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spruch nichtig erklärt wird, die Festseßung über den Gegenstand an neue Schiedsrichter oder nah Befinden zur Ergänzung und noch= maligen Festseßung an dieselben Schiedsrichter zu verweisen,
Ein Rechtsmittel findet gegen den Schiedsspruch nicht statt, sondern nur gegen die Entscheidung des Gerichtêhofes, welcher der- selbe als Grundlage gedient hat.
§. 8. :
Gehört zu einer Verlassenschaft, bei welcher unter Vormund= schaft stehende Personen betheiligt sind, ein Gut der in §, 2 be- zeichneten Art, und is darüber vom Erblasser nicht besonders ver- fügt worden, so soll das Vormundschaftsgericht verpflichtet sein, eine gütlihe Auseinanderseßung unter den Erben zu befördern , welche dahin zielt, daß das Gut einem Erben ungetheilt , unter Be- dingungen übertragen werde, welche denselben bei angemessener Be= rüdsihtigung des Interesses der Pflegebefohlenen in den Stand seßen, das Gut auch ferner der Familie zu erhalten. :
Hierbei soll es als Regel gelten, daß überall da, wo nicht be- sondere Umstände es rehtfertigen, auf Zahlung eines höheren Preises zu bestehen, die Ueberlassung des Gutes gegen eine nach den Grundsäßen des §. 3 festgestellte Taxe mit billigen Zahlungs- fristen (§. 6) den gedachten Bedingungen entspreche.
Das Vormundschaftsgericht hat hierüber zuvor das Gutachten von zwei mit Gütern der nämlihen Kategorie — bei Rittergütern im Regierungsbezirke, bei anderen Gütern im Kreise — angesesse- nen Sachverständigen einzuholen und bei der Beschlußfassung zu berüdcksichtigen. H
S
Wenn ein Landgut zu einer ehelihen Gütergemeinshastsmasse gehört, und nach dem Tode des einen Ehegatten die Auseinander- sebung des Ueberlebenden mit den Erben des Verstorbenen erfolgt, so sollen für diese Auseinanderseßung die im §. 8 für den Fall der Erbtheilung gegebenen Vorschriften gleichfalls maßgebend sein,
. Das Vormundschaftegericht ist also ermächtigt, eine unter den Theilungs - Jnteressenten abgeschlossene Auseinandersepßung zu ge-
(§. 6) übertragen wird,
Diese Begünstigung tritt jedoch für den überlebenden Ehegatten /
nur alsdann ein, wenn er das Gut in die Ehe gebracht hatte, | | von Raumer.
“ oder dasselbe ihm, beziehungsweise ihm in Gemeinschaft mit seinem
verstorbenen Ehegatten durh Erbgang zugefallen, oder unter Leben-= den oder von Todeswegen zugewendet, oder von ihm, beziehungs= weise von ihm in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten, durch Kauf, |
Tausch u. st. w. erworben war.
Urkundlih unter Unsêérer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnstegel,
Gegeben Sanssouci, den 4, Juni 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelmi.
von Manteuffel, von der Heydt. Simonéê, von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. Or. von Waldersee. Für den Minister für die landwirth=- schaftlichen Angelegenheiten : von Manteuffel.
Geseß vom 10, Juni 1856 — betreffend die er-
leihterte Umwandlung Alt-Vorpommerscher und
Hinterpommerscher Lehne in Familien - Fidei- kommisse.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König | Heilanstalt
von Preußen 2c. 2c.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer "gen geruhet. | über die Actiengesellschaften vom 9, November 1843 hierdurch mi! " dem Bemerken bekannt gemacht, daß der gedachte Allerhöchste Erlaß
Monarchie, was folgt: E Alt-Vorpommersche und Hinterpommersche, lehnmäßig (im rich-
Soll die Umwandlung auch für die Agnaten und Mitbelehnten geshehen, fo genügt zur Gültigkeit der Stiftung für sämmtliche Agnaten und Mitbelehnten die Zustimmung der im Lehns = und Successionsregister eingetragenen Häupter der vorhandenen Lehns- linien (Declaration vom 11, Juli 1845, Geseß-Sammlung 482), Der Stifter is berechtigt, dieje Eingetragenen durch den Fideikommiß= richter zu einem Termine von sechsmonatlicher Frist unter der Verwar- nung, daß die Niéhterschienenen für zustimmend erachtet werden, vorladen zu lassen, und zwar die dem Aufenthalte nah bekannten dur be- fondere Verordnungen, die übrigen durch Ediktalien, welche mittelst Aushanges an der Gerichtsstelle und dreimaliger Einrückung in zwei Zeitungen, von denen eine die der Pröôvinz, mit angemessenen Zwischenräumen bekannt gemacht werden. Es is hinreichend, wenn die Vorladung aus der beabsichtigten Fideikommiß = Stiftung den A des Stifters und der zum Fideikommiß zu widmenden Güter enthält.
Fehlt die Zustimmung eines oder mehrerer der Eingetragenen, so kann dennoch die Stiftung resp. Bestätigung des Fideikommisses, jedoch dann nur mit Vorbehalt der Lehnrechte der Dissentirenden und ihrer Linien, erfolgen. Auch sind in solchem Falle die erst nah den Dissentirenden zur Lehnfolge berechtigten Agnaten und Mitbelehnten an die von ihnen oder ihren Vorfahren gegebene Züstimmung nicht gebunden, sobald die Dissentirenden inzwischen das Gut nach Lehnrechten und nicht als Fideikommiß angenommen
haben. S
Die Stempelgebühren zur Fideikfommiß-Stiftungs-Urkunde wer- den auf den dritten Theil desjenigen Betrages ermäßigt, welcher
"nach den bestehenden Geseben sonst zu entrihten sein würde,
Q. 4 Alle diesem Geseße entgegenstehenden geseßlichen Vorschriften sind aufgehoben. : Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
tigen Lehngange) besessene Lehngüter können in beständige Familien- Fideikommisse für die zur Lehnsfuccession berechtigten Familienglieder umgewandelt werden, wenn sie mindestens einen Reinertrag von | Von diesem Reinertrage müssen, unter Mäß= Der Minister für Handel, Ge- g ò : llg, Landrechts, | em Fideikommißbesißer wenigstens Eintausend Thaler jährlich zur
zweitausend Thalern jährlich, nach einem landüblichen Wirthschafts= anslage, gewähren. gabe der Vorschriften der §8. 52 und 53 Il. 4,
freien Verwendung bleiben. §. 2.
__ Erfolgt die Umwandlung (§. 1) nur für die, durch die Lehn- folge vor den Agnaten und Mitbelehnten berufenen Descendenten des Besivers, so bedarf es einer Zuziehung der Agnaten und Mit= |
belehnten nit,
beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. nehmigen , durch welche das Gut entweder dem überlebenden Ehe- gatten oder einem der Erben ungetheilt gegen eine nach den Grundsägen des §. 3 festgestellte Taxe mit billigen Zahlungsfristen
Gegeben Sanssouci, den 10, Juni 1856,
(1, S) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel, von der Heydt. Simons, von Westphalen. von Bodelschwingh, Graf von Waldersee, Für den Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.
Ministerium für Handel, Sewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisher bei der Direction der Ostbahn zu Bromberg diátarish beschäftigt gewesene Regierungs-Assessor le Juge ist al Mitglied derselben angestellt worden.
Bekanntmachung vom 19. Juni 1856 — betresfend
die Allerhöchste Bestätigung des zweiten Nac-
trages vom 4, November 1855 zu den Statuten
der unter der Firma „Kaltwasser - Heilanstalt im
Laubachsthale bei Coblenz“ bestehenden Actien Gesellschaft.
Des Königs Majestät haben den zweiten Nachtrag vom 4. No- vember 1855 zu den Statuten der unter der Firma „Kaltiva)ser- im Laubachsthale bei Coblenz“ bestehenden Actien- Gesellschaft mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 4. d, M. zu bejtali- Dies wird nah Vorschrift des §. 3 des Gesehes
und ter zweite Nachtrag der Statuten durch das Amtsblatt der Regierung zu Coblenz veröffentliht werden wird. Berlin, den 19, Juni 1856,
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten,
v, Raumer.
werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Das 34ste Stück der Geseß -Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter | N Nr, 4453, das Statut des Verbandes der Wiesenbefißer in Det
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Gemeinde Preist im Kreise Bitburg des Regierungs- Bezirks Trier. Vom 30. April 1856; unter das Statut des Verbandes der Wiesenbesiger in der Gemeinde Losheim im Kreise Merzig des Regierungs- Bezirks Trier. Vom 7. Mai 1856; unter das Statut des Verbandes der Wiesenbesißer in der Gemeinde Nieder=- Losheim, im Kreise Merzig, des Regierungsbezirks Trier. Vom 7. Mai 1856; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1856, betreffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von der Grenze des Kreises Salzwedel gegen Neuendorf über Calbe a. d. M. bis zur Kreisgrenze gegen Wernstedt; unter . den Allerhöchsten Erlaß vom 17, Mai 1856, betreffend
die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für die Unter- haltung einer Guts- und Gemeinde =- Chaussee im Oscherslebener Kreise des Regierungs-Bezirks Magde- burg, von Eilenstedt zum Anschlusse an die Chaussee von Halberstadt über Röderhof, Eilsdorf und Schlan- stedt nah dem Neuen Damme bei Neu - Wegersleben und über diese Chaussee hinaus bis Dingelstedt; unter den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Mai 1856, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Zinten über Groß-Klingbeck nah Ludwigsort im Kreise Heiligen- beil; und unter
4459, die Bekanntmachung * über die unterm 21, Mai 1856 erfolgte Allerhöchste Bestätigung des Statuts des Tennenberg=-Peilauer Actien-Chausseebau-Vereins vom 4, Juli 1854; Vom 8. Juni 18356.
Berlin, den 28, Juni 1856.
Debits-Comtoir der Geseß-Sammlun g.
Angekommen: mächtigte Minister am Königlich shwedischen Hofe, Kammerherr Graf von Westphalen, von Dresden.
Abgereist: Se. Durchlauht der Prinz Gustav von Ysenburg und Büdingen, nah Hannover. Der Prinz Alexander Czartorys ki, nah Posen.
16ten Division, von Gayl, nach Stendal, Der General-Major und Commandeur der 14ten Kavallerie- Brigade, von Sobbe, nah Düsseldorf.
N „Fé qgormeister, ( er Affe G S: : : Der Ober-Jägermeister, Graf von der Asseburg-Falken | In Buckingham Palace war gestern Nachmittags Sibung des Ge-
stein, nach Meisdorf.
Berlin, 27. Juni. Seine Majestät der König haben Aller-
ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Sanssouci, 27. Juni.
Jnsel und nahmen daselbst den Thee ein.
auch der eben angekommene Graf Orloff geladen. Sachsen. Gotha, 24, Juni. Gestern is der hiesige Son- derlandtag durch den Staatsminister v. Seebach vertagt worden z
da jedoch mit dem Schlusse dieses Monats das Mandat der Ab=- | geordneten überhaupt zu Ende is, so wird der Landtag nicht wieder | Vor der Vertagung wurde noch ein Geseß über die rechtlichen Verhältnisse der Lehnsgüter angenommen. Heute Morgen um 87 und | 97 Uhr wurden nah einander beide Kammern der Stände durch
einberufen werden.
Hessen. Kassel, 26. Juni,
den Minister des Innern im Allerhöchsten Auftrage, in Berücksich- tigung der herangekommenen Bade- und Erntezeiten,
(Kass. Ztg.)
| gierung mit | theilung | n: Deo
Der außerordentliche Gesandte und bevoll- | die pariser
Fhre Majestäten | der König und die Königin machten gestern gegen Abend zu Dampfschiff vom Neuen Garten aus eine Fahrt nach der Pfauen- | Zu dem-Diner in Sans- | souci, an welchem Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz
und die Kronprinzessin von Sachsen Theil nahmen, war D ] h 1 habe | ihre Stellen niedergelegt, ersterer wegen jeimnes zerrufteten Gesund-
unter Ver- | sicherung höchstlandesherrlicher Huld, auf drei Monate vertagt.
Baden. Karlsruhe, 25, Juni. Se. Königliche Hoheit ter Prinz von Preußen is heute Vormittag zu ai Besuche der Großherzoglihen Familie hier eingetroffen und hat Nahmittags die Reise nah Baden fortgeseßt. (Karlsr. Ztg.)
Desterreih. Wien, 25. Juni, Se. Majestät der König Otto von Griechenland ist heute um halb 10 Uhr Abends hier eingetroffen, und im Palais des Erzherzogs Albrecht abgestiegen, wo Se. Majestät der König feierlich empfangen wurde.
_— — 26. Juni, Die heutige „Oesterreichishe Correspondenz“ be- richtigt eine Mittheilung der „Turiner lithographirten Correspon- denz“ und sagt: daß zwischen dem Botschafter Oesterreichs, Colloredo, und dem französischen Gesandten, Reyneval, in Rom ein aufrichtiges Einvernehmen herrsche. i
Die „Oesterreichishe Correspondenz ‘“ berichtet ferner, daß die Erwiderung Toskanas und der übrigen italienishen Staaten auf die österreichishe Cirkular-Depesche entschieden günstig laute.
| | i (Tel. Dep.)
Die „Wien, Z.““ meldet amtlich, daß Se. Majestät der Kaiser unter dem 22, Juni d, J. dem Feldmarschall Alfred Fürsten zu Windischgräß die Annahme der ihm von Sr. Majestät dem König von Preußen zu Theil gewordenen Ernennung zum Chef des Königlichen 2ten Dragoner-Regiments bewilligt hat.
Niederlande. Amsterdam, 25, Juni. Die „Staats- Courant“ theilt heute die Antwort mit, die der Minister des Aus- wärtigen in Folge der an die niederländishe Regierung von Sei- ten der Mächte, deren Vertreter am 16, April zu Paris die be- kannte Erklärung bezüglich der Ausübung des Seerehts in Kriegs- zeiten unterzeichneten, ergangenen Aufforderung zum Beitritte un- term 7, Juni den betreffenden. hiesigen Gesandtschaften zustellen ließ. Der Minister versichert darin, daß die niederländise Re- vollster Befriedigung die ihr gemachte Mit- empfangen habe, da sie, obgleich Niederland den Erklärung ausgesprochenen Grundsäßen stets gehul- digt habe, doch die hohe Wichtigkeit der ihnen jeßt dur pari Konfer enz gewordenen Anerkennung sehr wohl zu würdigen wisse, Er beeile sich daher, auf Befehl und im Namen seines Monarchen den Beitritt Niederlands zu besagter Erklärung hiermit anzuzeigen, indem er zugleich die Hoffnung ausspreche, daß die Annahme der darin aufgestellten Grundsäße eine allgemeine werden und ihre Handhabung stets unverbrüchlih stattfinden möge. — Nah einer Depesche aus dem Haa g vom heutigen Datum is gestern daselbst Herr Gevers Deynoot statt des bisherigen Deputir=
| ten Groen van Prinsterer, eines Haupt-Vertreters der antiliberalen Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der i
Partei, zum Mitgliede der Zweiten Kammer gewählt worden. Er siegte über seinen Mitbewerber Groen, nach einer Abstimmung
| durch Ballotage, mit der bedeutenden Mehrheit von 150 Stimmen.
Großbritannien und Jrland. London, 25, Junt.
heimen Rathes und Cour, In der Geheimraths -Sibßung leisteten Viscount Sydney den Eid als Lord-Statthalter von Kent und der
| Earl von Shasftesbury den Eid als Lord-Statthalter der Graf= | schaft Dorsetshire.
gnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Rath von Humboldt Gelegenheit seiner Rückkehr von seinem Gesandtschafts - Posten in
die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland | mpli V ; r lid: Majestät ihm verliehenen Alexander-Newsky-Ordens, so wie des sandter und bevollmächtigter Minister am s{wedis{chen Hofe, aus von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm ver- | liehenen Ehren-Groß-Kreuzes mit der goldenen Krone vom Haus= |
und Verdienst - Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu | [ J : D ' ; f P S 8 : E Preußen stattete gestern Nachmittags der Gräfin von Neuill9
| einen Besuch in Claremont ab.
Während der Cour hatten J. D. Bligh bet Hannover, Herr Crampton, Herr Magenis, außerordentlicher Ge=- Anlaß seiner Rückkehr von Stockholm, Viscount Palmerston, Sir
G. Grey und Lord Clarendon Audienz bei Jhrer Majestät. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von
Die „London Gazette“ veröffentliht die Königlichen Erlasse,
“ | durch welche Admiral Sir Edmund Lyons unter dem Namen | Baron Lyons von Christhurch zum Peer des Vereinigten König- | reichs und Sir Baldwin Walker zum Baronet erhoben wird,
Dasselbe Blatt enthält eine Anzeige der Admiralität, dur welche die Summe von 10,000 Pfd. St., wele im März 1850 als Belohnung für denjenigen oder diejenigen ausgeseßt wurde, denen es gelänge, Auskunft über das Schicksal der von Sir Jobn Franklin befehligten Expedition zu geben, dem Dr. James Rae und seinen Gefährten zuerkannt wird.
Der Bischof von London und der Bischof von Durham haden
| heits-Zustandes.
Die Blätter melden den vorgestern in London erfolgten T0 des Generals Sir J. Wilson. Der Verstorbene diente um Zahre 1796 in Westindien und wohnte der Einnahme von Skt, Lucie Belagerung von Morne Fortunée und der Einnabme : Vinlent bei. Im Juli desselben Jahres ward er gefangen genom men und nach Guadeloupe gebraht. Nachdem er seine Freiheit bald darauf wiedererlangt batte, gerieth er im Januar 1797 îim La- Mancha-Kanale abermals in Gefangenschaft, 1798 war er bei der Einnahme von Minorca zugegen, 1800 nahm er an der Erved:tion gegen Cadiz und im folgenden Jahre an ‘dem Beldzuge in Aegyvien Tbeil, Von 1808 an machte er den Halbinsel-Krieg dis zum Snde