1884 / 9 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

VBerlín, 11. Januar 1884.

Als vorzügliche Leistungen moderner Goldshmiedekunst präsentiren Ah im Gold- und

von Schürmann & Co. in Frankfurt a. M., zwei kleirere, deren Ornamentirung von dem an der Königlichen Kunstgewerbeschule zu Stuttgart als Lehrer thätigen Professor R. Mayer berrührt, und cin größerer, theilweis vergoldeter, der von dem Ciseleur Offter- dinger an der Königlichen Zeichenakademie zu Hanau gearbeitet ift. Bei eirfachster Gestaltung der Form erhalten sämmtliche drei Stücke ihren reichen, die glatten Wantungen dcs Gefäßes belebenden Sbmuck durch fkunstvolle getriebene und gravirte

feiner Vollendung. In figürlihen und lehnt sich

orramentalen

an Vorbilder der Renaissance und an Erfindungen moderner Meister |

an. So reproduzirt der Becher von Offterdinger in seinem breiten, aus baccishen Sonnen bestehenden Fries, der von s{ma!eren Vrna- mentstreifen eingefaßt wird, fast ohne jede Veränderung die seinerzeit

viel“ esprochene, von Carpeaurx für die Pariser Oper modellirte Gruppe |

des Tanzes. Mit ausgezeichnetem und Auf-

Be-

vollkommen freie mehr wieder în

eine und

Durchführung

Herrschaft über die mehr nahme gekommene Technik des Treibens und in der handlung der Oberflähhen eine außerordentlihe Feinheit Ciselirung zeigt. Nicht geringer ift diese Kunst der gesammten Arbeit in den von R. Mayer autgefübßrten Bechern von ftrengerer, den ge- fällig gegliederten S{muc noch mehr dem Gefäß

tragen, dessen

ficbere

von Kartouchen umrahmten Medaillons in fla&stem Relief aroziós beweate weibliche Idealgestalt; den Übrigen Raum des breiten Fricéstreifen8 aber füllt ein anmuthiges Renaissance-Ornament, das fich aus zierlicem Rollwerk mit cingefügten Schmetterlingen und Amorcttenköpfen, Blumen und Früchten 2c. ansprechende Etúfindung ebenso fefelt wie durch des Details.

Die neueste Erwerbung des Ethnologishen Museums in Verlin besteht, wie „Woldts wis. Corr.“ mittheilt, aus einer inter- efsanten Kollektion sehr hübsch gearbeiteter chinesisher Modelle, welche ein Gönner dcs Museums, Hr. Müller aus Shanghai, zum Geschenk gemact hat. Modelle von Briefträgern, Offizieren, Bogenschüten, Barbiercen, Baumwollenreinigern, Nachtwächtern, Reis-Scbälern, Reisbrod-Verkäufern, Reismehl-Erzeugern, Flößern 2c., das Modes eines Opiumdivaus, cines Verbrehers mit dem Schandkragen, ferner diverse Spiele u. A. m. bilden diese instruktive Sammlung ; in Bezug auf letztere bat sid Hr. Müller noch das Verdienst erworben, daß er jeten Gegenstand mit einem Etikett versah, welches dessen Bezeichnung in chinesisher Schrift, in chinesiswer Aussprache und in deutscher Uekterseßung trägt. Zu der Sammlung gehören auch Theile des be-

y Silbersaal dcs Kunstgewerbe-Museums | gegenwärtig drei silberne Becher aus dem bekannten Etablissement |

Arbeit von” ungewöhnlich | Motiren | diese Dekoration bier wie dort mehr oder weniger dirckt |

T Geschick aber sind die leider- | schaftlih bewegten Figuren in ein malerisch gehaltenes Relief über- |

der |

unterordnender | Komposition. Sie zeigt an jedem der beiden Stüdcke auf zwet ovalen,

je eine |

zusammenseßt und dur | seine Durchbildung |

| Münster i. W., 6. Januar. (Rb. W. Ztg.) Zu der am 5. Ja- | nuar nach Münster, Hotel Schwartz, einberufenen Versammlung behufs Konstituirung des Westdeutschen Fluß- und Kanal- vereins batte fic eine stattli§e Anzahl Vertreter sämmtlicher | größeren Städte Westdeutshlands eingefunden. Auch der Ober-Prä- | fident der Provinz Westfalen, von Hagemeister, beehrte die Versamm- | lung mit seiner Gegenwart. Dr. Natorp erwähnte in seiner Eröffnungs- | rede, daß Bremen bereits 500, Münfler 200, Dortmund 150 Mit- | glieder aufweise. Hierauf wurde Dr. Natcrp durch Afklamation | einstimmig zum Präsidenten und auf seinen Vorschlag der Handels- femmersekretär Bernhardi aus Dortmund zum Schriftführer gewählt. | Als Vorort für das erste Geschäftéjahr wurde die Stadt Mürster bestimmt.

| _Zur Tagesordnung übergehend dieselbe umfaßte 5 Nummern: | 1) Konstituirung des Zweigvereins und Feststellung s¿incs Statuts, | 2) Wahl des Ausschusses, des Vorsißenden, des Stellvertreters des- | selben und des Kassirers7 3) Wahl cines provisorischen Geschäfts- | führers, 4) Wahl des Vorortes für das erste Gescäftsjahr, 5) Be- { {lußfaffung Über Zeit, Ort und Tagesordnung der erften | ordentlihen Generalversammlung theilte Dr. Natorp mit, daß | Anzahl Mitglieder in Vorversammlung fon | auêgearbeitet sci, welches wegen der | Kürze der Zeit zur Annahme en bloc cmpfohlen würde. Fedoch solle den Mitgliedern, um ihre Rechte in nichts zu {chmälern, vorbehalten sein, in der ersten großen Generalversammlung, welche in 2—3 Monaten stattzufinden habe, Abtänderungsvorschläge

einer einer

Statut

von

ein worden

| matten zu dürfen. Zu den Statuten, welche dann verlesen wurden, war | | von dem bereits konstituirten Lokalverein Bremen ein Zusaßparagraph | In der Ver- | erfolgte kein Widerspruch gegen die en bloc-Annahme des |

eingebract und als S. 11 zu dem Statut angerommen. fammlung N ( Statuts und wurde dasselbe einstimmig genehmigt.

Ad 2 der Tageéordnung wurde der Aus\{chuß gewählt und dann der | Vorstand, wie folgt: Dr. Natorp, Essen, Vorsitzender, Hüffer, Handels- | fammer-Präsident in Münster, stellvertretender Vorsitzender; Papen- | dieck, Bremen, dcsgl, ; Bernhardi, Dortmund, Schriftführer; Krüger, | \ | gegebenen Partien verblieben.

Münster, Kasfirer.

Der d. Punkt der Tagesordnung: Besclußfassung über Zeit, Ort | und Tagesordnung der ersten ordentlichen Generalversammlung, wurde | Lo ; | | Königlichen Akademie der Künste im Saale der Sing-Akademie j 8

abgesetzt, und es wurde beschlossen, die geeigneten Maßnahmen dem gewätlten Ausschuß zu überlassen.

Frankfurt a. M. 6, Januar. (Rh.-W. Ztg.) Gestern hielt dersclbe hier scine erste Generalversammlung ab, und der Borsitende Fürst zu Hohbenlokbe-Langenburg konnte in sciner Er- | öffnung8rede mit Befriedigung darauf hinweisen, daß der Verein | binnen JIahreéffrist bereits {ne Erfolge errungen hake. Dem voa | dem Schristführer Major a. D. Thiel erftalteten Ges äftsbericht | und Rückblick auf das erste Vereinéjahr entnehmen wir, daß der Vercin jeßt 3260 Mitglieder zählt, darunter 21 Stadtgemeinden, 15 Handelskammern und ebenso viele Handels- oder kaufmännische |

rühmten zerstörten Porzellanthurms.

Fnserate für den Deutschen Reihs- und Königl

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8-

register nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 2, Snbhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Bereine. In 492 deutschen und 43 außerdeutschen (darunter 19 außer-

| ersten Abend ift folgendes:

: O, 2 Am 6. De- | zember hatte der Deutsche Kolonialverein sh hier konstituirt. |

europäischen) Orten hat der Kolonialverein bisher Fuß gefaßt. Was die praktische Thätigkeit in der Kolonialfrage betrifft, so sin Unternehmungen zur Errichturg von Handelsftationen im Gange, über welhe jedoch vor völligem Absch{luß der Angelegenheit noch nichts in die Oeffentlichkeit dringen sol. Von den zahlreihen Pro- jeïten, welhe dem Verein unterbreitet wurden, hat er zwei näher ins Auge gefaßt: das eine ist die Unterstüßung der Templerkolonien in Syrien, der ersten deutschen Niederlassung im Auslande, welche ganz deutsch geblieben ist; das andere die Kolonisirung Paraguays. Letzterer Plan ist bekanntlih von dem Leipziger Verein für Handels- geographie entworfen und auf Grund genauer Studien von Sachver- ftändigen an Ort und Stelle bis ins Detail ausgearbeitet worden

Königlihes Schauspielhaus. Das Paul Heyse*'sche Schauspiel „Das Recht des Stärkeren“, welches Heute zur ersten Auf- führung kommen sollte, wird wegen Erkrankung des Frl. Schwarß erst in der nächsten Woche gegeben werden.

ImDeutschen Theater spielt morgen, Sonnabend, Hr.Ludwig Barnay als letzte Rolle vor Antritt seines vierzehntägigen Urlaubs 1och einmal den „König Lear“. Der Künstler begiebt sich bereits in den nächsten Tagen nach Breslau zu einem Gastspiel am Lobe- Theater.

Krolls Theater. Das Zaubermärchen „Die Puppen- prinzessin“ wird nach der heutigen 50. Aufführung den Girndt- Jacobsonschen „Galoschen des Glücks“ den Plat räumen. Die Da- men Frls. Meißner, Sandrog, Beckmann, Fr. Hüftel, die Herren Gutkbery, Straßmann und Auzinger haben die Hauptrollen inne. Auf Inscenirung (Regie: Hr. Joseph Engel) und Ausstattung ift alle Sorgfalt verwendet, während Hr. Jacobson eine Fülle neuer zeit- gemäßer Einlagen verfaßt hat.

Im Belle-Alliance-Theater geht morgen das Heinc- mannshe Lustspiel „Der Schriftstellertag“ zum ersten Male in Scene. Außer Hrn. Direktor Lebrun sind Fr. Carlsen, Fr. Schmidt, die Frls, Schwarz, Hiller, Wenk, und die Herren Meißner, Alexander, Guthery und Kurz im Vesiß ihrer im Wallner-Theater

Der zweite Cyclus von Abonnements-Concerten der am Freitag, den 18. Januar. Das Programm für diesen I, Abonnements-Conccrt (11. Cyclus) unter Leitung des Hcn. Kapellmeisters Professor Joachim: 1) „Der Sturm“ sür Chor und Orchester, von Haydn. 2) Violir-Concert von Beethoven: Hr. Joachim. 3) Idylle (nah Goethe) für Soli, Chor und Orchester (neu) von Kiel. 4) Sinfonie in Es-dur von Mozart. Billets zu 5, 4 und 2 A wie auß Abonnements für alle 6 Con- certe wit II. Cyclus zu 20, 15 und 10 Æ sind in der Sing-Akademie zu erhalten.

beginnt

Concerthaus. Auf dem Programm des morgigen Conccrts des Hrn. Hofmusikdirektors Bilse steht die Pastoral-Symphonte von Beethoven sowie u. a. das Largo von Händel und die „Tannhäuser “- Ouvertüre von R. Wagxer.

R

¡3 E ® O E entlihexr Nuzeiger, [7 | h 4 Inserate nehmen an: die Annoncen-Erxpeditionen des

Grosshandel,

». Industrielle Etablissements, Fabriken und

„SFuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L, Daube & Co,, E, Schlotte,

Preußishen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

u. derg]. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc, . Verloosung , Amortisation, Zinszahlung

5

Subhastationen, Aufgebote, Vor-

ladungen u. dergl,

[1637] Hjvangsversteigerung.

Im Wege der Zwangévollstreckung soll das im Grundbuct'e von den JInvalidenhausparzellen Band 8 Nr. 279 auf den Namen der verehelichten Kauf- mann Graeter, Henriette, geb. Hirsch, eingetragene, zu Berlin Scblegelstr 8 belegene Grundstück

am 26, März 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- ele Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, versteigert werden.

as Grundstü ist mit 15 940 4 Nußungêwerth zur Gebäudesteuer veranlagi. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, ectwaige Abschäßungen und andere das Grundftück betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerichts- scbreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29A, eingeschen werden.

Alle Mealberechtioten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- \sprück c, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks niht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- Tehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- fteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei NVertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werten aufgefordert, vor Scluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. i

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 26. März 1884, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, verkündet werden.

Berlin, den 3. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht T. Abtbeilung 52.

[1680] Amtsgericht Hamburg.

Auf Anirag von Adolph Tamseun, als Testa- mentsvollstrecker von Johann Joachim Tamsen, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welhe an den Nac(laß des am 9. September 1883 hieselbst verstorbenen Johann Joachim Tamsen, richtiger Jo- hann Joachim Hinrich Tamsen, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erb- lasser am 5, Juni 1883 errichteten, am 27. September 1883 hieselbst publizirten Testaments, wie auch den dem Antragsteller als Testamentsvo"istreckern ertheilten Befug- nissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche späte-

u, s, w. von öffentlichen Papieren.

neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zim- mer Nr. 11, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs- bevollmächtigten bei Strafe des Aus\{lu}ses. Hamburg, den 4. Januar 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung VIx. Zur Beglaubigung : Romberg, Dr., (Sertcht8-Sefretär [1670]

Nachdem der Kaufmann Johann Ernsi Friedrich Teudt zu Klüß am 18. Oktober 1883 ohne Hinter- lassung ciner leutwilligen Verfügung verstorben ift, haben ter Gastwirth Friedrih Reinke zu Klüß und der Schlachter Georg Krügcr daselbst nachgewiesen, daß ihnen und dem Sattler Johann Joachim Christian MReinde in Australien, sofern Letterer jenen übkerlebt hat, ein Erbrecht an der Erbschaft des Verstorbenen ab intestato auf Grund ihrer Verwandtschaft mit demselben im 4. Grade an und für sih zusteht, und zwecks Erlangung eines Erben- zeugnisses die Erlassung cines Proclams beantragt. In Gemäßheit dieses Antrags werden alle Die- jenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erb- recht an der Erbschaft des wciland Kaufmanns Fr. Teudt zu Klüß zu haben vermeinen, wie die ge- nannten 3 Personen, hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche und Rechte bei dem unter- zeichneten Gerichte spätestens in dem auf

Donnerstag, den 27. März 1884, f Vormittags 113 Uhr,

im Gerichtélokale zu Bothmer angesetzten Aufgebots- termine unter dem Nachtheile anzumelden, daß die genannten beiden Antragsteller, sowie eventuell der Sattler Joh. Joach. Christ. Reirck in Australien, resp. die, die etwa durch Transmission an dessen Stelle Tretenden im Falle des Erbschaftsantritts oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als folchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sih nach der Präclusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über- nehmen schuldig sein follen.

Greves:nühlen, den 7. Januar 1884.

690 (160) Bekanntmachung. Durch Urtheil des Königlihen Amtsgerichts I. hieselbst vom heutigen Tage sind alle Diejenigen, welche auf die im Grundbuche desselben Gerichts von der Friedrichstadt Band 22 Nr. 1584 (früher im Band 22 Nr. 1585) in der 111. Abtheilung des Grundbuchblattes eingetragene Post Nr. 13 von 1500 für den Regierungs-Assessor und Kammer- gerihts-Sekretär Gottlieb Philipp Loether An- sprüche erheben könnten, mit Jhren Ansprüchen ausges{chlossen worden und i die vorbezeichnete Post für erloschen erklärt. Berlin, den 29, Dezember 1883.

stens in dem auf i Donnerstag, 28, Februar 1884, | 10 Uhr V.-M,, | |

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeic-

_—__ ALichaio wort, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I.

Abtheilung 64.

», Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen.

. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Büttner & Winter, sowie alle übrigeu größeren

Annoncen - Bureaux.

. Familien-Nachrichten. f beilage.

F (169) Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts T. zu Berlin vom heutigen Tage sind für kraftlos erklärt worden :

T, das Zweiadokument vom 30. Juli 1860 über die aus der Obligation rom 3. Januar 1820 und

3. Juli 1843 S der Cession vom S0 Sanuar 1846 ursprünglich in Band 11. Nr. 178 des Grundbuchs des Königlichen Amtsgerichts Berlin T. von der Dorotheenfstadt Rubr, 111. Nv, 3 fux Karl Friedri Alexander Kühne eingetragene und demnächst nach Band 11. Nr. 92 defselben Grundbuchs Rubr. IIT, Nr. 20 übertragene Theilpost von 1142 Thlr. 25 Sgr. 84/7 Pf.

IT. Das Zweigdokument vom 21, November 1853 über die aus der Obligation vom 3, Januar 1820 und

E 3, ult 1848 e n i:

der Cession vom 30. Januar 1845 ursprünglichß in Band 17. Nr. 178 des Grundbuchs des Königlichen Amts8gerihts Berlin T. von der Dorotheenstadt Rubr. IIT. Nr. 3 für Henriette Louise Ida Kühne (verehelihte Weinhändler Meyer) eingetragene und demnächst nah Band 11. Nr. 92 desselben Grund- bus Rubr, 1II. Nr. 20 übertragene Theilpoft von 1142 Thlr. 25 Sgr. 84/7 Pf.

111. Das Zweigdokument vom 21. November 1853

6. Januar

über die aus der Obligation vom 99. E 1844 ursprürglich in Band 11. Nr. 178 des Grundbuchs des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. von der Dorotheenstadt Rubr. 111. Nr. 7 für Henriette Louise Ida Kühne (verehelihte Weinhändler Meyer) eingetragene und demnächst nach Band 11. Nr. 92 desselben Grundbuchs Rubr. IIL. Nr. 21 übertragene Theilpost von 128 Thlr. 17 Sgr. 15/7 Pf.

Berlin, den 27. Dezember 1883. Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 54.

Erkenntniß, betreffend Ueberschreibung des Eigenthums an Grundstücken in der Gemarkung von Sois- dorf auf den Namen der Gemeinde Soisdorf. Wird, da während der geseßlichen Frist von keiner Seite Ansprüche auf das in der Gemarkung von Soiédorf belegene Grunteigenthum: 1)B. 14. Im Dorse (Haus Nr. 35) h a. Wohnhaus mit Hofraum 0 01 08 2) 20. do. b, Backhaus 0 00 24 o 121 do. c. Backhaus 0 00 19 4) 07. do. d. Sprißenhaus 2. Am Soisberg. Holzung 9 64 87 3, do. Weide 5 05 64 5a. Im kleinen Feld, Weide 0 93 98 do 0 06 28 0 10 26

(0b. V,

9a. Die Scindkaute

70. Soisberger Trift 29 90

71a. Auf der Liede 15 12) 136. Im Thalgraben 30 10) 143. Am Lobn 69 O) 100, do. 21 15) C. 69. Auf den Ilbern 93 16) 103. Am Lohn, Holzung ¿ t1 10) 1E do. Ï i

[1697]

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4

« « « A 2 E N

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Hinter der Kirche, Garten D 4

5, Im Kreuzgraben, Weide 0 20) 61. Auf. der Slbern Z L De N 01 Sn dev Oas, Acker 0 22) ; 0. M 0 23) Liedebacher Rain, Weide 0 24) Die Gâänfeliede L G 29) E. 45. Die Rüppelsgafse , 0 26) 30b. Im Dorfe, Garten 0 27) F. 87, Im TIhbalgraben, Weide 0 28) Am Scindacker , O O 29 308. Am Röth, Wiese 0 30) Die Mühlwiesen, Weide Q 31) Die Mühlwiesen, Wiese 0 32) G, Im Klingelhauk, Weide 1 33) H, Im Hauk, Aer

34) do, Weide

39) do, s

36) . Im Gellenarsch, Wiese

37) . Im Geisaer Hauk, Weide

38) 2, do. Aker

39) do. Weide

0 3 20 60 1 0 1 0 0 40) J. Auf der Aue, Wiese 0 4 0 6 0

09 78 03 90 82 49 OT S7 05 97 35 08 26 95 80 74 08 32

40) K. Auf der Eller, Weide 42) . Im mittleren Moßbach, Weide 43) L. . Am Kummcr, Holzung 44) 70. Im hintern Motzbach, Holzung 0 11 85 49). 124, Sm Gartenbaut Ï 3 57 98 erhoben worden sind, die beantragte Gintragung desselben in das Grundbuch von Soisdorf als Eigen- thum der Gemeinde Soisdorf unter Ausschließung Dritter mit ihren etwaigen Ansprüchen verfügt. Eiterfeld, am 15. Dezember 1883. Königliches Amtsgericht. (gez.) Wanke. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber : Claus.

[1735]

Mi 341. S U S.

gegen

Stephan Schäfer von Laudenbach, wegen Körperverletzung.

In Anwendung der 88. 332 f. f. der St. P. O wird das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des zur Zeit unbekannt wo abwesenden Angeklagten Stephan Schäfer von Laudenbach Amt Wein- heim mit Beschlag belegt.

gez. Bassermann. Rupv. Mannheim, den 7. Januar 1884. Großherzoglih Badisches' Landgcricht Mannheim. Strafkammer I. Ausgefertigt : Die Gerichts\chreiberei : Mehler.

Kamm.

Redacteur: Riedel. Beritt -

Verlag der Expedition (Kess\el.) Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließliß Börsen-Beilage).

A E t R P Es ps M E E E A A e E EN A2 2E, eau E No 2 Ph V R O B P r E

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Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 11. Januar

1884,

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Nichtamfkliches.

Veeußen. Berlin, 11. Januar. Jm wetteren Verlaufe der gestrigen (22.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Entwurfs einer Landgüter-Ordnung für die Pro- vinz Shlesien fortgeseßt. --

Der Abg. Letocha erklärte sich mit dem vorliegenden Ge- sezentwurfe vollkommen einverstanden. Derselbe sei ihm sehr \ympathish. Denn die Verhältnisse in Schlesien seien wirk- lih recht traurige. Subhastationen und Parzellirungen seien dort an der Tagesordnung. Jm Regierungsbezirk Dppeln hätten im Jahre 1850 20 847 Grundsiücke bestanden, davon seien bis 1880 1806 vershwunden. Nah den Aus- führungen im Herrenhause hätten in den leßten 10 Fahren in Stlesien 15 315 Subhastationen stattgesunden, da- von seien 1857 auf den größeren Grundbesiß entfallen. Recht traurig s\childerten die eingeforderten Berichte dcr landwirth- \chastlihen Vereine die Verhältnisse in Schlesien. Jm Kreise Lubliniß z. B. seien von 1879—81 150 Grundstücke zur Sub- hastation gekommen, im Kreise Pleß von 1875-——79 172; dort werde dem starken Ausgedinge oder dem Auszug die Schuld gegeben. Jn einzelnen Theilen sei der Bauer ganz sporadish geworden, der Grundbesiß sei dort pulverisirt. Fm Namen der oberschlesishen Grundbesißer begrüße er den Entwurf mit Freuden. j

Der Abg. Simon (Fraustadt) erklärte sich Namens der Fortschrittspartei gegen die Vorlage. Seine politishen Freunde könnten die Bedürfnißsrage für ein solches Gesey nicht aner- fennen; sie hielten die Grundstücksvertheilung für eine normale, sür eine volkswirthschaftlih rihtige. Sie könn- ten auch nicht zugeben, - daß eine übermäßige Zer- splitterung des Grundbesißes stattgefunden, und eben so wenig anerkennen, daß in Folge der Erbtheilung der Grundbesiß erheblich zersplittert worden. Es lasse sich iht leugnen, daß durch dieses hier vorgeschlagene Verfahren ein Theil der jeßigen Anerben zu Tagelöhnern herabgedrückt, und das Proletariat dadurch vermehrt werde. Die bedenk- lihste Seite der Sache aber sei, daß der Zwist in die Familie hineingetragen werde, der noch an Schärfe zunehmen müsse, wenn dem Besißer das Recht zustehe, seine Wirthschast in der Qöserolle zu jeder Zell losen zu lasen. Jn der That würden die Konservativen durch diesen Geseßz- entwurf ihren wahren Zweck nicht erreichen, dazu müßten sie unter Verleugnung der ganzen Agrargeseßgezung den Bauer wieder an die Scholle festnageln das sei die eigentliche hinter den Kulissen spielende Absicht. Möge der Gejeßgeber doch den Grundsaß beherzigen, daß der Grundbesiß eine Waare sci, wie jede andere, auf die der Saß „von Goties Gnaden“ \{chwerlich Anwendung finden dürfe.

Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschaft, Do- mänen und Forsten, Dr. Lucius, das Wort:

Meine Herren! Die punzipielle Seite ticser Vorlage ift bei der Berathung über die westfälishe Landgüterordnung nach allen Seiten ers{chöpfend diskutirt worden und meines Erachtens auch präjudiziell für diese Vorlage entschieden worden. Nachdem man dort sich dahin entschieden hat, daß das Institut einer besonderen Intestatordnung in diesem Sinne nicht für die Provinz Westfalen einzuführen fei, stand es folgerichtig fest, daß das für die übrigen Provinzen in derselben auch entschieden sei. Die Regierung hat also lediglich den damals deim Antrage des westfälishen Landtags gegenüber eingenommenen Standpunkt festgehalten, daß sie soweit, wie es bereits durch das hannövershe Gese geschehen war, in derselben Weise auch Fürsorge treffe für die ungetheilte Vererbung tes ländlichen großen und kleinen Grundbesißes. Ganz wie jetzt, so hat auch damals das Obergericht in Hamm sich gegen den Gesetzentwurf der Regierung, welcher die Landgüterrolle der Regierung will, ausgesprochen, es tritt also auch in dieser Beziehung durchaus kein Novum hervor, das nach irgend einer Seite hin befremden könnte. Die Königliche Stzats- regierung hat den Standpunkt eingenommen, daß sie, indem sie die Tendenz theilt, die sich ausspricht - für die Konservirung des länd- lien mittleren Grundbesißes, daß sie dem entgegenkommen will, soweit sie irgend kann. Sie hat sich von diesen Maß- nahmen nicht abhalten lassen, durch die entgegenstehenden Gutachten der Obergerichte damals wie jeßt. Ich kann es dem Herrn Justiz- Minister nur Dank wissen, daß er diesem Gutachten gegenüber, die gewiß ein großes Gewicht grade in seinem Ressort haben müssen, daß er troßdem geglaubt hat, den Wünschen der ländlichen Bevölkerung nach dieser Richtung hin entgegenkommen zu müssen, wie es damals geschehen ist, und wie es jeßt für die Provinz Schlesien auh geschieht. Die gleichartige geseßliche Regelung haben wir inztvischen vereinbart für Westfalen, für Lauenburg, für die Provinz Brandenburg, und \{blagen dies auch jeßt vor für die Provinz Schlesien. Genau wie es für Westfalen gelegen hat, liegt es au in anderer Beziehung mit der gegenwärtigen Vorlage; es haben sich alle die Übrigen Instanzen zu Gunsten der Landgüterrolle ausgesprochen, es hat der Provinzial-Landtag mit allen gegen eine Stimme sich zu Gunsten dieser Institution ausgesprochen, es haben die betheiligten Regierungen sich in demselben Sinne ausgesprochen, es hat sich der Provinzialaus\{chuß in demselben Sinne ausgesprochen. Auch ist das Gutachten, welches bereits citirt worden ist, von dem Justiz-Rath Schneider, keineswegs eine laue Befürwortung dieses Instituts, son- dern wie ich durch ein Citat aus seiner Rede im Provinzial-Landtage ausführen könnte, sogar eine sehr lebhafte, warme Befürwortung.

Die Regierung thut also hier weiter nichts, als daß sie dem Wunsche des Provinzial-Landtages entgegenkommt in gleicher Weise wie in anderen Provinzen geschehen und ich kann deshalb auch meiner- seits, ohne noch wiederholt auf die prinzipielle Seite dieser Frage ein- zugehen, dem hohen Hause nur anempfehlen, diese Vorlagen mit dem gleihen Wohlwollen wie die frühere Vorlage zu behandeln und daß Sie auch dieser Ihre Bestätigung nicht versagen mögen. :

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, selbst auf die Gefahr hin, vom Abg. Simon als ein an der agrarischen Krankheit Leidender betrachtet zu werden, müsse er die Vor- lage nah seiner innersten Ueberzeugung aufs Lebhasfteste befürworten. Für ein Staatswesen sei der Besiß eines kräftigen Bauernstandes eine Kardinalfrage, und leider scheine es, als ob in den alten preußishen Provinzen unter der Herrschaft des Landrechts die Theilung des Grundbesißes bis zu minimalen Größen einen ershreckenden Umfang erreicht habe, und als ob selbst die Anschauungen eines großen Theils der Bevölkerung in dieser Beziehung {hon #o ver- ändert seien, daß es shwer sein werde, auf die rihtigen altdeuts hen Grundsäße zurückzukommen. Er habe bedauert, daß bezüglih Westfalens dem ursprünglichen

Antrage nickcht entsprochen sei, dort habe man zur Erhaltung des Grundbesißes viel gründlicher vorgehen wollen, und zwar nicht etwa in Anschung der Großgrundbesißer, ün Gegentheil auf Veranlafsung der eigentlichen bäuerlichen Bevölkerung, die wisse, worauf es ankomme! Er seinerseits hätte gewünscht, daß man auch in Hannover den Wünschen der bäuerlichen Bevölkerung noh weiter entgegengekommen wäre. Er habe in Hannover nohch nicht gehört, daß ein Besißer seinen Hof wieder aus der Nolle hätte ftreihen lassen. Die ganze Misère in Frankreich habe seinen Grund in der Puloverisirung des Grundeigenthums, und wenn nicht ein Einhalt gethan werde, werde man auch in Deutschland sehr bald dahin kommen. Die Vershuldung des Grundbesißes liege zum großen Theile in dexr gleihen Erbtheilung. Den Aus- führungen des Abg. Meyer gegenüber betone er, daß hier am allerwenigsten das manchesterliche laisser aller am Plate sei. Was die Vorlage wolle, sei das Minimum des Erforderlichen; er mache indeß daraus der Staatsregierung keinen Vorwurf, daß sie niht mehr geboten habe, der Justiz- Minister habe vielmehr einen großartigen Standpunkt der engherzigen Auffassung der altländishen Juristen gegenüber eingenommen, die am Landreht mit seincr demokratischen Grundlage hingen. Wenn in Schlesien alle Regierungsbehör- den und der Landtag für den Entwurf seien, so ständen fie den Dingen eben näher, als die Richter hinter ihren Tischen. Was der Entwurf enthalte, sei nur die Befugniß für den Grundbesißer, in der einfachsten und billigsten Form ein Testament zu mahen. Eintragung wie Löschung erfolgten ganz nah freier Entschließung des Landmanns, des Grund- besißers, ohne Kosten, ohne Stempel, aber die Gegner des Ge- seßes schienen den Stempel behalten zu wollen. Endlich könne man selbst nah der Eintragung noch durch Kodizill von den geseßz- lichen Bestimmungen abweichende Anordnungen treffen, Alles ohne Kosten, während diese doch z3. B. bei Fideikommissen niht unerheblich seien. Hoffentlich werde auch bald den hannöverschen Großgrundbesitern ein gleicher Vortheil gewährt. Diejenigen, die gegen das Gecseß angingen, wollten eben die absolute Theilbarkeit des Grundbesißes; er werde für das Gese stimmen in der Hoffnung, daß, wenn in der Bevöl- kerung eben durch die Wirkungen dieses Geseßes konservativere Gesinnungen sih wieder zur Geltung gebracht haben würden, noch festere Bestimmungen bezüglih der Erbfolge getroffen würden. Das Gesetz sei von eminenter sozialer Bedeutung und er bitte um Annahme dieses Geseßes nah gründlicher Kom- missionsberathung.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Persönlich bemerkte der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa, der Abg. Dr, Meyer habe ihm imputirt, er ver- stände wohl unter einer gewissenlosen Agitation jede, die sich gegen seine politishe Ueberzeugung richte. Das sei nicht der Fall; eine offene und ehrlihe Agitation vertrage er sehr gern. Er verstehe unter einer gewissenlosen Agitation die- jenige, welche wider besseres Wissen dein Gegnkêx Dinge unter- schiebe, an die derselbe niht gedacht have.

Der Abg. Parrisius bedauerte, nah dem Schluß der Dis- fussion auf die Provokation des Abg. Dr. Windthorst sachlich niht mehr erwidern zu können, und verwahrte sih gegen den wider ihn erhobenen Vorwurf der Unkenntniß der einshlä- gigen Verhältnisse.

Die Vorlage wurde darauf nach einer kurzen Replik des Abg. Dr. Windthorst einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Darauf trat das Haus in die erste Berathung des Ent- wurfs einer Fagdordnung. Derselbe ist aus dem Herren- hause mit mannigfachen Aenderungen des Regierungsentwurfs beim Abgeordnetenhause eingegangen. Diese Aenderungen beziehen sih hauptsächlih auf die Sonntagsjagd, den TFagd- schein, die Schonzeit und die Größe des Jagdterrains.

Jn der General-Diskussion bemertte der Abg. Dr. Frei- herr von Schorlemer-Alst, er habe, wenn erx das von der Staatsregierung dem Hause vorgelegte Material überschaue, den Eindruck erhalten, daß das Haus es in der gegebenen Zeit nicht werde bewältigen können. Dann sei er auhch, obwohl er das Bemühen und die gute Absicht des Ministers anerkenne, der Ansicht, daß dieser Entwurf niht Geseg werden werde. Er glaube nämlich, daß die Vorlage, wie sie vom Herrenhause zurücgekommen sei, hier niht zur Annahme gelangen werde, ebenso wie sie in der Form, welche ihr das Abgeordneten- haus voraussichllih geben werde, s{hwerlih vom Herrenhause angenommen werden dürfte, Als einziger Punkt der Vereinbarung würde eine kleine Erhöhung des Fagdschein- preises übrig bleiben. Jm Uebrigen glaube er, daß der Wild- stand in Deutschland niht so ruinirt sei, wie vielfah ange- geben werde , derselbe sei vielmehr recht gut , ja es sei konstatirt, daß derselbe in diesen Fahren sogar weit besser gewesen sei, als in früheren Jahren. Fn spezielle Details möchte er weiter niht eingehen, aber doch noch einige Kar- dinalpunkte berühren. Die vorliegende Materie sei äußerst {wer zu behandeln, weil nämlich die „Passion“ dabei eine Rolle Ipiele. Wo die Passion des Jägers in Betracht komme, da trete auch eine ganz andere Anshauung in den Vordergrund, als die, welche der Grundbesißer in erster Linie zu vertreten habe. Er könne sih nun daß man in Rücksiht auf die obwaltenden großen Unterschiede und divergirenden Jnteressen besser gethan hätte, dem Hause ein Geseg vorzulegen, das alle die Punkte ent- halte, welhe sich leiht durch die ganze Monarchie hindurch gleihmäßig reguliren ließen, und daß man alle anderen Punkte der Provinzial-Geseßgebung vorbehalten hätte. Die Landesvertretung habe die Pflicht, die Jnteressen des Wild- standes mit denen des Grundbesißes in Einklang zu bringen. Das alte Geseg habe 30 Jahre lang existirt, man habe sih daran gewöhnt und es werde vielfah gesagt, daß es am Bcsten gewesen wäre, dies alte Geseß zu konserviren. FJeden- falls dürfte an der Bestimmung, daß das Jagdoreht an den eigenen Grund und Bodengebunden sei, also an eine Bestimmung, welche ein prinzipielles Recht enthalte, nichts geändert werden. Es fönnte sih also nur um die Ausübung des Jagdre(hts handeln, und es sei selbstverständlih, daß nicht jeder auf feinem Stückchen Land schießen dürfe, da das den Wildstand

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\chwer der Ansicht verschließen,’

ruiniren und lebensgefährlich für das Publikum sein würde. Man müsse ader au an der im Geseß von 1850 fesigeseßten Minimalgrenze eines Besißes von 300 Morgen für das Recht zur Ausübung der Jagd festhalten ; denn das sei nun ein seit 30 Jahren in die Gewohnheit übergegangenes Recht. Die Besitzer dieser Minimalflähe seien einmal in das Recht der Jagdausübung eingetreten; es sei ihr gutes Eigenthum: und dasselbe jeßt verändern, heiße eine große Anzahl Fagd- berechtigter aus ihrem eigenthümlihen Recht hinaus: werfen, oder einen unter allen Umständen unzulässigen Nechts- bruch herbeiführen. Eine Abänderung in diesem Punkt mache für ihn das ganze Geseß unannehmbar. Die fernere Bestim- mung des Gesezes von 1850, daß Grundstücke unter 300 Morgen, die einen isfolirten Hof ganz oder thzilweise um- gäben, durch den Besißer von der Ausübung der Jagd aus- geschlossen werden könnten, involvire ebenfalls nur ein natür- liches Recht des Besißers. Er meine, das Aus\{lußrecht müsse im bisherigen Umfange bestehen bleiben, {on deshalb, weil das Eigenthumsrecht höher stehe, als das Jnteresse cines guten Wildstandes. Daß nach dem neuen Gescß die bestehenden Jagdpachtverträge am 1. April des auf die Verkündung fol- genden Jahres außer Kraft treten sollten, halte er für absolut unzulässig. Es wäre das ein ganz unstatthafter Eingriff in das Privatrecht, welcher auch- zaßllofe- Unzuträglichkeiten und Prozesse im Gefolge haben würde. Er erinnere nur an den Fall, wo eine Gemeinde ihre Jagd etwa an eine aus- ländische Jagdgesellschaft verpachtet und das Pachtgeld bereits empfangen habe. Was den Wildschaden betreffe, so fei er grundfsäßlih der Meinung, daß, wer sih einen s{önen Wilt- stand halten wolle, auch dafür den entsprehenden Wildschaden bezahlen könne. Allerdings sei die Frage nicht leiht zu regeln, befonders bei folhem Wild, welhes wié das Shwarz- wild, niht Stammmwild sei. Jedenfalls bedürfe die Frage der eingehendsten Prüfung, da gerade die ärwere Bevölkerung vom Wildschaden am meisten betroffen werde. Die im Ent- wurf vorgeshlagenen Schußmaßregeln gegen Wildschaden seien viel energischer, als die bestehenden, und könnten eventuell recht ersprießlich wirken. Die Verpachtung der Jagd durch Meist- gebot, wie sie vorgeschlagen sei, halte er im Allgemeinen sür richtig: die vorgeschlagene Vertheilung des Jagdpachtgeldes sei aber mangelhast und bedürfe noch der kommiffarishen Prüfung. Die jeßige Gebühr für den Jagdschein von 3 M. sei allerdings viel zu niedrig; indeß dürften 10 oder 15 # statt der vor- geschlagenen 20 A genügen, Die Bestimmungen des Ent- wurfs über das Tödten von Hunden und Kaßen seien zum Theil nußlos; auch manche Strafbestimmungen zu milde. Ohne die durh das Herrenhaus in den Entwurf aufge- nommene Sonntagsruhe wäre das Gesey für ihn ebenfalls unannehmbar. Er verwerse die Sonntagsjäger in ihren ver- \chiedensten Kategorien sammt und sonders. Er wünsche, daß die Vorlage möglichst gründlich in einer Kommission von 21 Mitgliedern geprüft werde, da die Regierung jedenfalls bean- rec dürjse, die Meinung des Hauses über die Vorlage zu ören.

Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, er habe sih ursprüng- lih gegen die Vorlage einschreiben lassen, weil er den Grund- prinzipien in fast ausnahmsloser Uebereinstimmung mit seinen Parteigenossen nicht zustimmen könne, aber er glaube, es sei gut, die Neugierde der linken Seite über die Stellung der Konservativen sobald als möglih zu befriedigen, und darum habe er sich umschreiben lassen, denn seine Partei sei ja nicht prinzipiell gegen ein Jagdgeseß, sondern sie wolle nur die Ver- föhnung der Gegensäße im FJnteresse des Grundbesißes. (Lachen links.) Es sei ihm außerordentlih angenehm, daß die Linke über die Worte „Jnteresse des Grundbesißes“ lache. Auch: dex Abg. Parrisius vertrete allerdings nicht die Fnteressen des Grundbesißes, ausgenommen in Eisenah. Die konser- vative Partei erkenne damit die Nothwendigkeit einer Aenderung des bestehenden YJagdgeseße2 von 1850 an. Dur gerichtliche Jnterpretation dieses Geseßes sei das Jagd- gebiet nicht geshlossen auf 300 Morgen, sondern als Konglo- merat von 10 bis 12 Morgen statuirt, Das sei ein großer Uebelstand. Ein weiterer sei die gerihtlihe Entscheidung, w0o- nach die Ortsgemzinden in den östlichen Provinzen bei Ab- \hluß der Jagdpachtverträge einstimmig sein müßten. Bet Differenzen über die Jagdverpahtung zwischen dem Schulzen und den Schöffen sei die Aufsichtsbehörde gezwungen, den einen widersprehenden Theil zu hören und ihn im Wege des Diszi- plinarverfahrens anzuhalten, den Jagdpachtvertrag zu unter- schreiben, wenn seine Gründe nicht stihhaltig seien. Sonst würde fein Vertrag zu Stande kommen. Da nun die Leute sich lieber aus dem Ante disziplinarisch entfernen ließen, als den Vertrag zu unterschreiben, so könne die Jagd wegen des Widerspruches eines Schöffen 1—11/2 Jahre unverpachtet bleiben. Ebenso unhaltbar sei die völlige Souveränität der Ortsbehörde dar- über, ob sie öffentlich oder freihändig verpachten, und welcen Pachtschilling sie fordern wolle. Die öffentlichen meistbieten- den Verpachtungen, welche dieses Geseß vorschlage, seien allerdings ein zweischneidiges Schwert. Vielleicht ließe fich ein Mittelweg zwischen dem früheren und dem jeßigen Geseße herstellen. Ein fernerer Uebelstand sei die Billigkeit des Jagdscheins, wodur die Jagdleidenschast sich auch kleiner Leute, wie Tagelöhner, Hausbesißer auf Kosten ihrer Wirth- chast und ihrer Gesundheit in bedauerliher Weise bemächtigt habe. So wünschenswerth also eine Aenderung des bisherigen Gesetzes sei, so lasse sich doch niht verkennen, daß der Minister weniger als Landwirthschafts- denn als Forstwirth- \chafts-Minister an die Vorlage gegangen sei. Fn den meisten Punkten stimme er (Redner) mit dem Abg. von Schorlemer überein. Die Abschließung des Jagdgebietes auf 300 Morgen billige er, warum habe man aber 400 Morgen daraus ge- macht? Unter den 300 Morgen Besißenden befänden sich alle diejenigen selbständigen Gutsbefißer, die ein ursprüngliches Jagdreht au auf fremdem Boden hätten, ferner 4000 bäuer- liche Besizer, Gegen die ersteren würde es ein Rechtsbruch sein, den Jagdbezirk auf 400 Morgen zu erhöhen, gegen die leßteren ein Eingriff in ihre landwirthshastlihen Jnteressen. Auch die Einführung des sogenannten Jagdvorstandes anstatt des bisherigen Abstimmungsmodus für Schulz und Schöffen sei keine glüdlihe Neuerung. Denn der zFFagdvorstand würdes