1856 / 146 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Würde bevorsteht , trat im Jahre 1801 im Alter von 11 Jahren Artikel 1. Der Kaiser ist bis nah zurückgelegtem 18. Jahre minder- in den Flottendienst und zeichnete sich shon , ehe er das Alter der | jährig. Artikel 2, Wenn der minderjährige Kaiser auf den Thron ge-

Il , langt, ohne daß der Kaiser, sein Vater, mittelst eines vor seinem Ab- Qrplagnigien ‘eh 4 ara pit a A ind e enóglih, bält, leben veröffentlichten Aktes, die Regentschaft des Neichs ernannt hat, so ist die

er Regel, eye , © e | Kaiserin-Mutter Regentin und hat die Obhut über ihren minderjährigen Sohn, indem er das an der Sunda-Straße gelegene Fort Marrack, wel- Bas L E t A ; ; :

i Artikel 3. Die Kaiserin-Regentin kann zu keiner zweiten Ehre schreiten. ches durch 54 Kanonen und 200 Mann oertheidigt wurde, mit | Artikel 4. Zsst die Kaiserin niht mehr am Leben, so fällt die Regent- einem Boote, in dem si{ch nur etwa 35 Mann befanden, angriff | haft, insofern der Kaiser durch öffentlichen oder geheimen Akt nicht an- und einnahm. | i ders verfügte, dem ersten französischen Prinzen oder nah ihm einem an-

Jn der heutigen Unterhaus-Sizung richtet Bow y exr an den Staats- dern franzôsishen Prinzen nach der Thronerbfolge zu. Artikel 5. Js Secretair des Jnnern die Frage, wie es sich mit den Bemühungen der | kein regierungsfähiger französischer Prinz vorhanden, so ernennt Polizei verhalte, des Ztalieners Foschini, welcher vor einiger Zeit vier | der durch den Regentschaftsrath zusammenberufene Senat, auf dessen sciner Landsleute tur Dolchstiche gefährlich verwundet hatte, habhaft zu | Vorschlag den Regenten. Jm Falle der Kaiser keinen Regent- werden. Daß dieser Mensch nicht verhaftet worden, sei mindestens auf- | schaftórath ernannt hat, so geht die Zusammenberufung und der fällig, da der Beweis vorliege , daß er sich nach Verübung seines Ver- | Antrag von einem Nathe aus, welcher aus den Ministern unter Zu- brechens in seine Wohnung begeben und daselbst die Nacht zugebracht habe. | ziehung der Präsidenten des Senats, des geseggebenden Körpers Foschini gehöre zu jenen rothen Republikanern, welche dem Kaiser der und des Staatsraths besteht. Bis zur Ernennung des Regenten leiten Franzosen den Tod geschworen. Es gebe in London eine geheime Gesell- | die Minister, welche fih zu einem Rathe konstituiren und nach Stimmen- \chaft, deren Waffe der Dolch sei. Man würde Foschini verhaftet haben, mehrbeit deliberiren, die Staatsgeschäfte. Artikel 6. Der Regent und wenn man nicht die furchtbare Rache seiner Spießgesellen gefürchtet | die Mitglieder des Regentschaftsrarhs müssen Franzosen und 21 Jahre hätte. Sogar die Polizei fürchte sih vor den Verschworenen. Sir | alt sein. Artikel 7, Der öffentliche Aft, in welchem der Kaiser über G. Grey: Jch glaube nicht nôtbig zu haben, mich hier in eine Er- | die Regentschaft verfügt, ist an den Senat gerichtet und in seinen Archiven örterung der von dem ehrenwerthen Abgeordneten behaupteten That- | niedergelegt. Artikel 8. AUe Akte der Regentschaft geshehen im Namen sachen einzulassen. Eine gerihtlihe Untersuchung ist eingeleitet wor- | des minderjährigen (aisers. Artikel 9. Bis zur Majorität des den und die Polizei hat Alles aufgeboten, um die Entdeckung und Ver- | Kaisers, übt die Kaiserin - Negentin oder der Regent, für den haftung Foschini's zu bewirken. Auch sind alle möglichen Schritte ge- minderjährigen Kaiser vorbehaltlich der dem Negentschaftsrath einge- than worden, um sein Entkommen aus England zu verhindern. Bowyer: räumten Rechte, die Kaiserliche Gewalt in ihrem ganzen Umfange Und doch ist es ihm gelungen , nah Amerika zu entkommen. Sir G. |aus. Alle geseßlihen Anordnungen, welche die Person des Kaisers Grey: Wir haben von allen Ländsrn, zwischen welchen und uns Aus- | schüßen, find auh auf die Kaiserin - Regentin oder den Negenten an- lieferungs - Verträge bestehen, seine sofortige Auslieferung verlangt. wendbar. Artikel 10. Die Thätigkeit der Kaiserin - Regentin oder Amerika is eines dieser Länder. Offenbar war das von Foschini be- | des Regenten beginnt im Augenblicke des Ablebens des Kaisers. gangene Verbrechen mit Vorbedacht verübt worden, und man hatte alle | i

l l Artikel 11. Stirbt der minderjährige Kaiser mit Hinterlassung cines Vorkehrungen getroffen , seine Flucht zu erleichtern. Gladstone | den Thron erbenden Bruders, so dauert die Regentschaft der Kaiserin fragt den Premier - Minister , um welche Zeit das Haus die Vorlegung | oder der Regentin ohne irgend eine neue Formalität fort. Artikel 12. Die der englischen Antwort auf die Herrn Examptou_ betreffende Dee | Regentschaft der Kaiserin hört auf, wenn die Erbfolge einen Prinzen, welcher pelt Daa E E Monlag bayon abbielten, RiEE S u e R ee ikr A und b Ngeninie Uitus , welche S i vorigen Montag ten, Negentschaft di It. gegenwärtigen ( 5

fich in eine Diskussion über die ‘amerifanischen Angelegenheiten Consultes in Kraft. Art. 13. Wenn der minderjährige Kaiser stirbt und einzulassen, sind au heute nocch vorhanden. Jch hoffe jedoch, im | die Krone cinem minderjährigen Kaiser einer andern Linie hinterläßt, so Stande zu sein, dem Hause die Antwort Lord Clarendon's in den ersten bleibt der Regent bis zur Großjährigkeit des neuen Kaisers in Function. Tagen va nächsten Woche mitzutheilen. Sir J. Pakington: Jch Art. 14. Ein franzöfisher Prinz, welcher wegen unzureichenden Alters theile die Ansicht des Hauses, daß es wünschenswerth sei, die amerifa- | oder aus sonstigen Gründen verhindert ist, die Regentschaft beim Ableben E E A L bie bon dux «dien Bord ange» | jut Ra I E E 2, ge : ¿ : j i ufe erden. er ausübende Regen eibt es,

kündigten Schriftstücke nicht lange auf fih warten lassen werden, damit bis zur Großjährigkeit des Kaisers. Art. 15. Eine Abe Negentschaft das Haus Gelegenheit habe , unverzüglich seine Meinung über den | als jene der Kaiserin, ráumt durchaus kein Recht auf die Person des Gegenstand auszudrüen. Jch spreche nicht im Partei - Juteresse, | minderjährigen Kaisers ein. Die Obhut des minderjährigen Kaisers, die wenn ich bier erkläre, daß mir der gegenwärtige Stand unse- Oberleitung seines Hauses, die Ueberwachung seiner Erziehung bleiben e Be epumgen du Ber ern der geerjaal hat, Uns dem eichneten Person, ist die Bbhut es minderjährigen Kaisers dex von

; ë : , | zeihne erson, ifi die ut de inder i ¡sers der was in den Zeitungen zu lesen ift, habe ih die Ueberzeugung gewonnen, | RNegentschaftsrath zu Leit Reeson De A «et daß der Grund, weshalb die amerikanishe Regierung gereizt wurde, sich weder der Regent noch seine Nachkommen ernannt oder bezeichnet beleidigt fühlte und sih täuschen ließ, in dem groben Mißbverhalten und | werden, Artikel 16. Haben die Kaiserin - Regentin oder der Regent der schwankenden Politik der Regierung Jhrer Majestät liegt. Jch be- den Regentschaftseid nicht bei Lebzeiten des Kaisers geleistet, so leisten DaUEre Ee e der i baar: sie ihn auf das Evangelium dem minderjährigen Kaiser auf dem shire feinen Antrag T e ore) nicht auf fich warten lassen wird, en s O on SRNE der Art und N e( , , der Oroßoffiziere der Krone un

damit die unabhängigen Mitglieder Gelegenheit baben, ihre Ansicht über | der Großkreuze der Ehrenlegion, in enn SL den Sradt, L Zued- das Verhalten der Regierung auszusprechen, n G. Grey: Als der | gebenden Körpers und des Staatsraths. Der Eid kann dem minder]äh- ehrenwerthe is A seine Rede begann un einráumte, daß die rigen Kaiser auch in Gegenwart der Mitglieder des Negentschaftsraths Zeit zur Diskusfion der amerikanischen Frage noch nicht gekommen und der Minister geleistet werden. Für diesen Fall wird die Eides- sei, hoffte ih, er werde seine gewohnte Discretion an den leistung dur eine Proclamation der Kaiserin-Regentin oder des Negenten Abiat ee die Éate N Laie Duke fei E Ln N oauah | A ral S M a E E s pi e O Sf A e s das Mere E Ats: lpwbre der : C via E R Les Desedike La aus. eifal. S freut mi, daß auch die Freunde es ehrenwerthen | Reichs entsprechend zu regieren, die Nechte der Nation und der Kaiser- E A 2 Es S E e N N “lichen Würde unverändert aufrecht zu halten, mi in Ausübung meiner if ide L S Lud E Méhie es e gr a Gewalt nur durch die Ergebenheit für den Kaiser und für Frankreich kussion reif ist, Wenn et Ver Augenbli E m To e Nelievans | L G i Wi s A E Erla 00s , / | e , n ur ú | Ü s

Ta D O A wissen. IO L us E vom ben.“ ee Staatsminister dime Rear bieis Eides leistung Caiezed aaf ije, a ß es mit seinem Urtheile über das Deneymen der NKegte- | Der Aft wird von der Kaiserin-Regentin, dem Regenten, den Pcinzen der rung Und ihres Vertreters in Washington so lang Men Wansge | Mitter ubernet, Zweiter Abschnitt. Bom RegenisHaftöratd. zu willfahren, hoffe jedo daß der an der Spize Ver Ne iexun stehende | A e Ene, Ier AhiGuut. Bom Regentschaftsratd. Lie Dord nâbstens Lia (S6 tav bie Diskus f g J. : Artikel 18. Während der ganzen Dauer der Minderjährigkeit _des g für die Diskusfion anberaumen wird, | E E La Er É zusammengeseßt:

rankrei. aris, 20. Juni. Na endes i | 1) aus den französishen Prinzen, 2) aus den Personen, welche der

W F é ban 9 P ' Un chfolg nd st Ves | Kaiser mittelst öffentlihen eder geheimen Aktes dazu bezeichnete, Hat

ortlaut des dem geseßbgebenden Körper vom Staatsrathe vor- | der Kaiser Ni , j L fi gelegten Geseßentwurfs über die Regentschaft. Am Schlusse in! n Me utRets Ad edi ar v Mit: li N bie V A 2 l n rath. rtikel 19, Kein itglied de egent- S dem Geseß-Entwurf vorangehenden Entwurfs sagt der Staats- | schaftsraths fann durch die Kaiserin - Regentin. oder den gte: va Et am Vorabende eines Kampfes, in welhem der Geist des | Nageat a D e Caiesi A aas Herrschers und das erschôpfte Frankreich durch heldenmüthige Anstren- 4 rama E L i fidi g L E E ues ungen gegen das Unglüdck fämpft unterstellt der hohe Repräsentant der : i A e A r L E dex Hen Vegas? ih : Kaiserlichen Dynastie Jhrer Prüfun die Maßregeln zum S d lb d eer Mate u, 1gliren, Mes. N ente U Da kunft seines Sohnes und Frankreichs fealen ua L On L E E «Mee E, beit (orreusen Friedens\{luß, in Mitte eines, troy trauriger Heimsuchungen, blû- zu beschließen : 1) R Herald bes p E s allein r T V im Augenblick, wo der Kaiser nur damit beschäftigt ist, die zer- | gen, Unterzeichnung bon Friedens-, Allianz- und Handels-Verträgen ; 3) ámpfen at s e ie ete A und der Ln zu Ie: über Entwürfe von organischen Senats-Consulten. Sind die Stimmen getheilt, Prüfung günstigsten Umstä ta E pn E RG E und tiefeingehende | so giebt jene der Kaiserin-Regentin oder des Regenten den Ausschlag. Wird Grdfand SnMAsen Uanfiänben ende N Pie Me E eee e he | deegentin ober ber egent Art, 2, Zu anderen fragen, welche dem nus, an | , n oder der Regent. rt. 22. Jn anderen Fragen, we

e (La lantet: in us wichtigen Punkte zu ergänzen.“ Der Regentschaftsrath von der Kaiserin - Regentin oder dem Regenten unter- : cster Abschnitt, Von der Regentschaft. | breitet worden, hat er nur eine berathende Stimme. Dritter Abschnitt.

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Verschiedene Anordnungen. Act. 23. Während der Regentschaft wird die Verwaltung der Kron- Dotation nach den bestehenden Vorschriften forl- geführt. Oie Verwendung der Einkünfte findet, unter Leitung der Kaiserin- Regentin oder des Regenten, in üblicher Weise statt. Art. 24. Die petsón- lichen Ausgaben der Kaiserin-Regentin oder des Regenten und der Un- terhalt ihres Hauses bilden cinen Vestandtheil des Kron-Budgets. Der Betrag derselben wird vom Negentschaftsrathe festgeseßt. Art. 25. Jm Falle der Abwesenheit des Regenten beim Eintritt der Minderjährigkeit, ohne daß der Kaiser vor seinem Ableben desfallsige Fürsorge gctroffen hat, sollen die Staatsgeschäfte bis zur Ankunft des Negenten, nach dem leßten Paragraphen des Art. 5 gegenwärtigen Senats-Konsultes geleitet werden. Der Präsident des Staatsraths. J. Baroche, E. de Parieu.

E. de Royer. 21, Juni. Der heutige „Moniteur“ meldet aus der Krim

vom 13ten d., daß si 97,446 Mann von den französishen Trup- pen bereits eingeshi}t haben und sich nur noch 23,673 Mann daselbst befinden.

i i ldenen Rose an die Kaiserin i Bei der Ueberreichung der go? | | | Compliment zu richten wußte.

durch den Kardinal Patrizi, welche vorgestern nah der Messe in der Palast - Kapelle von St. Cloud stattfand, war anch der Kaiserlihe Prinz anwesend, der vom Legaten im Austrage des Papstes ebenfalls mit einem Geschenke bedaht wurde. Dasselbe besteht in einem prachtvollen, mit Email und Edelsteinen geshmüdckten Reliquienkästchen, das eine Reliquie der heiligen Krippe enthält. Der Staatsrath hat heute einen Geseß- Entwurf gutgeheißen, der Töchter des verstorbenen Königs Ludwig Philipp 200,000 Frs. Rente bewilligt. Wie der „Moniteur“ berihtet, hat der König von Sardinien aus seiner Privat-Kasse 20,000 Frs. für die fran- zösischen Ueberschwemmten angewiesen und unserem Gesandten zu Turin davon Anzeige gemaht. Berlioz wurde heute zum Mitgliede der Akademie der s{öônen Künste ernannt. Er hatte 19 Stimmen, während seine Mitkonkurrenten bloß 5 bis 6 zählten. “Graf Orlo ff is wieder in Paris eingetrosfen.

Eine Depesche aus Calais von heute Morgens lautet: „„ Der Prinz - Regent von Baden traf gestern Abends hier ein. Heute Morgens 5 Uhr reiste er nach Paris ab, nachdem er die ihm zu Ehren versammelten Truppen gemustert hatte. Einund=

zwanzig Kanonenschüsse begrüßten seine Ankunft und seine Abfahrt.

Alle Civil- und Militair = Behörden des Departements waren ge= fommen, um ihn zu empfangen. Der badische Gesandie zu Paris, der dem Prinzen bis hieher entgegengereist war, hatte das Unglüd, ins Wasser zu fallen, Er wurde durch einen Zoll - Beamten

gerettet, ‘‘ _— 99, Juni, Der heutige „Moniteur“ meldet: Die Manu-

fakfturisten sind sehr aufgeregt über die vorgeschlagene Aufhebung der Probibitionen. Jhre Befürchtungen sind ohne Grund. Schuß- zólle werden die Einfuhr-Verbote erseßen, und die Regierung wird für einzelne Zölle sogar Erhöhungen vorschlagen.

Der Prinz - Regent von Baden ist gestern hier eingetroffen. Der Prinz O ska r von Schweden ist abgereist.

Das amtliche Blatt berihtet ferner nah Mittheilungen aus Konstantinopel vom 13, Juni, daß Kars den Türken zurüdcer= stattet und Redut Kale geräumt worden ist. i

Aus Madrid wird vom 21, Juni, Abends, der „Köln, 2a. gemeldet, daß die Königin vorzeitig niedergelommen ist.

Spanien. Eine Depesche aus Madrid vom 20, Juni

lautet: „Die Konzession der Eisenbahn von Alar nach Dulmas ist |

dem Credit Mobilier ertheilt worden. Das Tadelsvotum gegen den Minister Escosura, in Betreff der Arbeiten der Puerta del Sol, wurde von den Cortes mit 125 gegen 23 Stimmen verworfen.“ Italien. Turin, 19, Juni. Die „Gazzetta Piemontese““ enthält die Entlassung Durandos als Kriegs- und Marine- minister, dessen Ernennung zum General-Lieutenant in Disponibi- lität und Commandeur des. Moriz- und Lazarus - Ordens z ferner

die Ernennung des Alphons Lamarmora zum Kriegs=-= und |

Marineminister. Derselbe wird fich in Angelegenheiten des Suez=- Kanals ehestens nach Paris begeben. Der neue sardinische Minister-Resident bei der Pforte, Mossi, is nah Konstantinopel

gereist, Die Session des Senats und der Abgeordnetenkammer |

ist für 1855/56 geschlossen worden. Rom, 17. Juni. Die Eisenbahngesellschaft von Rom-Fras-

cati is zur Ausdehnung ihrer Bahn bis an die neapolitanische P

Grenze ermächtigt worden,

Griechenland. Athen, 14. Juni. Des Königs Abreise

is auf den 17. d. M. festgesebt.

Túrkei. Konstantinopel, 13. Juni. Kiprisli Pascha ist dem Vernehmen nach als Pforten - Gesandter nah Petersburg bestimmt. Die Spitäler sind größtentheils geschlossen; nur noch aht derselben mit etwa 2600. Kranken werden benußt. Die Zahl der hiesigen französishen Truppen beträgt 13,000 Mann ; davon befinden sih etwa 10,000 im Lager von Mazlak, Redut= Kale is} jeßt von den Türken völlig geräumt.

Ferner wird gemeldet : „Ferus Khan geht als Gesandter des Schah von Persien nah Paris. Man erwartet hier die feier- liche Verkündigung des Hatti - Humayun.“ :

den Kindern jeder der zwei |

Der pariser „Moniteur ‘/ veröffentliht folgenden Bericht des Marschalls Pelissier vom 6. Juni an den R R _— Herr Marschall! Heute fand im Hauptquartier des englischen Heeres die Feierlichkeit der Juvestitur des Bath-Ordens Statt. Um 311 Uhr erwies mir General Codrington die Ehre, mich abzuholen, und ich begab mich in Begleitung der Generale und der Uebrigen, welche mit dem Orden decorirt werden sollten, ‘ins englishe Hauptquartier. Dort befand sich in einem mit den Fahnen der beiden Nationen geshmückten Zelte Lord Gough, der ehemalige Ober-Befehlshaber des ostindischen Heeres, welhen Jhre Majestät die Königin von England damit beauf- tragt hatte, der Feierlichkeit zu präsidiren. Die englische Infanterie und Artillerie bildete die drei Seiten eines nah dem Zelte zu nicht geshlosse- nen Carré's. Nach Verlesung des Dekretes Jhrer Majestät der Königin hielt Lord Gough eine Rede, die ih Ew. Excellenz beiliegend in der Uebersezung übersende. Darauf dekorirte Se. Herrlichkeit mich, so wie die Generale de Salles und Mac Mahon mit den Junfignien des Groß- kreuzes des Bath-Ordens. Dann famen die Commüúndeure und Ritter an die Neihe, an deren jeden Lord Gough ein schmeichelhaftes p t Hierauf folgte eine Heershau über die englischen Truppen, deren Haltung, wie immer, trefflich war. Zu An- fang wie zu Ende der Feierlichkeit feuerten die englischen Artilleristen während des der Königin geltenden Salutirens Salven ab. Die in einiger Entfernung aufgestellte französishe Artillerie antwortete Schuß für Schuß. Nach den legten Salven zogen die Truppen fih zurück und wir segten uns zu einem von dem General Codrington veranstalteten Frühstück nieder. Die Gesundheit der Königin Viktoria, des Prinzen Albert und des Kaisers Napoleon ward unter gegenseitigen Kundgebun- gen aufrichtiger Sympathie und herzlihster Achtung ausgebracht. Diese Gesinnungen, welche das englische und das französische Heer vereinigten und, seitdem beide mit cinander in Berührung kamen, von Tag zu Tag stärker geworden sind, haben sich vielleicht nie so rückhaltlos geäußert, wie bei dieser Gelegenheit. Jch empfand lebhafte Freude darüber und {äße mich glücklih, dieselbe Ew, Excellenz gegenüber aussprechen zu fönnen. Genehmigen Sie 2c. Pelissier.

Diesem Berichte läßt der „Moniteur ‘“’ die Rede, welhe Lord Gough bei Vertheilung der Orden hielt, folgen.

Leipzig, 21. Juni. Leipzig - Dresdener 290 G. Löbau - Zit- tauer 654 G. Magdeburg - Leipziger 348 G. Berlin - Anhaltische —. Berlin - Stettiner —. Cöln - Mindener —. Thüringische 1232 G. Friedrich- Wilhelms-Nordbahn —. Altona-Kieler -—-. Anhalt-Dessauer Landesbank - Actien Litt. A. u. B. 146 G.; Litt. C. 130 G. Braun- schweigische Bank- Act en Litt. A. u. B. 155 G. W eimarische Bank- Actien Litt. A. und B. 1355 G. Wiener Banknoten 1017 G. Oester- reichische Sproz. Metalliques 847 Br. 185er Loose —. 1854er Na- tional-Anleibe 85% G. Preuss. Prämien-Anlethe —.

*°° Konstantinopel, 10. Juni. Wechsel-Cours: London 3 Monat 41204; Marseille 191 192; Wien 480; Triest 475. Geld-

Course unverändert.

Paris, 21. Juni, Nachmittags 3 Uhr. (VWVolff's Tel. Bur.) Das

Vertrauen der Spekulanten ist im Wachsen. Die 3proz. eröffnete zu

| 70, 60, hob sich auf 79, 95, wich auf 70, 75 und schloss lebhaft zur

Notiz. Consols von Mittags 412 Ubr und von Mittags 1 Uhr waren gleichlautend 945 gemeldet.

Schluss - Course: 3pros. Rente 70, 85. 45pror. Rente —. S3praz. Spanier 415. 4proz. Spanier 25%. Silberanieike 91.

«22, Juni, (Wolle Tel Ver) lh Se Fes moe Stimmung. Die 3proz. eröffnete zu 70, 85, wich auf 70, 89,- und schloss zu 70, 85.”

Königliche Schauspiele.

| Dienstag, 24. Juni. Im Opernhause. (114te Vorstellung): Die Stumme von Portici. Große Oper in 5 Abtheilungen, von | Scribe. Musik von Auber. Ballets vom Königlichen Balletmeister . Taglioni. (Leßte Opern - Vorstellung vor Beginn der Fetten.) Mittel-Preise. : Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.

O e .

E MON e Jam! sind die Königl. Theater ge|Glonen.

Freitag, den 27. Juni, Im Opernhause. (115te Vorstellung) : Esmeralda. Großes Ballet in 2 Abtheilungen und 0 Bildern, von J, Perrot. Musik von Pugni. Vorber: Gesangsvorträge der Madame Amalia Anglés de Fortunt, Königlid spanijden Hofsängerin und Professorin des Gesanges im Konjservatorium zu Madrid. Mittel - Preise. :

Der Billetverkauf zu dieser Vorstellung beginnt am Don- nerstag, den 26, Juni.

Im Schauspielhause keine Vorstellung.