1884 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1884 18:00:01 GMT) scan diff

E E E P E a N s

L O T Ls Pes A edie E,

E E be » Dat 1) R S V"

48723]

21d Jan Piel eingetragen.

im §. 3 des Gescßes vom 29. Oktober 1848 gefor- derten Nachweis geführt hat, werden hiermit alle Unbekannte, welhe an das Grundstück Cigenthums- ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an- zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ei genthums- | Darlehn, eingetragen auf der Freistelle des Eduard ansprüchen ausgeschlofsen werden und auf Cirund des zu erlassenden Ausf{chlußurtheils der Äntragjeller im | für die

{8724]

Das kgkl. bayer. Amtsgeriht Weiler hat heute! j lehnspost v folgendes Aufgebot erlassen: i

Johann Michael Sutter, Bauersfohn von Gschwend, | geboren am 26. August 1791, ist seit dem russischen eldzuge verschollen, und auber von Unterthalhofen, auf dessen Anwesen für nen ein Kautionskapital vor 488 6l. 564 Kr. =

6

Íe

vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in Hypothenbriefe zu Überreichen haben.

Der Beklagte hat {ih diefe Bekanntmachung als Die unverebelichte Ladung dienen zu lafseu.

besißt das Band 20 11. Bl. Nr. 16 Fol. 151 eingetragene Wohnhaus mit H Ç ‘agr 090 R , Wars, C (21 4E T : Dn Nr Kartenbl. 1 Parz (1, 7 Nr, as O Iustizgebäudes, anstehenden Termine o (T; r , ; A is ist | ¿u melden, widrigenfalls die Maria Julianna K Als Eigenthümer des bezeichneten Grundstücks ift für Ie erklärt n ibr Nadbles e bie. os herausgegeben werden wird. Oppelu, den 16. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung I.

Haß denjenigen Gemeinden, in welGen die Leitung des Gesammt- gewerbebetriebes erfolgt, der zehnte Theil des \teuerbaren Gesammt- æinfommens vorab zur Besteuerung überwiesen werden soll. Die Fest- feßung eines Präzipualbetrages für diese Gemeinden findet an sich feine Recbtfertigung darin, daß gerade Hei Versicherungê#-, Bank- und Kreditgeshäften, deren Gesammtleitung im Verhä tniß zu der Thâtigkeit auswärtiger Agenturen und Filialen auf die Erzielung eines Reingewinnes von dem größten Einflufse zu sein pflegt, und die Höhe der bei den Agenturen und Filialen erzielten Bruttoeinnahmen ïn der Regel auch wenigstens theilweise als ein Erfolg der Centralverwaltung und Leitung des ganzen Unternehmens “anzusehen ist. Namentlih bei Vetrsicberungsgesell haften ift die Festseßung eines solchen Präzipualbetrages für diejenige Gemeinde, in welcher die gesammte Leitung des Unternehmens erfolgt, von den verschiedensten Seiten als eine in den thatsäblicen Verhbäit- nissen begründete Forderung bezeichnet und in der in der Vorlage vor- efehenen Höhe von 10% auch praktis bereits zur Anwendung ges bracht worden. Ob dieser Saß von 10% richtig bemessen sci oder etwa eine Erhöhung desselben erforderli erscheint, ist neuerdings auf Grundlage der in den einzelnen Provinzen gesammelten Erfahrungen einer sorgfältigen Spezialprüfung unterworfen worden. Das Er- gebniß war jedo, daß der gedachte Prozentsaß {ih in dem weitaus Überwiegenden Theile der Monarchie im Großen und Ganzen als annähernd zutreffend erwiesen hat.

ZU b. Bei den sonstigen gewerblichen Unternehmungen und dem Bergbaubetriebe vermag die erzielte Bruttoeinnahme einen geeigneten Maßstab nit abzugeben, da dieselbe meistens nur an der Verkaufs- flätte erzielt wird, und in den Fabrifketablifsements, Hüttenwerken 2c., wo die Produktion und Verarbeitung erfolgt, Einnahmen überhauvt nit oder nur im geringen Betrage vorzukommen pflegen. Es ist bierbeti zur Erwägung gekommen, ob es sich niht empfehlen möchte, für diese Unternehmungen das Verhältniß der regelmäßig erwachsenden Betriebsausgaben als Vertheilungsmaßstab festzusetzen. Dabci mußte jedo sofort die Frage aufgeworfen werden, ob auch die Kosten der Be- twafffu:g von Roh- und Hülfsftoffen, ferner die Miethe beziehungsweise der Miethswerth der Gewerbsräume zu den regelmäßigen Betriebskosten zu rechnen seien. Diese Frage würde nicht füglich bejaht werden können, da namentlich bei Fabriketablissements hierdurch oft die größten Un- gleichmäßigkeiten in der Vertheilung des Reinertraaes auf die ver- fcicdenen Fabrikationéftätten entstehen würden. Wird aber diese

rage verneint, werden die vorbezeichneten Kosten zu den cigentlichen Betriebsausgaben nit mitgerechnet, so bleiben im Wesentlichen nur die an die Angestellten und Arbeiter gezahlten Gehälter und Löhne einfchließlich der Tantièmen des Verwaltungs- und Betriebspersonals übrig. Dieser letztere Maßstab hat aber auch deshalb als der zue treffendste anerkannt werden müssen, weil derselbe dem Verhältnisse am meisten entspricht, in welchem der betreffenden Gemeinde Aus- gaben dur den Gewerbebetrieb zu erwachsen pflegen.

Der Maßstab für Vertheilung des abgabepflichtigen Reingewinns der Eisenbahnen wird nach seitheriger Praxis aus den Bruttoein- nahmen des inneren Verkehrs entnommen. Doch haben si hierbei namentlih mit Rücksicht auf den Transitverkehr, die Betheiligung der Ucbergangéftationen 2c. die erheblibsten Bedenken herausgestellt. Unter den sonst möglicen Berechnungsweisen möchte die in England vei Vertheilung der Kirchspieltaren bezw. der Kommunalarmen- teuer stattfindende, nah der Bruttoeinnahme an Tranéportgebühr jür die über die Strecke gegangenen Transporte nah Abzug

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. |

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

egister nimmt an: die Königliche Ervedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- R. W. 838 ladungen u. dergl. 18711]

In Saten des Rechtsanwalts W. Hollandt hie- selbst, Klägers, wider den Hofmaurermeister Her- mann Horenburger von hier, jeßt unbekannten Auf- eathalts, Beklagten, wegen Oypothekforderung, wird, unadem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Nr. 1 g. 11 Blatt IV, des Feldrisses Altewiek an der Adolfstraße (No.

bestimmt mit der

Wohnhause No. ass. 4716 zum Zwecke der Zwangs-

den 26, Mai 1884, Morgens 11 Uhr,

welchem die Hypothekgiäubiger die [8722]

Brauuschweig, den 14. Februar 1884.

Herzogliches Amtsgericht. VIL Koß und feiner

Pini. JIeziorowski, ebenda, hat angeblich vor 25 Iahren und ist seit dieser Zeit von ihr keine Nachricht eingegangen.

Auf den Antrag ihrer nästen erbberehtigten Ver- wandten werden die Maria Julianna Koß, fowie ihre unbekannten Erben aufgefordert, sih spätestens

Oppeln verlassen,

Aufgebot.

Der Arbeiter Claas Poppen Tjaden zu Norden

im Grundbuch der Stadt Norden

in dem

Hofraum und Hausgarten am

Auf Antrag des genannten Besißers, welcher den

[8731]

den 18. April 1884, Vormittags 10 Uhr,

Kinder rundbuche als Eigenthümer eingetragen wird. Norden, den 6. Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Daltrop.

Aufgebot.

185 Tür

ausgeschlofsen,

hat der Oekonom Josef

der Betriebskosten 2c. viellei&t den annäbernd rihtigsten Maßstab abgeben: es erscheint indeß dessen Anwendung insbesondere mit Rück- siht auf die Verschiedenheit des Tarifsystem3s in Deuts{hlard nicht thunlih. Es ift unter diesen Umständen ber forgfältiger Prüfung für zweckmäßig erachtet worden, auh bei den Eisenbahnen auf die verhältnißmäßig einfawe Vertheilung nah den Bruttoauëgaben an Gehältern und Löhnen zurückzugchen, zumal diese Vertheilung auc bei den Eisenbahnunternehmungen in der Regel dem Verhältnisse am meisten entsprechen wird, in welchem die Beamten und Arbeiter der Eisenbahn an den Gemeinde-Einrichtungen Tbeil nehmen.

Wenn die Anwendung dieses neuen Maßstabes allerdings das bisherige Theilnahmeverhältniß der einzelnen Gemeinden nicht un- erheblich versciebt, so wird doch anzuerkennen sein, daß eben dur diese Verschiebung wesentlich rationellere als die bisherigen Verhält- nisse herbeigeführt werden.

Hierbei ist zu bemerken, daß Hinsibtli® der Beamten ein\{licß- li des Fahrpersonals das amtliche Domkzil derselben, hinsichtlich der Arbeiter aber der Ort ihrer Thätigkeit das maßgebende Kriterium für die Anrehnung der Gekbälter und Löhne bildet und die Löhne der Arbeiter an der freien Strecke außer Ansaß bleiben müssen.

Die Bestimmung, daß die Vertheilung abgabepflihtiger Ein- kommen aus Gewerbe 2c. auf mehrere Gemeinden nah dreijährigem Durbfschnitt erfolgen soll, entspricbt den nach Maßgabe des 8. 3 bei der Ermittelung des jährliben Reincinkomrnens zu beobachtenden staa tliden Einshäßungsregeln.

Die Mittheilung von Vertheilungsplänen Seitens der Unter- nehmer bezw. Staatsbehörden an die steuerbere{tiaten Gemeinden erscheint hier der Natur der Sache nah für alle Fälle geboten.

9,

Das dur Billigkeit gebotene Prinzip, daß Forensen (8. 1 Alinea 3) in ihren Wohrsikgemeinden von der Entrichtung von Ein- lommensteuern bezügli ihres der Abzaberflicbt in anderen Gemein- den unterliegenden Einkommens frei zu lassen sind, ist theilweise be- reits in den bestehenden neueren Gemeindeverfassung8gesezen und analog in 8. 16 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 zur Gel- tung gekommen.

Für Fortlassung der in früheren Entwürfen eincs Kommunal- steuergesetzcs vorgesehenen Berechtigung der WoHhnsitzgemeinde, von dem Gesammteinkommen eines Censiten cinen bestimmten Bruebtheil für ihre Besteuerung aus\{ließlich in Anspruch zu nehmen, ist die Er- wägung mafgebend gewesen, daß Fâlle, in welhen der Mangel ein.r derartigen Uusnahmevorschrift zu erheblichen Mißverbältnifsen führen könnte, doch praktisch nur ganz vereinzelt vorkommen werden, auf der anderen Seite aber das Vorhandensein einer derartigen Bestimmung zu vielfachen Streitigkeiten und Schwierigkeiten, namentlich für folcbe &âlle Anlaß bieten würde, in welchen ein Censit in mehreren Ge- meinden seinen Wohnsitz hat.

S: 10;

Hinsichtlih des Einkommens von Personen, wel&e wegen mehr- faden Wohnsißes oder wegen eines den Zeitraum von 3 Monaten übersteigenden Aufenthaltes in mehreren Gemeinden abgabepflichtig find, ist cine Theilung zu gleichen Theilen zwischen den berechtigten Gemeinden im Interesse der Cinfacbheit und zur Beseitigung der bet allen anderen Berechnungsarten entstehenden großen Schwierigkeiten

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen z 5 u. dergl. Preußischen Staats-Anzeigers : 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation , Zinszahlung U. 8. W, von öffentlichen Papieren.

Antrag auf Todeserklärung gestellt. Demgemäß wird bei dem unterfcrtigten k. Amt8s-

gerihte Weiler Aufgebotstermin auf:

Freitag, den 12, Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr,

Aufforderung :

1) an Johann Michael Sutter, spätestens am Aufgebotstermine persönlich oder \chriftlich da- hier sih zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

I aasf ) ; eme 1

versteigerung durch Beschluß vom 8. Februar 1884 3) M Denen, das Leben des verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im , j j Grundbuche am 11. ej. m, erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf

Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Weiler, den 12. Februar 1884. Der kgl. Gerichts\creiber.

Gretler, Sekr. 9.

Bekanntmachung.

Oppeln, geboren den 19. Mai 1831 in Lowoschau, Kreis Rosenberg, Tocbter des Freigärtners Johann

am 16. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgericht, im Zimmer 120 Thlr. 3 Sgr.

Nach erfolgtem Aufgebot ist

1) die Ausfertigung der geri&tlicen Sc{uldver- {reibung vom 30. November 1852 nebst Hypotheken- dein vom 2. Dezember 1852 über 300 Thaler

Winkler zu Koeltshen Nr. 14 in Abth. 111, Nr. 7 i des Fabrikanten VBienert zu Langenbielau, für kraftlos erflârt, und

2) find sämmtliche Berechtigte zu der auf dem Bauergute des Emil Ludwig zu Ernsdorf- Klinken- haus Nr. 1 in Abtheilung 1k. Nr. 24 auf Grund der gerichtlichen Schuldverschreibung vom 4. Mai

Dies wird auf Grund der am 31, v. Mts. er-

gangenen Aus\{lußurtheile bekannt gemacht.

Neichenbuch i. Schl., am 9, Februar 1884, Königliches Amtsgericht.

E R R E" RETTR

genmäbhlt worden.

Grosshandel, {. Literarische Anzeigen,

9. Familien-Nachrichten. \

ee r eia E Ea E : S a Car a : Desfentlicher Auzeiger. ? i 4 Inserate nehmen an: die Annoncen- Expeditionen des

9. Industrielle Etablissements, Fabriken und

. Verschiedene Bekanntmachungen.

Gegen die Theilung nach Verbältniß der Zeitabscnitte, während derer die Censiten an den betreffenden Ort-n ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, if mit Recht das Bedenken erboben worden, daß bei häufigem Wechsel des Aufenthalts, bei Verscbieden- heit des Wohnsißes des Familienhauptes und der übrigen Familien- glieder, bei zeitweisem Aufenthalt an einem dritten Orte 2c. eine Berechnung na Zeitabschnitten nicht wohl ausführbar wäre.

C. PARRNISE E der Beamten.

Die Bestimmungen, nach welchen dur den Amtsësitz der Bes amten das Steuerdomizil derselben hinsichtlich ihres Diensteinkommens begründet wird, haben mebr und mehr zu einer unbilligen Benachs theiligung der in der Nacbbarschaft größerer Städte belegenen Ort- schaften geführt, und ihre Ausführung ist wegen der Trennung des Diensteinkommens von dem Einkommen aus Privatvermögen und der verschiedenen Besteuerung dieser Bestandtheile des Gefammteinkom- mers in verschiedenen Gemeinden vielfach mit Unzuträglichkeiten vero bunden. Auch kommt in Betracht, daß nur das faftishe nit aber das dur den Amtssitz begründete Beamtendomizil einen Unterstüßungs wohnfitz begründet.

Infoweit übrigens wie im Gebiete des Rheinischen Rehts dur den Amtssiß der Beamten nicht nur ein Steuerdomizil, son- decn der allgemeine bürger!ice Wohnsiß und in Folge dessen au die Gemeindeangehörigkeit derselben begründet wird, behält es bei der hieraus si ergebenden Verpflichtung zur Zahlung von Gemeinde- steuern selbstredend sein Bewenden.

D, Allgemeine Bestimmungen. )

Die für Fesistellung der Veranlagungsgrundsätze der S8, 2 bis 10 maßgebend gewesenen Gründe erscheinen in gleicher Weise wie hirsitlich der Gemeinden auch hinsichtlich der Kreise und Provinzen, insoweit dieselben nah den bestehenden Geseßen zur Besteuerung juristischer Personen 2c. und Forensen überhaupt berechtigt sind, zus treffend. Es ergiebt sich daher als billig und zweckmäßig, die frag- lien Borscbriften zugleih auch für die betreffenden weiteren Kom- munalverbände in Kraft treten - laffen.

S 1A

In S. 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 1879 (Geseß-Samml.

S. 635), §. 9 des Geseßzes vom 14. Februar 1880 (Geset-Samml[.

’. 20), S. 10 des Geseßes vom 28. März 1882 (Gejeß-Samiml. S. 21) und §. 10 des Gesetzes vom 13. Mai 1882 (Geseß-Samml. S. 269) ist ausgesprochen, daß die daselbst in Betreff der- Heran- ¿tehung mehrerer vom Staate erworbener früherer Privateisenbahnen zur Zahlung von Gemeinde- resp. Kreis- und Provinzialsteuern ge- troffenen Ausnahmevorschriften nur für die Zeit bis zu ciner ander- weiten geseßlichen Regelung der Komtmunalbesteuerung der Cisenbahnen in Kraft bleiben follen. Es verlieren demgemäß diese Vorschriften mit der nunmehr eintretenden Regelung der Besteuerungsverhältnisse der Gemeinden in Hinsicht der Seitens der leßteren zur Erhebung gelangenden Abgaben ihre Geltung.

Das außerdem in 8. 13 ausdrücklic aufgehokene Regulativ über die Unterhaltung der offentlichen Wege in den Staatêwaldungen in der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz vom 17. November 1841 (Geseß-Samml. S. 405) stammt aus etner Zeit, in welcher eine generelle Besteuerung des Staatsfiskus nicht gestattet war, und hat untec den nunmehrigen veränderten Verhältnissen seine Berechtigung verloren.

„JZnvalidendaunk“, Rudolf Mosse, Haasensteiun

& Vogler, G. L. Daube & Co., E, Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

3. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- beilage. 2 x

E Le

richts vom 9. d. Mts. sind:

[den Spezialmasse von 30,48

im Grundbuche von Sacrow

Januar 1878

für kraftlos und erloschen erklärt. 1 Lübben, den 12. Februar 1884. Maria Julianna Koß aus

[8729]

geborenen N der

F. 11/83, hat das

Bekanntmachuug.

Chefrau Rudolf Grapp’schen

Franziska,

ftehend aus

zember 1870, wird für kraftlos erkiärt. steller auferlegt. (gez.) S chwar ck.

[8578] Franz Anton todt erklärt.

inna Niysche,

Geringswalde, vertreten durch den

_

den vormaligen Gutsh

wegen böslicher Verlassung, mit dem Berurtbeilung des

a. binsihtlich der Johann Karl Ludwig Dabhlick- M und Zinsen, berrührend aus der Wesenerscben Zwangsver- steigerung von Sacrow und eingetragen gewesen Band I1I. Blatt Nr. 28 Abtheilung 111. Nr. 28 zufolge Ver- / 0 ; fügung vom 13. Mai 1853 keinerlei Rechte vor- ord. 8) belegenen Grundstücks zu 3 a 78 gm sammt 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen an dieser behalten, vielmehr „alle unbekannt gebliebenen Interessenten mit ihren Ansprüchen an diese Masse ausges{lo\sen und letztere behufs weiterer Verteilung dem Subhastationsrichtec überwiesen,

. ist die für den Braumeister Otto Görliß zu Schlepzig auf Schlepzig Band T. Blatt Nr. 8 Abthrilung 111. Nr. 21 zufolge Vecfügung vom

O eingetragene L Kautionêspost von 1050 nebst Zinsen

Königliches Amtsgecicht. Abtheilung I.

Aufgebots\ache

Königliche Amtsgeridt zu Marien-

werder am 19, Dezember 1883 erkannt:

L. das über die im Grundbuche von Treugenkohl Blatt 29 Abtheilung 111. Nr. 6 für die Ge- [{wister Wehrmeister : Gottfried, Gustav, Emilie Henriette und Hermann Adolf eingetragenen 230 Thlr. gebildeten noch über

gültigen Dokuments be-

a. dem Erbrezeß vom 19. November 1864, b. der Verhandlung vom 23. April 1870, c. dem Oypothckenbuchs - Auszuge, der Jn- | an unbekannten Orten abwesenden Beklagten, da

gro}jationsnote und dem Atteste vom 30, De- | der

d. der Ingrofsationsnote vom 6.

II. die Kosten des Aufgebots werden dem Antrag-

Der am 2, Juli 1847 zu Alte Grund geborene Bernhard Ernst Julius Schoenebeck ist dur Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für

Alt-Laudsberg, den 22. Januar 1884, Königliches Amtsgericht.

den Bäckermeister Gottlieb Rehmisch A Alma fentliche Zustellung.

(Nömish) zu Hohenfriedeberg eingetragenen Dar- on 700 Thalern mit ihren Ansprüchen

geb. Schreiber, zu

Undeutsch in Leipzig, klagt gegen ihren Ghemann, l esißer Emil Gustav Nitsche aus Beiersdorf, frücker in Bockwit, zuleßt angeblich in San Antonio, jeßt unbekannten Aufenthalts,

rurt Beklagten, die Ehe Klägerin an derem Aufenthaltsorte oder an cinem

Bekanntmachung.

Durch Aus\ch{lußurtheil des unterzeihneten Ge-

anderen, vom Beklagten zu wählenden Orte în Sachsen fortzuseßen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

den 26. April 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 15. Februar 1884.

VDolling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8740] Oeffentliche Zustellung.

Die Kuratel über Wittwe Amalie Schäfer Kinder von Arnstein klagt gegen Wilhelm Rauch von Würzo burg, nun unbekannten Aufenthalts, auf Verurtheie lung des Leßteren zur Löschung eines im Hypotheken- buche für Arnstein auf Plan Nr. 3684 eingetragenen Strichschillings von 183 M 4 F und zur Kosten- tragung.

Zu dem vom K, Amtsgerichte Arnstein auf &reitag, den 28. März cr., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermine wird Beklagter

hiemit vorgeladen.

Arnstein, den 15. Februar 1884.

Gerichts\chreibereci : Kraus, Sekretär.

Oypotheken-

Carl Julius, | l [8737] Oeffeutlihe Zustellung.

Nr. 1222, In Sawen des Buchhalters Curt Reisland, zur Zeit in Freiburg, gegen den Corre- spondenten Robert Geldbeck von Zell wegen An- erkennung des Eigenthumsrcchts an Fahrnifsen und Herausgabe derselben, ladet der Kläger den zur Zeit

er Bevollmächtigte des Leßteren, Herr Anwalt Scilling in Freiburg, die ihm ertheilte Vollmacht gekündigt hat, zur Fortsetzung der Verhandlung auf die Klage vom 11. August 1883 vor das Gr. Amts- gericht hier auf Donnerstag, den 17. April 1884, Vormittags 3211 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht,

Schönau, den 17. Februar 1884.

Der Gerichtsschreiber des Gr. bad. Amtsgerichts :

Müller.

[8743] Bekanntmachung. Die zur Ausfühcung eines Scheiben-Schuppens in der Jungfernheide hierselbst erforderlichen Ar- beiten, verans{lagt auf rot. 8850 H, jollen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Recbtsanwalt Die Bedingungen und dec Kosten-Anschlag sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirhplaß Nr. 17 einzusehen und verschlossene Offerten bis zum 1. März ds., Vormittags 11 Uhr, daselbft cin- zureichen. Berlin, den 19. Februar 1884, Königliche Garnison-Verwaltung.

Januar 1871

Antrage, auf mit der

zum Deutschen Reich Â4

Zweite Beilage

s-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 20. Februar

84,

A

Insera e für den Deutschen Reichs- und Königk. reuß. Staats-Anzeiger und das Cer tral-Handels-

nimmt an: die Königliche Expedition | 1. steckbriese nund Untersucbungs-Sachen.

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32,

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen , U. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4, Verioosung, Amortisation , Zinszahlung

E Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

G0 7 4 f [8% Zwangsversteigerung.

Im Weae der Zwangévollstreckung soll das im Srundbucbe von Alt-Schöneberg Band 23 Nr. 1025 auf den Namen des Architekten Albert Breilic hier eingetragene, Bülowstraße 58 belegene Grundstück

am 9. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer 15, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 5,34 4 Reinertrag und einer Fläche von 9 a 9 qm zur Grundsteuer, mit 19720 M Nußungswerth zur Gebäudesteuer ver- anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbucbblatts, etwaige Abschätun- gen und andere das Grundstück betreffende Nach- weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 29A, eingeschea werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nit von felbst auf den Eisfteher übergehenden An- sprücte, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- rehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- fteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzume!den und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei FeststeUung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthcilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche îm Range zurücktreten.

Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werten aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungêtermins die Einst:llung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Uctheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 9, Mai 1884, Nachmittags 1 Uhr; an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Zimmer Nr. 15, verkündet werden.

Berlin, den 5. Februar 1884.

Königliches Amts3geriht 1. Abtheilung 52.

Qr CQT - X Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstretung soll das im Grundbuche von der Hasenhaide und den IBeinbergen Band 14 Nr 585 auf den Namen des Kaufmanns Titus Hartvict eingetragene, hierselbst in der Zossenärstraße belegene Grunditück

am 25. April 1884, Vormittags 92 Uhr, vor dem u:.terzeihhneten Gericht an Gericbtsftelle Jüdenstraße Nr. 58, 1 Trepye, Saal Nr. H versteigert werden.

Das Grundftück ist mit 4,77 4 Reinertrag und einer Flähe von 11 Ar 59 Qu -Meter zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbublatts, etwaige Abschäßzungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin- gungen können in der Gerichtsschreiberei , Ab- theilung 51, Jüdenstraße 58, 2 Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.

Alle Realberechbtigten w-rden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergebenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

, ri

Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungévermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, vätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger wider) priht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Derth-ilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgetordert, vor Scluß des Verfteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. April 1884, Mittags 12 Uhr, _ an Gerichtsstele Jüdenstraße Nr. 58, 1 Tr., Saal

r. 11, verkündet werden.

Berlin, den 10. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht I.,, Abtheilung 51.

870) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 5 Nr. 345 auf den Namen des Fabrikanten Reinhold Leh- Mann eingetragene, in der Frankfurter Allee Nr. 72, 3, 74 belegene Grundstü

am 3. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, oor dem unterzeichneten Geribt an Gerichts-

elle Jüdenstraße 58, I. Treppe, Zimmer 12, versteigert werden. , Das Grundfstück ift mit 96,54 M. Reinertrag und äner Fläche von 1 ha 29 a 36 qm zur Grundsteuer, mit 16440 A Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubizte

chrift des Grun? buchblatts, etwaige Abschätungen

und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, owie besondere Kaufbedingungen können in der Ge-

U. s. w, von öffentlichen Papieren.

chts\chreiberei, Jüdenstr. 58, IL. Tr. eingesehen werden.

Alle Nea!berehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintrazung des Bersteige- rungêvermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kebrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspribt, dem Gerichte glaubhaft zu machen, twidrigenfaUs dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht lberücksihtist werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten,

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- sücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungêterminé die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil üker die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Mai 1884, Vormittags 92 Uhr, an Gerictsftelle, Jüdenstr. 58, L Treppe, Zim- mer 12, verkündet werden,

Berlin, den 5. Februar 1884. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.

(9 Swangsversteigerung.

Auf Antrag von Benefizialerben des Geräth- machers Karl Gottfcied Remme zu Berlin soll das zum Nadwblasse des Letzteren gehörige, im Grund- buhe von der Hasenhaide und den Weinbergen Band 2, Nr. 50, auf den Namen des genannten Erblassers eingetragene, in der Bergmannstraße Nr. 109 hierselbst belegene Grundstück ;

am 8, April 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Jüdenstraße. Nr. 58, 1 Treppe, Zimmer 12, zwangsweise versteigerl werden.

Das Grundftück ift mit 7970 4 Nugzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- bublatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundftlick betreffende Nachweisungen, sowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerihts- schreiberei, Jüdenstr. 58, 2 Treppen, Zimmer 29 s. eingesehen werden.

Alle Realberectigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versieigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Verfteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls die Benefizialerben widersprehen, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund\tücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 17. April 1884. Vormittags 102 Uhr, an obenbezeihneter Gerichtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 12. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 53.

8% Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuche von Brüssow Band Ill. Nr. 14 und Band VII. Nr. 41 auf den Namen des Gutsbesitzers Rudolph Carl Friedrib Müggenburg eingetragenen zu Brüfsow belegenen Grundstüce

am 14, Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerictsstelle versteigert werden.

Die Grundstücke sind mit 180372/100 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 272,8929 ha zur Grundsteuer, mit 655 Nutungswerth zur Gebäudesteuer veran- lagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- {rift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere die Grundstücke betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rihts\chreiberei eingesehen werden.

Alle Realberehtigten wei den aufgefordert , die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging , insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungêtermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widersvriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Scbluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

, Zimmer 29a,

_Deffeutlicher Anzeiger. 7

9, Industrielle Ftablissements, Fabriken und | Grasshandel.

. Verschiedene Bekanntmachungen,

. Literarische Anzeigen.

. Theater-Anzeigen. / In der Börsen-]

. Familien-Nachrichten.î beilage. Æ

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuscblags wird am 18. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, an Gerihtéstelle verkündet werden.

Brüssow, den 26. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. Dr. Gludck.

[8567] i

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

Auf begründet gefundenen Antrag der Vormünder über die minderjährigen Kinder des weil. Arbeiters Heinrich Cicke zu Hameln soll der diesen Kindern gehörige, im Grundbuche von Hameln Band 12 Blatt 835 eingetragene Grundbesitz, bestehend aus dem an der Jnvalidenstraße unter Nr. 1 belegenen Wohnhause nebst Stallgebäude, Waschhaus und Haus- garten (Kartenblatt 24 Parzellen 17 u. 18) in dem

dazu auf Dienftag, den 3. April 1884, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Gerich18gebäude anberaumten Termine öffentlih meistbietend verkauft werden, wozu Kauf- lustige damit eingeladen werden.

Alle, welche daran Eigeathums-, Näher-, lehn- rechtlide, fideikommifsarishe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere aub Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden auf- gefordert, solbe spätestens im obigen Termine anzu- melden und die darüber lautenden Urkunden vor- zulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel- dungsfalle das Necht im Verbältniß zum neuen Er- werber des Grundstücks verloren gehe.

Die Kaufbedingungen sind 8 Tage vor dem Ter- mine auf der hicsigen Gerichts\chreiberei einzusehen.

Der Aus\c{lußbvescheid wird nur an der Gerichts- tafel bekannt gemat werden.

Hameln, den 13. Februar 1884,

Königliches Amtsgericht, I, Mühry. Meyer.

[8710] Verkaufs- Anzeige. / In Sacen des Rentiers Heinrih Oelkers in Hildesheim, Gläubigers, gegen 1) die Wittwe des Maurermeisters | Andreas Bayer, daselbft, 2) den Kokblenhändler Böker, /

| als Vormünder der nachcgelafsenen minderjährigen

Kinder des weiland Maurermeisters Andreas Bayer daselbs, Schuldner, wegen Forderung, jeßt Sub- hastation, soll auf Antrag des Gläubigers das den Schuldnern gehörige, in der Ecktemäckerstraße zu Hildesheim, belegene Wohnhaus Nr. 1264 A. nebst allen Zub ehörungen desselben, namentli Hofraum und Hintergebäude, anderweit in dem dazu auf Donnerstag, den 13. März d. J,, Morgens 11 Uhr, / anberaumten, geseßlich leßten Termine zum Aufgebot gebrat werden. Kausfliebhaber werden damit geladen. Hildesheim, den 15. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung T. Bening.

[8571] Aufgebot. A

Auf Antrag des Rentiers Carl Richter hierselbst, als Abwesenheitsvormundes des Uhrmachers Carl Frommhold von hier, wird der Carl Frommhold, welcher im Jahre 1873 nah Amerika ausgewandert ijt, aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermin :

am 10. Dezember 1884, Mittags 12 Uhr, bei dem hiesigen Geriht zu melden, widrigenfalls feine Todeserklärung erfolgen wird.

Zehdenick, den 14, Februar 1884.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung Il.

(2079 Aufgebot.

T, Der frühere Knecht Ernst Wollmer in Tecin, jeßt Hoftagelöhner zu Drönnewitz bei Witten- burg i./M,,

IT. der Arbeitsmann Hans Jochen Heinri Kraus aus Mölln, der Gemeindevorsteher und SInterimswirth Hermann Carsten Heinrih Scharbau aus Rothenhausen und

IV. der Viertelhufner Johann Heinri Gottfried Lübcke aus Gr. Zecher

haben das Aufgebot

ad I. eines angeblich bei der am 7. November 1878 erfolgten Einäscherung des Rudolff' {en Erb- pachtgehöftes Nr. 9 zu Zarrentin i./M. mit verbrannten, auf den Namen Ernst Wollmer ausgestellten Sparkassenbuhes der Sparkasse der Stadt Ratzeburg Fol. 10 675, lautend am 30. Juni 1876 auf 30 M,

ad II, einer Obligation vom 3. Januar 1843 nebst Cessionsacte vom 26, April 1859, nah welcer auf der Käthnerstelle der Relicten des weil, Käthners Jacob Friedri Hardekopf, jeßt des Käthners Johann Heinrih Jsebrandt Groth in Sc&milau im Schuld- und Pfand- protocolle Vol. VII1. Fol. 18 für den frü- heren Interimswirth, jetzigen Altentheiler Hans Heinrih Sager in Schmilau 50 Thlr. N. à 30 ß = 62 Thir. 103 ß L. M. pro- tocollirt ftehen,

ad III. ciner Obligation vom 28. Oktober 1857, na welcher auf der ibm gehörigen Neuanbauer- stele zu Kl. Berkenthin im Scbuld- und

Pfandprotocolle für Kl. Berkenthin Fol. 34

Ins

F

erate nehmen an: die Annoncen-Erpeditionen des „Juvalidendauk“, Nudolf Mosse, Haascustein & BVaogler, G. L. Daube & Co., E, Séhlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaux. C

für den Hans Jochen Bleuß in Kl. Berken-

thin 186 Thlr. 32 ß protocollirt stehen und

ad IV. eines Hausbriefs nebst Ebestiftung des irüheren Viertelhufners Bötther und dessen Ghefrau Sophie Katharina Friederike Bött- cer, geb. Kähler, in Gr. Zecer vom 5. Mai 1865, nah welchem für die genannte Ehefrau Böttcher, jetzt verebelichte Vic-feldwebel Ogs- mar Hellmich in Mölln, ein Baareingeb achtes von 800 Thlrn. und eine Naturalausf\teuer im Werthe von 380 Thlrn. auf der jeßt dem Antragsteller gehörigen Viertel bufe zu Gr. Zeher im Schuld- und Pfandprotocolle des vormal. Gerichts Zeer Fol, 11 protocollirt stehen,

beantragt.

Die Inhaber der gedachten Urkunden, bezw. Die- jenigen, welhe aus denselben Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, svätestens in dem auf

Sonnabend, den 26. April 1884, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Zugleih werden auf Antrag des früheren Halb- hufners Franz Jochen Friedri Hunsfeldt aus Lassahn Alle diejenigen, welche Ansprüche irgend welher Art aus einer Obligation vom 27, August 1842, nah welcher auf der früber dem Antragsteller gehörigen Halbhuferstelle in Lassahn im Schuld- und Pfandprotocolle des vormal adeligen Gerichts Stintenburg Vol. I. Fol. 9 für den angebli vor langen Jahren nah Amerika ausgewanderten Tischler Greßmann aus Neuenkirchen 50 Thlr. N. # yros- tocollirt stehen, zu haben vermeinen, hierdurch aufs- gefordert, diese ibre vermeintlichen Ansprüche \pä- testens in dem oben gedahten Termine vor dem unterzeihneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls auf einseitigen Antrag die betr. 50 Thlr. N. # im Schuld- und Pfandprotocolle werden getilgt werden.

Ratzeburg, 13. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht.

[45468] Aufgebot.

Folgende Sparkassenbücher der Niederlausitzer Nebensparkasse zu Sorau:

1) Nr. 25771 über 974 4, lautend auf Emma

Vetter zu Pitschkau, E

2) Nr. 25772 über 247 A 47 4, lautend auf

Anna Vetter zu Pitschkau, 3) Nr. 25 773 über 186 M 79 A, Ernestine Vetter zu Pitschkau, sind angebli im Herbste 1881 verbrannt, und sollen auf Antrag der Eigenthümer, vertreten dur ihren Vater, Ausgedinger Gottlieb Vetter aus Pitsckau, zur Zeit in Triebel, zum Zwecke der neuen Aus- fertigung amortisirt werden.

Ein Jeder, der an diesen Sparkafsenbücern irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, seine Ansprühe und Rechte spätestens in dem Termine

dezn 6. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, beim hiesigen Gerichte, Terminszimmer Nr. TTI., anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Sorau, den 17. Oktober 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 11.

lautend auf

[8718] Aufgebot.

Der Kaufmann Gustav Müller zu Nakel, als Ver- walter der H. Dohrmann'schen Konkursmasse daselbft, hat das Aufgebot des Pfandscheins der Versicherungs- gesellschaft Thuringia zu Erfurt vom 26. Rovember 1880 über die Police Nr. 5367 Litt. A. nebst Prämienquittung 20 a., welche der Maurermeister Erdmann Robert Hermann Dohrmann zu Nakel für ein ihm gezahbltes Darlehn von 760 4 der genannten Versicherungsgesellshaft als Unterpfand übergeben hat, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 24. September 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Erfurt, den 29. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII. Drache.

E Ausgebot.

Auf den Antrag der Wittwe Christiane Foerster, geb. Kirschner, zu Foerstgen, werden die Nablaß- gläubiger und Bermächtnißnehmer des am 31. Mai 1883 zu Foerftgen verstorbenen Gasthofsbesißers Jo- hann Traugott Foerster hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben spätestens im Aufgebotstermine

den 7. Juni 1884, Vormittags 11} Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An- sprüche nur noch insoweit geltend machen Tönnen, als der Nawblaß mit Auss{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschôpft wird.

Niesky, den 9. Februar 1884. :

Königliches Amtsgericht.