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Nr. 4440, Den Allerhöchsten Exlasp vom 7. April 1856, betreffend
die Verleihung der fiskalischen Borrechte für den Bau und. die N erhaltung einer Chaussee von Lubliniß nach Tworog zum Anschluß an die nah Tarnowiß. führende Kunststraße z unter a den Allerhöchsten Erlaß vom 14. April 1856, betref- fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und. die Unterhaltung einer Chaussee von Dar- desheim, im Kreise Halberstadt des Regierungsbezirks Magdeburg, über Zilly, Langeln uud Schmayhfêld nach Wernigerode ; unter den. Allerhöchsten Erlaß vom 21. April 1856, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau einer Chaussee von Eilenstedt, im Kreise Dschers- leben, über den sogenannten Wasserthalsweg bis zu der Straße von Halberstadt über Schwanebeck nah dem Neuen Damme bei Neuwegerslebenz unter den Allerhöchsten Erlaß vom 21. April 1856, be- treffend die Erhebung eines Wegegeldes für Benußung des Treideldammes von Königsberg in Pr. nah Hol- steinz unter : ; den Allerhöchsten Erlaß vom 30. April 1856, be- treffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Niederzier, im Kreise Düren, über Hambach nach Stetternich, im Kreise Jülichz unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 30, April 1856, be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für | den Bau und die Unterhaltung der Kreis =- Chaussee
von Demmin nach Jarmen z unter
das Statut des Neumarkter Deichverbandes. Vom
30. April 1856 z unter
das Gese, betreffend die Einführung der für die âlte- ren Landestheile geltenden Bestimmungen über die ge= werblihen Unterstüßungskassen in den Hohenzollernschen
Landen. Vom 7. Mai 1856z und unter
4448. deu Allerhöchsteu Erlaß vom 12, Mai 1856, betreffend
eine Ergänzung des §. 26 des revidirten Reglements
für die Land-Feuersocietät der Neumark ; vom 17, Juli
1846. z Berlin, den 23. Juni 1856. Debits-Comtoir der Gese -Sammliun g.
—
Ministerium der geistlichen, Unterrichts - unD Medizinal-Angelegenheiten.
Bekanntmachung vom 19. Juni 1856 — betreffend die diesjährige Aufnahme in die Bildungs=-An- stalt für evangelishe Gouvernanten in Droyßig.
Regulativ vom 2. Oktober 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 266 S. 2017.)
In der von des Herrn Fürsten von Schönburg - Waldenburg |
Dur(hlaucht gestifteten, unter der unmittelbaren Leitung des
Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten stehenden Bildungs- Anstalt für evangelishe Gouvernanten zu Droyßig im
Regierungs - Bezirk Merseburg beginnt am 4, Oktober d. J. ein
neuer Kursus, zu welchem der Zutritt einer Auzahl von 15 bis
20 jungen Damen offen steht.
Die Hauptaufgabe der Anstalt ist, für den höheren Lehrerinnen- | Beruf geeignete evangelische Jungfrauen zunächst in christlicher Wahrheit und in ristlichem Leben selbst so zu begründen, daß sie | befähigt und geneigt werden, die ihnen später anzuvertrauenden | Kinder in Liebe und Selbstverleugnung ihrem Herrn und Heiland
zuzuführen.
Sodann sollen sie theoretisch und praktisch mit einer guten und
einfachen Unterrichts- und Erziehungskunst bekannt gemacht werden, in welcher Beziehung sie in dein mit dem Institut in enger Ber- bindung stehenden Pensionat für Töchter höherer Stände lehrend und erziehend mit beschäftigt werden.
Ein besonderes Gewicht wird auf die Ausbildung in der fran
zösishen und englishen Sprache, jo wie in der Musik gelegt. |
Geborene Engländerinnen und Französinnen leiten namentlich die Conversation in den genannten Sprachen. Der Unterricht in Ge- \chihte, Literatur und sonstigen zur allgemeinen Bildung gehörigen Gegenständen findet seine angemessene und ausreichende Vertretung, sucht aber, streng die Zwecke der weiblichen Bildung in das Auge fassend, jede Verflahung zu vermeiden und in dem Nothwendigen Vertiefung des Gemüthslebens zu erzielen.
Die Einrichtung der Anstalt bietet zur Betheiligung an häus- |
lichen Arbeiten, so weit diese das Gebiet auch der förperlichen Pflege und Erziehung angehen, geordnete Gelegenheit.
Der Kursus der Ansialt dauert zwei Jahre, Die Entlassung erfolgt nah der vor einer Königlichen Kommission bestandenen Prü- fung und mit einem von der ersteren ausgestellten Qualifications=-
Zeugniß, welches in der Regel auch die Befähigung für den Ï riht in höheren Tbchtersculen bezeugen G sf E
Die Zöglinge zahlen eine in monatlichen Raten voraus zu entrichtende Pension von 100 Thalern jährli, wofür sie den ge- sammten Unterricht, Wohnung, volle Beköstigung , Bett und Bett- wäsche, Heizung und Beleuchtung frei haben.
Ermäßigung oder Erlaß der Pension kann nicht stattfinden.
Die Meldungen zur dieéjährigen Aufnahme sind unmittelbar an mi, spätestens bis zum 25. August d. I. einzureichen,
Nach Maßgabe der gesammten Einrichtung der Droyßiger Er- ziehungs - Anstalten unv ihres leßten Zwedes werden nur \olche Jungfrauen wohlthun, sich zur Aufnahme in das Gouvernanten- Institut zu melden, welche sich mit dem Worte Gottes nach Lehre und Lebensordnung ' in Uebereinstimmung wissen, sich niht durch E Rücksichten zur Wahl des Berufes einer Lehrerin bestimmen lassen, sondern dur ein lauteres Verlangen getrieben werden, an ihrem Theile in Familie und Schule für das Reich Gottes mit- O und ihrem Herrn in treuer Liebe an den Kindern zu
ienen.
Hinsichtlich der Vorkenntnisse ist zu verlangen, daß die Aspiran- tinnen in der elementarischen und religiösen Ausbildung mindestens den Anforderungen des Regulativs vom 2. Oktober 1854 über die Práparandenvildung genügen. Dazu muß kommen:
a) in der Geographie Einsicht in die wichtigsten Lehren der mathematischen Geographie, Uebersiht über alle Erdtheile, spezielle Bekanntschaft mit der Geographie Deutschlands und die Fertigkeit, sich auf der Karte zu orientiren
b) in der Geschichte klare und geordnete Uebersicht der Epochen und Perioden der allgemeinen Geschichte, sichere Kenntniß der Hauptereignisse und Personen, Ju der vaterländishen Ge- shihte spezielle Kenntniß und die Fertigkeit, Hauptmomente zusammenhängend und klar mündlich darzustellen z y
c) Jm Französischen fließendes und richtiges Lesenz feste Aneig- nung der Formenlehre, inkl. der unregelmäßigen Zeitwörterz Fertigkeit, leichtere historishe Prosa geläufig in das Deuts=
. he zu übertragen z möglichst ausgedehnte Wörter=- und Phra-
jenkeuntuiß. Im Englischen fließendes und richtiges Lesen und Kenntniß der Formenlehre mit Einschluß der unregelmäßigen Zeit- wörterz ein Anfang im Ueberseßen leihterer Prosa. Gerin- gere Kenntniß in der englishen Sprache {ließt jedoch von der Aufnahme nicht unbedingt aus.
) In der Musik im Allgemeinen klare Anschauung der Ton- verhältnisse; im Klavierspielen eine durch das Studium einer bewährten Elementar-Klavierschule gewonnene technisch-gründ- liche Vorbildung und Bekanntschaft mit den leichteren llassischen Werken, z. B. von Haydn und Mozart. Jm Gesang reine und sichere Jntonation, Kenntniß der Ton- leitern in einfachen rhytmisheu Gestaltungenz Fertigkeit, Choralmeiodieen und Volkslieder mit und ohne Klavier - Be-
“gleitung ausdrucksvoll zu singen.
{) Fertigkeit und Tüchtigkeit in den weiblichen Handarbeiten, welche für das Haus gehören.
Den an mich einzureichenden Meldungen ist beizufügen:
1) der Geburts=- und Taufschein, wobei bemerkt wird, daß Jung- frauen unter 18 Jahren Aufnahme nicht finden können ;
2) ein Zeugniß der Orts-Polizeibehörde über sittliche Führung; ein eben solches von dem Ortsgeistlichen und Beichtvater über das Leven der Aspirantin in der Kirche und in der hrist- lichen Gemeinschaft. Ju demselben ist zugleih ein Urtheil über die Kenntnisse der Bewerberin in den christlichen Reli- gionswahrheiten und in der biblischen Geschichte nach Maß- gabe der- Bestimmungen in dem Regulativ vom 2, Oktober 1854 auszusprechen.
Ein Zeugniß des betreffenden Königlichen Kreis - Physikus
über normalen Gesundheitszustand, namentlich, daß die Ve-
werberin nicht au Gebrechen leidet, welche sie an der Aus- übung des Lehr=- und Erziehungsgeshäftes hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Entwickelung so weit vor- geschritten is, um für einen zweijährigen Aufenthalt in der
Anstalt ohne Gefährdung ihrer Gesundheit geeignet zu sein.
Eine Œrklärung der Eltern, oder Vormünder, oder son
glaubhaft geführten Nachweis, daß das Pensionsgeld von
100 Thalern jährlich auf zwei Jahre gezahlt werden soll.
Ein selbst geshriebener-Lebenslauf, aus welchem der bisherige
Bildungsgang der Aspirantin zu ersehen und auf die Ent-
widlung ihrer Neigung zu dem erwähnten Beruf zu schließen ist.
Die aus den bisher besuhten Schulen und Bildungs-Anstal-
ten zuleßt erhaltenen Zeugnisse.
Außerdem hat \sich die Bewerberin bei einem von ihr selbst
zu wählenden Direftor oder Lehrer einer höheren öffentlichen
Unterrichts - Anstalt oder einem Königlichen Schulrath eine
Prüfung zu unterwerfen und denselben um Ausstellung eines
Zeugnisses über ihre Kenntnisse in der deutschen, französishen
und englischen Sprache und Litteratur, so wie in den Real-
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gegenständen zu ersuchen. Dieses Zeugniß ist nebst den Gef? ets angefertigten Prüfungsarbeiten der Meldung bei- zufügen.
Hinsichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn niht das Zeugniß eines Musikverständigen beigebraht werden fann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien.
Denjenigen Bewerberinnen, welchen in diesem Jahre Aufnahme zu Theil werden kann, wird die diesfällige Benachrichtigung seiner Zeit zugehen.
In das mit dem Gouvernanten-Justitut verbundene Pensionat für evangelische Töchter höherer Stände können Anfangs Oktober ebenfalls Töchter vom 9ten bis 15ten Lebensjahre noch Aufnahme finden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar- Direktor Krihinger in Droyßig bei Zeiß anzumelden, von welhem au ausführliche Programme über das Pensionat bezogen werden kfónnen,
Berlin, den 19, Juni 1856.
Dex Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
Im Austrage: Schulze,
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe- Oehringen, von Slawentziß.
Büdingen, von Hannover. Breslau. öffentliche Arbeiten, von der Heydt, und
schwingh, von Münster. Se, Excellenz der General -der Kavallerie und kommandirende
Posen.
Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der | : 3 | erstattet, auf welche man, nachdem die auf 14 Tage ausgeseßte Ab-=
Se. Excellenz der General - Lieutenant und Inspecteur der 3, | stimmung erfolgt sein wird, zurüczukommen sich vorbehält. (Fr, Bl.)
16, Division, von Gayl, von Trier.
Artillerie-Jnspection, von Linger, von Breslau,
Se, Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württember- |
gishen Hofe, Kammerherr Graf von Sédeundorff, von | L. . : f } | Williams beiwohnte. Der Prinz-Regent von Baden stattete gestern
Stuttgart
Der Königlich spanische außerordentliche Gesandte und bevoll=- | l z De mächtigte Minister am hiesigen Hofe, Chevalier de Oliver, von | Bes E und dem Herzog von Cambridge Abschieds- | De uUYe ab.
Madrid,
Der General-Major und Commandeur der 4. Division, von |_- | | Yacht zu Tynemouth angekommen und von da nach Edinburgh
Dankbahr, von Bromberg.
Der Unter-Staats-Secretair im Ministerium für Handel, Ge= werbe und öffentliche Arbeiten, von Pommer -Esche, von Münster. |
Der Erbmarschall im Fürstenthum Minden, Freiherr von der Fides Padua cu verbesseen: fut. dabe fit, aüe: aé, Hi MGIOmINN | Jafkob's 11. bezüglichen Worte wegläßt. Lord Campbell fragt, ob der
Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft | Antragsteller die Absicht habe, die Worte: „Auf den wahren Cbristen-
Recke-Stockhausen, von Obernfelde.
oon Pilsach, von Stettin. Der General-Bau-Direktor Mellin von Münster,
Arnim-Boibß enburg, nah Boißenburg in der Ucfermark.
| ‘al-Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammer= | LeRA H A g e tit E pi gp | sardinische Anleihe-Bill werden zum zweiten Male verlesen. — Der auf das dem General Williams zu zahlende Jadrgedalt bezügliche Geseß- " Entwurf wird zum dritten Male verlesen und geht durch. Lord Mal- " mesbury benußgt diese Gelegenheit, auf den unerseßlichen Verluft auf- " merksam zu machen, den die in bedrängten Umständen lebendo Familie
herr von Hülsen, nach Stuttgart.
Nichtamtliches. Pr eußeu. Aachen, 21, Juni, Se. Königliche Hoheit de
troffen und im Prásidialgebäude abgestiegen ist, hat heute Morgen
in dem Kasernenhof über die hier vereinigten zwei Compagnien Landwehr und das Bataillon des 28. Regiments, welches in Aachen |
arnisonirt , Parade abgehalten. Se. Königliche Hoheit wird uns P RSIRGE garnis , P zeh 9 der am 20, Juni 1837 erfolgten Thronbesteigung Ihrer Majestät
{hon morgen behufs Fortseßung der JFnspectionsreise wieder ver= lassen. (Aach. Ztg.) i
He ingen, 19. Juni. Gestern Abend begab sich eine De- putation der hiesigen Bürgerkollegien nach Stuttgart , um unserem König den unterthänigsten Gruß tiefer Chrfurcht und der Huldi= gung im Namen aller Hechinger entgegenzubringen. (H. W.-Bl,)
‘Sachsen. Gotha, 20, Juni, Der hiesige Sonderlandtag hat gestern die Genehmigung zu der mit mehreren iee Du Regierungen abgeschlossenen Uebereinkunft wegen gegen eitiger Zu-
lassung des Papiergeldes nachträglich ertheilt, — Jun seiner heuti= gen Sißung_ hat sich der Landtag für die Gründung einer Bank in hiesiger Stadt (Privatbank zu Gotha) in seiner Mehrheit er- flärt. Die Staatsregierung hatte die Konzessionsertheilung für diese Bank bereits in Aussicht gestellt. (L. Z.,) esen. Kassel, 21. Juni, Jun der heutigen öffentlichen Sitzung der Ersten Kammer wurde der Bericht des Finanz-Aus= usses bezüglich der früheren Regierungsproposition zur Aufnahme eines Anlehns von 200,000, bezw. 800,000 Rthlr., deren Gegen- stand nunmehr wegfalle, berathen und ein daran geknüpfter Autrag des Ausschusses, die h. Staatsregierung um endliche Erfüllung der Bestimmungen der §§. 111 und 118 der Verfassungs-Urkunde vom 13, April 1852 bezüglih der Mittheilung und Verwendung des Staatsbedarfs zu ersuchen, erörtert und einstimmig angenommen. a : (Kass. Ztg.) Württemberg. Stuttgart, 20. Juni. Heute Morgen um halb 7 Uhr ist Se, Majestät ver König von Preußen von hier wieder abgereist direkt nach Berlin auf derselben Route, auf der Allerhöchstderselbe gekommen war, über Ulm, Augsburg, Nürnberg, Hof. — 421. Juni. Jhre Majestät die Kaiserin Wittwe von
Rußland is heute Vormittag nach 10 Uhr zum Beginn der
Badekur nach Wildbad abgereist,
Frankfurt, 20. Juni, Ju der Bundestagssißung vom 19ten d. M. theilte Präsidium, unter Bezug auf die desfallsige Vor- lage der lebten Sißung, eine Note des Kaiserlich russishen Ge- \häftsträgers mit, nah deren Jnhalt auch die Kaiserlich russische
Se. Durchlaucht der Prinz Gustav von Ysenburg und | Regierung an den deutschen Bund die Einladung richtet, der in der
| 22sten Sibung der Konferenz zu Paris vereinbarten Declaration
Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich X11, Reuß, von | bezüglich des Seerechts beizutreten,
Der Gesandte der Großherzoglich und Herzoglich sächsischen
Se. Excellenz der Staats-Minister für Handel, Gewerbe und | Häuser überreichte die in Sachsen - Meiningen zum Vollzuge des
| Bundesbeschlusses vom 6. Juli 1854, in Betreff allgemeiner Be-
Se, Excellenz der Staats - und Finanzminister von Bodel- stimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preßfreiheit,
erlassene Verordnung z ferner kamen Mittheilungen über die in den
einzelnen Bundesstaaten bestehenden Eisenbahnen zum Dienstgebrauche General des 5. Armee-Corps, von Tieben und Hennig, von | für die Militairkommission, so wie literarische Materialien, bezüglich E | der Handelsgeseßgebung in Vorlage.
Von verschiedenen Ausschüssen wurden sodann drei Vorträge
Großbritannien und Jrland. London, 19, Juni. Die Königin gab heute ein Diner, welhem außer Ihren König= lichen Hoheiten dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen und dem Prinz - Regenten von Baden, unter Andern der General
der Herzogin von Kent, der Herzogin von Glocester, ter Herzogin
Der Prinz Napoleon is vorgestern an Bord seiner Dampyf= weiter gereist.
Jun der heutigen Oberhaus -Sißung beantragte der Earl von Derby die erste Lesung einer Bill, welche die Formel des Abshwörungs-
e.
| glauben“, stehen zu lassen. Der Earl von Derby antwortet, seine Bill A | beschränke sich auf den von ihm angegebenen Zweck, nämlich auf die Der Prásident der Seehandlung, Camphausen, von Ohlau, 1
S — züglichen Worte. Lord Campbell meint, dieser an sich sehr [öbliche Zweck Me 4 | ließe sich sehr leiht durch Annahme der im Unterhause eingebracten Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister a. D. von | | Nath, hält jedoch die Annahme jener Bill weder für vorfichtig, no po-
Verbesserung der Eidesformel durch Weglassung der auf die Stuart® be-
Bill erreichen. Der Earl von Derby dankt für den ibm ertbeilten
litisch. Die erste Verlesung erfolgt hierauf. — Die Fabrik-Bill und die c U
-
| des Majors Thompson, des Gefährten des General Williams, dur den | Tod dieses tapferen Offiziers, der ibre Hauptstüßze gewesen fei, erlitten | habe. Der Marquis von LanSdowne bemerkt, Major Tdompton
Prinz von Preußen, Höchstwelcher gestern Abend hier einge
habe gerechten Anspruch auf die Bewunderung des englischen Volkes, und die Regierung werde nicht ermangeln, dem bon Lord Malmesbury berübrten Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.
— 90, Juni, Heute Nathmittags fand im Palajite von Sk. James großer Empfang bei Hofe statt zur Feier des Jahrestages der Königin Victoria, E I h
Die „London Gazette““ veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, durch welchen der erste Lord der Admiralität, Sir Charles Wood,
zum Großkreuz des Bath-Ordens ernannt wird. Herr Chur@&kl,
welcher sich während der Belagerung von Kars im Generalstäde des Generals Williams befand, is zum Ritter desselben Ordens
ernannt worden. : Admiral Sir Edmund Lyons, dessen Erhebung zur Peers-