1884 / 25 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1884 18:00:01 GMT) scan diff

T41766] Aufgebot.

Der Eisenhändler Friedrich Ulrich zu Allstedt, als Cessionar des Uhrmachers Armin Hugo Sattler ebendaber, hat das Aufgebot der ihm angeblich ab- handen gekommenen Polize der Lebensversicherungs- Aktien-Gesellshaft Germania zu Stettin Nr. 80 045 vom 8. Juli 1865, Inhalts deren die Germania dem 2c. Sattler 200 Thaler Pr. Crt., zahlbar am 8. Juli 1883, verfichert hat, beantragt. Der Jn- haber der Urkunde wird aufgefordert, \pätestens in dem auf

den 8. Mai 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.| W Stettin, den 24. September 1883. Königliches Amtsgericht. [41317] A

Auf Antrag des Kleinköthers und Sägemüllers Christoph Sievers von hier ist die Einleitung des Aufgebotsverfahrens hinsichtlih der Obligation vom 27. April 1814 bes{@lofsen, Inhalts deren 70 Thaler auf den Sievers\cen Kleinkothhof No. ass. 85 in Neustadt für die Wittwe des Pastors Oppermann, geb. Peters, dasclbst, hypothekarisch eingetragen sind.

Die unbekannten Inhaber der Urkunde und Alle, welche auf die Hypothe? Anspru machen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots- termine am

Freitag, den 4. April 1884,

geld und die Kur- und Beerdigurgskosten im are dessen Erkrankens oder Ablebens inner- alb der Alimentationsperiode ;

2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er-

ären, und laden den Beklagten zur Verhandlung des Rechtsftreits zu dem vom K. Amtsgericht dahier auf Donnerstag, den 20. März d. J., Vormittags Uhx, im Sihßungssaal anberaumten Termin.

Hiervon wird dem obigen Schönecker auf Grund der 88. 186 und 187 d. R. C. P. O. hiermit Kenntniß gegeben.

Neustadt a. Aisch, 21. Januar 1884, .

Gerichtsschreiberei des K. bayer. Amtsgerichts,

Scchnizlein, Kgl. Sekretär.

[4847] Oeffentliche Zustellung.

Der Felix Nicolas Grosjean, Militärarzt zu Paris und die Johanna Maria Antoinette Grosjean, Ehbe- frau Ioseph Felix Joly, Lieutenant in Frankrei, vertreten durch ihren Geschäftsführer Mathiotte zu Meg, klagen gegen den Dachdelker Nicolaus Bellet, früher in Metz, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen ciner Forderung aus einem Miethskontrakt, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von H 208,00 für Miethe, Auflösung des mündlichen Micthvertrags, sofortiger Räumung der Wohnung, Uebergabe in gutem Zustande, und laden den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Recbtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Met auf

[4851] Bekanutmachung.

Die durch Rechtsanwalt Schorn vertretene, zum Armenrechte zugelassene Näherin Minna, geb. Nie- wöhner, in Buer bei Melle, Ehefrau des Geschäfts- gehülfen Johann Carl Hahn in Elberfeld, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Güter- gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage- zustellung für aufgelöst zu erklären. Zur münd- lihen Verhandlung ift Termin auf den 31. März cr., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Schuster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

4854] Beschlagnahmeverfügung.

In der Miïitärstrafsache gegen den Rekruten Wil- helm Zeiß des 1. Bataillons 2. Großh. Hess. Land- wehr-Regiments Nr. 116, gebürtig zu Holzheim, Kreises Gießen, zur Zeit angeblih in Wilhelmsburg bei New-York in Amerika, wegen Fahnenflucht, wird, da der genannte 2c. Zeiß der Fahnenflucbt be- huldigt ist, Vergehen gegen S. 1 des Geseßes vom 11, Mârz 1880, welche mit Geldstrafe von ein- hundert fünfzig bis dreitausend Mark bedroht und er als abwesend anzusehen ift,

da nah §. 246 der Militär-Strafgerihts-Ordnung dessen Vermögen für den Fiskus bis zum Betrage der hôcbsten Strafe zu besbhlagnahmen ift,

[2161] Bekanntmachung.

Bei der unterzeihneten Verwaltung soll die Ge- stellung der Fuhren und Gespanne für die Zeit vom 1. April 1884 bis dabin 1885 in öffentlicher Suh- mission vergeben werden.

Termin bierzu is auf

Montag, den 4. Februar cr., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau am Kupfergraben Nr. 8 anberaumt, wo auch die Bedingungen eingesehen und gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden können.

Berlin, den 10. Januar 1884.

Königliche Depot-Verwaltung der Artillerie- Prüfungs-Kommission,

[3376]

Eisenbahn-Direktions-Bezir® Berlin. Die auf unseren Bahnhöfen Berlin, Cottbus, Ruhland, Senftenberg und Goerliß angesammelten unbrauch- baren Materialien, als Eisenbahnschienen, Schmelz- cisen 2c. sollen im Wege öffentlicher Submission verkauft werden, und baben wir hierzu Termin auf

Freitag, den 8. Februar er. a., Vormittags.

11 Uhx, in urserem Verwaltungegebäude hierselbft anberaumt. Kauflustige wollen ihre versiegelten und mit entsprebender Aufscrift versehenen Offerten frankirt bis zur gedachten Terminsftunde an uns ein- senden, und werden dieselben sodann in dem Termin in Gegenwart der etwa erschienenen Suh- mittenten eröffnet werden. Die Verkaufsbedingungen liegen in unsercm Bureau hierselbst zur Einsicht- nabme aus, auch können dieselben aegen portofreie

| Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. M 25.

Berlin, Dienstag, den 29. Januar

fS4,

Nichtamtli®ßes.

Preußen. Berlin, 29. Januar. Das Protokoll der fünften Sißung des Volkswirthschaftsraths

lautet: S | i Berlin, den 26, Januar 1884,

Der Vorsißende eröffnet die Sißung um 1 Uhr.

Das Protokoll der gestrigen Sißung liegt aus.

Als Regierungskommissarien sind anwesend:

der Direktor im Reichsamt des Jnnern Hr. Bosse,

die Geheimen Regierungs-Räthe Herren Bödiker und Gamp. aus dem Reichsamt des Jnnern und Frey- tag aus dem Landwirthschaftlihen Ministerium.

D L Tiele-Winkler hat sein Ausbleiben ent-

huldigt.

Ra abt ist die Abschrift eines von der Handels- und Gewerbekammer zu Dresden an das Königlich sächsishe Mini- sterium des Jnnern erstatteten Vortrags über die Grundzüge zum Unfallversicherungsgeseße.

Untersuhung von Unsällen und Begutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vor- Jchriften konstituirt werden, tritt für jede Genofsen- schast, und sofern die Genossenschaft in Sektionen getheilt ist, für jede Sektion eine Wahlversamm- lung von Arbeiterdelegirten zusammen. 6) Endlich habe Hr. Wolff den Antrag gestellt :

Der Auss{chuß besteht zur Hälste aus Arbeit- nehmern, welche die Krankenkasjenvorstände wählen, und zur Hälste aus solchen, welche berufen wer- den durch die Vorstände der Berufsgenosseñnschaf- ten und die Behörde, je zur Hälfte.

Die Diskussion über diese Anträge sei dadurch eröffnet, daß Hr. Kochhann die Frage aufgeworfen habe, wie viele Arbeiter bei den Arbeiterausschüssen betheiligt sein würden.

Der Hr. Geheime Regierungs-Nath Bödiker habe hierauf Folgendes erwidert :

Die Zahl der bei den Arbeiterauss{hüssen nah Maßgabe der Grundzüge betheitigten Arbeiter fei auf mehr als 2 Mit:

der Arbeiterausshüsse wolle die bestehenden Gegensäße au3- gleihen, die Aufwärtsbewegung der Klassen unterstüßen. Man hoffe, daß die durch das Gefeß mit gewissen Funk- tionen ausgerüsteten Ausschüsse auf dem Boden des Gesetzes sih halten werden. Fn die Ausschüsse auch die Arbeitgeber aufzunehmen, heiße, wie nun mal die Verhältnisse liegen, den Werth derselben in den Augen der Arbeiter herabzusetzen. Letztere würden zum großen Theile in solchen kombinirten Ausschüssen kaum eine freie Vertretung der Arbeiter erblicken. Die Regierung mache daher ohne Zaghastigkeit diese gewiß fehr wichtige Konzession an die Arbeiter, von der Ueberzeugung getragen, daß die Arbeiter das ihnen bewiesene Vertrauen und Wohlwollen dur gescßmäßige Haltung ehren werden. Hr. Heimendahl habe die Negierungsvorlage unter Hinweis darauf befürwortet, daß er schon bei der General- debatte erklärt habe, er empfehle nach seinen Erfahrungen die Ecrichtung von Arbeiterausshüssen und theile die Be- fürhtungen der Herren Baare und Dr. Jansen durhaus nicht, __Seiner_Meinung _nach_ müsse_den_Arheitern_ jedenfalls die Wahl der Beisißer zum Schiedsgericht, sowie die Be-

Bormittags 9 Uhr, : anzumelten, Wibrigenfalls bie SyPotheturtunbe Bem Eigenthümer gegenüber für Traftlos erklärt, die Hypothek aber gelö\s{cht werden soll.

Harzburg, den 22. Septembcr 1883. Herzogliches Amtsgericht. Thiedemann.

[52016] Bekanntmachung.

Der Auszüger Georg Schimnpe in Ritterswalde hat das Aufgebot desjenigen angeblich verloren ge- gangenen Schuldscheins, welchen der Schmiedemeister Johann Renelt in Ritterswalde über cin von dem Antragsteller empfangenes, ¿zu 5909/9 verzinsliches und nach dreimonatliber Kündigung rückzahlbares Dar- lehn von 510 M, in Buchstaben: Fünfhundert zehn Mark, im Januar 1882 zu Ritterswalde ausgestellt hat. beantragt.

Der Inhaber der Urkunde \pätestens in dem auf

den 13. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Neisse, den 21. November 1883.

Königlichés Amtsgericht.

wird aufgefordert,

[4855] Bekanntmathuug.

Das K. Landgericht zu Zweibrücken hat auf Be- treiben der Caroline Lensch, Ehefrau des Ackerers Jacob Moog von Gimsbach und des letzteren, den Iohann Philipp Lensh, von Steinbachßh am Glan, Sohn von Wilhelm Lensh und von dessen Ehefrau Anna Maria Hebel von da, durch Beschluß vom 18. Januar 1884 sür abwesend erklärt und die ge- dachte Caroline Lensch Ehefrau Moog als Präsumtiv- erbin unter der Auflage der Kautionéeleistung in den provisorishen Besiß und Genuß von dessen Ver- möaen eingewiesen.

Zweibrüdckten, den 26. Januar 1884.

Der K. Erste Staatsanwalt. Petri.

[4843] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Jsaac Belgard zu Graudenz, vertreten durch den Justizrath Mangelsdorfff in Graudenz, klagt im Wechselprozesse (8. 567 Civ - Proz.-Ord.) gegen neun Personen, darunter gegen den Landwirth Carl Voß, früher zu Borwerk Kgl, Gehlbude, jeßt unbekannten Aufenthalts, als Erbeu des Rentiers Audreas Voß, aus den Wecbseln vom 25. Juli 1883 über 3978 M, zahlbar am 25. Dftober 1883 und vom 27. September 1883 über 1315 M, zahlbar am 27. November 1883, welcke beide von Andreas Voß auf August Heinrich gezogen, von diesem acceptirt und von Ersterem girirt sind, und aus den Protesten vom 27. Oktober und 29. November 1883, mit dem Antrage auf soli- darishe Verurtheilung sämmtlicher Beklagten, und zwar der Erben des Andreas Voß, darunter des Carl Voß, nah Kräften des Nachlasses ihres Erb- lassers, zur Zahlung von 5293 4 nebst 6% Zinsen von 3978 M. seit dem 25. Oktober 1883 und von 1315 M. seit dem 27. November 1883 und 40,70 4. Wecselunkosten und auf Erklärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des zu erlassenden Urtheils, und ladet die Beklagten, darunter den 2c. Carl Voß, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz, Verhandlungszimmer Nr. 27, auf

den 8. April 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung an den Beklagten Carl Voß, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Graudenz, den 24. Januar 1884.

s Idékowski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4833] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Dienftmagd Anna Sufanna Burkhardt von Riedfeld und der Schuhmacher Heinrich Burk- hardt von da als Vormund des von dieser am 15, November v. J. außerchelich gebornen Kindes, Namens „Anna Barbara“, bezeihnen als Vater dieses Kindes den ledigen Meßtgergesellen Johann Schöneccker aus Brunn, dermalen unbekannten Aufenthalts, stellten deshalb an das K, Amtsgericht dabier als zu Protokoll erflärten Klage den Antrag:

1) den 2c. Schönecker kostenfällig zu verurtheilen :

a, die Vaterschaft zu dem genannten Kinde an- zuerkennen und demselben das geseßlich be- schränkte Erbrecht in seinem dereinstigen Na@laß einzuräumen ;

b, für dasselbe einen in {jährigen Raten vor- auszahlbaren Alimentationébeitrag von jähr- lich 50 X bis zu dessen zurückgelegtem 1Aten Lebentjahre, ferner das seinerzeitige Schul-

rozeßgericht in der am 16. resp. 18. d. M.

den 9, April 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mielke, Hülfsgerichts\chreiber des Kai}erlihen Amtsgerichts.

[4834] Oeffentliche Zustellung.

Carl S{wartz, Rebmann in Gertweiler, und Conf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland in Colmar, flagen gegen August Emil Falip, Fuhr- mann, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Theilung des Nachlasses der zu Gertweiler verlebten Eheleute Johann Michael Sch{wartz und Aana Marie, geborne Dietsch, derart, daß den Klägern je F beider Nachlässe, den Beklagten August Emil Falip und Eheleuten Gamel je 4/27 des Nachlasses des Johann Michael Schwartz und je 1/6 des Nachlasses der Anna Maria Dietsch und dem Beklagten Carl Schwartz 1/27 des Nachlasses des Johann Michael Schwartz zugesprochen werde, unter Verweisung der Parteien zum Zweck der Aus- einanderscßung vor Notar Schmitt in Barr und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Abtheilung der Civil- kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar im Elsaf; auf :

den 22. April 1884, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braun, Gerichtéschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. Gütertrennung.

[4852] In Sachen der Maria Dills{neider, Ehefrau des Bierbrauers Franz Huslein zu Wadern, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Meurin, i : gegen |

Franz Huslein, Bierbrauer zu Wadern, Beklagten,

hat das Kénigliche Landgericht zu Trier, IT. Civil- kammer, durch Urtheil vom 8. November 1883 die zwischen den Parteien bestehende ehelihe Güter- gemeinschaft für aufgelöst und die Parteien von jeßt an als in Gütern getrennt erklärt.

Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des 8 11 des Preußishen Ausführungsgeseßes zur Deutschen Civil prozeßordnung hekannt gemacht.

Trier, den 22. Januar 1884.

Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4850] Bekanntmachung,

Die durch Rechtsanwalt Altenberg vertretene, zum Armenrechte zugelassene ges{chäftslose Julie, geb. Huhn, zu Hahnerberg, Ehefrau des Ackerers Gustav Vetelshofen daselbst, hat gegen diesen bcim König- lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Chemonne bestehende geseßliße Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhand- lung ist Termin auf den 31. Mêrz cr., Vor- mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld

anberaumt. : Sc{uster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4853] Auszug,

Die zu Cöln wohnende gewerblose Catharina, ge- borene Reintgen, Chefrau des daselbs wohnenden im Konkurszustande befindlihen Kaufmanns Theodor Struwe, vertreten durch Rechtsanwalt Jacoh Jan- sen I. zu Cöln, hat dur die gemäß Akt des Ge- richtsvollziehers Erdmann zu Cöln vom 22. Fa- nuar 1884 zugestellte Klage, gegen ihren genannten Ghemann und den Rechtsanwalt Gustav Meurer zu Cöln, als Verwalter besagten Konkurses, beim bv g Landgericht zu Cöln geklagt, mit d:m An- rage:

„Königl, Landgericht wolle die zwisGen ihr und ihrem beklagten Chemanne bisher bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, an deren Stelle völlige Gütertrennung aussprechen und die Parkteien zum Zwecke der Auseinander- seßung vor den Königl. Notar Hilgers in Cöln verweisen,“

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termin anberaumt auf

Dienstag, den 11. März 1884, _ Morgens 9 Uhr, s der I. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu öln. Cöln, den 23. Januar 1884. Der Rechtsanwalt. Votflehendès Aussig With blérmit orstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 28. Januar 1884. eus Verbeeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

auf Grund des Z. 326 der Strasprozeß-Ordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver- mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt.

Butzbach, den 23. Januar 1884,

Großherzoglich Hessishes Amtsgeriht Bußbach.

eyer. Steinacker. [4856]

Oeffeutlicsie Ladung. In Sachen, betreffend die Spezialtheilung der bei der früheren Theilung und Verkoppelung von Ribbesbüttel, Amts Gifhorn, reservirten Schweine- und Gänseweide im „kleinen und großen Hosfteiche“, steht Termin an auf Mitt- woch, den 19. März d. J., Mittags 12 Uhr, im Beins\hen Gasthause zu Nibbesbüttel zur förm- lichen Eröffnung und Verdeutlichung, und wenn Erinnerungen dagegen nicht vorgebracht werden, aub zur Vollziehung des von Königlicher General-Kommission zu Hannover im Entwurfe genehmigten RNezesses, Jn Gemäßheit bestehender Vorschrift werden nun die unbekannten Pfandgläubi- ger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts-, Dienst-, Erbenzins- und Lehnsherren, als Lehns- und Fideikommißfolgern, oder aus fonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf die Aus- führung der Angelegenheit zusteht, bei Sirafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung, unter Frei- stellung einer vorgängigen Einsicht oder abschrift- lichen Mittheilung des Nezesses, zum Erscheinen in diesem Termine und unter dem Verwarnen, daß jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es si beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unter- bleibt, hiermit öffentlich aufgefordert. Für die Aut- bleibenden wird die Urkunde als vollzogen ange- nommen werden. Hannover, den 26. Januar 1884, Der Spezial-Kommissär. G. H. Carstens, Oeko- nomie-Kommissär.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[4860]

Holzverkauf. Oberförsterei Lüdersdorf bei Gransee. Am Mittwoch, deu 6. Februar 1884, von Bormittags 10 Uhr ab, werden im Hotel Klagemann zu Gransee folgende Hölzer zur öffent- lichen Versteigerung gebracht: 1) Belauf Wolfsluch, Schlag Jagen 28b.: Birken: 31 St. Nutzenden = 11,74 fm, 124 rm Kloben, 29 rm Knüppel, 71 rm Stöde. Erlen: 16 rm Schichtnußholz 1. Kl, 248 rm Kloben, 80 rm Knüppel. Weiden: 2 xm Kloben. Kiefern: 72 St. Langholz = 60,53 fm, 12 rm Pfahlholz, 606 rm Kloben, 52 rm Knüppel, 30 rm Meiser T. 2) Belauf Kienheide, Schlag Jagen 40e, : Birken: 6 rxm Kloben. Kiefern 318 St. Langholz = 316,39 fm, 6 rm Schichtnußzholz IT. Kl, 239 rm Kloben, 10 rm Knüppel, 198 rm Stöcke, 20 rm Reiser I. 3) Belauf Rehberge, Schlag Jagen 47 b. : Kiefern : 250 St. Langholz = 279,75 fm, 307 rm Kloben, 29 rm Knüvpel, 209 rm Stöcke, Uu Reiser T. Der Königliche Obverförster.

imon.

[3844]

Am Montag, den 11. Februar d. J., BVor- mittags 83 Uhr, sollen im hiesigen Zeughause ver- schiedene ausrangirte Gegenstände, als Schanzzeug, Haardecke, Puyßlappen, Geschirrsachen, gußeiserne Grapen, Gieß- und Anwärmeöfen, 2000 kg Papp- abfälle, 35 Räder, 676 kg Hanfpappe aus Preß- spahnböden, 7840 kg Messing in unbrauchbaren Patronenhülsen, 85 kg altes Leder 2c. öffentlich meistbietend gegen glei baare Zahlung verkauft werden. Danzig, den 21. Januar 1884, König- liches Artillerie-Depot.

Einsendung von 50 „F von unserem Bureau: Vor- steher Michaelis hierselbst bezogen werden. Cottbus, den 17, Januar 1884. Königliches Eisenbahn- Betriebs-Amt.,

[3672] Bekanntmachuug.

Gs sollen prptr. 70 000 kg Gußstahl-Bohr- (Dreh-), prptr. 16 000 kg Gußstahl-Frais- und 12009 kg Cisen-Frais-Spähne im Wege der Submission an den Meistbietendea vergeben werden.

Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 11. Fe- bruar 1884, Vormittags 10 Uhr, im Bureau 22 anberaumt.

Die Bedingungen liegen dagegen im Bureau Nr. 16 zur Einsicht aus und können gegen Erstat- tung der Kopialien von 1 # auch abschriftlich mit- getheilt werden.

Danzig, den 19. Januar 1884.

Königliche Direltion der Gewehrfabrik,

[3081] Bekanntmachung.

Die hier lagernden und bis ult. März 1884 noch entstehenden pptr. 10 500 kg Bleiasche sollen im Wege der öffentlichen Submission, bei welcher ein mündlihes Aufbieten ausgeschlossen ist, verkauft werden.

Offerten wolle man den Bedingungen entsprebent und mit dem Vermerk auf der Adrcsse:

„Submission auf den Ankauf von Bleiasche“

bis zum 7, Februar 1884, Vormittags 11 Uhr,

an die Direktion cinsenden.

Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Büreau zur Einsicht aus, können auch gegen Einsendung von 50 S abschriftlih bezogen werden.

Erfurt, den 15. Januar 1884.

Königliche Direktion der Munitionsfabrik.

[4273]

_ Bekanntmachung. Die Lieferung der für dic Königlihe Saline Dürrenberg im Etatsjahre 1884/85 erforderlihen Materialien soll im Sub- mission8wege vergeben werden, und ist hierzu Termin auf Mittwoch, den 20. Februar d. Z., Vor- mittags 11 Uhr, im Dienstgebäude des unterzeich- neten Salzamtes anberaumt. gefähr: 260 kg Röhrbleche, 2060 kg Förderwagen- blee, 5600 kg gewalztes und geshmiedetes Eisen, 1200 kg Pfannenniete , j 1075 kg hanfene Plombenschnur. 960 ke geschmie- dete Nâgel, 200 Mille Drahtnägel in den Num- mern 20/48—12/12, 50 Mille Rohrnägel, 7000 kg Eisenoryd. Die Offerten sind portofrei, mit der

Aufschrift „Materialien-Lieferung“ versehen, bis zur“

Terminsftunde beim unterzeichneten Salzamte ein- zureihen. Die Lieferungsbedingungen liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus, können auch

in Abschrift gegen Erstattung von 50 „Z Shreik--

gcLühren vom Salzamt bezogen werden, Dürren-

berg, 22. Januar 1884.

[3254] Eisenbahn-Direktionsbezirk Elberfeld,

Die pro 1884/85 erforderlichen Bekleidungs- Materialien, als: feines, mittelfeines und ordinäres- blaues Tuch, feines und ordinäres graues Tuch, Sommerstoffe, Düffel, Futterstoffe, Lama, Zanella, Kalmuk, Nessel, Leinen z ferner Knöpfe, Abzeichen, gestickte Kragen und Pelzmüyen, sollen im Wege der Submission vergeben werden. Die Bedingungen können von dem Kanzlei-Vorsteher Pelß hier gegen Einsendung von 590 Z für ein Exemplar bezogen werden, Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift : „Offerte auf Lieferung von Befkleidungs- Materialien“ portofrei bis zum 5. Februar d. F.. an das Central-Kleider-Magazin hierselbst zu senden. Die Eröffnung der eingegangenen Offerten erfolgt am 6. Februar, Vormittags 104 Uhr, ebendaselbst in Gegenwart der anwesenden Submittenten.

Elberfeld, den 16. Januar 1884.

Das Kuratorium der Kleiderkasse,

[4927] Zu der auf

Hannoversche Bank.

Mittwoch, den 27, Morgens 1

ecbruar d, Z,, Uhr, Î

im Saale unseres Bankgebäudes

(Eingang Schillerstraße

anberaumten diesjährigen ordentlichen

Portal 11)

General-Versammlung

werden die geehrten Aktionäre hierdurch eingeladen.

1) Die im §. 32 der Statut G nig: ri li aufgefüh ie im §8. er Statuten unter is 4 einschlie aufgeführten Gegenstände.

2) Antrag des Verwaltungsraths, betreffend: Beschlußfassung über die Verw Beträge an Zinsen und Dividenden von Aktien unferer Gesellschaft, AEIAE He

„„ „Die Einlaßkarten werden von der Direktion gegen Vorzeigung der Aktien, welchen ei ° Verzeichniß beizugeben ist, im Geschäftslokale der Bank am 25. und 26. Februar d, G ee Men

Hannover, den 28. Januar 1884.

Der O der Hannoverschen Bank,

n

yer.

Zu liefern sind ohns--

4000 kg Bleiplomben.,.

Königliches Salzamt..

L E RE

E E E R Es C R A E E E C R I E E ITE T E I T E

Dieselke liégk zur Einsicht aus.

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der Spezial- debatte über die Grundzüge eines Geseßentwurfs, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter.

Die Ziffern 20 und 21 werden ohne Diskussion ange- nommien. A

ZU Zier 22 berihtet der Referent der freien Kom- mission, Hr. Kalle, es seien innerhalb der Kommission Zweifel darüber laut geworden, ob die Anzeigepflicht des Entwurfs nicht zu weitgehend sei, zumal da durh die Ziffer 51 die Strafbarkeit als Folge der Nichtanzeige statuirt werde. Namentlich habe Hr. Heimendahl geltend gemacht, die Anzeigepflicht werde in Betreff der kombinirten Betriebe die größten Schwierigkeiten verursachen ; hier wechsele das Ver- hältniß der Betriebe von verschiedenen Gefahren so, daß die Ge- fammtgefahr bedeutenden Schwankungen unterworfen sei, Die Gefahr wecchsele je nach der oft rasch nothwendig werdenden Ver- änderung des Betriebs, z. B. bei Unternehmungen der Textil- branche, wenn neue Centrifugen aufgestellt würden, in ganz entschiedener Weise. Hr. Baare habe auf die Schwierigkeit der Anzeige bei dem Hochosenbetriebe hingewiesen. Hr. Leu s ch- ner habe erklärt, daß es unmöglich sei, jede Veränderung sofort anzuzeigen, und eine entsprechende Deklaration der Vorlage gewünscht. Ebenso habe er, Referent, selbst sich für eine Restriktion der Anzeigepflicht bezw. Festseßung einer Frist für dieselbe ausgesprochen. Dagegen seien die Herren Wolff, Dr, Jansen, Dr. Websky, Kochhann!, Leyendedcker und Meyer für den Standpunkt der Vorlage eingetreten, wobei man hervorgeboben habe, daß ja auch bei derzFeuerversicherung eine strikte Anzeigepflicht bestehe und in der Praxis zu erhebliten S@hwierigkeiten keinen Anlaß gebe. Auf eine Anfrage habe der Hr. NRegierungskommissar, Geheimer Regierungs-Nath Bö- diker erklärt, das Statut der Genossenschast werde bestimmen dürfen, daß kleinere, versuchsweise vorgenommene Betriebs- veränderungen nicht sofort, sondern binnen einer fesizuseßen- den Frist angezeigt zu werden brauchten. Uebrigens könne im Geseß vorgeschrieben werden, daß die Strafen wegen Unterlassung der Anzeigepflicht von der Genossenschaft zu ver- hängen seien. Die Grundsäße für die Behandlung kombi- nirter Betriebe seien aus Ziffer 5 zu entnehmen.

Seitens des Hrn. Direftors im Neichsamt des Fnnern Bosse wurden hierauf die Bestimmungen verlesen, wie solche die mit der Ausarbeitung des Geseßentwurfs beauftragten Kommissarien über die Anmeldung der Betriebsveränderungen in Aussicht genommen hätten.

Die Ziffer 22, zu welcher ein Abänderungsantrag nit vorlag, wurde sodann angenommen.

Zum ganzen Abschnitt IVY., sowie zu den einzelnen Ziffern 23 bis 27 berichtet zunächst Hr. Kalle über das Ergebniß der Verhandlungen in der freien Kommission Nach- folgendes :

„Die Konsiruktion der Arbeiterausshüsse im Entwurfe sei der Gegenstand eines lebhaften Meinungsaustausches ge- wesen, und es hätten zu demselben folgende Abänderungs- vorschläge vorgelegen : : :

1) Hr. Heimen dahl habe beantragt, die Arbeiteraus- schüsse nah Ziffer 23 zu belassen und ihnen die Wahl der Beisißer zum Schiedsgericht (Ziffer 26) und die Begutachtung der zur Verhütung von Un- fällen zu erlassenden Vorschristen (Ziffer 42) zu übertragen (also ihre Mitwirkung bei der Unter- suchung von Unfällen, Ziffer 29, und zwar aus dem Grunde, weil die Beitragspflicht nicht beschlossen, auszuschließen). : Die Hrrren Meier, Herz, Kvroos, Springs- mann, Dr. Jansen und Baare hätten den An- trag gestellt : i

„Die in den Grundzügen vorgesehenen, durh Arbeiteraus\hüsse zu verrihtenden Funktionen werden durch Ausschüsse ausgeübt, welche gleich- mäßig aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildet werden.“ Ein Antrag Vorderbrügge—Dr. Jansen habe dasselbe Ziel, wie der Antrag sub 2 verfolgt, zu- gleih aber feststellen wollen, daß nach Ziffer 24 Absatz 4 i : „den Arbeitnehmern der ihnen durch ihre Theil- nahme an dem Ausschusse nothwendigerweise ent- gangene baare Arbeitsverdienst erseßt werde.“ Seitens der Herren Kochhann und Hagen sei zum Antrage Meyer und Genossen (sub 2) eine Abänderung dahin beantragt, : daß die zu organisirenden Ausschüsse zu zwei Dritteln aus Arbeitnehmern, zu einem Drittel aus Arbeitgebern bestehen. ;

5) Hr. Dr. Websky bringe folgende Ziffer 23 in Vor-

schlag: E Zum Zweck der Wahl von Beisißern zum Schiedsgerichte und zum Zweck der Wahl von Beisißern der aus Arbeitern und Arbeitgebern zusammengeseßten Kommissionen, welhe behufs

lionen anzuseßen, Nach der im Fahre 1881 erhobenen Unfall- statistik, welche sih auf den nah derx 1881er Vorlage ver- siherungspflichtigen Personenkreis bezogen habe, fielen rund 1 900 000 unter die Grundzüge (nämlih die bei der Unfall- statistik gezählten 1 960 000 abzüglich der rund 60 000 Arbeiter n den Motorenbetrieben mit 1 dis 2 Arbeitern ; die sämmt- ¡igen Bauarbeitec seien erst in die 1882er Vorlage gebracht, 1881 habe es sich nur um Bauho farbeiter gehandelt, welche au nach den neuen Grundzügen versicherungspflichtig blieben mit vershwindenden Ausnahmen.) Zuzjenen 1 900 000 kommen die bei der Unfallstatistik nicht sämmtlich mit erfaßten Arbeiter, welhe in Betrieben mit mindestens 10 Arbcitern ohne Motoren beschäftigt seien, da niht anzunehmen sei, daß die Behörden shon im Fahre 1881 diese sämmtlichen Betriebe für versiherungspflihtig gehalten und gezählt hatten. Solche Betriebe gebe es im Ganzen über 25 000. Endli komme die Zunahme der Ärbeiterzahl überhaupt vom Jahre 1881 bis zum Jnkrafitreten des Gesezes in Betracht, so daß shon nah den Grundzügen zweifeilos über 2 Millionen Arbeiter ver- sicherungspflichtig sein würden, wie Redner bereits früher im Plenum vorgetragen habe.

In der Debatte über die Zusammenseßung und den Wirkungskreis der Ausschüsse habe sodann zunächst Hr. Jansen auf die soziale Gefährlihkeit der Arbeiterausschüsse hinge- wiesen, ebenso Hr. Leuschner, welcher bemerkt habe, er und die sonstigen Antragsteller seien keine Gegner der Arbeiter, fondern "wünscten nur die Gefahren zu verhindern, welche fich namentlich mit Rücksicht darauf ergeben würden, daß ih in der Großi® ; urie Leider nah ur nus; eine gewisse Gegen- fäßlihkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herausgebildet habe, wobei nicht allein die Sozialdemokratie den Unter- nehmern entgegenwirke, sondern auch, obschon vielleiht unbe- absichtigt, die neuere Gewerkvereinsbewegung. Hr. Wolff habe ausgeführt, daß ifolirte Arbeiteraus\chüsse gefährlich seien; die Neigung der Arbeiter gehe s{chon. ohnedies auf Absonderung. Die Wohlresultate scien so sehr dem Zufall anheimgestellt, daß eine Korrektur durch Be- rufung von Mitgliedern Seitens des Genossenschaftsvorstan- des dringend gewünscht werden müsse. Hr. Kohhann habe crôrtert, wie das Drängen des vierten Standes nah Selbständigkeit immer s{chärfer hervortrete; beispielsweise wollten in Berlin die Arbeiter eigene Hülfskassen ohne Ar- beitgeber haben, und der Bebelsche Rath, freie Hülfs- kassen zu gründen, finde den größten Anklang. Wolle man die Kluft niht noch mehr erweitern, so müsse der Arbeit- geber, und zwar nicht als Herr, sondern als Freund, dem Ar- beiter zur Seite stehen. Von Hrn. Vorderbrügge sei hervorgehoben, daß die fleißigen und braven Arbeiter und deren seien noch viele von den Sozialdemokraten terrorisirt würden ; um den guten Arbeiter zu shüßen, müsse man seinen Antrag annehmen. Die Herren Baare und Spengler hätten die dringende Bitte an die Regierung ausgesprochen, sih auf den Standpunkt des Antrags Vorderbrügge bezw. Meyer zu stellen. Die Arbeiterausshüsse seien auch in tech- nisher Beziehung bedenklich, da Arbeiter allein die Unfall- verhütungsvorschriften niht richtig beurtheilen könnten, Zu- dem tönnten die Arbeiterausschüsse einseitig Beschlüsse fassen, welche die zur Genossenschaft doch allein beisteuernden Arbeit- geber {wer zu belasten geeignet seien.

Der Herr Negierungskommissar, Geheime Regierungs- Nath Bödiker habe hierauf Folgendes erörtert :

Der einmüthige Widerstand der Versammlung gegen die Arbeiterausschüsse der Vorlage sei gewiß in hohem Maße beobahtenswerth. Fndeß sei der Sache doch auch eine andere Seite abzugewinnen.

Dasselbe Vertrauen und Wohlwollen, wel(es die Vorlage den Arbeitgebern zeige, bringe sie au den Arbeitern entgegen. Nachdem die Versammlung beschlossen habe, die Arbeiter an der Verwaltung der Genossenschaften niht mit zu betheiligen, wie es die österreihishe Vorlage thue, frage es sich doch sehr, ob nun den Arbeitern in der That ihre eigenen Ausschüsse genommen werden sollten. Die Thätigkeit der leßteren könne kaum eine nennenswerthe Kollision mit den Arbeitgebern herbeiführen, weder können dies die von den Ausschüssen zu vollziehenden Wahlen zum Schieds8geriht und Neichs- Versiherungsamt, noch die Betheiligung an der unter der“ Leitung der Behörde stattfindenden Unfall- untersuhung, noch die Begutachtung der Unfallversicherungs- vorschriften. Diese Vorschriften interessirten die Arbeiter un- gleih mehr als+die Arbeitgeber. Denn die leßteren ständen nur mit ihrem Vermögen für die Unfälle, der Arbeiter stehe mit Leib und Leben für den Riß.

Die vorgeschene Organisation der Arbeiter auf dem Boden des Gesetzes werde regierungsseitig niht für bedenklih gehalten, durch dieselbe werde der von den Vorrednern be- tonte hin und wieder bestehende Gegensaß zwischen Arbeitern und Arbeitgebern niht verschärft; wenn diefer Gegensaß be- stehe, so werde derselbe sih auch ohnehin geltend machen, \o- weit es nicht gelinge, ihn zu beseitigen. Die Verhältnisse seien eben andere geworden als sie früher gewesen. Die Einführung

gutachtung der zur Verhütung von Unfällen zu erlassenden Vorschriften gewährt werden. Es sei das die billige Nüsicht gegen die Arbeiter, weil sie zu den Krankenkassen so weit- gehend beitragen, und nah den vom Regierungstische gegebe- nen Erklärungen. Die Organisation der Arbeiter werde man nie hindern tönnen; man möge ihnen in diesem nie- mals gefährlichen Falle Vertrauen zeigen, das werde nah des Nedners Erfahrungen nie {lecht wirken können.

Hr. Deli us habe trotz der Erläuterungen des Regie- rungsfommissars die Zweckmäßigkeit gesonderter Arbeiter- ausschüsse nicht anerkennen können; derfelbe glaube vielmehr, daß in thnen ein Keim zu künftigen sozialen Gefahren liege. Er vergleiche die selbständigen Ausschüsse mit einem Schwung- rád ohne Regulator und sei der Ansicht, daß ein Negulator in der Mitwirkung der Arbeitgeber geschaffen werde, da auf diesem Wege eine Annäherung zwischen beiden Theilen und ein gegenseitiges Vertrauen ermöglicht sei. Er bitte, den An- trag Vorderbrügge im Jnteresse der Arbeiter und auch im Jnteresse der Gefellshaft anzunehmen.

Hr. Springmann, der sih in gleihem Sinne äußere, habe zu wissen gewünscht, wie sich die Regierung die Wahl zu den Ausschüssen denke.

Hr. Geheimer Negierungs-Räth Bödiker habe erwidert, die Organisation der Arbeiteraus\shüfse sei allerdings schwierig. Die Grundzüge gingen davon aus, daß die Genossenschaften in der Negel in Sektionen getheilt werden. Die Wahl inner- halb der Sektionen werde nah Maßgabe des Regulativs mittelst Einsendung der Stimmzettel oder, sofern die Sektion auf engem Naume bestehe, in einer Wahlversammlung der Kasfenvorstände erfolgen. i

Hr. Fritsche sei für den Antrag Vorderbrügge ein- getreten, würde aber persönlih gewünscht haben, daß in den tombinirten Ausschüssen das Arbeiterelement überwiege. Jeden- falls sci bei diesen Ausschüssen die Zahl der Mitglieder zu erhöhen. Die Wahlen zum Schiedsgerichte würden natürlich die Arbeiter allein vornehmen.

Die Herren Delius und Dr. Websky hätten sich noch- mals für gemischte Kommissionen geäußert. Leßterer befürchte besonders die Drganifation von ständigen Arbeiterkörperschaften unter dem Präsidium eines Arbeiters. Diese Körperschaft würde beliebig lange tagen, gegen die Arbeitgeber agitiren und diese müßten sie noch dazu bezahlen.

Geheimer Regierungs - Rath Bödiker nahme, daß die Arbeiterausschüsse beliebig lange tagen könnten, als unzutreffend bezeihnet. An den Schußmaß- regeln seien die Arbeiter wesentlih interessirt, man müsse ste also hören.

Hr. Leuschner habe gemeint, wenn man den .Ar- beiter frage, so würde man nie Shußmaßregeln békouimen, soweit solche ihn geniren.

Hr. von Velsen sei Hrn. Leuschner beigetreten und habe insbesondere ausgeführt, daß die Mitwirkung von Arbeiterausschüssen bei Erlaß von Polizeivorshriften und bei Untersuhung von Unfällen innerhalb des Steinkohlen- bergbaues durchaus unthunlich fei.

Hicrauf hätten die Herren Dr. Websky,* Wolff und Vorderbrügge ihre Anträge (3, 5 und 6) zu Gunsten des Antrages Meyer (2) zurückgezogen, welcher in der Kommission gegen eine Stimme und unter Stimmenthal- tung eines Mitgliedes angenommen worden sei.

Zu Hiffer 23 sei ein Antrag Kade, welcher den Wegfall der Worte „auf Antrag der Jnteressenten“ in Ab- saß 2 bezwedckt habe, abgelehnt; ebenso sei bei Ziffer 24 der Antrag Hagen, welher im Absaß 1 hinter „Fabrik- krankenkassen“ die Worte „eingeshriebene Hülfskassen“ ge- seßt wissen wolle, einstimmig verworfen, nachdem man darauf hingewiesen habe, daß die freien Hülfskafsen die lebhasteste Agitation gegen die Arbeitgeber unternähmen und Schulen der Sozialdemokratie seien.

Zu Ziffer 26 habe Hr. Geheimer Regierungs-Rath B ö - diker auf Anfrage erklärt, daß die Entlassung eines Arbeiters nicht ohne Weiteres den Verlust des Mandates zum Schieds- geriht nah sich ziehe. Hr. Jansen habe zur Erwägung gestellt, ob man nicht, wie in Desterreih, zu den Schieds8- gerichten auh Sachverständige zuziehen solle.

Schließlih sei der Titel 1V insoweit angenommen worden, als sich derselbe niht durch Annahme des Antrages Meyer verändere, in welcher Beziehung die Regierung er- sucht werde, die nöthige Neuredaktion vorzunehmen.“

Hr. Leuschner als Korreferent der Kommission hat dem Berichte des Referenten nichts hinzuzufügen.

In der nunmehr eröffneten Plenardiskussion zunächst i Hr. Meyer, er habe nach dem ausführlihen und er- schöpfenden Vortrage des Referenten zur Begründung seines Antrages nur noch wenig zu sagen. Man hege in der Ver- sammlung allgemein die Befürchtung, daß dur die Arbeiter- ausschüsse auf Kosten der Jndustrie gewissermassen ein Ge- neralstab von Arbeitern gebildet werde, welher den Einflüssen der Sozialdemokratie ausgeseßt und, weil ständig, um so ge-

habe die An-

erklärt