1884 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1884 18:00:01 GMT) scan diff

erfreuen. Jn der Begründung des Antrages Stöcker könne er nur nicht acceptiren, daß der obligatorishe Charakter der gewerb- lihen Fortbildungss{hulen noch verstärkt werden solle. Er würde eher die Zuschüsse verweigern, als hier einen Zwang ein- führen, und solcher gehe über die Befugnisse von Staat und Gemeinden weit hinaus. Man fkönnte dann \{ließlih auŸH etwa alle fünf Jahre mit jedem Menschen ein Examen über seine allgemeine Bildung anstellen, freilih auch mit den Abgeordneten! Das sei keine Uebertreibung! Der Zwang würde auch den Kindern nihts nüßen. Den Eltern und Meistern könnte man eher die Verpflichtung auferlegen, entweder eine Arbeitsstunde in der Woche freizulassen, oder sonst den Besuch der Schule für die Kinder oder Lehrlinge zu ermöglichen. Bezüglich des Sonntagsunterrihts sei er absolut mit dem Antrage Stöcker einverstanden. Doch hier schieden sih die Geister. Auf der einen Seite ständen Diejenigen, welche sih nur interessirten für den materiellen Gewinn, und darin das höchsle für den Menschen erblickten, auf der anderen Seite Diejenigen, welche einen höheren Zweck dem Menschen zu- wiesen, und die Förderung für sein jenseitiges Leben als die böchste Aufgabe des Menschen ansähen, welche den materiellen Gewinn erst in zweite Linie stellten. Feder junge Mann habe zu- nächst seine göttliche Pflicht zu erfüllen, am Sonntage dem Gottes8- dienste beizuwohnen. Wenn der Minister behaupte, daß Seitens der Katholiken Klagen noch nicht erhoben worden seien, so erscheine das nicht zutreffend. Er erhebe hiergegen Klage, und er wisse, daß die meisten Katholiken mit ihm derselben Meinung seien. Dor Hauptgottesdienst bleibe wie derselbe bestehe, und alles Uebrige müsse sich danach einrihten. Mit dem Abg. Stöcker richte er an das Haus die Bitte, auf die Unterrichtsverwaltung durch die Annahme des vorliegenden Antrages dahin ein- zuwirken, daß sie die hier aufgestellten Gesichtspunkte genau und scharf prüfe und in Erwägung ziche, in welcher Weise und unter welchen Modalitäten auf dem Gebiete des Fort- bildungëwesens die gerügten Uebelstände beseitigt werden Tfönnten.

Der Abg. Frhr. von Zedliy und Neukirh (Mühlhausen) erklärte, den idealen Zielen des Abg. Stöler schenke er volles Jnteresse, aber troßdem könne er dem Antrage desselben nicht zustimmen. Denn ein Verbot, den Fortbildungsunterricht auch während des Hauptgottesdienstes abzuhalten, sei nit möglich, ohne die Einrichtung letal zu verwunden, sie in ihrer ganzen Entwicklungsfähigkeit zu zerstören. Auch in dem tehnishen Unterrichtsrath, dessen Mitglied er sei, sei man der Ansicht, daß ein so radikaler Antrag, wie derselbe jeßt vom Abg. Stöcker gestellt werde, die Entwiälung der Fortbildungs- schulen ernstlih gefährden würde. Graf Limburg-Stirum, der heute leider niht anwesend sei, und Graf Udo Stolberg, die beide auf gut kirhlihem Standpunkt ständen, hätten anerkannt als vom Abg. von Heereman ein gleihlautender Antrag in der vorigen Session gestellt sei, daß der Antrag in solcher Allgemein- heit unmöglich sei. Dieselben hätten deshalb eine ihn beshränkende Klausel beantragt, der Fortbildungsunterriht während des Hauptgottesdienstes solle in Wegfall kommen, soweit der Be- stand der Fortbildungss{hulen dadurch nicht gefährdet würde. Aber nicht allein der Antrag sei abgelehnt, sondern auch die Klausel, und zwar mit großer Majorität, weil niht nur der Bestand dieser Schulen, sondern auch ihre Lebensfähigkeit ge- sichert werden müsse. Gerade diejenigen, die sich praktish mit dem Fortbildungswesen befaßt hätten, hätten einstimmig be- tont, daß ein solhes Verbot die Fortbildungsschulen der Ver- nihtung preisgeben würde. Schon 1850 1856 unter dem Ministerium Manteuffel-Raumer seien lange Untersuchungen darüber angestellt, ob eine Beschränkung des Fortbildungs- unterrihts auf die Zeit außerhalb des Gottesdienstes mög- lih sei. Aber auhch dieses Ministerium, dem man sicher niht den Vorwurf der Unkirchlichkeit machen werde, sei zu dem Schluß gekommen, daß die Beschränkung unmöglich sei. Auch jeßt habe man einen Chef der Unterrichtsverwal- tung, der in Bezug auf die Pflege berechtigter kirhlicher Interessen nihts zu wünschen übrig lasse, und auch selbst auf streng kirhlichem Standpunkt stehe. Auch der Minister sei zu dem Ergebniß gekommen, daß es unmöglich sei, den Unter- richt, wie es der Antrag Stöcker wolle, zur Zeit des Haupt- gottesdienstes zu verbieten. Fa, wenn die Handwerksmeister den Lehrlingen die Möglichkeit gewähren würden, durch Frei- lassung eines halben Tages z. B. den Zeichenunterrichht auf die Woche zu verlegen, dann stände dem Antrage nichts entgegen. Das thäten die Meister ader niht. Wenn sie das sreiwillig thäten, oder man sie dazu zwingen könnte, dann wäre die Frage einfach gelöst, dann wäre das Bedürf- niß der Festhaltung des Sonntagsunterrichts niht mehr vor- handen. Aber so werde man in der That im Jnteresse der höheren Entwickelung des gewerblichen Fachschulen- und Fortbildungss{hulwesens niht umhin können, den Unterricht an den Sonntagen für ein noch nothwendiges Uebel zu er- klären, dessen Beseitigung shwerer wiegen würde, als die jeßigen mißlihen Zustände. Wenn man einen Unterrichts- Minister habe, dem man volles Vertrauen schenken könne, von dem man hoffen könne, daß derselbe in einzelnen Fällen, in denen es ohne Schädigung des Fortbildungss{hulwesens mög- lich sei, eine Aufhebung des Sonntagsunterrichts herbeiführen werde, dann gehe der Antrag zu weit, sei nicht erforderlich, um das zu erreichen, was möglich sei ; aber indem der Antrag das Unmögliche fordere, shädige derselbe die Jnteressen der Fortbildungsschulen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er für seine Person würde ganz gewiß noch weiter gegangen sein, als der Abg. Stöcker, und hätie die Fortbildungss{hulen am Sonntag überhaupt verboten. Er glaube, daß der Sonntag gerade für die Ju- gend nothwendig sei, theils wegen ihrer kförperlihen Ausbil- dung, theils aber und dies in erster Linie zur Pflege des kirhlihen Geistes und zur Gemüthsbildung, die nur im Elternhause erworben werden könne. Er sei auch überzeugt, daß diese Ansiht zum Durhbruch kommen werde, und darum wünsche er, daß das Haus bei Zeiten auf diese Jdee eingehe, che es dazu gezwungen werde. Er wolle nichi mehr in dieser Richtung sagen, da Abg. Stödker am Schlusse seiner Rede deutlich genug auf diesen Umstand hingewiesen habe. Se Veicrunle L 10 cia au die CLurlarund, daß ex dem Antrag des Abg. Stcker beitrete: Den Ausführungen des Abg. Stöcker und denen seines Freun- des von Heereman schließe er sih an, und spreche seine Freude aus über dessen echt hristlihe Rede. Der Abg. von Zedliß habe erklärt, den höheren, ethishen Standpunkt, von dem aus der Antrag gestellt sei, niht bekämpfen zu wollen, da derselbe auch auf diejem Antrage stehe. Aber, habe er hinzugefügt, troßdem müsse er sih gegen den Antrag erklären, weil derselbe die Fortbildungsschulen in ihrem Bestande gefährden würde. Wenn das wirklich so sei, so sage er (Redner), wenn ohne

eine Verlezung der kir{lihen Prinzipien die Fortbildungs- \{ule niht erhalten werden könne, so möge sie fallen. Zu- nächst müsse man Gott dienen, dann erst der Welt. Wenn man diesen Saß nicht deutlih aussprehe, so höre man auf, ein christlihes Volk zu sein, und werde von denen beshämt, die streng den Sabbath feierten. Der Abg. von- Zedliz habe übrigens nur behauptet, niht bewiesen, daß die Fortbildungsshulen nach An- nahme des Antrages Stöcker eingehen müßten. Derselbe be- ziehe sih nur auf die Stunden während des Gottesdienstes. Es blieben also noch genügend Stunden übrig, die für den Zeichenuntecriht verwendet werden könnten. Er hoffe aber, man werde hier einmal eine bessere Jnnungs- und Fabrik- geseßgebung erhalten. Dann würden die Fabrikherren und Jnnungsmeister von selbst dafür eintreten, daß die Lehrlinge auch außerhalb des Sonntags Gelegenheit fänden, sich fortzu- bilden. Bis dahin halte er scinen Wunsch zurück, daß der Sonntag überhaupt frei von jedem Unterricht bleiben müsse. Der Abg. von Zedliß habe sich sodann noch darauf berufen, daß selbst ein Minister wie Raumer in der Fortbildungs- frage zu demselben Resultate gekommen fei, wie das gegen- wärtige Kabinet. Es sei traurig genug, daß auch Männer, von denen man glaube, fie nähmen einen christlihen Stand- punkt ein, denselben hätten verleugnen können. Für ihn gebe es aber in dieser Frage überhaupt keine Autoritäten. Darum wolle erx auch mit der Anschauung des jeßigen Unter- richts-Ministers von der Einrichtung des menschlihen Lebens nihts zu schaffen haben. Er sei überzeugt, daß derselbe sich auf einem kirhlihen Standpunkte halten wolle, ob derselbe aushalte, das wisse er niht. Jn Bezug auf die katholische Kirche könne er sagen, der Minister wolle es, aber er thue es niht, und wenn er dem Antrage Stöcker seine Zustimmung versage, so sage er (Redner) auch, er wolle es, aber thue es niht. Aber mit jolchen Autoritäten habe er sich in dieser Frage nicht abzufinden, fondern allein mit der höheren Anto- rität dessen, der gesagt habe: „Du sollst den Sabbath heiligen.“

Hierauf ergriff der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten Dr. von Goßler das Wort:

Meine Herren! Wenn der Hr. Abg. Frhr. von Heereman in Beziehung auf meinen Erlaß vom 14. Januar d. J., welcher sich auf eine veränderte Organisation der gewerblichen Fortbildungs\chulen bezieht, sich in abfälliger Weise geäußert hat, so wird er, wenn er den Erlaß noch einmal mit wohlwollendem Auge prüft, erkennen, daß wir Beide im Großen und Ganzen denselben Anschauungen huldigen. Der ganze Erlaß hat im Wesentlichen das von dem Hrn. Aba. von Schenckendorff schon richtig bezeibnete gesunde Prinzip: mit Rückficht auf die zur Verfügung stehende Zeit die naturgemäße Be- \{chränkung eintreten zu lassen, das Vielerlei aus der Welt zu s{haffen, und dafür einen Entwickelungsunterriht zu ermöglichen. Der be- treffende Satz steht im Eingange, ist nur kurz und lautet, wie folgt:

Fe beschränkter die zum Lernen verfügbare Zeit ist, desto mehr ist es geboten, unter den vielen an sich nübßlichen Unterrichtsgegen- ständen eine Auswahl zu treffen, und das für das gewerbliche Leben Nothwendigste voranzustellen.

Auch der von dem Hrn. Abg. von Heereman geäußerte Wunsch, daß mehr eine praktishe Richtung beim Unterricht festgehalten werden möchte, ist, wie ih andeutete, von mir bewußt angestrebt worden. Aus einem anderen Sate des Erlasses werden Sie erkennen, daß ich der früheren Entwicklung der gewerblichen Fortbildungsschulen an der Hand des Erlasses von 1874: den Vorworf nicht ersparen konnte, daß fie fih zu sehr auf den Boden einer allgemeinen Fortbildangs\chule, welcbe im Großen und Ganzen nach dem Lehrplan der Vols\chule arbeitete, gestellt hat, so daß sie der Aufgabe, den jungen Menschen für die gewerbliche Thätigkeit tüchtiger zu machen, weniger genügen konnte. Sie finden denselben Absatz, mit dem Schlußwort endigend :

In zahlreichen Einzelfällen hat auf diese Uebelstände aufmerk- sam gemacht und eine Vereinfahung und praktischere Gestaltung der Lehrpläne gefordert werden müssen.

An der Hand dieser Grundsätze ist für die einzelnen Disziplinen ein neuer Lehrplan oder vielmehr sind neue Grundsäße für die Lehrpläne angegeben worden. Wenn der Hr. Abg. von Heereman es bemän- gelte, daß ich auf die Grammatik zu großen Werth lege, so darf ich wohl den kurzen Saß vorlesen, und ih glaube, Sie werden meiner Anordnuug beistimmen. Er lautet:

Im Deutschen wird zunächst der Unterricht der Volksschule fortgeseßt; cin deutliches, das Verständniß förderndes Lesen gebt, das Gelesene mündlich wieder vorgetragen, in dem Rechtschreiben, der Interpunktion, der Grammatik Belehrung ertheilt und auf Ver- besserung der Handschrift gehalten.

Ich glaube, daß in der That jeder Gewerbtreibende diese Grundlage haben muz. Wir werden meines Dafürhaltens die bestimmte Anforderung stellen und dahin {treben müssen, daß ein Handwerksmeister in seinem geschäftlihen Verkehr, den Kunden, den Gesellen gegenüber im Stande ist, fh korrekt mündlich und \chriftlich auszudrücksen. Jch habe mich aber nicht etwa bewogen ge- funden, den aufgestellten Grundsäßen absolut präzeptiven Charakter zu geben, sondern habe ausdrücklich am Schlusse gesagt:

„Die WVielgestaltigkeit der gewerblichen Fortbildungs\chulen macht es unthunlih, Normen aufzustellen, welche über die vorstehen- den allgemeinen Grundsätze hinausgehen."

Ich glaube, damit is allem Demjenigen genügt, was der Hr. Abg. von Heereman, mit mir sachlich übereinstimmend, gewünscht hat.

Ich gehe nun über zu dem Antrag des Hrn. Abg. Stöcker und den Aeußerungen, welche denfelben begleitet haben, Wie Sie aus der Rede des Abg. Stöcker bereits erfahren haben werden, habe ih, an die Diskussionen, welche vor zwei Jahren hier in diesem Hause statt- gefunden haben, anknüpfend, zunächst eine Enquete veranlaßt über die Art und Weise, wie unsere Fortbildungsshulen si entwidckelt haben, besonders auch darüber, wie sie den Sonntag ausnuten. Die maßgebenden Zahlen hat der Hr. Abg. Stöcker Ihnen genannt ih habe denselben, wenigstens augenblicklich, nichts hinzuzufügen. Damit habe ih mich aber nicht beruhigt, son- dern habe noch, wie Sie aus den Aeußerungen der Herren Abgg. von Heereman und von Zedliß weiter entnommen haben, die Kom- mission für den tehnischen Unterricht, von der ja das hohe Haus gewünscht hat, daß ih fie als technischen Beirath zuziehe, gehört. Ich habe nicht allein die von dem Hrn. Abg. Stöcker citirte Denk- \{chrift den Herren vor der Berathung in die Hand gegeben, sondern habe auch das Protokoll, wie auh früher immer geschehen, im „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht. Aus den Protokollen, welche alles Wissenswerthe enthalten, kann ih nur bestätigen, daß das, was die Herren Abgg. von Heereman und von Zedliz aus denselben mit- getheilt haben, durchaus zutreffend ist. Die Diskussion, welche ih an die von mir gestellten Fragen, inwieweit auf den Sonntags- unterriht zu verzichten sei, anknüpfte, steigerte sich, wenn ih von oben nach unten gehe, in der Weise, daß, dem Antrage Stöcker ent- sprechend, Hr. Abg. von Heereman den Antrag stellte :

Die Stunde ist von dem gewerblichen Unterricht frei zu lassen, in welche der kirchlihe Hauptgottesdienst fällt.

alfo unter allen Umständen und absolut.

Dieser Antrag fand, wie bereits bemerkt, nur eine Stimme bei der Abstimmung.

Dann der Antrag des Hrn. Abg. Graf von Limburg-Stirum und Hrn. Udo Stolberg, dahin gehend:

Die Kommission spricht ihre Ansicht dahin aus, daß der Unterricht während des Sonntagsvormittags an gewerblichen Fort- bildungss{ulen nur insofern zu gestatten ift, als dies für den Be- stand der betreffenden Schulen nothwendig erscheint.

Dieser Antrag fiel mit allen gegen drei Stimmen und naGdem noch zwei Anträge zurückgezogen waren, wurde der Schlußantrag qan- genommen:

Der Unterridt am Sonntag Vormittag kann zur Zeit für die gewerblichen Fortbildungss{hulen und verwandten Anstalten nit entbehrt werden.

Als maßgebende Motive sind im Protokoll angeführt worden :

Seitens der Mitglieder, welhe den Verhältnissen des Hand- werks und der Gewerbe mit Fins{luß des Kunstgewerbes näher stehen, war durchgängig die Ansicht vertreten worden, daß der gegenwärtige Zustand, bis es etwa gelinge, einen halben Wochen- tag für den betreffenden Unterricht zu gewinnen, beibehalten werden müsse, wenn niht die heute segensreich wirkenden gewerblichen Anstalten in ihrem Bestande bedroht werden sollten.

Damit ist nun, wie der Hr. Abg. Stöcker richtig sagte, ein Konflikt gegebenz es handelt sich, wie ih anerkenne, um einen Konflikt zwiscen zwei Grundsätzen, von denen jeder in seiner Weise von hoher Be- deutung ift, wie ja auch insbesondere die Herren Abgg. Stöcker und von Heereman mit großer Wärme sich für das System und die Auf- gaben der Fortbildungs\{ulen ausgesprochen haben. Der Konflikt liegt, wie der Hr. Abg. Stöcker sagte, darin, daß in einem gegebenen Falle sih diese beiden großen Prinzipien kreuzten Jch möchte nun erwähnen und das habe ih vielleiht bei meinen einleitenden orten vergessen daß, wenn der Hr. Abg. StödLer in meiner Denkschrift auf Seite 7 die Ausführungen als nicht genügend bezeih- nete, um die Stellung der Unterrichtsverwaltung in dieser Frage zu kenn- zeichnen, dies darin seinen Grund hat, daß absichtlich auf meine spezielle Anordnung alles nur in einem referirenden Ton gehalten werden sollte, Die Ausführungen der Denkschrift sind niht etwa Grundsätze, die ich etwa irgendwo ausgesprochen habe, sei es in Verfügungen oder sonst, sondern die Grundsäße, welhe maßgebend gewesen find kci meinem Vorgärger. Ich kann hinzufügen, daß, so weit meine Kennt- niß reicht, unter meiner nun faft dreijährigen Verwaltung die S{u- len, in welchen der Sonntagsunterriht neu eingeführt isl während des Hauptgottesdienstes, meines Wissens nicht vermehrt find. Viel- mehr habe ich und damit fällt, glaube ich, {hon ein wihtiger Punkt aus der Diskussion heraus lediglih den Besißstand, wie er fich allmählich entwidckelt hat, beibehalten und, so weit ih dessen Auf- recbterhaltung für würdig halte, glaube ih denselben vertheidigen zu sollen. Wenn der Hr. Abg. Dr. Windthorst dem Hrn. Minifter von Raumer wegen seines Vorgehens in dieser Frage Vorwürfe mat so möchte ih mir gestatten, darauf hinzuweisen, daß die Erörterung dec Frage, wie die Unterrichtsverwaltung zu dem Sonntagsunterricht in den Fortbildungssculen fich stellt, einen se{ch8jährigen Zeitraum in Anspruch genommen hat und erst nach den allereingehendstenVerhandlungen hat der Minister sich \ch{ließlich doch veranlaßt gesehen, dem Ober- Kirchenrath im Jahre 1854 dahin eine Erwiderung zu Theil werden zu lassen, daß er es nicht für möglich hielte, auch die Stunden wäh- rend des Hauptgottesdienstes von 9 bis 11 absolut zu verbieten, daß es sich namentlich auch nach den praktishen Erfahrungen für un- thunlih erwiesen habe, den Unterricht an den Sonntag Vormittagen zu zertbeilen etwa in einem Zeitabschnitt vor 8} und von 11# bis 1 Er \cch{ließt seine Erwägungen dahin:

Eine regelmäßige und geordnete Vereinigung von twoeit über 1009 dem jüngeren Handwerkerstande angehörigen Personen, auf deren Gestaltung auch in religiöser und kirhlicher Beziehung die Behörden vermöge des ihnen zustehenden Aufsihtsrechts Einfluß üben können, fann wohl leicht zerstört werden, wird aber sehr {wer wieder zu {afen sein.

In ähnlicher Weise ist auß nachher von den Provinzial-Scul- follegien berichtet worden. Die Frage ist dann immer wieder aufge- taucht, bei näherem Eingehen hat man sich aber immer wieder von der Bedenklichkeit überzeugt, in der von dem Antragsteller gewünschten Weise in die historisch gewachsenen Verhältnisse einzugreifen.

Es ift sehr {wer für mich, in dieser Sache die feste Stellung zu nehmen, welche die Antragsteller von mir wünsben. Jch kann fagen, daß die Ausführuna, welche der Herr Abg. Stölker nach der idealen und prinziptiellen Seite gemacht hat, in jeder Hinsicht einen lebhaften Widerhall bei mir gefunden haben, und, wie ich glaube, bei Jedem, der Überhaupt von der hohen religiösen, ethishen und \a- nitären Bedeutung unserer Sonntagsruhe volles Verständniß hat; ih möchte auc erklären, daß“ ih Niemand kenne, mit dem ich über die Sache gesprochen habe, der sich nicht auf einem ähnlichen Standpunkt befindet. Der Herr Abg. Stöcker hat ganz Recht gehabt, daß er eine Neihe von Zeugnissen aufgerufen hat, die klar ersehen lassen, daß, ganz unabhängig von der dogmatisch-religiösen Ueberzeugung, die Tendenz des Antrages eine große Anzahl von Freunden hat. Mir \{chweben auch noch andere Beschlüsse vor von anderen Vereinen, welche ganz in derselben Richtung ihre Anschauungen geltend machen. Ich kann also sagen, ich verstehe es vollkommen, daß er in dieser warmen und energischen Weise eintritt; er befindet sih da meines Erachtens auf einem Wege, gegen den prinzipiell nihts einzuwenden sein würde.

Ich komme nun aber auf die Kehrseite der Sache, daß i mir do fagen muß: was tritt cin, wenn wie ih annehme, daß die Antrag- steller von mir erwarten ich heute oder morgen einfach die Unter- richts\tunden verlege oder auch bestimme, daß eine gewisse Anzahl von Unterrichtsstunden ausfällt? Nun haben die Herren, welche für den Antrag Stöcker sich erwärmt haben, stets die Auffassung durchblicken lassen, daß derjenige junge Mann, der niht mehr in die Fort- bildungs\chule gehen kann, nun immer ohne Weiteres in die Kirche gehen wird (Heiterkeit und Widerspru) meine Herren, die Sache ift zu ernst, als daß wir uns nicht darüber klar zu werden bemühen sollten. So lieat die Sache leider nicht, die Frage, die namentli für Berlin von hoher Bedeutung ist, stellt sih danach ganz anders. Hier in Berlin haben wir von 23 Fortbildungs\{hulen 20, welche den Sonntag Vormittag gebrauchen. In dem Moment, wo ich von dem Standpunkt des Hrn. Abg. Stöcker aus ohne Weiteres dekretiren würde: die Stunden von 9—11 find freizulassen, so weiß ih ganz genau den Erfolg. Ich weiß ganz genau, daß 5000 Lehrlinge aus den 20 Fortbildungs\chulen herausgehen. Aber was ich absolut nicht weiß, ist das; was wird aus den 5000 Lehrlingen? Wenn Sie mir ver- Gern können, sie gehen fofort in die Kirche (Ruf rech1s: SFawohl !) (Heiterkeit) meine Herren, ich bitte wirkli dringend, daß Sie anerkennen, daß ih in allem Ernft diese Ausführungen mahe oder daß fie sich zu Veranstaltungen, welche religiöse Genoffenschaften oder religiöse Gesellschaften ein gerichtet haben, hinausbegeben, so kann ih mich gern beruhigen. Dann bin i bereit, sofort Schritte zu thun. Wenn man aber mit den Verhältnissen des großstädtishen Lebens einigecmaßen be- fannt ist, so glaube ic, muß Derjenige, der die Feder führt, bevor er den entscheidenden Namenszug zu thun sich entscließt, do vollkommen klar darüber sein, daß er unter allen Umständen etwab Richtiges thut.

Und gerade au) der Hr. Abg. Stöcker, der eine ganze Reihe seiner Ausführungen auf die Nothwendigkeit sittliher und wirth» ichaftlicher Tüchtigung des Kleingewerbes richtete, gerade er wird do vielleiht mir zugeben, daß, wenn er auch von seinen Konfirmanden und auch über den Kreis seiner Konfirmanden hinaus die Ueber- zeugung und die Hoffnung haben mag, daß diese jungen Leute nich! etwa in einer unzulässigen Weise, in einer die sittliche, religiöse oder die körperliche Gesundheit hädigenden Ari den Sonntag Vormittag ausfüllen werden, doch, wie er mir wohl zugeben wird, wahrschein- lich bei Tausenden von jungen Leuten, die Sache sih ganz anders ge" staltet. Namentlich würde dies der Fall sein bei allen Denen, welche kein Familienleben haben. Meine Herren! Das Familienleben unjerer armen Lehrlinge hier in Berlin is ein sehr trübes, es sind sehr viele Lehrlinge, die hier gar keinen Familienanhalt haben, die au in der Meisterfamilie keinen Anhalt haben und die wirklich in den öfentlihen Fortbildungs-Einrichtungen do noch den leßten Rest einer Anlehnung an eine höhere, sittlihe Autorität finden. Also, meine Herren, ich will damit zu erkennen geben, wie fih die Krei|e \chneiden, und wie es, ich möchte sagen, eine über das Maß, welches gewöhnlih einem einzelnen Menschen zugemessen, hinausgehende Vek- antwortung ist, die ih übernehmen würde, wenn ib, ohne die aus allersorgfältigster Prüfung der maßgebenden Verhältnisse beruhende

Zhrer

neberzeugung, daß i die Anstalten nit ruinire, jenen entscheidenden Scritt thun wollte. : j : j Und wenn ich mich nun resignire, so kann ich sagen id für meine Person stehe auf dem Standpunkt (rechts) eigenen politishen Freunde, die in der Koms- mission für den technischen Unterricht ihre Anträge gestellt und ihre Ansichten begründet haben. Icb muß Halt machen an den- ¡enigen Neranstaltungen, die ih meines Erachtens ruiniren würde in E "Moment, wo icch in ihre Organisation unvorsichtig eingreife. Deni bewege ich mich auf der Linie, die nah meiner festen Ueber- eugung auch vom religiösen Standpunkt die sittlich gebotene ift. S erkläre dem Hrn. Abg. Stöder, daß ib stetig in dem Sinne seines Antrages thâtig gewesen bin und au, dies Ner- sprechen gebe ich ihm, weiter thätig sein will. Es giebt Niemanden,

weder in meinem Ministerium noch außerhalb desselben, auch nit |

in dem Kreise der Gewerbetreibenden, welcher irgend einen prinzipiellen Widerspru einem solchen Verfahren entgegenseßte.

Fch kann noch weiter gehen: ich habe mich bemüht und werde | mi bemühen, daß diejenigen Anstalten, welche weniger als 3 Stun- | den am Sonntag Vormittag geben, aber doch hineingreifen in den | HGauptgottesdienst, soweit es noch nicht gelungen ist, die Zeit des | Gottesdienstes tbunlichst freilassen. Ebenso werde ich von Neuem | U Len, U ( C / 4)

( eine andere Tageszeit auszusuchen, als gerade die des Haupt- | gottesdienstes.

versuhen, das hat der Hr. Abg. Stöcker ganz richtig hervorgehoben diejenigen Fortbildungs|{ulen nochmals ernstlich zu prüfen, welche

ch in einem großen Theil von Stunden niht mit Zeich- |

nen beschäftigen, sondern andere Unterrihtsgegenftände betreiben. Aber auch nach der Richtung hin würde ich Hrn. Stöcker bitten, nit anzunehmen, daß sich unter allen Umständen alles so rasch erreichen läßt. Das s{wierige ist und bleibt stets die Frage nah der Zeit des Unterrichts, und da bin ich sehr gern bereit, erstlich

a s 9 (n d É E S L | nodmals zu prüfen, ob es möglich ift, in irgend einer Weise eine |

Theilung eintreten zu lasen. Ich will es an Anstrengungen nicht fehlen |

lassen; ich bin für meine Person vollkommen von ter Auffassung

durbdrungen, die er kundgegeben hat, den Sonntag in seinem wesent- |

listen Theile für unsere religiöse, sittliche und gesundheitliche Kräf-

} widckelung der Fortbildungsanstalten. Vom Abg. Frhrn. von Zedliß und Neukirch (Mühlhausen)

tigung beizubehalten. Aber das, was Sie nicht erwarten können von |

mir, ist, daß 19 R E e N; Ls Strich dur diese an und für si segensreihen Bildungen ziehe. Ich wünsche dringend, daß Sie an meinem guten Willen na beiten Richtungen nicht zweifeln, aber auch keine Steine auf mich werfen, wenn ih deu Antrag in dieser absolut \charfen Form im individuellen Falle etwa nit berücksictigen kann. N e Der Aba. Dr. Natorp bemerkte, wäre der Abg. Stöcker wirklich der warme Freund der Fortbildungsshulen, als den derselbe fi bezeichne, dann hâtie derselbe nicht sagen dürfen : hier stehe Prinzip gegen Prinzip, religióse Partei gegen religiöse Partei, sondern derselbe hätte vielmehr sehen müssen, die Gegensäße

auszugleihen und mit einander in Einklang zu bringen. | | handele Wi | meine, er würde die Anstalten durch ein Vorgehen im Sinne |

Der Standpunkt des Abg. Stöcker {ließe aber jede Ver- ständigung aus, die doch praktishe Männer gerade suchen müßten. Die Fortbildungsshulen könnten die Zeit des Hauptgottesdienstes an den Sonntagen nun einmal nicht entbehren. Habe denn aber gerade dieser Vormittagsgoites-

ih ohne sorgfältigste Prüfung des cinzelnen Falles einen |

Î 1

| Lust habe

j

möge, den Fortbildungsunterriht vom Sonntag in die Woche

zu verlegen. Hätten diese Geistlihen die Bedürfnisse des

gefaßt haben. abzulehnen ;

( Werktagsnachmittag der ganzen arbeitenden Bevölkerung sich stets auf englishe Einrichtungen, wenn | | es sih um konstitutionelle Fragen handele. Warum nicht auch, | berechtigt bewilligt würden. wo Fabrikeinrihtungen getroffen werden follten? Wenn der | | Abg. Natorp die beiden sih ausschließenden Prinzipien in | Einklang zu bringen suche, so sage er (Redner): es gebe eben | 218 362 46) bat der Abg. Dr. Perger die Regierung um g. Der Abg. Natorp meine, angeblih |. Mittheilung de | vom Standpunkt des praktischen Mannes, wenn die Fortbil- | e dungsshüler auch den Hauptgottesdienst versäumen müßten, | hötten. Redner sprah sodann die Ansicht aus, daß bei der so bliebe ihnen ja immer noch der Nachmittags- und Abend- | gottesdienst übrig. Auf diesem Gebiete seien die Geistlichen aber | | die Praktischsten. Glaube man denn, daß die Jugend, wenn sie | Sonntags schon drei bis vier Schulstunden gehabt habe, noch | Beispiele an. bends in den Gottesdienst zu gehen? Die Linke | würde Recht haben, wenn es sich um Heilige handelte; es |

keinen solhen Einklang.

At Til

manche Gegenstände, z. B. das Modelliren könne gar niht des Abends gelehrt werden. Wenn man einen anderen Ta ;z «ls Gewerbestandes und der Fortbildungss{hulen aus eigener | den Sonntag hätte, dann läge die Sache anders. Man habe Erfahrung kennen gelernt, so würden fie solhen Beschluß nicht | aber keinen, denn durch Verlegung des Unterrichts auf einen dringend, den Antrag Stöcker | Wochentag würde ein Strih durch das ganze wirthschaftliche Verkümmerung der Fortbildungs- | Leben gemacht werden, umsomehr, als niht nur Knaben, son- \{hulen käme ihrer Vernichtung gleih. Die Konservativen und | dern auch viele Erwachsene, sogar bis in die vier- das Centrum hätten so oft erklärt, sie hätten ein warmes | ziger Jahre die Fortbildungsshule besuhten, dieselben enz für den Handwerkerstand. Hier sei die Stelle, es zu be- | kämen in die Mit wenig Jnstituten könne man den Handwerker-

Anstalten, um dort nachzuholen, was

ihnen früher Armuth und eine verlorene Jugend nicht erlaubt stand in der Weise fördern, wie durch eine glücklihe Ent- | habe. Diesen wäre es am meisten unmöglih, an einem Wochentagsunterriht theilzunehmen. Wenn gesagt worden sei, daß die Sozialdemokratie sich gegen jede Sonntagsbeschäf- war ein Antrag dahin eingegangen: „Mit Rücksicht auf die | tigung erklärt habe, so bemerke er: in verschiedenen Klassen | Erklärungen des Ministers über den Antrag Stöcker zur Tagesordnung überzugehen.“

Stöcker erklärte, denjenigen Fortbildungs- | oder zwei Stunden Sonntags- |

der hiesigen besuchtesten Fortbildungssczulen bildeten erwachsene Sozialdemokraten die Mehrzahl. | In namentliher Abstimmung wurde der Antrag von Zedliß mit 171 gegen 141 Stimmen abgelehnt ; der An- i n E : E E E | Stöde genom und der Titel für die Fortbildungs- : hätten RE móöali | trag Stöcker angenommen, g unterriht hätten, würde es gewiß glih sein, sich hierfür ' \culen bewilligt.

Wenn man aber auf diejenigen Anstalten | 10 ‘aua vertagte sich das Haus um 3!/4 Uhr auf Freitag

exemplifizirt habe, welche drei bis vier Stunden am Sonntag

| nöthig hätten, nun so bitte er eben den Minister, wenn der- ; selbe wolle, daß ein solher Unterriht möglih bleibe, do da-

| hin mitzuwirken, daß endlich der Normalarbeitstag und die |

| Normalarbeitswoche in Deutschland eingeführt werde. Wenn | Knörke die Widerrufslichkeit der Alterszulagen ; das sei ein

| mehr als unerträgliher Zustand. Er möchte den Minister

frei gegeben hade, warum | bitten, wenn derse!be mit seiner Dotationsvorlage niht durch- nicht auch können. Die | dringen sollte, möchte er doch wenigstens dahin wirken, daß

die Alterszulagen der Lehrer unwiderruflich und pensions-

(S&luß der vorgestrigen Abendsißung.) Bei Titel 27 (Zushüsse für Lehrer) beklagte der Abg.

Der Titel wurde bewilligt. 28 (behufs Errihtung neuer Schulstellen

i l des Nesultats, welches die Erhebungen, bezüglich der Lesebuchfrage an der linken Seite des Rheins ergeben

Bildung neuer Schulen in Rheinland und Westfalen die ka- tholishen Gemeinden gegen die proiestantishen zurückgeseßt würden, und führte zum Belege seiner Behauptung einzelne

Titel 28 wurde bewiiligt.

Bei Tit. 28a, zur Unterstüßung unvermögender Gemein- Kinder! Wenn der Minister | den und Schulverbände bei Elementarshulbauten 500 000 #, sprach der Abg. Graf Clairon d’'Haufsonville den Wunsch aus,

| seines (des Redners) Antrages ruiniren, so glaube er (Redner) | den Gemeinden noh in höherem Maße zu Hülfe kommen zu

| im Gegentheil, das Fortbildung8wesen würde verbessert werden. | wollen, da ‘tin

| Man würde eben den Unterricht an einem Werktag Nach: | vorhanden sei,

dienst eine so besondere Bedeutung? Stehe es nicht den |

Schülern frei, den Nachmittags- und Abendgottesdienst

zu besuhen? Daran hindere sie doch der Sonn- |

tag: Vormittagsunterricht nicht. Den obligatorishen Fort-

bildungsunterriht an einen Werktagsnachmittag stattf

lassen, sei für jeßt wenigstens praktish undurhführbar. Vor-

inden zu !

urtheile mancher Art in den betheiligten Kreisen, besonders

aber die Noth des Lebens, ständen dem entgegen. Uebrigens habe nah seiner Meinung die Regierung gar nicht die for- melle Befugniß, in das persönliche Bestimmungsreht der Eltern einzugreifen und ihnen vorzuschreiben, daß ihre Kinder den und den Unterricht besuchen sollten. Wenn der Abg. Stöcker meine, der Fortbildungsunterriht habe mit der Eni- widelung des sittlichen Bewußtseins nihts zu thun, }o er- widere ex, jede Arbeit im guten Sinne des Wortes jet {on eine sittlihe Thätigkeit. Uebrigens halte sich der Antrag Stöcker immer noch in weit engeren Grenzen, als mante_ Wünsche aus den Kreisen seiner orthodoxen Gesinnungsgeno)en. Die oberste Kirchenbehörde des Landes, der evangelische Ober- firhenrath, habe im Jnteresse der Kirche selbst die Konsistorien und Geistlihen aufgefordert, der Entwickelung des Fort- bildungswesens möglihs|t warme Ausmerksamkeit zu schenken. Darauf habe aber z. B. die westfälishe Provinzialsynode mit einem Beschluß geantwortet, dahin gehend, daß man versuchen

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Hanadels- register nimmt an: die Königliche Expedition F des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich f

W 2

en

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

een Aufgebot. :

Auf Antrag des Nachlaßpflegers Justizrath Soen- derop I. hierselbst werden die unbekannten Rechts- nachfolger des am 5. Juni 1878 im asiatischen Ruß-

S(lossers Karl Wilhelm Georg Heinrich Tit, des E am 25, November 1834 hierselbst geborenen Sohnes | [6675] der unverehelihten Wilhelmine Friederike Tit aus L Cöslin , aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine

ihre Ansprüche und Rechte auf den 2039 #4 17 -

(Zimmer Nr. 20) anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten werden ausgeschlossen werden und der

sproben werden wird. Stargard i. P., den 23, Januar 1884, Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Aufgebot

[6672] behufs Todeserklärung. :

Auf Antrag des Gärtners Georg August Wilhelm : Baum in Brunkensen wird der am 6. December | [6666] 1824 zu Zellerfeld geborene, zuleßt zu Hannover wohnhaft gewesene Fabrikant Georg Karl Christian

s

gewandert und seit September 1863 verschollen ist, | Friedri Wilhelm Petersen, ein Sohn der wail. Eheleute Tabackspinner JohannPetersen und Anna Catkrina, geb. Benzen, für welchen vom hiesigen Amtsgerichte ein Vermögen von 1580 H obervor- vor dem diesseitigen Geriht anberaumten Termine | mundschaftlih verwaltet wird, wird hierdurch auf- zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und gefordert, sich bis zu dem auf den 25. März 1884, Mittags 12 Uhr,

anberaumten Termin bei dem unterzeichneten Amts- Alle Personen, welch{e über das Fortleben des | gerichte zu melden, widrigenfalls derselbe auf Antrag

aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. April 1885, Vormittags 11 Uhr,

sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Natfolgern überwiesen wetden wird.

*= s E E E gea S T AEAE I MEE T Fnserate für den Deutschen Reich8- und Königl. | Deffentlicher Anzeiger. |

1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. Snbhastationen, Aufgebote, Vorladungen ; . u. dergl.

Preußischen Staats-Anzeigers : 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. Berlin 8§W., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. Verloosung ,

BVerschollenen Kunde

Aufgebot der ihm angeblih in Verlust gerathenen, ihm bescheinigtermaßen von dem Verein zur Aus- am 26. November 1884, Vormittags 10 Uhr, | stattung israelitischer Bürgerstöchter für das Jahr / | 2 T E E at Ga aviot Hv ton (Ropi hundertsiebzig (270) auf welche bei der Ziehung am betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht D, Saniae 1804 ein Gewinn entfallet i, bean» tragt. Der Inbaber r Vei M Gee abla Bntalid Preußischen Fiskus 7e- | dert, spätestens in dem auf Freitag, den 10. Wl- Nachlaß dem Königlich Preußischen Fiskus zuge tober 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeibneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel- den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 4. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

1883 zugetheilten

Todeserklärungs- und Nachlaß-Aufgebot. Der am 11. September 1802 in Eckernförde ge- Baum, welber im Fahre 1863 nah Amerika aus- | borene, seit etwa 30 Jahren unbekannt abwesende

mittags stattfinden lassen müssen, und das wäre ein unge- | | heurer Vortheil. Die Bildung eines Volkes veredeln, heiße | die Menschheit veredeln; und venn man den jeßt bestehenden | | Anstoß aus dem Fortbildungswesen beseitige, so werde man | es veredeln.

Der Abg. Dr. Langerhans hob hervor, wenn er auch zugeben | wolle, daß von verschiedenen Seiten, vielleicht auch von Seiten der | Geistlichkeit viel Gutes in die Familie hineingetragen werde, so | müsse er sih doch dagegen verwahren, daß den ¿Familienvätern die | Selbständigkeit genommen werde, und sie bevormundet wür- | Man könne doch Niemandem verbieten, seinen Kindern |

schule dargestellt habe,

Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

geben können, werden zu deren Mittheilung an das diesseitige Gericht aufgefordert. Hannover, den 2. Februar 1884, Königliches Amtsgericht, 14. gez. Kirchner. Ausgefertigt : Vulmahn, S land bei Nikolajewsk im Flusse Amur ertrunkenen Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts Hannover.

_____ Aufgebot. Der hiesige Kaufmann Abraham Frank hat das

Der Abg.

dringendes Bedürfniß in vielen Gemeinden Das Schulhaus brauche zwar nicht luxuriös

gebaut, müsse aber für den ganzen Ort ein Muster an Ord- nung, Sauberkeit und Behaglichkeit sein.

Bachem beklagte, daß dieser wie so viele an- dere Fonds hauptsächlih den östlihen Provinzen zugute käme.

| Für eine Erhöhung der in diesem Titel geforderten Summe

aber werde er nicht stimmen ;. denn diese Summen kämen doh immer aus der Tasche des Bürgers und Baucrs und die Ge- meinden seien bezüglich der Z&u!zbgaben schon so überlastet, daß eineweitere Beshwerung absolut unzulässig sei. Das Vorgehen der Regierung bezüglih der Forderung von Schulneubauten sei überhaupt vielfah tadelnswerth, so in Bezug auf die Stadt auch Sonntags Stunden geben zu lassen. Die Rechte baushe | Cöln, welche 1865 für vieles Geld ein neues Gebäude er- in dieser Angelegenheit die Dinge so außerordentlich auf, daß | man gar nit mitkommen könne. Er verstehe niht, wie der | tauglih, troßdem aber von der Regierung für nicht geeignet Abg. Stöcker, der sich als großer Gönner der Fortbildungs- | erklärt sei. Unterricht einshränken wolle. | Wenn der Abg. Stöcker Fortbildungsshulen und religiöses | Gegensaß seße, so sei derselbe auf falschem

worben habe, das nach der allgemeinen Ansicht sehr wohl

Titel 28a wurde angenommen.

Zu Titel 29 (zu Ruhegehaltszuschüssen und zu Unter- stüßungen für emeritirte, sowie zu Unterstüßungen für ausge- in Hand gehen; daß die | schiedene Elementarlehrer und -Lehrerinnen) lag ein Antrag Unwissenheit eine Vershlehterung der Sitten zur Folge habe, | der Abgg. Dr. habe er dem Hause bereits im vorigen Jahre nachgewiesen. | Jn den Fortbildungsshulen werde ja absolut nihts Unnüßges | gelehrt, nux das, was wirklih nothwendig sei. Durch den Antrag ' Stöcker werde das Fortbildungsschulwesen entschieden geshäd'gt,

Bender und Genossen vor, die Summe um

100 000 6 zu erhöhen. Dieser Antrag wurde an die Budgetkommission verwiesen. Hierauf vertagte \sich das Haus um 103/, Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.

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5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande!l,

. Verschiedene Bekanntmachungen.

. Literarische Anzeigen.

), Theater-Anzeigen. Tn der Börsen-

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íInserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaux. De

. Familien-Nachrichten. / beilage. L

des ihm bestellten Vormundes, Rechtsanwalts Sieveking in Altona, für todt erklärt und über sei- nen Nachlaß den Geseßen gemäß verfügt werden wird.

Mit Ausnahme der als Erben bekannten beiden Brüder, Rentner Fohann Christian Petersen in Kappeln und Lehrer Anton Gustav Petersen in Elmshorn, und der Kinder der wail. Schwester Chriftiana Catharina, vereheliht gewesenen Saggau, werden Alle, welche sonst Erbansprlüche und Forde- rungen an das Vermögen des Verschollenen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese ihre An- sprüche bei Vermeidung der Ausschließung spätestens bis zu dem vorgedachlen peremtorishen Angabe- termine im unterzeichneten Amtsgericht, Abthei- lung V., Auswärtige unter gehöriger Prokuratur- beftellung, ordnungsmäßig anzumelden.

Altona, den 31. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V. Veröffentlicht : Kanzleirath Over, I, Gerits\chreiber des Königlichen Amtsgerichts,

[6677] Amts3gericht Hamburg. E Auf Antrag von Johann Wilhelm August Lütge und Hugo Wohlers, als Testaments- vollstrecker von Olof Frederik Berg, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines am 24, November 1881 errichteten, am 29, November 1883 hieselbst publizirten Testaments am 14. November 1883 hieselbst verstorbenen Olof Frederik Berg Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, wie au den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen, insbesondere der Umschreibungsbefugniß derselben widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche und Forderungen pätestens in dem auf

Montag, 31. März 1884, 10 Uhr B.-M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amts3geriht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch- tigten bei Strafe des Ausschlusses, Hamburg, den 5. Februar 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung X. Zur Beglaubigung : Romberg, Dr., Gerichts-Sekretär.

6673 l Nuf den Antrag des Ackermanns Carl Rüscher aus Gr. S{wülper, welcher glaubhaft gemacht hat, daß er das Eigenthum an einem innerhalb der Ortsgemeinde Harvesse belegenen, 1 ha 13 a 61 qm großen Terrain in der Harvesser Haide, Nr. 259 der Karte, besißt, werden gemäß des 8. 23 der Grundbuchordnung und 88. 823 ff. der Civilprozeß- ordnung und 8. 7 des Geseßes vom 1, April 1879, Nr. 12 der Geseß- und Verordnungssammlung, alle Diejenigen, welche Rechte an das bezeichnete Grund- tüuck zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens am Mittwoch, den 30, April d. J., Vormittags 10 Uhr, hier anzumelden, und zwar unter dem Rechts- nactheile, daß nach Ablauf der Frist der Antrag- steller als Eigenthümer in das Grundbuh für Harvefse eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher, im redlihen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuches das Grundstü erworben hat, niht mehr geltend machen kann. Vechelde, den 1. Februar 1884. Herzogliches Amtsgericht, Breithaupt.