist, soll der bisherige Gesandte in Berlin das Portefeuille des Mini= steriums des Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten über- nehmen. Württemberg. Stuttgart, 14. Mai, Se. Majestät der König ist diesen Morgen, von. der Reise nach Paris zurü, wieder hier eingetroffen. (S. M.) Desterreich. Wien, 15. Mai. Die heutige „Oester- reichische Correspondenz“ theilt mit, daß die Reise des Fürsten Windishgräß nah Berlin ohne politischen Zweck sei, nur unternommen, wie cs heißt auf Einladung Seiner Majestät des Königs, um den Frühlingsmanövern beizuwohnen. (Tel, Dep.) Belgien. Brüssel, 14. Mai. Durch Beschluß der An- flagekammer des - hiesigen Appellhofes vom gestrigen Tage ist die gegen das Journal „La Nation““ wegen eines Shmähartikels gegen die Königliche Familie anhängige Klagsache* vox die Assisen von Brabant verwiesen worden. Die Actionaire der hiesigen Spar- bäckerei hielten heute eine General - Versammlung. Wegen der in