1884 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Feb 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Prüfung oder eine Anregung gegeben werden foll welcwbe benußt werden soll bei der allgemeinen Revision der Stemvelgeseße, sondern daß damit die Hand auf eine spezielle Wunde gelegt wer den foll, die bald geswlossen werden kann, daß dg- mit in separato vorgegangen werden fann, obne Verhandlungen auf das übrige Gebiet der

gekommen, daß die jeßige Vorlage die Shwäche der Regierung bekunde. Er möchte daran erinnern, daß die früheren Vor- lagen gescheitert seien, weil die Freunde des Abg. Zelle immer Amantements zu denselben gestellt hätten, die mit den Vorlagen nur in sehr entfernten Zusammenhange gestanden hätten. Der Abg. Meyer habe endlich auch der alten Wünsche nah

führen hätten, mögli und ausführbar sei. Daß das aus- ! führbar sei, habe die Regierung wiederholt behauptet und ein- ehend motwirt. Man müsse andererseits aber erwägen, daß die Srinzipienfrage über die Doppelbesteuerung doch wesentlich nur bei der Staatssteuergesezgebung ausgetragen werden

s L i : Inserate für den Deutschen Reih8- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- egister nimmt an: die Königliche Ervedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Deffentlichex Auzeiger. 7 Y 6 Ï g 4 Inserate nehmen an: die Annoncen-Eçpeditionen des

«„Juvalidendauk“, Nudolf Mosse, Haasenstcin & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

9. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.

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. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 0, dergl.

könne, daß ferner safktish diese Dopvelbesteuerung jeßt zum größten Theil im Lande stattfinde. Sie finde statt in den Städten, in den ganzen anderen Landestheilen, auch in Han- nover, soweit dort eine Besteuerung der juristishen Personen überhaupt stattfinde; fie finde vollständig in Stadt- und Land- gemeinden statt in Westfalen, in der Rbeinprovirz und in! Kurfürstenthum Hessen; sie finde auh jeßt noch nah der Kreisordnung in denselben Kreisen statt. Unter diesen Gesichts- punkten dürfte es kein allzugewagter Schritt sein, in diesem pro- visorishen Gese vorläufig die Doppelbesteuerung mit anzu- nehmen. Mêt den anderen Paragraphen, insbesondere 8. 11, sei er einverstanden. Nach dem, was er gesagt habe, halte er also das Gese vorbehaltlih der nur provisorishen An- nahme der Doppelbesteuerung der Aktionäre und der weiteren Erörterung über die 31/zprozentige Verzinsung in dem 8. 5 für ein gutes, wohlbegründetes und zweckmäßiges. Er glaube, daß keine Veranlassung vorliege, daß das Haus das den früherer betreffenden Gescßentwürfen entgegengebrachte Wohlwollen nicht auf diesen Entwurf übertrage, und er bitte, diese Gelegen- heit, die vielleicht niht bald wiederkomme, zu ergreifen, und, wenn auch unter Resignation auf besondere Ansichten und Wünsche, mit vereinten Kräften dies Gescß zu Stande bringen zu helfen. Er s{ließe sich dem Antrage auf Verweisung des Geseßes an eine Kommission von 21 Mitgliedern an.

Der Regierungskommifsar Unter-Staatssekretär Herr- furth entgegnete, wenn er sih frage, welcher von den Nednern für oder gegen die Vorlage plaidirt habe, sci er dacüber nicht klar. Alle scien einverstanden gewesen, den Entwurf an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu verweisen, und auch im Wesentlichen sei man einverstanden, daß das Prinzip des Geseßes ein richtiges sei, wenn man auch einzelne Ab- änderungen gewünscht habe. Es liege ihm nun fern, varin einen besonderen Vorzug des Gesetzes zu finden, dieses Er- gebniß liege einfah im Charakter des Geseßes, welches ja im Wesentlichen nur eine Umformung des früheren Kommunal- steuergeseßes sei. Gegen Einzelheiten habe man wohl Einwendungen gemacht, gegen die Gesammtbeit des Gesetzes fast gar niht. Der Abg. Meyer habe dirckte Nealabgaben für die Gemeinden, direkte Einkommensteuern sür den Einzelslaat und indirekte Steuern für das Reich verlangt, ferner wolle derselbe eine fouveräne Stellung der Gemeinden insofern, daß sie sich selbst ihr Steuersystem ausbilden könnten. An eine Nealisi- rung folher Wünsche denke der Abg. Meyer wohl aber selbst nicht, sie sei ganz unmögli, dem Reich habe Preußen ja nichts vorzuschreiben. Der Abg. Zelle habe die Freilassung der Genossenschaften verlangt, dieselben sollten ja auch nur soweit herangezogen werden, als ihre Geschäfte über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgingen. Sodann erwidere er dem Abg. Zelle, daß in Bezug auf seine Besteuerung si der Bundesstaat Preußen der Souveränität des Reiches zu unter- werfen habe. So lange Bestimmungen vom Reich bezüglich der Nealbesteuerung fehlten, sei eine einseitige Regelung in Preußen unmöglih. Dem Verlangen na einer zahlenmäßigen Nachweisung der dur das Gesetz voraussictlih zu erzielenden Einnahmen könne er Befriedigung in der Kommission zusagen, denn die Regierung habe bereits Probeerhebungen gemacht, und werde dieselben vorlegen. Die Aufnahme der Hunbe- steuer in dieses Geseg halte auch er nit für thunlih; man dürfe das Geseß niht weiter ausdehnen, als es der Charafter eines Nothstandgescßes erheishe. Die Hundesteuer habe mehr den Charakter einer Polizeimaßregel, wie den einer Kommunal- steuer, deshalb dürfe sie hier niht hereingezogen, sondern müsse für sih geregelt werden. Dem Abg. Hahn erwidere er, daß in den alten Provinzen doc nicht der ganze §. 1 \chon beste- hendes Recht sei. §8. 1 ertheile z.B. bezüglich der Kommanditgesell- schaften den Gemeinden erweiterte Befugnisse. Dem Abg. Schmidt erwidere er, daß die Doppelbesteuerung der Aktionäre fon überall da herrsche, wo überhaupt eine Heranziehung der Aktiengesellshaften zu der Kommunalsteuer vestehe, und daß diese Bestimmung nur auf die neuen Provinzen und die Land- gemeinden ausgedehnt sei. Die in Bezug auf die Doppel- besteuerung angeregten Bedenken erledigten \ih durch die klaren Bestimmungen des Staatsgrundgesctzes. Das Haus werde von der Nothwendigkeit dieser Geseßesvorlage um so mehr über- zeugt sein, als die Vorlage allen denjenigen Bedenken, welche bei Gelegenheit der dreimaligen früheren Ablehnungen des Ge- seßes erhoben seien, in möglichstem Umfange Nehnung ge- tragen habe, und er bitte deshalb, au im Jnteresse der Ge- A dieselbe noch in dieser Session Gese werden zu assen.

Der Abg. von Quast erklärte sich mit den Zielen, welche die Vorlage verfolge, einverstanden. Es frage si nur, 0b die angegebenen Wege zur Annahme der Vorlage führen würden. Jh! dieser Beziehung gäben einzelne Punkte zu Bedenken Veranlassung. Der Abg. Hahn habe bereits darauf hingewiesen, daß bei der Besteuerung der Bahnen die Streckengemeinden nicht genügend berüdcksichtigt seien. Es gebe aber weiter eine Anzahl von Ge-

meinden, deren Gebiet zwar von der Bahn nicht durchschnitten.

werde, denen aber troßdem dur den Betrieb der Bahnen große Lasten in Bezug auf Wegebau, Armenpflege und Schulbauten erwüchsen. Es möge {wer sein, diesen, angrenzenden Ge- meinden möchte er sagen, einen ähnlihen Ersaß zu gewähren, wie den Stationsgemeinden. Man habe vorgeschlagen, den Kreisen für diesen Zweck Pauschquanta zu über- weisen. Allein dieser Modus wäre nicht unbedenklich. Eher würde es schon mwöglih sein, wenn von dev Gesammtsumme der Steuererträge ein geringer Theil zur Entschädigung der von ihm bezeihneten Gemeinden abgezweigt würde. Auch darauf sollte Bedaht genommen werden, daß einmal eine Zeit kommen könnte, wo die Bahnen keine Ueber- schüsse abwürfen. Es müsse deshalb ein Minimum festgestellt werden, das auch da noch zur Vertheilung kommen könne. Er halte es au für einen Fehler, daß den Gemeinden nur ein Besteuerungsrecht auf das Reineinkommen der Betriebe einge- räumt werde. Oft sei ein solches Reineinkommen gar nit vorhanden, und doch müsse die Gemeinde die Lasten tragen, die ihr dur solche Betriebe erwühsen. Auch gegen derartige Zufälle müsse ein Schußmittel gesunden werden. Der Abg. Helle habe das Haus ersucht, die Hunde bei dieser Gelegenheit zu berücsihtigen. Er bitte aber, den Hund nit in diejes Ge- fes zu bringen. Es fkönnte sonst leiht ommen, daß eine Vorlage, die alle Parteien wünschten, zu Falle klomme über den Hund des Abg. Zelle. Der Abg. Meyer habe einen Rückblick uf die früheren Kom- munalsteuervorlagen geworfen und sei deshalb zu dem Schluß

einer Landgemeindeordnung Erwähnung gethan. Ihm feien derartige Wünsche noch nicht zu Ohren gekommen. Sollte das einmal der Fall sein, fo könne man ja au einmal von einer Landgemeindeordnung sprechen, bis dahin aber lasse man die Landgemeinden bei den Ordnungen, bei denen die östlichen wenigstens sih immer wohl befunden hätten.

Der Abg. Dr. Lieber bemerkte, daß er auf allgemeine Bemerkungen, wie sie der Abg. Meyer angeregt habe, si nicht einlassen wolle. Es handele sich hier um ein tran- sitorishes Nothgesez, und lediglich unter diesem Gesichts- punkte sollte die Vorlage beurtheilt werden. Er habe Namens seiner Partei zu erklären, daß sie bereit sei, am Zustandes kommen des Gefeßes redlih mitzuwirken, und au mit einer Berathung desselben durch eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern einverstanden sei. Damit ve: pflihte \sich das Centrum selbstverständlich nicht, alle einzelnen Bestimmungen des vorliegenden Gesehes zu acceptiren. Auch er würde“ es für wünschenswert erachtet haben, wenn die Do- minialgebäude zur Besteuerung herangezogen würden, wenigstens soweit sie Wirthschaftsgebäude se:en. Des Weiteren billige er eine Heranziehung der eingetragenen Genofssen- haften. Der Abg. Meyer habe gegen diesen Vorschlag einen shweren Tadel gerichtet, da derselbe ein Ausfluß von Miß- gunst gegen die Genossenschasten sei. Er halte die Heran- ziehung der Genossenschasten für vollkommen gerechtfertigt. Es liege die Gefahr nahe, daß die Genossenschaft gemiß- braucht werde, um Geschäfte über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus zu machen. Die von Jahr zu Jahr zunehmende Zahl von Genossenshasten mache es zu ciner Forderung der Ge- rechtigkeit, daß man der Frage nahe trete, ob nicht diese Ge- nossenschaften gleichfalls zur Besteuerung heranzuziehen seien, zumal dieselben nicht nur Konsumenten, sondern auch Verkäufer und Produzenten enthielten. Unbegreiflich finde er, daß 8. 11 nicht auch auf die Gebiete mit Rheinischem Recht aus- gedehnt sei. Nachdem das Haus über die Elberfelder Petition zu dem fast einstimmigen Votum gekommen sei, daß auch hier die Beamten nur an ihrem eigentlichen Wohnsiß zur Be- steuerung heranzuziehen seien, hätte die Regierung nichts mehr hindern können, de lege ferenda den Wünschen des Hauses entgegen zu kommen. Den Weg, wie das zu ordnen sei, habe der Abg. Meyer früher bereits angezeigt: das noth- wendige Domizil der Beamten finde keine Anwendung auf die Gemeindebesteuerung der Beamten. Bezüglich der Heran- zichung des Neichsfiskus glaube auch er, daß es nitt ohne Weiteres zulässig sei, dieje Heranziehung durch Landesgeseß auszusprechen. Besser wäre es, wenn das Haus die Negie- rung in irgend einer Form aufforderte, ihren Einfluß im

Bundesrath dahin geltend zu machen, daß au der Reichs- |

fisfus da zur Gemeindesteuer beitrage, wo derselbe Ein- kommen habe.

Der Abg. Hansen bat, in der Kommission die Frage der Besteuerung der Schiffsrhedereien in Erwägung zu ziehen, da dieselbe im Geseße nicht klar gelegt sei, und namentli bei den betheiligten an der See gelegenen Gemeinden Beunruhi- gung über den Besteuerungsmodus herrsche, Man wisse nicht, ob ein Schiff im Heimathshafen oder dem Hafen, wohin cs laufe, besteuert werden solle, und auch der §8. 1 des Gesetzes gebe dafür keinen Anhalt.

Die Diskussion wurde geschlossen und das Geseg an eine ad hoc zu wählende Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen.

Hierauf vertagte \ich Mittwoch 11 Uhr.

das Haus um 31/5. Uhr auf

Die in der gestrigen (54) Sißung des Hauses der Abgeordneten bei der Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Stempelsteuer für Kauf- und Liefe- rungsverträge im kaufmännischen Verkehr und für Werkverdingungsverträge, nah dem Abg. Beisert von dem Finanz Minister von Scholz gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut:

Der Herr Vorredner hat dem hohen Hause von den Auffassungen Kunde geben wollen, welche in den Interessentenkreisen über diese Vorlage bestehen. Jch glaube, es wird das niemand bier Wunder genommen haben, wir werden uns vielmehr Alle zu großem Danke gegen den Herrn Vorredner verpflichtet fühlen, irêbesondere für die äußerst mäßige und freundliche Art, wie er den Wünschen der Inter- essenten hier Ausdruck gegeben hat. L E

Der Herr Vorredner meinte, die Vorlage sei coincidirend mit dem Beschlusse des hohen Hauses vom §. Januar, und ih kann nach dem, was damals geäußert ist, wohl sagen, dieses Wort coincidirend“ kann noch etwas weiter ausgedehnt werden. Der Entshluß der Staats- regierung, dem hohen Hause diese Vorlage zu macen, ift wesentlich gefördert worden durch den Beschluß des hohen Hauses, der der Staatsregierung nach dieser Richtung hin eine gewisse Sicherheit zu bieten schien, daß das Bestceben unseren Stempeleinnahmen hier wic- der zu dem zu verhelfen, was sie früher waren, Erfolg haben würde. Darum glaube ih auch der Herr Vorredner wird mir das zu Gute halten mich hauptsächlich) dagegen wenden zu müssen, daß er nun die Hoffnung ausgesprochen hat, es würde der Beschluß des Hauses vom 8. Januar die Auslegung nicht finden, welche erfor- derlich wäre, wenn der jeßt vorliegende Entwurf Gesetz werden follte. Wir haben ja gegenseitig wohl zuweilen die Erfahrung machen müfsen, daß derartige Beschlüsse nahher noch zu einer besonderen Auslegung auffordern, daß bei der näheren Befassung mit cinem Gesetz, bei der praktischen Ausführung zuweilen etwas anderes herauskommt, als was man zuerst gedacht hat. Aber die Hoffnung ift darum doch wohl nicht begründet, daß das Hohe Haus die erst fürzlich gefaßte und in Aller Erinnerung noch deutlich dastehende Nesolution jeßt durch eine Auslegung geradezu wieder beseitigen möchte. Der Herr Abgeordnete hat nicht die Güte gehabt, neben den Worten, mit denen der Herr Berichterstatter damals den Antrag der Budget- Tommission hier begründete, au derjenigen zu gedenken, die ich mir erlaubte, hier im Hohen Hause auszusprecben. Ich hatte, weil es mir so nahe lag, zu besorgen, daß eine „Auslegung“ der Reso- lution später versucht werden könnte, welche den Zweck derselben ver- eitelte, das damals Gewollte glei festzulegen versucht; ih habe n q auf Seite 557 der stenographishen Berichte zu finden gesagt:

E eh,

Ut, : itcaptio P E S

Ich ergreife die Gelegenheit, ein Wort mit Bezugnahme auf die jeßt beantragte Resolution hinzuzufügen. Der Herr Ab- geordnete hat über dieselbe sich nicht geäußert ich weiß nicht, ob er geneigt ift für fie zu stimmen oder nit, na der ganzen Tendenz seiner Rede nehme ih an, daß er ein Freund der Reso- [lution ist, und i bin dies auch, namentlich wenn sie vom Hohen Haufe in dem Sinne gefaßt wird, in welhem der Herr Bericht- erstatter sie motivirt hat, in dem Sinne, daß damit nicht etwa bloß eine Ueberweisung von Material zur

die S tempelgeseßaebung auseinandergehen zu lassen Und in diesem ausdrücklichen Sinne hate ich die Bereit- willigkeit der Staatsregierung in Aussiht stellen zu Tönnen geqlaubt, wie sie aud naher zu finden gewesen ist, sehr bald mit einer Vorlage an das hobe Haus heranzutreten. Jener meiner Auffassung ift von keiner Seite in diesem Hause widersyrocen wor- den, ih kann also annehmen, daß das als der Sinn der Resolution anerkannt ist.

Dec Herr Abgeordnete hat nun ausgeführt, daß der jeßt be- stehende Rechtszustand geändert werden folle, und man müsse da mit besonderer Vorsict vorgehen. Er hat den jetzigen Rechtszustand mit Bezug auf den Reichsfiempel ge\cildert. Jch gebe ibm zu, daß die Zweifel und Bedenken die er ausgeführt hat, da zum Theil erst gelöst, zum Theil noch zu lösen sind. aber das wird au der Herr Bor- redner mir zugeben, daß der Rectszustand in Bezug auf den Reichs- ftempel absolut nicht dur diese Novelle berührt wird, der \cheidet mit allem, was ctwa noch zweifelhaft ist und erst klarge- stellt werden muß, von unserer Betrachtung nothwendig aus. Er hat aber auc gemeint, der Nechtszustand in Preußen foll geändert werden. Das ift ja richtig, aber das if gerade als Hauptförderniß anerkannt, und diese Aenderung des Nechtszustandes ist insofern ungemein einfa und unbedenklih, weil nichts Anderes geschbieht, als die Wiederbers- stcllung eines Nebtszustandes, den wir von 1822 bis 1847 bereits ges habt haben, und weil diese Wiederberstellung erst in einem Moment aescbieht, nachdem alle die Bedenken, die damals in der Kabinets- Ordre von 1847 zu berücksihtigen waren, durch die RNeichs-Stempel- gesetzgcbung weggefallen sind. Die Reich8gesetgebung hat cin ganzes großes Gebiet, und ¿zwar dasjenige große Gebiet, auf welchem der z-Prozentftempel als zu \{wer, als dräckend empfunden war, der preußischen Gesetzgebung entzogen, und damit ist jedes Bedenken weg- gefallen, die ursprünglihe Gesetzgebung in ihrer Reinheit und Kon- fequenz wieder herzuftellen.

Der Herr Abgeordnete bat nun die Motive zu entkräften ge- fut, aus denen wir diesen Vorschlag gemacht haben, und insbeson- dere das praktis@&e Gewicht des Hauptmotivs, welches auc das hobe Haus bei dem Beschluß vom 8. Januar geleitet hat, bezweifelt, indem er meinte, es könaten winklib die Stempelausfälle bei dieser Posi- lion nit ins Gewicht fallen. Meine Herren, wenn sie wirklich nicht ins Gew:cht fielen, dann würde sich ja der Herr Abgeordnete gar nit die große Mühe haben geben dürfen, gegen das Gesetz fo lebhaft zu plaidiren; denn mit derselben Ausführung würde er beweisen, daß die Intercssenten, deren Meinung und Stimmung er hier Ausdruck geben wollte, sich ganz unnüte Sorge maten; allein in der That ist das richt der Fall und deshalb ist die Stim- mung der Interessenten berectigter als diese Bemängelung des Motivs.

Das zweite Motiv kann ich dahin wohl zweifellos deklariren : das ist nit in dem Sinne gemeint, daß nicht jemals eine Beschwerde darüber erhoben worden, sondern das Wort „obne Beschwerde“ heißt hier „ohne Druck* und in dieser Beziehung muß i die Meinung der Staatsregierung aufrecht erhalten. Die Bere®tigung aller dieser Umsatzsteuern beruht auf dem Grundgedanken, daß bei den Umsäten Gewinne gemacht werden, welche geeignet sind, zu einer mäßigen Ab- gabe an den Staat, und nahdem, wie ic wiederhole, das ganze Ge- biet derjenigen Verträge, welche die Kabinetsordre von 1847 um- fassen wollte, in Ansehung deren die Kakinetsordre sagte, Ï 9% ist zu \ck{wer; nacbdem dieses ganze Gebiet überhaupt ausgeschieden ist, kann ein solcher Druck nicht mehr angenommen werden,

Der Herr Abgeordnete meint dann, es würde nit blos der frühere ‘alte Rechtszustand bei uns wieder herbeigeführt werden, fon- dern es würden zugleih Erschwernisse beabsichtigt. JIch alaube, ihn recht verstanden zu haben, wenn die Ausführungen in dieser Beziehung dahin gingen, daß die kaufmännische Correspondenz jet durch das Neichsstempelgeseß erst in eine gewisse Mitleidenshaft gezogen sei, und daß die s{bwierige Frage entstanden sei, inwieweit der Reichs- stempel nun diese Correspondenz treffe. Jch glaube, der Herr Abge- ordnete wird nicht in Abrede stellen können, daß dies eine Frage ist, die im Augenblick die preußische Stempelgeseßzgebung nicht be- rührt, die aber nun im Reiche Zweifel hervorgerufen hat: mögen dort die Fragen zum Austrag gebracht werden, hier sind sie gleich- gültig.

Ich weiß nicht, wie der Herr Abgeordnete dieserhalb von Er- \{werungen der preußischen Zustände sprechen kann. Seine ähnlichen Bemängelungen , bezüglich der Werkverdingungsverträge sind sehr spezieller Natur und würden sch wohl besser erst in der Spezial- disfussion oder in einer kommissarischen Berathung erledigen laffen. Der Schluß seiner Rede das ist das, worauf ih haupt\sächlich meine Bitte rihte der Gedanke: lassen Sie diescs Flickwerk sein, schieben Sie das alles auf, bis wir eine allgemeine Berbefserung unserer Stempelgeseße vornehmen, der ist meines Erachtens au8ge- {lossen worden von dem hohen Hause mit vollem Bewußtscin bet den Verhandlungen im Januar d. J. Ieder, der seine Stimme erhebt, um über Mängel unserer Stempelgeseße zu Élagen, wird eines großen Beifalls sicher sein können. Das ist mir zweifel- los, au die Regierung ist durchdrungen davon, daß die allgemeine Gesetzgebung über das Stempelwesen nicht sehr vollkommen ist, daß wir vielmehr recht dringend den Wunsch mit Ihnen theiler müssen, zum Besseren zu gelangen, aber, daß das keine kleine Arbeit ist, daß das niht mit der Forderung abgethan is, „entfernen Sie alle juristisen, {wierigen und streitigen Definitionen daruus“, das alaube ich, werden Sie anerkennen müssen, und wir würden also darin wohl nur eine dilatorishe Aufforderung erblicken können. Daß diese kleineren Verbesserungen, welche zur Pflege nnserer Einnahmen erforderlich sind, daß die nicht auf die Frage der allge:neinen Ver- besserung der Stempelgeseze füglich vershoben werden dürfen, das bitte i, das hohe Haus nicht zu vergessen.

Preußisheu Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. Æ

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung , Amortisation . Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. [9839] i ; N

Steckbrief. Gegen die unten beschriebene unver- chelihte Martha Ottilie Alwine Böhnke, am 5, Fe- bruar 1855 zu Stettin geboren, welche flüchtig ift, ¿st die Untersubungshaft wegen Diebstahls nach mehrmaliger Vorbeftrafung wegen Diebstahls in den Akten J. 1b. 63. 1884 verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungs- gefängniß zu Berlin, Ait-Moabit 11/12, abzuliefern, Berlin, den 20. Februar 1884, Königliche Staats- anwaltschaft beim Landgerißt T. Jm Auftrage. Beschreibung: Größe 1 m 50 cm, Statur kräftig, Haare s{warzbraun, Stirn ho, breit, gewölbt, Augenbrauen schwarz, Augen dunkelbraun, Nase kurz und dick, Mund dicke Lippen, Zöhne gesund, Kinn hervorstehend, Gesicht breit, Gesichtsfarbe braun.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[9917] -

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte

nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt

gemachtem Proclam finden zur Zwangéversteigerung

der zur Konkursmasse des Erbpäcters Ferd. Schultz

zu Zarrentin gebörigen Erbpachthufe Nr. 26 zu

Zarrentin mit Zubehör Termine .

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endliher Re-

gulirung der Verkaufsbedingungen am éFreitaa, den 16. Mai 1884, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am e Freitag, den 6. Juni 1884, Vormittags il Uhr,

3) zur Anmeldung dingliwer Rechte an dc Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Freitag, den 16. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. ; Auslage der Verkaufsbedingungen vom 2. Mai d, J. an auf der Gerichtsschreiberei und bet dem zum Konkursverwalter bestellten Herrn Senator Vderich zu Wittenburg, welcber Kaufliehhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund- ftüts mit Zubehör gestatten wird. Wittenburg, den 25. Februar 1884. Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Schumplick, Aktuar.

0799 19792) Aufgebot

Auf Antrag Vormunds der vier minderjährigen Ludwig Gengnagel*’schen Kinder zu Darmstadt wird die Schwester des verstorbenen Schuhmathers Georg Wenner daselbst, Louise, unbekannt wo, abwesend, (angeblich in England verheirathet), aufgefordert, bis zum Aufgebotstermin E Freitag, den 9, Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, die Erbschaft zum liegenschaftlihen Nachlasse des Georg Wenner anzutreten und die Erbrechte hier anzumelden bei Meidung anzunehmender Aus- \chlagung. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Darmstadt I.

[9930] Aufgebot. .

Die im Grundbuche von Roy, Band I. Blatt Nr. 17 verzeicnete Häuktlerstelle, bestehend aus einem hölzernen Wohnhause mit Stall unter einem Dache, Hofraum und Hausgarten, im Flächeninhalte von 11 Ar. mit einem jährlichen Nutzungewerthe von 18 M. soll auf Antrag der durch den Rechtsanwalt Pieper in Rybnik vertretenen verehelichten Pauline Drzensla, geborenen Pustolka, verwittwet gewesenen Zerson, in Roy zum Zwecke der Besittitelberichti- gung aufgeboten werden.

Es ergeht daher an alle unbekannten Eigenthums- Prätendenten die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte auf das erwähnte Grundstück spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf

den 5, Juni 1884, Vormittags 10 Uher, anberaumten Termine anzumelden; 1m Falle nit erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des ver- meintlichen Widerspruchsrechts wird der Aus\{luß aller unbekannten Eigenthums-Prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für die Antragstellerin erfolgen.

Sohrau O.-S,., den 21. Februar 1884,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung I.

[9920] Aufgebot.

Dem Alitsiter Adam Großmann von Beierberg ist angeblich das Sparkassebuch der Stadt Dinkels- bühl Litt N. Fol. 464 über eine Einlage von 979 A6 10 A (leßter Eintrag 16. Oktober 1883) auf den Adam Großmann als Gläubiger und die Stadtgemeinde Dinkelsbühl als Schuldnerin lautend —, zu Verlust gegangen.

Auf Antrag des Adam Großmann und beim Vorhandensein der geseßlihen Voraussetzungen er- geht nun hiermit an den Inhaber der oben be- zeichneten Urkunde die Aufforderung seine Rechte und zwar spätestens im Aufgebotstermine beim unterfertigten Gericht anzumelden und die Urkunde felbst vorzulegen, widrigenfalls im Aufgebotstermine die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen würde.

Der Aufgebotstermin selbs wird auf

Dienstag, den 21. Oftober 1884, Bormittags 9 Uhr, im diekgerihtlihen Sitzungssaale anberaumt,

Am 15. Februar 1884. L Königl. Bayerisches Amtsgeriht Dinkelsbühl. (L, S.) gez. Messerer, K, Amtsrichter.

Beglaubigt : | S

Der Gerichtsschreiber: Strebel, K. Sekretär.

R) Amtsgericht Hamburg. : Auf Antrag von Friedrich Wilhelm Heinrich Sagert und Carl Johann Ludwig Wiebke als

4

das a

Testamentsvollstrecker von Frau Catharina Elisa- beth, geb. Schütte, des Heiurih Wilhelm Heuer

Uu. s. w. von öffentlichen Papieren. Wittwe, vertreten durch den Recbtsanwalt Dr. JZoscphson, wird ein Aufgebot dahin erla\en : daß Alle, welhe an den Nachlaß der am 4. Januar 1884 hieselbst verstorbenen Frau Catharina Elisabeth, geb. Schütte, des Heiurih Wilhelm Heuer Wittwe, Erb- oder jonstige Ansprüche zu haben vecmeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erbiaferin am 4. April 1881 errichteten, am 17. Fa- unar 1884 hieselbst publizirten Testaments, wie aub den den Antragstellern als Testa- mentsvollstre@ern ertheilten Befugnissen, ins- besondere der Umschreibungsbefugniß derselben widersprebhen wollen, ferner Alle, wel{be an den auf Namen Catharina Elisabeth. geb. Schütt, dcs Heinrih Wilhelm Heuer Wittwe in Claus Peter Henke Erbe, belegen Hohen- felde, pag. 293 des Hypothekenbuchs für die auf dem Hohenfelde belegenen Grundstücke, ge- schrieben stchenden Hypothekposten von 1000 Crt. 772, als zum Nawblaß der Frau Catharina Clisabeth, geb. Schütte, des Heinri Wilhelm Heuer Wittwe, gehörend, Ansprüche zu haben vermeinen, oder dein widersprecen wollen, daß dieser Posten auf alleinigen Consens der Antrag- steller [ werde, hiemit aufgefor-

von

umgescrieben dert werden, folche An- und Widersprüche \pä- testens in dem auf Montag, 28. April 1884, 10 Uhr V.-M,., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstr. 10, Zimmer Nr. 14, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bes stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtig- ten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 21. Februar 1884. Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abthceilung Ax. Zur Beglaubigung : Romberg, Dr., Gerichts-Sekretär.

[9922] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antcag des Notars Dr. H. Stocffleth und des Notars Dr. P. G. L. Bartels, als Testa- mentsvollstreckŒer von Frau Auna Maria Luise, geb. Dreher, des Jürgen Gottfried Christiansen Wittwe, vertreten durch dea Nechtsanwalt Dr. Fen, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welwe an den Nachlaß der am 10. Januar 1884 hieselbs verstorbenen Frau Anna Maria Luise, geb. Dreher, des Jürgen Gottfried Christiansen Wittwe, Erkt- oder fonstige Anspruche und Forderungen zu haben vermeinen, oder dem Inhalte des von derselben in Gemeinschaft mit ihrem am 8. März 1883 verstorbenen Chemann Jürgen Gottfried Christiansen am 18. August 1857 errichteten, am 26. April 1883 hieselbst publizirten Testaments, insbesondere der in dem letzteren erfolgten Einsetzung der Erblasserin zur Univer- falerbin, sowie auch dem Inhalte des von der Crblasserin am 28, Juni 1883 errichteten, mit einem Zusaße vom 28, Dezember 1883 und einem undatirten und ununterzeicneten Zusatze versehenen, am 17. Januar 1884 hieselbst publizirten Testaments, in welchem sie ihre Brüder Wilhelm Dreher und Fritz Dreher zu Universalerben ernennt, wie auch der Bestellung der Antragsteller zu Testaments- vollstredern und den denselben als folchen er- theilten Befugnissen widerspreben wollen, biemit aufgefordert werden, folhe An- und Wider- \prühe und Forderungen spätestens in dem auf Montag, 28. April 1884, 10 Uhr B.-M.,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeineten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23 anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen ZustelUungsbevollmäch- tigten bei Strafe des Aus\c{lufses.

Hamburg, den 19. Februar 1884.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung k. Zur Beglaubigung: Nomberg, Br., Gerichts - Sekretär.

[9926]

Ueber nachstehend bezeihnete Grundstücke, als:

1) das dem Cigenthümer Heinrich Dörbandt zu Granzin gehörige, daselbst sub Nr. 10 b. be- legene halbe Wohnhaus e. p., das dem Eigenthümer Carl Rachow zu Kratze- burg gehörige, daselbst sub Nr. 6 b, belegene halbe Wohnhaus ec. p.,

3) das dem Eigenthümer Friedrih Melz zu Gran- zow gehörige, daselbst sub Nr. 9 belegene

Wohnhaus ec. p. 5 Hypotheklenbücher errichtet

follen antragsmäßig werden.

Es werden daher Alle, welche Realrechte an diese Grundftücke zu haben vermeinen und deren Ein- tragung in die niederzulegenden Hypothekenbücher verlangen, peremtorisch hierdurch geladen, solche in dem dieserhalb auf

Donnerstag, den 24. April d, Js.,

Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine anzumelden und zu rechtfertigen unter dem Nachtheile, daß alle niht angemeldeten und von der Anmeldungspfliht niht aus8genommenen Real- rechte an die proflamirten Grundstücke sowohl gegen die jeßigen als alle zukünftigen Besißer derselben er- loschen sein sollen.

Mirow, den 25. Februar 1884.

Großherzogliches Amtsgericht. C. Schumann, [9925]

Bekanntmachung. Die von dem verstorbenen, bei dem hiesigen Gericht angestellt gewesenen Ge- rihtsvollzieher Martwich bestellte Amtskaution von

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Iiterarische Anzeigen.

Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Annoncen - Bureaux.

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Familien-Nachrichten. / beilage. Lei

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räfidenten und des Ober-Staatäanwalts des König ien Ober-Landesgerihts zu Posen wer

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aben vermeinen, aufgefordert, sol

dem auf den 25. April 1884,

11 Uhr, hierselbst, im Terminszimmer Nr. 5 an- beraumten Termine bei Vermeidung des Aus\chlufes ihrer Ansprüdbe und der Auszahlung der Kaution anzumelden, Jnowrazlaw, den 21. Februar 1884. Königliche® Amtsgericht.

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19936] Bekanntmachung.

j L Trmac e Auf den Antrag des Ackerbürgers Carl Wilk

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Alisch zu Sternberg i} heut folgendes Aus urtbeil erlassen:

Die verehelihte Ausgedinger Kirst, Alisch, im Beistande thres Ehemannes 1 Kirst, vertreten durch den Dachdeckermeister Wilbelm Paeseler zu Sternberg, der MaurergeseUe Carl Witke, der Urk Ernft Witke, der Arbeiter August Lampe zu Sternberg, und alle unbetfannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Einhufengute des Ackerbürgers Carl Wils- helin Alisch zu Sternberg früher Band I. Nr. 94 jeßt Band Ik. Nr. 57 von Sternberg Abtheilung III. Nr. 4 für den Ausgedinger Gottfried Alish aus dem Kaufverirage vom 5./25. März 1846 eingetragene Poft von 300 Thaler ausge\s{lofen.

Zielenzig, den 21. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht. 1. Abtheilung.

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Zamuel

(9937] : Das Königliche Amtsgeriht zu Schmiegel hat am 30. August 1883 für Ret erkaant,

daß alle Diejenigen, welche Rechte und Ansprüche an die auf Blatt 157a. des Grundbuchs von Scchmiegel in Abtheilung IIT. Nr. 1 für die Gott- lieb Hoffmann’s&e Vormundschaft eingetragene Post von 260 Thlr. nebst Zinscn haben, ausges{lo}sen, die Kosten des Aufgebotsverfahrens aber von dem Antragsteller Kaufmann Ecnst Müller zu Schmiegel eingezogen werden.

Bekanutmahzung.

Den, betreffend das General-Aufgebot ver- loren gegangener Hypothekenbriefe und Posten, hat das unterzeiwnete Amtsgericht am 16. Februar 1884 dahin erkannt:

I. Die Hypothekenbriefe über nachstehende Posten : 1) über die auf Blatt 17 Sandrashütz in Abthei- lung III. Nr. 17b. für die Anna Rosina Wei- gelt eingetragene Forderung rückständigen Kauf- geldes mit 53 Thlr. 2 Sgr. 9 Pf. nebft 5 2/9 Ziusen, eingetragen auf Grund des Zuschlags- bescheides vom 6. März 1858, der Kaufgelder- belegungsverhandlung vom 15. April 1858 zu Folge Verfügung vom 27. Mai 1858 und bei der Parzellirung mitübertragene, auf Blatt 28 Sandraschüz Abtheilung TI1. Nr. 1 (17b.), Über die auf Blatt Nr. 155 a. Festenberg ein- getragenen Posten: a. für die unverehßelichte Louise Amalie Menzel in Festenberg, haftend in Abtheilung II1. Nr. 1 mit 50 Thlr. nebst 5 °/) Zinsen, aus dem Abkommen vom 6. Juni 1834 und der Verfügung vom 13. Juni 1834, . für die unverechelihte Christiane Friederike Wilhelmine Menzel in Festenberg, haftend in Abtheilung III. Nr. 2 mit 100 Thlr. nebst 4% Zinjen aus der Schbuldurkunde vorm 14. September 1838 und der Verfügung vom gieihen Datum werden für kraftlos und die eingetragenen Posten für [löschungsfähig erklärt und alle unbekannten Be- rechtigten mit ihren Ansprüchen an die Posten aus- geschloffen. IL. Die Kosten des Aufge stellern unter gleicher Ber fosten auferlegt. Festenberg, den 16, Februar 1884. Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Februar 1884, Moldenhauer, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Grafen Hugo Radolineki zu JIarots\chin, erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Jarot- chin durch den Amtsrichter Pieper für Recht: das Hypothekendokument über die auf dem Ritter- gut Jarotschin Abth. 111. Nr. 27 haftende Poft von 15 000 Thaler, ursprünglih eingetragen für Goeß Cohn. umgeschrieben auf den Namen Hug v. Radolinski, bestehend aus der notariellen Sculd- verschreibung vom 3. Januar 1858 nebst dem vom Kaufmann Abraham Rohr auf den Grafen Wladis- laus Nadolinski gezogenen und von diesem acceptirten Wesel d. 4, Pojen, den 3. Januar 1858, dem Hypothekenbuchsauszuge d. d. Pleschen, den 11. Ja- nuar 1858 und dem Ums\chreibungsvermerk d. d. Pleschen, den 13. Juli 1865, wird für kraftlos er- klârt, die Kosten des Verfahrens fallen dem An- tragsteller zur Last. gez. Pieper.

[9932] Jm Namen des Königs! Verkündet am 1. Februar 1884. (gez.) Rf. Eigenbrodt, Gerichts\reiber i. V. In Sachen,

1) betr. das Aufgebotsverfahren der in Art. 102 niht 101 des Grundbuchs von Allendorf Abth. 111. Nr. 1 für Jacob Kümmel aus Allendorf auf dem Grundbesiß der Eheleute Jacob Korell zu Alleadorf eingetragenen 30 Thaler Kaufgeld, das Aufgebotsverfahren der in Abth. IIT. Nr. 1 des Artikels 99 von Frielendorf für Georg Wicke zu Homberg auf den Grundbesitz der Gheleute Schneider Adam Wiegand zu Frielen- dorf eingetragenen 230 Thaler Darlehen

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ziegenhain

[9940]

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bots werden den Antrag- theilung der Insertions-

[9939]

600 « soll freigegeben werden. Auf Antrag des

durch den Amtsrichter Winkler für Recht :

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Ziegenhain, am 25. Feb

Gericht8s{reiber [9934] Zm Namen In &€ betreffend das Luf über die auf Blatt 2 un I S, 14 Dev 6 46,30 M. bezw. 34,80 M V. F. 10/19. crkennt das Könialiche Amtsgericht zu Rat den Amtsrichter Mende für Ret: I. die heken-Urkunden: a. übe ie Post Abtheilung Ill. Nr. 11 auf Blatt 2 Korniß in Höhe von 46,39 M nebft ) Vg Zinfen seit dem 25. November 1864, ÄAbtheilung IIT. Nr. 6 auf t 99 Kornig in Höhe von 34,80 M nebft Zinsen seit dem 25. November 1864, beide Posten eingetcagen für die verwittwete Gaft- hausbesizer Marie Lustig zu L f aus dem Wechsel vom 6. April und dem l vom 6. Dezember 1884, am 9. November verden für fraftlos erklärt; II. die Kosten diefes Aufgebotsverfahrens die Antragsteller zu tragen. Natibor, den 6. Februar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.

haben

Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot der Hyvothekenyost von- 24,66 MÆ., eingetragen auf Blatt 2 Kornit in Ab- theilung TIT. Nr. 12 und der von 23,25 Æ, einge- irgen auf Vlatt 43 Ruda in Abtheilung Il. Ir 1

[9935]

V. F. 10/19. 1883 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ratibor durch

den Amt2rihter Mende für Necbt :

I, dem Franz Tluczykunt werden scine Recbte auf die Post auf Blatt 43 Ruda in Abtheilung I. Nr. 1 in Höbe von 23,25 M. vorbehalten,

IT. die Ne&tsnachfolger der übrigen Hypotheken- posten:

a. von 24,66 M, eingetragen

Kornig in Abtheilung 11]. Nr.

Bürger Anton Sedlag zu Leobs

von 23,25 M, eingetragen auf

Ruda in Abtheilung Ill.

Franz Tluczykunt, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Hypotbeken- posten ausgeschlossen :

IIT. fdie Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Ratibor, den 6. Februar 18

Königliches Amtsgericht, [9931] Im Namen des Königs!

Verkündet am 19. Januar 1884. Hemmer, Refr., Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Schuhmachers Carl Heer zu Obergrüne erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hohenlimburg durch den Amtsrihter Shulte-

Ufelage für Ret:

Das unter Nr. 3665 auf den Namen des Schuh- machers Carl Heer in der Obergrüne über 1226 95 J von der Sparkasse zu Hohenlimburg aus3ge- stellte Sparkassenbuch wird für kraftlos erklärt.

(0992 Aufgebot Levermann.

Die Hypothekenurkunde vom 26. Januar 1851 über das im Grundbuche von Münfter Bd. 8 Fol. 19 Abth. TI1. auf den Grundstücken der Wittwe In- strumentenmacers Anton Levermann, Elijabeth, geb. Hamers, zu Münster für den Kaufmann Hermann Gerbaulet zu Münster eingetragene Kapital von 182 Thalern 4 Groschen nebst Zinsen wird für kraft- los erklärt.

Münster, den 14. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV. Kaiserlihes Amtsgeriht Weißenburg. [9790] Oeffentliche Zustellung.

Der Michael Keiser, Drechsler zu Weißenburg, als Rechtsinhaber der Cheleute Johannes Hüner und Eva Schaurer zu Weißenburg, vertreten dur Geschäftsagent Hermannsdoerfer, daselbst, klagt gegen den Iohann Friedrich Heydenreih, Seifensieder, früher zu Weißenburg wohnhaft, zur Zeit ohne be- kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, wegen Forderung für \{uldigen Miethzins mit dem An- trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 280 6 mit Zins zu 59% vom Tage der ver=- fallenden Termine und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiferlide Amtsgericht zu Weißenburg i. E, auf

Mittwoch, den 16. April 1884, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Kaiserliche Amtsgerichts\hreiber.

ogTr, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.