bezahlt werde, so gehöre das wohl zur Sade, } Verfahren“ vorgeworfen, „welhes die Würde der Synode Rehk hergeleitet sei, die Kirchenverwaltung vor dieses
; ; ; j i ü daß aus den zur Sache inieressirten Ge-
: | l : s cI1ES ¿50runt ä ren von der Linken gar nit gesprochen. Handelt es sih . wie vor wünschen, daß a: C ; 0 Son beim nähsten Zusammentritt des SERERdEiCGenraiys | verle” ; lumen. aus aeumaßung, mehrfache Verirrungen“ | zu ziehen, so besireite er die formelle Felugniß zu einem solchen S Eine Verleßung der Staatsgesehe liege nicht vor; am aller- a. um Genehmigung des Bestandes der Genossenschasten A L M Daner besGrärTten Me seien die vier alten Mitglieder niht mehr eingeladen worden | u. \. w. Eine Cirkular-Verfügung des Evangelischen Öber- | Vorgehen niht. Darüber habe der Präsident dieses Hauses wenigsten aber eine Analogie mit dem Centrum; dasselbe bei Genehmigung von Vorschriften zur Verhütung Versiderung a 4 Jens L E f ries naer ggga- pru und dadur die Beshlußunfähigfeit absichtlich herbeigeführt. | Kirchenraths sei ferner in den „amtlihen Mittheilungen“ des | allein zu befinden. Aber materiell spreche der Artikel nicht zu E habe sich noch niemals über einen Bischof beshwert, sondern von Unfällen, 1 O rar trag E rit E g Ae Mt Das A der Entscieivue e Dieselbe Willkür liege vor betreffs der Auslegung des §. 39 | Konsistoriums nur theilweise abgedruckt worden unter Weg- Gunsten der Linken. Die ganze Angelegenheit gebe ihm noch 2 alle innerkirchlihen Fragen vom Abgeordnetenhause fern b, um Entscheidung vermögensrechtlicher Streitigkeiten | wenn die Dugie f A Saiten E S Antra der ‘cbtzren zu in Bezug auf die kirhlichen Wahlen. Gegen die Ergänzungs- | lassung gerade der Stellen, worin der Ober-Kirchenrath den zu einigen Bemerkungen Veranlassung. Vor wenigen Wochen e ehalten. (Ziffer 16), i ; betroffenen A afer A F J pp j arte wahlen für 3 Aelteste und 3 Gemeindevertreter sei sofort Werth der Selbstverwaltung für die Kirche betont habe. Auf | sei das Haus hier mit der Berliner Stadtverordnetenversamm- i g Der Abg. Hermes bemerkte, er habe dem Hause aus den c. um Entscheidung auf Rekurse gegen Entscheidungen | geschehen ha e ; TIO eg SARTE gt, il, na deren Vollziehung protestirt. Gleichwohl sei in der Sißung | eine bezügliche Beschwerde des Gemeinde-Kirchenraths von St. | lung befaßt, heute geschehe dasselbe mit der Kreissynode. y Akten die Geseßeeverlezungen, welche vom Konsistorium aus- __der Schiedsgerichte (Ziffer 42), Did Absab 4 inte L e müssen“ B Wocies cir des nit beshlußfähigen Kirchenraths beantragt, die Gewählten Johannis habe das Konsistorium nicht geantwortet. Uebri- | Fmmer handele es sich um Angelegenheiten, die in dieses S gegangen seien, mitgetheilt, und den Minister gebeten, die so müssen an der Beschlußfassung je zwei Vertreter der von uis 2 «Ori „müjet sofort einzuführen. Auf Beschwerde hiergegen habe das Kon- | gens habe das hervorragendste Mitglied des Konsistoriums | Haus gar nicht gehörten. Begreiflih sei es allerdings, daß A Sache zu untersühen und eventuell weitere Ergänzungen an- der Entscheidung betroffenen Genossenschaften, bezw, betrof- guy a A Vorstand der betreffenden Genossenschaft sistorium die sofortige Einführung der Gewählten für den nächsten auf der leßten Stadtsynode gesagt, man möge si in Acht der Abg. Hermes diese Sachen hier vorgebracht habe, der seine 2 zustellen. Von einer Agitation, gar von einer kirchlichen fenen Genossenschaft theilnehmen. ry eei refsende! Sonntag unter dem Hinzufügen verfügt, daß die 8. 39 und 40 | nehmen; wenn es (das Mitglied) einmal sein Amt niederlege, | politishe Agitation auch auf das kirchliche Feld übertragen M Agitation, sei gar nicht die Rede gewesen; das seien nur Das leßte Alinea 44 zu streichen. — h f S dies a cas L Es ja bei den Géostlentäite auf Ergänzungswahlen nit anwendbar seien. Diese Eile sei | würde man vom Regen in die Traufe kommen. Er fei wolle. Der Abg. Zelle habe dann gesagt, daß die neue E Verdächtigungen. Er müsse sich Derartiges vom Abg. von Der Neserent dey freien Kommission, Hr. Ka e, un { erba e da anfragen, ob sie von dieser Befugniß um fo wunderbarer, als nun die Einsührung auf den Todten- | ein überzeugter Protestant, ein treuer Bewunderer des Erzkeßers Kirchenordnung niht gut funktionire; daß sie niht gut wirke, Bitter verbitten ; derselbe wisse von seinem (des Redners) kirh- | führt aus, der Antragsteller habe diesen Antrag dahin be- | vorstän ua je 8 A o ‘as E Necieruntas Rath sonntag gefallen sei. Allerdings sei mit der Einführung zweier | vonWittenberg ; aber er-beneide do manhmaldie katholisheKirche daran sei allein die Agitation s{uld. Der Abg. Hermes habe | lihem Standpunkt doch absolut nichts. i gründet, daß das Reichs-Versicherungsamt in der von der San a ets, daë 9 R D türli ey neuer Aeltesten die Normalzahl der Mitglieder vorhanden ge: | um die Art und Weise, wie dort die Bischöfe, die den evangelischen dann noch bemerkt, das Haus habe ein Necht, hier über alle Der Abg. Dr. von Bitter erklärte, jede Verdähtigung des Regierung geplanten Zusammenseßung nicht lebensfähig sein Gamp Jaye Dazu T4 habs A de zweckmäßia Fo Mitglieder wesen, und diese Normalzahl sei vielleiht dem Konsistorium Konsistorien entsprächen, sich in diesen äußeren Dingen ge- | diese Angelegenheiten zu verhandeln, da die evangelische Kirche Abg. Hermes habe ihm vollständig fern gelegen; wenn der- | werde, weil insbesondere Mitglieder, welche die Zeit für eine | die Ttade Mos gt nf Becatind E L E sehr erwünscht gewesen, weil in einem gegen einige Mitglieder | bahrten ; um den warmen Zusammenhang der Gemeinden mit | aus der Tasche der Steuerzahler bezahlt werde. Formell selbe sh verleßt fühlen sollte, wolle er seine Worte zurück- derartige Beschästigung haben möchten, nicht zu finden sein der ( O en. k e Sa babe 2: abi Zewddia des Gemeindekirhenraths wegen eines shandbaren Flugblattes | den Bischöfen, um die Sympathien, die dort so allgemein für | werde sih gegen diefe Auffassung nichts einwenden lassen, : nehmen; er habe ihm in keiner Weise zu nahe treten wollen. | würden. Er halte deshalb eine Organisation nah den Ober- treffen en Fä S agg raa res rößere Anzahl von Streit- s{webenden Strafverfahrens ein unanfehtbares Zeugniß des | die Bischöfe vorhanden seien. Die Selbstverwaltung habe | aber troßdem dürfe ein folher Standpunkt gegenüber der Er meine nur, diese Berliner Angelegenheit gehöre ebenso | Landesgerichtsbezirken für angezeigt. zzreilich werde eine ein- dey an C Zoe ]ë E S und das m mh je es Kirchenvorstandes dem Gericht vorgelegen habe. Ueber dieses | vielen Schaden und wenig Ehre den Gemeinden gebracht, evangelischen Kirche niht vertreten werden. Durch feierliche wenig in das Haus, wie die Stadtverordnetenwahlen. Die | heitliche Rechtsprechung dann nit erreiht, indessen das sei fällen Fur Mea O N s&affen wirde Mas möge Verfahren des Konsistoriums sei wiederum Beschwerde beim | aber dennoch sei es ihr gelungen, eine ganze Menge von Per- | Gewährleistungen habe der Staat auch gegenüber der evange- : Beschwerden der Kirchenräthe über die Aufsichtsbehörde müß- | ja auch in anderen PViaterien nit der Fall. Er, Referen t, | einen zu omplizirten pp un An n vis Bag at Ober-Kirchenrath eingelegt. Derselbe habe darauf an ihn ge- | sonen, die früher der Kirche ferngestanden hätten, zum fir: | lishen Kirche Verpflichtungen übernommen. Er lege \{ließ- i ten innerhalb der kirhlich n Organisation erledigt werden ; habe dagegen hervorgehoben, daß der antrag nach Ablehnung erwägen, G JOR e anien e EN den Gendfientébaîtet s{rieben, er habe bisher feine Veranlassung gehabt, der | lichen Leben heranzuziehen; und die Kraft der evangelischen lih auch Namens seiner Partei dagegen Protest ein, daß der- von Verleßungen von Staatsgeseßen sei keine Nede. obligatorisher Sektionen nicht. aus}ührbar sein werde. Auch N euren R A ber Moriewect ibrer Sutereltei analogen Anwendung des §. 39 auf Ergänzungëwahlen ent- | Kirche beruhe ja gerade auf dem freiwilligen Mitwirken der artige innerkir@lihe Angelegenheiten hier zur Sprache ge- N Der Abg. Dr. Hänel betonte, dex Artikel 2 des Staats- würden häufig Kompelenjsireiligkeiten entstehen, und man das lieb E E ô A ‘ReiHs-Versicherunsamts ¿u gegenzutreten; ein Präjudiz für die Rechtsnothwendigkeit | Gemeinden; die Gefahr für die Kirche liege weniger in den | bracht würden. geseßes über die Kirchengemeinde- und Synodalordnung er- | würde do nit umhin können, über diese Aemter dann no Mitg E zu den C Babe Br. De: MWebsk e tônne daraus nicht entnommen werden. Danach bleibe also Gegnern von links und rechts, dem Unglauben und Aber- Der Abg. Zelle erklärte, der Abg. von Wedell habe, was f kenne die kirhlihen Organe staategeseßlih an, und stelle die eine Centralbehörde zu segen, um diejenigen Aufgaben zu ommi t i E beda Ln pem A Stimtrecht wiederum Alles nah wie vor im Belieben des Konsistoriums. | glauben, als vielmehr im apathischen Jndifferentismus, der | er gesagt, entweder nicht gehört, oder nicht richtig verstanden, E Art ihrer Beschlußfassung fest. Deshalb müsse man hier | lösen, welche die einzelnen Genossenschaften nit lôfen könn- der rve R. aß a A E, betrachtet Der Vorstand der Kreis\ynode Berlin Il habe Ende August, | die Dinge gehen lasse, wie sie gingen. Man solle doch nicht, | wenn derselbe gemeint habe, daß er von innerkirchlihen wegen Geseßesverlezung Klage erheben. Das Haus könne | ten. Zulässig ersheine ihm nur cine bessere Vertretung der | ausgestattet, sondern gewissermaßen als wal
F F j ¡ j j î (D i f j î - int c 5 : : D 214 i 4 ; 3 ito - Noi he-N chor 02000 E aa ga t ="CTI Ot L ITd-7b c Er s nachdem demselben die Verhältnisse der Sophiengemeinde be- | wie es das brandenburgische Konsistorium gethan habe, die Angelegenheiten gesprochen habe. Er habe si lediglich darauf i dafür au die Vexantwortlichkeit des. -Kultus:Minislers in} einzelnen Genoßsenschasten.in_-dem-Neichs-Versiherung2amt. —werdetr-foltten;-aitfgenomnmer,undbcantragt kannt geworden seien, an den Vorsitzenden des Gemeinde- | Leute von der Mitwirkung _an kirchlichen Dingeu__abschrecken !_} befchränkt,-die-äußerliche-Gefchästsgebahrtnz-zur Sprache zTr
Anspruch nehmen ; eventuell habe das Haus doch auch die Hr. Geheimer Regierungs:Nath Gamp habe, darauf in der Borlage hinter Alinea 4 der Nr. 44 folgenden Eretenratis eit-Schreiben-znr-Mittheitrrng an vie Aeltesten} Ex mochte ]chließen mit dem Verse Nückerts : „So lange Eure | bringen. Dann habe der Abg. von Wedell ihm und seinem Klinke der Geseßgebung in der Hand. l i erklärt, daß eine bureautratische Organisation des Neichs-Ver- neuen Die Getitatiien haben bas. Net, béi den gerichtet und Bericht über die derzeitige Lage erfordert. Der | Weisheit bange will die Menschen machen, soll die Thorheit | Kollegen insinuirt, daß seine Partei vielleicht eine Freude Der Abg. Frhr. von Hammerstein erklärte, wenn er den | siherungsamts dem Entwurf E niht zum Vorwurf Sit ie C erk R Ra E A Da Vorsitzende des Gemeinde-Kirchenraths habe darauf gar nicht lachen !“ i __| darüber empfunden hätte, in Abwesenheit des Konsistoriums früheren Kultus-Minister Falk als Geseßesinterpreten anneh- gemaht werden könne. m Gegensaß zu der sonstigen A en U N E S Mga Mei geantwortet, dagegen habe das Konsistorium eine Verfügung Der Abg. von Wedell-Piesdorff erklärte, obwohl der Mi- | Vorwürfe gegen dasselbe hier zu erheben. Er frage den Abg. men wolle, müsse er dem Abg. Dr. Hänel im Wesentlichen Organisation der Central-Verwaltungsbehörden sei im E A e ohne Stim1 7 lhre Kosten | r erlassen, welche ihn von der Antwort entbinde, die Verfügung | nister bereits höchst sachgemäß nachgewiesen habe, daß er nicht | von Wedell, wenn hier Klagen über Behörden geführt würden, Recht geben, und er habe schon bei Gelegenheit der Berathung Versicherungsamt eine Mitwirkung der E N G N E Hr. Heimendahl für den Antrag von des Synodalvorstandes aufhebe, und diesem eröffne, er habe | in der Lage sei, den Beschwerden des Abg. Hermes abzuhelfen, geschehe das niht immer in Abwesenheit der Betreffenden © des Antrages Reichensperger auf die Bedeutung hingewiesen, Entscheidung und Beschlußfassung in allen prinzipiel 1 un az 8 Due ern e e Lana A E n R def ih dur sein Verlangen eine Befugniß beigelegt, welche allein | habe doch der Abg. Zelle dem Hause au nit ein Theilhen | Wie wäre das auch anders möglich, wenn das Haus nicht die welche der ehemalige Kultus-Minister Falk der Aufhebung der | sonstigen wichtigeren Fragen vorgesehen. Der Ausführung | Tiele-Winkler sch ge)prochen, dem landesherrlichen Kirchenregiment zustehe. Der Synodal- | seiner jedenfalls bereits vorbereiteten Rede ge]chentt. Jn
: 3 1 Red j ganzen Behörden vor sein Forum ziehen wolle ? Der Abg, von vorstand habe auf die eingereihte Beshwerde gar nicht ant- | diesem Hause sei dabei weder das Konsistorium der Provinz | Bitter habe bemerkt, er (Redner) ha
: T avT ir di if F Fr stände i if issi ifizirten Antrag Graf Frankenberg mit 5, 16 und 18 der Verfassung für die katholische | des Antrags Graf Frankenberg ständen die erheblichsten | mission den mod fizir rag G è n» ! be gesagt, die neue Kirchen- A imt Mos Der Kaltug Vtiniltes habe jeßt her- | prinzipiellen und praktischen Bedenken entgegen. Eine Central: | dem Unterantrag Baare, sowie den Antrag Dr. Websky
z 7; M t nal (F ; ¿EtyHs T, ; ; r E ; 4 M A ; “A : für die Unfallversi é j - en Antrag von Tiele-Winkler dagegen und worten fönnen, weil ihm die Akten nit zugänglich gemacht | Brandenburg, noh der Evangelische Ober-Kirchenrath vertreten. ordnung funktionire niht gut. Er habe aber im Gegentheil orgehoben, daß dur die Aufhebung dieser Artikel die Geseß- | stelle für die Zwecke der Unfallversicherung fönne nicht ent abgelehnt, den [ntra ¿vage
Teien ; danach aber Tate das Konsistorium über den Kopf des | Die Herren hätten also ihre Beschwerden nicht hier, sondern | hervorgehoben, daß dieselbe ganz gut wirken würde, wenn ihr ins von L in Garantien frei geworden sei, deren behrt werden, weil die Entscheidungen Der ge gene mit en Seri Sade La cia POO Aale A Synodalvorstandes hinweg erklärt, derselbe habe sih geweigert, | in den Synoden vorbringen können. Die Herren hätten wohl | nit Hindernisse in den Weg gelegt würden. Der Minister nh die evangelische Kirhe durch diese Artikel erfreut habe, | kleineren Versicherungsäniter mit einander Ry Page arat a L A: e Lo dice MAUPSS Die freies Wenn auf den Rekurs zu entscheiden, und so habe auf Anordnung | au nur deshalb jene Dinge hier zur Erörterung gebracht, | habe gemeint, er habe keine Kompetenz, auf die Maßnahmen und zwar mit der Wirkung, daß die evangelische Kirche si | und die Einheitlihkeit der Nechtsprehung nicht preisgegeben | selbstverständlich alt d e ¡rete
des Over-Kirchenraths das Konsistorium als kirhlihe Auf- | weil sie glauben möchten, wegen der stenographischen Berichte hier | der Kirchenbehörden einzuwirken. Wie nun, wenn diese
in ihrer Organisation ändern lassen müsse durch ein Staats- | werden dürfe. Aber auch die Beausfsichtigung der Berufsgenossen- | mission empfehle diese ihre Beschlüsse zur Annahme.
; x 2 " A N " ; “ 1 HN i ; : » ; ; : Et Ti o : i i L A 2 t s ine ite efü i Anirag der freien Kommission befürwortet dem- sihtebehörde den Rekurs geprüft, erkläre ihn für unbegründet | ein größeres Publikum zu haben, als in den Synoden; oder | Behörden sich einmal daran machen sollten, die kirchlihen (0h, Gege die Se 19; 10 sel: Ur ihn diese Debatte | schaften könne nur von einer Centraljtelle ausgeführt werden, „… Diesen [ntr er E und weise ihn zurück, “Durs diese Konsistorialverfügung | au vielleiht, weil sie meinten, es sei angenehmer, die Dinge | Gesetze umzustürzen? Solle da der Staat diesem Treiben geled der allerhöhsien Bedeutung gewesen , UND 6s sei wenn dieselben, was als Regel festgehalten werden solle, P s e A f: a N e N werde das ganze Geseß bei Seite geschoben, nah welchem der | in Abwesenheit Derjenigen vorzutragen, die si sonst dagegen | mahtlos gegenüberstehen, oder verbleibe demselben nicht natur- ihm sehr wünschenswerth gewesen, daß der Zustand, in dem | über das ganze Reichs gebiet erstrecken ; sei der mt P E M v t ‘daß s dees Giat Rraukenbers fleinere Kreis\ynodalvorstand die berufene Rekursinstanz sei. Die vertheidigen würden. Namens seiner politishen Freunde pro- gemäß die Einwirkung, die derselbe auf alle Staatsbehörden sich die evangelische Kirche gegenüber dem Staate befinde, wie- nossenschasten aber größer als der Bezirk der Aufsichtsbe e 2 E E ven L u bilden s niht unzweEmäßig sei Eigenschaft des Konsistoriums als kirchliche Aufsichts- | testire er dagegen, daß das Abgeordnetenhaus zum Forum für | ausübe? ; der einmal klar hervorgehoben worden sei. Angesichts dieses so würden Theile der ersteren dieser, andere Theile, jener 2 K n ‘Vas Tris e Ubeiaas «Lis Genossenschaften über das behörde sei auch in dem Geseh keineswegs begründet. Zwar | die Erörterung innerer Angelegenheiten der evangelischen Der Abg. Weis (Hirschberg) betonte, die Aufmerksamkeit, Zustandes werde nun hoffentlich den Bestrebungen der Nechten, sichtsbehörde unterstehen und hieraus „müßten E. a aber ge N es N Ao E N Es iten
habe der Ober-Kirchenrath dem Konsistorium eine solhe Be- | Landeskirche gemacht werde. : mit der die Debatte auf allen Seiten verfolgt werde, beweise die Kirche selbständiger zu machen, von links fein so großer Schwierigkeiten und zahlreiche Differenzen sich erge a j ganz T O l etten Legi A i Doe as fugniß durch einen Erlaß im Jahre 1881 gegeben. Dieser Der Abg. Hahn dankte dem Regierungsvertreter für seine zur Genüge, daß es sih hier nicht um eine innerkirhlihe- | Widerstand mehr entgegengeseßt werden. Man sage ja, die das Reichs-Versicherungsamt Kommissare an Ort Und elle j “s d L Ls L Abiéhe L Erlaß beziehe sih aber auf cine Dienstinstruktion vom 23. Of- | wohlwollende Aeußerung auf seine Anregung. Aber die Ein- Angelegenheit handele. Den Gang der kleinen detaillirten staatlihe Mitwirkung bei der Beseßung kirchenregimentlicher schickden fónne, um alle etwa egen Seen e 8 A H E e Vas 20 Absaves A zur tober 1817, die doch nach dem klaren Wortlaut der Kirchen- | s{hränkung, welche derselbe gemacht habe, lasse seine Hoffnung Verhandlungen habe erx nicht behalten, aber er meine, das- Aemter müsse so lange dauern, als die Gehölter im Etat | bewirken, so treffe auh der weitere A daß s 7 Diskusston i er A taleanttas Baare Mé Heri Gemeinde- und Synodalordnung wie aller übrigen observanz- | wieder sinken. Ex bitte zu erwägen, daß es ih in dem be- Gefühl würden Alle gewonnen haben, die Beshwerdeführer | ständen. Deshalb plaidire er für die Dotation und Selbst: | hörde dem praktishen Leben allmählih zu fehr werde ent- H | le M Er M adtirae von TicleeWtuklee mäßigen oder sonstigen Bestimmungen außer Kraft getreten | regten Punkte um ein Kirchengesey handele, welches nit den hätten ihre Klagen niht aus Lust an der Agitation hier F ständigmachung der Kirche. Aber die Dotation passe der Linken | fremdet werden, nicht zu. e renb b se V De Mes f 9 e Würlage aas ¿inidébrat ind, sei. Nach allem diesen müsse er erklären: das Königliche | Beschlüssen des Landtags unterliege, wie die kirhlihen Um- | erhoben. Jm Herzen dieser Herren habe er dasselbe Gefühl nit, weil sie auf eine andere Zeit hoffe, wo es wieder möglich Auf die Anfrage des Hrn. Grafen Frankenberg, ob | un : Sty 3 ( l
Konsistorium fasse seine Aufgabe nicht dahin auf, wie der | lagen. Die Kirchenorgane hätten ihrerseits nihts ins Auge | tönen hören, was er empfunden habe, als er die Klagen ver-
ie Hülf für i i i i i i ) ß das Neichs-Ver- i ‘sihende zunächst, daß gegen die Absäße 1
: z des Staates sür ihre Richtung in der } die Reichsregierung denn glaube, daß das Neichs-Ver konstatirt der Vorsigen zunächst, daß g | k Gg a lufereh ta nehmen und daß Á bann, nah sein i ns E an menserung de u Fei biéetben ald E TUERE, E. Au e hg
E Cf Dient en nit 3 iesenen ‘ } üllen könne . Ge- | sei, di s an; geuen. S
werde, mit Hülfe des Art. 23 diejenigen Personen nicht zu zugewiefenen Au ga en werde erfü n ônnen, habe Hr. C d ) o ali E Li Ben, A D i i | - 5 L daß die Arbeitslast | zunähst in eventueller Abstimmung der Un e: g den Aemtern gelangen zu lassen, die der Linken nicht kon heimer Regierungs Nath Gamp zugege E j ber Mad | Baare, fobans Her Sit A E venirten. Einen Vorgeshmack der Absichten der Linken habe | im Anfang groß sein werde; sie werde si dann aber na : E f S L R R bee ae
8 , als die Herren Hofprediger Baur und | und nah vermindern. Zur Bewüältigung der Arbeitslast in | berg, ebenso der 92 ‘ag Dre. Sky abge ¿
Biel beein Un 1 es ber Ministe Talk interpellirt, | der Uebergangsperiode könne man ja Hülfskräfte heranziehen. | Zusaßantrag von Tiele-Winkler und mit demselben
Allerhöchste Erlaß von 1873, Es sorge nicht dafür, daß die gefaßt, was den Maßregeln der Staatsverwaltung gleih | nommen habe. Die Rechte habe bei vielen
Selbstthätigkeit der Gemeinden gefördert werde, sondern cs | käme. Er glaube, daß dem wiederholten Antrage der Kirchen- | dem kirhlichen Nothstand in Berlin gesprochen, und denselben tre:e direkt mit seinem Einfluß und seiner Entscheidung den | behörden und der Bewilligung des Ober-Kirchenraths gegen- | aus dem Mangel an Kirchen hergeleitet, aber heute sei dem klaren Bestimmungen der Synodalordnung entgègen. | über die Stäatsregierung niht“an der Ansicht festhalten werde, | Hause ein Nothstand vorgeführt worden, der noch viel. Nehme man dazu die Art und Weise, wie das Kon- | daß der Bedarf nicht durch die Umlagen gedeckt werden könne. | \hreiender und gefährlicher sei. Allerdings müßten die kirch- sistorium die Beschwerden abfasse, die außerordentliche | Alle Synoden, besonders die Generalsynode vom Jahre 1879, | lihen Behörden ein Aufsichtsrecht ausüben, aber das müsse- Sthnelligkeit, mit welcher sie getroffen würden! Solche | hätten sih in gleihem Sinne, wie er, ausgesprochen, und
Gelegenheiten von
t ETI F 2 5 H“ ; N 4 N r 0 c a! nun T 1 er sagen, was dem Hauje heute geschildert sei, sei ein offen- Fe wie er als Minister sein placet dazu habe geben können. Der QY. Leuschner habe demnächt ertlärt, daß n Gedanke, Me i E Vorlage aber angenommen, ebenso Einwirkungen möchten bei militärishen und polizeilichen | wenn wirklih eine Provinzialsynode gegentheilig beschlossen | barer Kriegszustand zwischen den kirhlihen Behörden und 4 Minister Falk sei damals klug genug gewesen, zu \{weigen. | lokale Genossenschasten zu bilden, ihm an „fich ni R e S Nr A N nid t Hr. Leyendecker: Behörden wohl berehtigt sein, niht aber in derjenigen habe, so gelte hier der Saß exceptio firmat regulam. Der | Gemeinden. Wie solle das zum Heile der Kirche ausschlagen, # Das seien die Forderungen, nach denen die Linke strebe, des- pathish sei; wenn man aber die Genossenschaften 4 lege L iter E B Sab béalien au 1A Verwaltung, welche dem Köntglichen Konsistorium unterstellt | Zweck seiner Nede sei, möglichst bald Abhülfe zu schaffen, | die nur stark sein könne, wenn die Gemeinde sich betheilige an halb halte sie den Moment jeßt nicht für gekommen. über das ganze Neich8gebiet erstrecken wolle, A L efbr: Ar alle Had Maßgabe des Unfallver:cherungs- sei. Er spreche hier aus dem Herzen vieler es mit der Kirche | und er bitte den eFinanz-Minister den diesbezüglichen Anträgen | der kirhlihen Arbeit und dem Ausbau der Verfassung. Er Kap. 112 wurde bewilligt. - — Grafen Frankenberg vorgeschlagene Organisation A urMsUHr- Célèhes ver ierten Adrian und deren Hinterbliebene wohlmeinender Personen, wenn er diesen Klageruf über das | des Kultus-Ministers sich sympathischer zu erweisen. habe geraume Zeit in kirhlihen Diensten gestanden, und könne Jm Kap. 113 werden für evangelishe Geistlihe und | bar. Uebrigens würden so ileine Oa ae a das Gail fitgeset as Juni 1871, fowie Konsistorium erschallen lasse. Er bitte den Minister, ihn nicht Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er könne die Zurückweisung | sagen, daß diese Mitwirkung {wer sei. Umsomehr sei es im Kirchen 1 331 639 6, gefordert. , i Antragsteller vorgeschlagen habe, ost nicht L d “t alle einst en Bi ilntüngen des Landrechts, des abzureisen, zumal alle diese Fragen mit der Verwaltung des | nicht verstehen, die der Minister und der Abg. von Wedell Interesse der Kirche geboten, die Arbeit so leiht als mögli Der Abg. Seer beklagte die Verwaisung so vieler evan- schäftigung finden, da in manchem Fahr MNE Eh S Mi E N L hér Gewerbeordnung außer Kraft.“ Kirchenvermögens zusammenhingen. Der Minister sei der kom- | den Beschwerden der Abg. Hermes und Zelle hätten zu Theil zu gestalten, um die Gemeindemitglieder mit Freude und Be- …_ geischer Pfarrstellen in der Provinz Posen, die in leßter Zeit | Fälle in ihrem Bezirk vorkommen möôten, Ph Ma und’ bank forttufibren: E petente Mann, er sei der Veirath der Krone, des Königs, | werden lassen. Es handele sich bei denselben keineswegs ledig- geisterung zu erfüllen, Aber nach dem, was man hier gehört. wieder außerordentlich zugenommen habe. Man könne dreist | dahl habe sich dem angefchlossen und habe noch die Y e "Dieselben, e e 7 w. (wle in bee Arte) welcher für die evangelishe Landeskirche immerhin derx lih um innere kirchliche Angelegenheiten, sondern um Fragen | dürfe man sich nit wundern, wenn Viele nah solchen Er- behaupten, daß stets die fünfte Pfarre in der Provinz wegen eäußert, daß auch im Anfang die Arbeitslaft so groß nic wae Se e ieten: Gommiitiole, He. summus episcopus sei: Er gebe dem Minister zur Erwägung, | bei denen der Staat und seine Geseße wesentlich in Betracht | fahrungen auf eine weitere Mitarbeit verzihteten. Wie oft Mangel an geeigneten Bewerbern unbeseßt sei. Schon im jein werde, wie Hr. Graf Frankenberg a De Di Kalî R ¿fühtt Vats daß kis leßtere dem in diesem An- ob ex nicht eine genaue Untersuchung anstellen wolle, ob er | kämen. Diese Beschwerde enthalte au nihts Neues. Wofür | werde nicht geklagt, daß die Massen unkirhlich geworden vorigen Fahre habe er die Ursache dieses betrübenden Zustan- | Tiele-T Ner dagegen habe die Befürhtungen Es ev O t s ALA A Gevartcl welcher auch von dex gesammten niht verpflichtet sei, dem König andere Personen vorzu- | beute von der Linken plaidirt worden, sei nichts Anderes, als | seien. Das sei rihtig, aber die Ursache der Unkirchlichkeit des gekennzeichnet : als solche seien au jeßt noch immer das ] getheilt, sei jedo der Meinung gewesen, man solle es A 08 aud E E eigt Gala, fè Sah Wu Me shlagen, die mehr im Sinne des Königlichen Erlasses für die | was der katholischen Kirhe gegenüber auch von der Rechten | befördere ein Verfahren, wie es von dem brandenburgischen zu geringe Einkommen der Pfarrstellen, die zu große Aus- | Reichsregierung überlassen, e e dieser Veziehung E Sl fn E t G firafri Áterliches Urtheil festgestellten Vorsäß- Selbstthätigkeit und nicht für deren Unterdrückung einträten ! | als berehtigt anerkannt sei. Habe man nicht vor Kurzem erst | Konsistorium beobachtet worden sei. Wenn die Rechte der- dehnung der Kir{hsprengel, der Mangel eines fest regulirten ] hülfe schaffen wolle, und hade E beantragt: i i, At oer n ben Fahrlässigkeit im Sinne des Strafgeseßz- __ Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- | noch klagen hören, daß der Staat sein Begnadigungsrecht | Linken das Recht bestreite, so shreiende Nothstände hier zur und vielmehr auf Accidenzien beruhenden Einkommens hervor- in Nr. 44 der Vorlage folgenden Saß O: s, vie Due nos Berüsihti ung zu finden habe, trägt Hr. Mini- heiten Dr, von Goßler das Wort: gegenüber den Bischöfen niht ausübe? Es sei zuerst Klage | Sprache zu bringen, so müsse die Rechte auch dem Centrum zuheben. Er fordere die Regierung auf, den beregten Miß- Eine Erweiterung des Reichs-Versicherungsam d, e W ) l-Direktoc Bosse vor, wie si die mit der Ausarbeitung Meine Herren! Troß des warmen Appells, welchen der Herr | geführt ‘worden über die Beseßung des brandenburgischen entgegentreten, wenn es in gleiher Weise hier aufheße. Denn ständen durch bessere Dotirung der Pfarrstellen in der Pro- Einrichtung von Reichs-Versicherungsämtern oder le G eris cia a T, Kommissarien die Fassung Vorredner an mi gerichtet hat, halte i mich nicht für befugt, in Konsistoriums, die den kirhlihen Frieden zu stören geeignet | Berlin seufze unter einer gleihen Last wie das Centrum.. vinz Posen abzuhelfen, Ernennung von örtlihen Kommissarien des Reichs- | des ojeßen teen. v ade dene dat ‘hätten worauf Hr cine meritorishe Erörterung der vorgetragenen Beschwerden einzugehen. | sei. Da nah Art. 23 der General-Synodalordnung dem | Der Minister habe es zwar abgelehnt, aus die Klagen ein- Dieses und Kap. 114 „Katholische Konsistorien zu Hildes- Bersicherungzamts erfolgt nah Maßgabe des einge- | der betreffenden B E P i ck il Das 2weck 4 sind genau duecb Geseh feiireta orten Landeskindhe gegenüber Staate das Recht verbleibe, an den Geseßen und der Be- zugehen. Aber er zweifle nit, daß der Nothschrei auch: heim und Osnabrück 35 371 4 wurden bewilligt. tretenen Bedürfnisses dur) Ade M. deln s E, S ‘veablicbiige, ccrtidt waltung der Angelegenheiten der Manactuea Landeëkirhe auf die | sebung kirhlicher Aemter mitzuwirken, jo liege in solchen | so an der Stelle gehört werde, wohin derselbe gehöre. | Hierauf vertagte sich das Haus um 3% Uhr auf Nunmehr habe 1A Die In E N werde. Der Vorsißzende konstatirt darauf die unveränderte neu geschaffenen Organe der Kirche, den Cvangelischen Ober-Kirchen- | Klagen nichts Unberechtigtes. Auf Grund jenes Ar- Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er erkenne die Pflicht des- / Donnerstag 11 Uhr. Folgendes „ausgeführt : ¿le In Beaufsichti d bes Unfall- | Annahme der Nr. 46 und 47 dex Vorlage. rath und die Konsistorten übergegangen ist, und daß diesen Organen | tikels übernehme der Minister die Verantwortlihkeit sür | Staates, die evangelische Kirche zu unterstüßen, unumwunden | E gegebene einheitlihe Spige zur gas ller nt itbehrlid Zu Nr. 48 bemerkt der Referent der freien Kommission, zur Scite stehen in geordneter Aufeinanderfolge die Synoden. Die | die Beseßung der kir{lihen Aemter, und so sei hier auch | an. Aber es sei doch ein ungeeigneter Moment, an diese — D0S Protoroll dev Jevsten (S UlUL) versicherungswesens sei s{hon um deswillen L “E N Sie Hr. Baare habe das Bedenkzn erhoben, daß Redbte, welche die Staatsbehörden dieser Verwaltung gegenüber haben, | dex Ort für Klagen, die sich gegen die Beseßung richteten. | Dotation jeßt zu erinnern. Sei nicht das Spercrgeseß gegen Sitzung des Volkswirthschaftsraths lautet: um die nah Artikel 4 der Verfassung dem Reich obliegende | Hr. ter dein Deittens ch Werkbeamte verstanden werden find genau definirt, und zu diefen Rechten, welche die Staatsbehörden Ueberdies stehe die evangelische Kirchenverfassung zum Staate | die katholische Kirche erlassen worden, weil deren Organe die Berlin, den 28, Januar 1884, Aufsicht in sahgemäßer Weise üben zu können, es sei denn, | wenn un er dem L th „gu beflches bleiben: wörbs.ch mt S ean ese 4 N nd d O derjenigen | in einem ganz anderen Verhältniß, als die katholische. Der | Geseße des Staats verleßt hätten? Die Linke beklage sich: Der Vorsißende eröffnet die Sißzung um 111/24 Uhr. daß man diese Last der Aufsicht dem Reichskanzler unmittel- | sollten, die Haftpflicht theilweise bestehen ble 1 T e Ta ME Sra E E Os 1M Ande} König sei zuglelth ontimus Hpiscopus der evangelischen Kirche, | gerade über Geseßesverleßungen der kirlihen Behörden, Wie
Das Protokoll der 5. Plenarsitzung liegt zur Einsicht aus, | bar übertragen wolle. Es komme hinzu, daß, wenn es zu der | die Betriebsunternehmer, wie dies schon jett geschehe, ihre
ies j ; r G L i j ¡bri Y iht im Sti ? ürden. Er habe deshalb des Staatsgesezes vom 3. Juni 1876 sind die Befugnisse der Staats- | Und wer diese Verquickung von staatlihem und kirhlihem | komme der Abg. von Bitter dazu, dem Kollegen Hermes einen Für heut entschuldigt sind die Herren Meyer und Sar- | von der Reichsregierung geplanten Regelung der übrigen | Beamten nicht im Stich lassen würde h S
: (0 : h ; : : 2 N : ; / t h : : ; ; : i 331vei - - [-, Vieh-, Trans- | beantragt: s, - Echörden, insbejondere auch des Ministers bestimmt worden. Wenn, | Oberhaupt haben wolle, der dürfe keine scharfe Scheidung ziehen | spezifischen kirhlihen Standpunkt zu imputiren? Wie fomme tori, außerdem für den ersien Theil der Sißung die Herren Versicherungszweige Lebens-, Feuer-, Hagel-, E 9 A : O Verschulden verursaGt“ zu wie rictig vate worden E us Kultus - Minister | zwischen innerkirhlihen und staatlichen Angelegenheiten. | derselbe zu dieser Art von Gewissensriterei? Der Abg. Diete, Kade, Kahlcke und Schimmelpfennig. portversicherung) komme, worüber T E S T eber „Oder durch Verschulden verursaht“ z cine Mitwirkung bei Besegung kircenregimentliher Aemter zusteht, | Dazu komme noch, daß die gesammte Gemeindeorganisation | Hermes habe nie einen spezifischen kirhlihen Standpunkt be- Als Regierungskommissarien sind anwesend: im Gange seien, durhaus eine Reichsbehörde ge haffen R : Geheimer Regierun 8-Rath Bödiker habe anerkannt fo ist ihm in keiner Weise die Möglichkeit gewährt worden, in einer | und au die höheren Stufen des Kirchenregiments auf der | kundet. Um ihn zu widerlegen, habe der Abg, von Bitter gemeint, der Direktor im Reichsamt des Jnnern Hr. Bosse, müsse, welche die nah Artikel 4 der Verfassung dem Reich Hr. E e Leg L tiatex Wadauile 11 Seil liege : so weitgehenden Weise, wie von dem Herrn Vorredner mir angerathen Anerkennung Seitens des Staates beruhten. Und diefe sei nach seinen Deduktionen könnte man si in jede Angelegen- der Geheime Ober-Regierungs-Rath Hr. Dr. Thiel, | zufallende Oberaufsicht zu üben habe. Jn der jeßigen Vor- | daß diesem Antrage ein bere B tbéainte als „Dritte nah Ich Lon fein Mut a Se I aria: ihnen zu Theil geworden nur unter der Bedingung, daß fie | heit der Kirche misch,n. Das habe er nie gesagt. Das Haus. : der Geheime Regierungs-Rath Hr. Bödiker, lage mache man den Anfang für die Errichtung einer solchen L Gra C E E Re chta zur Verantavantni â Standpunkt ju eten; den die Staatsbehörden nah Maßgabe des Vern n f rve M A A g Slatt vorbelaiten At “fei r U Ma Uu e eas Gibeiine Reiernne tas L e, E das Neichs-Versiherungsamt, wie es nach den Grund- | heranzuziehen, und somit dem Aner als Uen
eseßes einzunehm , jabe ich mir inist „gl WerDe, A S i : ; O H s ; 2 C bas Via P28 t Toin fr ine » fü ine ü g ersiche sgeseß hinausgehende Ver- S Beschränkung ie 0A O ee Bi o S ntiter gehalten, und die Kirchenräthe geseßwidrig zusammengeseßt kirhenregimentlihen Behörden, für welche ausdrülih die / Nachdem die Zusammenstellung der bisher gefaßten Be- | zügen zusammengeseßt sein Ee line En igade erve rigen CUEHIEN aufkeriecun Be T Velsen habe unter nit weiter zu gehen, als den Staatsbehörden auf Grund des Gesetzes | seien, dann wolle Jemand auftreten und sagen, derartige | Verantwortlichkeit des Kultus-Ministers festgestellt sei. Das 4 shlüsse unter die Mitglieder vertheilt worden war, wird in | können, sei nah den bei and E chör Ant L Ue "G f e Bezugnahme auf die Denkschrift der Knappschaftskassenvorstände eine Mitwirkung zugewiesen worden ift. Beschwerden gehörten nicht hierher, weil sie innerkirhlihe An- | Haus habe darüber zu wachen, daß die in den Geseßen vor- | die weitere Berathung der Grundzüge für den Entwurf eines | fahrungen zweifellos. Ob etwa aus dem Antrag des t I D d du j d des Hrn. Baare unterstüßt ; Hr, Dr. Websk y habe Der Abg. Zelle bemerkte, auch er müsse seine Beschwerden gelegenheiten beträfen? Jm Gegentheil, diese Beschwerden be- gesehenen Organisationen niht gefälscht werden. Diesen Ge- / Geseßes , betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, ein- | Frankenberg ein Kern nah der Richtung sich Der raus: | den D e ä Aifbeti Ra UE desen entsprochen werden, wenn gegen das Konsistorium der Provinz Brandenburg vor dem | wiesen nur, daß der Bestand der bestehenden Geseße bedroht sei, | seßen zuwider sei aber die Beschlußunfähigkeit kirchlicher Organe: getreten und bei Abschnitt VI1 der Vorlage begonnen. __| shälen lassen, daß man Unterorgane des Reichsamts (affe, gemeint, Biffer 46 Zeile 2 binter dem Worte „Betriebsbeamte“ Landtage und dem Minister vorbringen. Dieselben bezögen | und so gut, wie man von den Katholiken die Befolgung der | zugelassen worden. Hr. Graf Frankenberg hat den Antrag gestellt, die | welche den Verhältnissen nahe ständen und in gewissen Fâllen bie Ware bin nens A dessen Beausteagte": Hr. Leven si namentlih auf das Verfahren gegenüber dem Vorstande Staatsgeseße verlange, so gut könne man das von den Pro- Der Abg. von Wedell-Piesdorf erklärte, daß der Geschäfts- E Nr. 44 wie folgt abzuändern: l N zu entscheiden haben würden, möchle weiter zu erwägen n: deé x bete E vorgezogen, die Ziffer 48 ganz zu streichen der Sophien-Gemeinde bezügli des Neubaues einer Prediger- | testanten fordern. Er nenne es {were Parteilichkeit, wenn | gang vor den kirGlichen Behörden eine rein innerkirchlihe Ange- ' Die Reichs-Versicherungsämter haben ihre Sige in den | mit Rücksicht auf die Konkurrenz der Landesbehörden und die A eut Ti Sts S are unterstüßt. Nachdem Hr. von wohnung, wo man den Gemeinde-Kirchenrath regreßpflichtig | die Herren, die bei den Beshwerden gegen die Katholiken ein- | legenheit sei. Er bedauere nohmals, daß diese Dinge hier vorge- « Orten, wo die Ober-Landesgerichte ihre Siße haben. Sie | Lage des Verfassungsrechts sei die Frage nicht ohne Shwierig- S Cin ae unzweideutigen Ausdruck des dem An- tür die Baukosten habe machen wollen. Aehnlich sei das Ver- | getreten seien, si jeßt, wo es sich um Beschwerden gegen die | bracht seien, wo die Behörden si nidt vertheidigen könnten. Bei : bestehen aus drei ständigen, vom Kaiser auf Vorschlag des | keiten. : E e S LauEciis H Baare zu Grunde liegenden Gedankens befürwortet, fahren dem Rendanten der Thomas-Gemeinde gegenüber ge- | evangelische Kirche handele, hinter der Ausrede verstecken | den Staatsbehörden könnten die Ressort-Minister eintreten. | Bundesraths ernannten Mitgliedern und aus nichtständigen Nach diesen Ausführungen habe Hr. Graf Tes en- Feien alle Anträ e zu Gunsten des Antrags Baare zurü: wesen. Keine andere Behörde shlage in ihren Reskripten wollten, es handle sih hier um innerkir{liche Angelegenheiten. | Der Kultus-Minister sei bei Angriffen gegen Konsistorien und Mitgliedern, zu denen auf Grund des Verfahrens bei Bil- | berg erklärt, daß seine Bedenken zwar nicht geho! en tee, e L ay gane E abér ‘von Hrn. Gedeiiiti RULLREG einen folhen Ton an wie das Konsistorium, diese Behörde | Was dém Einen ret sei, das sei dem Andern billig, den Ober-Kirchenrath dazu niht in der Lage. Mit dem dung der Schiedsgerichte (Nr. 26) aus jeder Genossenschaft | daß er aber darauf verzihten wolle, den Gedanken : dée Rath Bödiker eltend emacht worden, daß dann die Be- habe fein Vertrauen zu der kirchlichen Selbstverwaltung, Der Abg. Dr. von Bitter bemerkte, das Ret des Staats | summas episcopus habe das Abgeordnetenhaus gar nichts zu wei Mitglieder und zwei Stellvertreter gewählt werden. siherungsämter für den Bezirk der einzelnen A E N R E E A Rellt Teien ald Die ScerieSuG En, welche hier geseßlich festgestellt sei, Dem Vorstande der Kreissynode | der evangelischen Kirche gegenüber sei dur Art. 23 der Kirchen- | thun. Der §8. 23 der Kirchengemeinde- und Sr nodalordnung f Die Beschlußfassung wird bedingt dur die Theiluahme | gerichte zu bilden, weiter festzuhalten. Er ziehe daher die | austragten günstiger g Kölln habe das Konsistorium gelegentlih ein „ungehöriges verfassung festgestellt, Wenn nun aus diesem Artikel das
handle nur von der Anstellung in den Kon istorien; abex L von mindestens drei Mitgliedern inkl, des Vorsitzenden, Absäße 1, 2, 4 seines Antrags zurück. Dagegen müsse er nah | Er, Referent, habe dem beipflihten müssen, worauf Hr.