1884 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Seite des Herrenhauses stellen. Es sei do seit langen Jahren das erste Mal, daß die Rechte in dieser Weise Stel- lung gegen das Herrenhaus nehme. So lange aber, bis die Richtung der Rechten dieses Hauses auch im Herrenhause Boden gewonnen habe, möge die Rechte seiner (des Redners) Partei erlauben, wachsam und mißtrauish zu sein. Was den Entwurf anbelange, so habe geftern der Minister eine Parallele zwischen dem alten Waldpolizeigeseß und dem Entwurfe ge- zogen, er glaube aber, daß der Unterschied doch ein sehr großer sei. Denn das erstere sei der radikalste Eigenthums- {husß, das leßtere aber das Verbot des Gebrauches seines Eigenthums. Das Wild sei allerdings res nullius. Aber er meine, es handele sich hier darum, wer das Wild haben solle : der dem Wilde unfreiwillig Futter, oder der demselben während der Nacht Nuhestätte gebe. Es sei hier au von der Erzeugung des Wildes gesprohen worden. Er bedauere, da nicht folgen zu können, dazu sei er in der Descedenzlehre zu wenig Even Er sei der Ansicht der Fortschrittspartei und der Nationalliberalen wie auch des Kollegen Windt- horst, daß ohne Regelung der Wildschadenfrage das Ge- seß nicht durchzuführen sei. Es sei nun nah seiner Ansicht nöthig, daß jedes Geseß seine Schwierigkeiten habe, denn sonst würden zu viele Geseße gemacht werden. Wenn aber hier der Minister sage, die Sache könnte geregelt werden, wenn die Schwierigkeiten niht vorhanden wären, \o halte er das ein- fach für einen Euphemismus für: „Der Minister wolle nit !“ Der Ersaß müsse dem Eigenthümer gewährt werden, sein Eigen- thumsreht müsse ihm gewahrt bleiben. Er glaube, der gesunde Gedanke, aus welchem das Jagdwesen entstanden, bestehe darin, daß der Liensch sein Eigenthum vor den wilden Thieren shüßen wolle. Die gestrigen Ausführungen des Ministers über den Wild- schaden habe er, offen gestanden, niht recht verstanden. Es sollten im Ganzen nur 16—18 Beschwerdesälle vorgekommen fein. Das würde nur der Bezirksrath erfahren, niemals aber der Minifter. Ec nehme also an, daß er nur von den Pro- vinzen gesprochen habe, in denen ein Wildschadengeseß bestehe, daher gerade komme die geringe Anzahl der Reklamationen. Er komme nun auf die Jagdliebhaberei zu \prehen, von welcher vorher die Rede gewesen sei. Die Jagd solle in Kreise eingedrungen sein, welche ihre Zeit und Geld besser verwenden könnten, und nicht eigentlihe Berufsjäger seien. Wenn man aus diesem Grunde den Jagdscheinpreis erhöhe, so kränke man diese Leute noch um 17 mehr. Man spreche viel von dem idealen Gesichtspunkte. Er habe dafür auch lebhafte Empfindung, obgleich er noch nie die fürstlihe Freude und das männliche Verlangen verspürt habe, den blutigen Wolf und den reißenden Eber zu fällen. Die Race habe hierbei keinen Einfluß, denn der erste große Jäger sei ein Semit gewesen. Und wenn man jeßt darüber grübele, ob die FJagdliebhaberei besonders germanish sei, so müsse er zugestehen, daß man dieses, wie manches andere Gut, von den Semiten genommen habe. Die aristokratischen Herren befänden sich also dadurch in \{lehter Gesellschaft. Man schließe so manche Personen, namentlich Bauern, von diesem Jdealismus aus. Das möchte er verhindern, denn das sei das beste Mittel, daß sie richtige Liberale würden. Die Rechte wolle das Geseß amendiren, das sei gut; die Linke wolle es ablehnen, das sei besser. Ein „Glück auf!“ dürfe er den Konservativen niht zurufen, denn das wäre gegen jede Jägerart, darum rufe er denselben ein „Waidmannsheil“ zu! Seine (des Nebners) Partei werde sih für die Ablehnung aussprechen.

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte,

Abg. Meyer hake heute wieder behauptet, es hätte ih ledig- lih mit Rücksicht auf die nächsten Reihstagswahlen in dem Standpunkt seiner (des Redners) Partei zur Fagdordnung eine Wandlung vollzogen. Es thue ihm ungemein leid, daß seine Partei der Linken das Konzept so gründlich verdorben habe, wie es in der That geschehen sei. Die Linke könne es \sih aber gar nit denken, daß Andere eine Vorlage ohne Vorein-

enommenheit und objektiv prüfen, und dann das Resultat dieser

rüfung offen und ohne Furcht zur Geltung bringen könnten. Möge die Linke do vor ihrer eigenen Thür kehren und an die Mittel denken, die sie fortgeseßt anwende, um ihre Siße zu er- halten. Weil die Linke die Konservativen nicht sachlih be- kämpfen könne, und zwar deshalb niht, weil zu viel That- sachen hier und im Reichstag allzu laut gegen die Liberalen schreien würden, so beschränke sie sich fortgesezt formell darauf, theils hier, theils an, anderen Orten, die Konservativen da- dur zu diskreditiren, daß sie einen Gegensaß zwischen Groß- und Kleingrundbesiß künstlich konstruire und der konser- vativen Partei den unberehtigten Vorwurf made, sie vertrete nur die Jnteressen des Großgrundbesißzes und nicht die der Bauern. Solche abgestandenen kläglihen Mittel könnten nicht lange ziehen. Die Abgg. von Rauchhaupt und von Risselmann hätten zweifelsohne er- klärt, daß ihre Partei nit bereit sei, Bestimmungen in die Vorlage aufzunehmen zu Gunsten einzelner großer Jagd- besißer, die niht im öffentlichen Jnteresse nothwendig seien, und die geeignet wären, wohlerworbene oder historishe Rechte anzutasten, oder irgend einer Klasse von Personen das berech- tigte Vergnügen an der Jagd zu verkümmern. Der Abg. von Rauchhaupt habe keinen Zweifel darüber gelassen, daß es den Konservativen absolut fern liege, die kleinen Gemein- den und Fagdinteressenten zu Gunsten der Großgrundbesitzer zu schädigen, ja, daß sie eine Regulirung der Wiloschaden- frage versuchen wollten, so schwierig sie auch sei. Prüfe man objektiv die Vorlage in der Kommission, und wenn die Re- gierung mit Nachsiht den Wünschen des Hauses entzegen- komme, dann könne man auch diesmal zu einem befriedigen- den Resultate gelangen.

Der Abg. Dirichlet bemerkte, hon gestern habe der Abg. von Heydebrand von einer gewissenlofen Agitation gesprochen, welche darauf gerichtet sei, eine Verschiedenheit der Jnteressen zwischen Groß- und Kleingrundbesiß nahzuweisen. Da dieser Vorwurf sih bei der Berathung der Jagdordnung wiederholt habe, so glaube er, daß derselbe sih gegen die Majorität des Herrenhauses richte, die in dem vorliegenden Gesetze vor allen den Fnteressen des Großgrundbesißzes Nehnung getragen habe. Sehr gewundert habe er sih über den Abg. von Meyer, der mit Bezug auf ihn (den Redner) von einer unritterlichen Kampsweise gesprohen habe. Der Abg. von Meyer habe ausdrüdlih erklärt, daß er auf eine Antwort verzihte, wenn auch ihm der Vorwurf gemacht wer- den sollte, daß er bei seiner Rede Rücksicht auf die Reichstags- wahl genommen habe. Er (Redner) mache keinen Anspruch darauf, genau zu wissen, was ritterlih sei. Aber was den gewöhnlichen bürgerlihen Anstand betreffe, darüber könne er, soweit seine Person in Betracht komme, Niemand ein Urtheil einräumen. Der Abg. von Derßzen habe seine Ausführungen mit der Bemerkung begonnen, daß auf die freikonservative Partei seine Angriffe niht zuträfen. Troßdem habe der Abg. von Dergzen si recht eingehend mit denselben beschästigt, so daß er (Redner) annehmen müsse, daß doch der eine und der andere Vorwurf getroffen haben müsse. Der Abg. von Risselmann habe geglaubt, ihm (dem Redner) den Mangel an

nachdem der Abg. Meyer nicht, wie er ihn sich als harmlosen Waidmann vorgestellt habe, mit dem Pfeil und Bogen über Berg und Thal gezogen sei, sondern sogar einige Kugeln auf die Rechte geschossen habe, die nicht alle humoristishe Frei- kugeln gewesen seien, müsse er gegen seine ursprünglichen Ab-

ODriginalität vorwerfen zu müssen. Derselbe habe bemerkt, daß seine (des Redners) gestrigen Ausführungen bereits vor zwei Tagen in der „Vossishen Zeitung“ gestanden hätten, Das sei richtig. Er habe nicht die Gewohnheit, seine Ansicht,

sichten kurz die Stellung seiner Partei charakterisiren. Der

die er vor zwei Tagen niedergeschrieben, wieder umzustoßen, weil inzwischen vielleiht ein Minister gesprochen habe. Ob

er der Rechten mit Unrecht den Vorwurf gemacht habe, daß die Rechte diese Vorlage dilatorisch behandeln werde, wolle er abwarten. Die Nechte habe schon oft {öne Reden im Plenum gehalten, aber in der Kommission trete sie dann ganz anders auf. Er erinnere nur an die Hannovershe Kommission. Jedenfalls werde er, bis die Rechte ihm ihre Konsequenz be- wiesen habe, bei seiner Auffassung verbleiben. Es sei ihm zum Vorwurf gemacht, Reden, die im Herrenhause gehalten seien, hier angezogen zu haben. Man habe es jeßt hier mit einer Vorlage des Herrenhauses zu thun, da sei es sicher kein Unrecht, wenn er seine Polemik gegen die Vorlage auf die Mo- tive stüße, welche derselben beigegeben seien, und auf die Reden, welche über dieselbe im Herrenhause gehalten seien. Das Haus möge ihm gestatten, aus denselben noch einen Punkt nachzuholen, der treffend illustrire, wie die politischen Gesinnungsgenossen der hiesigen Rechten im Herrenhause über die Sonntagsruhe dächhten. Der Graf von Swhulenburg habe er- klärt, daß die Sitte des Kirhgangs in den Dörfern niht von ungefähr komme, vielmehr sei dieselbe eine Folge der straffen Handhabung der Domanialpolizei, welche es nicht unterlassen habe, die Versäumung des Kirc{ganges mit Geldstrafen zu ahnden. Es wäre nicht uninteressant, zu erfahren, ob in der guten alten Zeit, wo die gutsherrlihe Polizei noch bestanden habe, im Unvermögensfalle die Geldstrafe für versäumten Kirchgang abgesessen oder in die Jae diktirt sei. Mit folcher Frömmigkeit, die von der Polizei unterstüßt werd», möge die Rechte ihm vom Leibe bleiben.

Die Diskussion wurde hierauf geschlo}sen.

Persönlih bemerkte der Abg. von Nauchhaupt, er glaube, cs sei stets die Sitte bewahrt , das andere Haus hier nit zu kritisiren. Wenn der Abg. Dirichlet von derselben abgewichen, sei, so lege er gegen dieses Vorgehen Protest ein.

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, er habe niht mit einem Worte einen seiner politishen Freunde im Herrenhause angegriffen. Er habe nur bemerkt, daß die Vorlage mit Gepäck belastet sei , das seine Partei nicht billi- gen könne.

Der Abg. von Meyer (Arnswalde) bemerkte, er müsse dem Abg. Meyer einen chronologishen Jrrthum nachweisen. Derselbe habe behauptet, daß er auf der Höhe konstitutioneller Anschauungen angelangt sei. Er sei aber noch in der Lehre. Ein zweiter chronologisher Jrrthum des Abg. Meyer habe darin bestanden, daß derselbe Nimrod, der lange vor Noah und Sem gelebt habe, einen Semiten genannt habe.

Der Abg. Dirichlet erklärte, es solle ein Verstoß gegen die gute Sitte sein, Mitglieder des Herrenhauses in die De- batte zu ziehen! Er sei aber lediglih illustren Beispielen ge- folgt. Der Minister habe hier im Hauj)e Stellen aus den Motiven und Reden, die im Herrenhause gehalten seien, ver- lesen, und außerdem habe der Abg. von Hammerstein bei dem Steuergeseß in der vorigen Session die Ansicht des Hrn. von Mirbach kritisirt, der gleichfalls Mitglied des Herrenhauses sei. Die Rechte habe ihm den Rath ertheilt, vor seiner (des Redners) Thür zu kehren, er bitte nun, daß die Rechte diesen RNathschlag ihrerseits befolgen möchte.

Der Entwurf wurde an eine Kommission von 21 Mit- gliedern verwiesen.

In erster und zweiter Berathung wurden der Geseß- entwurf, betreffend den Rechtszustand der von dem Königreich Württemberg an Preußen abgetretenen Gebictsthcile, fowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an das Königreich Württemberg ohne Diskussion unverändert genehmigt.

Der Geseßentwurf, betreffend die Bestimmung des Zins- fußes für die nah einzelnen Geseßen auszugebenden Staats- \chuldverschreibungen wurde an die Budgetkommission verwiesen,

Hierauf vertagte sich das Haus um 31/, Uhr troß des Widerspruches des Abg. Dr. Windhorst, der den Sonnabend

I 0A Fraktionssißungen frei lassen wollte, auf Sonnabend 4 L.

M Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußishen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32,

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, L Eten Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung U. 8. w. Von öffentlichen Papieren.

Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Anzeigen. 9, Familien-Nachrichten.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

N Aufgebot.

Auf Antrag des Barbier C. L. Meyer in Tilsit

Schulze zu Marienberg mit der Antragstellerin der von der Germania für das £Geburtsjahr 1861 gebildeten Kinder-Versorgungs-Kasse vom 31. Dezem- ber 1864 an beigetreten ift und für jene an dem inzwishen zur Vertheilung kommenden Bestande

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen-

beilage. [ck:) zu Zingft die Todeserklärung ihres am 11. November [1905] 1841 zu Zingst als Sohn der unverehelichten Elisa- beth Scheel daselbst geborenen Schwestersohnes, des Matrosen Wilhelm Theodor Scheel von Zingst, welcer im Jahre 1861 oder 1862 mit dem Schiffer

Deffentlicher Anzeiger. ———__——

„Juvalidendank“, Rudolf Messe, Haasenstein

& Vogler, G. L, Daube & Co., E, Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

Die Wittwe des Landsyndikus W. Oesterrei, Natalie, geb. Dedekind, hieselb und der K. K. Oeft. Oberst Franz Oesterreih zu Wien als Erben ihres Ghemanns refp. Vaters haben behuf Eintragung in

dieser Kasse einen Antheil erworben hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, [pätestens in dem auf

den 28. April 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die

werden folgende zwei angebli verloren gegangene Wechsel: é 1) Tilsit, d. 6. Januar 1865 für Ihlr. 50. Am. 1. Dezember 1865 zahle ih gegen diesen Solawechsel an die Ordre des Herrn C. L. T die s von 50 Thaler Fünfzig Verfallzeit S D ad Deitell Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, Auf mich selbst hier und aller Orten. Stettin, den 3. Januar 1884. ; Heinriette Glanbitz. Königliches Amtsgericht. S 2 6. D E e Thlr. 49 28 Sgr. —— -———-- m 1. Dezember 1 zahle ih gegen diefen ° Solawechsel an die Ordre des Dis G. len [1952] Aufgebot - Meyer die Summe von 49 LThlr. 28 Sgr. zum Zwecke der Todeserklärung. Es haben beantragt:

Neunundvierzig Thaler 28 Sgr. Werth 1) der Steuermann Friy Zaage zu Born, der

j ; Zahlung nad Webfeleee E A Seefahrer Hermann Zaage zu Prerow und die Ehe-

Auf mi selbst hier und aller Orten, frau des Seefahrers Hauenstein, Johanne, geb. Zaage, Heinriette Glanbitz ebendort die Todeserklärung ihres am 28. Oktober

hierdurch aufgeboten. / 1838 zu Born als Sohn des Matrosen Hans E Jljaber der Urkunden wird aufgefordert, Marie Gopbtde L dacht Gren Tanne ne te unt x , geb. , daselbst geborenen Bru- I O pie unter Vorlegung der Wechsel spätestens ders as PEeas Fabano Qo Henri Zaage deu 27. . M. on Dorn, welcher im Frühjahr mit einem Zuni 1884, B. M. 11 Uhr, Mecklenburgishen Schif zur See gegangen, von

| erminszimmer Nr. 19, ; i «anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der fe Bef: affe feitdeir Versen

Urkunden exfolgen wird. fein fon,

Tilsit, den 3. Jauuar 1884. ; Könialice ; i 2) die Ehefrau des Arbeitsmauns Pieplow, Therese, glides Amtsgericht IV geb, Ehlert, zu Wustrow die Todeserklärung Fle, am_ 14, März 1843 zu Prerow als Sohn des Sciffs- zimmermanns Johann Jacob Christoph Ehlert und seiner Ehefrau Catharine Sophie, geb, Segebarth, daselbft geborenen Bruders des Seefahrers Peter Joachim Heinrih Ehlert von Prerow, welcher vor ungefähr 20 Jahren von Wustrow aus mit cinem Mecklenburgischen Schiff zur See gegangen und seit

(1910) Aufgebot.

Das Fräulein Clara Johanna Ritter alias Schulze zu Marienberg hat das Aufgebot des angebli verlorenen Certifikats Nr. 132 der Kinder- Versorgungs-Kasse der Lebens-Verj:cherungs-Aktien- Gesellschaft Germania zu Stettin vou1 29. Dezem- ber 1864, inhaltsde\ïen der verstorbene Gastgeber

Schütt von Zingst auf Seereisen gegangen, vor etwa 20 Jahren in einem ausländischen Hafen vom Schiff entlaufen und seitdem verschollen sein foll,

4) der Seefahrer Heinrih Ehristoph Niemann zu Fuhlendorf und die Ehefrau des Büdners Schröder, Johanne Marie Catharine, geb. Niemann zu Müggen- burg die Todeserklärung ihres am 16. März 1835 zu Müggenburg als Sohn des Büdners Jacob Christoph Niemann und seiner Ehefrau Marie, geb. Hauschild, daselbst geborenen Bruders, des See- fahrers Johann Christoph Wilhelm Niemann von Müggenburg, welcher im Frühjahr 1852 auf See- reisen gegangen, zu Boston vom Sciff abgelaufen und seitdem verschollen \ein soll,

5) die Ehefrau des Schiffszimmermanns Gerloff, Friederike, du Lüth, zu Fuhlendorf die Todes- erklärung ihres Ehemannes, des Schiffszimmer- manns Johann Gerloff von Fuhlendorf, welcher vor etwa 52 Jahren zu Saal geboren, im Juli 1871 mit dem Schiffe „Robert Wendt“, Kapitän Rohde von Zinast, zur See gegangen, dann mit dem Schiff „Johann Heinrih Parry“, Kapitän Drews, Anfang 1872 eine Reise nach Plymouth angetreten, pier i niht angekommen und seitdem verschollen ein soll.

Die vorgenannten verschollenen Personen werden demzufolge hierdurch zu dem auf den 6. November 1884, Mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftshause hierselbst, Zimmer Nr. 6, anberaumten Termin geladen und aufgefordert, spätestens in diesem Aufgebotstermin sich zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden und ihr Vermögen als ihren Erben angefallen erachtet werden foll. Barth, den 15. Dezember 1883.

Königliches Amtsgericht.

etwa 12—14 Jahren verschollen sein soll, und Lotterie-Collecteur Carl Friedri August | N

3) die Wittwe des Fischers Meyer, geh. Steel,

das Grundbuch der Stadt das Aufgebot der E:gen- thums-Ansprüche an die vor der Stadt in der Feld- mark Hagen gelegenen Länderei :

a. das Blatt V. der Karte Feldmark Hagen Nr. 146 bezeichnete, im hintersten Weinberge, jeßt an der Nosenstraße gelegene, 56 a 31 qm große Stü;

. das Blatt VIT. der Karte Feldmark Hagen mit Nr. 12 bezeihnete, unter der Todten- twete jeßt an der Ecke der Tauben- und Spargelstraße gelegene, 33 a 94 gm hal- tende Stü,

beantragt. _ Alle, welche Ansprüche an diese Grundstücke zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 12. April d. Js., __ Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, angeseh- ten Termine anzumelden, widrigenfalls die genannten Erben des Landsyndikus W. Oefterreichß als Eigen- thümer in das Grundbuch eingetragen werden und sie ihre Rechte gegen einen Dritten, welcher im red- lihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen können. Braunschweig, 5. Januar 1884, Herzogliches Amtsgericht. L. Raber t.

[1907]

Nachdem der Pfarrer Clemens Duffhaus zu Wal- sum am 16. März d. J. verstorben, ist von dem Rechtsantvalt Devin zu ues als bestellten Nawlaßpfleger das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt worden. Es ergeht daher hiermit an alle Nahhlaßgläubiger und Vermächtnifznehmer die Auf-

forderung, ihre Ansprüche und Rechte an dtesen Na(hlaß spätestens in dem auf

E

den 14. März 1884, Vormittags 11 Uhr, an biefiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an- zumelden, widrigenfalls später die Anmeldung gegen den Benefizialerben nur insoweit statthaft bleibt, als der Nachlaß mit Aus\{luß aller seit dem Tode des Erblaffers aufgekommenen Nußungen dur Besfriedi- guna der angemeldeten Arsprüche nicht erschöpft wird. Dinslaken, den 26. Dezember 1883. Königliches Amtsgericht.

027 Ausschlußurtheil.

Der Immissionssbein vom 17. Januar 1878 über eine Forderung der Geschwister Troynitz an Auguste Rothhämmel, geb. Messing, jeßt in Gräfenhain, von 351 A 65 S c. a,

fowie die Pfandurkunde über die hypothekarishe Forderung des Rechtsanwalts W. E. Ritz hier, resp. dessen Erben an den Schneidermeister Lapp hier, resp. dessen Erben, von 150 M e. a. sind durch Erkenntniß des unterzeichneten Amts-

-gerihts vom 24. Dezember 1883 für kraftlos und

die auf Grund derselben im Grund- und Hypotheken- buch für Ohrdruf eingetragenen Pfandrechte für er- loschen erklärt roorden. Ohrdruf, den 3. Januar 1884. Herzogl. S. Amtsgericht. IV. Busch.

Verkündet am 2. Januar 1884, gez. Schedtler, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In Sachen, das Aufgebot des Ackermanns Christoph Matte zu Balhorn und Kons, betr., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Naumburg, Reg.-Bez. Cassel, dur den Amtsrichter G. Ungewitter für Recht : Daß die nachbezeichneten im Artikel 212 und 243 des GrundbuŸhs8 von Balhorn eingetragenen Forderungen : 18 Sgr. 9 Hlr. an Christoph Loeber, 16 Sgr. 9 Hlr. an Elisabeth Loeber, 5 Thaler an Ludwig Loeber in Elberfeld, 8 Thaler an Jacob Loeber in Balhorn, 8 Thaler an Chriftoph Loeber in Balhorn, 5 Thaler von Jacob Schaub, 5 Thaler an Marie Schaub nach Vertrag vom 24. Juni 1859 für erloschen zu erklären und alle Ansprühe auf dieselben auszuschließen seien.

[1915]

n L ges. G. Undewittker.

[1938]

Dur Urtheil der 2. Civilkammer des König- liben Landgerichts zu Düsseldorf vom 209. Dezember 1883 ift zwischen den Eheleuten Gustav Wißfeld, früher Kaufmann in Neuß, jeßt Commis in Crefeld, und der Emilie, geb. Reiners, die Gütertrennung mit Wirkung vom 20. Oktober 1883 an ausgesprochen und der mitbeklagten Konkursmasse die Kosten zur Last gelegt worden.

Düsseldorf, den 11, Januar 1884,

[1913] Im Namen des Königs! Verkündet am 7. Januar 1884. "gez. Buchwald, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wäters Ferdinand Adler in Berlin, Rüdersdorfer Straße 67, Hof 3 Treppen, erkennt das Königlihe Amtsgeriht zu Münche- berg durch den Amktsgerichtsrath Kuchenbuch: da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat , da das Aufgebot nach §. 823 ff. der Civil-Prozeß- ordnung zulässig ist; da das Aufgebot dur Anhbeftung an die Gerichtstafel, sowie dur Einrückung in den Deutschen Reichs-Anzeiger vom 9°. Juli 1883, bekannt gemacht ist; da weder in dem Aufgebotstermine vom 7. Januar 1884 noch seitdem Rechte Dritter auf die Ur- kunde angemeldet find, und der Antragsteller Erlaß des Aus\c{chlußurtheils beantragt hat ;

für Recht: das Sparbuch der Müncheberger Sparkasse vom 4. Dezember 1875 Nr. 4858 über eine Spareinlage von 1759 ( und auf den Wächter Ferdinand Adlar in Berlin lautend,

wird für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen.

[1929] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des Architekten Josef Niemann, Juliane Amalie Henriette, geborene Stelzner, zu Bevergern, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz- rath Weddige zu Rheine, klagt gegen a. die Ehefrau Ehrich Schmidt, Josepha, geb. Temberg, vertreten durch ihren Ehemann, wohnhaft zu Osnabrück, b. die Dienstmagd Elise Temberg, jeßt verehelichte Glaser Uthoff, früher wohnhaft zu Hildesheim, jetzt unbekannten Aufenthalts,

1) wegen Zahlung von 600 # nebst Zinsen zu 4 %/0 für den Zeitraum von Michaelis, den 29, September 1882, bis 18. Juli 1883, \o- dann zu 5 9% scit dem 18. Juli 1883,

2) auf Ertheilung der Vollstreckungsklausel gegen die Beklagten als Rechtsnachfolgerinnen ihrer verstorbenen Mutter Wittwe Steinhauers Josef Temberg, Theresia, geborene Bäumer, zu Be- vergern, für ihre Forderung von 48 # nebst Kosten aus dem Zahlungsbefehle vom 18. De- zember 1882,

und ladet die Beklagte, Dienstmagd Elise Tem-

berg, jeßt verehelidte Glaser Uthoff, zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die erste

Civilflammer des Königlichen Landgerihts zu

Münster

auf den 13. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen, ;

Zum Ste der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1928] Oeffentliche Zustellung.

Die Margarethe Hannette Caroline Hummel, geb. Geißler von Roth, jeßt in Hildburghausen, vertreten durh den Rechtsanwalt Hofmann von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den vormaligen Amtsgerichts- diener Gottlieb Hummel in Sonneberg, jeßt in

Amerika, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Par- teien bestehende Ebe dem Bande nah zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsftreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf

den 25. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. z

Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung w ird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meiningen, den 5. Fanuar 1884.

L. Ender, Gerichts\hreiber des Landgerichts.

[1923] Oeffentliche Zustellung.

Der Inwohner August Felsmann zu Zedlitz, ver- treten durch den Justiz-Rath Herold hier, klagt gegen den Hausbesißer und Maurer August Knörich, früher zu Zedlitz, jeßt seinem Aufenthalte nah unbekannt, aus dem Schuldscheine vom 1. April 1882 über 300M mit dem Antrage auf Zahlung von 300 4 nebft 59/9 Zinsen feit 1. April 1882 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits p das Königliche Amtsgeriht zu Schweid- ntiz au

den 9. April 1884, Vormittags 9 Uhr.

n Zustellungsfrift wird auf zwei Wochen fest- ges\eßt, :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schweidniy, den 8. Januar 1884.

Brendel, :

Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1924] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung William Blakeley & Co. zu Dews- bury in England, vertreten durch den Rechtsanwalt Grabower hier, klagt gegen den Agenten Louis Arthur Simonson aus Moskau, zur Zeit unbekann- ten Aufenthalts, wegen Rückzahlung einer Arrest- kaution mit dem Antrage auf Einwilligung darin, daß die in Arresisahen Blakeley gegen Simonson 6, 910. 1882. Abth. 44 von dem Rechts- anwalte Grabower als Sicherheit bei der König- lichen vereinigten Konsistorial-, Militär- und Bau- kasse zu Berlin am 5. Oktober 1882 hinterlegten 1000 Æ nebst den aufgelaufenen Déepositalzinsen an die. Klägerin zu Händen des Rechtsanwalts Graboroer herau8gezahlt werden, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtéstreits vor die achte Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 17, auf den 31. März 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 5

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Akkenzeihen: 0. 377, 83, C. K. 8. Aa O Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts T.

[1950] Oeffentliche Zustellung.

Die Eigenthümerfrau Marianna Herkt, geb. Biatas, verwittwete Stopa zu Starkowo, vertreten durch den Justiz-Rath Hoegg in Wollstein, klagt gegen ihren Ehemann, den Eigenthümer Anton Herkt, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, Nachstellung nah dem Leben, unordentliher Leben2- art und bôswilliger Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien beslehende echelihe Band zu trennen und den Beklagten für den allein \{uldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Erste Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Meseritz auf

den 29, April 1884, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gema{t.

Mescritz, den 8. Januar 1884.

Gigas, Gerichtsschreiber des Königlichen Landzerichts,

[1926] Oeffentlihe Zustellung.

1) Der Mathias Sellen, Schmied zu Paris, 2) Jakob Sellen, Hufschmied zu Menskirchen, ver- treten durch Rechtsanwalt von Kaldenberg , klagen gegen die Anua Sellen, Ehefrau von Franz Lemmery zu Paris; 2) Therese Sellen, Ehefrau von Michel Benyz zu Paris; 3) Johann Nikolaus Bour, Plafonnier zu Meß. als Vormund feiner aus der Che mit seiner verstorbenen Ehefrau Marie Sellen hervorgegangenen noch minderjährigen Tochtcr ; 4) Johaun Sellen, früher Arbeiter zu Paris, jeßt ohne bekannten Wohn- noch Aufenthaltsort; Maria Laher, Chefrau in 11. Ehe des Iohann Fosel, Ar- beiter zu Borny, in ihrer Eigenschaft als Vor- münderin ihres aus der Ehe mit Nikolaus Sellen erzeugten noch minderjährigen Sohnes Alfred Sellen, mit dem Antrage auf An- ordnung der Theilung und Auseinanderseßung des Nachlafses des zu Menskirhen am 9. März 1882 verstorbenen Nikolaus Sellen und Beauf- tragung des Notars Christiany zu Busendorf mit der Theilung und dem Verkauf der zur Nawlaß- masse gehöcigen Liegenschaften zu den in der. Klage- \{chrift angeführten Schätungspreisen und Be- dingungen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Meh auf

den 3. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

„Lichtenthaeler,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[1935] Oeffentliche Zustelluug.

Der Meßger Carl Rupp, alt, von Kirchheim u. T. kfsazt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika abwesenden Sternwirth Carl Rupp von Kir- heim aus einer für den Beklagten für eine Schuld desselben an Jacob Stwiefer in Dettingen im Betrage yon 1200 geleisteten Bürgschaft auf Grund des nach geleisteter Zahlung von 600 (A an ihn ab- geren Forderungêre{chts, mit dem Antrage, auf

erurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von

200 M hiervon und ladet den Beklagten zur münd-

lihen Verhandlung des Re&(tsftreits vor das liche Württ. Amtêgericht zu Kirchheim auf den 12, März 1884, Bormittags 8 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kirchheim, den 10. Januar 1884,

Koch, Gerichtsschreiber des Königl. Württ. Amtszerichts.

[1922] Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesiger Io)eph Joppich zu Zedlitz, ver- treten durch den Justiz-Nath Herold hier, klagt gegen den Hausbesizer August Knörich, früher zu Zedlitz, jeßt seinem Aufenthalte nah unbekannt, wegen 150 Æ baaren Darlehns nebst 5 Prozent Zinsen seit dem 11. Februar 1831, mit dem Antrage auf Zahlung von 150 #4 nebst 5 Prozent Zinsen vom 11. Februar 1881, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schweidnitz auf

den 9. April 1884, Vormittags 9 Uhr. Die Einlafsungsfrist ist auf 2 Wocben festgeseßt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schweidnitz, den 8. Januar 1884,

Brendel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

önigs-

[2148] Amtsgerihcht Hamburg, Civil-Abtheilung LkUx., den 11. Januar 1884, In der öffentlichen Zustellung abseiten der Grund- eigenthümer Spahr und Arp in Nr. 6 der zweiten Beilage dieses Blattes vom 8. Januar d. J. ift in der vierten Zeile der Name des Beklagten statt: Droguenhändler H. Garlet, Jarlet zu lesen. Hilgert, Gerichteschreiber. [1939] In Sachen der zu LUndenthal wohnenden ges{äftslosen Elisabeth Grunow, geb. Kaul, Ehefrau des Privatsekretärs Hermann Grunow zu Lindenthal, zum Armenrehte zugelassen, Klägerin, per Rechtsanwalt Schnaas, gegen den Hermann Grunow, Privatsekretär in Lindenthal, Beklagten, per Nehtsanwalt Schreiner, hat das Königliche Landgericht, Il, *Civilkammer, zu Cöln durch Urtheil vom 8. November 1883 die zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöft erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien behufs Liquidation vor den Königlichen Notar Froehlih in Cöln verwiesen. Für richtigen Auszug: Scchnaas, Rechteanwalt, Vorstehender Auêzug wird veröffentlicht : Cöln, den 10. Januar 1884. Rustor ff,

Gerichtêschreiber des Königlichen Landgerichts. [1941] Urtheils-Auszug.

Durch Beschluß der Ersten Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Met vom 8. Januar 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Nicolaus Koch, Ackersmann, zur Zeit im Konkurs befindlich, uud Magdalena Bettinger, beisammen zu Gaweisdorf, Gemeinde Willingen, wohnhaft, bestehende Güter- gemeinschaft mit Wirkung vom 7. Januar 1884 für aufgelöst erklärt. : i /

Behufs Auseinanderseßung ihrer gegenseitigen Ver- mögensrechte wurden Parteien vor Notar Christiany in Busendorf verwiesen und der Konkursmasse des Beklagten die Kosten zur Last gelegt.

Publizirt gemäß Ausf.-Ge\. vom 8. Juli 1879.

Meg, den 9. Januar 1884.

Der Landgerichts-Sekretär : Metzger.

[1942] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Zurhellen vertretene, zum Armenrechte zugelassene geschäftslose Wilhelmine, geb, Glahe, zu Solingen, Ehefrau des Schaalen- s{neiders August Brand daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwishen ihr und ihrem genannten Chemanne bestehende ehelihe Güter- gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage- behändigung für aufgelöst zu erklären. Zur münd- lichen atr Ma ist Termin auf den 10. März cr., Vormittags 9 Uhr, I. Civilkammer des Königlichen Elberfeld anberaumt. :

Schuster,

Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

im Situngssaale der Landgerichts zu

[1943] Bekanutmachung.

Die durch Rechtsanwalt Schmiy Ik. vertretene gl ole Iosefa, geb. Cremer, zu Elberfeld, Chefrau des Maurermeisters und Bauunternehmers Ludwig Leister dasclbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwishen ihr und ihrem ge- nannten Ehemanne bestehende chelihe Gütergemein- haft mit Wirkung seit dem Tage der Klage- zustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 27. Februar cr., Vormittags 9 Uhr, im Sißzungss\aale der I. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

SOUNET, Gerichtsschreiber des Königlichea Landgerichts.

[1940] Urtheils-Au3zug.

Durch Bes{luß der Ersten Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Mey vom 8. Januar 1884 wurde die zwisden den Eheleuten Isidor Oppenheim, Kauf- mann, zur Zeit im Konkurs befindli, und Julie Geismar, beisammen zu Metz wohnhaft, bestehende Gütergemeinshaft mit Wirkung vom 7. Januar 1884, für aufgelöst erklärt.

Behufs AuLeinandersezung ihrer gegenseitigen Vermögensrete wurden Daricèn vor Notar Müller in Mey verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt.

Publizirt gemäß Ausf. Ges. vom 8. Juli 1879.

Mey, den 9. Januar 1884.

Der Landgerichts-Sekretär :

Gütertrennung.

[1936] In Sachen

der Anna Stollznwcrk, obne Gewerbe, Ebefrau des Kaufmanns Johanu Spoo zu Prüm, Klägerin, ver- treten durch Rechtéanwalt Gall, gegen decn Johann Spoo, Kaufmann zu Prüm, Beklagten, hat das Königliche Landgericht zu Trier, Ik. Civil- kammer, durch Uriheil vom 15. November 1883 die zwischen der Klägerin und dem Beklagten bestehende Errungenschaftsgemeinshaft für aufgelöst und die Parteien für in Güîicra getrennt erflärt. Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des S. 11 des Preußishen Ausführung3gesetes zur Deutschen Civilprozeßordnung hekannt gemaht. Trier, den 7. Januar 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts : Oppermann. [1937] Gütertrennung.

In Sachen der Catharina Clemens, Ehefrau des Kaufmanns Iacob Eis zu Gerolstein, : gegen den Jacob Eis, Kaufmann zu Gerolftein, hat das Königliche Landgericht zu Trier, IT. Cioil- kammer, durch Urtheil vom 23. November 1883 die zwischen den Parteien bestehende ehelihe Gütergemein- schaft für aufgelöt erklärt. Vorstehender Auêtzug wird in Gemäßheit des §&. 11 des Preußishen Ausführungsgeseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt gemacht. Trier, den 5. Januar 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts : Oppermann.

LISGGS Beschluß. Das im Deutschen Reich befindlide Vermögen des der Fahnenfluht verdächtigen Oekonomie-Hand- werkers der 3. Compagnie des 2. Hannoverschen Infanterie-Regiments Nr. 77, Heinrih Carl Wil- helm Friedrichs, geboren zu Lüneburg, am 20. Januar 1862, wird zur Deckung der denselben mög- licherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens bis zur Höhe von 3009 Æ für die Preußise Staatskasse mit Beschlag belegt. Lüneburg, den 7. Januar 1884. Königliches Amtsgericht IIT. von Giseke. Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlicen Landgerichts zu Zabera vom 5. Januar 1884 wurde das im Deutschen Reiche befindliße Vermögen des Heinrih, Georg, geboren den 10. Juli 1862 zu Bergbieten, zuleßt daselbst wohnhaft, Sohn von Anton, beschlagnahmt. [1946] Zabern, den 9. Januar 1884. Kaiserliche Staatsanwaltschaft. [1947] In der Strafsache gegen 1) den Karl Joseph Weisbender, geboren am 20. März 1861 und zuleßt wohnhaft zu Hundsangen, 2) Conrad Eichmann, geboren am 22. Januar 1861 und zuleßt wohnhaft zu Wallmerod, 3) Joseph Séhmidt, geboren am 3. Dezember 1862 und zuletzt wohnhaft zu Grenzau, 4) Abraham Lahrheim, gze- boren am 30. Juli 1862 und zuleßt wohnhaft zu Meudt, 5) Johann Merz, geboren am 15. Februar 1862 und zuleßt wohnhaft zu Oberelbert, 6) Nikos laus Mies, geboren am 11. Juni 1862 und zuletzt wohnhaft zu Nentershausen, 7) Johann Nattermann, geboren am 24. September 1862 und zuleßt wohn- haft zu Salz, 8) Johann Wolf, geboren am 5, August 1863 und zuleßt wohnhaft zu Bannberscheid, 9) Jo- hann Braun, geboren am 29, Mai 1863 und zu- leßt wohnhaft zu Dahlen, 10) Jakob Fein, geboren am 19, Sptember 1863 und zuleßt wohnhaft zu Dahlen, 11) Joseph Schmidt, geèoren am 29. März 1863 und zuletzt wohnhaft zu Dahlen, 12) Johann Peter Knopp, geboren am 9. Juli 1863 und zuletzt wohnhaft zu Eitelborn, 13) Johann Albert Marx, gon am 14, November 1863 und zuleßt wohn- aft zu Eitelborn, 14) Wilhelm Trum, geboren am 30, Juni 1863 und zuleßt wohnhaft zu Dies, Ge- meinde Gacenbac, 15) Johann Jakob Menuer, ge- boren am 7. November 1863, zu Görgeshausen zu- letzt wohnhaft, 16) Peter Eberle, geboren am 4. März 186; und zuleßt wohnhaft zu Goldhausen, 17) Wil- helm Kenner, geboren am 7. Juni 1863 und zuletzt wohnhaft zu Goldhaufen, 18) Johannes Morgen- \chweiß, geboren am 26. Dezember 1863 und zuletzt wohnhaft zu Hartenfels, 19) Jakob Herbst, geboren am 29. September 1863 und zuleßt wohnhaft zu Helferskirhen, 20) Jakob Schmidt, geboren am 26. Dfktober 1863 und zuleßt wohnhaft zu Hers{bach im Amte Selters, 21) Johann Bauer, geboren am 13, März 1863 und zuleßt wohnhaft zu Maroth, 22) Iohann Jakob Scheyer, geboren am 9. Sep- tembex 1863 und zuleßt wohnhaft zu Mogendorf, 23)* Johann Wingender, geboren am 21. Mai 1863, und zuleßt wohnhaft zu Nauort, 24) Jo- hann Jakob Dennebaum, geboren am 14. Novem- ber 1863, und zuleßt wohnhaft zu Nentershausen, 25) Friedrich Wilhelm Rüb, geboren am 26. Ok tover 1863 und zuleßt wohnhaft zu Quirnbach, 26) Peter Joseph Sax, geboren am 19. März 1863 und zuleßt wohnhaft zu Sefsenhausen, 27) Christian Heinz, geboren am ò. April 1863 und zuletzt wohn- haft zu Siershahn, 28) Johann Müller, geboren am 28. Januar 1863 und zuleßt wohnhaft zu Siers- hahn, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen §. 140 Absayß 1 Nr. 1 des Strafgesetz- bus beschuldigt sind, auf Grund der §8. 480, 325 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höbe von je 3000 #4, in Worten: „Dreitausend Mark“, angeordnet, und das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Neuwied, den 29, Dezember 1883. Kökigliches Landgericht, Strafkammer.

[1945] i

Die durch Beschluß der Strafkammer biesigen Landgerichts vom 27. März 1883 über das Ver- mögen von Ferdinand Schwab zu Hekllimer ver- hängte und im Urtbeile derselben Kammer vorn 1, Juni 1883 aufrecht erhaltene Vermözensbes{chlag- nahme is durch Besluß desselben Gerichts vom 22. Dezember 1883 wieder aufaeboben worden.

Metzger.

Saargemünd, 7. Januar 1884. Kaiserlihe Staatsanwaltschaft.