1856 / 129 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kaiserin versammelt, um von des Kaisers Majestät vor Allerhöchst-

dessen Abreise Abschied zu nehmen. Diese erfolgte demnächst bald van Mitternacht n begleiteten Se. Majestät der König Se. Kaiser- liche Majestät noch bis zur Eisenbahn. s Berlin, 3. Juni, Der Deputation, welche vor Kurzem die Konzession für eine Eisenbahn von Emmerich über Münster nach Rheda und Paderborn befürwortete, ist, wie wir mit Rücksicht auf anderweit in öffentlichen Blättern verbreitete Nach= rihten und dadur hervorgerufene Reclamationen mitzutheilen er- mächtigt sind, an kompetenter Stelle nur die vorschriftsmäßige Prüfung zugesagt worden. Zur Sache selbst aber ist jede vor= láufige Aeußerung ausdrüdcklih abgelehnt, viel weniger also das Projekt als „solide anerkannt“ worden, amburg, 2. Juni. Morgen wird der Senat eine außer- ordentliche Versammlung halten, in welcher die Verfassungs-Ange- legenheit zur Berathung kommen soll, da die Neuner - Kommission dem Vernehmen nach ihr Entlassungsgesuch eingereicht hat. (H. B. H.) Sachsen. Götha, 31, Mai, In der gestrigen Sißung des gemeinschaftlichen Landtags wurde über den von der Staats- Regierung vorgelegten Entwurf einer Strafprozeß-Ordnung berathen. Es lag ein Antrag der Majorität der Rehtskommission vor, denselben en bloc mit einigen theils mehr, theils minder wesentlihen Modificationen anzunehmen. Die minder wesent- lichen Modificationen bezogen sich auf die Bestimmungen hinsihtlich der Geshworenen und auf den formellen Theil des Entwurfs, die wesentlihen aber, drei an der Zahl, enthielten eine Beschränkung der Kompetenz der Schwur- gerihte dahin, daß in Fällen, wo das Geständniß des Angeklagten vorliegt, die Entscheidung durch die Geshworenen nicht eintritt, eben so aber auch eine Erweiterung der Befugnisse der Justizämter dahin, daß von lebteren in minder wichtigen Strafsachen die Untex- suchung ohne Anklage des Staatsanwaltes eingeleitet und fortgeseßt werden fann, und s{ließlich eine Wahrung der Kompetenz der Polizei- behörden zur Untersuchung und Bestrafung von Polizeivergehen. Ein von der Minorität der Kommission gestellter Antrag bezweckte die möglichstgenaue Uebereinstimmung des Entwurfs mit der thüringi- hen Strafprozeß-Ordnung z von Seiten der Staatsregierung aber wurde für den Antrag der Majorität geltend gemacht, daß eine solche Uebereinstimmung, sowohl in Beziehung auf die Gesehe und Einrichtungen des Landes , als auch mit Rücfsicht auf die Zweck- mäßigkeit unthunlich sei. Bei der Abstimmung erklärte sich der Landtag für die Enbloc-Annahme des Entwurfs der Strafyrozeß- Ordnung und zugleich für die beantragten Abänderungen. (L. Z.)

Nassau. Wiesbaden, 31. Mai. Jn der heutigen Sibung der zweiten Kammer trat dieselbe dem Geseßentwurf der Regierung wegen Emission weiterer Noten im Betrage von 500,000 Fl. zum Zweck der Vermehrung des Betriebskapitals der Landesbank einstimmig bei. (Fr. J.)

Baden. Karlsruhe, 31. Mai. Das gestern erschienene Regierungsblatt enthält u. A. eine Allerhöchste Entschließung des Regenten, die Einberufung des landsiändischen Ausschusses auf den 11. Juni zur Prüfung der Staatsrehnungen für 1855 betreffend.

Baiern. München, 31. Mai. Die Kammer der Reichsräthe hat in ihrer heutigen Sihung das revidirte G e- werbesteuer-Geseß in der von der Kammer der Abgeordneten amendirten Fassung einstimmig angenommen.

Die zweite Kammer berieth gestern den Antrag des Abg. Frhrn. v. Closen, „die seinerzeitige höhere Besteuerung des Ver- brauchs von Tabak betreffend.‘ Der Antragsteller will dem Staats- Ministerium der Finanzen 3000 Fl. auf den Reservefonds wegen Sammlung vollständiger Notizen über Tabaksbesteuerung zur Ver- fügung gestellt wissen, Der Ausschuß is der Ansicht, daß die Staatsregierung dieser wichtigen Angelegenheit ohnedies die größte Aufmerksamkeit schenken werde. Er s{lägt deshalb vor, auf den Antrag v. Closen?s nicht einzugehen; die Kammer stimmte dem bei,

Großbritannien und ÎIrland. London, 31, Mai. Jn der gestrigen (bereits kurz erwähnten) Oberhaus-Sißung be-

antragte der Lord-Kanzler die zweite Lesung der Bill, welche sih auf |

die Reform des Oberhauses als Gerichtshofes leßter Jnstanz be- zieht (Peers' Appellate Jurisdiction Bill), und seßt die Gründe ausein- ander, welche diesen Geseßentwurf veranlaßt haben. Der nach den lan- gen Erörterungen über die Ernennung des Baron Parke zum Peer auf Lebenszeit niedergeseßte Untersuchungs - Ausschuß habe es in seinem Be- rihte als nicht wünschenswerth dargestellt, daß die Gerichtsbar- keic des Oberhauses einem anderen Tribunal übertragen werde, zugleih jedoch eingeräumt, daß die Art, wie das Haus seine richterlichen Geschäfte erledige, einer Verbesserung bedürftig sei. Jn Wirklichkeit bestehe der Appellationshof ‘der Peers nur aus den rechts- kundigen Lords, und da man dieselben niht zwingen könne, den Sigzun- gen beizuwohnen, so komme es häufig vor, daß bei Entscheidung eines wichtigen Rechtsfalles nur 3 oder 2 Peers zu Gerichte fißen, ja, manch- mal nur ein einziger, nämlich der Lord-Kanzler. Dies sei als ein Uebel- stand empfunden worden, und um demselben abzuhelfen, shlage die Bill bor, daß die Krone 2 Richter, die 5 Jahre auf der Nichterbank ge- fessen, als Peers auf Lebenszeit ins Haus der Lords berufe, um den

Lord-Kanzler bei Abhaltung von Prozessen leßter Jnstanz zu unter- stüßen. Diese Peers auf Lebenszeit sollen Deputy- Speakers heißen, und ihr Gehalt soll dem der Richter in den Gerichtshöfen des gemeinen Rechtes gleihkommen. Die Bill bestimme ferner, daß auch während der Prorogation des Oberhauses Gerichtsfißungen leßter In- ftanz gehalten werden fönnen. Der Bericht des Untersuchungs-Ausschuses thue auch noch anderer Uebelstände Erwähnung, die jedo in der Bill nicht berückfihtigt worden seien, da sih ihnen auf anderem und kürzerem Wege abhelfen lasse. Der Earl von Malmesbury fragte, ob die unter dem Namen Deputy-Speakers zu ernennenden neuen Richter leßter Instanz, falls es in Folge eines Mißverhaltens von ihrer Seite nöthig werden sollte, sie ihrer richterlihen Würde zu entheben, noch Siß und Stimme als Peers behalten und ob man in Bezug auf den Zeitpunkt, wo die Pensionsberehtigung für sie eintrete, nämlich nach funfzehnjähriger Dienstzeit, von ihrer Ernennung zu Peers an rechnen, oder die Jahre, welche sie vorher schon auf der Richterbank gesessen, mitzählen werde. Lord Nedesdale entgegnet: wenn der äußerst unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, daß sih einer der Deputy- Speakers eines gröblichen Mißverhaltens schuldig mache, so stehe es dem Hause frei, jene Schritte, für welche es Präcedenz - Fälle gebe, zu thun, um ihn seines Sitzes zu berauben, während der Deputyh - Speaker seiner riterlichen Functionen auf Grund von Adressen beider Häuser entseßt weroden könne. Was die Pensions - Berechtigung anbelange, so werde die Dienstzeit niht von dem Eintritt ins Oberhaus, sondern von der Ernennung zum Nichter in einem unteren Gerichtshofe an ge- rechnet. Earl Grey hat im Allgemeinen gegen die Ernennung der Deputy - Speakers nichts einzuwenden, meint aber, es würde besser sein, ehemaligen Kanzlern als Richtern eines anderen Gerichtshofes, diese Würde zu verleihen. Der Bericht des Ausschusses spreche es zwar nicht geradezu aus, daß dies wünschenswerth sei, theile aber nichtsdestoweniger, wie er wisse, seine (Grey's) Ansicht. Zu bedauern sei ferner, daß die Negie- rung den Rath des Ausschusses, das Gehalt der neuen Richter auf 6000 Pfd. festzuseßen, nicht befolgt habe. Die Pension eines Ex-Kanzlers so weit zu erhöhen, daß fie jene Summe erreichte, würde wohlfeiler gewesen sein, als eine ganz neue Stelle mit einem Gehalte von 5000 Pfd. Sterl. zu stiften. Mit der Art, wie die Bill die Frage der Verleihung von Peerswürden auf Lebenszeit behandele, vermöge er sih nicht einverstanden zu erklären. Bei dem hinsichtlich der Peer- haft Lord Wensleydale's gefaßten Beschlusse habe das Haus fi Befugnisse angemaßt, die ihm verfassungsmäßig nicht zuständen ; durch die vorliegende Bill aber erhalte jener Beschluß des Hauses seine Bestäti- gung. Die Frage, inwiefern es zweckmäßig sei, in legaler Weise neue Peerswürden zu schaffen, könne bei anderer Gelegenheit wieder auf- tauchen, und es würde daher gut sein, ins Klare darüber zu kommen, wie es damit zu halten sei. Früher habe die Krone diejenigen. welche fie wegen öffentlicher Dienste zu hohen Würden erhob , durch Verleibung einträglicher Sinecuren zu vermögenden Männern machen können. Das gehe jeßt nicht mehr an; deshalb werde jeßt, wenn ein ausgezeichneter Heerfüh- rer oder Admiral als Lohn für seine Dienste die Peerswürde erhalte, das Parla- ment aufgefordert, eine Pension zu votiren, welche gewöhnlich auf die Dauer von drei Leben bewilligt werde, so daß demnach cine erbliche Würde in Verbindung mit einer neu vorübergehenden Geldbewilligung verliehen werde. Es sei das ein Uebelstand, indem sich vorausseßen lasse, daß mancher Mann von hervorragendem Talente aus Vermögensrücksichten die ihm angebotene Peerswürde ausshlagen werde. Dadurch könne ein Minister bäufig in Verlegenheit gerathen, indem er sih in Bezug auf die Wahl der Männer, aus denen er sein Kabinet bilde, auf einen be- \chränkten Kreis angewiesen sche. Lord Campbell giebt der Bill seine vollkommene Zustimmung und findet, daß sie gerade weit genug gehe. Statt die Macht der Krone zu beschränken, dehne sie dieselbe vielmehr aus, Das Haus, das geeignete Tribunal für derartige Fälle, habe entschie- den, daß die Krone nicht befugt sei, Peerswürden auf Lebenszeit mit dem Nechte auf Siß undStimme im Oberhause zu verleihen. Die Bill nun verleibe ihr unter angemessenen Beschränkungen diese Befugniß zu einem bestimmten: Zweck und verhindere die Krone durchaus nicht an der Ausübung irgend einerPrärogatibe, die sie wirklich besiße. Die durch die Vill vorgeschlagene Ernennung bon Peers auf Lebenszeit sei nothwendig, damit das Haus seinen richterlichen Functionen genügen könne. Die Nothwendigkeit, das Prinzip noch wei- ier auszudehnen, vermöge er aber nicht einzusehen. Earl Fißwilliam spricht sein Erstaunen darüber aus, daß Lord Campbell eine nach einer einzigen Debatte angenommene Resolution des Hauses als Landesgeseß betrachte. Jm Jahre 1758 habe das Unterhaus die Wahl des Mr. Wilkes für Middlesex zu wiederholten Malen für gesezwidrig erklärt ; dieser Erklärung sei aber ganz mit Necht keine Folge gegeben worden. Er würde nie erwartet haben, von Lord Campbell die Aeußerung zu hören, daß das Oberhaus die Königlichen Prärogativen ausdehnen könne. Seiner Ansicht nach habe das Oberhaus sich in den die Ernennung des Lord Wensleydale betreffen- cen Debatten unbefugterweise zu einem Gerichtshofe aufgeworfen, der darüber zu entscheiden habe, was die Befugnisse des Souverains seien. Jm Comité werde er die Einfügung von Worten vorschlagen, dur welche das Necht der Krone in seinem vollen Umfange gewahrt werde. Lord Campbell entgegnet, es sei ihm bei den vorhin von ihm gethanen Aeußerungen gar nicht eingefallen, sich blos auf eine Resolution des Hauses zu stüßen. Von allen Autoritäten seien vielmehr die Peers als die alleinigen Richter über das Recht, im Oberhause zu sißen, betrachtet worden. Lord Denman hält die Bill für ganz überflüssig. Er meint, wenn die nicht rechtskundigen Peers sih etwas mehr Mühe gäben und sich mehr um rehtlihe Fragen kümmerten, so könnten sie ein Gericht leßter Jnstanz bilden, wie die Welt nie ein glei treffliches gesehen hätte. Die Bill wird hierauf zum zweiten Male verlesen.

Belgien. Brüssel, 1. Juni. Heute Mittags trafen der König und kurz nah ihm die Herzogin von Brabant und die Prin- zessin Charlotte im hiesigen Palaste ein. Eine halbe Stunde später

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langte der Grerzog Ferdinand Maximilian, von dem Herzoge von Brabant und dem österreichishen Gesandten begleitet, an der Sta= tion der Nordbahn an.

Spanien. Madrid, 31. Mai. Die Anleihe von 500 Millionen Realen is wie folgt übernommen: Von der Gesellschaft Prost 100 Millionen zu 40,90, von der Kreditbank Pereire 200

Millionen zu 40.51, von dem Hause Rothschild 200 Millionen zu.

40,40. (H. B. H,) Túrkei. Aus Giurgevo, vom 16. Mai, wird der „Pr. C.“

Folgendes berichtet: „Die hier garnisonirenden K, K. Truppen, 6 Kompagnieen des Thurn- und Taxis\schen Infanterie - Regiments, werden morgen von hier über Bukarest nah Galizien marschiren und dafür 2 Compagnicen des Constantin -Jufanterie - Regiments einrücken. Vor einigen Tagen gingen 2 K. K. Donau-Dampfer, die 109 Schlepp- mit Genie -Soldaten remorquirten, nah Orsova, Heute werden diese Dampfer zurückerwartet, um cine andere Abthei= lung Soldaten stromaufwärts zu befördern. An Stelle des Kiamil Bey?'s is} der alte Festungs-Kommandant von Rustschuk, Mech= med Pascha, zum hiesigen Kommandanten ernannt worden. Die hiesige türkische Besaßung hatte bereits Befehl, si auf Rustschuk zurückzuziehen, da jedoch noch eine österreichische Be= saßung hier verbleibt, so erhielten die osmanischen Truppen Gegen= befehle. Die Einfuhr zollvereinsländisher und französischer Waaren i} in diesem Jahre größer, als in dem vergangenen, welches leßtere {hon als eines der günstigsten für den Handel er- achtet wurde. Dagegen ist die Ausfuhr sehr chwach und die Preise der Landesprodukte gehen mehr und mehr herunter. Die Ernte -= Aussichten sind in Folge des sehr fruchtbaren Wetters günstig. Doch muß bemerkt werden, daß wegen großen Mangels an Arbeitskräften nicht die Hälfte der früher bebauten Aecker be- stellt wurde. ““

Aus Jas \y meldet man der „Pr. C.““, daß die Gewißheit der baldigen Eröffnung einer moldauishenHypothefken- und Dis- fonto- Bank bereits wohlthätige Wirkungen geäußert hat. Fürst Ghyka hat nämlich befohlen, im ganzen Lande die gerichtlichen

Subhastationen bis nach Eintritt der Bank = Thätigkeit zu sistiren. zu sein, denselben etwas anzuhaben, Jn und um Shanghai herrscht

Diese Maßregel is dort allgemein mit dankbarer Anerkennung be- grüßt worden.

Von der unteren Donau schreibt man der „Pr. C.““ unter dem 15. Mai: „In den Gegenden von Baltschick sind bereits von der türkishen Regierung eine große Anzahl mohamedanischer, aus der Krim gewanderter Familien auf Regierungskosten angesiedelt worden. Wie wir ersehen, sind auch {hon viele Christen dem Beispiele der Türken gefolgt und lassen sich in den fruhtbaren Ebenen der Do- brudsha nieder. Die in Sumla, Rasgrad und Tirnova lagernden Truppen des englisch - türkishen Kontingents haben bereits Befehl erhalten, sich zum Abmarsch bereit zu halten. Wie wir aus glaub= würdiger Quelle erfahren, sind diese Truppen bestimmt, nach Asien zu gehen, Bis zum Abmarsch sämmtlicher Truppen dürste aber noch einige Zeit vergehen, da nicht alle beritten sind und die vor- handenen Pferde nicht zu den bestgepflegtesten gehören, obwohl die englishe Regierung bedeutende Summen zu deren Anschaffung und Verpflegung verwendet hat. ““

Rußland und Polen. St. Petersburg, 29, Mai. Die heutigen Blätter veröffentlihen nachstehenden (in Nr. 127 d. Bl. bereits telegraphisch erwähnten) Ukas an den dirigirenden

Senat vom 17, Mai, welcher vollständig nach der „Senatszeitung“

„Da Wir die Volksbildung, als Unterpfand für das künftige Ge- beck, konnte nit erledigt werden, weil viele Mitglieder des Reichs deihen Unseres geliebten Rußlands, als einen der wichtigsten Gegenstände | Unserer Sorge für den Staat betrachten, so wünschen Wir die Lehran- |

lautet:

stalten vom Ressort des Ministeriums der Volksaufklärung unter Unserer nächsten Aufficht und Obhut zu sehen. Jndem Wir im Hinblick darauf die Verwaltung des Ministeriums der Volksaufflärung und der demsel- ben untergebenen Anstalten in ihrer jeßigen Einrichtung bestehen lassen,

erahten Wir es für nöthig, von sämmtlihen wichtigeren Ver- | fügungen fortlaufend Kenntniß zu nehmen, und befehlen des-

halb in Ergänzung und Abänderung des Sswod der Geseze (Ausg. v. 1842) T. 1. Statut des Ministercom. Art. 14 und

Statut des Minist. der Volksaufkl. Art. 1404, 1405, 1410, 1411, 14121

und 1413: 1) Die Protokolle der Ober-Schulverwaltung über alle auf Abänderung der inneren Einrichtung der Lehranstalten und der inneren Verwaltung derselben, so wie auch auf Abänderungen im Lehr- und Er- ziebungswesen überhaupt sich beziehende Angelegenheiten unmittelbar im

Original Unserem Einblick vorzulegen. 2) Jn solchen Fällen, wo sich in

den Ansichten der Ober - Schulverwaltung und des Ministers der Volks-

aufflärung eine Differenz ergiebt, hat der Minister in einem eigenen |

Vortrage sowohl seine Meinung als die der Ober-Schulverwaltung Unserer Entscheidung Allerunterthänigst vorzulegen. 3) Vorstellun- gen zu Belohnungen von Personen aus dem Nessort des Ministeriums der Volksaufklärung sind unmittelbar Unserer Bestä- tigung zu unterbreiten nach abgegebenem Gutachten der Ober-Schulver- waltung : die Ertheilung von einmaligen Unterstüßungen in verschiedenen Fällen aus den überschüssigen, ökonomishen und anderen zur Verfügung des Ministeriums stehenden Summen twoird definitiv von der Ober-Schul- verwaltung bestimmt, ausgenommen diejenigen einmaligen Auszahlungen, welche ae bestehender Verordnungen der Entscheidung des Ministers der Volksauf

lärung überlassen sind. 4) Solche Angelegenheiten, welche |

Unserer Bestätigung unterliegen und zugleih in allgemeinem Zusam- menhange mit andern Zweigen der Staatsverwaltung stehen, find nach gehöriger Durchsicht und Prüfung in der Ober-Schulverwal- tung, wenn fie ihrem Jnhalte gemäß bei derselben einzubringen find, der bestehenden Ordnung gemäß, dem Reichsrathe oder einem der Minister-Comité’s, dem kaukasishen oder sibirishen, je nachdem es erforderlich ist, vorzulegen. .5) Da die der Präfung der Ober - Schul- verwaltung unterliegenden Angelegenheiten ihrem Wesen nach dem Ressort des Departements der Volksaufklärung angehören, so soll der Vice-Direk- tor dieses Departements Geschäftsführer der Ober-Schulverwaltung sein. 6) Als abgesonderter Theil der Ober-Schulverwaltung soll bei derselben ein gelehrtes Comité errichtet werden, auf den Hauptgrundlagen, welche Wir auf die Allerunterthänigste Vorlage des Ministers der Volksaufklärung vom 8. März d. J. schon gutgeheißen haben. Und 7) hat der Minister der Volksaufflärung die erforderlichen Negeln, welche das gelehrte Comité e Thätigkeit leiten sollen, abzufassen und Unserer Bestätigung bvor- ulegen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 28. Mai, An des auf sein Ansuchen in Gnaden verabschiedeten Staatsraths Greiherrn Palmstjerna Stelle ist Staatsrath Gripenstedt zum Finanz - Minister ernannt worden, Der Haradshöfding und frühere Revisions - Secretair L, T, Almquist ist zum Staatsrath ( ohne Portefeuille) ernannt.

_Dánemark. Kopenhagen, 1, Juni, Die Session d-es Reichsraths wird erst morgen geschlossen. Auf der Tagesordnung dieser Sipung steht blos die dritte und leßte Berathung über die Veräußerung der lauenburgishen Domäne Hollenbeck, Gestern waren die Mitglieder des Reichsraths beim Könige zur Tafel, Der öffentlichen Sißung ging gestern eine geheime voraus, in welcher die Regierung dem Reichsrathe Mittheilungen über den Stand der Sundzoll-Frage gemacht haben soll.

Asien. Die mit der leßten Ueberlandpost eingegangenen Nachrichten aus China, welche aus Hongkong bis zum 15, April reichen, bringen nur die gewöhnlichen einander widersprechenden Gerüchte über den Fortgang der chinesischen Rebellion. Die Haupt= massen der Jnsurgenten scheinen noch immer bei Nanking und Tschin-Kiung zu stehen und die Kaiserlichen Truppen außer Stande

jeßt vollklommene Ruhe,

London, Montag, 2. Juni, Nachts. (Wolfs Tel. Bur.) In der so eben stattgefundenen Sihung des Unterhauses ant- wortete Palmerston auf Roebuck s desfallsige Anfrage, daß nit der pariser Kongreß, sondern jede Regierung ihren Kommissar für die Fürstenthümer gewählt habe. Mac Gregor sprach sich gegen die in Griechenland herrshende Verschwendung aus, und frug, ob die englishe Regierung Griechenland niht zur Zahlung seiner Schuld zwingen werde, worauf Palmerston erwiederte, daß die Geranten dieser Schuld nicht einzeln, sondern nur gemein- \chaftlich einen Zwang gegen Griechenland anwenden könnten. Der Schaykanzler beantragte auf Freitag die Niederseßung eines Souderausschusses, um den Einfluß zu untersuchen, der bisher durch den Sundzoll ausgeübt worden set.

Kopenhagen, Montag, 2. Juni... (Wolfs Tel, Bur)

" Heute wurden die Sißungen des Reichsraths geschlossen. Der

Regierungs-Antrag, betressend den Verkauf der Domäne Hollen=

raths bei der leßten Sibung fehlten, so daß nur 42 derselben an= wesend waren, von welchen drei nicht mitstimmten.

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Bremen, 2. Juni. Das Dampfschiff „Hermann“ ist heute früh, nach einer sehr prompten Fahrt von Southampton, in 42 Stunden, mit 220 Passagieren für Bremen, von New-York auf der Rhede bon Bremerhaven eingetroffen. (Wes. Z.)

Petersburg, 27. Mai. Der Kaiser bat zwei neue Gesellschaften von Actien beftätigt; die eine übernimmt die vom Hofbanquier Herrn Baron Stiegliz bei Catharinenhof angelegte Zuerfabrik und giebt 2000 Actien a 500 S. R. (also ein Anlage - Kapital von 1 Million S. R.) aus; die andere, eine See - Assekurenz - Gesellschaft in Riga, für Schiffe und Ladungen auf Seen, Flüssen, Häfen und Rheden, unter dem Namen: „Erste Rigaische See-Versicherungs-Gesellschaft“ giebt ebenfalls 2000 Actien a 500 S. R. aus, um ein Kapital von“ 1 Million zu erzielen, Die leß- tere wird von dem Börsen-Comiié in Riga gegründet. (H. B. H.)

Flarktaoareise. Berlin, den 2. Juni.

Zu Lande: Roggen 3 Rihlr. 11 Sgr. 3 Ps, auch 3 Bthlr. 8 Sgr. 9 Pf. Hater 4 Rthlr. 20 Sgr.

Zu Wasser: VWVeizen 4 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf, auch 3 Rthir, 10 Sgr. Roggen 3 Rthlr. 12 Sgr. 6 Ps, auch 3 Rthlr. Grosse Gerste 2 Rthle. 141 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rihlr. 5 Sgr... Hafer 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 41 Bthtr. 12 Sgr. 6 Pf. Erbsen ‘3 Rtihle. 13 Sgr. 9 Pf,

auch 2 Rihlr. 27 Sgr. 6 Pf.

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