1884 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Nummer 2 des Reichs-Gesehblaits, welhe von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 15256 die Bekanntmachung, betreffend die Uebersicht der Uebergangsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche von Staaten, wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, erhoben be- ziehungsweise bewilligt werden. Vom 29. Dezember 1883.

Berlin, den 5. Januar 1884.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Didden.

Königreich Preusßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Ersten Staatsanwalt Oppenhoff in Aachen zum Präfidenten des Landgerichts daselbst, und den Landrath Heckmann zu Adenau zum Regierung3- Rath zu ernennen ; jowie dem Kreis-Steuereinnehmer von Karmain sky zu Nybnick bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs-Rath, und dem Kaufmann und Correspondent-Rheder Ca rl Wallis p Barth im Kreise Franzburg den Charakter als Kommerzien- th zu verleihen.

Ministerium der geisilihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Vorsteher der chalkographishen Abtheilung der Kaiserlichen Reichsdruckerei, Wilhelm Roese, hierselbst ift das Prädikat Professor beigelegt worden.

Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen Kunstschule in Berlin, Maler August Gos, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Nach dem Statut der Louis Boissonnet - Stiftung für Architekten und Bau-Jngenieure ist für das Jahr 1884 ein Stipendium von 3000 # zuin Zweck einer größeren Studien- reise und zwar, der vorgeschriebenen Reihenfolge gemäß, an einen Bau-Jngenieur zu vergeben.

Als fahwissenschaftliche Aufgabe hierfür ist das von der Abtheilung für Bau-Jngenieurwesen vorgeshlagene und von dem Senat der Technishen Hochschule hierselbst angenommene Programm durch Se. Excellenz den Herrn Minister der geist- edt Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten genehmigt worden :

„Das Studium der neueren, in Frankreih und Belgien zur Ausführung gekommenen Eisenkonstruktionen des Hochbaues und die Abfassung eines ausführlichen druck- fertigen Berichtes darüber mit Detailzeihnungen und Erläuterungen.“

Die Bewerber um dieses Stipendium, welche hinreichende Fertigkeit im Gebrauch der französishen Sprache besißen müssen, haben an den unterzeihneten Rektor und zwar in dessen Bureau, W. Schinkelplay 6, woselbst au die weiteren Bestimmungen zur Ausführung des Programms zu haben sind, eine Beschreibung ihres Lebenslaufes und die über ihren Studiengang und eventuell über ihre praktische Beschäf- tigung E Zeugnisse, Entwürfe 2c. bis spätestens zur1 31. d. Mts. einzureichen, außerdem aber noch durch Beibrin- gung der betreffenden schriftlihen Arbeiten und Zeichnungen nachzuweisen, daß sie die zur Aufnahme und Wiedergabe einer technischen Bauanlage von hervorragender Bedeutung nöthige Vorübung besißen und einen wesentlihen Theil ihrer Aus- bildung auf der früheren Bau- Akademie oder auf der Tech- nishen Hochschule (Abtheilung für Bau-Jngenieurwesen) hier- felbst erlangt haben.

Berlin, den 3. Januar 1884.

Der Rektor der Königlichen Technishen Hochschule :

G. Hauck.

Justiz-Ministerium,

Dec Rechtsanwalt Dr. jur. Zimmermann in Homburg vor der Höhe ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landes- gerichts zu Frankfurt a. M., mit Ausshluß der Hohenzollern- chen Lande, und unter Anweisung seines Wohnsißes in Hom- burg vor der Höhe, ernannt worden.

Verseyt sind: der Amtsrichter Schmidt in Fishhausen an das Amtsgericht in Rixdorf, der Amtsrichter Merrem in

ermesfeil an das Amtsgericht in Solingen, der Amtsrichter

olbrig in Exin an das Amtsgeriht in Nakel und der Amtsrichter Nobhach in Gnesen an das Amtsgericht in Margonin.

Der Landgerichts-Rath Krech in Greifswald ist in Folge seiner Ernennung zum Geheimen Regierungs-Rath und Mit-

lied des Bund-samts für das Heimathswesen aus dem stizdienst geschieden.

Dem Amtsgerichts-Rath Ritter in Löwenberg ist die nachgesuchte ameln mit Pension ertheilt.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen : der Gerichts-Assessor Paul Schulz bei dem Landgericht in Cott- bus, der Gerichts-Assessor Voß bei dem Landgericht in Ostrowo, der Gerichts-Assessor Senff bei dem Landgericht I in Berlin und der Gerichts-Assessor S teffeck bei dem Amts- gericht in Zossen.

Der Amktsgerichts-Rath Mosler in Groß-Strehliß, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Reuter in Höxter und der Notar Heß in Ahrweiler sind gestorben.

Bekanntmachungen auf Grund des Reich2geseßes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 1 des Reichsgeseßes gegen die gemein- p Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok- tober 1878 isst heute dur die Mate Landespolizei- behörde der „Arbeiter-Sänger-Bund zu Limmer“ verboten worden.

Hannover, den 2, FFanuar 1884.

Königliche Landdrofstei. von Cranach.

A É É G L I E P

4d/oiges vormals Nassauishes Staatsanleben von 7 200 000 FI., d. d. 30. September 1862.

Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen siebenzehnten Verloosung der Partial-Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. negoztirten 49/gigen, vormals Nassauischen Staatsanlehens von 7 200 000 F[l., d. G 30. September 1862, sind nachverzeihnete Obligationen gezogen worden: :

A. Zur Rüdckzahlung auf den 1. April 1884:

Litt. N. à 100 Fl. = 171 Æ 43 4. Nr. 138 157 529 541 593 603 720 963 973 1537 1557 1586 1723 2027 2067 2201 2255 2326 2370 2395 2722 2947 3195 3727 3747 3861 4065 4118 4130 4133 4221 4299 4387 5107 5704 5741 5999 = 37 Stück über 3700 FI. oder 6342 M 91 4.

Litt. O. à 200 Fl. = 342 A 86 „J. Nr. 36 452 582 766 Fs 1185 1436 1870 1886 = 9 Stüdck über 1800 Fl. oder 3985 #

4 S.

Litt. P. à 500 Fl. = 857 14 4. Nr. 161 359 512 528 553 635 744 965 1064 1128 1300 1314 1474 1532 1624 1944 2299 2539 2962 3088 3238 3304 3420 3572 3732 3745 3851 3989 4045 4448 4862 5152 5290 5452 5586 5596 5719 5839 5886 6472 6509 6820 6891 6980 7130 7199 7758 7899 = 48 Stü über 24 000 Fl. oder 41 142 M 72 S. :

Litt. Q. à 1000 Fl. = 1714 29 «4. Nr. 369 427 540 600 809 925 945 1167 1400 1902 1933 2006 2063 2173 = 14 Stüd über 14 000 Fl. oder 24000 A 6 &4§. Summa 108 Stück über 43 500 Fl. oder 74571 M 43 S.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1884:

Litt, N. à 100 Fl, = 171 A 43 S. Nr. 383 445 473 507 509 519 543 1023 1138 1232 1417 1466 1487 1847 1995 2236 2266 2365 2372 2555 2913 3418 3462 3574 3806 4111 4447 4672 4837 5342 5398 5425 5456 5515 5647 5760 5770 5913 5983 = 39 Stück über 3900 Fl. oder 6685 M. T7 S.

Lítt. O. à 200 Fl. = 342 #4 86 H§. Nr. 203 322 472 776 1018 1057 1170 1298 1448 1460 1899 1992 = 12 Stück über 2400 FIL. oder 4114 M 32 S.

Litt. P. à 500 Fl. = 857 6 14 „4. Nr. 20438 651 826 836 852 1023 1139 1233 1277 1410 1435 1676 2087 2097 2132 2184 2535 2760 2908 3091 3120 3145 3151 3215 3331 3720 3827 3837 3853 3925 3963 4122 4292 4458 4566 5184 5246 5323 5541 6201 6224 6269 6351 6547 6954 7437 7657 7889 7906 = 5C Stüd über 25 000 Fl. oder 42857 M

Litt. Q. à 1000 Fl. = 1714 Æ 29 „S. Nr. 336 492 581 598 612 649 1204 1305 1586 1592 1603 1683 1892 = 13 Stück über 13 006 Fl. oder 22285 Æ 77 »§. Summa 114 Stück über 44 300 F1. oder 75 942 M 86 .

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren WVerzin- sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei fol- genden Stellen erhoben werden können:

Bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Regierungs- Ran ae n Wiesbaden, ]0wte vel jeder anderen

öniglichen Regierungs-Hauptkasse, bei der König- lihen Staats\{chulden-Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne- burg und Osnabrüd.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinsscheinen und Zinsschein-Anweisungen und zwar bei den unter A verzeichneten Obligationen mit den Zins- scheinen Reihe IIT Nr. 8 und bei den unter B verzeichneten nur mit Zinsschein-Anweisungen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden Dal beine bei den Obliga- tionen sub A wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleicbek Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs-Haupt- kasse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M,, sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, fo find die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsf\chein- Anweisungen bezw. nur mit letzteren dur diese Kasse vor der Aus- zahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereiht werden können.

Rückständig sind noch aus den Verloosungen :

pro 1. Oktober 1876: P. 5821,

yro 1. April 1881: N. 120 1507 3944, P. 5136,

pro 1. April 1882; N. 633, O. 790, Þ, 7122,

pro 1. Oktober 1882: N. 146 2911 3503 5833, O. 548 1289, P. 2267 6750,

pro 1. April 1883: N. 353 4414 1026 3582 4883, O. 1008 1483 1797, P. 469 521 648 2046 3710 6418 7288, Q. 550 866.

per 1. Oktober 1883: N. 106 233 1098 2322 3123 3203 3751 3757 3777 4826 5187 5322, 0. 167 368 1043 1230 1583 1850, P. 18 473 531 1299 1327 1832 2036 3065 4699 4837 5150 5526 6119, Q. 471 710 1143 1726 1769.

Wiesbaden, den 11. Dezember 1883,

Der Regierungs-Präsident. von Wurmb.

Personalveränderungen.

Köuiglih Preußishe Armee. Ernennungen, Beförderungen un» Verseßungen Im aktiven Heere. Berlin, 27. Dezember. v. Diemar, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, in das Inf. Regt. Nr. 22, Frhr. v. Barnekow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, in das Inf. Regt. Nr. 95 verseßt. 1. Januar. v. Rauch 11., Gen. d. Kav. z. D., zuleßt Gen. Lt. und Remonte-Inspecteur, unier Belass. in seinem gegenwärtigen Verhältniß als mit Pens. zur Disp. stehend, zum Gen. Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs ernannt. 2, Fanuar. Moeller, Hauptmann und Compagnie-Chef vom Inf. Regts. Nr. 26, dem Regiment, unter Beförderung zum über- zähligen Major, aggregirt. v. Berenhorft, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 20 und kommandirt zur Dienstleiftung bei dem Inf. Regt. Nr. 26, unter Entbindung ven seinem Kommando als [lügel-Adjutant bei des Herzogs von Anhalt Hoheit, als Compagnie- bef in das Inf. Regt. Nr. 26 verseßt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. Dezember. eller, Major z. D., von der Stellung als Garn. Baudirektor in Straßburg i. E. entbunden. Königlich Bayerishe Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 27. Dezember. Hönig, Major z. D., zum Commandeur des Landw. Bez. Straubing, Hörhammer, Major z. D., zum Commandeur des Landw. Bez. Vilshofen, er- nannt, 28, Dezember. v. Schubärt, Rittm. z. D., zum Begleiter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Otto von Bayern ernannt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. De- zember. Frhr. v. Gumpyenberg-Pöttmeß-Peyrbach, Pr. Lt. z D., auf Nahsuchen von der Funktion als Begleiter Sr. Königl. E des Prinzen Otto von Bayern vom 1. Januar 1884 ab ent- oben. 27, Dezember. Frhr. Schirndinger v. Schirn- ding, Major z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Vilshofen, der Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. 28. Dezember. v. Schubärt, Rittm. und Escadr. Ghef des 1. Ulan. Regts., mit Pens. zur Disp. gestellt. Herzoglih Brauuschweigisches Kontingeut. Ï 1, Januar. Kubel, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 92, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, unter Ver- leihung des Charakters als Dberst, mir der geseßlihen Pension und der Grlaubniß zum Tragen der Regts, Uniform mit den für Ver-

abschiedete vorgeshr. Abzeichen, zur Disp. gestellt. v. Specht, Oberst- Lt, im Inf. Regt. Nr. 92, na Maßgabe der Allerh. Kab.-Ordre vom 8. Novemter 1883, unter Abgabe des Bats. Kommandos, zum etatsmäß, Stabsoffiz.,, Otto, Kobus, Majors im Inf. Regt. Sr. 92, zu Bats, Commandeuren, ernannt. Frhr. v. Bernewißt, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 92, zum überzähl. Doe Deseomers und in die erste Hauptmannéstelle des Regts. ein- eingerüdckt. i

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den zum General- Adjutanten ernannten früheren Remonte-Jnspecteur, General- Lieutenant Alfred von Rauch, den General der Jnfanterie von Olleh, der für die Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler-Ordens seinen Dank aussprach, sowie einige andere militärishe Meldungen. Später nahmen Se. Majestät den Vortrag des General-Lieutenants von Albedyll entgegen.

Gestern fand im Königlichen Palais ein größeres Diner statt.

Se, Kaiserlihe und Königliche Hoheit der. Kronprinz nahm gestern Vormittag 111/25 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing den Ministerial-Direktor Droop und den Lieutenant im Eisenbahn-Regiment, Pert.

, Abends besuhten Jhre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Oper.

Nach dem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers, von 13, Dezember v. J., sind denjenigen Fustizbeamten, an deren amtlihem Wohnsiße eine Königliche Kasse sich niht befindet, das Gehalt und die son- stigen Kompetenzen portofrei zu übersenden. Da die Beamten nicht verpflichtet sind, vor dem Empfange des Geldes die Quittung der Kasse einzusenden, und die Portokosten für die Uebersendung der Quittung gleih- falls der Staatskasse zur Last fallen, so hat der Finanz- Minister zur Vereinfahung des Geschäftsganges und Ersparniß von Porto im Einverständnisse mit dem Justiz-Minister unterm 29. Dezember v. F. bestimmt, daß die Kasse, welche die Zahlung des Diensteinkommens an die Beamten, welche bei einem Amts- gericht domizilirt sin, an dessen Siß eine Königliche Kasse sih nicht befindet, zu leisten hat, die Gehälter 2c. für sämmt- liche Justizbeamten, welhe am Orte des Amtsgerichts ihren Wohnsiß haben, in einer Sendung an das Amtsgericht zur Auszahlung an die einzelnen Beamten unter Bei- fügung der Quittungsformulare übersendet. Spätestens- am dritten Tage nah Eingang des Geldes wird das Amtsgericht sämmtlihe Quittungen der Beamten in einer Sendung der Kasse übersenden. Bis dahin dient der Post- schein der Kasse als Belag. Gehen die Quittungen innerhalb dieser Frist niht pünktlich ein, so hat die Kasse hiervon un- gesäumt dem Präsidenten des Ober-Landesgerichts direkt An- zeige zu machen.

Die Bürgschaft für ein einem Minderjährigen gewährtes W ucherdarlehen ist, nah einem Urtheil des Neichs8gerichhts, IV. Civilsenats, vom 15. November v. J., im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts unverbindlich.

Die im vergangenen Jahre beabsichtigt gewesene irternationale Gartenbau: Ausstellung in St. Petersburg sowie der damit verbundene botanische Kongreß, welhe wie bereits früher *) mitgetheilt af dieses Jahr verschoben worden sind, werden in den Tagen vom 17. bis 28. Mai d. J. stattfinden.

Der Kaiserlihe Gesandte am Königlich shwedish-nor- wegischen Hofe, von Pfuel, ist vom Urlaube nah Stockholm zurückgekehrt und hat die Geschäste der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Großherzoglih badische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Marschall, ist vom U: laube nah Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt- schaft wieder übernommen.

Bayeru. München, 4. Januar. (Allg. Ztg.) Die Kammmer der Abgeordneten hat in der heutigen 28. Plenarsißung die General-Debatte über den Geseßentwurf bezüglich der Errichtung einer Hagelversiherungsanstalt fortgeseßt. Der Abg. Johann Wagner war der Ansicht, daß der Geseßentwurf nicht allein im Jnteresse der Landwirthschaft, sondern im allgemeinen Landesinteresse sei. Redner {loß sich den Anträgen des Abg. von Hörmann an; dieselben würden dem Jnteresse der Landwirthschaft mehr entsprechen, als jene, welche der Ausschuß vorschlage. Der Abg. Frißsche hielt den Geseß- entwurf nicht für nothwendig und dessen Bestimmungen jedenfalls nicht für ausreichend, um genügende Entschädigung bieten zu können, zumal wenn den Anträgen von Hörmann nicht bei- gestimmt werden sollte. Der Abg. Dr. Rittler besprah die Vorlage zunächst vom Standpunkt des Bedürfnisses aus, welches für die zu gründende Anstalt allerdings gegeben sei. Redner sei nun zwar Gegner jeder Verstaatlihung und pflihte den gestrigen Hinweisen des Abg. Baron Stauffen- berg auf die Konsequenzen der Verstaatlihungen des modernen Staates bei. Bei dem vorliegenden Geseßentwurf handle es sich nicht um eine Verstaatlihung, sondern es. sei, wie der Abg. von Hörmann sich äußerte, durh Theil- nahme des Staats am Hagelversiherungswesen ein Schuß gegen die bisherigen Mißbräuche Seitens der Privatgesell- schasten zu gewähren. Eine solhe „staatlihe Regulirung“ halte Redner für dringend erforderli, ganz besonders auch für das Mobiliar: Versiherungswesen. Die Rechte acceptire den Gesezentwurf und erkenne die Absichten der Staatsregie- rung an, welche damit allgemeinen Wünschen entgegenkomme, spreche aber auh gleichzeitig die Erwartung aus, daß man.

ier nicht stehen bleibe, sondern, unbeschadet der erworbenen echte Dritter, den Gedanken, welcher in dem Geseh- entwurf liege, auh für die übrigen Branchen des Versicherung3wesens nußbar mache. Die Abgg. Sellner, Johann Geiger und Anton Lukas befürworteten den Geseßentwurf. Mit dem Resumé des Referenten, Abg. Baron von Soden, wurde sodann die allgemeine Debatte geschlossen.

*) conf. „R.-A.* Nr. 78 von 1883.

und in die Spezialberathung eingetreten. Derselben liegen die Ausschußanträge zu Grunde. Art. 1 wurde hiernach an- genommen. Zu Art. 2 erörtert der Abg. von Hörmann u. A. wiederholt die Nothwendigkeit, die Anstalt höher zu dotiren, um dem mittleren und kleinen Grundbesiß und den hagel- gefährlihen Gegenden nügen zu können. Morgen wird die Spezialberathung fortgeseßt.

Baden. Karlsruhe, 30. Dezember. (Allg. Ztg.) Die von dem Ministerium des Jnnern gemahten Er- hebungen über die Lage der Landwirthschaft um- fassen in 4 Bänden 2000 Druckseiten und geben ein ausführ- liches Bild unserer landwirthschaftlichen Verhältnisse. Auch enthalten sie Verbesserungsvorschläge, welche in dem Grundsaß der Selbsthülfe und der Staatshülfe wurzeln. Nach der Ge- sammtlage der Erhebungsgemeinden kann das Vorhanden- sein „bedenklicher“ Zustände nur für ganz wenige, nämli nur für die im Kreise Konstanz gelegenen Erhebungsgemein- den konstatirt werden. Jn anderen Gemeinden ist zwar die Lage keine befriedigende, aber doch erheblih besser, als man vermuthet hatte, und die {limmen Zeitverhältnisse haben feineswegs gleihmäßig ungünstig auf die einzelnen landwirth- schastlihen Betriebe eingewirkt. Die Verbesserungsvorschläge beziehen sich auf die Technik und auf die Oekonomie des Betriebcs, und weisen namentlich auf Einführung neuer Kulturen, Bau von Handelsgewächsen und stär- keren Abzug der Bevölkerung hin. Von staatlicher Seite wird Erhöhung der Schußzöle auf Getreide und des Eingangszolles für Taback gewünscht, ferner Er- mäßigung dec Bahntarife für landwirthschaftlihe Produkte, Erleichterung der Steuerlast, Herabseßung der Gerichtskosten, Regelung des Erbrechts, Errichtung einer Landes-Kreditkasse, Landes-Hagelversiherung, Haushaltungsschulen u. #. w. Die Regierung wird die Erhebungen dem Landtag? vorlegen und selbst prüfen, in welhem Umfange und mit welchen Mitteln die erkannten Uebelstände zu beseitigen sein werden.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 4. Januar. (Th. Corr.) Der Etat für die drei nächsten Fahre der gegen- wärtigen Finanzperiode, wie er mit dem jüngst vertagten Landtage vereinbart worden is, {lit ab mit 6171730 M in Einnahme und Ausgabe. Der dem Lardtage vorgelegte Entwurf wies eine Einnahme von 6305230 und eine Ausgabe von 6266404 M auf. Jm Vergleich zu den früheren Etats hat die Einkommen- steuer eine erheblihe Veränderung erfahren. Während sie in der leßten Finanzpeciode mit 1770 000-4 eingestellt war, figurirt sie jezt nur mit 1 386 500 4, mit Rücksicht auf die der neuen Steuergesezgebung zu Grunde gelegten Prinzipien.

Hamburg, 2. Januar. (Hann. C.) Der Bürgermeister Dr. Kirchenpaur ist innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren im Schooße des Senats vor Ende des Jahres zum zwölften Male zum ersten Bürgermeister gewählt worden.

Oesterreich-Ungarn. Agram, 31. Dezember. Wie dew „Pester Lloyd“ von hier berihtet wird, hat si die Situation, wenn sie auch noch keine rosige genannt wer- den kann, augenscheinlih gebessert. Man könne es rüdckhaltslos aussprechen, daß dieser Umschwung zunächst und vor Allem ein Verdienst des Ban us sei, dessen sicheres taktvolles Auf- treten die besseren Elemente ermuthige, während es die Miß- günstigen stußig mache. Zwischen der Nationalpartei und dem Banus habe eine entschiedene Annäherung stattgefunden. Als ein nicht unbedeutender Faktor werde im Lager der Nationalpartei der Serbenklub angesehen. Die Serben seien thatsächlih heute das Zünglein an der Waage.

P est, 4. Januar. (W. T. B.) Dem „Nemzet“ zu- folge hätten sich die Staatseinnahmen im leßten Quartal fehr günstig gestellt; die direkten Steuern allein ergäben gegen das Vorjahr ein Plus von 2 Millionen.

Großbritannien und Jrland. London, 4. Januar. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus aus Kairo von heute, sagt: die Beziehun- gen zwishen Egypten und England hätten einen ein wenig gespannten Charakter angenommen; die egyptishe Regierung habe dem englishen Kabinet eine starke Note zugehen lassen, worin sie erkläre, daß der dermalige Zustand nicht fortdauern könne, und worin sie aufs Neue eine endgültige Entscheidung der englishen Regierung bezüglih der Sudansrage ver- lange. Ju der Note heiße es ferner: das egyptische Ministerium sei, wenn England dem Khedive seinen Beistand verweigere, fest entshlossen, den östlihen Theil von Sudan der Türkei zu überlassen und den egyptischen Tribut an die Pforte um einen dem entsprehenden Antheil zu ermäßigen. Die egyptischen Truppen würden auf diese Weise in Egyvten konzentrirt werden, und die der egyptischen Regierung damit zu Gebote stehende Truppenmacht von 15 006 Mann sei ausreihend, um ohne eine Okkupations- axmee die Ordnung aufrecht zu erhalten und die Grenze zu shüßen. Bei Uebermittelung der Note an die englische Re- gierung solle indeß, wie verlaute, der englihe Generalkonsul Baring die Ansicht ausgesprochen haben, daß eine Truppen- macht von 15 000 Mann zur Erhaltung der Ordnung und zum Schutze der Grenze nicht ausreichend sei.

Frankreich, Paris, 2. Januar. (Fr. Corr.) Die neue ordentliche Session des Parlaments beginnt am 8. Januar. Die erste Aufgabe des Senats und der Kammer wird die Wahl ihrer Präsidien für die Dauer des Fahres 1884 sein. n der Deputirtenkammer dürfte diese

neuerung des Präsidiums ziemlich lebhafte Kämpfe hervor- rufen, theils aus persönlichen Gründen und Rivalitäten, theils weil einige Fraktionen si nit hinreichend im Präsidium ver- treten glauben. Für den Posten des ersten Präsidenten scheint allecdings Hr. Brisson keine Mitbewerber zu fürchten zu haben. Doch um die Übrigen vier Vize-Präsidentenstellen dürfte voraussihtlich ein scharfes Aufeinanderstoßen der Fraktionen ftattfinden. Jm Senat erwartet man bei der Neu- wahl des Vorstandes keine bemerkenswerthen Veränderungen von politischem Charakter.

2. Januar. (Köln. Ztg.) Die Regierung hat von dem Londoner Kabinet die amtlihe Mittheilung erhalten, daß vom 1. Januar ab die Gerichtsbarkeit des eng- lishen Konsuls in Tunis aufhört und -nur die {we- benden Angelegenheiten noch erledigt werden. Jn Zukanst sind die Engländer in Tunesien der französishen Gerichtsbar- ri GRNA. Mit Ftalien ist die Frage gleichfalls ge- ordnet.

4. Zanuar. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ erklärt das Gerücht von der Demission des französischen Ge- sandten Campeaux in Hue für unbegründet.

talien. Rom, 4. Januar. (W. T. B.) Aus Anlaß der bevorstehenden Ueberführung der Leiche des Königs Victor Emanuel nach dem Pantheon ist in der Mitte des Letteren das Modell des projektirten Denkmals aufgestellt worden. Der die Leiche des Königs enthaltende Zinksarg wird in der Wand der Kapelle, in einer Höhe von nahezu fünf Metern über dem Niveau, welches die große Ueberschwemmung des Jahres 1870 erreihte, eingemauert werden. Das Protokoll über die Ueberführung der Leiche wird von dem Minister Mancini, als Notar der Krone, ver- faßt und von sämmtlichen Zeugen unterschrieben werden.

Griechenland. Athen, 3. Januar. (Pr.) Die Kammer hat in ihrer heutigen Sißung, welche bis Mitter- nacht dauerte, den Anleihe-Entwurf im Prinzip votirt.

Afrika. Egypten. Kairo, 1. Januar. (Allg. Corr.) Die neuen Gerichtshöfe wurden heute dur den Khedive persönlih eröffnet. Die näheren Einzelnheiten ihrer Ein- richtung und ihres Wirkungskreises wurden gleichzeitig im Amtsblatt veröffentliht. Alle Präsidenten und Vize-Präsiden- ten befinden sih hier. Der Appellationsgerihtshof besteht aus acht eingeborenen und vier europäishen Richtern. Jn Kairo bestehen die Gerichte erster Jnstanz aus sechs Eingeborenen und zwei Europäern, in Alexandria aus fünf Eingeborenen und einem Europäer. Jn Tantah und Benha seßten sie sich aus je vier Eingeborenen und einem Europäer, in Man- surah aus sieben Eingeborenen und einem Europäer zusammen.

3. Januar. (Wiener Ztg.) Der Khedive richtete an den Vorsitzenden der zur Herbeiführung möglichster Ersparnisse in den Staatsausgaben ernannten Budgetkommission ein Schreiben, worin er erklärt: er wünsche der Erste zu sein, auf welchen Ersparungen Anwendung finden jolten, und habe deshalb die Reduktion seiner Civilliste und derjenigen des Thronfolgers um 10 Proz. beschlo\ssen. Die Ausgaben für den Hof sollen eben- falls vermindert werden, um nicht allein die Lasten des Landes zu verringern, sondern auch die Herabseßung der Gehalte der unteren Staatsbeamten zu vermeiden. Der Khedive fordert {ließlich die Kommission auf, namentlich dieser leßteren Er- wägung Rechnung zu tragen.

Chartum, 31. Dezember. (Allg. Corr.) Die „Times“ berichtet: Die Meldung über ein Gefecht zwischen 600 Sol- daten von Gezireh bei Berber und den Rebellen bestätigt sich. Die Soldaten shlugen die Jnsurgenten zurück und ver- suchten es, sih auf Berber zurückzuziehen. Diese Bewegung gefährdet die Positionen an der Post- und Telegraphenlinie. Die Garnisonen von Kaui und Duem.- sind noch nicht einge- troffen, und nur eine Handvoll Truppen befindet sich hier, um die Ruhe der Stadt zu s{hüßen und die rebellische Be- völkerung in Schranken zu halten.

Zeitungsstimmen.

Die „Deutsche volkswirthshaftliheCorrespon- denz“ schreibt:

In dem Streit der Meinungen und der Parteiungen über die Neichszoll- und Steuerpolirik ist eir Gesichtspunkt, der für die auf diesem Gebiete vollzogene grundsätlihe Reform neben den [Quo zöllnerischen Absichten eine gewiht*‘ge Rolle gespielt hat, mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt worden; wir meinen die Frage dec selbständigen Finanzgebabhrung - des Reiches, welche der Herr Reichskanzler von im Jahre 1872 einmal im Reichstage mit der Bemerkung streifte, daß das große Bindemittel einer starken, gemeinsamen Finanzeinrihtung, eines ge- meinsamen Finanzsystem®, einem Reiche fehle, welhes nur auf Ma- trikfularbeiträge begründet sei, und daf es deshalb seines Erachtens Aufgabe einer wohlerwogenen Reichspolitik sein müsse, die Matrikular- beiträge zu vermindern

ÎÍn wie hohem Maße Fürst Bismarck und die ihm zustimmende Majorität des deutshen Reichstags wie der deutschen Nation, mit jener „wohlerwogenen Rcichépolitik®“ das Richtige getroffen, dafür ift kürzlih in Hessen von hervorragender Seite ein klassishes Zeug- niß abgelegt worden Von dein Referenten des Finanz- Aus\chusses der ersten hessishen Ständekammer . .. ., welche die vom hbessisher Volkshaujse, troß des Protestes der Handelskam- mern, schon bei 300 4 Einkommen angeseßte Steuerschraube wieder gelockert hat, so daß wenigstens die Möglichkeit geboten ist, Ein- kommen bis zu 750 Æ, wenn die Finanzlage des Staates es ge- stattet, von Einkommensteuer freizulassen.

Neben dem Grundbesitz sind es denn auch überhaupt im Wesent- lichen die niederen Einkommenklassen, deren sich der Finanzaus\chuß der ersten Kammer bei der Steuerreform gerne annehmen möchte ; aber er ist politish-ehrlih genug, seinen hizrauf bezüglichen Bemer- kungen sofort den Saß hinzuzufügen, daß nach seiner Ueberzeugung eine wirkli rerkbare dauernde Erleichterung Beider dur eine Reform der dire!ten Steuern überhaupt nur {wer herbeigeführt werden könne. Der Staat stehe fortwährend vor der Nothwendigkeit, neue und zwar nicht einmal immer produktive (z. B. für Nebenbahnbauten) Ausgaben zu machen; einer momentanen Herabseßung der direkten Staatssteuern müßten deshalb über kurz oder lang mit zwingender Nothwendigkeit wieder Steuererhöhungen folgen, und das liege ficher- lid niht im Interesse einer klugen Steuerpolitik, da ein solcher ver- L Nane Wechsel nur vermehrte Unzufriedenheiten hervorrufen werde.

«Eine merkbare Steuererleihterung der Einzelstaaten“, fährt alsdann der Referent mit nahdrückliher Betonung fort, „kann nur durch weitere Ausbildung des Systems der indirekten Besteuerung und gut veranlagter Zölle erreiht werden, eine Gesetzgebung, die übrigens außerhalb der Befugnisse des Großherzogthums liegt. Daß das Reich diesen Weg beschritten, hat {hon jeßt, wie vor aller Augen liegt, troß der unerhörten Ausfälle unserer Staatsdomänen, die Möglichkeit gewährt für die laufende Finanzperiode den Steueraus- {lag nicht zu erhöhen.,

‘An einer anderen Stelle des uns vorliegenden Kommissions- berichtes wird ausgeführt, daß nach der Auffassung des Ausschusses der Moment zu einer durchgreifenden Reform direkter Steuergesetz- gehungen erst dann gekommen erscheine, wenn die von der Reichsregie- rung inaugurirte Wirthschaftspolitik ihre Früchte getragen haben werde, daß aber eine sclche Steuerreform dann als ersten Gejichtspunkt nicht die finanzielle, sondern die soziale Seite der Sache ins Auge fassen müsse. Man verzage au nicht daran, heißt cs endlich, bei energisbem Verfolge des segensreichen, von der Reichsregierung betre- tenen Weges, „in niht zu ferner Zeit großen Kategorien bedrängter Klassen Erleichterungen verschaffen zu können, deren Nichtgewährung die Reihen der unzufriedenen \staatsgefährlibhen Elemente in \steigendem Maße vermehren würde.“

Sürst Bismarck sagte am 26. Februar 1878 im deutschen Reichs- tag: „Mein Ideal ist niht ein Reich, welches vor den Thüren der Einzelstaaten seine Matrikularbeiträge einsammeln muß, sondern ein Reich, welches, da es die Hauptquelle guter Finanzen, die indirekten Steuern unter Verschluß bält, an alle Partikularstaaten im Stande

wäre berauszuzahlen.“ Dieses Ziel (dafür spricht auch das oben zitirte Zeugniß von hervorragender partikularstaatlicher Seite) hat der Reichskanzler, wie so manches andere, unter Mithülfe der Majorität des deutschen Volkes errei{ht; an der Majorität des deutshen Volkes wird es nun liegen, zu verhindern, daß diese Errungenschaft jämmer- licher Weise wieder verzettelt werde. é L

Jn der „Süddeutschen Presse“ lesen wir:

„Die neue Wirthschaftspolitik hat auch in diesem Jahre die von der Reichsregierung vertretene Richtung glänzend ge- rechtfertigt: die gewerblihe Thätigkeit hob fich langsam, aber fortdauernd. Neuer Muth und \{chspferishe Lebenskraft errangen Erfolge auf Erfolge, welhe die keineswegs wohlwollende Aufmerk- samkeit des Auslandes auf \sich gelenkt baben. Mit Befriedigun dürfen sih die Bahnbrecher der Wirthschaftsreform auch sagen, daß die Zabl der Gegner, der ausgesprohenen Manchestermänner, sch vermindert hat und die alte ges{lossene Phalanx gebrochen ift. Von einigen blinden Manchestermännern abgesehen, giebt das Gros auf diesem und jenem Punkte nah und gesteht ein, daß eine erfolgreiche Praxis denn doch über eine hübsche, aber hohle Theorie zu stellen ift. Die linksliberale manchesterlihe Gruppe hat sich deshalb auch bereits auf den harten Standpunkt zurückgezogen, den Zusammenhang zwischen den Erfolgen und dem Umschwung der neuen Wirthschaftspolitik in Abrede zu stellen. Troßdem bleibt aber noch Vieles zu thun, und viel nationale Elemente sind noch zu bekehren, wenn wir dahin kom- men sollen, die Reformbestrebungen voll und ganz und namentlich ohne Mitwirkung der Centrumspartei, welbe stets nur ein vortheil- haftes Malklecgeshäft im Auge hat, durchzuführen. . . . Zum Schluß noch ein „mene tekel“ für die deutschen Industriellen, welche etwa glauben follten, man könne nun die deutsche Wirthscbaftspolitik fich selbst überlassen. Wenn es au nicht wahr ist, daß das Manchesterthum si wieder aufzuraffen droht seine Anstrengungen sind die eines Ver- sinkenden so dürfen doch die Hände niht in den Schooß gelegt gelegt werden. Die Freihandelspartei hat in der lehten Zeit zur Propagirung ihrer Ideen und Theorien die reichsten Mittel zur Ver- fügung gestellt. Möge die immer noch hochbedrohte Industrie nicht glauben, eine weitere Unterstüßung ihrer eigenen Presse entbehren zu können, und den Mohr wenigstens niht eher gehen lassen, als es überhaupt nichts mehr für ihn zu thun giebt !“ ;

Dem „Metallarbeiter“ wird aus Berlin ge- schrieben :

In der verflossenen Woche wurde das Interesse der öffentlichen Meinung vollständig von dem in der österreihishen Kammer zur Berathung gestellten Pes einer Unfallversicherung einge- nommen. Oesterreih wie Deutshland sehen mit gleihem Antheil äuf diesen nothwendigen Versuch einer verständigen Sozialpolitik, da das Feld derselben in beiden Staaten gleichartig gestaltet ift.

. Eine Fluth von Aufsäßen und Broschüren hat die durch jene Gesetzentwürfe aufgeworfene Frage einer Unfallversiherung ge- zeitigt; eine Klärung der Ansichten hat durh dieselben aber niht stattfinden können, weil dieselben fih nicht streng an den praktischen Kern der Sache hielten, sondern den Entrourf vom einseitigen Parteistandpunkte beleuchteten. Versuchen wir es, möglichst objektiv bei unserer kurzen Betrachtung von dem Prinzip auszugehen, daß ein erhöhter Scuyß der Arbeiter gegen die Gefahren, welche ihm dur den industriellen Betrieb erwachsen, nothwendig ist, daß die wirth- \chaftlihen Folgen einer seine Arbeitskraft lahm legenden Ver- unglückung von ihm durhaus abgewendet werden müssen, daß aber die bestehenden Rechtsmittel nah dieser Richtung hin als durchaus unzulänglich anzuerkennen find.

Ein deutsches Reichsgeseß legt dem Arbeitgeber bezieh. dem Unternehmer eine besondere Haftvfliht für alle Unfälle auf, welche in Folge einer mangelhaften Sicherheitsvorkehrung zum Schuß der Arbeiter, also im Grund genommen durch sein Verschulden \sih ereignen. Dagegen geht der verunglückte Arbeiter vollkommen ohne Entschädigung aus, wenn sich der ihn treffende Unfall auf sein Ver- schulden oder eine „höhere Gewalt“ zurücckführt. Was aber den guten Grundzug dieses Gesetzes bedenklich \{chädigt, ist die Klausel, daß der Beweis für die Schuld des Arbeitgebers stets vom Verunglückten beigebraht werden muß. Die Wohlthat des Geseßes wird durch diese Bedingung dem Verunglückten sehr oft entzogen. Die Motive zum deutschen Geseßentwurf sagten über diesen Punkt: .

„Dieser \{on an {ih shwierige Beweis wird nicht selten und gerade bei den dur elementare Kräfte herbeigeführten folgenschwersten Unfällen, wie sie in Bergwerken, in Anlagen mit Dampfkefseln und in Fabriken zur Herstellung von Erplosivstoffen vorkommen, dadurh unmög- lih gematht, daß der Zustand der Betriebsstätte und der Betriebseinrich- tungen, auf dessen Feststellung es für den Schuldbeweië meistens ankommt, durch den Unfall selbst bis zur Unkenntlichkeit verändert ist, und daß diejenigen Personen, durch deren Zeugniß häufig allein ein Verschulden nachgewiesen werden könnte, durch getödtet oder verleßt und im letz- teren Falle, auch wenn sie nicht, was die Regel ist, selbst Partei sind, durch die Katastrophe in einen Zustand verseßt sind, der sie zur Ab- legung eines Zeugnisses unfähig macht.

Es ist thatsächlich statistish festgestellt, daß der weitaus größte Theil nämlich 88 9/9 solcher Prozesse, welhe durch die Klage des Verunglückten auf Grund des Haftpflichtgeseßes gegen den Arbeit- geber angestrengt wurde, gegen den Arbeiter ausgefallen sind. Daß ein solcher Erfolg dieses Geseßes keinen Segen bringt, sondern die so- genannte soziale Frage, näâmlih hier den Gegensatz zwischen Arbeiter und Arbeitgeber noch \{chärfer hervortreten lassen wird, liegt auf der Hand. Eine Abhülfe is also einmal durch ein Haftzufluchtsgeset nah deutschem Muster niht zu \chaffèn, zum andern Mal ift eben danach zu streben, den Arbeiter nicht hülflos, d. h. mit s{öneren Worten gesagt, nit auf Selbfthülfe angewiesen zu lassen.

Tausend Gründe sprechen dafür, daß eine möglichst zweckmäßige, sowohl dem Arbeiter wie Arbeitgeber genügende und beide Theile niht unrecht \{ädigende Abhülfe n ur auf dem Wege einer Unfallversiberung thunlich is. Wenn das Mittel wohl auch allseitig erkannt ist, so liegt der wichtigste Punkt, die Aus- führung und Ausübung desselben noch völlig als offene Frage vor. Nur über einen Haupttheil \{heint man einig zu sein, daß eine Unfallversicherung, welche auf eigenen Füßen aus Privatmitteln und unter der Leitung von Privatpersonen, also die Privat-Versicherungs- gesellschaften, den in diesem wichtigen Fall zu ftellenden Bedingungen nicht gewasen sind.

Den Streitpunkt bildet aber die Frage, ob die zur Grundlage einer umfassenden, allgemeinen Unfallversiherung nothwendigen, be- deutenden Geldmittel Seitens des Staates, also von sämmtlichen Staatsbürgern, bezieh. Steuerzahlern, oder Seitens der betheiligten Klassen allein zu tragen sein würden. . .

Eisenb ahn-Verordnungs-Blatt. Nr. 22. Inhalt: Allcrhöhfte Urkunde, betreffend die Vermehrung des Aktienkapitals der Aachen-Iülicher Eiserbahngesellshaft durÞ Ausgabe von Stamm- Aktien im Betrage von 3 000000 «4 Vom 8. Oktober 1383. Erlasse des Ministers der öffentlihen Arbeiten: vom 11. Dezember 1883, betreffend Ertheilung von Vorbescheiden; vom 11. Dezember 1883, betreffend Verwendungsnachweisungen über die für Eisenbahn- zwecke bewilligten Geldmittel; -— vom 14. Dezember 1883, betreffend Einrichtung einer Auskunftsstelle der preußischen Staatseisenbahn- Verwaltung in Hamburg; vom 14. Dezember 1883, betreffend Auslegung von Stationstarifen auf den Stationen; -— vom 14. De- zember 1883, betreffend Statistik der Güterbewegung; vom 15. De- zember 1883, betresfend Statistik der Güterbewegung ; -— vom 18, De- zember 1883, betreffend Anwendung der Normal-Transportgebühren der Staatsbahnverwaltung auf neuerbauten Bahnstre&en; vom 20. Dezember 1883, hetreffend Veranschlagung der Ausgabetitel 1 bis 6 des Betriebsetats. Nachrichten.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 1. Inhalt Amtliches: Perfonalnachricbten. Nichtamtliches: Das Heidelberger Shloß. Ueber den Einfluß der Härte des Stahles auf die Dauer der Schienen. -— Café Helms in Berlin. Baggerungs-Ergebnisse