1856 / 126 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1010

durch Dans ihrer Arbeiten zu betheiligen , erlaubt sie sih die von den Herren Einsendern von Kunstwerken für dieselbe zu beob- ahtenden Bedingungen hierdurch zu veröffentlichen.

1) Die Kunst - Ausstellung wird äm 4, September 1856 -er- öffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.

2) Mur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veran- lassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auth dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besiße der Künstler find, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.

3) Die s{hriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke zur Aufnahme in das zu drucktende Verzeichniß müssen vor dem 1. August 1856 bei dem Jnspektorat der Akademie eingegangen sein und außer Namen und Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dar- gestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. und desselben Werkes in verschiedener Fassung sind unzulässig ; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen

werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen be- |

findlich sind. 4) Die Aufnahme der Anmeldungen in den gedruckten Aus=

meldeten Gegenstände auch wirklih ausgestellt werden. 5) Die Kunstwerke selbst müssen bis zum Sonnabend, den

16. August

gleichlautenden Verzeichnissen derselben ,

werden,

Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden,

6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung | der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk an einer sihtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte, zu bezeichnen und bei Gegenstän= den, wo eine Verwechselung möglich is, als Prospekten, Landschaf-= ten, Bildnissen u. st. w. den Inhalt der Darstellung auf der Rüd=

seite des Biltes kurz anzugeben.

7) Anonyme Arbeiten, Copieen (mit Ausnahme der Zeichnun- Bra d gen für den Kupferstich), aus der Ferne kommende Malereien und ee O Ao Zeichnungen unter Glas, musikalische Jnstrumente, so wie mecha=-= | nische und Jndustrie-Arbeiteu aller Art werden nicht zur Ausstellung

8) Vor gánzliher Beendigung der Ausstellung kann Niemand 0000 Gew. u. 6000 Freil.

zugelassen.

einen ausgestellten Gegenstand zurückerhalten.

9) Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademi- | hen Senats und der Akademie in einer Plenarversammlung zu | wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschriften 2, 4, 7 und 8, für die Aufstellung zugelassener Kunstwerke und die | Auss{ließung nicht geeigneter Gegenstände verantwortlihz erho-=

bene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat.

10) Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten |

ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlih \{chwerem Gewicht

aus der Ferne dürfen _auch von diesen nur nach vorgängiger An- frage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt

werden.

11) Auswärtige Einsender, mit Ausnahme der Mitglieder

dieser Akademie, haben die Kosten des Her- und Rüdcktransports der übersandten Kunstwerke selbst zu tragen und zur Ablieferung und Wiederempfangnahme derselben einen Beauftragten hierselbst zu bezeichnen, welchem jede desfällige Besorgung und Korrespondenz,

Weiterbefärderung derselben an eine andere Kunst - Ausstellung wenn diese beabsihtigt wird, überlassen bleiben muß, Für die Ein= rahmung von Bildern, Kupßferstichen 2c. haben die Einsender eben- falls selbst zu sorgen.

12) Für unangemeldete, niht zur Ausstellung zugelassene oder erst nach dem 16. August k. J. hier eintrefsende Gegenstände wer- den keine Transportkosten vergütigt; auch kann die Akademie wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- und Rücktransports nicht in Anspruch genommen werden.

Berlin, den 15, Dezember 1855,

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Vice-Direktor.

Dr. E. H. Toelfken,

Geheimer Regierungs-Rath 1c., Secretair der Akademie,

Wiederholte Anmeldungen eines |

B00 : 20)

stellungs-Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die ange-= 4000 Freiloose zu 10

Finanz-Ministerium.

P lan

zur Einhundert und Vierzehnten Königlich Preußischen Klassen-Lotterie,

bestehend aus 95000 Loosen zu 45 Rthlr. Einsaß in Friedrihsd'or, mit 40000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.

Betrag. Rthlr.

Zweite Klasse

u

Erste Klasse \ zu 10 Rthlr. Einsaß.

zu 10 Rthlr. Einsat.

Betrag. Nthlr.

9000 1 Gew. zu 10000 Nthlr. | 410000 4000 8000 2000 6000

600 2400 200 1000 100 1000 80 2000

60 3000

50 5000

40 12000

30 - 135000

«U: 10 50000

1 Gew. zu 5000 Nthlr.

- 3000 6000 2

- 1000 3000 é

500 2000 100 500 70 700 60 1500 50 2500 40 4000 30 9000 70000 40000

u

a

- u n U V v

———

U v m u u u u « v

300

_—_—

5000 Frei

4000 Gew.u.4000 Frei

1856, bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei M R Et 1 wovon das eine als Empfangs-Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert Später eintrefsende Kunstwerke werden nur insofern be- rüdsihtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Plat | vorhanden is, Eine Umstellung {hon placirter Gegenstände zu

144200 f 5000 Gew. u. 5000 Freil. | 235400

Vierte Kla se

Betrag. zu 19 Nthlr. Einsatz.

Betrag. n Nthlr.

Nthlr.

Dritte Klasse zu 10 Rthlr. Einsaß.

150000 100000 50000 40000 30000 20000 40000 75000 70000 440000 275000 180000 180000 1487500

15000 1 Gew. zu 150000 Rtl, 10000 1 - 100000 2000 6000 - 50000 1000 4000 S 40000 500 2500 30000 300 3000 20000 100 2500 10000 80 4000 i 5000 60 6000 39 - 2000 50 15000 440 1000 40 | 220000 990 500 90000 900 200 1800 100 21250

1 Gew. zu 15000 Nthlr. 5000

u S

A 4 V V uw g n ü a

N m v B Ly 4 V

13% Ct. vom Betrage

sämmtlicher Freiloose. 24900

3137500

402900 F 25000 Gewinne

Einnahme. NMNUSgabe.

Anzahl Klasse. | Einsaß. der Loose.

Anzahl der Betrag.

Nthlr.

Betrag. Ntblr.

Klasse. A e ; ] Gewinne Freiloose.

4000 14

5000 200

6000 402900 3137500

4000 95000 6000 25000

95000 91000 386000 80000

1sstte [10Rthlr. 4 2te 110 - 5 ote 10 = 4e 19

9500001 1fte 9100001 2te 8600001 3te 1200000] dáte

5400

200

hu

) ) i

3920000

Zus, 45 Rthlr.] Ueberh. 3920000{ Zus. 40000 | 15000

Vorstehender Plan zur 114, Königlichen Klassen-Lotterie, von welchem vollständige, mit den angehängten Erläuterungen abgedrudckte

lo Bi / : Exemplare bei sämmtlichen Lotterie -= Einnehmern zu erhalten sind, so wie die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die E A erie - Einnehmern zu erhalten si

wird sofort zur Ausführung gebracht und mit der Ziehung der ersten Klasse dieser Lotterie den 9, Juli d. J. verfahren werden.

Berlin, den 29, Mai 1856.

Königliche General = Lotterie - Direction. Stieffelius. Uhde.

Angekommen: Se, Excellenz der General =- Lieutenant und Commandeur der 5ten Division, von Wussow, und der General- Major und Commandeur der sten Kavallerie - Brigade, Graf Clairon d’'Haussonville, von Frankfurt a, d. O.

1011

Nichtamtliches.

Sachsen. Gotha, 28. Mai Der gemeinschaftliche Landtag der Herzogthümer Koburg und Gotha hat in seiner gestrigen Sibung heshlossen, die in den benachbarten Staaten bereits in Wirksam- feit stehende thüringishe Strafprozeß - Ordnung und damit die Einführung der Schwurgerihte zu adoptiren. Die Staats - Regierung erklärte durch den Staats - Minister

von Seebad,

selben die höchste Sanction im Voraus zusichern könne. Herr

Sachsen zur Einführung vorbereitete) öffentlich - mündliche Verfah= ren, aber ohne Schwurgerichte, sür das Beste halte, was in dieser

pflege den Vorzug- vor den Schwurgerichten gebez indeß den bestehenden Einrichtungen gegenüber ,

teresse der zu erzielenden möglichsten Rechtseinheit in den thüringi- hen Staaten sogar für sehr wünschenswerth. (Dr. J.)

Meiningen, 26, Mai.

Art, I. sein, welcher der höchsten Administrativ-Behörde die Zurüdck=-

ziehung der Konzession unter den im Bundesbeschlusse enthaltenen |

Voraussebungen (vorhergegangene wiederholte \{riftliche Berwar= Pforte abhangen. Wir dürfen durchaus nicht von vornherein annehmen,

nung oder einmalige gerichtlihe Besirafung) einräumt, während bei

der auf Widerruf ertheilten Konzession solches auch ohne jene Vor=- | | messen ab. Der Earl von Elgin beantragt die Vorlegung der in London, 28. Mai. Bezug auf die Vertheidigungs-Anstalten in den nordamerikanischen Se, Königliche Hoheit der Prinz-Regent von Baden ist gestern Vormittags um 11 Uhr in Buckingham Palace zu einem | Am Nachmittage stattete er j : dun | | Canada geeignet sei, ein unbehagliches Gefühl in den Vereinigten Staa- | ten zu R R zu A a4 H E E A ; | zu veranlassen und die Beziehungen zwischen England und Amerika no Buckingham mehr zu verwickeln, y L : E

bei dieser Gelegenheit seine erste Audienz bei der Königin und O Gestern Abends beehrten die Königin, Prinz Albert, der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen rum und der Prinz-Regent von Baden einen Ball auf der tür-= Fortdauer des aus den Werbungen entsprungenen Haders tief zu bekla- l | gen. Was den Clayton-Bulwer-Vertrag angehe, so sei es bedenklich, daß ward um 211 Uhr mít einer Quadrille eröffnet, in welcher die Kö- die englische Regierung auf ihrem Protectionsrechte in Central - Amerika

qaussezungen geschehen kann. (Dr. J.) Großbritannien und JFrland.

Besuche bei der Königin angekommen. den Herzoginnen von Kent, von Glocester und von Cambridge, so wie dem Herzoge von Cambridge seinen Besuh ab, Um drei Uhr Nachmittags war gestern Cour in Palace. Der österreichishe Gesandte, Graf Apponyi, hatte

überreichte seine Kreditive.

kfishen Gesandtschaft mit ihrem Besuche. Die Reihe der Tänze

nigin mit dem türkischen Gesandten, Prinz Altert mit dessen Ge- mahlin, der Prinz Friedrich Wilhelm mit Frau von Persigny und

der Prinz-Regent von Baden mit der Prinzessin Mary von Cam- | | erhalten.

bridge tanzte. Darauf folgte ein Walzer und dann eine zweite

Quadrille, in welcher die Königin mit dem Prinz-Regenten von | : Zukunft Bezug, und von einem \o erfahrenen Diplomaten und ge-

__| scheidten Manne wie Sir H. Bulwer lasse fih nicht annehmen, daß er Jn der gestrigen Oberhaus-Sißung lenkte Lord Lyndhurst |

die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Donau-Fürstenthümer. | : | hóren, daß das amerifanishe Volk im Allgemeinen freundschaftlihe Ge-

Baden tanzte.

Einer der Artikel des pariser Vertrages, bemerkte er, bestimme die Er- nennung einer Kommission, welche die Gescße und Einrichtungen der Fürstenthümer reformiren solle, so wie zweier Nepräsentativ-Körperschaf- ten, denen es obliege, Erkundigungen über die Wünsche aller Klassen der Bevölkerung einzuzichen und der Kommission darüber Bericht zu erstatten. Die Kommission hinwiederum solle dann an die pariser Konferenz Bericht erstatten, und dort werde der endgültige Entscheid getroffen werden. Wenn diefer Plan endlich zur Ausführung komme, so werde das Ergebniß wahr- sheinlich ein befriedigendes sein. Eih Punkt nur, worauf es vor allem ankomme, sei der, jene Repräsentativ-Körper von allen äußeren Einflüssen

den, daß sie ihre Thätigkeit erst nah vollständig oder doch größtentheils

eher antreten, als bis die im Juni ablaufende Negierungszeit der Hospodaren vorüber sei. Es sei das von Wichtigkeit wegen der Macht und des Einflusses der Hospodaren, namentlich aber deshalb, weil befanntermaßen Fürst Stirbey sich in einem Zustande völliger Abhängigkeit von Oesterreih befinde. Deshalb habe man au in Konstantinopel sehr wohl daran gethan, zu beschließen, jene Re- präsentativ-Körper erst nah dem Nüetritte der Hospodaren ihre Functio- uen beginnen zu lassen. Den Bewohnern der Fürstenthümer könne nichts erwünschter sein, als ein solcher Beschluß ; doch hôre er, daß derselbe der ôsterreichischen Regierung keineswegs erwünscht sei. Es habe nun dem Vernehmen nach in Abwesenbeit des gegenwärtig in England weilenden Großvezirs eine zweite Versammlung des Divans stattgefunden, in welcher jene exste Bestimmung umgestoßen worden sei, und die österreichische Regierung

babe die Befriedigung, welche sie darüber empfinde, durch ihren Gesandten aus-

sprechen lassen. Er richte daher an den Minisker des Auswärtigen die Frage, ob

dieses Gerücht wahr sei, oder ob die Regierung die Versicherung ertheilen

kônne, daß man die besagte Kommission und die besagten Repräsentatibv- Körper da jeden MLREDMONN auswärtigen Einfluß {üßen werde. Der Earl von Clarendon entgegnet, er habe das von dem Juter- vellanten erwähnte Gerücht allerdings gestern in einer Zeitung gelesen; onst aber wisse er nihts davon. Noch gestern habe er sich bei dem Groß- Vezir Ali Pascha nach der Sache erkundigt , und dieser habe ihm

| erklärt, er hege die Ueberzeugung, daß Uebrigens werde er die Aufmerksamkeit Lord Redcliffe's auf den Gegen-

daß sie diesem Beschlusse zustimme und dem- | wi h | Zsmail geschleift worden sei; wenn dieses hs der Fall, so stehe der

von Seebach bekannte, daß er persönlih das (im Königreiche türkischen Regierung durchaus die Befugni

kein wahres Wort daran sei,

stand lenfen, und dieser werde jedenfalls gegen alles, was den Absichten der Konferenz zuwiderlaufe, protestiren. pi Lord Alm bur e bo merkt, er habe mit Bedauern die Nachricht gelesen, daß das Fort der fürzlich an die Türkei abgetretenen Stadt Jsmail geschleift wor- den sei. Es werde ihn interessiren, zu erfahren, wie es fih damit verhalte, da die Forts von Jsmail und Kilia Nova die Vertheidigung der türkishen Gränze bedeutend erleichtern würden. Lord Clarendon erwidert, er wisse nicht, ob das Fort von

R: zu, es wieder aufzubauen.— Lord Lyndhurst fragt, ob die Hospodaren noch na dem L Zuni

ers enta L tig geeBmCBigen Negierungszeit im Amte bleiben 6, y en. Lor arendon antwortet, man habe sih mit dem türkischen

Beziehung geschaffen werden könne, und daß er diesem Verfahren s K 43 E 8 é ;

e Anteralse cifer gleichmäßigen “n möglichst gerechten Justiz= | Bevollmächtigten darüber geeinigt, sie nicht länger als bis zum Ablauf

halte er, wähnten Bevollmächtigten erklärt worden, es öthig sei i die Einführung der | chtigten e orden, es werde nöthig sein, Kaimakans Schwurgerichte hon für einen bedeutenden Gewinn und im Jn- | l | aber entslossen, es der Pforte zu überlassen, welche Maßregeln zu ergreifen Rai um die Ruhe jener Provinzen während einer Uebergangs-Periode zu ichern. Das neueste Geseßblatt publizirt |

die mit dem Landtage vereinbarte Ausführungsverordnung zu dem | h : : bekannten Bundesbeschlusse über die Press\ e. Am wichtigsten dürfte | nehmen allerdings keine so hohe Stellung ein, besißen jedoch einen be-

der besagten Frist auf ihrem Posten zu belassen. Doch sei von dem er- an Stelle der Hospodaren zu ernennen. Er vermöge augenblicklich nicht genau zu sagen, was für Schritte man in dieser Hinsicht thun werde, sei

i Lord Lyndhurst: Kann der edle Earl dem Hause sagen, ob es wahrscheinlich ist, daß man die Hospodaren, wenn sie aus ihrer gegea- wärtigen Stellung treten, zu Kaimakans machen wird? Die Kaimakans

deutenden Einfluß. Werden die gegenwärtigen Hospodaren zu Kaimakans ernannt, so bleibt Alles beim Alten, und nihts wird gebessert. Der Earl von Clarendon: Die Ernennung der Kaimakans wird von der

daß sie den gegenwärtigen Hospodaren diese Würde verleihen wird. Wem fie dieselbe übertragen wird, hängt vielmehr ganz von ihrem Er-

Kolonieen an die betreffenden Gouverneure gerichteten Depeschen. Er wolle, bemerkt er, der Regierung durch seinen Antrag keine Verle- genheit bereiten. Doch könne er fih nicht der Ueberzeugung verschließen, daß das Gerücht von der beabsichtigten Sendung von 10,000 Mann nah

Er bedauere, daß die Ansicht, als herrsche Allgemeinen eine feindselige Stimmung immer mehx um sih greife. Nie wo die Juteressen beider Länder in- gewesen seien. Darum sci die

Amerikanern îm gegen England, in England habe es eine Zeit gegeben, niger mit einander verwachsen

bestehe, und das Argument, auf welches sie fih stüße, lasse si leiht gegen fie kehren. Der Earl von Clarendon ertheilt dem Hause die Versicherung, daß das eifrige Streben der Regierung dahin gehe, die freundschaftlichen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten aufrecht zu Dex Sinn des Clayton - Bulwer - Vertrages aber sei so

flar wie möglich. Die Anwendung desselben habe blos auf die

ohne besondere Jnstructionen auf britisches Gebiet und britische Nechte verzichtet haben sollte. Er freue sih, von Lord Elgin die Aeußerung zu

finnungen gegen England hege, da Amerikaner, deren Stellung eine amt- liche sei, sih einer Sprache bedient hätten, in Bezug auf welche man, wäre sie im englischen Parlamente gebraucht worden, gesagt haben würde, daß sie den Wunsch verrathe, die beiden Nattonen zu entzweien. Lord

* Panmuvre bemerkt, die Zahl der nah Canada zu sendenden Truppen

belaufe si nur auf 5 Regimenter von je 800 Mann, und es sei wahr- lih kein Anlaß vorhanden, daß die Vereinigten Staaten deéhalb Arg- wohn empfinden sollten. Der Antrag Lord Elgin?s wird {ließlich

: / Mala | genehmigt. unabhängig zu erhalten und aus diesem Grunde sei au beschlossen wor-

Im Unterhause wurde gestern auf Sir J. Shalley's Antrag

erfolgter Räumung des Landes von Seiten der Oestreicher eröffnen soll- | eine Adresse um Vorlegung der Korrespondenz zwischen dem Erzbischof ten, Ein eben so wichtiger Punkt sei der, daß sie ihre Thätigkeit nicht : " Parks genehmigt.

on Canterbury und dem Premier über die Sonntagsmusfik in den Va | Lord Aae beantragt, daß fih das Haus am Schluß der Sißung bis zum Z30ften vertage. Am Mittwoch sei das Derby - Wettreunen und am Donnerstag würden viele Mitglieder wohl der Nuhe bedürfen. (Heiterkeit.) Der Antrag wurde genehmigt. Mr. Miall beantragt ein Comité über die zeitlichen Güter der iris{hen Staatsfirche und die anderen Staatssubsidien für die Erhaltung reli- giöser Sekten. Sein Zweck sei niht Unfrieden zu stiften, sondern n Gegentheil, eine allmälige Gleichstellung aller Glaubensbekenntnisse anzu- bahnen und einem nah dem andern die Staatsunterstüßung zu entziehen, welche Maynootbh früher oder später doh auch ver- lieren werde. Der 5. Artikel des englisch - irischen Unionsver- trages bestimme, daß die Staatskirchen von England und Zrland auf ewige Zeiten in ihren Dofktrinen und ihrer Disziplin eins bleiben sollen, Diesen Artikel führe man gegen seine Jdeen an und vergesse, daß er kein Wort über das zeitliche U der irischen Staatsfkirche enthält. Diese Kirche entspreche keinem Bedür niß und habe feine ihrer Aufgaben ers füllt, sondern blos das Gefühl des Unrechts und der Unterdrückung im irischen Volke wah gehalten. -Der Sprecher stellt die rage (unter dem Ruf: Abstimmung! keine Abstimmung! und andern Unterbrechungen). Endlich protestirt Mr. Kirk gegen das Freiwilligkeitsprinzip, das der Motion zu Grunde liegt. Mr. Lindseh vertheibigt das Freiwilligkeits- prinzip. Mr. Newdegate wünscht den Jrländern Glück zu ihrem pþro-

1