1884 / 1 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Der ordentliche Lehrer Schlegel vom Schullehrer- Seminar zu Erfurt if in gleiher Eigenschaft an das Schul- [ehrer-Seminar zu Osterburg und der ordentlihe Lehrer Stade vom Schullehrer-Seminar zu Osterburg in gleicher Mgenschast an das Schullehrer-Seminar zu. Erfurt verseht worden.

An dem Squllehrer - Seminar zu Montabaur is} der Lehrer Schneider als Hülfslehrer angestellt worden.

Der Erste Lehrer Vent vom Lehrerinnen-Seminar zu Augustenburg if in gleiher Eigenschaft an das Schullehrer- Seminar zu Uetersen und der Erste Lehrer Löwer vom Schullehrer-Seminar zu Uetersen in gleicher Eigenschaft an das Lehrerinnen-Seminar zu Augustenburg vecseßt worden.

An der Präparandenanstalt zu Quedlinburg ift der Rektor Rish zu Wolmirstedt als Vorsteher und Erster Lehrer an- gestellt worden. i

An der Präparandenanstalt zu Quedlinburg ist der R eyrer Heinemann vom Schullehrer -Seminar zu

arby als Zweiter Lehrer und am Schullehcer-Seminar zu Barby der an der Präparandenanstalt zu Quedlinburg bis-

x als Hülfslehrer beschäftigte Lehrer Lohoff als Hülfs- ehrer, angestellt worden. :

Termine fürdiePrüfungen der Lehrerinnen und der Shul- vorsteherinnen im Jahre 1884.*)

I, Chro nologische Uebersicht.

Prüfungstermin für ' Monat Schulvor- Ort Art der Lehrerinnen

Lehrerinnen steherinnen Prüfung Februar 19. 23. Schleêwig. Kommissionsprüfung.

20 —— Cöln. Abgangsprüfung an der

städtischen Lehr.-Bild.-Anft. März 10. Marienburg. Desgl.

12. Münstereifel. Desgl.

13, 20. Coblenz. Abgangsprüfung an der evangelisbei Lehr.-Bild.-Anst.

I. 24. Posen. Äbgangsprüfung an dem Königlichen Lehrerinnen-Seminar (Luisfen-Stiftung).

19, Berlin. Abgangsprüfung an dem Königlichen Lehrerinnen-Seminar.

24. 27, Danzig. Abgangsprüfung an der städtishen Lehr.-Bild.-Anft, zu- gleich für- Externe.

25. 29, Xanten. Abgangs8prüfung an dem Königlichen katholischen Lehre- rinnen-Seminar.

27. otsdam. Kommissionsprüfung.

27. _— rankfurt a. O. Desgl. b

38. _— önigsberg i. Pr. Desgl.

28. —— Cafsel. bgangsprüfung der städtischen Lehr.-Bild.-Axst.

31. Berlin. Abgangëprüß\ckg an der Luifen-Stiftung. -“ :

31. -— Breslau. Abgarntéêprüfung an einer Privat-Lekrc.-Bild.-Anst.

31, L Hannovex: Abgangsprüfung an der

i niriben Lehr.-Bild.-Anst., zu- / glei. für Externe. April 1, Saarburg. bgangsvrüfung an | dem Königlihèn katholischen Lehrerinnen-Seminar.

2. Caffel.

J; Paderborn. Abgangsprüfung an dem Königlichen katholischen Lehrerinnen-Seminar.

4. Breslau. Abgangsprüfung an einer

| Privat-Lehr.-Bild.-Ansft.

5. Könitgsberç, i. Pr.

G Saarburg.

17. 16. Breslau. Kommissionsprüfung.

Fee A R Desgl.

21. erlin. Desgl.

21. eas Stendal. Desgl. L

23. Bromberg. Abgangsprüfung an einer Privat-Lehr.-Bild.-Anft.

-— 23. Liegniß. L

24. 24. Stettin. Kommissionsprüfung.

24. Liegnitz. Desgl. 5 :

26. Coblenz. Kommissionsprüfung füt katholische Bewerberinnen.

28. 28, Münster. Kommissionsprüfung,

29. Tiljit. Abgangsprüfung an einer

rivat-Lehr.-Bild.-Ansft.

29, —- Graudenz. Abgangsprüfung an der. städtischen Lehr.-Bild.-Anft.

29. Bromberg. Kommissionsprüfung.

Mai 9: Bromberg. :

8. 9. Montabaur. Kommissionsprüfung.

9, Wiesbaden. Abgangsprüfung an der

j städtischen Lehr -Bild.-Anst.

9, Neuwied. Desgl.

10. Coblenz.

-—— 13. Berlin.

13, 13, Cöslin. Kommissionsprüfung.

14, Wiesbaden. :

17. T1, BELE: Stift (bei Hilchenbach). ommissionsprüfung.

19, Cöln. Mga prnn an dem städtischen Kursus zur Ausbildung

: TatholisherElementarlehrertnnen.

26. _— Augustenburg. ' Abgangêprüfung an dem Königlichen evangelischen Lehrerinnen-Seminar.

Juni 9, Gnadau. - UAbgangsprüfung an der Lehr.-Bild.-Ansft. der evangelischen Brüdergemeinde.

18. Thorn. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr.- Bild.-Anst.

19. 19, Eisleben. Kommissionsprüfung.

Juli T, Berent. Abgangsprüfung an einer A Privat-Lehr.-Bild.- nft.

in der —_— Droyßig. Abgangsprüfung an dem

ersten Königlichen evangelischen Lehre-

Woche cinnen -Seminar und an dem Königlichen evangelischen Gouver- nanten- Institut.

41, Elberjeld. Abgangsprüfung an der

d städtischen Lehr.-Bild.-Anst.

Düsseldorf. Abgangsprüfung an der Luisen-Schule , di Externe.

für

*) Für diejenigen Prüfungen, welche länger als einen Tag dauern, find nur die Tage des Beginnes angegeben.

Für die Bezeichnung „Lehrerinnen-Bildungs- Anstalt“ ist die Ab- Fürzung „Lehr.-Bild,.-Anst.* angewendet.

September

Augustenburg .

Berent . L S 19, 31.

21, 29.

Droyßig . .….

Lehrerinnen steb

4

N

22. 4.

26. 17, 8. Bromberg . . . 29.

23.

09

14.

Prüfungstermin für Schulvors- g:

| Æ|

|| S

G

11. 12:

11 13.

16. I 28, 29.

, Alphabetische Uebersicht. Prüfungêtermin für

Art der Lehrerinnen- Ort Prüfung

Düsseldorf.

Münster. Abgangsyrüfung an dem Königl. katholischen Lehrerinnen- Seminar.

Aachen. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr.-Bild.-Anst.

Elbing. Kommissionsprüfung.

Hannover. Desgl.

Schleswig. Desgl.

Elbing.

Schleswig.

Halle a. S. Abgangsprüfung an der Ae Se bei den Franckeschen Stiftungen.

Posen. Abgangsprüfung an dem Kgl. Lehrerinnen-Seminar(Luisen- D

Erfurt. Kommissionsprüfung.

Frankfurt a. M. Abgangsprüfung an der städtischen Lehr.-Bild.-Anst.

Königsberg i. Pr. Kommissions- prüfung.

RLOnE a. O. Desgl. i

Breslau. Abgangsprüfüng an einer Privat Lehr.-Bild.-Anst.

Bromberg. Desgl.

e: mg a. M. : anzig. Abgangsprüfung an einer Privat-Lehr.-Bild.-Anst.

Breslau. Desgl.

Berlin. Abgangsprüfung an der Luisen-Stiftung.

Ratibor.

Königsberg i. Pr. E

Ratibor. Kommissionsprllfung.

Coblenz. Kommissiorisprüfung für katholische Bewerberinnen.

Marienwerder.Kommissionsprüfung.

Breslau, Desgl.

Berlin. Desgl.

Marienwerder.

Kappel, Stift (bei Hilchenbach). Kommissionsprüfung.

Coblenz. L

Münster, Kommissionsprüfung.

Bromberg. Desgl.

Stettin. Desgl.

Bromberg. .

Stralsund. Kommissionsprüfung.

Berlin.

Art der Lehrerinnen-

Lehrerinnen Roe Prüfung S 11. August Abgangsprüfung an der ftädti- \chen Lehr.-Bild.-Anst. 26. î Abgangsprüfung am Königlichen

evangelis{en Lehrertnnen- Seminar. : Abgangsprüfung an einer kathol. Privat-Lehr.-Bild.-Anft. Abgangsprüfung an dem König- lichen Lehrerinnen-Seminar. Abgangsprüfung an der Luisen- Stiftung.

l

A

April 13, Mai Kommissionsprüfung.

Abgangéprüfung an der Luisen- Stiftung.

29, Oktb. Kommissionsprüfung.

1

6. vil 2,

26. Sptbr.

in der erften

Woche des

Monats

Düsseldorf . . . 31. i Qs 19. Juni Kommissionsprüfung.

Frankfurt a. M. 19.

alberstadt . . 17. alle a. S...

| 8081 11

Abgangsprüfung an einer Privat-

Lehr.-Bild.-Anst.

desgl.

desgl.

desgl.

pril Kommissionsprüfung.

ttb. desgl.

ai Kommissionsprüfung. Abgangsprüfung an einer Privat-

Lehr.-Bilv.-Anst.

A0" feines desgl. 17, Oktbr. Kommissionsprüfung. : März 27. März Abgangsprüfung an der städti-

schen Lehr.-Bild.-Anft., zu- gleih für Externe.

Ahbgangsprüfung an einer Privat- Lehr.-Bild.-Ansi.

Abgangsprüfung an dem König- lichen evangelischen Lehre- rinnen-Seminar.

desgl. an dem Königlichen evangelishen Gouvernanten- Institut.

9, Aug. Abaangsprüfung an der Luisen-

. Spthbr.

Schule, zuglei für Externe.

Abgangsprüfung an der städti- schen Lehr.-Bild.-Anst.

. Spthr. 6s. Sptb. Kommissionsprüfung. . Sptbr. 13. Sptb. desgl.

—_— desgl, desgl.

Sptbr. —- Sptbr. 24. Sptb. Abgangsprüfung an der städti-

\chen Lehr.-Bild.-Anst.

Abgangsprüfung an der Lehr.- Bild.-Anst. der evangelischen Brüdergemeinde.

chen Lehr.-Bilv.-Anst.

Abgange rg «an der f\tädti-

April 17, April Kommissionsprüfung. Akbgangöprüfung an der Privat-

Lehr.-Bild.-Anft. bei den Franckeschen Stiftungen.

März 31, März Abgangsprüfung an der \tädti-

\chen Lehr.-Bild.-Anst., zu- gleich für Externe,

1. Sptbr. 1. Sptbh. Kommissionsprüfung.

Kappel, Stift 17. beiHilhenbach) “-

26, 1

R A 27.

19,

2,

April Abgangsprüfung an der ftädti- ¡hen Lehr.-Bild.-Anst.

17, Mai Kommissionsprüfung.

11, März 20. März Abgangsprüfung an der evan-

Okt. desgl. gelishen Lehr.-Bild.-Anst.

April 10, Mai Kommissionsprüfung für katho-

lishe Bewerberinnen.

11, Okt. desgl.

Februar

Abgangsprüfung an der städti- schen Lehr.-Bild.-Anft.

YAbganosprüfung an dem ftädti-

ichen Kursus zur Ausbildung katholisher Glementarlehre- rinnen.

Prüfungstermin für

Art der Lehrerinnen- Ort Lehrerinnen S Prüfung Königsberg i.Pr. 28. März 5. April Kommissionsprüfung. 22. Sept. 1. Okt. desgl. C E 13. Mai 13. Mai desgl. Bean 24. April 23. April desgl. Marienburg . . 10. März Abgangsprüfung an der städti-

: schen Lehr.-Bild.-Anft. Marienwerder . 6. Okt. 11. Okt. Kommissionsprüfung. Montabaur .. 8. Mai 9. Mai desgl.

Münster . . . . 28. April 28. April desgl. 11. August Abgangsprüfung an dem König- lihen fatholishen Lehre- rinnen-Seminar.

j 13. Okt. 13. Okt, Kommissionsprüfung. Münstereifel . 12. März HBbgangsprüfung an der ftädti- schen Lehr.-Bild.-Anst.

Neuwied . …. .. 9. Mai Abgangsprüfung an der ftädti- i: schen Lehr.-Bild.-Anst. Paderborn. . . 3. April _— Abgangsprüfung an dem König- lichen katholis. Lehrerinnen- 2 i Seminar. Pose Ses 17. März 24. März Abgangsprüfung an dem König- lien Lehrerinnen-Seminar (Luisen-Stiftung). 15 Sept. 18. Sept. desgl. Dn ¿ s De. Var Kommisfionsprüfung. atibor . „…. 1. Dit. 30, Sépt. desal. ] Saarburg .. . 1. April 7. April Abgangsprüfung an dem König- lichen katholisch. Lehrerinnen- Seminar.

Schleswig . . . 19. Febr. 23. Febr. Kommissionsprüfung. 2. Sept. 6. Sept. desgl. Stendal . . . 21. April desgl.

Stettin . . . . 24. April 24. April desgl.

i: 16. Okt. 16. Okt. desgl. Stralsund . . . 28. Okt. 28. Okt. desgl. Un « 18. Juni Abgangsprüfung an der städti- : / {en Lehr. -Bild.-Anst. U O 29. April Am nants Peivahe : Lehr.-Bild.-Anst. Wiesbaden. .. 9. Mai 14. Mai Abgangsprüfung an der städti- A4 ; schen Lehr.-Bild.-Anst. A 6 25. März 29. März Abgangsprüfung an dem König- lichen katholis. Lehrerinnen- Seminar.

Ministerium des Jnnern.

Dem Ober-Anitmann von Schenck ist das Oberamt zu Hechingen übertragen worden.

Justiz-Ministerium.

Allgemeine Vérfügung vom 21. Dezember 1883,

beireffend die Aussonderung und den Verkauf von unbrauchbaren Akten der Justizbehörden.

Ueber die Aussonderung und den Verkauf von Akten der Justizbehörden wird unter Aufhebung der allgemeinen Ver- fügung vom 17. September 1889 (Just.-Minist.-Bl. S. 213) Folgendes bestimmt :

1) Bei den Ober-Landesgerichten, den Landgerichten und den Staatsanwaltschaften erfolgt die Aussonderung der zum Verkauf bestimmten Akten in der Regel alle drei Jahre. Bei den Amtsgerichten und den Amtsanwaltschaften werden dafür angemessene Zeitabschnitte durch den Ober-Landesgerihts- Präsidenten in Gemeinshast mit dem Ober-Staatsanwalt bestimrat.

2) Das Ausfonderungsgeschäft ist bei den Gerichten von den Gerichtsschreibern , bei den Staatsanwaltschaften von den Sekretären unter Leitung des Vorstandes der Behörde, bei der Amtsanwaltschaft durch den Amtsanwalt oder unter dessen Fe durch von ihm beauftragte Personen vorzu- nehmen.

Die ausgesonderten Akten werden in den Registern (Reperl rien) vermerkt.

Die Amtsanwaltschaft überweist die ausgesonderten Akten

¿zam Verkauf an das Amtsgericht. 3) Sobald die Aussonderung erfolgt ist, wird durch Ab- druck in einem öffentlichen Blatte eine Bekanntmachung er- lassen, welche eine allgemeine Bezeichnung der zu vernichtenden Akten und die Aufforderung enthält, daß diejenigen, welche an der längeren Aufbewahrung der Akten ein Jnteresse haben, dasselbe innerhalb einer Frist von vier Wochen anzu- melden und zu bescheinigen haben. Die Auswahl des Blattes, in welhem die Bekanntmachung abzudrucken 1, steht der Behörde zu, welche die Bekanntmachung anordnet.

4) Die allgemeinen Verfügungen vom 14. Februar 1880 und 13. September 1881, betreffend die Ablieferung von Akten an die Staatsarchive (Just.-Minist.-Bl.- 1880 S. 33 und 1881 S, 186) bleiben in Kraft. Jnsbesondere ist au in Zukunst Abschrift der Bekanntmachung dem Vorstande des betheiligten Staatsarchivs zu übersenden. i

5) Der Verkauf der Akten erfolgt in der Regel durch Versteigerung nach zuvoriger Bekanntmachung; ein Verkauf aus freier Hand bedarf, wenn er von dem ausfsihtführenden Amktsricter angeordnet wird, der Genehmigung des Land- gerihts-Präsidenten. :

Eine Versendung ausgesonderter Akten zum Zwecke des Verkaufs is nur mit Genehmigung der Vorstand3beamten des Ober-Landesgerichts und nur dann zu veranlassen, wenn vorausgesehen werden kann, daß die Kosten der Versendung durh den dadurch zu erzielenden höheren Kaufpreis über- stiegen werden.

6) Der Verkauf erfolgt unter der Verpflichtung, die erstandenen Akten einsiampfsen oder sonst vernichten zu lassen und vorher Niemanden deren Durchsicht zu gestatten. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist eine Konventionalstrafe bis auf Höhe des doppelten Betrages der für sämmtliche erkauften Akten gezahlten Summe zu verabreden. An Personen, deren Zus igkeit nicht bekannt ist, dürfen Akten nicht verkauft werden.

7) Aus dem Erlöse sind zunächst die durch die Ausson- derung und den Verkauf erwachtsenen Auslagen zu deen. Zu den baaren Auslagen gehören auch die Kosten einer Be- fanntmahung (Nr. 3 und 5), welche durch Einrückung in den Anzeiger des Regierungs-Amtsblattes entstanden sind. Er- reichen die baaren Auslagen niht 20 Proz. des Bruttoerlöses, so kann der nach Abzug der ‘Auslagen sih ergebende Ueber- rest dieser 20 Proz. von den Vorstandsbeamten des Ober- Landesgerichts zu Remunerationen für die mit der Ausson- derung und dem Verkaufe der Akten beschäftigten Beamten

verwendet werden. Der nach Abzug der baaren Auslagen und etwaigen Remunerationen verbleibende Restbetrag des Erlöses fließt zur Justizosfizianten:Wittwenkasse.

8) Der Erlös wird in Höhe des Betrags der baaren Aus- lagen und der Remunerationen unter dem für sonstige ver- \chiedene Einnahmen bestimmten Etatstitel, in Höhe des Ueber- restes für die N ianten: FLEeRTaTe als Einnahme verrehnet. Die Verrechnung der baaren Auslagen und der Remunerationen geschieht bei den sählihen Fonds zu ver- mischten Ausgaben. i j Ag:

9) Dur Bestimmung längerer Zeitabschnitte für die Kassation der Akten und dur Einschränkung der Kosten für die öffentlihen Bekanntmachungen ist auf Verminderung der baaren Auslagen hinzuwirken. j

e Die vorstehenden Bestimmungen finden auf den Verkauf von Büchern und Druckschristen keine Anwendung. Der Erlös aus dem Verkaufe derselben fließt zur Staatskasse.

11) Die Vorschristen, nach welchen Urkunden, Register und Akten von der Veräußerung entweder ganz ausgeschlossen bleiben oder erst nach Ablauf gewisser Zeiträume verkauft werden dürfen, bleiben in Kraft. j

Die zur Ergänzung solcher Vorschriften etwa nöthigen Anordnungen sind von den Vorstandsbeamten der Ober- Landesgerichte zu erlassen und dem Justiz-Minister zur Kenntnißnahme mitzutheilen.

Berlin, den 21. Dezember 1883.

Der Justiz-Minister. Friedberg.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- Heiten, Dr. von Goßler, nach der Provinz Ostpreußen.

Angekommen: Se. Excellenz der kommandirende General des IT. Armee-Corps, General-Lieutenant von Dannenberg, von Stettin.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am Morgen des gestrigen Neujahrstages zunächst die Glückwünsche der Königlichen Familie entgegen und begaben Sih um 10i/4 Uhr zum Gottesdienst in den Dom.

Nach dem Gottesdienst fand die Gratulation des ge- sammten Königliches Hofes und demnächst die der Generale, der Fürsten und der aktiven Staats-Minister statt.

Um 11/2 Uhr brachten die hier accreditirten Botschafter Sr. Majestät ihre Glückwünsche dar.

Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Geheimen Civilkabineis entgegen und empfingen die Halloren, die wie alljährliÞh zur Beglückwünschung der Kaiserlichen Majestäten hier anwesend sind.

JFhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern, nah der Beglückwünshung der Königlichen Familie, dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta- Hospitals bei.

Nach demselben empfing Jhre Majestät die Königlichen Hofstaaten, die landsässigen Fürstinnen und die Mitglieder des Staats-Ministeriums zur Gratulation.

Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten statt, wobei, wie alljährlih, die Deputation der Halloren er- {chien und ihre Gaben darbrachte. : ——

Den Kammerherrendienst. bei Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Sauerma und Herr von Klinckowstroem übernommen.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Montag, nah der Rückehr von der bei Spandau abgehaltenen Treibjagd, Abends 6 Uhr der liturgishen Andacht in der Garnijonkirche bei,

Gestern Morgen 93/4 Uhr begaben Sich Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen M mit Zhren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margaretha zur Neujahr3gratulation zu den Kaiserlichen Majestäten und von dort zum Gottesdienst in den Dom.

Um 12 Uhr wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz der Gratulation der Generale bei Sr. Majestät dem Kaiser bei und machte hierauf den hier anwesenden Botschastern und Boschafterinnen sowie dem General-Feldmarschall Grafen von Moltke Höchstseinen Besuch.

Nachmittags 5 Uhr begaben Sich die Höchsten Herrschaften oe Familiendiner bei Jhren Majestäten und Abends in die

per.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staats3- Minister Graf von Hatfeldt-Wildenburg, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaube hierher zurüdckgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

__ Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich säch- sische Geheime Finanz-Rath Golz ist nach Dresden abgereist.

-— Das „Marine-Ver.-Bl.“ veröffentliht folgende Nach- richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nah dem Orte Abgang von dort). S. M. Knbt. „Albatroß“ 6./11. Montevideo 9./11. zur Vornahme von Vermessungen. 12./11. Monte- video. (Poststation: Sydney [Ausiralien].) S. MS. „Freya“ 29./10. Port ax Prince. 30./10, 283./11. Kingston. Beab- sichtigte am 25./11. nach Port au Prince zurückzukehren. (Postitation: St. Thomas [Westindien]). S. M. Trpdbt.

„Jäger“ Kiel 8./12. 15./12. Aalo 16,/12. 16,/12. Chrijtiansand 19./12. 21./12. Wilhelmshaven. S. M. Knbt. „Fltis“ 1./10. Canton 9./11. 9./11. Hongkong.

(Posistation: Hongkong.) S. M. S. „Leipzig“ 25./9. Na- gasaki 21./10. nach Korea. (Poststation : Hongkong). S. M. Av. „Loreley“ 6./12. Barcelona 14./12. 19,/12. Malta. (Posistction: Malta.) S. M. S. „Marie“ 28./10. Punta Arenas 1./11, nach Valparaiso. (Poststation : Panama.) S. M. Knbt, „Nautilus“ 28./11. Porto Grande 28./11, nah Kapstadt. (Poststation : bis 11./1. 84. Singa- pore, vom 12./1. 84. ab Hongkong.) S. M. S. „Olga“ 13./11. Curaças 20,/11. 23,/11. Kingston 30./11. nah St. Jago

de Cuba. (Posistation: Horta [Azoren].) S. M. S. „Prinz Adalbert“ 7./12. Barcelona 14/12. 16./12. Genua 22./12. 27./12. Gibraltar. (Poststation: Kapstadt.) S. M. S. „Sopbie“ 7./12. Barcelona 14./12. 16./12. Genua 22./12. nah Gibraltar. (Poststation: Porto Grande [St. Vincent, Cap Verdische Jnseln].) S. M. S. „Stein“ 16./11. Singapore 17./11. 7./12. Aden 9./12. 18.,/12. Port Saïd 19./12. 828./12. Gibraltar 28./12. Heimreise. (Poststation : Ply- mouth.) S. M. S. „Stosch“ 6./9. Hongkong. Letzte Nah- richt von dort 4./11. (Posistation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 4./10. Tientsin 1./11. 6./11. Shanghai. (Poststation: Hongkon 3.)

Bayern. München, 1. Januar. (W. T. B.) Der Kultus- Minister von Lutz ift vom König in den erblichen Freiherrn- stand erhoben worden.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 29. Dezember. (W. T. B.) Der „Presse“ zufolge ist die Regierung mit der Aus- arbeitung eines Geseßentwurfs, betreffend die Ent- schädigung der Gemeinden und Länder wegen der ihnen durch die Eisenbahn- Verstaatlichung entstehenden Ver- luste an Steuerzuschlägen, beschäftigt. Der Gesetzentwurf wird noch in dieser Session dem Reichsrath zugehen.

Der Banus von Kroatien ist seines Postens als Königlicher Kommissar sür die vormalige Militärgrenze enthoben worden.

Pest, 1. Januar. (W. T. B.) Der Königlihe Kom- missar für den Wiederaufbau von Szegedin, Ludwig Tiscza, ist anläßlih des jeßt nahezu vollendeten Wiederaufbaues von diesem Amte entbunden und mit dem Prädikat „de Sze ged“ in den Grafenstand erhoben worden.

Großbritannien und Jrland. London, 31, Dezember. (W. T. B.) Der Premier Gladstone is heute hier wieder eingetroffen und hat sofort die Besuche Hartingtons und Granville's empfançen.

Das Handelsamt kündigt an: es werde die Bill, be- treffend den Kanaltunnel, wenn dieselbe im Parlament zur Berathung gelangt, bekämpfen.

1. Januar. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffent- liht ein Dekret der Königin, durch welches die Geri chts6- barkeit der englishen Konsuln in Tunis von heute ab aufgehoben wird.

Dublin, 1. Januar. (W. T. B.) Jn Dromere wurden heute von den Orangisten wie von den Nationalisten sehr zahlreih besuchte Versammlungen abgehalten. Troy der zur Aufrechterhaltung der Ordnung herbeigezogenen starken Militär- und Polizeimannschasten konnte ein thätlicher Zusammenstoß zwischen den Anhängern der beiden einander gegenüberstehenden Parteien nur mit Mühe verhindert werden ; ein junger Mann wurde durch einen Bajonnetstich verwundet.

Fran?kreich. Paris, 31, Dezember. (W. T. B.) An- läßlich des heutigen Jahrestages des Todes Gambetta's begaben sih etwa 100 Deputirte und Freunde Gambetta's im Laufe des Vormittags nah Ville d’'Avray. An dem mit Blumen und Fahnen geshmückten Katafalk hielt der Deputirte Bert eine Ansprache, in welcher er an die patriotischen Be- strebungen Gambetta's erinnerte.

In parlamentarischen Kreisen wird versichert, die von dem Kabinet Ferry projektirte Reoision der Ver- fassung würde bauptsächlih die Beseitigung der lebensläng- lichen Senatoren und die Wiederherstellung des Listenskruti- niums im Auge haben. Man glaubt, daß die Rechte heute dem Listenskrutinium zustimmen würde.

1. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grévy empfing heute Nachmittag das diplomatische Corps, ‘Der päpstlihe Nuntius hielt dabei eine kurze Ansprache an den Präsidenten, auf welche dieser mit einigen Worten dankend erwiderte.

Ein Telegramm aus Saigon, von heute, meldet die Ankunft Tricou's in Hue und Harmands in Saigon. Leßterer werde mit dem ersten von Saigon ab- gehenden Paketboot nah Frankreich zurückkehren.

Spanien. Madrid, 31. Dezember. (W. T. B.) Jn der Kommission zur Berathung der auf die Thronrede zu erlassenden Adresse erklärte Sagasta: er lehne jeden Gesetzentwurf über die Anwendung des allgemeinen Stimm- rechts und über die Reform der Verfassung ab. Der Minister-Präsident Posada-Herrera führte aus:

nachdem die Regierung alle Konzessionen gemacht habe, welche | mit ihrem politishen Programm vereinbar seien, müsse sie die |!

Vecantwortlichkeit für einen Bru zwischen der Regierung und der Majorität der Kammer ablehnen.

Italien. Rom, 31. Dezember. (W. T. B.) Der Kön1g und die Königin empfingen heute das diplomatische Corps und die Damen desselben in herkömmliher Weise.

Der Pap empfing heute den russischen Agenten Butenjeff und den Agenten von Columbia, Velez; später wurden dieselben auch von dem Kardinal-Staatssekretär JFacobini empfangen.

Bei den gestrigen Wahlen siegten die vier mini- steriellen Kandidaten mit großer Majorität.

1. Januar. (W. T. B.) Der König empfing heute in besonderer Audienz den deutshen Botschafter von K eudell, welcher ein eigenhändiges Schreiben des Kaisers Wilhelm überreichte. Der Kammerpräsident Farini, welcher mit einer Deputation dem König die Neujahrs- glückwünsche der Kammer überbrachte, erinnerte in seiner Ansprache an die bekannte Aeußerung des Königs Victor Emanuel aus dem Jahre 1859 über den Schmerzenöschrei Ztaliens. Der König dankte für die ihm ausgesprohenen Wünsche und fügte hinzu: das Jdeal seines Vaters sei verwirklicht. Jtalien sei geeinigt und unabhängig und gehe der Zukunft unter günstigen Auspizien entgegen. :

1. Januar, Abends. (W. T. B.) Durch einen unterm 29. und 30. v. M. zwishen dem Minister des Auswärtigen, Mancini, und dem französischen Botschafter Décrais statt- gehabten Notenwechsel ist in der Frage der Konsular- gerihtsbarkeit in Tunis nunmehr ein Einverständ- ni ß zwischen Jtalien und Frankreich hergestellt worden.

2, Mt (W. T. B.) Bei dem gestrigen Empfange sagte der König zu dem Deputirten Spaventa : das neue Jahr beginne unter glücklihen Auspizien; Ftalien werde nunmehr als gewichtige Bürgschaft des europäischen Friedens angesehen.

2. Januar. (W. T. B.) Der Minister des Aus-

wärtigen, Mancini, wird der Deputirtenkammer den Geseßentwurf über die Aufhebung der italienishen Konsular - gerihtsbarkeit in Tunis unverweilt vorlegen.

Griechenland. Athen, 30, Dezember. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer be- stätigte auf eine Anfrage, betreffsznd die Demission des okumenishen Patriarchen, der Minister-Präsident Tricupis die Nachricht von der Demission desselben und gab der Hoffnung auf ein Arrangement in dieser Frage Ausdruck, indem er hinzufügte : eine diplomatische Fntervention Griechen- lands würde die Lage vershlimmern.

Türkei. Konstantinopel, 31. Dezember. (W. T. B.) Der Sultan hat dem bulgarishen Patriarchen das Großkreuz des Osmanié: Ordens verliehen.

Serbien. Belgrad, 30. Dezember. (W. T. B.) Der Ministerrath hat die Auflösung der gegenwärtigen Skuptschtina und die Einberufung einer neuen ordentlihen Skuptschtina im Februar beschlossen.

31. Dezember. (W. T. B.) Das „Regierungsblatt“ publizirt einen Königlichen Erlaß, durch welchen 30 Bezirk s3- präfekten theils neuernannt, theils verseßt werden.

Der frühere Militär-Attahé in Wien, Oberst Cfola- kantic, ist in Jnaktivität verseßt worden.

Bulgarien. Sofia, 1. Januar. (W. T. B.) Nah- dem dem bulgarishen Exarhen der Großkordon des Osmanié-Ordens vom Sultan verliehen worden is, hat die Nationalversammlung den Fürsten ersucht, dem Sultan dafür den Dank des bulgarishen Volkes aus- zusprehen. Der Fürst hat in Folge defsen der Pforte heute von ivi Beschluß der Nationalversammlung Mittheilung gemacht.

Nufland und Polen. St. Peters burg, 1. Januar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute in Gatschina den neu ernannten französishen Botschafter, General Appert, welcher sein Beglaubigungsschreiben überreichte.

Der gestern stattgehabten Ueberführung der Leiche des ermordeten Gensd’armerie-Oberst-Lieutenants Ssu dejkin nach dem Bahnhofe wohnten Prinz Alexander von Oldenburg und der Minister des Jnnern, Graf Tolstoi, mit seinen beiden Gehülfen bei.

Schweden uad Norwegen. Stockholm, 31. De-

zember. (W. T. B.) Der hiesige russische Gesandte, Wirkliche Staatsrath von Okunjeff, ist heute gestorben.

Zeitungsstimmen.

Die „Germania“ bringt folgenden Artikel üter die wirthschaftspolitishe Nothwendigkeit der Kapitalrenten steuer :

Wenn ein preußischer Staatëbürger 100 000 A zur Verfügung hat, und er legt sie derart an, daß er dafür Häuser baut, so nimmt ihm der Staat vom Ertrage dieser Häuser einen Theil in Gestalt der Gebäudesteuer fort; legt der Staatsbürger für die 1000090 4 eine Fabrik an, oder begründet er ein Handelsgeschäft, der Staat nimmt am Ertrage dieser Gewerbe Theil durch die Gewerbesteuer ; verwendet der Staatsbürger die 100 090 Æ auf die Kultur von Mooren und Oedländereien, steckt er das Geld in die Aufforstung von Haiden u. dergl., der Staat kommt bald mit der Anmeldung der Grund- steuer und legt die Hand auf einen Theil des Ertrages; aber wenn der Staatsbürger die 100 000 4 auf Hypotheken ausleiht, in Werth- papieren anlegt u. dergl., dann bleibt er im Besiy des ganzen Er- trags feines Kapitals; er bezahlt nur Einkommensteuer, wie sie von allen Einkommen jeder Art gezahlt wird, auch von dem ganzen Ein- kommen der Grund- und Hausbesizer und der Gewerbetreibenden.

Neben der Einkommensteuer (resp. Klafsensteuer) auf alle Arten des Einkommens werden von der Boden- oder Grundrente, von der Hausrente und von der Gewerberente noch besondere zweite Steuern erhoben, die Ertragssteuer, während einzig und allein die Zinsrente, die Kapitalrente keine zweite, keine Ertragêsteuer trägt. Der preußische Staat erhebt von der Grundrente allein jährlichß rund 40 Millionen Mark Steuer, von der Hausrente rund 283 Millionen Mark und von der Gewerberente beinahe 19 Millionen; nur die Zins- rente, die Kapitalrente ist frei von einer besonderen Steuer, das Kapitalvermögen bezahlt nur Steuer mit zu den 35 Millionen Mark Einkommensteuer und zu dem noch geringern Betrage der Klafsen- steuer; zu dieser Steuer müssen aber jene, mit rund 88 Millionen Mar! Ertrags\steuer bereits belasteten Grund- und Hausbesitzer und Gewerbetreibenden noch einmal beitragen, genau in der- selben Weise und mit demselben Prozentsaße der Steuer, wie die Kapitalbesißzer, und dann noch mit dem Unterschiede zu ihrem Nachtheile, daß sib besonders der höbere und höchste Ka- pitalbesiß sehr {wer kortroliren läßt, daher große Beträge der Ein- \chätzung sich entziehen, während das Einkommen aus Gewerbebetrieb, und mehr noch aus Grund- und Hausbesiß, viel offener vor Augen liegt und daher viel vollständiger und s{chärfer bei der Einshäßzung gesaßt werden kann.

Ist das nicht eine ungeheuere Begünstigung des Zinsrenten- etnkommens, einmal keine besondere Ertrags\teuer zu zahlen, und dann auch noch bei der allgemeinen Einkommensteuer fich einer rih- tigen Einschätung in greßen Beträgen zu entziehen? Und liegt nicht in diesem Zustande des jeßigen preußisben Sieuersystems eine krafse Bevorzugung einer bestimmten Erwerbsart? Und bedeutet diese Bevorzugung nicht, die Antriebe noch verstärken, welche in ursern Tagen ohnehin {hon fo sehr das Kapital von der mühsamern und riskantern eignen produktiven Anlage abschrecken, und immer mehr es bloß in Form von Hypotheken, Obligationen, Werthpapieren aller Art „arbeiten“ lassen? Ist es nicht z. B. eine bekannte Lhat- sache, daß in gar vielen Fällen der Kapitalist heute einem gewerblichen Unternehmen nur als Gläubiger gegen volle Sicherheit das Geld ge- währt, was er früher unverhältnißmäßig häufiger in Form der Theil- nehmerschaft einzuschießen pflegte? Und haben wir nicht ähnliche Veränderungen in dea Beziehungen zwishen Kapital und Pro- duktion. vielfach in den leßten Jahrzehnten erlebt? Ist es nicht auch zum Beispiel eine unendlich häufige Erscheinung, daß die Börsen- berihte Ueberfluß an Kapitalanlage suchendem Gelde melden, während die vershiedenen Produktionsarten Mangel an Betriebsmitteln haben und daran kranken? Warum nun also diesen Hang der Zeit und diese Entwickelung der Erwerbsbewegung dadurch noc verstärken, daß man der Zinsrente auch noch ein Steuerprivilegium gewährt vor allen anderen Crroerbsarten.

Wie ftellea si ferner die verschiedenen Erwerbsarten in ihrer Entwicklung? Jüngst wurde darüber u. A. eine spezielle statistische Darlegung veröffentliht aus dem Großherzoathum Sach?en-Weimar. In einem folchen kleinen Ländchen lassen sich die Verhältnisse beson- ders genau übersehen und die Angaben haben höheren Werth. Hier wurde nun aber ziffermäßig die Thatsache konstatirt, daß in den leßten Jahrzehnten die Vermögenszunahme im Großherzogthum weit- aus am stärksten sei beim Geldgeshäft, dana bei den Gewerben, und erst dann kam im weiten Abstande die Landwirthschaft. Auch în der leßten Thronrede des Königreihs Sachsen, welche die Erwerbsverhältnifse möglichst günstig scilderte, wurde aus- drücklih hervorgehoben, daß speziell die Landwirthschaft an dem Auf- \chwunge des Erwerbslebens gerade in leßter Zeit nicht theilgenommen babe. Wer wollte überhaupt leugnen, daß die eben erwähnte Ent-