E nue arr nnc-dm Lime E T E Ez H R E E E S I I D
[103583] Vermögen.
Baniguthaben. Kassen- bestand, Wertpapiere
eime, aran tin uldner
Vermögensaufstelung am 30. Sev!ember 1928.
Vervflichtungen. | RM | E E
Aktienkapital : : V ll. E E E 1015 258/12 Namensaktien . « « «
338 883/59 Verpflichtungen . . « « . Gejeyzlihe Nüdlage Nüdlage für Nubegehälter Reingewinn
[1 666 296!60 Gewinn- und V
Hn! 78 633/61 159 406/84
An Abt{hreibungen
U ) Für Gewinnvortrag vom e Reingewinn L
30, September 1925
« Einnahmenübershuß . | 234 382/37
238 040/44 238 04044
Die Dividende von 44 NM je Aktie abzüglich 10% Steuer ist sofort zahlbar. Jtzehoe, den [2. Januar 1927.
Zucerraffinerie Fhehoe Aktiengesellschaft.
103941] Prospekt ber nom. Reichsmark 3000600 8 9% ige, hypothekarisch cingetragene Teilschulvverschreibungen der
Saccharin-Fabrik, Aktiengesellschaft, vorm. Fahlberg, List & Co., Magdeburg-Südoft,
Ausgabe 1926, rückzahlbar bis 1950, unkündbar bis 1. April 1931 (1 Reichsmark = !/274 Ke Feingold), 1600 Stück zu je NM 1000, Seue 1—20, Nr. 1— 1600, 2000 Stü zu je RM 500, Serie 1—20, Nr. 1601— 3600, 2000 Stü zu je RM 200, Serie 1— 20, Nr. 3601—5600. Die Saccharin Fabrik, Aktiengesellshaft, vorm. Fahlberg, List & Co,, ist im Jah1e 1902 errichtet worden und hat ihren Sig in Magdeburg- Südost. Gegenstand des Unternehmens ift die Uebernahme und S llienas der bormals unter der Finma Fablberg, List & Co. in Salbke betriebenen Fabrik- und Handel sgeschätte. Die Getellichatt ist weiter befugt, mit der chemischen JIndustrie zusammenhängende oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, zu errichten, zu be- treiben und sich in irgendwelher Form an solchen zu beteiligen.
___ Die Ge/ell\chati befaßt sich mit der Herstellung von Saccharin, chemiscchen Präparaten der medizinisch-pharmazeutishen und hygienitchen Branche, Pflanzen)]hutz- mitteln, chemi|chcen Großprodukten, insbesondere Schwetelsäure und chemi}ch reinen Säuren, MetaUsalzen und anderen chemischen Hiltsstoffen, deren Einfuhr und Ver- trieb fowie Handel mit chemischen Produkten aller Art.
Die Firma hat einen Gesamtgrundvefiß von 539110 gm, wovon 207 284 qm (davon bebaut 125 687) Fabrifationszwecken, 101 719 qm (davon bebaut 96 612 qm) Wobnzweden und 230 107 qm landwirisMattlichen Zwedcken dienen.
Die Fabrikgrundftücke sind durch Gleizamchluß an die Staatébahn und durch eigene Hat!enanlagen mit Kränen, Lade- und GEntladevorritungen an die Elbe angeschlossen. Die Baulichkeiten seßen si aus einem Verwaltungsgebäude, einem Hauptlaboratorium, ausgedehnten Fabrifanlagen, Lagergebäuden, Schuppen und allem
Zubehör zu)ammen.
Die tür den Betrieb benötigte eleftrische Kraft wird von der Thüringer Gasgesellschait in Schönebeck, Hauptlitz Leipzig, bezogen. Dieselbe beträgt monatlich eiwa 200 000 KW-Std.
Als Neserve dienen eine 450 PS Dampfmaschine mit Drebstromgenerator und eine 125 PS Dampytmaichine mit Gleiftromgenerator.
Zur Erzeugung der Dampfkraft sind 12 eigene Dampfkessel von zusammen etwa 1100 qm Heizfläche vorhanden.
Das Grundkapital der Getellshait betrug ursprünglich .# 3 000 000, wurde mebrfach ert öbt und stellte sich nah Durhtührung des Beschlusses der außerordent- Iichen Generaiverjammlung vom 24. Juli 1923 auf 4 181 000 000, bestehend aus #Á 175 000 000 Stammaftien und #4 6 000000 Vorzugsaktien. In der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Dezember 1924 wurde beichlossen, das Grundkapital au! NM 10 572 000. umzustellen, eingeteilt in RM 10500 600 auf den Inhaber lautende Stammaftien. 175 000 Stückt zu je NM 60, und RM 72 000 auf den Namen lautende Borzugsaftien. 6000 Stück zu je RM 12. Der treißändige Ankauf bon Aktien zum Zwecke der Amortisation ist gestattet.
Die Vorzugsaktien, welche sich im Besiy eines Konfortiums befinden, welchem außer Mitgliedern der Verwaltung der Ge!ellschatt die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt, Leipzig, und die Commerz- und Privat-Bauk Aftiengesellshaft, Berlin, angehören, sind mit folgenden Rechten ausgestattet :
Sie erhalten aus dem verteilbaren Jahresgewinn eine nicht nachzahlungs- berehtigte Dividende von 89% vor den Stammaktien; werden an die Stammaktien mehr als 129/69 Dividende verteilt, so erhalten die Vorzugsaktien 1ür jedes volle Prozent, welches die Stammaktien über 12% hinaus erhalte. cine Nachdividende von 3%, jedo nur bis zur Höchstgrenze von insgesamt 12 9/9 einschließli der 8 %/oigen Vorzugsdivividende, Im Falle der Auflösung der Getellichaft erhalten sie vor den Stammattien ihren Nennwert zuzügli 15 9% Aufgeld; ein weiterer An)pruch au! die verbleibende Masse steht ihnen nicht zu. Bei Abstimmungen gewährt jede Vor- pie eine Stimme, jedo bei Beschlußtassungen über Besetzung des Aufsichtsrats,
enderung der Sagung und Auflösung der Gesellshaft 10 Stimmen. Die Ge- Jellichaît hat das Fecht, die Vorzugsaktien jederzeit ganz oder teilweise mit 115 9% ihres Nennbetrags na vorautgegangener jechömonatiger Kündigung auf den Schluß eines Gelchärtsjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1930, nah Höhe der geleisteten Ginzahlungen zurüctzuzahlen. Die Rückzahl!ng darf nur aus dem nah der jährlihen Bilanz sih ergebenden Gewinn erfolgen, der zu diesem Zweck aus einem Dividententetervetonds, der dur Generalveriammlungsbeshluß zu diesem Zweck gebildet ist, ergänzt werden kann. Zur Einziehung der Vorzugsaktien bedar} es lediglih eines Beschlusses der gemeinsamen ordentlichen Generalversammlung der Stammaktionäre und der Vorzugsaktionäre. Es genügt die eintahe Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals, ohne daß es eines zustimmenden Be- ]chlusses einer belonderen (Generalversammlung der Vorzugsaktionäre oder der Stamm- attionäre bedar). Eine Uebertragung der Vorzugsaktien ist nur mit Genehmigung des Vorstands und Aufsichtsrats der Ge})ellshaft zulässig. e
Den Vorstand der Gesellshatt bilden zurzeit die Herren Dr. Adolph List, Prof. Dr. August Klages und als stellvertretende Vorstandsmitglieder die Herren Vito Feßler und Carl Wullstein, sämtlih in Magdeburg.
Der von der Generalversammlung zu wählende Auffichtsrat besteht aus höchstens 9 Personen, zurzeit aus den Herren Mo1iy Schulte, Vorstandêmitglied der Commerz- und Privat-Bank Aktiengetellshatt, Berlin, Voisigender; Dr.-Jng. k. e, Gerhard Kor'e, Vorsißender des Burbah-Konzerns, Magdeburg, stellv, Vorsitzender ; Dr. Rudolf Jay, Direktor der Langbein-Pfanhauser-Werke A.-G., Leipzig; William MRaemussen, Magdeburg; Generalkonsul Dr. Ernst Schoen von Wildenegg, Vor- ftandém'tglied der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Leipzig.
Die Mitglieder des Au'sichtsrats erhalten den unten erwähnten Anteil am Marin, mindestens jedoch eine feste Vergütung von NM 3000 für jedes
itglied.
Die Genueralversamminngen der Gesellihaft finden in Magdeburg oder in Leipzig statt; in diejen stehen in denjenigen Fällen, in welchen die Vorzugéaktien zebhnfaches Stimmrecht baben den 175000 Stimmen der RM 10 500 0090 Stammaktien 600090 Stimmen der RNM 72000 Vorzugsaktien gegenüber,
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. /
Die Bekannmmachungen erfolgen rechtsverbindlich im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger, außerdem werden fie in einer Berliner Börsen- zeitung (bis auf weiteres Berliner Börsen-Courier oder Berliner Bör)en-Zeitung) und in der Magdeburgischen Zeitung veröffentliht werden.
Die Ge!ell)haft verpflichtet sich, in Berlin eine Stelle zu unterhalten und jeweils befanntzugeben, bei der die kostenfreie Einlösung der Zins1cheine und der aus- gelosten bezw. gefündigten Stüde exfolgt, Bei derjelben Stelle erfolgen ebenfalls kostenfrei die Ausgaben neuer Zinsscheinbogen towie ale sonstigen die Schuldverschrei- bungen betreffenden Nechtshandlungen, inébesondere auch Konvertierungen.
Der bilanzmäßige Reingewinn is wie tolgt zu verwenden: Mit 5% zu dem ge!eßlihen Retervefonds, solange diese Rüdlage den zehnten Teil des Aktien- kapitals nit übersteigt; gemäß den Be)chlüssen der Generalver)ammlung für etwaige Sonderrücklagen, die nach dem Ermessen des Aufsichtsrats ertorderlih werden; 4 9% als Dividende auf das Grundkapital unter Berücksichtigung der Rechte der Vorzugsaktien. /
Von dem dann verbleibenden Uebershuß erhalten als Anteil die Mitglieder des Aussihtêrats 10 vom Hundert und die Mitglieder des Vorstands die ihnen
zur beliebigen Verfgung der Generalversainnlung, wobei die Nechte der Vorzugs- aktien zu berichtigen find. În den letzten tünt Jahren wurden folgende Divivbenden verteilt : 1921. . 159/09 un» eine Sondervergütung von 10% auf 4 30900 900 volldiv1dendenberecht!gte Stcmmaktien, 7 o und eine Sondervergütung von 5 % auf 4 16000 000 halbdividendenberehtigte Stammaktien, 49% auf M 2 000000 Borzugeafktien, 1922. . 100% , „ 100000000 Stammattien, ea A 6 000 000 Vorzuaëaktien, 1926. „ 181 000 000 Grundfapital, 1924. RM 3689700 Stammaktien, Z 72 000 Vorzugsaktien, 1020 » « L 2946 240 Stammaktien, G 72 000 Vorzug aktien. am 31, Dezember 1925.
S E D
O;
Vermögen. Schulden.
RNM
. 10 500 000 72 000 1 050 000 43 000 2 149 365
6 656 336 118
Aktienkavital : 175 000 Stammaktien 6 000 Vorzugsaktien Reservefonds S U Obligationsanleihe , Gläubiger ®) Dividendenkonto: ; nit erhobene Dividende Gewinn E
Fabrikanlagen: Grundftüe,
Gebäude, Maschinen und
Avparate, Utensilien und
Mobilien usw. c D D O RSO Sonfstiger Ss,
iesen] 650 000
L 2116 5365!
15 074
4 033 796
i 409 8464!
iz 14 157 140 14 157 140 Gewinn- und Verluftrechnung am 31. Dezember 1925.
Wohnhäuser, Aecker, Warenvorräte!) Kasse und Wechsel. . Gffekten und Beteiligungen?) Schuldner 2)
- E E .
RNM
1 076 678 284 670 336 118
1 697 467
: Lasten. Allgemeine Unkosten ®) Gehälter, Steuern, Zinsen . L Ee i i d a L A
Erträguisse. Gewinuvcortrag aus 1924 ., 2 S 32 880! Erträgnisse abzüglich aller Fabrifations- Betriebsunkosten,
Reparaturen und sonstigen Spejen \ P LOGLSBE Verteilung des Reingewinns nah Berücksichtigung von Abschreibungen
A und der vertraglißen Gewinnanteile :
8 9% Dividende auf RM 2 946 240 im Verkehr befindliche RM Stammaktien : v . 235 699.20 89%) Dividende auf NM 72 000 Vorzugsaktien 5 760, — uweisung an die Beamtenfür)orgetasse «oa v O00 uweisung an die Arbeiterunterstüßungskasse .. .. , . 5000,—
251 459,20
“und
auf neue Nechnung vorzutragen NM 293 419,62
1 697 467/93 1) Rohmaterialien NM 390 535,43, VerpaEungsmaterialien NM 301 661,03, Betriebêmaterialien NM 298 639,55, Fertig- und Halbtertigtabrikate NM 1 125 700,58, __*) außer nom. RM 4 000 000 Aktien und nom. NVè 800 000 Genußscheinen der Kokswerke & Chem. Fabriken A.-G., Berlin, und nom. NM 582 240 eigenen Aktien, div. Aktien und Schuldverschreibungen im Gejamtbuhwert von RM 11 000 Die Beteiligungen im Getamtbuchwert von NM 55 602 fetten \sich aus 5 Einzel- posten zusammen.
Ÿ Davon Bankguthaben NM 20 368,25,
#4) A 2207000 noch umlaufender Betrag, hyvothekarisch eingeiragen, S verzinslih mit 4} 9%, auêgegeben 1919 nund 1920 (z. Zt. noch umlaufend : 5) Darunter Bankshulden NM 1 036 098,01, darunter RM 21 009 Hypotheken (inzwischen zurückgezahlt).
#8) Davon Steuern NM 225 480,95, darunter Aufsichtsratstantieme NM 27216,60, Die in der Fußnote 2 zur Bilanz zum 31, Dezember 1925 aufgeführten nom. RNM 4 000 000 Aktien und nom. NM 800 000 Genußscheine der Kokswerke & Chemitche Fabriken A.-G., Berlin (früher Oberschlesische Fabriken A.-G.), hatte die Ge)ellschaft bei Abschluß des Interessengemeinschafts- vertrages mit den Oberschlefishen Kokewerken im Jahre 1923 erhalten und dagegen den Obertchlesilhen Kokswerken eigene Aktien gewährt. Die Interessengemein)catt is im Laufe des Ge!häftsjahrs 1926 aufgelsst worden, wobei ein Konsortium die Saccharin-Fabrik-Aftien von der Koktwerke & Chemische Fabriken Aktiengejellshaft erworben hat und diese Aftien sowie die im Besiße der Saccharin-Fabuik A.-G. befindlichen Aktien und Genußscheine der Kokswerke zur Verwertung im Interesse der Saccharin-Fabrik A-G, und zur Abdeckung eines von der Saccharin-Fabrik A.-G. bei den Kokêwerken in Anspruch genommenen Kredites zur Ver}tügung gestellt
Gr1ô8 über den Buäwert der Koks verke-Aftien und Genußscheine hinaus erzielt werden, Nom. NM 582 240 eigene Vorratsaktien sowie ein Teil der von den Kokswerken zurückerworbenen Aftien haben zu Angliederungszwecken Verwendung gefunden, ein weiterer Teil der Aktien ist freihändig veräußert worden, Ueber die im Kopsortium verbleibenden Saccharin-Fabrik-Aktien ist ein Beschluß noch nicht gefaßt. Die Umsätze der Gefellschaft betrugen 1924 RM 6 373 700, 1925 Reichs- mark 7 151 800, Die Gesellschaft beschäftigt zurzeit 135 Beamte und 610 Arbeiter und Arbeiterinnen. Die Gesellschaft geßört folgenden preis- und absaßregelnden Verbänden au : a) Mitteldeutihe Schwefelsäure-Syndikat G, m. b. H., unkündbar bis 30. Juni 1929; b) Vereinigung Deutscher Kalisalpeter-Fabriken, Harburg a. d Elbe, ohne zeitliche Bindung; e) Interessengemeinschaft der Salmiakgeist & Ammoniak-Fab1iken Deut|ch- lands, Berlin, ohne zeitliße Bindung; d) Internationale Süßstoff-Konvention, un- kündbar bis 1929. Nach Lage der Verhältnisse erwartet die Gesellschaft für das Ges(äftsiahr 1926 ein befriedigendes Ergebnis. eber die Höhe der zur Verteilung gelangenden Dividende lassen sih Angaben gegenwärtig noch nit maten. Die Getellshaft hat im Jahre 1926 mit Genehmigung des Aufsichtsrats eine 89% Anleihe von RM 3 000 000 zur Verstärkung ihrer Betriebömittel ausgegeben, die auf dem in § 8 der nachfolgenden Anleihebedingungen näher bezcihneten Grund- besiß hypothefkarish sichergestellt ist. Anleihebedingungen. 5 8 1. Die. Saccharin-Fabrif, Aktien-| Ser. XL1 die Nr. 801— 880 2601—2700 gefellschaft, vorm. Fablberg, List & Co. 4601 — 4700, gibt Teil\chuldvershreibungen im Gesamt-} Ser. XI[ die Nr. 881—960 27601—2800 betrage von 3 000 000 Reichsmark aus, 470i — 4800, Die Anleibe ist eingeteilt in Ser. XLUIl die Nr. 961—1040 2801 — 1600 Stück à 1000 NRM Nr. 1— 1600, 2900 4801—4900, 2000 Stü à 500 RM Nr. 1601-3600, Ser. XI1V die Nr. 1041—1120 2901 — 2000 Stück à 200 RM Nr. 3601—5600. 3000 4901 — 5000, / | Ferner zertällt sie in 20 Serien zu je} Ser. XV die Nr. 1121—1200 3001— 150 000 Neichsmark, von denen jede Serie 3100 5001 —5100, 80 Teilschuldverichreibungen zu 1000 Reihs-| Ser. XVLI die Nr. 1201—1280 3101— mark, 100 Teilshuldverschreibungen zuj| 3200 5101—5200, a 900 Reichèmark und 100 Teil\huldver-} Ser. XV1I die Nr, 1281—1360 3201 — ihreibungen zu 200 Neich8mark enthält. _ 3300 5201 —5300, N Demnach gehören zur Ser. XV 111 die Nr. 1361—1440 3301— Ser. I die Nr. 1—80 1601—1700 3400 5301 —5400, 3601 — 3700, Ser. XIX die Nr. 1441—1520 3401 — Ser. IL die Nr. 81—160 1701— 1800 3500 5401— 5500, ; 3701 — 3800, Ser. XX die Nr. 15921—1600 3501— Ser. IIT die Nr. 161—240 1801 — 1900 3600 5501 — 5600. 3801— 3900, / Die Teilshuldvershreibungen werden Ser. [V die Nr. 241—320 1901—2000 | auf den Namen der Commerz- und 3901 — 4000, PrOart enge elan oder deren Ser. V die Nr. 321— 400 2001—2100 r ausgestellt un; E durch In- 4001 — 4100, dossament — auch Blankoindossament — Ser. VI die Nr. 401—480 2101—2200 | übertragbar; sie werden von der 4101—4200, Schuldnerin handschriftlich unterzeichnet Ser. VII die Nx. 481—560 2201—2300 | und zur Kontrolle mit der age 4201 — 4300, lichen Gegenzeihnung eines von ihr Be- Ser. VIII die Nr, 561— 6409 2301—2400 | auftragten versehen. : 4301— 4400 Alle Zahlungen erfolgen in Reichsmark
Ser. 1X die Nr. 641—720 2401—2500 | bezw. den geseßlichen Zahlurigsmitteln, 4401 — 4500, Bei allen Zahlungen und Bewertungen
hieraus etwa nach den Anjtellungsverträgen zustehenden Beträge. Der Neft bleiyt
, X die Nr, 721800 2501—2600 | findet eine Ümrechnung in der Weise Set 0600 gui daß nach Maßgabe des Münzgesebes
S | Bank Bvelcrichalt und der
ofäwerke & Chemische 1
hat. Die Abrechnung mit dem Kor foitium is noch nit erfolgt, jedo dürfte ein D
für eine Reichêmark 2/2;90 u seßen ist. Als amtlich gestellter Preis gilt der im Deutschen Reichs» anzeiger ‘bekanntgegebene Londoner Gold, reis, Die Umrehnung in Deutsche. rung erfolet nach dem Mittelkurs der Verliner Börse für Auszahlung London auf Grund der leßten amtli Dataning Ine dem Tage, der für die Be rechnung des +2 sih aus dieser Umre{nung für das ogramm Feingold ein Preis von nit mehr als 2820 ,— und nicht- weniger als NM 2760,—, fo ist für jede ge- shuldete Reichsmark eine Reichsmark in gesetzlichen blung8mitteln zu zahlen. E e Teilschuldverschreibungen sind vom 1. April 1926 ab mit jährli 3% verzinslih. Die Zinsen sind am April und 1. Oktober jeden Jahres,
L pr Scingoly
gegen Einlieferung des den Teilschuld- verschreibungen beigefügten Zi i bei sämtlichen Niederlassungen
der Commerz- und Privat - Bank
Aktiengesellschaft und der Allgemeinen
Anstalt kostenfrei zahlbar. Aenderungen dieser Zahlstellen werden vorbehalten, sind jedoch nur mit Ge- nehmigung der Commerz- und Privat- fra Deutschen Credit-Anstalt zu- âssig.
3. Jeder Teilschuldverschreibung sind zwanzig balbiährliche Zinsscheine \owie ein ESrneuerungéschein beigefügt. j Die Ausreichung einer weiteren Reihe von Zinsscheinen mit gan em Er- neuerungsschein kann an den Einreicher des Erneuerungsscheines erfolgen, und
zwar bei den im § 2 aufceführten Stellen, Wenn der Erneuerungsschein nit bei- riepa werden kann oder gegen die Aus h
ändigung der Zinsscheine ay den Jn- desselben \{riftlich unter Vor- eung, - der Tellschuldverschreibungen Widerspruh erhoben ift, so erfolgt die Ausreichung der neuen Rethe von pu
aber
Weines nur an den legitimierten Inbaber er Teilschuldverschreibung. / S 4. Die Verzinsung der Teilschulè- verschreibungen hört an demjenigen Tags auf, an dem sie zur Zahlung fällig werden. Bei Abhebung des Betrages der Teil- shuldvers{reibungen müssen die äu gehörigen Zinsscheine, die (a als an jenem Tage verfallen würden, mit den fälligen Teilshuldvershreibungen ein geliefert werden: andernfalls wird der Bes zua a] fehlenden Zinsscheine von dem Kapikälbetrage gekürzt. H D Die Einlösung der Teilschuld« verschreibungen erfolgt zum Nennwert. Zwecks Rückzahlung der FeisGull verschreibungen gelangt zum 1. April eines jeden Ses, erstmals zum 1. April 1931, eine rie von 150 000,— Reichsmark, d. h. also 80 Teilshuldvershreibungen zu 000,— Reichsmark, 100 Teilschuld- verschreibungen zu 500,— Reichsmark und 100 Teilshuldvershreibungen zu Reichsmark zux Auslosung. einzulösenden Serien werden dur das Los festgestellt. Die Auslosung erfolgi in den Geschäftsräumen der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft zu notariellem Protokoll bis zum 28. Februar jeden Jahres, erstmalig im Jahre 1931, ie Gommerz- und Privat-Bank Aktien- dai ist dur Teilnahme an der Ver- osung berehtiat und erhält jedesmal Aus- fertigung des Protokolls. losten Serie gehörenden spatestens bis 15. März eines Jahres und gleichzeitig nochmals die Nummern der in früheren Ziehungen ausge gelosten, aber zur Zahlung nicht ein- ereihten Stüde gemäß § 7 öffentlich be- annt. Die gezogenen Teilshuld- verschreibungen find am 1. April des- enigen Jahres, an dem sie gezogen sind,
âllig. Die Zahlstels sind bei der Nücl- zahlung der, PERE reibungen s0- wie bei der Einlöfung der Zinsscheine und bei der Ausgabe neuer Zinsscheinbc : rechtigt, aber niht yerpflihtet, die Legi- itimation des Vorzeigers zu prüfen. Die Sckulkdnerin is berechtigt, Kapitalbeträge Oen Teilshuldverschreibungen, die i Aufforderung mittels eingeschriebenen Briefes niht innerhalb zwei Wochen oder ohne eine derartige ondere Aufforde rung nicht innerhalb eines E von der Fälligkeit an gerehnet, zur Ginlösung eorgeleat sind, auf Gefahr und Kosten der Inhaber der betreffenden Teilshuld- verschreibungen bei einer Hinterlegung#- stelle zu hinterlegen. i j Wenn dies geschieht, verlieren die Be- rehtigten jeden Anspruch ‘aus den aus» gelosten oder gekündigten vershreibungen gegen die insbesondere auch auf die bestellte Hypothek, und können sih wegen ihrer Ansprüche nur an die hinterlegte Summe halten. Diese verfällt dreißig Jahre nah der Hinterlegung mit den etwa auf- laufenen Zinsen ugunften der Schuldnerin. sofern begründete An- sprüche auf die hinterlegten Beträge nit geltend gemacht sind. 2 Die Schuldnerin is berechtigt, neben und unbeschadet der festgesetzten 1ährlichen Auslosung vom Jahre 1931 ab eine ver- ps Auslosung oder Gesamtrückzahlung er Anleihe, leßtere mit sechsmonatiger Kündigungsfrist, zum 1. April eines jeden Jahres vorzunehmen, und zwar sind die Teilschuldverschreibungen, welhe über den vorgenannten Tilgungsplan hinaus getilgt wiede, gleihfalls zu Pari einzulösen. Die Kündigung ela durh Bekanntmachung in den Gesellshaftsbläti.rn gemäß § 7.
(Fortsegung auf der folgenden Seite.)
Aktienc esellschaft oder
Betrages maßgebend ist. Er-
T i, erstmalig am 1, Oktober 1926, fällig und eutschen Credit:
All-
Die jährli J
Die Schuldnerin macht die zu der ge- Nummern A jeden E
ogen be F
die F ¿frsenigen ausgelosten oder
Teilschuld- |
Schuldnerin, F
Jm Falle der Einlösung ber Teilschuld- verschreibungen sind ihre Inhaber auf ren der Commerz- und Privat-Bank der mne rin ichtet, die L Eu ers reibungen bei Gifofung gui! D enent ne Gewährleistung zu cen. oh € uf die “Vorlegung der Je scheine, die Verjährung des nûs anspruches, auf oernihtete oder abhanden E ins\heine, auf die Er- neuerungsscheine, auf beschädigte, ver- nihtete oder abhanden ge ommene Teil- uldvershreibungen finden die Vor- (Quiften der §8 798—805 B. G.-B. u des § 365, 11 H.-G.-B. entsprechende An-
ndung. : a L mas 7, Alle die Teilshuldverschreibungen betreffenden Bekanntmahunçen werden im Deutshen Neichs- und Preußischen Staatsanzeiger mit Wirkung für jeden Jnhaber der Teilschuldverschreibungen peröffentliht. Außerdem werden fie in Berlin im Berliner Börsen-Courier oder in der Berliner Börsen-Zeitung fowie in je einer Leipziger oder Magdeburger Tageszeitung veröffentliht. Eine be- sondere Benachrichtigung auh_ der be- fannlen Inhaber von Teilschuld- verschreibungen erfolgt nit, '
L 8, Zur Sicherung der Forderungen aus den Teilschuldvershreibungen, Zins- seinen und Kosten wird gemäß § 1187 B. G.-B. eine Feingoldhypothek in Höhe von 1075269 g Feingold nebijt 825 jähr- lieu Zinsen auf den gesamten der Schuldnerin gehörenden Grundbesiß von inégesamt rund 54 ha Fläche in
1. Westerhüsen,
2. Salbke,
3. Magdeburg-Südost,
4, Randan bei Magdeburg zux Gesamthaft an bereitester Stelle, d. h. in unmittelbarem Anschluß an die gegenwärtig darauf lastenden Aufwer- tungshypotheken im Werte von etwa 150 000 — Reichsmark, eingetragen. Die Ar tung ergreift mit gleiher Kraft gemä n geseblihen Bestimmungen aud die auf den verpfändeten Grund- f en und in den mitverpfändeten Bau- lihkeiten befindlihen Anlagen, Gebäude,
Kessel und Maschinen, nebst dem sämt-
lichen derzeitigen und zukünftigen Zu-
behör, sowie auch die Versicherungs- gelder.
Die Schuldnerin hat fich der Com- merz- Und Privat-Bank Aktiengesell- haft gegenüber verpflichtet, alle im
ange vorgehenden oder gleihstehenden,
auch die auf Grund des Aufwertungs- gesebes vom 16. Juli 1925 oder künftiger Geseße einzutragenden Hypo- theken und Grundschulden, inSbefondere auch Teilbeträge der im- Absaß 1 auf- geführten Hypothek löschen zu lassen, wenn und soweit sie sich mit dem Eigen- tum am Grundstück in einer Person vereinigen. Zur Sicherung dieser An- sprüche auf Löschung hat die Shuldnerin eine Vormerkung in das Grundbuch gemäß § 1179 B. G.-B,. eintragen zu laffen.
S 9. Die Jnhaber dex Teilschuldver-
(reibungen nehmen im Verhältnis des Nenmwerts ihres Teilschuldverschrei- bungsbesißes an der Sicherungshypothek ieil, und givar steht sämtlihen Teil- shuldverschreibungen der gleiche Nang zu, Durch Uebertragung einer Teil- shuldvershreibung geht zugleich der enisprehende Anteil an der Sicherungs- hypothek auf den Erwerber über. _H&S 19. Die Commerz- und Privat- Vank Aktiengesellschaft ist in Gemäß- heit des § 1189 B. G.-B. zur Vertreterin für die jeweiligen Fnhaber von Teil- De iaungen bestelli; diese BVe- tellung 1} im Grundbuch vercmertt,
_Die Commerz- und Privat-Bank
Aktiengesellschaft ift berechtigt, die jebigen und späteren Teilschuldver- shreibungsgläubiger bei der Geltend- machung der Hypothek zu vertreten und mit Wirkung für und gegen jeden Gläubiger Verfügungen jeder Art über die Hypothek zu treffen, insbesondere:
a) Löschungen, Abtretungen und Pfandentlassungen zu exflären und deren Eintragung im Grundbuch
v) gu e
le Shuldnerin im Prozeßwege zur Einhaltung der verabredeten jährlichen Auslosung und Tilgung 31 gingen und eventuelle Prozesse hinsihtlih der Hypothekarishen An- sprüche altiv und passiv zu führen, Aniräge auf Zwangsversteigerung Und Zivangsverwaltung der Pfand=- gegenftände zu fteller und in dem Verfahren als Vertreterin aufzu- treten;
:) zwedckdentsprehende Anträge zur Wahrung und Erhaltung der hypo- thekaris{hen Sicherheit, insbesondere Anträge auf einftweilige Ver- fügungen, zu stellen;
d) Villenserklärungen jeder Art, die sih auf die Hypothek beziehen, wie
ündigungen und sonstige nah diesen Bedingungen zulässige Er- färungen, abzugeben und zu
empfangen sowie auch Zahlungen, d
insbesondere
rung8-
verfahren, entgegenzunehmen. : Im übrigen ist die Commerz=- und Privat-Ban] Aktiengesellshaft zu Ver- segungen über die Sicherungshypothek befugt, auch soweit es sich um Aus- führungen von Beschlüssen dex Fnhaber der Teilschuldverschreibungen in Ge- mäßheit des Reichsgescßes vom 4. De- ¿ember 1899 oder von Anweisungen des auf Grund dieses Geseßes etwa he- stellten Vertreters Handelt. Die Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft Hat bei allen Maß-
im Zwangsversteige-
und Zwangsvertvaltungs- | d
nahmen, die sie in bezug auf die Hypo- thek trifft, das Recht, vorher Sicher- stellung für die Kosten von der Schuldnerin gu verlangen.
Die der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschafi durch Wahrnehmung der Nechte der Hypothekengläubiger ent- stehenden Kosten sind nebst einem an- gemessenèn Dienstentgelt für diese be- sondere Mühewaltung von den Jn- habern der Teilshuldverfchreibungen im Verhältnis ihrer Forderungen gu tragen und auf Verlangen der Com- merz- und Privat-Bank Attiengesell- schaft vorzuschießen, unbeschadet der Bestimmungen des vorhergehenden Ab- \abes.
§ 11, Die Commerz- und Privat- Bank Aktiengesellschaft ist verpflichtet, keinerlei Verfügungen hHinfihtlich der bestellten Hypothek zu treffen, sofern diese die Sicherheit der Gläubiger mindern, es \ei denn, daß auch das Schuldkapital durch Tilgung ent- sprechend vermindert ist oder vermindert ivird,
Die Löschung der Sicherungshypothek beziv. eines berhältnismäßigen Betrags derselben, leßterenfalls unter Vorbehalt des Vorzugsrechts für den verbleibenden Uebersch{uß gemäß §8 1176 B, G.-B,., darf nur nach Einlösung und Ver- nichtung oder Kraftloserklärung sämt- licher bezw. eines entsprehenden Teils der angegebenen Teilschuldverfchrei- bungen oder nah Hinterlegung der ent- fprehenden Einlösung8beträge erfolgen.
Aus der Pfandverbindlichkeit sind einzelne Plandstüde nur dann und insoweit zu ent- assen, als entweder gleichzeitig der Wert der verbleibenden Pfandstücke durch Ein- bau oder Vermehrung des Zubehörs ent- sprehend erhöht oder der Verkaufspreis oder auch — nach Wahl der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellsaft
rt des aus der Pfandverbindlichkeit zu Fein Gegenstandes in Teilschuldver- chrèibungen oder in bar bzw. in deutscher Neichs8anleihe oder preußischer Staats- anleihe, die seit dem 1. Januar 1924 aus- gegeben D, zum e Kurswerte unter entiprehender Nahshußverpfli ag bei der Commerz- und Privat-Ban Aktiengesellschaft hinterleat wird. Von dem Einbau oder der Vermehrung des [ew m bzw. der Hinterlegung ist abzu-
der
ehen, wenn der Wert derjenigen Teil- hchuldverschreibungen, die gemäß 5 13 zu vernihten find, bzw, die an Stelle der zu vernichtenden N yeR gemäß § 5, Abs. 5 hinterlegten Beträge ei den bisherigen Pen angen noch nicht berüdcksihtigt worden sind und dem Wert bzw. dem erzielten Erlöse für das zu entlassende Pfand entsprechen. Die Wertermittlung lot durch ein Gut- achten einer der Commerz- und Privat- Bank S eat, als geeignet er» scheinenden Persönlichkeit.
Pfandentlassungen, bei denen der Wert der zu entpfändenden Objekte im einzelnen L 1000,— Reichsmark nicht übersteigt ann die Commerz- und Privat-Ban Aktiengesellschaft nach ihrem Ermessen auch ohne Beobachtung der vorstehenden ggr» aud vornehmen. :
ern zur Anlegung oder Verbreiterung
öffentliher Straßen die erforderlichen Teilflächen aus der Mithaft unentgeltlich entlassen werden, ist eine besondere Leistung der Schuldnerin für diese Pfand- entlassung nicht erforderli.
Im Falle eines von der Schuldnerin ewünshten Tausches von Teilen des Pfandgegenstandes sollen die auszutauschen- den Teile aus der. Mithaft entlassen werden, wenn der Wert des einzu- taushenden Gegenstandes demjenigen des umgzutauschenden nah dem Gutachten einer der Commerz- und Privat-Bank Attien- gesellshaft nah ihrem besten Ermessen als geeignet ersheinenden Person mindestens Des ist, und wenn die Schuldnerin be- wirkl, daß die für die Schuld bestellte Hypothek an dem eingetauschten Gegen- stande den gleichen Pfandrang erhält, wie lte ihn an dem ausgelauschten hatte,
Eine Entlassung von Grund|stülsteilen, auf denen sih Ankagen oder Fabrikgebäude der Schuldnerin bésinden, fann unter den oben aufgeführten Vorausseßungen jedo keinesfalls erfolgen, wenn hierdurch die Möglichkeit einer erheblichen nachträg-
ist. Darüber, ob diese Möglichkeit vorliegt, entscheidet lediglich die (Commerz- und Ne Aktiengesellshaft. Ferner önnen Pfandentlassungen au dann nicht verlangt werden, wenn durch die noh haftenden Pfandobjekte nah dem alleinigen Ermessen der Etarde und Privat-Bank Aktiengesellschaft für den noch nicht ge- tilgten Rest der Anleihe die volle Sicher- heit nit gewahrt bleibt.
Die Commerz- und Privat-Bank Aktien- gan ist nit verpflichtet, das Zu- echör zu kontrollieren. Gntinimmt jedo die Schuldnerin dem Pfandverbande Zu- behör, jo hat sie i dur solches zu erseßen, das mindestens dem f eichen Werte des entnommenen entspricht oder aber sie hat, falls der Wert 30 000 — Reichsmark übersteigt, einen Betrag, der em jeweilig in Frage kommenden Werte entspriht, zur außerordentlichen Tilgung er Anleihe zu verwenden. e _§ 12. Die Schuldnerin ist verpflichtet, die der Pfandhaft unterliegenden Gebaude nebst Zubehör, Einrichtung und Maschinen ordnungsgemäß gegen Feuers fehr zu ver- En die Versicherungögese aften von em Bestehen der Hypothekaranleihe in Kenntnis zu seben und die Erfüllung dieser Verpflichtungen der Commerz- unld Privat- Bank Alktiengesellschaft auf Verlangen (vex eit nahzuweisen, Leßtere ist, falls ie Veriidertnaditnns nicht dem _ vollen Werte der gesamten verpfändeten Objekte
entspriht oder falls die Versicherung
lichen Beeinflussung des Betriebes gegeben
unterbrohen wird, Berechtigt, die Ver- sicherung auf Kosten der Schuldnecin in der nach eigenem Ermessen erforderlichen Höbe zu veranlassen. Die Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft if jedo niht verpflichtet, bezüglich dieser Ver- sicherung irgendeine Kontrolle auszuüben.
Diejenigen Versicherungsbeträge, die im Falle eines Brandschadens mit Ge- nehmigung der Commerz- und Privat- Bank Aktiengesellschaft niht zur Wieder- berstellung der zerstörten Pfandobjekte ver- wendet werden, sind bei der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesell\chaft zur Ver- wendung für die nädste Tilgungsrate zu hinterkegen.
§ 13. Die Schuldnerin hat die von ihr eingelösten Teilschuldvershreibungen all- jährlih einmal zu vernichten und die Ver- nihtung durch eine öffentliße Urkunde dem zuständigen Grundbuchrichter nacbzu- weisen. Sollte der Grundbuchrichter zu der Löschung des entsprehenden Teil- betrages der Hypothek die Löschungs- bewilliguyg der Commerz- und Privat- Bank Akktiengesellshaft erfordern, \o ist die leßtere, sobald ibr durch öffentliche Urkunde die Einlösung und Vernichtung eines entsprebenden Teiles der TeilsWuld- verschreibungen von der Schuldnerin nah- gewiesen wird, zur Erteilung dieser Löschungsbewilltgung verpflihtet Sie iît dagegen nicht verpflihtet zu überwacen, daß der erfolgten Einlösung entsprechend atiählich Beträge zur Löschung gelanaen.
8 14. Die Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft is berechtiat, die ihr übertragene Vertretunasbefugnis jederzeit durch Anzeiae an die Schuldnerin mit drei- monatiger Frist zu kündigen oder îin vollem Umfange oder geteilt an ein anderes In- stitut gleider oder äbnlicher Art zu über- tragen.
Tritt die Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellshaft în Liquidation oder aber ist sie in sonstiger Weise an der Fort- sezung der Wr ini Interesse der Teil- \{uldvershreibungsinhaber übertragenen Aufgaben verhindert oder aber gibt sie die ihr als Grundbuchvertreterin zustehenden Nechte auf, ohne dieselben zu übertragen, so müssen die Inhaber der Teilschuldver- schreibungen durch öffentlide Bekannt- machung gemäß § 7 mit elner ‘Fin- berufungsfrist von mindestens 14 Tagen von ihr selbst oder der Schuldnerin zu einer Versammlung geladen werden. Den Ort dieser Versammlung bestimmt die Commerz- und Privat-Bank Afktiengesell- schaft, während die Kosten der Einladung von der Schuldnerin zu tragen sind. Fn dieser Versammlung erfolgt die Wahl desjenigen, der in Zukunft gemäß den in den Anleihebedingunaen für die Commerz- und Privai-Bank AktiengesellsGaft fest- oeleaten Richtlinien als Vertreter der Teilschuldvershreibunagsgläubiaer aufzu- treten hat. Die Wahl erfolgt mit ein-
der Höbe der in der Versammlung ver- tretenen Anleibebeträae der Erschienenen oder der durch einfabe \chriftlice Voll- mat vertretenen Inhaber von Teilschuld- vershreibungen. Die Teilnahme an der Beschlußfassung ist abhängig von der min- destens drei Tage vor der Versammlung bei einem Notar oder bei den in der Be- fanntmabung bezeihneten Stellen er- folaten Hinterlegung der Teilshuldver- schreibungen oder der über diese lautenden Hinterleaungas\ceine der Reichsbank oder einer Cffektenairobank, die bis zur Be endigung der Versammluna dort 1 be- lassen sind. Ueber die Beschblüsse der Ver- sammlung ist|st ein notarielles Protokoll
aufzunehmen.
Die ommerz- und Privat - Bank Aktiengesells haft ift berechtiat, Ein- traaungen in das Grundbu, die dur vorstehende Bestimmungen nohwendia werden, im eigenen Namen nund namens der Gläubioer und der Schuldnerin auf Kosten der Schuldnerin zu beantragen und zu bewilligen Diese Bestimmunaen gelten in gleiher Weise für die an Stelle der Commerz- und Privat-Bank Aktiengaesell- chaft tretenden Vertreter der Gläubiger der Teilschuldvershreibungen,
8 15. Tritt eine Verscblechterung der Pfandgrundstücke ein, durch die die Sicher- heit der Teilshuldvershreibungen erheblich gefährdet wird, so hat die Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellshaft bei
Scbuldnerin eine anderweitige Sicher- stelluna der Teilshuldverscreibungen oder aber Beseitiaung der Verschlechterung zu verlangen. Es besteht jedoch für die Commerz- und Privat-Bank Aktiengesell- chaft keine Verpflichtung, eine Kontrolle über das Vorlieaen einer Vershlehterung der Pfandarundstüle im Sinne der S8 1133 ff. B. G.-B. auszuüben. + Die
{aft ist berechtigt, evtl. unter Zuziehung von Sachverständigen, bei der Schuldnerin eine Kontrolle des gesamten Jmmobiliar- besibes ein\{l. der betreffenden Anlagen vorzunehmen. Falls die Bemühungen der (Commerz- und Privat-Bank Aktiengesell- saft hinsibtlih der Beseitigung der Ver-
stelluna innerhalb einer von ihr zu be- stimmenden Frist erfolglos sein sollten, so ist sie berebtiat, aber niht verpflihtet, zur Beschlußfossuna über die weiter vor- zunehmenden Maßnahmen acmäß § 14, T1 eine Versammluna der Inhaber der Teil- s{uldverschreibungen einzuberufen.
Die Commerz- und Privat - Bank Aktiengesells{baft ist berechtiat, auch bei anderen Entscheidunaen, die sie zu treffen berebtiat, aber nit gewillt ist, zum Zwecke der Beshlußfassuna eine Versamm- luna der Besiker der Teilscbuldverschrei- bunnen aemäß den Bestimmunoen des Neichsnesebßes vom 4, Dezember 1899 ein-
zuberufen.
faher Stimmenmehrheit, berechnet nah |=
S 16. Die TeilsGuldverschreibungen sind seitens der einzelnen Gläubiger und der Commerz und Privat-Bank Aktiengesell- {aft unkündbar. Alle noch nit getilgten Teilschuldvershreibungen könner indessen seitens der Commerz- und Privat-Bank Aktienoesell\sbaft zwecks sofortiger Zah- luna für fällig erklärt werden, wenn
l. die Schuldnerin die Zablung der Zinsen und der gekündigten Kapital- beträae bei Fälligkeit nit leistet;
. die Schuldnerin die Pfandgeaenstände ganz oder teilweise ohne Genehmt- auna der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft veräußert;
3. die Schuldnerin ihre Zahlungen ein- stellt:
. das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Schuldnerin eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abaelehnt wird;
5. die Jwanaëverwaltung Pfandgegenstände oder cinen T felben verfügt wird:
. die Schuldnerin ihren Betrieb, ab- gesehen von Streik, Aussperrungen und sonstigen Fällen der böberen Ge- walt, länger als ¿{ch8 Monate ein- stellt:
. die Schuldnerin ohne Zustimmung der Commerz- und Privat - Bank Aktiengesellschaft si auflöst oder mit einer anderen Gesell\MGaft fusioniert:
8, die Schuldnerin die rechbtzeitige Aus- losung unterläßt:
9, die für den Betrieb der Schuldnerin heraeftellten Gebäude nebst deren Zu- behör und Einricbiung nicht in einem für die Sicherheit der Anleihe aus- | zufordern.
Von den in den S§ 10 Abj. 5 und: 17 Abs, 2
stellt ist,
erlischt dies
Inhaber
Die stehen
im
S 17.
rungen abaibt
o aus
biaer
G L Den
runoent zu
reichenden gefahr versichert werden und die Zah- sung der Prämie nit rechtzeitig der (Sommerz- und Privat-Bank Aktien- aesellsdaft nacaewiesen wird.
Im Falle Absaß 1 Nr. 9 ruht, solange der Lommerz- aesellsbaft ein siberunasaesellsbaft das erklärung; in den Fällen Nr. 1, 2 und 8
der Commerz- die | Aktienaesellshaft bedingungslos allein zu. r i Die Commerz- und Privat-Bank Aktienaesellschaft wird dadatr{, auf Grund dieser Bedinaungen
Beirage geaen Feuerst-
und Privat-Bank Aktien- Garantiesbein der Ver- zur Verfüauna age- Recbt der Falliakeits-
Recht teweils, wenn vor
seiner Ausübung der Verzug beendet wird.
§ 16 a. Die in diesen Bedingungen der Commerz- und Privat-Bank Aktienaesell- saft übertragenen Necbte sind aus\c{ließ- licbe, soweit nit zugunsten der einzelnen von eiwas anderes auëdrücklich bestimmt ist. 8 16 aufaeführten
Teilschuldvers{reibunaen
Befuanisse und Privat-Bank
das sie Erfklä- oder entgegennimmt, weder
den Gläubigern aus den Teilschuldver- sc{reibunaen noch der Scbuldnerin gegen- über verpflichtet.
Fnsoweit die Commerz- Vank Aktienoesell®ck{aft Recbte der Gläus- den Teilshuldverscbreibunaen wahrnimimt, ist se berechtiat, Ersaß für die ibr bierdur erwabsenen Kosten von Gläubigern {reibungen im Verbaältnis ¡ihrer Forde- verlangen
spredbenden Kostenvorshuß von diesen ein-
und Privat-
aus den Teilshuldver-
oder elnen enf»
der Anleihebedinaungen der
Treuhänderin vorbehaltenen Recbten wird nur infoweit Gebrau gemacht werden, als der Treubänderin geseßliche Ansprüche auf Vorschußleistung oder Koftenerstattung
an die Gläubiger zustehen.
Die Bestimmungen der §8 15 und 17 der Anleihebedingungen bezwecken nit die Befreiung der Treubänderin von der Ausübung der üblichen Treubänderpflichten
mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns
offenkundige Verletzungen folcher Pflichten.
und von der Verantwortlichkeit tür Falls eine Uebertragung auf Grund der
Befugnis aus § 14 der Anleihebedingungen auf andere Treuhänder erfolgt, so werden auch diese an die Beobachtung dieser Erklärung aebunden werden.
Magdveburg-Südoft, im Dezember 1926.
Saccharin-Fabrik, Aktiengesellschaft, vorm. Fahlberg, List & Co.
Dr, L: Kla ges.
Auf Grund vorstehenden Prospekts find
nom. Reihësmark 3 000 000 8°/ige, hypothekarish eingetragene Teilschuldverfchreibungen der Saccharin-Fabrik, Aktiengesell-
schaft, vorm. Fahlberg, Auégabe 1926, rückahlbar bis 1950,
List & Co., unkündbar bis 1. April 1931
Magdeburg-Südoft,
(1 Reichômark = 1/3799 kg Feingold), 1600 Stück zu je NM 1000, Setie 1—20, Nr. 1— 1600, 2000 Stück zu je RM 500, Serie 1—20,
Nr. 1601— 3600, Nr. 3601 — 5600,
2000 Stück zu
je NM 200, Serte
1—20,
zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Berlin zugelassen worden.
Berlin, im Dezember 1926.
Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft.
[103595] Vermögen.
Zugang
1925/26
Stand am L Te 1925
Nechnungs8abschluß für ven 30, Juni 1926.
Ab- schreibungen
Stand am 30, 6. 1926
Fabrikaulagen 3 215 806/60
Kassenbestand . ä J | | Wertpapiere . |
Kenntniserhalt die Berechtigung, von der|
Commerz- und Privat-Bank Aktiengesell- | F
\{lechterung bzw. anderweitiger Sicher- | =—
Schuldner . , 0 | Bote e | Bürg1chaften « | Verlust
| i : Verbindlichkeiten. Aktienfapital E S e s Hypotbefen
Anleibe — Rückstand
Gläubiger . . Bürg) chaften :
S S U
S. Q 0 Q
O
Verlustvortrag am 1. 7, 1925. Betrietsverlust Abschreibungen
497 482/65
499 168/13
155 337/55 1151 988/35
Trier, den 10. Januar 1927. Trierer Walzwerk Aktiengesellschaft.
193 570!30
Gewinn- und Verlustrechuuung.
Vortrag auf neue Nechnung
3 254 039/35 10 152131
36 848/42
1 428 025/11 795 648/93
155 337/55
1151 988/35 6 676 702/47 2 000 00 y is
700 000|— 319 457/70 24 200j —
3 633 044/77
6 676 702147
1151 988/35
1151 988135
Der Vorstaud.
Städtische Vühnen Actien-Gesellschaft, Frankfurt
Vilanz zum 341. März 1926.
a. Main. Haben
A
Eutjaben b, d. Mitteldeutschen Kredit-
ank Ae E I Guthaben beim PeIMegant G d Siarbeitand der Nase . . » » «o Gagenvorshüsse . . . G Effekten:
a) 26 eigene Vorzugsaktien
b) ionslige Wertpapiere . . . Pensfionefonds L orderung an die Stadtgemeinde für Bühnenumbau, fällig bei Auflösung der Gesellschaft (4 67 337,98) . Debitorenkonto ; E Fehlbetrag im Rechnungsjahre 1925/26
Summa . .
91 888) —
120 354/38
Oper
M 1A
Soll,
Aktienkapital : a) Stammaktien b) Vorzugtaktien Nückstellungskto. Pensionsfonds
Gewinn- und Verluftrechnung per 31. März 1926.
b L
5 000 5 080 238 000 120 354/38
| j | etter ete mt
Summa. 368 434 [38
I
Insgesamt t [4
Schau) piel x 4
2319 974/09
rfönlihe Ausgaben Ee 390 992/51
Sachliche Ausgaben . E
966 836/64 195 803133
3 286 810173 D86 795/84
2710 966/60
1 162 639/97
1 635 662/11 1061 433/54 13 870195
Einnahmen Zuchuß der Stadt Fehlbetrag
3 873 GORÍAT
724 073/51] 2 359 735/62 438 966/46] 1 500 000 — — |— 13 870%
Summa 2710 96660
Fraukfurt a. M,, den 29. Dezember 1926, Der Vorstand.
Clemens Krauß, Otto Müller-Wieland,
1 162 639197
3 873 606157
[101641] Ritard Weicher kt,