1856 / 148 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E E E E R S ai S bongperete

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Potsdam, 24. Juni. L i re Könialichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron= Tr E Sachsen sind auf Schloß Sanssouci ein-

getroffen.

Allerhöchster Erlaß vom 12, Mai 1856 betref- fend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von der Quedlinburg- Croppenstedter Staats- Chaussee bei Hedersleben über Haus =Neindorf, Friedrihsaue, Schadeleben, Königsaue, Win- ningen bis zur Ashersleben-Egelner Staats=-Chaussee.

Nachdem Jh durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise Aschersleben , : beabsichtigten Bau einer Chaussee von der Quedlinburg - Croppen- stedter Staats - Chaussee bei Hedersleben über Haus =- Neindorf, Friedrichsaue, Schadeleben , Königsaue , : Aschersleben - Egelner Staats - Chaussee genehmigt habe, be- stimme Jh hierdurch, daß das Expropriationsreht für die zu der Chaussee erforderlichen GrundstücÏe, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau - rialien nach Maßgabe der den Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. d der künftigen {chausseemäßigen U l Recht zur Erhebung des Chausseegeldes , gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- geld-Tarifs, einschließli der in demselben enthaltenen Bestimmungen iber die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorsezriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld=

Unterhaltung der

Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee - Polizei - Vergeben auf die gedahte Straße zur An-

wendung kommen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseh - Sammlung zur |

öffentlichen Kenntniß zu bringen. D Charlottenburg, den 12, Mai 1856.

Friedrich Wilhelm.

von der Heydt. von Bodelschwingh.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiieu

und den Finanz-Minister.

Allerhöchster Erlaß vom 28. Mai 1856 betref-

fend die Verleihung der fiskalishen Vorre@hte

für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee

von Posen bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Obornik.

Nachdem Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den

von dem Kreise Posen, im Regierungsbezirke gleihen Namens, beabsich= tigten Bau einer Chaussee von Posen bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Obornik genehmigt habe, bestimme Jch hierdurch, daß das Expro- priationsrecht für die zu der Chaußee erforderlihen Grund=- stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau= und Unterhaltungs - Materialien nach Maßgabe der für die Staats =- Chausseen bestehenden Vorschriften auf ‘diese Straße zur Anwendung kommen sollen, Zugleih will Jh dem Kreise Posen, gegen Uebernahme der künftigen chaussee- mäßigen Unterhaltung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats = Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chaussece-

geld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen |

wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die gedachte Straße

zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die

Geseß - Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu brtngen. Sanssouci, den 28, Mai 1856.

Friedrich Wilhelm, A von der Heydt, von Bodelschwingh. n

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und ven Finanz - Minister,

im Regierungs - Bezirk Magdeburg, |

Winningen bis zur |

und Unterhaltungs - Mate- | für die Staats - Chausseen bestehen-

ualeich will Jch dem Kreise Aschersleben gegen Uebernahme | g a | Straße, das |

nach den Bestimmun=- |

Ministerium für ei Sewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Civil - Ingenieur Nauen in Berlin is unter dem

23, Juni 1856 ein Einführungspatent auf eine mechanishe Vorrichtung zum Schärfen der Zähne an Sägeblättern, in der durch Modell nahgewiesenen Zu- sammenseßung und ohne Jemand in der Benußung ein- zelner bekannter Theile zu beschränken,

auf fünf Jahre, vom 21. Dezember 1855 an gerechnet, und für

den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Techniker Robert Jacobi zu Hettstedt ist unter dem

| 23, Juni 1856 ein Patent

auf einen nah Zeichnung und Beschreibung für neu und

eigenthümlih erkannten Signal-Apparat für Dampfkessel auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staates ertheilt worden.

E D B ES E E B A N RE E t m

Dem Mechaniker Georg Sebold zu Durlach, bei Karlsruhe, i untér dem 23, Juni 1856 ein Patent auf cine Maschine zur Anfertigung von Zündhölzchen in der durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Zu- sammenseßung und ohne Jemand in der Benußung be- kannter Theile zu beschränken j auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

C E T E E E E

| Dem Professor Fr. Reul eaux, zur Zeit in Zürich, ist unte:

| dem 23. Juni 1856 ein Patent i

| auf die durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie|ene Verbindung eines eigenthümlich gebauten Vertheilungs- shiebers mit einem darüber verstellbaren Schieber zum Ab - und Umstellen der Dampfmaschine, so weit dieselbe

| als neu und eigenthümlich erfannt ist,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um-

| fang des preußischen Staats, ertheilt worden.

| mr T

Dem Karl Höller zu Kaltenherberg, im Kreise Solingen, | ist unter dem 23, Juni 41856 ein Patent

auf eine Düse für Schmiedefeuer in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Ausführung und ohne Jemand in der Verwendung bekannter Theile zu be- | \hränken

| auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um | fang des preußishen Staats ertheilt worden,

C D ELNME Wen

| | | | | |

Das 33ste Stück ver Geseß-Sammlung, welches heute aus- | gegeben wird, enthält unter : | Nr, 4449. Das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Juhabe!

|

lautender Kreis-Obligationen des lublinißer Kreises im

Betrage von 52,000 Rthlr. Vom 7. April 1856 z unter

4450, den Allerhöchsten Erlaß vom 30, April 1856, betres-

| fend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Quedlinburg über Hoym nah Aschersleben durch die Stadtgemeinden Quedlinburg und Aschersleben; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 12. Mai 1856, betreffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Moorsleben über Behudorf und -Schwanefeld bis zur Kreisgrenz® in der Richtung auf Walbeckz und unter

4452. vas Statut des Alt-Cóln-Peisterwißer DeichverbanDdes- Bom 17. Mai 1850.

Berlin, den 26, Junt 1856. Debits-Comtoir der Geseh -

Sammlun 7,

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Minifteriunr der geistlichen, Unterrichts: unD? Medizinal - 2Ungelegenheiten.!?

Die Anstellung des Kandidaten des höheren Schulaints, Dr. Adalbert Kraffert, als ordentliher Lehrer an der höhe- ren Bürgerschule zu Junsterburg ist genehmigt z; und

Der bisherige Collaborator an dem Gymnasium zu Groß- Glogau, Dr, Wahner, an das Gymnasium zu Oppeln als Lehrer verseßt worden,

ANkfademie der Künste.

7 Bellini 1 Jn der öffentlichen Sißung der Königlichen Afademie der

Künste am 21. d, Mts. war der erstattete Jahresbericht besonders |

dem Andenken der verstorbenen Mitglieder Pi erre Jean David,

tekt in Stuttgart, und Fräulein von Liszewska, Malerin in Wismar, so wie dem ehrfurhtsvollen Ausdruck des Dankes der Akademie für die erhaltenen neuen huldreichen Beweise der fortdauernden Aller =- höchsten Gnade Sr. Majestät des Königs, ihres erhabenen Protektors, und dem ihr vorgeordneten Königlichen hohen Ministerium gewidmet,

vollen Gemälden deutscher und niederländischer Meister gedacht

bleibendem Gedächtniß verehrt wurden. Vertheilung der vom akademischen Senate den Schülern der vier obersten Lehrklassen der Akademie zuerkannten Prämien erhielten:

L Im aka demisGen Aktsaal der- Studien na dêm Leben :

1) Alexauder Calandrelli aus Berlin] BUbhae Vet große akademische Medaille für Künstler z

2) Robert Sternecker aus Berlin, Bildhauer, und

3) Ernst Mil ster aus Berlin, Lithograph, Prämien ersten Nanges ;

4) Rudolph Crell aus Demmin, Maler, und

5) Engelbrecht Pfeiffer qus: Coln „5 PrÄmirn Ranges ;

6) Hermann Wolffram aus Berlin, Maler,

7) Heinrich Medem aus Marienwerder, Bildhauer,

8) Romuald Puczinski aus Posen, Bildhauer, und Rudolph Pawlowski aus Altmark bei Marienwerder, ebenfall& Bildhauer, erhielten als dritten Preis Schadow?s Polyklet,

8 Jn der Compofsitions=Klasse:

zweiten

) Adolph Stachowiack aus Berlin, Maler, Louis Paul aus Berlin, Maler, Romuald Puczinski aus Pofen, Bildhauer (auch im Afktsaal prâämiirt), und Gustav Landgreve aus Berlin, ebenfalls Bildhauer, er- hielten erste Preise, Kunilb ert Mende aus Berlin, Maler, Karl Huth aus Gellmersdorf, Maler, und

/) Adolph Meinhard aus Salzweèdel, Maler, Schadow?s Polyklet,

[IIT, Jn der Malerklasse erhielt:

Ernst Hanck aus Berlin, Maler, einen Preis ersten Ranges. |

IV, Jn der akademischen Schule für musikfalishe Composition erhielten :

1) Friedri ch Wilhelm Voigt aus Coblenz, die große akade= |

mische Medaille mit eingestochenem Namen ; 2) Rudolph Thoma aus Sagan und 3) G Biermann aus Neuhaldensleben, klassische Musik= werke. Die Namen der prämiirten Schüler der hiesigen und der Provinzial-Kunstshulen werden in einer besonderen Bekanntmachung veröffentliht werden.

Vor, während und nach der Sißung wurden unter Direction des Senats-Mitgliedes Musikdirektor Ba ch und der jungen Kom=-= ponisten zur Aufführung gebraht: der 8te Psalm, komponirt von

Robert Biermann, ein vierstimmiger Chor: „Adoramus““ von

Aloys Kothe, der 95ste Psalm von Rudolph Thoma und eine Choral-Symphonie für Orchester und Chor von Friedrich

Wilhelm Voigt, ; Berlin, den 23, Juni 1856. : Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Dr, E. H, Toelken, Vice- Direktor. Geheimer Regierungsrath 2c., Secretair der Akademie,

E , E Wh, , r Í pa S e Ì | jeßes Bildhauer in Paris, Johann Matthäus von Mauch, Archi=- | | meinde - Verwaltung | Staatssteuern | Ter ' n E e daher die Gemeinde - Zusciläge E Hr - E bew “zu denselben in ihrer Gesammtheit die Natur einer all inen G, worauf in dankbarster Anerkennung des Geschenkes von 34 werth= | meinde = Einko E i Vi einer allgemeinen Ge=

S | = ommensteuer mit g di A a a iat c a G 2 L yt Veranlagung der E d NNStUD r EINNIA R e wurde, welche der Akademie von ihrem Ehren-Mitgliede, dem Kö= | É ner- Klasen an niglih s{chwedischen und norwegischen Konsul Herrn Wagener zu |

Bei der hierauf | 4 D Ton L Bei der hierauf folgenden Einkommen- und Klassensteuer noch besondere Gemeinde-Einkommen-=

steuern mit abweichenden Veranlagungs = Grundsáten und Steuer= säßen bestehen, ist unter Nr. 14,

| dahin zu wixken Fei;

Miniïterium des Ännern.

Cirkular - Verfügung vom 2, Juni 1856 hbe- treffend die Kommunal-Besteuerung der Beamten.

Anweisung bom 17. Juli 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 180 S. 1382). Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853. (Staats-Anzeiger Nr. 143 S. 971).

Cirkular - Verfügung vom 25. April 1853. (Staats - Unzei Nr. 285 S. 2170). I L TONE

Durch Anordnung von Zuschlägen zu der tur das Geschz

| vom 1, Mai 1851 eingesührten Klassen- und klassifizirten Einkommen-

steuer lassen sich in der Mehrzahl ter Gemeinden diejenigen Zwecke zu deren Erreichung es bie zum Erscheinen des angeführten Ge=«

der CEinsührung einer besonderen Gemeinde-Einkommench= bedurste, in einer einfacheren und für die Ge= bequemeren Weise erreihen, da jene uern zusammengenommen die Steuerpflichtigen nah wirklichen, wesentlich dem Einkommen gemäß bemesse=

steuer

sich tragen. Mit Rücksicht hierauf und da és an sich nit für wünschenswerth erachtet werden kann, daß neben der Staats-

der Anweisung vom 17, Juli 2 A s G4 s v é #14 zt | Z Zuli 15894 zur Ausführung des §. 53. dei Städte - Ortnung vom

30. Mai 1853 bestimmt worden, daß die Einfü ch ¿ 390 best / ie Einführung von beson- | deren Gemeinde=CEtutommensteuern 1 |

1 : nur aus überwiegenden Grün- den zu genehmigen, für den Gall der Nothwendigkeit hierzu aber

hi l 1, Daß die einzuführende besondere Gemeinde- Einkommeusteuer hinsihtliÞ der Abschäßungs - Grundsäße und der

| Steuerstufsen möglichst an die gedachten Staatssteuern si anschließe,

Da hiernach, der Sache und der Wirkung nah, ein Unter-

schied zwischen den Gemeinde = Zuschlägen zur Klassen- und klassifi=

zirten Einkommeusteuer und einer besonderen Gemeinde-Einkommen-

| steuer nicht besteht, der erstere vielmehr nur als ein formeller,

durch Len accessorischen Charakter der Zuschläge bedingter erscheint ;

"so müssen folgerechter Weise die wegen Besteuerung des Dienst-

einkfommens der Beamten in den §8. 1 und 2 des Gesebßes vom 14, Juli 1822 ertheilten Vorschriften auch in dem Falle zur An= wendung gebracht werden, wenn nicht eine besondere und allgemeine Gemeinde - Cinfommensleuer umgelegt is , der erforderliche Bedarf sür die Gemeinde vielmehr turch Zuschläge zur Klassen - und flassifizirten Einkommensteuer gedeckt wird, indem der accesso- rische Charafter der leßteren in der fraglichen Beziehung ohne Bedeutung ist, ein auderer Grund aber nicht vorliegt, um die Beamten, dem Geseße vom 11. Juli 1822 entgegen, lediglih deâ- halb in eine ungünstigere Lage zu versetzen, weil den Gemeinden

jeßt die Möglichkeit gewährt ist, von dem ihnen tur die inzwischen

erfolgte Umgestaltung der Staatésteuer - Gesek gebung dargebotenen Hülfsmittel Gebrauch zu machen und einer besonderen Ge-

erhielten meinde-Einkommensteuer, mit der sie materiell eben nickt mehr, als

was ihnen die Zuschläge gewähren, erreichen lönnten, zu entbehren. Dem Vorstehenden gemäß is, wie bisher bereits in einer größeren Zahl von Gemeinden geschehen, in Zukunft überall zu verfahren und darauf zu halten, daß die Beamten bei den Gemeinde-Zuschlägen zur Klassen- und tlassifizirten Einkommensteuer nur mit der Hälfte des nah ihrem Diensteinkommen bemessenen Staatssteuersaßes herangezogen werden. 4M Beispielsweise wird daher ein Beamter, welcher lediglih mit Rück- sicht auf sein Diensteinkommen zur 12ten Klassensteuerstufe mit 24 Rthlr. jährlih, oder zur Sten Einkommensteuerstufe mit 60 Rthlr. jährlih veranlagt isi, an Gemeinde =- Zuschlag nur eben so viel zu entrichten haben, wie diejenigen Grundbesißer oder Gewerbetreiben- den, welhe in der 9ten Stufe der Klassensteuer mit 12 Rthblr, jährlich, beziehungêweise in der ersten Einkommensleuerstufe mit 30 Rthlr. jährlich veranlagt sind. Bezieht ein Beamter jedo neben seinem Diensteinkommen noch ein besonderes Einkom= men aus Privat - Vermögen u, |. w., ist mithin der auf ihn veranlagte Staatssteuersaß na beiden Arten des Einkom-= mens zusammen bemessen, so muß in ähnliher Art, wie in Vetreff der im §. 53 der Städte-Ordnung vom 30, Mai 1853 angeordneten Freilassung des außerhalb der C emeinde belegenen Grundeigenthums von den Zuschlägen zur klassifizirten Einkommen= Steuer (Ausführungs-Anweisung vom 17, Juli 1854. Nr. 12.) eine Ermittelung darüber veranlaßt werden, wieviel von der Staatssteuer auf das Gehalt und wieviel davon auf das übrige Einkommen zu rechnen sei, um demnächß bei der Ausschreibung der Gemeinde-Zuschläge von dem guf das Diensteinkommen fallenden