1884 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

als aus Jnteressenkreisen Hervorgegangen, nicht das öffent: | nähre und au s\olche, welche direkt als mens{chliche Nah- f werden. Dieselben Einwürfe, die heute nach versbiedenen Richtungen } daß, wenn für Gemeindebezirke es gilt, daß aub Fei einem minderen ordnungêprovinzen ja Selbstverwaltungskörper sind, von denen also ] dürfen, daß so die Lage doch im Laube nit ist, als ob gaitze Rudel Areal als 300 Morgen und bei mangelndem Zusammenkange jeder | nicht angenommen werden kann, daß sie die Aufsicht in ucangemessener | von Wild si überall berumtrieben und die bäuerlichen Fluren ver-

liche, sondern das reine nackte Zagdinteresse wahrnehmen. | rung dienten, jeder Landwirth aber werde auch zu- | bier ausgesprohen worden find, find ähnlid aub damals geäußert ; O D ! 1 iht angen z f e worden. Auch damals hat man gesagt, warum wird diese Materie Gemeindebezirk einen gemeinschaftlihen Jagdbezirk bilde, daß dieselbe | Weise ausüben werden. Ich glaube also, es ist das Richtige: als aü- | nihteten und die Landwirthschaften oufs tiefste schbädigten. Es gehört

Es gebe Besißer, welche die Hälfte des Grundbesißes estehen, daß die unrationellste Fleishproduktion diejeni h M Zas l | E M CHT x L M Í Vi L n im Pte eira E e „A BEE Jagdvorstand E fei bei “velder das betreffende "Theer "pre rigdimtias a nicht provinziell entschieden geregelt? Ja, meine Herren, das hieße Analogie au zutreffend sein müßte für die Gutsbezirke. Das if ] gemeiae Regel öffentliches Angebot und Zuschlaa an den Meitzdieten- aud zu mcizem Ressort, die Wilds{chadenklagen in leßter Instanz zu E S A a C : L S 4 e * Mot s E do binter das zurückgehen, was wir bereits an einheitlicber gesetz- aber wiederum dur ein Erkenntniß des Ober-Tribunals verneint, | den hinzustellen, aber dabei den Vervoaltunasbtehörden au einen ge- | entsbeiden und zu prüfen, und da kann i sagen, daß jedenfalls di nah Belieben verfahren fönnen. Man jollte „Me Jagd nährung habe, nit wo vielleiht auf einen Centner in Fleish | licher Regelung auf diesem Gebiet haben. Der jeßige Gesetzentwurf so daß also thatsäblich auf denjenigen Gutsbezirken, welhe unter | wissen Spielraum zu geben, in gewissen Fällen die Verpachtung fr;i- | Sache immer mit großer Hafueiamie ae L CCLE verpahtung also ruhig in den Handen der Gemeindebehörden umgesebten Grafes 2. etwa 10 Centner vertrampelt würden. {ließt fich lediglib an die bestehenden Zustände an. Er enthält i 300 Morgen groß sind, oder denen der räumlihe Zusammenhang bei | händig stattfinden zu lassen. : : behandelt worden ist. h Sch fann fo xstatiren daß es niens lassen, aber den Zusaß machen, daß fie üver die Verpahtung | Von einer ökono nishen Bedeutung im Sinne des Netto- | gewissermaßen den Extrakt der verschiedenen Jagdordnungen, die in : größerem Areal auf ihren einzelnen detachirten Parzellen thatsäclich Das ift der Punkt, an den ih auch anknüpfen möchte, um die f Provinzen giebt, wo nidt eine einzige Klage über Wilde nah Mehrheit abstimmen könnten, was sie gegenwärtig niht | ertrages der Jagd könne also nicht die Nede sein, er müße | der Monarchie geltend sind, und er subt fie zu revidiren und die Jagd ruhen müßte bei_ einer strengeren Handhabung des Jagd- | Bcdenken zu beseiticen, die sowohl von Hrn. von Schorlemer-Alft | schaden hbierhergelangt is Fa den letten zwei Fahren sind im können. Es mödte hier das sächsishe Jagdgesez einen Aus- | vielmehr - nah wie vor behaupten, daß das Wild | unifizicen nah den Richtungen hin, wo fich Mängel herausgestellt, 5 geseße8, wie es dur das Ober-Tribunal interpretirt ist. Ich glaube, | wie von Hrn. von Rauchaupt bervorgehoben sind, nämlih da- | Ganzen, im Vorjahre 1s Klagen über stattgehabten Wildschaden an weg bieten, wo Verpachtung unter allen Umständen öffent- | auf Kosten der Landwirthshast und auf Kosten | oder wo sie sich bewährt haben. Jch zweifle, daß eine pro- y daß diese Punkte bei den allein {on die Revisionsbedürftigkeit des | gegen, daß die sämmtlihen bestehenden Jagdpachtverträge mit | die Centralstelle gelangt, im lezten Jahre sind es 20,« und diese lich sein müsse, wo aber die Aufsichtsbehörde einschreiten könne, | solher Gewähse ernährt werte, die zu anderen Zwecken vinziell verschiedene Regelung eine leichtere Aufgabe gewesen wäre. h bestehenden Gesetzes darthun. : : . einem bestimmten Datum _ aufhören sollen. Jh \chicke voraus, ftammen allerdings größtentheils aus Regierungsbezirken mit ber- wenn das öffentlihe Jnteresse verleßt werde. Denn manchmal | gebaut würden, als zur Weide sür das Wild zu dienen Diese Frage mußte A0 die Verwaltung ja nothwendiger- f Und wenn ih nun fortfahre in den Punkten, in denen cine ] dieselbe Bestimmung hat sich in dem Gescß von 1850 befunden, gigem, bewaldetem Terrain, welches viel Wild beherbergt.

s T Be Ÿ R I-U ; E ‘T Nas * } weise vorlegen, ob es nicht einfaher wäre, eine Novelle zu E Revisionsbedürftigkeit hervorgetreten ist, so ist ein weiterer Punkt der, | sie hat {ch6 au in dem hannöversben Geseß von 1859 befunden. Es wird sicher immer gelingen, {on mit den ietigen Bef verpachte eine Behörde ganz gegen die Fntercssen der Jagdinter- | Auch mit der ökonomishen Bedeutung der Vorlage & tg E E Le S | Ea E E L ne a S E E E QUG [ARNLOLL] Sees. 29 vesunt Der er geltngen, ?Gon mit den jeßigen Bestim- E t A, S A F e 2 x E + : N machen zu jeden der bestehenden verschiedenen Jagdpolizeigesetze z daß die Zahl der Jäger eine übergroße geworden ist. Das | Sie befindet \sich darum dort wie hier, weil in jedem dieser Geseße | mungen und in erhöhtem Maße künftia, wenn sie eine weitere Er- efsenten. Deshalb brauche man nit gleich an öffentliche HWangS- sei es niht weit her; das Wild werde im Wesent- | oder einen einheitlichen Entwurf für die Monarchie. Also um nur E wird hervorgerufen und begünstigt einmal durch die enorm | eine veränderte Jagdbezirksbildung vorausgeseßt wurde. Nun ist es gänzung finden, berechtigten Klagen Abhülfe zu {afen ‘Also ih verpahtung zu denten. Erkomme nun zum Fagdschein. Es gebe | lihen auf Kosten der Landwirthschaft ernährt, thue auch | von einem Jagdpolizeigefeß zu spreben, das für den größten Theil i niedrigen Jagdsceingebühren und zweitens durch die Formen, in | do klar, daß man die Dur(führung dieses Gesetzes, die Bildung | würde glauben die Regierung rêdedle and in diesem Punkte dies ja Personen, welche man durch den Preis von der Jagd aus- den jungen Bäumen vielen Schaden. Die Negierung habe | der Monarchie geltend ift, das vom 7. März 1850, so würde ja das E welchen die Verpachtung geschieht. Die Löschung des preußischen | ter ncuen Jagdbezirke, in eine unabsehbare Zukunft vertagen würde, | Frage so, wie sie gegenwärtig geregelt werden E ger e af a ließen werde, und man habe einen Preis von 10 M für | selbst anerkannt, daß unter dem bestehenden Gesch der Wildstand | keine besonders \{wierige Aufgabe gewesen sein, die 4 bis 5 Haupt- y Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd in der ganzen | wenn man nicht einen Zeitpunkt einführen würde, in dem die neue | künftigen Regelung zu präjudiziren. C Ea angemessen gehalten, dagegen möchte er der Ansicht zustimmen, | si nit nur erhalten, sondern auch „erfreulih“ vermehrt habe. punkie in eine Novelle zusammenzufassen und damit also für den Monarcie und in dieser großen Monarchie wird für die Löschung Ordnung plaßtzgreifen müßte. Das wird dann allerdings der Punkt Meine Herren! Ich glaube, damit die wesentli{sten Mängel

2c CTT, »; L M E . - Ee . e E c M o S F o 2 G - M G dis S e , - o - e , , G 9,9 größten Theil der Monarchie, der bereits cin einheitlices Geset: hat, E des Jagdscheines weviger bezahlt, als in den meisten kleinen Staaten, | sein, wo obne daß es nöthig wäre meines Erachtens besondere | des bestehenden Jagdpolizeigesezes fFritisirt zu haben und be-

daß man in wohlhabenden Gegenden eine weitere Erhöhung | Man habe fogar einen idealen Grund für die Vorlage ange: E Cre u L 6 L y 12 y 1a Ì V gestatte Der Erlös aus den Faadieinen fließe in die Kreis- führt. Jn dem Kommissionsbericht des Getrenhauses, beiße es Remedur zu scaffen. Dasselbe meine ih aber würde dann auch noth- i die kaum den Umfang einer preußishen Provinz, unter Umständen | Ucbergangsbestimmungen in das Gese hineinzuscßen wo \{on der | halte mir weiticre Einzelheiten für den weiteren Verlauf Gi S, 15 Lia E E, a T, br id 2 dle i bie : E E S EPLI wendig fein für die übrigen bestehenden Jagdgesetze, für das han- ; den eines preußischen Kreises haben. Im Königreich Sachsen | §. 31 des Entwurfs die genügende Handhabe geben würde, um für | der Diskussion vor. Für jeßt mödte ih glauben, nur no& auf ci mmunalkasse, und wenn er von seinem Kreise reden folle, | sehr poetish, es handle sich hier darum, die ideale Seite des novershe Gesetz, für das fkurhessishe. Sider wurden bei der Dis- y / ; or. H gl m ck glauben, noch auf einen

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ck 5 4. Cr heinachi 0 f 5 Ny io ol, 5 R. of 199 241,2 x a V A 2 r “R E ar m. e L = : L e würde, wenn dur eine Erhöhung auf 20 F die Zahl | cchten und rechten Betriebes des Waidwerks zu fördern, | kussion über drei solcher Novellen und wir haben sie versuhs- J E S L Citi sind S A mbtlide, dek eo R. t j e S ja je Bee n Mais Ee o sdbina e Bange 1a E MN, er Scheine auf 500 reduzirt würde, sich immerhin eine Ein- | welches ein Gewinn sei an Gemüthsfrishe, Ausdauer, Geistes- | weise ausgearbeitet alle dieselben Streitpunkte, die bei dem Ver- } und in Oesterrei sind es noch bedeutend höhere Summen dung der Jagdbezirke nit ciner Beanstandung ausgeseßt sind einfa acfuitian das dis: dofeiieGe S ebildet E ahme von 10 000 Æ ergeben. Wenn er nun den Kreis- | gegenwart und Entschlossenheit, Stärkung des Natursinnes | such einer einheitlichen Regelung dieser Materie uns Schwierigkeiten für beshränfte Bezirke. Genug, ih glaube ohne Widerspru be- | dur Prolongation bestätigt werden. Jch glaube, daß dieser Punkt die Interessen der Jagdinteressenten zu vertreten habe. Gr hat darauf eputirten vorschlagen würde, anstatt einer Erhöhung | und der Geselligkeit. Die Jagd sei eine Gymnastik und ver- | maden, ganz genau in demselben Maße mehrfach hervorgetreten sein. j haupten zu können, daß ein ! ähnlih niedriger Jagdschein überhaupt | mag er weiter in der Kommission erörtert werden , kcine8wegs ein hingewiesen, daß der jeßige gesetzliche zustand “wona die Ortsbebörde

Deshalb ift die Königliche Staatsregierung {hon vor 4, 5 Jahren | nicht existirt, wie bei uns. Von Haus aus ift er zu niedrig gegriffen | solcher ist, der zu Schwierigkeiten Veranlassung geben müßte. diese Aufgabe hat, genügend sei. Nun halte i diese Frage für disfutabel,

u machen, fo glaube er faum, daß sie zweifelhaft | Warum ziehe man dann aber nicht die Konsequenz, diese zu Le, Entschluß gekommen, daß eine einheitlihe Jagdordnung ein y gewejen, „Wenn wir thn jeßt erhöhen, so geschieht nur das, daß ein | Die Frage des Wildschadenersatzes „nohmals ausführlich zu er- | und ih meine, die Erfahrungen, die man mit der Form der jetzigen sein würden. Die Abgabe für den Jagdshein sei | wohlthätigen Wirkungen der Jagd einem möglichst großen gefebgeberisches Bedürfniß und also demgemäß zu befriedigen set. z früheres Bersäumniß nageholt wird. Jch meine, der Hinweis, den | örtern, wird, glaube ich, kaum nöthig fein. Ich seße voraus, daß | Verpäbtungen gemacht hat, lassen es doc niht unbedenklich erscheinen, ( 1s DreD Vie einzelnen Punkte, auf die ih naher einzugehen haben werde, auch der Herr Vorredner gegeben hat, als ob es si hier wiederum | Diejenigen, die si für die Materie interessiren, die Motive gelesen | beim jeßigen Zustande zu bleiken, Aber, meine Herren, der Vor-

Stände | haben urd den Verhandlungen. des Herrenhauses gefolgt find. Es ist | {lag der Königlichen Staatêregierung entfernt ih auch gar nit in

1 d r Grund- und Gebäudesteuer den Jagdschein theurer | mittle einen Krastzuwahs der Völker germanisGer Race. 0 |

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m E, gef DuguMenter E in Bezug e QELN E T zugänglich A as machen? Er Wle | find nit in demselben Maße, wie ih es zugestebe, in dem Geltungs- j um eine Erweiterung des Privilegs der besitzender Gesundheit a E E I auf den Ge dveutel. Meh rv E U 0 ry P aalsekretär Stephan au seinen Post- bereich der verschiedenen Jagdgeseßze flagrant. Und demgemäß sind : handelte, den sollte man bei dieser untergeordneten An- | dies jedenfalls eine der bestrittensten und hwierigsten Materien, und | übermäßiger Weise von dem, was Hr. von Raubhaupt für richtig ZBild)chadens geve exr deim Abg. von Schorlemer Recht, D setretären Gelegenheit verschaffen wolle, in der Nacheiferung | auch in dem jeßigen Entwurf gerade die Bestimmungen mit, die sich i gelegenheit wirklib aus dem Gefehte lassen. Wenn Sie | einfach den Jagdberehtigten für den Schaden ersaßpflichtig zu machen, | hält. Auch nach der unveränderten Vorlage ‘der Regierung soll ia es ein Mißstand el, wenn in Hessen UnD Hannover dieje I der Passion ihres großen Chefs jederzeit auf die aao U | 5. D. im bannöverschen JIagdgesetz bewährt haben, vorbildlih gewesen cinfah die Steigerung der Geldwerthe seit 30. Jahr:-n nehmen, | ift ein sehr nahbeliegender Ausweg, aber einer, der der Gerechtigkeit | der Ortsvorsteher geborenes Mitalied des Jagdvo standes Tein, „E Frage geseßlih geregelt sei und in Alt-Preußen niht. Jn | gehen. Die Erhöhung des Jagdscheingeldes komme im Grunde für den jeßt vorliegenden Entwurf. Sie sind großentheils von da wird man sagen, daß {hon nah dieser Seite hin ein: angemessene | keineëwegs entspriht. Jch erinnere sie einfach an die Thatsache der | sollen seine Bäisitzer, die jetigen Söffen, ‘vou ‘den Saa zenossen dieser Beziehung müsse eine Ausgleihung stattfinden, wenn | genommen nur den wohlhabenden Klassen zu Gute. Graf von der mit übernommen, weil lle fih dort in der Praxis bewährt haben. Steigerung an si vollkommen gere{tfertigt war, ganz abgesehen von | Konfiguration unserer Lande8sgrenzen. In der Regel hat ja Stand- | gewählt werden. Es handelt ih hier um tie Vertretung von es auch Schwierigkeiten mahe. Für ihn und feine Freunde | Schulenburg-Beetendorf habe im Herrenhause ja ganz offen Wenn also eincrfeits die Königliche Staatsregierung es für richtig den anderen Leatenêwerthen Rücksichten. Im Uebrigen ift die Aus- | wild, Rothwild, Shwarzwild, Damwild, was hier nur in Betracht | Interessen der Grundbesitzer und daß diese Interessenten berechtigt sein seien die Anpaltungsparagraphen unannehmbar ohne ein | cingestanden, daß die Tendenz des Gesetzes sei bên hévors gehalten hat, die Materie einheitlich für die ganze Monarchie zu übung der: Jagd allerdings doch ein gewisser Luxus für die be- kommt, in Dickungen, in großen Forsten, welche verschiedenen Staaten | sollen, durch ihre Wabl ich die Vorstände zu bilden, die nach ihrer S T ; v E e Q N S E s E ce, - E R Le regeln, fo hat sie doch zuglei auch sich der Einsiht nit verschlossen fißenden Klassen, und ist keineëwegs ein angeborenes Menschenrech ebóren, seinen A thalt vebselt sehr weit hi eilenwei Meinuna_am. besten bre Stellen wokrimokman e 5 ZWildschadengeseb, und daß für seine Partei der sogenannte | zugten Klassen der Gesellshast die Ausübung der Jagd zu | daß es troudem eine zanze Rebe pee Punkten giebt, die üg: Liebes ale alis a Ult I ca E E ip dirt dard E Fue- und a E gf ven gr s e Ren walrgnnebanes barnnbgen,. Ii C Ag 2 s EN E E E L R D lern e 0 Daß es rosdem elne ganz e n e evt, di gs | ed 1 velleres ag ge (ar ! 9 -TEIDE ‘chd Stur- und Landesgrenzen. Wenn lit ja au n3Þ% der unveränderten Vorlage es keine8weas aus8ae- An}tandsparagraph unannehmbar sei, brauche er aud) nict erst erhalten oder zu erleihtern. Der Graf von der Schulenburg- lich aus einer einheitliben Regelung ausgeschieden werden können, wenn wir die Ausübung der Jagd auffassen, wie sie | Sie den Jagdbere{htigten für diesen von möglicher Weise ausländi- \dtofen, das die S E g ha M pot t g zu sagen. Aus diesen Thatsachen könne man entnehmen, daß seine ist, | {em Wild angerichteten Schaden verantwortlih machen, so ift das | Lande wenigstens zumeist identis{ sind mit den Gemeindemitgliedern,

zu l E 1 1 n, daß seil Zeeßendorf wolle die Bauernaristokratie auf die Jagd gehen | ja. ausgeschbicden werden müssen, wenn man die Schwierig jz übrigens immer in Deutschland aufgefaßt worden Partei den an den Wäldern gelegenen Grundbesiß auf alle Weise | lassen, die nictaristokratischen Bauern aber niht. Wenn die | keiten einer einheitlihen Regelung nicht noch über Gebühr i als Ausfluß des Grundeigenthums, so folgt daraus | zwar cine Lösung der Frage, eine gerechte Lösung ist es jedo nit. | denn cin Jeder hat ja in der Regel cin mehr oder weniger großes hüten wolle. Es gebe viele Gemeinden, die gar keinen | Linke eine solche Zwietracht in die grundbesißzenden Klassen hin- erhöhen will. Zu diefer Kategorie von Bestimmungen gehören gerade gewiß noch nit, daß jeder, auch der Besißer der kleinsten Parzelle | Ebenso der Hinweis auf die Hegung eincs übermäßigen Wildstandes | Stück Land. hat alfo einzurcden in der Gemeindeversammlung Pächter finden würden, wenn sie ihm Verpflichtungen bezüg: | eintragen wolle, wie würde die Rechte das übel nehmen, Die | die Bestimmungen über Wildfcäden und die über die Nichtausübung : zur Jagdausübung berechtigt ist. J glaube, das hieße Eulen nah | alle diese einzelnen Fragen rufen die alten Kontroversen hervor, die | oder in der Jagdgenossenversammlung also ist es völlig zulässig, li des Wildschadens auferlegten; deshalb würde ein Wild- | Nichteinführung des Schadenersazes sei im Entwurf juristis oder Ausübung der Jagd am Sonntag. Das sind Punkte, die bereits j Athen tragen, wenn man alle diese Punkte hervorheben wollte, welche | in der eins{lagenden Literatur bis zur Erscöpfung bchandelt sind. | die bisherizen Schöffen künftig aud als die neuen Jagdshöffen zu schadengeseß eine große Beruhigung für diese Gemeinden sein. | sehr hön motivirt, das helfe aber dem Grundbesißer unge- provinziell verschieden geregelt find, und die Königliche Staate- . offenkundig sind. Nach dem Gange, den die Geseßzgebung in allen | Ib habe in dieser Beziehung mich bei Behandlung der Vorlage | wählen und cs würde also, ohne daß die vom Herrenhause beliebte Er möchte die rigorosejten Bestimmungen gegen den Wild- | heuer wenig. Entweder der Bauer habe das Necht, das Wild O ist der Meinung, daß es nicht zweckmäßig ist, diese Bestim- zivilifirten Ländern genommen hat, ist es fo gewesen, daß die Jagd- wesentlich au ein bei den Akten befindlihes Gutachten gestützt, welches von | Ergänzung hinzukommt, diese Frage {on vollkommen gelöst sein. schaden treffen Bezüglich der Sonntagsjagd könne er für | todtzuschießen oder nicht, dann müßten ibn Diejeni x t: mungen, die in den verschiedenen Provinzen eristiren und zur Be- nußung von der Jagdau€übung getrennt ift. So ist es bei uns in | dem Referenten des deutschen Civilgefeßbucbes, von dem Geheim-Rath Ih will bei ter vorgerückten Stunde mich auf diese Bemer- oîno Moyï T daf Son! a 8 nie F die Jagd | schädiage! s lche das Mili todt N C R i: CIEITISEN EN - anftandung und zur Unzufriedenheit keinen Anlaß gegeben haben, auch Preußen feit länger denn 50 Jahren, und von diesem Boden geht die | Johow, über diese Frage ausgearbeitet ist. Er kommt nach einer | kungen beschränken und fann meinerseits nur mit der Hoffnung seine Person nur sagen, daß er Sonntags nie auf die Jag 1MadIgen, Tele DaS ZiL0 lodl]chiepen. Dhne Ersaß für den | in diesem Geseßentwurf hineinzuzichen. Ih glaube deshalb, gerade i: Vorlage in keiner Weise ab. Der Vorschlag des Hrn. Abg. von Raue | kritischen historischen Abhandlung über diese Frage zu dem Resultat, | ließen, daß wir über diese ret \{chwierige Materie zu die jedenfalls in das Gebiet des Privatrets | einer Verständigung gelangen möten. Jedenfalls aber, glaube

gegangen sei, und es auch troy des Wortlauts des neuen Wildschaden würde ein solches Gescß nie und nimmer so, wie das au im anderen Hause gesehen ist, Scitens der König- haupt, daß man den Jagdschein verschieden normiren konnte in verschiedenen | daß es cine Frage sei, 8 Geseßes nicht thun werde. / Er wolle damit sagen, | die Zustimmung der Landesvertretung finden. lien Staatsregierung darauf aufmerksam machen zu müssen, daß, Kreisen, halte ih für vollkommen unmöglih. Dann würde mit | gehört, die niht in dem Rahmen einer Jagdordnung zu lösen ist, | ih, muß ih mich und die Königliche Staatsregierung davor D809 fue Un des Berboles n diesem Geseß Hierauf nahm der Minister für Landwirtbschaft Doms wenn man ein cinheitliches Gesetz haben will, man das au auf j Nothwendigkeit daraus folgen, daß der Jagdschcin immer nur in den | wenn sie überhaupt gelöst werden soll, fondern in dem Rahmen eines | verwahren und diese Absicht ift ja auch in den Aeußerungen in nicht bedurft hätte. Er werde diesen Bestimmungen _H N ) D nister sUr Landwirthschaft, Domä- diejenigen Gesichtspunkte, auf die Grandsäße beschränken soll, die Kreisen gültig sein könnte, wo er gelöst ist. Und ich glaube nicht, | besonderen Geseßes, Ich meine, wenn von juristish so kompetenter | diesem Hause nicht hervorgetreten daß diese Materie dilatorish zustimmen und hoffe daß mannigfahe Spezialwünsche nen und Forsten, Dr, LUCcius, das Wort: nothwendig einheitlih geregelt werden müssen, und daß man wieder daß man es in das arbiträre Ermessen der Kreise seßen kann, in | Seite, wie es in diesem Fall gesehen ist ic erinnere ferner an | behandeit werde. Ic glaube, die Regierung hat ein Necht, nachdem Mis sie das Centrum habe ih noch in der Kommission wer: H Die Polemik des Herrn Vorredners hat si viel mehr gegen die | umgekehrt da, wo eine provinzielle Verschiedenhcit ex!stirt, ; einem solhen Punkte cine Verschiedenheit zu etabliren. Jch bin also | andere hervorragende Rechtslehrer: Gerber, Beseler, Holtzendorf, | lange Klagen über die bestehenden Zustände in den gesetzgebenden

ie Ne das Cc _haU Os DEY d : gee ] Beschlüsse des Herrenhauses als wie gegen die Regierungsvorlage ge- | die zu Klagen keinen Anlaß gegeben hat, dieses Gebiet der Meinung, es mag über die Höhe der Jagscheingebühr gestritten | Roscher, Sönberg Lektere sind mehr Nationalökonomen also Versammlungen geäußert sind, daß ihre Vorlage eingehend und ta- D berüsihtigen lassen. ZET Aufhebung sämmtlicher «Jagd» richtet. Es ist nit meines Amtes, die Beschlüsse des Herrenhauses | unberührt lassen möge. Ic bin überzeugt, baß in der Kommission, : werden, aber es ist jedenfalls eine gleihmäßige Negelung derselben | die Literatur über diese Materie ist einig in der Anerkennung der gemäß geprü}t wird und daß e eine aare in e E E Pachtverträge werde seine Bartei unter feinen Umständen ZU- | bier zu vertreten, besonders insoweit nicht, als wie sie gegen den leb- | wie das ja von verschiedenen Seitey bereits beantragt ist und meines j vorzunehmen, und es kann eia solcher Punkt nicht den Vesllüssen | Schwierigkeiten der Frage. Darum, meine ich, hat die | Landtages darüber bekommen, wie man sich tie gesetzliche Regelung stimmen, sondern nur în dem Umfange, wo he mit den gejeß- | haften und „entschiedenen Widerspruch Seitens der Vertreter der | Erachtens bei einer so umfassenden \{chwierigen Materie auch voll- h dcr Kreistage überlassen werden. Staatsregierung richtig gehandelt, daß se diefen Punkt | zur Abstellung der Mißstände denkt. Also das Ergebniß erwarte ih lichen Bestimmungen in Kollision kämen. Er glaube mit Königlichen Regierung gefaßt sind. Das glaube ih aber doch den kommen selbstverständlich ist, daß eine Kommissionsberathung statt- i Eine weitere Schwierigkeit, die ih bei der Handhabung des be- nicht berührt hat, daß sie sagt, wir wolin es in dieser | jedenfalls von diescr Session, mag nun die Vorlage Gescß werden diesen seinen Ausführungen in bündigster Form allen jenen Abwesenden und somit aub dem Herrenhause schuldig zu sein, hier zu | finde, ih bin überzeugt, daß man bei diejer Diékussion finden | stehenden Jagdpolizeigeseßes ergab, liegt in der Form der Verpah- | Beziehung bei dem bestehenden Zustand lassen, wir wollen diese | oder niht, daß wir sicher einen weiteren Schritt darin vorwärts Verdächtigungen seiner Partei in den gegnerishen Flugblät- tionen, L N folche Auffassung, wie sie der Herr Abgeordnete | wird, daß die Borlage der Königlichen Staatsregierung in den meisten tung. Es ift etne Thatsache, daß die Gemeindebehörden in sehr vielen | Frage einer künftigen geseßlichen Regelung vorbe- | kommen, um die Regelung der Angelegenheit einem befriedigenden Ab- tern widerlegt zu haben, daß seine Partei nur für den Groß- | bier bekämpft hat, als ob es sich dort um eine Schädigung des | Punkten das Richtige gctroffen hat. Ich glaube nicht, daß in dieser &âllen die Ausübung der Jagd unter der Hand verpachten, und | halten, außer Zusammenhang mit einem Jagd- | schlusse entgegen zu führen.

N al 3 ) , 112204 TUV en roß fl G db 8 d Mißbre c e N r 9 L x ; T7 ; ; ; r : r : ; grundbesiß Partei nähme. Gerave seine Partci wolle, daß etnen Srunddesißes und Vitßbrauh des Jagdrechtes zu dessen Un- | Behauptung eine Art von Veberbebung oder Selbstlob liegt, denn unter einer Form verpachten, die dem Betreffenden, dem | Polizeigeseß, was an und für sh ja stets gecignet die Ge- Nach Annahme eines Vertagungsantrages bemerkte d

G i E 40 n i E SV unsten handele daß diese Anschau! N f diese Vorl L t i ige R l ilt i Bali j V 4K ¿v tve Mas ; C G Sabel for arauf bi A me Cines Derlagungêanirages vemertle der der Kleinbes cht geschädigt würde. Se tei sei soweit | 2 / / diele «nschauungen nicht im rlage tf nicht fowohl das Produkt meiner eigenen der Zuschlag ertheilt ist, es ermöglicht, ja zur Pflicht macht, | müther in Bewegung zu seßen. Jh muß dabei ferner darauf hin- Abg. V A Builid: bat es S E Anbä can A _ge) E E fi e e Herrenhause hervorgetreten sind. Allerdings ist im Herren- Arbeit, meine Vorgänger haben daran glei{falls gearbeitet, sie Erlaubnißscheine auszustellen, so daß die Ausübung der Jagd | weisen, daß ja die Vorlage den bere{tigten Klagen über Wildschaden f u Ml n D, i gs B R S gesagt V Ex pi bri el, day le auc) den Leinen länd: | hause „vielleicht ein erhöhtes, „ein größeres Interesse an der | ist gewissermaßen das Produkt einer Arbeit, welhe durch 10 bis durch die ganze Einwohnerschaft geschieht zum Nachtheil der | in jenen Provinzen, wo Wildschaden niht vergütet wird doch | 0, Er jet nur ats Gall, E E eihstagsa geordneter lichen Besißer in jeder Weise hüten wolle. guten Jagdpflege hervorgetreten, “daß aber Ansichten ver Unbilligkeii | 15 Jahre betrieben ist, und ich glaube, sie wird in allen Jagdpflege und zum Nachtheil der ökonomischen Verhältnisse der Ein- | in sehr wesentlichem Grade abzuhelfen sich bestrebt; daß dur die | in Eisenach gewesen. Diese neue Anzapfung des Abg. von Rauch-

haupt schreibe sih wahrscheinlih aus den Aeußerungen der

Der Abg. Dirichlet bemerkte, als er den größten Theil | nach dieser Richtung hin, wie Begünstigung der Jagd unter Shä- | wesentlihen Bestimmungen die Probe ciner cingehenden Prüfung zelnen, die die Jagd üben. Es wäre doch auch ferner der Gesichts- | &. 5 bis 68 wenn ic nit irre den Aufsichtsbehörden die jeßt } 9 ? | l der konservativen Redner auf der Rednerliste gegen die Vor- digung des kleinen Grundbesitzers dort hervorgetreten seien, kann in aushalten. Daß dabei in cinem oder dem anderen Punkte cine Ver- Ÿ punkt hervorzuheben, daß jeder Grundbesitzer au ein Interesse und | son vorhandene Befugniß, Jagd-Erlaubnißscheine auszutheilen, damit Norddeutschen Allgemeinen Zeitung her. Jm Uebrigen könne lage verzeihnet gefunden habe, habe er sich gedacht, es sei dieser Weise sicher nicht behauptet werben, besserungéfähigkeit vorko:nmen kann, will ih gewiß nicht bestreiten ; z das Recht hat, daß auch die Jagdnußzung zu seinem Besten fruktifizirt | der einzelne Besitzer sich vor Wildschaden \chüße, daß diese Befugniß | er sh nur wundern, daß die Herren auf der Rechten ihre

oh ei : ck die bevorstehende Net 8. Der Herr Abgeordnete hat dann weiter im Eingang seiner Red a, ih kann sogar sagen, daß i us einigen Aeußerungen währen E vird. Ich bin der Ueberze ) »e ie Vorlage i ) weitere Ergänzt ind iese Befugniß ergänzt wird da- | Führer im Herrenhause. die Herre Mirk Hraf doch eine wunderbare Sache um die bevorstehende Neichstags- „erl V L l ler i gang | Nlede | 1a, 1 L 0 gen, ih aus einigen Aeußerungen während 5 wir I bin der Ucberzeugung, daß, wenn man die Borlage in | noch weitere Ergänzung findet, daß diese Befugniß ergänzt wird da Führer im Herrenhause, die Herren von Mirbach, Graf von wahl. Auch er glaube, daß das Gese in dieser Session nit zu (N A E der Einbringung der Vorlage in | der heutigen Verhandlung vielleicht einige Gesichtspunkte gewonnen dieser Beziehung prüfen wird, man zu keinem anderen Resultat | dur, daß polizeilihe Jagden abgehalten werden können durch ge- | der Schulenburg u. A. über Weihnachten ganz vergessen Stande kommen werde. Ob aber der Abg. von Rauchhaupt wenn Grage gee in n E en Hinweis gab, als ob wesentlich Wahl- habe, die bei ciner Kommissionsberathung zur Verständigung führen i Tommen wird, als daß man als allgemeine Regel die Aus- | eignete Jäger, daß ferner in Bezug auf das \cädlibste Wild obgleich hätten, und sie jeßt im Stich ließen. Die Herren von der das Geseh mit kleinen Aenderungen fu: na d “Reichsta 8- rüdsihten bei der e andlung dieser Materie in diesem Hause mit- werden. j j bietung durch öffentliches Meistgebot und den Zuschlag an den | auch dieses {ädliche Wild als Waldgärtner seine Meriten hat in Be- Nen sei lo Über Weiht Ats Ga Sifenaer ' Das eses mil Leinen Zenderungen Turz nah der Reichstags- | spielen würden und vielleiht auch anderwärts, Meine Herren! Jch Meine Herren ! Wel es sind die Punkte, in denen das bestehende y Meistbietenden vorschreibt ich sage als Regel; \chon tie |} zug auf das Schwarzwild ausdrücklih noch ein besonderer Paragraph | Feten eten aljo Uber betynachten wahre Eisenacher ge Jession wieder eingebracht werde, noch denselben Standpunkt meine gerade umgekehrt, die Einbringung der Vorlage zu dieser Zeit | Jagdpolizeigeseß dcr Remedur; der Abhülfe bedarf? Das sind fol- Vorlage ergiebt ja die Latitüde, daß Verpachtungen unter | aufgenommen ist, den bere{tigten Klagen Abhülfe zu \{bafen. Ich worden. ¡ Æ j E einnehmen werde, sei ihm bei der sonstigen Haltung des Abg. beweist, daß wenigstens die Königliche Staatsregierung der Meinung | gende: Erstens der fühlbare Mangel, daß die Jagdbezirckébildung eine f der Hand stattfinden können unter gewissen Verhältnissen und | glaube aber auch bei dieser Gelegenheit, gerade wie id aub im Hierauf vertagte sih das Haus um 41/, Uhr auf Freitag von Nauchhaupt, zumal in der Selbstverwaltungsfrage, schr | ist, daß sie niht etwas Ueberflüssiges thut, daß sie nur cine Pflicht } ungenügende, unbefriedigende is. IchG {iebe die Frage, ‘ob cin unter Mitwirkung der Aufisihtsbehörden, die hier in den Kreis- | Herrenhause Veranlassung gehabt habe zu thun, darauf hinweisen zu | 11 Uhr.

zweifelhaft. Da aber das Gesez nicht zu Stande | zu erfüllen glaubt, eine Materie, die seit 30 Jahren und länger streitig | Areal von 300 Morgen die Grenze zur selbständigen Ausübung j gewesen ift, jeßt zu einem endgültigen Auêtrag zu bringen. Daß dieser | des Jagdrects bilden folle, bei Seite als eine rein nebensäclice ; R (A S T EPEE E "i S S S N E E N I E E R de

tomme, so sollte Das Haus dasselbe überhaupt jen A 4 was M I E S D R C R: I MIS I T E R A I R O L S O K D A T-Z T M eETE E n TTTDr nze men azn a 2E 4 A A _ t Pi 4 7 v 4 - J P 1d I Q {wier 1 t "V1 2e É 4: ? L 7 , " . Mm L S d 0 e x, f f : __ . N en gültige Uustrag ein | wieriger ift, er möglicher eise weitschweifige | das Wichtige ist die Voraussetßzun s râumlichen Zusammen- ; ® & dia e E E U bur Gee Hy Mie Verhandlungen erfordern wird, darüber kann si gewiß Niemand we- | hanges des Jagdkezirks, I E daß das O A Areal M , S O ( M Æ A 5 IYGS LYLEt CNLYUE AILBES du VEIELTIYEN, niger Täuschungen hingeben als der Nessort-Minister, dessen Aufgabe | für selbständige und für gemeinschaftlibe Jagdbezirke das gleiche sei. Insera e für den Deutshen Reichs- und Königl. & p + Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „Znvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

ß die (H oj )2H0r 1 (7 it a ON Na N 7 q 1s Œ.K S , è 74 [Lt ' D 4 letn 14) e | j i ge! Ihteden, brau etnen Zusaß zu dem be- | hat in der That nach den gefallenen Aeußerungen den Anschein | verschieden regeln kann; es würden diese Gegensäte, deren Ausgleich register nimmt au: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe nund Untersnchungs-Sachen. 5, Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Grosshandel. & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

E T S P à F

stehenden, aber kein neues Geseß zu machen. Man habe für | das muß ih auch den Herren, die von der anderen Seite gesprochen | son in diesem hohen Hause {wierig ist, im Provinzial-Landtag i

h i É R N 2 S N D N A; A ge1prod / l )en Dauje 1 g ift, im Provinzial-Landtag in e : den: Entwurf zunächst angeführt, daß die Relhtsgleichheit im L a8 „ob die Regierung gewissermaßen das Bedürf- | ganz derselben Schärfe, ja vielleibt in erhöhtem Maße hervortreten. | des Deulschen O a. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren preußischen Staate hergestellt werden müsse. So lange man | niß geseßgeberischer Aktion fühlte. Meines Wissens ist das in keiner | Die Verschiedenheit der Grundbesißverhältnisse innerhalb derselben Prenßishen Staats-Anzeigers: Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. | 7. Literarische Anzeigen, Aunoucen - Bureaux.

O: k «S E ; T R E Me E E E E h R N s as Ps Ferd Ï S indeß die Regelung des Wildschadenersaßes aus dem Gesetze S der Da 20 my das ablehnen Seitens der Königlichen Provinz ist vielfach gerade so verschieden, wie zwischen den verschiede- Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr, 32. 4. Verloosung , Amortisation, Zinszahlung | 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- Slaalsregierung, 1h muß es ablehnen für meine Person als Ressort- | nen Provinzen der Monarchie. Ich meine nur die Provinz Sachsen, M L u, 8. w. von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten, beilage, a

Unbekannte dritte Betheiligte werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Eatschädigungs8gelder spätestens im fraglichen Termi1e anzumelden, und zwar unter dem Nechtsnachtheile des Ausschlusses mit denselben und der Zahlung jener Gelder an den Karrenführer Heinrich Müller zu Schlewecke und den Brinksitzer Wilhelm Bo daselbst oder deren gerichtlichen De- position.

forilasse, sei es mit dieser Unifizirung doch eine sehr zweifel- | gl o vi Ñ N G, r S N S Er E E S 4 N hafte Sache Was zunächst dke Unifizirung betreffe, so gebe | gaben, vaÿ_ i _ in der That nid das Beruf ugo mde Auf | die, in ihrem altmärkishen Theile die Grundbesiuverhältnie des F =—_—_—_———————————— —_— —— ____ es für die Geseßgebung andere, noch viel wichtigere Materien, gesetzgeberishe Regelung gewissermaßen ohne zwingende Gründe i und Erfurt E A ‘vesliden Bath wis ere M 2 Subhaftationen, Nufgebote, Vor- welder im Jahre 1870 von Breslau nah sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder 3. B, der Selbstverwaltung, mit denen sie sih zu beschäftigen | meinem Ressort muthwillig in Angriff zu nehmen. : Hessen, am Rhein bis zur Fransiben Ta sind | Ich ; ladungen u. dergl, c N E Hl, C e L 1883 2 A hätte. Aber was helfe hier selbst die Unifizirung, wenn man Jch darf doch daran erinnern und die Motive führen das ja | meine also, daß man in dieser Beziehung an irgend einer Zahl [1733 Aufgebot, E D U Le Amtsgerichtssekretär N Ten aa vhtas 13 Sigeenbex 1883 eine jo wesentlihe Frage wie die des Wildschadens { ausführliher aus daß hon kurz nach dem Erlaß des Jagdpolizei- | festzuhalten hat, und ih habe auch im Herrenhause bei der Berathung j Auf Antrag des Peter Zahn in Uffhofen und | ? e Chriitbuea als Ties der SDore-Men- versehenen, am 29, November 1883 hieselbst wieder aus der Unifizirung auss{ließe, Wenn man zur Er- | gesebes von 1850 die Klagen und Bedenken über gewisse Bestimmun- | über diesen Punkt daraus gar kein Hehl gemacht, daß mir die Er- j Genossen werden alle Diejenigen, welche Ansprüche delsohn, und deren nächste Verwandte, publicirten Testaments, wie auch den dem Antrag- klärung dieser Sache sage, man wolle nicht in das Privat- | n ganz landläufig gewesen sind, daß 3, £4 Mal Seitens der | höhung des Areals eine nebensächliche Frage ist, dagegen der räum- auf die nastehend bezeichneten, in dem Grundbuche Rebecca, verehelihte Marcus Jfsaacsohn zu steller als Testamentsvollstrecker ertheilten Befug- recht so tief eingreifen, so werde jeder Jurist zugeben Königlichen Staatsregierung unter Zustimmung und auf Provokation | liche Zusammenhang die Hauptsache. Ich gestehe vollkommen zu: ein der Gemeinde Uffhofen noch nicht eingetragenen G E s E nissen, insbesondere der Umschreibungsbefugniß daß in diesem Gesetz so viel Eingriffe in das P init a / } der Häuser des Landtags diese Materie geseßgeberisch in Angriff ge- | Zustand, der seit 30 und seit 50 Jahren in einem großen Theile der j Grundstücke erheben zu können glauben, unter dem Vaulige: verebelidte Levin Makowski, zu desselben widersprechen wollen Veinit augen Harzburg, den 22. Dezember 1883. amen daß es ait ¿n Ein ne s t rect VOT: } nommen worden ist durch Einbringung von Vorlagen, ohne daß sie | Monarchie bestanden hat, am Rhein seit 1830 und in den übrigen i Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersißung zur 5 ‘Chriftburc E S las solche Mae nas Widersprüche spätestens Herzogliches Arntsgericht. E auf etnen Eingriff mehr niht ankomme. | zum Abschluß gekommen wäre. In den früheren Jahren ist fast | Provinzen seit 1850, der also länger als ein Menscenalter bestan! A Anmeldung ihrer Ansprüche spätestens in dem hier- 0 : 5 E L : 4 Thielemann. Auch Unterlagen für die Gefährdung der öffentlihen Ord- | kaum eine Sessio ; g gs | T e per ‘lo \ünger als ein Menschenalter bestanden it besti r E R i / Barbe, verehelichte Salomon Guth, zu Chrift- in dem auf T H E U Eile Did ung Jen ckTd: | kaum eine Session vergangen, wo nit von der einen oder anderen | hat, hat Anspruch auf Geltung und Berücksichtigung. 7 mit bestimmten Aufgebotstermin von burg ( Donnerstag, 28. Februar 1884, i E E S iherheit beizubringen, sei nit gelungen. Es sei | Seite hier aus diesem Hause die Frage gestellt wäre, wie ist es denn Aber das wird doch Niemand in Abrede stellen, daß der jeßige : Donnerstag, den 20. März 1884, Jacob Mendelsohn zu Deutsch-Eylau 10 Uhr V.-M,, [1729] - Urtheils-Anuszzu da mitgetheilt, daß es vorgekommen sei, daß ein Schuß über | mit dem Erlaß Etner allgemeinen Jagdordnung. Darauf ist jedeêmal | Zustand in Bezug auf die Jagdbezirksbildung eigentli ein unhalt- s Vormittags 9 Uhr, Rale, verwiltwete Samulewikß ebendaselbst, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeineten Dur re{tskräftiges Urtheil der Ersten Civilkammer die Grenze hinausgegangen sei. Das könne auch in den L Seiten des Regierungstisches das Bedürfniß der geseßgeberishen | barer ist und wenn er nit zu mehr und bäufigeren Schwierigkeiten Ñ vor dem unterzeichneten Amtsgerichte aufgefordert. Z Bertiba verwittwete Frenzel u Christburg Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 11, | des Kaiserl. Landgerichts zu Meß vom 21.November1883 größten Enklaven vorkommen, das liege in der Eigenthüm- Regelung anerkannt worden, es sind aber immer wieder Momente | führt, so ist es meines Erachtens ein gutes Zeugniß für den loyalen ; Die Grundstücke sind au8weislih des in dem auf E sämmtlih vertreten dur den Rechts- anzumelden und zwar Auswärtige unter Be- | wurde die zwischen den Eheleuten Heinrich West- lichkeit der Schußwaffen. Auch könne er niht zugestehen, 1 V aiatai die den endgültigen Abschluß verzögert und ver- On ee Us sowohl wie auch für die Geschicklichkeit H Le b E des E eVifes anwalt Dr. Porsh zu Breslau, i steUung eines hiesigen Zustellung8bevollmächtigten phaelinger, ale A E as Le G Hedwig daß von den vielen Unglücksfällen neun Zehntel am Sonn- E a E i a und das Wohlwollen der Aufsichtsbehörden, solche Schwierigkeiten 4 folg zur Jinsich? offen egenden Dteyorieses | ¡u 2) dur die Ehefrau des August Hoberg, Marie, bei Strafe des Aus\chlusses. Larish, zu Met wohnhaft, bestehende Che für auf- tag vorgekommen seien, denn Sonnta ien : Ih, persönl befinde mich in der Stellung, daß ih beim An- | gütlich zu überwinden. : : N olgende: geborene Madeß:ky, zu Breslau. / Hamburg, den 4. Januar 1884. gelöst erklärt und dem Beklagten tie Kosten zur ß g / g elten | tritt meines Amtes die Materie wie manche andere vorfand, die d z Raucbhauvt Recht Gemarkung Uffhofen z Last gelegt Leute auf dem Felde, Was die ökonomische Bedeutung der | geseßgeberishen Negelung bedurften. Die Borarbeiten vétätg auf i Ua fen d ae I O in Eitenttnis . Zu Flur 11. Rr. 60, 61, 686/10, 696/10, 70%/100, | ; P Verschollenen werden aufgefordert, spätestens D vi A A Ste, “Publizirt gemäß Ausf.-Ges. vom 8. Juli 1879 pl 2 H f 4 V I c 5 V +1 l 1 E ? , Ov , J h p P is 2 M "ma rig “e , r] e) Ha e S -_ S E 8 . E y In pas L g E E E E 2 Erhaltung eines angemessenen Wildstandes betreffe, so erfahre | 10 bis 15 Jahre zurück. Jn dieser Vorlage ist das Material | leßter Instanz des Ober-Verwaltungsgerihts ergangen ist, Ï 706/100, (1, 722/10, (3%/10, (200, (3%10,: (2986, äa 19. November 1884, Vormittags 11 Uhr, Zur EeateBigungs Meg, den 8. Januar 1884. uan, daß 12 000 000 Pfund Hasen-, Reh- und Wildshwein- | konzentrirt und gesichtet , welches sih gründet auf die Gutachten der | welches etwas konstatirt, was früher wohl Kontroverse gewesen, aber (10. ; im Ziwmer Nr. 10 part des hiesigen Amtsgerichts- Romberg, Dr. Der Landgerichts-Sekretär : braten zur Konsumtion gelangt seien und der jährliche Ertrag | sämmtlichen Provinzialregierungen und Ober-Präsidenten, die seit | schon seit vielen Jahren als Uebelstand anerkannt worden ist, daß ; Zu Slur III. Nr. 13992/100, 207, 208, 209, 210, gebäudes am Schweidnißer Stadtgraben 2/3, statt- Gerichts - Sekretär. Metzger. der agd si auf 6 Millionen belaufe. Aber es gehe mit dieser | 1872 darüber gehört worden sind, und diese weisen uns übereinflim- | nämlich jeder „Gemeindebezirk, gleichgültig, wie groß er fei, gleich- A s ; :c findenden Aufgebotstermine sih bei dem unterzeich- ; E C2 Summe in Bezug auf Nationalwohlstand ebenso, wie mit an- | Mend darauf hin, daß das jeßige Jagdpolizcigeseß an gewissen Män- | gültig, ob die einzelnen Parzellen einen räumlien Zusammenhang Gewann rechts am Geisterweg, an der Geister- | eten Gericht \hriftlich oder persönlih zu melden, S S [1694] ; A : deren Summen, welche die Nechte in das Konto des National- den ip die der Abhülfe bedürfen, und auf die ih später noch haben, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bildet. Jn dieser Be- mats zwischen den Bächen und an der Troßmühle. widrigenfalls sie werden für todt erllärt werden. L Durch Urtheile des hiesigen Gerichts vom 21. Des wohlstandes als Gewinn eintrage, ohne Nüsicht, ob diese C ia Ann malen, ; ; E A TiA hat ziehung hat also das Gefeß von 1850 eine große erhebliche Lücke. [Uzey, den 5. Januar On E, Breslau, den 31. Dezember 1883. Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der | zember 1883 ift folgende Urkunde: 6 Millionen si in rationellerer W if inen: TR Nun ist es ja ganz klar, es liegt hier der Fall ähnli wie da- | Wenn niht häufiger Klagen über diesen Punkt hervorgetreten find, Großh. Hessisches Amtsgericht. Königliches Amtsgericht. Forsten, ist Termin zur Auszahlung von Geldent- der obervormundschaftlib genehmigte Erbrezeß n “arne, BenEnnen euen. | mals vor vier Jahren bei der Berathung des Feld- und Forstpolizei- | so glaube ih, daß zum Theil bei der Bekämpfung auch das mit maß- Nehr, Oberamtsrichter. E ———— shädigungen für : vom 20/21. Januar 1841 und die gleibfalls | 1 obervormundschaftlih genehmigte Verhandlung

Wenn diese 6 Millionen nun auf Kosten einer Produktion er- | gesetzes, und die heutige Diskussion, besonders auch der Ei i ällen i i i S B L e : , L- } geleßeL, ) , belo ingang der- | gebend gewesen, daß man in solchen Fällen immer darauf hingewiesen 1681 Amtsgericht Hamburg. 1) dem Karrenführerhofe Nr. ass. 32 zu Stle- mund) N zielt würden, die vielleiht mit demselben Aufwande an Zeit | felben hat mich lebhaft an die damaligen Verhandlungen erinnert. hat, daß ja so wie so eine Neuregelung der Jagdverhältnisse in Aus- [1675 [ An) Antrag L: Sia Adolph Suhr, als wede und E A A 98. Mai i : E

H 4 Auf ebot. Testamentsvollstreer von Johann Anton 'Her- _2) dem Brinksitßerwesen Nr. ass. 24 daselbst E T August 1850 nebst Hypothekens&eing

maun Wilhelm, vertreten durch die Rechtsanwälte | zuständig gewesene und abgelöste Berechtigung auf aus vvelhem Dokument 600 Thlr. mütterli@e

und Arbeitskraft in Schweinefleisch, Schaffleisch 2c. 12 Millionen Auch damals hatte fih bei Einleitung der Diskussion nicht ein | siht genommen ist, und dieser dilatorishe Hinweis ist ein sehr be- erzielen könnte, so werde man ihm zugeben, daß es mit der oes für die Vorlage gemeldet, fondern nur Redner gegen die | quemer und hilft auch schr weit. Er hat über ein Menschenalter e Das Aufgebot nachbenannter Verschollener : dtonomischen Bedeutung des Wildstandes nicht weit her sei. orlage. Die Vorlage wurde damals in eine Kommission | geholfen, und ih kann zugeben, er würde auch wahrscheinlich noch H 1) der im Jahre 1832 zu Christburg geborenen | Dres. Stammann, Nolte und Schroeder, wird | Bezug forstzinsfreien Bauholzes zu Lasten der herr« ‘Srbegelder, und zwar: Auch das würden ihm selbst die passionirtester Jagdfreude zu- O + E QOUE dls begraben, sie ist aber wieder | einige Jahre weiter helfen. : e Dore Mendelsohn, welche in den 60er Jahren | ein Aufgebot dahin erlassen: \chaftlichen Forsten auf 900 Tblr. für Bertha Fließ, geb. 9, Sep- araus erstanden und nach drei Monaten iff sie zum Nun aber is nicht diescs die einzige Lücke in den n in Breslau gewohnt hat und mit einem gewissen daß Alle, welche an den Nathlaß des am Dienstag, 11. März 1884, tember 1831, tek, 006, d Diel 200 Thlr. für Israel Füeß, geo, 3, Dktober,

geben müssen, daß das Wild ziemlih dieselben Substanzen | Gesetz ; ; ; ; c : a t fs S ] E 11a „Seworden, was in der Praxis vortrefflich arbeitet. * Jb hoffe, Bestimmungen über die Bildung der Jagdbezirke, \son- 14 Koschatzki ; ewesen fein foll 12. November 1883 hieselbst verstorbenen g: Vgrmittags 9 Uhr 1s Nahrung zu sich nehme, womit man die Hauzthiere er- | daß wir die gleiche Erfahrung mit der jetzigen Vorlage hier machen 1 dern die Verwaltungsbehörden haben die Schlußfolgerung gezogen N 2) ded Taarncieiies AUAR B ebee "(Hobbero), hann ‘Auton Herminn Wilhel Erbe oder ! hier bestimmt, E G : 1835,

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