1856 / 118 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

D Kapitel.

e T T E R R T T E E

Ausgabe.

Verwaltung der direkten Steuern.

Kosten der Grundsteuer-Veranlagung nah dem Geseße bom 24. Februar 1850... ¿

Sumina Kapitel 6 ‘für fi{. Verwaltung der indirekten Steuern.

Zum Ankauf eines GrundstüXs in Memel, auf welchem die dort abgebrannten Gebäude ‘der Steuer- und Salzverwaltung wieder ‘auf- gébaut wérden, 100,000 Nthlr., wovon die Hälfte hier und die andere bei der Salz- verwaltung nachgewiesen wird

Summa Kapitel 7 für fi. Salzdebits-Verwaltung.

Die zweité Hälfte des Kaufpreises für das vor-

bezeichnete Grundstück in Memel Summa Kapitel 8 für fich.

Allgemeine Verwaltung.

Zur Deckung des Verlustes bei Einziehung der niht vollwichtigen Friedrichsd'or, der un- geränderten & und der alten !/z Thalerstüdcke, so wie dex abgeschliffenen-ganzen und halben Silbergroschen

Summa Kapital 9 für fich. Summa 1I1I

IV. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauten.

Zuschuß zum Chaussee-Neubaufonds

Zu Land- und Wasser-Neubauten und zu öffent- lichen Axbeitén

ZUx Melioration des Nieder-Oderbruchs

ZU dên potsdamer Jminédiatbautén

“Summa «Kapitel 10 Telegraphen- Verwaltung. Zu neuen Anklagen Bebufs “Vermehrung der Telegraphen-Verbindungen Summa gKap. 11 für si Verwaltung für Berg-, Hütten- und Salinenwesen.

Zur Niederbringung eines Salzshachtes und zur Anlage einer Saline in den Hohen- zollernshen Landén, Restbetrag

Zu Tiefbohrungen auf ‘Steinsalz und Stein- foblen

Summa Kap. 12...

Summa [VY

V. Justiz-Ministerium. Zum Bau und zur Reparatux von Gerichts- und Gefängniß-Lokalien Suinma V. für sich

VI. Ministerium des Innern. Für die Centralverwaltung ¿Für die’ Polizeiverwaltung Für die Strafanstaltsverwaltung Summa VI......

virl. Ministerium für die landwirth- \chaftlichen Angelegenheiten.

Landwirthschaftlihe Verwaltung.

Zur Ausführung von “Meliorationèn und ‘“Deichbautén |

Zür ‘Förderung der Waldkülturen in der Eifel

Zur Dotirung des Kösliner Meliorationsfonds

Zur exsten Einrihtung der höheren landwirth- (QUtOEn Léhrätistalt zu Waldau bei "Kö-

a ‘nigsbetg Sümma Kap. 15...

Gestüt-Verwaltung. Zur Bestreitung der Mehrausgabe für Hafer bei sämmtlichen Gestüten ‘und Gestütwirth-

137,802 |

50,000

50,000 |

90,000

946,102

380,000 | 1,000,000 |

100,000

20,000

200,000 |

32,000 |

50,000 | 82,000 |

20,500 |

96,000 123,900

200,000

Ausgabe.

E

Betrag.

Ntblr.

VIII. Minifterium der geistlichen,

Unterrichts - ünd Medizinal Angele- s genheiten. Zu größeren Kirchenbauten, einschließli 50,000 pr h zur Fortseßung des Dombaues in ôln Zux Unterstüßung der Gymnafsiallehrer Zum Bau von Gymnafial-Gebäuden Zu Bauten für Schullehrer-Seminarien Zur Unterstüßung der Elementarlehrer Zur Unterstüßung armer Künstler und Lite- raten Zur „Fortsegung des Baues des neuen -Mu- seums und seiner künstlerischen Decoration . Zum Neubau des Palmenhauses in dem bota- nischen Garten zu Neu-Schöneberg. Zur Unterhaltung, Verpflegung und Erzichung 4s Typhuswaisen in Oberschlesien, die sechste ate

Summa VIlI...……. 1X, Kriegs-Ministerium.

Zur exsten Anschaffung der zu den Zündnadel- Gewehren erforderlichen Taschen und Büch- sen, zur Aufbewahrung der Zubehörstüde, für 26 Dataione à 2 O

Zum Netablissement der Traindepot - Gebäude in Berlin

Zum Bau der Stallungen bei der neuen Ka- serne vor dem Halleschen Thore zu Berlin, so wie zur Herstellung und Einfriedigung der Hof- und Neitplägze

Zun Bau eines Artillerie - Kasernen - Etablisse- ments in Stettin und zur Ausstattung des- selben mit Utensilien

Zum Neubau eines Kasernen-Etablissements für die Áre Escadron des Regiments Garde du Corps in Charlottenburg

Zur Ausstattung des “Kasernements auf der Burg Hohenzollern mit Utensilien, und zur Beschaffung der sonstigen, für eine Jäger- Compagnie erforderlichen Garnison -Einrich- tungen é

Zum Bau cines bombensihern Lazareths in Saarleuis und zur Ausstattung desselben mit Utensfi ien

Zum Bau eines Garnison-Lazareths in Posen und zur Ausstattung desselben mit Utensilien

« | Zur Erbauung einer krénelixten Mauer, bebufs

Einschließung des Gewehrfabrik-Eta blissements in Spandau

), Zur Erbauung eines Zeughauses in Magdeburg ‘Zu Festungsbauten

; : Summa X X. Marine.

| Zur Erfüllung des Staats-Vertrages vom 20. Juli 1853, betreffend die Erwerbung der

Gebictoieile an dey ade sie Led a Mh ZU SMhissv« Und anderen. Bauton Sumina Dazu ,” v 4 ¿4 . " I, Sunma Für die Hohenzollernshen Lande 30,309, Fl. 4 A0 0TIQUIAE. adi.

Summa der ‘einmaligen und außerordentlichen NUSYULeN E, a rate T R E

Abschluß. Es betragen: 1) Die Tadel 190 14 detep NUOSIG vas

2) die -dauernden Aus- 113,308,218 Ntblr.

die einmaligen und außerordentlichen

Ausgaben 5,909,803 =

Balancirt.

60,000 10,000 44,521 54,839 395,000 1,000 50,000 45,700 50,000 250,000

601,060

{,D60 10 000 22.000 50,000

60,000

6 O00

30 000

30 000

20,000 24,000 539,886 799,446

426,111 323,889

750,000

799,446 601,060 269,435 200,000 400,000 1,782,000 546,102 150,490 40,000

9,998,995

118,864,071

118,864,071

939

Geseb, betreffend die Einführung der für die älteren Landestheile geltenden Bestimmungen über die gewerblihen Unterstüßungs -Kassen in den hohenzollernshen Landen. Vom 7. Mai 1856.

Geseß bom 3, April 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 91 S, 685.)

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer

Monarchie, was folgt: 1

S, 44; Der §. 169, Absahz 2. der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17, Januar 1845, nebst dem darin in Bezug genommenen §. 114, so wie Absay 2 des §. 168 desselben Gesetzes, ferner die §§, 56 bis

59 der Verordnung, betreffend die Errichtung von Gewerbe-Räthen | und verschiedene Abänderungen der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung | vom 9, Februar 1849, so wie das Geseß, betreffend die gewerblichen Unterstüßungs-Kassen vom 3, April 1854, finden fortan, soweit darin Bestimmungen über die gewerblihen Unterstüßungs-Kassen und ähnliche Einrichtungen enthalten sind, auch in den Hohen- | zollernshen Landen Anwendung. Die danach abzufassenden Orts= | Statuten bedürfen der Genehmigung des Ministers für Handel, | Gewerbe und öffentliche Arbeiten. A S. d |

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bdeigedrudtem Königlichen Jusiegel. i

Gegeben Charlottenburg, den 7. Mai 1856.

(L, S) Friedrich Wiihelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. | von Raumer. von Westphalen, von Bodelschwingh. Graf von Waldersee, Für den Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten : oon Manteuffel.

S E E E RER

Ministerium für Handel, Sewerbe und Öffentliche Arbeiten,

Der Schiffscapitain Martin Gottlieb Claaßen zu Neu- | fahrwasser ist zum Königlichen Lootsen - Commandeur daselbst er- | nannt; so wie

Der Königliche Kreis-=Baumeister Crone zu Rheine auf | seinen Antrag aus dem Staatsdienste entlassen; und

Der- VDaumelister PieltsG zu Breslau zum Königll(en Kreis-Baumeister ernannt und demselben die Kreis-Baumeisterstelle | zu Rheine verlichen worden.

Bekanntmachuug, betreffend die. unter dem 7. Mai 49806 erfolgte Allerhöchste Bestätigung des Sta=- tutes einer Actien-Gesellschaft unter dem Namen: „Bergbau - Actien - Gesellschaft Tremonia““ mit dem Domizil zu Dortmund. Vom 17, Mai 1856.

Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien- Ge- sellschaft unter dem Namen : „Bergbau-Actien-Gesellschast Tremoniag““ | mit dem Domizil zu Dortmund zu genehmigen und deren unterm | 14, März d, J. vollzogenes Statut mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 7ten d, M,, welcher nebst dem Statute der Gesellschaft durch das Amtsblatt der Regierung zu Arnsberg zur öffentlihen Kennt- niß gebracht werden wird, zu bestätigen geruht, Dies wird nach Vorschrift des §, 3 des Geseßes über die Actien-Gesellschaften vom J, November 1843 hierdurch bekannt gemacht.

Berlin, den 17. Mai 1856,

Der Minister für Handel, Gewerbe und bffentliche Arbeiten. von der Heydt,

Bekanntmachung, betreffend die unterm 12, Mai 1856 erfolgte Allerhöchste Bestätigung einer Actien-Gesellschaft unter dem Namen: „Berg - bau=-Actien-Gesellsckchaft Neu-Duisburg“ mit dem

Regierung so

sellschaft unter dem Namen: „Bergbau - Actien - Gesell aft Ne Duisburg“ mit dem Domizil zu Duisburg zu A E di deren unterm 22, Februar d. J, notariell vollzogenes Statut mit= telst Allerhöchsten Erlasses vom 12ten d. Mts., L nebs dem Statute durch das Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebraht werden wird, zu bestätigen geruht.

Dies wird nah Borschrift des §. 2 des Geseßes über die Ae Gesellschaften vom 9; November 1843 hierdurch bekannt emacht.

Berlin, den 18. Mai 1856,

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt.

Ministerium der geistlichen, Unterri ts- unDd Medizinal-Angelegenheiten

Der Lehrer GSriedrih Martens is a's ordentliher Lehrer am Gymnasium zu Lissa angestellt worden.

PViinijterium des Funern,

Instruction vom 9. Mai 1856 zur Ausführung der Städte-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19, März 1856.

Städte - Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856. (Staats - Anzeiger Nr. 116 S. 905 und Nr. 117 S. 917.)

Auf Grund des §. 83 der Städte-Ordnung für die Provinz West- falen vom 19. März 1856 wird zur Ausführung dieses Gesezes. nach- stehende Junstruction ertheilt :

I,

Der Ober-Präsident leitet in dem ganzen Umfange der Provinz die ressortmäßig von den Königlichen Negierungen in ihren Bezirken zu be- wirkende Ausführung des gegenwärtigen Gesezes. Jn den Städten von nicht mehr als 10,000 Einwohnern hat dex Landrath, als nächste Auf- sichts-Behôrde, die auf die Ausführung dieses Gesetzes bezüglichen ört- lichen Geschäfte zu leiten.

Die Regierungen haben diejenigen Städte ihres Bezirks, auf welche die gegenwärtige Städte-Ordnung nach §. 1 dieses Geseßes Anwendung

| findet, durch das Amtsbiatt bekaunt zu machen.

Eine gleiche Bekanntmachung is zu erlassen, wenn in einer solchen Stadt die Einrichtung der städtishen Verfassung obne kollegialischen

| Gemeinde-Vorstand angenommen wird (Tit. VU1. der Städte-Ordnung).

I. Die gegeuwärtige Gemeinde: Vertretung kann fogleih nah Verkün- digung dieses Gesehes darüber Beschluß fassen, ob die städtische Verfassung

| nach Tit. VU1, einzurichten sei, Die durch diese Einrichtung bedingten

Veränderungen in der Stellung der Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes

| und im Vorsiß der Stadtverordneten-Versammlung treten alsdann mit

ort ins Leben,

deu Leop gus des Beschlusses der Gemeindc-Vertretung dur die Die Annahme dieser Einrichtung ist besonders für solche Städte zu

empfehlen, deren cinfachere Verhältnisse cine wohlfeile Verwaltung wünschenswerth machen.

V.

Die im §. 11 den Städten beigelegte Befugniß, statutarische Anord- nungen zu erlassen (vergl. auch §Y. 5. 12, 29. 59 und 70), bezweckt die Möglichkeit einer exspricßlicheu organischen Entwickelung der Stadiver- fassungen mit Nücksicht auf bewährte ältere Einrichtungen, und auf be- sondere Eigenthümlichkeiten dex einzelnen Städte. Das Zustandekommen ziveckmäßiger statutarischer Anordnungen wird dadurch wesentlich erleichtert verden, daß sie einzeln, je nah Veranlassung und Bedürfniß gelroffen werden können. Von besonderer Wichtigkeit für die Entwickelung ciner organischen städtischen Verfassung ist hinsichtlich derjenigen Städtc, in denen korporative Verbindungen unter den Gewerbtreibenden in größerem Umfange und von einflußreicher Bedeutung bestehen oder künftig sich bil- den werden, die im §. 11 Nr. 2 ertheilte Befugniß einer den gelverb- lihen Genossenschaften bei Eintheilung der stimmfähigen Bürger und bei Bildung der Wahlversammlungen und der städtischen Vertretung zu ges währenden angemessenen Berücksichtigung. Das Geseg bietet durch die!e besondere Ermächtigung die Möglichkeit, abweichend von den allgemeinen Wahlnormen des Gesehes, neben der Eintheilung in drei Vermögens- klassen oder, in Verbindung mit diesem Wahlprinzip, nah dem Vorbilde der älteren Städte-Verfassungen den gewerblichen Genossenschaften cinen

besonderen Antheil an den Wahlen und der Vertretung zu gewähren, wobei jedoch im Sinne des §. 16 dex Grundsaß festzuhalten ist, daß min-

destens die Hälfte der gewählten Stadtverordneten aus Hausbesipern be- stehen muß. Bei allen derartigen statutavischen Lnordnungen ist Sorge dafür zu tragen, daß die eigenthümlichen Verhältnisse

fhäften’ in Folge 'dér höhen, dic Etatsansäze j S "fibershreitendén Preise 14 .gUA r n oa Mai 1856, Summa “Kap.'46 für fi. '

-- Summa VIl.....

_ (L. S.) _Friedrih Wilhelm.

A Westb bal du Bobel @4 v ett P A ee n Wellphalen. von Bodelschwingh. raf von Waldersee.

¿ 469,435 | Für denMinister fürd, läbwirthsh. Angelegenheiten: von Manteuffel.

Domizil zu Duisburg, Vom 18, Mai 1856. und die darin gefundenen konservativen Elemente besonders be- rüdcksichtigt, daß also namentli in Beziehung auf die getwerb- Des Königs Majestät haben die Errichtung einer Actien - Ge-

lihen Genossenschaften neben einer befondoeren Vertretung des