1927 / 21 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Jan 1927 18:00:01 GMT) scan diff

e Ri M E R A C

Aus dem Bevicht des Herrn Negierungspräsidenten geht hervor, daß von der mir telegraphisch angekündigten Vernichtung Hunderter bon Eristenzen leßten Endes fünf Fälle erheblicher Mietssteigerung übricgeblieben sind. (Hört, hört! rets.)

Beim Min:sterium selbs um au darüber genau Aufs{luß zu geben sind bis zum 21. Januar 441 Beschwerden eingegangen, davon 211 aus Groß Berlin. Dabei ift zu betonen, daß diese Zahl nicht etwa nur besonders krasse Fälle darstellt, sondern daß darin auch Fälle enthalten sind, in denen es \sih offenbar lediglich um vorsorgliche Kündigung des Vermieters zum Zwecke eines neuen Ver- tragsabschlusses handelt. So z. B, pflegt mi der Mieterbund eines Berliner Bezirks über die angeblih katastrophalen Wirkungen der Verordnung in folgender Form aufzuklären:

Wir teilen Jhnen ergebenst mit, daß unserew Mitgliede, dem

Malermeister as Straße Nr. ..…. seine

Werkstatt gekündigt worden ist. (Hört, hört! und Heiterkeit rehts.) Mit solhem Material fann ih natürlih gar nihts anfangen. Das könnte ih nur, wenn mir ge- {schrieben würde, daß die Kündigung aus dem und dem Grunde von dem Mieterbund - für unberechtigt gehalten wird. (Sehr richtig! rechts.) In der angeçebenen Zahl von 441 Beschwerden sind alle derartigen Eingaben, die in keiner Weise erkennen lassen, ob tat- fächlih ein Mißbrauh der Verordnung vorliegt, mit einbegriffen. Im übrigen wird mir ohne weiteres zugegeben werden müssen, daß die Zahl von 441 Eingaben, auch wenn es sich was nicht der Fall ist um wirklich zu beanstandende Mißbräuche handelte, bei der großen Menge çewerblicher Mietverhältnisse in Preußen wirklich micht so stark ins Gewicht fallen kann, wie es zum Teil dar- gestellt wird.

Vei diesex Sachlage gibi es für eine verantwortliche Ver- altung zurzeit nur einen Weg: die weitere wirtshaftlihe Ent- wicklung auf diesem Gebiete in aller Ruhe abzuwarten (sehr richtig! rechts) und fich vor boreiligen Entschlüssen zu hüten, zu denen die bisherigen Erfahrungen meiner Ueberzeugung nah Feine Unterlagen bieten. (Erneute Zustimmung im Zentrum und rechts.)

Allerdings darf ih auch hier zum Schlusse der festen Er- ivartung Ausdruck geben, daß alle beteiligten Kreise zur Ueber= windung der Schivierigkeiten ernsthaft und guten Willens mit= arbeiten, Als eine sachdienlice Mitarbeit an dem von uns allen erstrebten Ausgleich kann ich es leider niht bezeichnen, wenn die Mieterorganisationen an ihre Mitglieder folgende, formularmäßig überall verbreitete Aufforderung richten:

Nicmand schließe neue Verträge zu anderen als den bisherigen Bedingungen ab, Er läuft sonst Gefahr, nah Aufhebung - der Verordnung für die Vertrag8dauer an diese Bedingungen ge- bunden gzu sein. Eine solche Aufforderung ist das Gegenteil von praktischer Mit- arbeit; so kann die praftishe Mitarbeit meiner Ansicht nach nicht aussehen. Jch wiederhole meine Aufforderung, die ich damals schon hier im Plenum an die Hausbesibßerorganisationen ge- richtet habe, ihrerseits alles daranzuseßen, um wie man zu sagen pflegt, dafür zu sorgen, daß die Kirche im Dorfe bleibt, daß die Dinge in geordneten Bahnen bleiben. Andererseits bitte ich die Micterorganisationen auch, nicht unnötig Schwier1gkeiten in die Sache hineinzubringen. Einmal kommt der Zeitpunkt, zu dem wir die Dinge durchführen müssen, doch, und ih bea zweifle und bestreite, daß irgendein späterer Zeitpunkt ein günstigerer fein fönnte als der jeßige, wo wir einen Tiefstand des Wirtschaftslebens erreiht haben, von dem wir aber hoffen, daß cer in Zukunft besser wird, daß bei diesem Aufstiea aus einem {wirtschaftlichen Tiefstand zu einer besseren wirtshaftlihen Kon- junftur ein vernünftiger Ausgleih dieser Verhältnisse herbei- geführt werden kann, Daß cine Entwicklung, die 13 Jabre unterbunden tvar, wenn sie jeßt aufeinmal wieder freigegeben wird, Schwierigkeiten und Reibungen hervorrufen muß, ist selbstverständlich. Jch kann hier eben auch nur sagen: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht! Versuchen tvir, über diese Dinge hinweg- gukfommen. (Bravo!) _ Abg. Lüdemann (Soz.) bespricht die Frage des Ausgleich- onds, der dem Minister. zur Verfügung steht, um die Ver- iedenheiteu zwischen Steueraufkommen und Deckung für den ohnungsbedarf auszugleihen. Namentlih die Stadt Berlin mit threm großen Wohnungsbedarf sei sehr ungünstig daran. Berlin habe ni A tet soviel zur Verfügung wie z. B. Hamburg, troßdem sih die Wohnungsnot in Berlin um etwa 17 000 Woh- nungen verschärft habe. Hoffentlich bringe die kommende Woh- nungszählung die erforderlihe Aufklärung. Die Verordnung über die Lo erung der Zwangswirtschaft Ste allerdings große reude bei der Wirtschaftspartei E Leider habe der tinister seine Ansicht über ihren Fnhalt noch immer nicht eändert, wie seine eben gehörte Rede zeigt. Die Sozialdemo- ratische Partei wende sich gegen die Durchbrehung des Prinzips bei der Landwirtschaft. Durch die Lockerung seien insbesondere auch die bildenden Künstler betroffen, die den maßlosen Forde- rungen der Hausbesißzer jeßt für ihre Atelierräume ausge E eien. (Zuruf bei der Wirtschaftl. Vereinig.: Woher wissen Sie as?) Auch sonst würden die unerhörtesten Preise gefordert! (Buruf des Abg. Ladendorff: Beweise!) Der Gewerbetreibende könne sih auch nicht ohne weiteres wo anders niederlassen. Sie ivürden zur- Einigung gezwungen, um ihre Existenz zu erhalten; ie handelten unter einer schweren Zwangslage. Der Minister agte, die boi Be O seien für die Aufhebung der iwangswirtschaft. Ja, die Organisationen, die die Juteressenten, die das Kapital vertreben und meist selbst Hauseigentümer seien, die also unter der Aufhebung nicht litten. (Wiederholte Unter- brechungen des Abg. Ladendorff [Wirtschaftl. Vereinig}.) Eigen- artig sei, daß die Deutschnationalen, die st. Zt. selber auf die Herauslassung der gewerblichen Räume gedrängt hätten, jett rotestierten, Schuß forderten gegen skrupellose Bewucherung und ie Piuausschiebung der Wirkung der Verordnung des Ministers verlangten. So groß sei schon der Kabenjammer! Um so er- Lane sei, daß der Wohlfahrtsminister fordere, man solle ie weitere Entwicklung abwarten, und daß der Minister das Wort wiederhole: -Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!! Nein, hier ei die größte Unruhe beredtigt! Der Minister müsse dafür orgen, daß jeder Deutsche über eine angemessene Wohnung zu üirgemelenen Preisen verfügen könne. _Seine Fraktion verlange ein wirllih soziales Wohnreht und hoffe, daß die Ernüchterung in den Kreisen der kleinen Handels- und Gewerbetreibenden fortschreiten werde.

Abg. Sonnenschein (D. Nat.) billigt die Ausführungen des Ministers. Seine Partei sei aber gegen jede Erhöhung der Hauszinssteuer und ihre Stabilisierung. Die Darlegungen des Finanzministers im „Berliner Tageblatt“ seien recht lehrreih; mit ihnen scheine der Minister einen Rückzieher zu machen früheren Ausführungen Argen der, Zur Entlastung der Städte ge s mehr geschehen für die Gestellung von Landarbeiter- wohnungen; die Sicdiungspläne im Osten müßten größere Berüsichtigung finden. Auch die Wünsche seiner Partei auf billiges Bauland, Steuererleihterung und Unterstüßung kinder-

[ reicher Fanilien müßten stärker berüfsichtigt werden. Das alte

folide Unternehmertum müsse wicder arbeits7ähig gemacht - werden. Die Verordnung des Ministers sei notwendig und au zeitgemäß. Einmal müßte der Schritt getan werden! Die Zwangswirtschaft sei kein Prinzip, wie der Vorredner fagte, fondern eine Notmaßnahme, die schleunigst vershwinden müsse. Mit großen- Uebertreibungen sei - von den Gegnern der Ber- ordnung gearbeitet worden. Der solide Hausbesiß wende sich fnit allen Mitteln gegen Elemente, die die Verordnung mißbrauchten; hier könne robe der Staatsanwalt LOLgeToT, Der Sinn des deutshnationalen Antrags sei, gegen skrupellose Elemente Schuß zu gewähren durch Schiedösstellen, die eine billige Regelung her- beiführen sollten. Das ändere nichts an der Stellung der Partei, daß die Verordnung beizubehalten sei. Das Verlangen nah Hinausshiebung der Wirkung der Verordnung solle die Uebergangszeit erleichtern, 3. B. auch im Jnteresse der bildenden Künstler. Es sei an der Zeit, den Ei entumsbegriff einmal wieder zu stabilisieren. Auch die Bersassung bezeihne das Eigentum als unverleulih. Heraus endlih aus dieser Zwangs- wirtschaft. :

Abg. Köthenbürger (Zentr.) wünscht, daß {edec in seinem eigenen Häuschen wohnen könne. Ein Weg zur bung der Wohnungsnot sei der, daß die Gemeinden sich viel mehr für die Entwicklung interessierten, daß sie Grundstücke ankauften und zum

S teaprels abgäben. Der Entrüstungssturm gegen den Woh ire Mitte habe sich hauptsählich in Berlin erhoben. babe eine Mieter übervorteile, werde eines Tages den Schaden aben.

Abg. Dr, Grundmann (D. Vp.) erklärt, daß slch die

Oeffent eid jeßt sang anders mit der Frage des l gewesen e

wesens beschäftigte als es in den leßten Fahren der Fall gewesen sei. Jn Wahrheit drehe es sich immer wieder um die Frage der inanzierung der Neubauten. n jeder Partei gebe es ver- sGicdene Richtungen in der Auffassung, wie man aus der Zwangs- wirtschaft herauskommen könne. Die Deutsche Volkspartei fordere wiederum, daß die Regierung einen Plan aufstellen müsse. Eine Grundlinie lasse sich Febr wohl herausarbeiten derart, daß fsich jeder an den Abbau anpassen könne. Man könnte sich wohl denken, daß z. B. die Wohnung®2ämter und auch die Fürsorgegesellshaften die Bautätigkeit befruhten könnten. Mit einem solchen Plan könne man wohl der gegenseitigen Verheßung wirksam entgegen- treten. Was der Minister heute gesagt habe, hätte er besser {on vor vier Wochen sagen können. (Sehr richtig! rechts.) Die JFuter- essentenkreise seien überrascht worden, denn noch am 12. Februar 1926 habe man in der Regierung gesagt, man denke nicht an Frei- gabe der gewerblihen Räume. ( ört! hört! rechts.) Die Haus- besiuervereine hätten selbst Miets teigerungen nur in unausweichz lichen Fällen und bis zu 120 % erlaubt. Leider e Steige- rungen seitens großer kapitalkräftiger en is. zu- 500 % vorgekommen, die zeigten, daß bei is keine soziale Seele vor- handen Zee Eine solche gegen den soliden Hausbesiß eingestellte Politik könne uns unter Umständen wieder auf Fahre hinaus in die angr Gast zurückwerfen. Seine Fraktion verlange, daß der Staatsanwalt brutal gegen einen solhen Wucher eingreife. Sie wünsche eine größere Karenzzeit für die Kündigungen und rege auch andere Milderungen an. Sie glaube damit auch im Jnteresse des soliden Hausbesives zu handeln. Die Hauszinssteuer, solange sie bestehen bleibe, müsse dem Wohnungsneubau zugute kommen. Wenn man einen Teil fux Zinsgarantien abziveige, werde man au privates Baukapital in viel größerem Maße be- kommen. Die LOAL Ua ne sei, den rntiegomenne zu beseitigen; ehe das nicht geschehe, könne in Deutschland an keine Wohnkultur gedacht werden. (Beifall rechts.) : f Abg. Heym - Suhl (Komm.) wirft dem Minister Hirtsiefer vor, daß er sih.in seiner Rede eindeutig als Vertreter des Haus- kapitals und E der Mieter und kleinen Gewerbetreibenden gezeigt habe. Er habe aber nichi zugesagt, daß dem Wohnungs8- mangel nun endlih 1927 endgültig abgeholfen werden folle, Die Datves- und Locarno-Politik einerseits und - die Rationalisierungs- bestrebungen auf der anderen Seite vershärften das Elend der werktätigen Massen von Tag zu Tag. Das Programm des Mi- nisters, nun auch noch die Mieten auf 130 % zu erhöhen, weil angeblih sonst der Wohnungsbau nicht genügend gefördert werden

tónne, mitßten dic Kommunisten s{charf ablehnen. j

Abg. Hof f (Dem.) bezeihnet die Darlegungen des Ministers über die Bautätigkeit im Fahre 1926 als erfreulich. Die An- strengungen der preußischen Regierung, dur Bereitstellung öffent- lier Mittel die Wohnungsnot zu beheben, hätten den Erfolg gehabt, daß seit Kriegsende in Preußen eine Million neue Woh- nungen errichtet worden seien. Dies könne besonders die Demo- fraten befriedigen, die, im Gegensaß zur Rechten, auch die Mittel für den Wohnungsbau bewilligten. (Sehr wahr! rets.) Erst venn die Wohnungsnot beseitigt sei, könne die Wohnungszwangs- ivirtschaft aufgehoben werden. Notwendig sei für 1927 ein er- höhtes Bauprogramm unter Benußung von Anleihemitteln. Eine Steigerung der Miete in der jeßigen Zeit der Arbeitslosigkeit sei unerträglich; leider aber würde wohl die kommende Rechts- regierung im Reich als eine ihrex ersten Maßnahmen eine solche Steigerung gegen die Stimmen der Demokraten durchdrücken, Wenn jeßt noch die deutshnationalen Agitatoren die Beseitigung der Hauszinssteuer forderten, so würde auch diese Forderung in dem WMoment verstummen, in dem die Deutschnatio- nalen die Vevantworturg in der Reichsregierung übernähmen. Noch schlimmer aber verfahre die Wirtschaftspartei. Sie, die jeßt die Herausnahme der gewerblihen Räume aus der Zwangs- wirtschaft gefordert und begrüßt habe, bätte in ihrem gedruckten Parteiprogramm auêdrüdlith erklärt, daß sie gegen die Heraus- nahme der Gewerbebetriebe sei, weil das eine Schädigung der Gewerbetreibenden bedeute. (Gelächter links umd Rufe bei den Demokraten: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan!“. „Ein Programm vor den Wahlen und eins für nach deu Wahlen !“) Der Minister, der sih die Sache etwas zu leiht gemaht habe, verkenne die shweren Schädigungen, die durch seine Verordnung überall eingetreten seien und durch die zahlloje Gewerbetreibende dem Ruin nahegebraht würden. Wenn er erkläre, daß die Berliner Malerinnung zu Unrecht auf die Protestliste gesetzt sei, müsse man hervorheben, daß tatsächli dieser Verband auf der Liste erzeupt nicht enthalten sei. (Hört! hört! bei den Demo- kraten.) ie Demokraten forderten jedenfalls die S ate der Befreiung der gewerblihen Räume von der angswirt- haft. Sofortige 1chnelle Entscheidung über -die- Hirtsiefer- Verordnung sei jedenfalls notwendig, damit die Gewerbe- treibenden Klarheit hätten. Denn es sei ein Unding, daß sie vielleicht im März noch nicht Es wie und wo sie am 1. April arbeiten könnten. Die Demokraten würden namentlihe Ab- stimmung über ihren Antrag gegen diese Verordnung beantragen, um zu zeigen, wer gewillt jei, für das Gewerbe einzutreten. (Lebhafter Beifall bei den Demokraten.)

Um 5% Uhr vertagt das Haus die Weiterberatung auf Mittwoch 11 Uhr. Außerdem: Kleine Vorlagen. ;

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags seßte am 24. d. M. unter dem Vorsiß des Abgeordneten Heitmann (Soz.) die Beratung des Etats des Reihswirtschafts- ministeriums fort. Als Beitrag zur Hebung der Wirtschaft- lihkeit der u iden und industriellen Produktion sind im Etat 1 200 000 M angefordert Von der Regierung wurde laut Bericht des Vereins deutscher Zeitungsverleger hierzu erklärt, daß die weiteren Arbeitén zur Hebung Lie Wirtschaftlichkeit für die Verbilligung und Verbesserung ‘der deutschen Produktion von grö ter Bedeutung seien. Diesem Zweck in erster Linie diene die Tätigkeit des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit und der ihm aebi E Verbände. Zur weiteren n der Wett-

r

bewerbefähigkeit é g ror Wirt daft müßten die Arbeiten des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit und seiner Körperschaften :

|

im bisherigen Umfange fortgeseßt werden. Es set daher auch fs 1927 wieder oin Betrag von 1200600 RM Bec ies Je Industrie werde sich, wie in den früheren Jahren, au 1927 mit namhaf.en Mitteln, deren Betrag noch nicht feststeht, beteiligen, Die bisherigen Erfahrungen der Vereinigten Staaten von Nöxd- amerika hätten bewiesen, daß durch planvolle, Erzeugung die ge=- jur Tul ins Landes verbilligt und damit belebt werden önne. Die Regierung der R gen Staaten leiste scit Jahren hohe Beträge (über 100 Millionen RM jährli) für diese Zwecke. Die Kommunisten beantragten Streichung dieses Postens. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Abgg. Dietr i ch - Baden (Dem.)

und v. Raumer (D. Vp.) wiesen auf die große Wichtigkeit einer Ra ens der deutschen Wirtschaft ut nis berlin ten Verdoppelung des im Etat ausgeworfenen Betrages. Abg. V e « jeune-Jung (D. Nat.) wollte die Tätigkeit des Reichskura- toriums nit verkleinern; immerhin sollte die Sache mehr der Privatinitiative überlassen werden und wentger nft daß in erse

trioben werden Abg. Schla ck (Zentr.) war der Ansicht, daß in erster Reihe die Jndustrie selbst die Kosten aufbringen ie Roichs- wirtschaftsminister Dr. Curtius erwiderte, daß die Leistungen der Zndustrie etiva den 10 fachen Betrag des Reichszuschusses aus=- machten. Abg. S ch m idt - Berlin (Soz.) wies darauf hin, daß in Amerika nicht so sehr die Normisierung durch Verständigung der Fabriken untereinander eintrete, als vielmehr dadurch, eine einzelne Fabrik einen bestimmten Gebrauch8gegenstand in so unerhörten eei und derart billig auf den Markt werfe, daß eben alle dieses Produkt kauften. Jedenfalls brauche man dazu keine großen Kuratorien mit riesiger Papierarbeit. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) fragte nah der Ersprießlichkeit dex bisherige Zusammenarbeit zwishen Reichsausshuß, Technik und Land- wirtschaft. Ein Be gLe ra ngsvertreter erwiderte, daß die Zusammenarbeit gesichert sei; allerdings sei es ratjam, aüf ewissen Gebieten zunächst getrennt zu arbeiten, da Anlage und Tempo der Arbeiten auf den verschiedenen Gebieten auch dur- aus verschieden seien. Der Antrag auf Verdoppelung des Postens wurde dem Unterausschuß zur Beschlußfassung Üüber- iviesen. Hur Förderung des deutshen Außenhandels, ins- besondere zur Zinsverbilligung für Darlehen an deutsche Expor- teure, sind im Etat neu 750 000 RM’ angefordert. Die Kommus- nisten und Sozialdemokraten beantráägten Streichung dieser Etats Lan Der Antrag wurde abgelehnt. Da aber im Ausschuß mannigfahe Bedenken über die Betwilligung diesex Position auh von deutshnationaler und E laut wurden, wurde die Beschlußfassung über diesen Posten zunächst dem Unterausshuß überwiesen. Damit war der Etat des Reichswirtschaftsministeriums erledigt, und der Ausschuß wandte sih der Beratung des Etats des Vorläufigen Reichse wirtshafts8rats zu. Ueber diesen Etat referierten die Abgeördneten Keinath (D. Vp) und Schmidt - Berlin (Soz.). Nach kurzer Besprechung wurde der Etat ohne wesentliche Aenderungen bewilligt. Der Auss{huß vertagte sich danach auf Dienstag.

Der-Rechtsausschußdes Ats beschäftigte sich in seiner gestrigen Sißung mit Anträgen der Demokraten, Sozial- demokraten und Kommunisten auf Erleichterung der Ehescheidung. Nach dem geltenden Recht sind Ehescheidungs- gründe nur Ehebruch, böswilliges Verlassen oder Geisteskrankhett. Die Anträge der Demokraten und der Sozialdemokraten wollen das Recht auf SGe gane auch dann gewähren, wenn eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses besteht, daß einem oder beiden Ehegatten die Fortseßung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Der kommunistishe Antrag will die Ehescheidung auch dur Uebereinkommen beider Ehegatten oder auf Antrag eines der Ehegatten zulassen. Fn allen drei Anträgen p Bestimmungen vorgesehen, die den wirtshafilich s{chwäheren Teil der Ehegatten gegen materielle Schädigungen durch die Scheidung sichern follen. Die Aussprache wurde eingeleitet durch eine mit großer Aufs merksamkeit aufgenommene Rede des Ausshußvorsibenden Abg. Prof. Dr. Kahl (D. Vp.), der vorweg erklärte, daß er nur füv leine Person und niht für seine Partei sprechen könne. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs- verleger führte Prof. Kahl etwa aus: Schon seit der Schaffung des Bürgerlichen Geseßbuches ist die Erörterung darüber nit ver- D, daß die objektive Zerrüttung der Ehe unabhängig vom Verschulden des einen oder des anderen Ehegatten unter die gesetz- lichen Ehescheidungsgründe aufgenommen werden müsse. Dit Sei hat 1907, Norwegen 1918, die Tschechoslowakei 1919, Schweden 1920 und Dänemark 1922 diesen Scheidungsgrund reht= lih eingeführt. Jn Deutschland hat nah der Staaisumwälzunitg Lde vie v Frenten cine folche Forderung abgelehnt, die übrigen Justizminister haben Zurütckhaltung empfohlen, jedenfalls war eiue Regierungsvorlage in diesey Richtung niht zu erwarten, so daß nur der Weg der FFnitiativanträge blieb. Jn der Anerkennung der Notwendigkeit einer Erweiterung der Ehescheidungëgründe stimme ih überein mit den vorliegenden Anträgen. Es ist zwar von philosophisch-metaphysish gerihteter Seite die Existenz der objeck- tiven Ehezerrüttung bestritten und behauptet worden, daß immer ein Verschulden dabei sein müsse, do ist der Beweis für die objek- tive niht s{chuldhafte Ehezerrüttung hon durch viele tausende Beobachtungen und einwandfreie Feststellungen erbraht. Niemand vermag die unendlih komplizierte Kausalreihe psychologisher Vor- gänge zu übersehen, um sie von einem bestimmten Gegenwartstat- estand aus zurückzuleiten zu einer möglichen subjektiven Ursache. Mit einem so verdünnten und verfeinèrten Shuldbegriff kann der Richter nihts anfangen. Schuldhafie Zerrüttung liegt nur vor, wo der Shuldgrund sinnlich wahrnehmbar und äußerlich beweisbar ist. Schuldlose Zerrüttung muß angenommen werden, wenn ein Schuldbestand nicht mehr erkennbar oder nicht mehx nachweisbar ist. Die Gründe können sehr verschieden sein. Als Lehrer des Ehe- rets hatte ich das Unglück, der Vertrauensmann von vielen zu werden, und aus diesem Material möchte ih folgende Gründe an- ühren: 1. Uebereilte Eheschließung, ohne daß man geradezu von

hrlässigkeit oder Leichtsinn sprechen kann. Es sind in diesen Fällen zufällig oder unter dem Druck äußerlicher Geschehnisse Ehen ges{lossen worden, denen die Grundlage für ein wirkliches Ehe- verhältnis fehlte. Das geschah namentlich in der Kriegszeit und vor allem in der Psychose der Nachkriegszeit. 2. Während der Ehe hat sich an dem allgemeinen Schiksal und an Vorgängen des täg- lichen Lebens eine Unvereinbarkeit der beiden Temperamente und Charaktere derartig entzündet und gesteigert, daß auch der redlichsie Wille niht zum Ausaleih genügt. Dieser Typ ist gerade unter aeistig hohstehenden Menschen zu beobachten, unter Eheleuten mit starkem geistigen Fndividualismus, Künstlern, hochstehenden Schriftstellérn und dergleichen. 3. Bei starker religiöser Empfind- samkeit und Empfindlichkeit beider Ehegatien hat die Gesinnungs- einheit dadur einen geradezu tödlihen Stoß erlitten, daß der eine Teil die Konfession oder Religion gewech{selt hat oder daß si schwere Konflikte aus der Empfindung der stärksten religiösen Ver- añtwortlihkeit heraus binsichtlich der religiösen Kindererzichung entwickelt haben. Ein Widerspruch, in dem sih die beiden Ehe-

(Fortseßung iu der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Séhriftleiter: Direktor Dr. Tyr o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzgigenteil: Rechnungédirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin, f Drudckereci- und Verlags-Aktiengesellshaft. Bene der PreubAdeBerlin Wilbelmitr 32 Vier Beilagen i (einschließli Börsen-Beilage) uad Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage,

Erste Beilage | zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 21. Berlin, Mittwoch, den 26. Fanuar 1927

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) danfkengang ist mes. gie ian L E be Manier desse an der Mot

° y E s ; A vollkommen bis zur leßten Phase zerrüttet ift, aber gleihwohl aus | rehterhaltung des Justitu r Che, aber er auch ein gewisses

nicht verständigen können. Hier handelt es si ächlih | den verscbietenlen Gründen E eine Teil ß anderen die Ebe- | öffentliches Sntere e an der Bs solcher Eben, die zerrüttet

um Ehegatten mit tiefer sittliher Empfindung und religiöser [Geidung verweigert, aus den edelsten, aber auch aus den unedelsten | sind und das Staatsinteresse nicht fördern, sondern schädigen. g.

Stimmung. 4. Ehen, in denen umgekehrt durch die Verkettung otiven. Fn manchen Fällen will der eine Teil dem anderen | Dr. Anna Stegmann (Soz) trat für den sozialdemokratischen

äußerst unglücklicher Umstände die Ehe zerrüttet worden ist. Plöß- | einfach die ründung eines neuen Lebensglücks nicht gönnen. Auch | Antrag ein und bat Dr. Kahl, seine Anreguncen zu formulieren,

liche Verarmung, shuldlos eingetretene Fmpotenz, unverschuldet | finanzielle oder religiöse Bedenken spielen eine Rolle. die Rüfsiht | Der Nechtsausshuß vertagte sh dann auf Freitag, den 4. Februar. erworbene widerlihe Krankheit des einen Teiles Geschlehts- | auf die Kinder oder au pure Korrektheit des Standes. Da heißt | Auf der Tagesordnung dieser Sikzung steht die Vergleichsordnung.

krankbeiten fallen nicht darunter —, wodurch die Bedingungen einer | es. eine Ghescheidung in der Familie würde den Jahrhunderte alten See Hei f 8tags8ausshuß für die beseuten

i

irrig, Es gibt genücend Fälle, in denen die Ehe

körperlichen und geistigen Lebensgemeinschaft vollständig zerstört Traditionen widersprehen. Zum Schuß des anderen Cheteiles muß | Gebiete, der mit dem Besaßungsleiftungs- daher die Klaçe beiden Seiten zustehen. Jn dieser Weise würde geses befassen sollte, stellte gestern die Beratung des Gesetzes ih eine geseßliche Reform verantworten können. kann man | zurück, da eine verantwortlihe Regierung zurzeit nicht vor- sagen, jeder Ehbegatte hat die Pflicht, au peinliche Zustände in der Fraliea ist, sezte aber einen Unterausshuß zur Vorberatung Ghe zu ertragen. Die private Rechtsordnung und die Strafrehts- | des Gesetzes ein. E ordnung des Staates können aber niht auf die höchsten sittlichen Kraftleistungen eines Menschen eingestellt sein, sie müssen mit dem mittleren Durchschnittspreis sittliher Tragfähigkeit und Widerstands- kraft rechnen. Geschieht das nicht, dann tritt die Folge der Geseßes- b n umgehung oder der Geseßesverleßung ein. Es handelt sich nicht | verwiesenen Anträge zur Typhusepidemiein Hannover. darum, durch eine derartige Neform einen Anreiz zur Vermehrun Abg. Quaet-Faslem (D. Nat.) wiés als Berichterstatter der Ehescheidungen zu geben. Vom Mein ethishen Standpun dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zus aus muß aber gesagt werden, daß die zwangsweise Aufrechterhaltung | folge darauf hin, daß die Stadt Hannover ihre Forderungen einer im. leßten Grunde und absolut zerrütteten Ehe allerdings dem | wesentlih ermäßigt habe. Sie sei zu diesem Standpunkt gekommen Wesen der Ghe widerspricht, gerade, wenn man die Heilickeit der | nah den Verhandlungen mit der Regierung. Ein Vertreter Ghbe betont. Auch die Volksgemeinschaft hat kein Interesse an der | des Finanzministeriums erklärte, daz den ersien Bes Aufrechterhaltung einer absolut zerrütteten Ehe. Eine solhe Ehe [len im Rahmen der Erklärung des Finanzministers ent« fann niht das jein, als was sie in der Reichsverfassung bezeihnet | [prochen worden sei. Der Minister habe sih wegen Steuerstundung ist, die Grundlage der ganzen Staatsordnung. un kommen die | und Steuerermäßigung an den Reichsfinanzminister gewandt, veligiös-firhlihen Einwände. Auch vom Standpunkte des | außerdem habe er den Regierungspräsidenten mit Weisungen ver«. Protestantismus aus habe ih die strengste Auffassung von der [Den in bezug äuf die Staatssteuern Entgegenkommen zu zeigen. Heiligkeit der Ehe. Der Protestantismus kennt allerdings | Was die Erteilung von Aufträgen an Hannover angehe, so habs feine dogmatishe Unauflösbarkeit der Ehe, fein jus divinum. | sih der Si hee mit dem Handelsminister in Verbindung Das Bibelwort „Was Gott zusammengefügt hat, soll der gejeßt. Hinsichtlich der Kosten sei zu erklären, daß der Finanz Mensch niht scheiden“ haben die Reformatoren aus- | minister nicht über die Bestimmungen des Seuchengesezes hinaus« gelegt als im Gegensaß stehend zu der erlaubten römischen | gehen könne, wona der Staat nur ein Drittel der unmittelbar und en Selbstscheidung der Ehe, aber sie beziehen | entstandenen Kosten tragen dürfe. Was die Beihilfen für die be4« ee R auf den Staat, der in der a ma eee Ff gen ae ai rens Voctonan E rel augehe, pes ZaE der Fen L ) A : estzustellen, unter denen eine einmal rechtsgültig pel ossene Che | minister dem Regierungspräsidenten in Hannover seinerzeit sofort E Lund era gefäll E L E wieder EuE werden könnte, Der Protestantidmus at als ersten | die Summe von 100 000 Mark überwiesen. Leider habe die Stadk nuszenierung O böslichen Verlassung. daz woaepl mit + | objektiven Ghescheidunas8grund die Geisteskrankheit einçceführt, es | Hannover nur 50000 Mark aus ihren Mitteln gezahlt. Dex iht auf den Gang der Nectsprechung in der Ehescheidung, Die | vürde ganz auf dem Wege seiner Entwiklung liegen, wenn aus E E DeTE Lee: CUROE Ui AILLAL MAYe Mien Don Pichter müssen wilsen daß ihnen N Toik die Unwahrheit vor- | Wingenden staatlichen oder sozialen Gründen die unvershuldete Che- | langen, daß die Stadt Hannover mindestens die Hälfte der Mittel: etragen wird. Dur die Macht der Tatsachen werden sie hon | ¿errüttung als zweiter objeftiver Grund betrachtet würde. Jch kann | gebe, die der Staat zu Verfügung stelle. Er bedaure tee, daß der je t dahin gedrängt, die Grenze zwischen der Schuldhaftigkeit und hier niht im Namen des Protestantismus oder seiner obersten kirh- | Oberbürgermeister der Stadt Hannover erklärt habe, daß er keinen. i ul git 2 Gries És ibt eine Menge Ürteile Af lichen Behörde sprechen; ih bin mit meiner ntt ziemlich isoliert | Pfennig mehr als die bereits gegebenen 50000 Mark zur Ver« den Eindruck machen, daß Ves Richter unter dem Druck der un- | im deutschen evangelischen Kirchenaus\huß, der fich in feiner Denk- | fügung stellen werde. Jn bezug auf die neuen Forderungen des fertigen Geseßgebung genötigt wird, von dem einen Ehescheidungs- | {rift gegen die Erweiterung der Ehescheidungseründe ausgesprochen Abänderungsanträge bemerkte er, daß die Stadt Hannover jeden« t auf den anderen überzugehen. Danach ist es uicht zweifel- hat. Das darf mis niht abhalten, eine maßvolle Reform dann | falls wünsche, daß sie den Nachweis für die einzeluen Ausgaben: haft daß eine Aenderung eintreien muß, zweifelhaft ist nur bas i vertreten, wenn fie nach meiner Ueberzeugung gerade zur Ge- | nit zu erbringen brauche. «Fm Namen des Staatsministerims wie. Weren nicht in irgendeiner Weise und nit zu spät vom undung und Heiligkeit der Ehe beiträgt. Jedenfalls verstoßt diese | müsse er die Abänderungsanträge, die die Gesamtzuwendarng aaf Reichstag die Sache in die Hand genommen wird, dann wird Reform nicht gegen ein Prinzip des Prote tantismus, Bis 1879 | eine runde Summe von 3 Millionen beziffern und ein Darlehen jedes Jahr beim Reichsjustizetat oder dur unntittelbare Anträge hatten au die Landesherren als Herren der evangelishen Landes- | von 7 Millionen zu 4% Hinsen einshließlih 1% Amortisation L ie Angelegenheit wieder aufs Tapet kommen, von der Tages- firden das Recht, die Ehescheidung, durch Chegerichte die Ehe- | gewähren, ablehnen. Die Ablehnung fei hon nötig mit Rück« ordnung vershwinden fann E niht. Wie ist zu helfen? Sor sherdungen da auszusprechen, wo das Bedürfnis der Scheidung áus | sicht auf die Konsequenzen. Abg Klofti (Zentr.) is. der Ana Cou L IRTIO e Antrag'will die Ehescheidung tim beider- Billigkeitsgründen vorlag. Dieses Recht ist in Bayern und Sachsen | sicht, daß 100000 Mark für die Betroffenen nicht genü en; ev seitigen Einverständnis zulassen. Jch halte diesen Antrag für auch auf die katholischen Landesherren übergegangen .und von ihnen | sei für die Ausshüttung einer vollen Million. Die Anleihe« unmöglich, weil er die Willkür zum Zrundgefe der Ehe erhebt ausgeübt worden. Schwieriger ist die religiös-kfirblide Einstellung | anforderungen der Stadt gingen ihm zuweit. Er sei aber bereit, den Leihtsinn bei der Schließung der Ehe begünstigt. Die Ehe- des Katholizismus zu diesen Fragen. Wer kraft eôttlihen Rechts | der Forderung einer Beihilfe von 3 Millionen zuzustimmen, wenn hließung ist der Vertrag über den Eintritt in das objetktive | tine Lösung der Ehe überhaupt ablehnt, kann unmögli einer Er- | hiervon vorweg 1 Million für die Betroffenen herausgenommen Rechtsverhältnis der Ehe. Ueber diesen Vertrag entscheidet jeder | veiterung der Chescheidungsgründe zustimmen. Aber hier handelt | werde. Abg. Su s er (D. Vp.) erklärte zu dem Vorwurf, vas. auf freie Entschließung, niht aber bei der Ehescheidung. Da | £8 sfih niht um die Preisgabe. eines dogmatishen Anspruchs. Seit | die Stadt Hannover die erforderlichen Unterlagen n gegeben handelt es sich un die Wiederaufhebung eines Veseebenden Rechts- 150 Jahren ist das Ehereht auf den Staat übergegangen. Es habe, daß das nicht mögli sei, weil eine endgültige Nagenng verhältnisses, das allein kraft seines Bestandes von Rechts wegen-| {äm immer nur darauf an, daß .die Selbständigkeit des Kirchen- | noch uit habe getroffen werden Föunen. Er Tönne au nicht, ceblrelthe Wirkurigen für alle Beziehungen dés“ offenliben und -| rechts gewahrt bliech. . Das ist im BVürçerlichen- Gescßbuch . durch | anerkeunen, daß er Staat nur ein Viertel des Schadens erseven_ privaten Lebens erzeugt hat. Daher ist dié Ehescheidung dex | die Bestimmungen geschehen, daß die kirhlihen Verpflichtungen in. | dürfe. Der Vergleich treffe nit zu, da in den sonstigen Vor« * rihterlihen Entscheidung bedürftig im Ge E zur Ehe- Ansehung der Ehe niht von dem Ghescheidungsparagraphen berührt | schriften die unmittelbar geschädigten Personen entschädigt ivürden, chließung. Der Taataldempleatifhe Antrag will den werden und daß auch ftatt der Gbescheidungsklage die Klage auf | Wolle man die Schäden der einzelnen Personen und Gewerbes ; Ehebru als Hindernis für die zweite Ehe gestrithen wissen. Dar- | Aufhebung der eheliden Gemeinschaft zugelassen ifi Dadur& war | treibenden in Hannover feststellen, so würden sich weit höhers über ließe sih reden. Man könnte sih fogar auf Luther berufen, | der fatholishe Grundsaß der Unlösbarkeit der She vollf Summen ergeben. Abg. Blank (Zentr.) wünschte ebeufalls der sagte, daß die Beseitigung dieses hehindernisses dazu bei- | wahrt. Das muß au für den neuen Seiduncégrund seïne un- | Sicherstellung von 1 Million für die Betroffenen. Der Siebena tragen könnte, um unsittlihe Verhältnisse in sittlihe umzu- | eingeshränkte Bedeutung erhalten. Was jeßt erstrebt wird, liegt | Millionen-Anleihekredit sei erforderlich wegen den Anforderungen, pra Weiter will der sozialdemokratische Antrag Sam Ehe- Ion m Magnet des au lr dba er A en E A R degug auf die e, N le An : L ito 2Ëy H p f tf C 56 Handelt 10 mckcht um einen Wingriff in Tirhliches Recht, sondern ete pUurDden. LUußerdem musse man angen, 0c SLL eIts, heidungsgrund der Geistesfraukheit die Wartefrist von 3 Jahren Î L / s fassen die aufgewendeten Kosten erstattet bekämen. Ein Ver- treter der Staatsregierung erklärte, daß die Stadk

auf ein Fahr verringern. Der demokratishe und der fozial- | um die Ausfüllung einer bestehenden Lücke des Bürgerlichen Gesehz- demokratische Antr ber brin i ie rihtige Lösung, denn | buchs mit auss{ließlicher Wirksamkeit im bürgerlichen Net. Die T nug : E y sie e versälbete Ebeecriltune as selb N bieea Krems Befürchtung, daß dur die Einführung eines solchen ge eblihen Che- | Hannover 1,7 Millionen Mark an Kosten nachgewiesen hätte, die : aufheben und die Schuld nur auf Antrag im Urteil festgestellt | \cheidungsgrundes eine ungeheure Vermehruna der Ehescheidungen | erstattunasfähig seien. Hiervon könne der Staat ein Drittel ets wissen: Beide Anträge ermangeln auch jeglicher Garantien gegen | eintreten würde, ist nit berechtiat. Im Anfang wird sih wohl | seben. Den Einnahmeausfall bei Theatern usw, könue er aber. den. Mißbrauch des erweiterten Ehesheidungsgrundes. Für mich der Zustrom der Ehescheidungbegehrenden verstärken, weil bis jeßt | nit als ersiattungsfähig anerkennen. Aba. Pre lle (Virtschaftl, ist {lechthin die Vorausseßung für eine Ehescheidung auf Grund nah dem . bedauerliden Versagen der Gesebgebung viel objektives | Vereinig.) versteht den. Standpunkt der Regierung nicht und ist der objektiven Ehezerrüttung dié selbständige und ansdrüdliche Gheunglüd aufgestapelt ist. Aber der Sirom wird wieder abebben, | der Ansicht, man könne sich nit so eng an die Paragraphen esebliche Beibehaltung des Scheidungsgrundes der ‘vershuldeten | wenn Geseßoebuna und Rectsprehung wirklich Schranken gegen | halten. Man müsse außerdem den Ausfall an Steuern berüdsich- Zerrüttung. Dem Rechtsbewußtsein überwiegender Kreise des etwaigen ißbrauch aufgerichtet haben. Die Erfahrungen in der | tigen, der ja doch entstehe. Abg. Hivrsch (So3.) nage Mit deutschen Volkes entspricht es, daß in der Regel nur bei Ver- | Schweiz und in den nordischen Ländern \prehen nit für solche | teilung über Besprehungen, die er mit Vertretern des Magistrats. huldung geshiedeu werden. kann, die objektive Ehezerrüttung Befürchtungen. Die \tatistischen Zahlen sind in diesen Dingen ein agegen nur die Ausnahme als Scheidungsgrund bildet. Fch wi sehr unzuverlässiger Wertmesser. Wenn jekt nichts geschieht, werden

fs Das find namentlich Ehen im Mittelstand und in den minder- emittelten Kreisen. 5. Ehen, in denen bei einem der Ehegatten unvorherfehbar und chronisch fich eine der unseligen psyhopathischen Zwischenstufen festgeseßt hat, die die Grenzen der gesunden und E Veranlagung längst überschritten, auf der anderen eite aber die Höhe einer geistigen Erkrankung nicht erreicht hat. Dadurch wird der Sinn der Ehe aufgehoben. Hysterie, Neu- rasthenie, pathologishe Hypertrophie spielen hier die Hauptrolle. Fch gehe nicht weiter ein auf die Fälle, in denen in neuerer Zeit sogar die Politik eine derartige Rolle gespielt hat. Mir sa te ein Mann, er könne seiner Frau keinen Vorwurf machen, ie sei ,dealistin, aber eine Verständigung mit ihr jei bei ihver politishen Einstellung ganz -unmöglih. Fch mußte ihm ant- worten: „da Ste selbst sagen, daß Fhbre Frau keine Schuld trifft, e kann ich nach dem geltenden Reht Fhnen nicht helfen!“ enn ein Scheidungsprozeß verloren ist wegen ungenügender Schuldbeweise oder Kompen}ation der Schuld, so muß die Ehe forigetent werden. Die Schuldfrage spieli nun überhaupt keine olle mehr, aber eine DOEEROALIN im Sinne der Ehe ist S. Hier haben wir die zahlreihen Fälle, in denen das rihterlihe Vrteil auf Grund des genden Rechts die leßte are eines Tatbestandes der objektiven Ehezerrüttung bildet. Aus diesen Tatsachen geht unwiderleglih hervor, daß eine Lüde klafft zwishen Leben und Recht. Ait es möglich, diese Lüdcke ruhig weiter flaffen zu E oder muß man nicht den Versuch machen, fie auszufüllen. Die Ausfüllung dieser Lücke ist not- aon aus zwei Gründen: erstens weil und jolange das Recht eine Hilfe nicht bieten wird, macht si die Selbsthilfe geltend in

Der Hauptausschuß des Preußischen Lands« tages beriet am 25. d. M. über die an den Ausshuß zurücks-

in Hannover gehabt hat. Es8 seien ihm dabei Zahlen genannt worden, die er natürlich nicht uahprüfen könne. Auf die Frage des Verschuldens der Stadt wolle er niht eingehen. Er sei zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Stadt Hannover die not- wendigen vorbeugenden Maßnahmen nicht gang aus eigenen Kräften leisten könne. Auch er verlange eine größere Unter stüßung der unmittelbar Betroffenen. Bei den Beratungen mit dem Magistrat sei man auf den bekannten Kompromißantrag gekommen. Abg. A bel (Komm.) forderte gleichfalls ausreichende Unterstüßung der Betroffenen und ist der Ansicht, daß keine Geld- mittel bewilligt werden könnten, wenn nicht eine unbedingte Kous- trolle des Staates über die Verwendung gewährleistet sei. Abg, Barteld (Dem.) erklärte, daß die Einnahmeausfälle bet Theatern, beim Hoologischeu Garten, bei Badeaustalten - usw, zweifellos eine Folge der Typhusepidemie seien. Was dis

daher dem bestehenden § 1568, ‘der die schuldhafte Ehezerrüttung | die Ehescheidungszahlen der Statistik noch sehr erheblich steigen. betrifft, nur D Poietüde Ehezerrüttung Fiegmiogon. Es müssen | Prof. Kahl erklärte am Schluß feiner Ausführungen, er wolle selbst nah meiner Meinung materiell rehtliche Bürg chaften für den | keinen Antrag stellen und habe nur Anregun-en geben wollen, damit Tatbestand einer objektiven Ehezerrüttung im Gesey selbst vor- | die von ihm für notwendig erachtete Reform eine ret breite eschrieben werden. Als solche sind unerläßlich: 1. die tatsächlihe | Basis von zustimmenden Abgeordneten findet. Abg. Brodauf ängere Trennung der Ehegatten vor der Zulassung der | (Dem.) dankte Prof. Kabl für seine Ausführungen, denen er im Scheidungsklage. Jn analoger Anwendung der Frist bei der | allgemeinen zustimmte. Er erklärte, die Demokraten wollten nicht auf den Wortlaut ihres Antrages bestehen, sondern damit nur die dringend notwendiae Ghesche:dungsreform zur Debatte. stellen, Abg. Creukburg (Komm.) bestritt, daß die Annahme des kom- munistishen Antraçs die leihtfertigen Chescheidungen und Che- s{ließungen vermehren würde. Der Antrag verlange eine materielle Sicheruna des wirtschaftlich s{wächeren Teils der Ehegatten. Abg. | ) ] Helene Weber (Zentr.) sprach sih gegen die vorliegenden Anträge | Verpflichtungen angehe, \o weise er darauf hin, daß nach den und auch geçen die Anregunoen des Abg. Dr. Kahl aus. Wenn | Bekundungen der Sachverständigen die Ursachen der Epidemie das Zentrum an dem fatholishen Grundsab der Unauflöslichkeit der | im KZustande des Leinetales zu suchen seien. Hier habe Ghe festhalte, so habe es dabei nit bloß die Kirche," sondern auch | die Staatsregierung ihre Pflicht auf Regulierung usw. nicht das Wohl der Staatsgesämtheit im Auge. Darum könne das Zentrum | erfüllt; sie müsse deshalb mik für den Schaden einstehen, einer Erleichterung der Ghescheidung auch dann nit zustimmen, wenn | Nicht zu verstehen sei es, daß in Alfeld troy noch vorhandener die Rechtsauffassung der Katholiken für diese selbst gewahrt sei. Auch | Typhusfälle der Bau eines Krankenhauses mit den nötigen wenn man die Tragik innerlih zerrütteter Ehen und das Unglück | Sicherheitseinrichtungen noch immer nicht in Angriff genommen der daran gebundenen Ghegatten nit verkenne, so müsse in diesen | sei. Was den Kredit angche, so sei es richtig, daß auch andere aroßen Fraoen doch das Interesse des Staates und der Volks-esamtheit | Städte Anlagen wie Wasserwerke, Kläranlagen, Kanalisation an der Aufrechterhaltung des Instituts der Ehe dem Interesse der | aus eigenen Mitteln hätten vornehmen müssen. Sie könnten aber- einzelnen Menschen voranstehen. Die Ehegatten seien nicht nur | die Lasten auf mehrere Jahre verteilen, während in Hannover eine für fich selbst verantwortlih, sondern auch für die ganze. Volks- | beschleunigte Durchführung im AJuteresse der Vorbeugung er« gemeinschaft. Bei einer erleihterten Ehescheidung würden die Frauen | folgen müsse. Deshalb \ei Kredit unbedingt erforderlich, immer der leidende Teil sein. Abg. Else von Sperber (D, Nat.) | Aba. Hartleib (Soz) führte an, daß die Unterstüßung an die [hlok sich als Protestantin im wesentlihen den Ausführungen dec | Familien durchaus unzureichend sei. Die Hilfsmaßnahmen für bg. Weber an. Das heutige Ehereht sei gewiß nicht volllommen, | die Stadt Hannover seien unbedingt erforderli. Gerade dia aber es sei doch das kleinere Uebel im Verçleih zu einer weiteren | Stillegung von Wasserversorgungsanlaaen in NRecklingen bedingo l / t Erleichterung der Ehescheidung, die wiederum zur Vermehrung leiht- } einen beschleunigten Ausbau der Wasserversorgungsanstalten, atzen bereits mindestens ein Jahr vor Erhebung der | fertig geschlossener Ehen führen würde. Abg. Dr. Manie Lüders | Abg. von Dithfurt (D. Nat,) ist gleihfaks der Ansicht. daß cheidungsflage getrennt gelebt haben, daß die On erst | (Dem.) widersprah den Vorrednerinnen besonders darin, defi eine | die Ursachen der Epidemie im Leinetal zu suchen selten. Wenn dann au gesprochen werden fann, wenn die Ehe atten dem Geriht | Erleichterung Ehescheidung die leihtfertige Eheschließuna fördern | die Stadt nicht genug geleistet habe, so sei das vielleicht darauf einen lea lein Vertrag vorgelegt haben, in welchem die gegenseitige | würde. Lente, die heiraten wollten, ließen sich von ohen Er- | zurückzuführen, daß sie zunächst habe wissen wollen, was dere Unterhaltspflicht, die Zuteilung und Erz:ehung der Kinder geregelt ist. |} wägungen sicherlih niht, weder positiv noch negativ, beeinflussen. | Staat leiste. Ein Regierungsvertreter erklärte es für Jeder der Chegatten müßte das Recht ilen, einen derarticen Antra Gerade wer in der Che die Grundla-e des Staates und eine heilige ungzutveffend, daß die Gefaßhrenquelle im Leinetal liege. Die Einrichtung sehe, dürfe nihk die Aufrethterhaltung einer zerrütteten Gemeinschaft Ce, die mit dem Begriff der Mepoen Ghe nas mehr zu tun habe, - Abg, Dr. -B red t- (Wirischaftl, Vereinig.) be-

böswilligen Verlassung würde ih ein Fahr als ausreichend an- ehen. 2. Die Ehegatten müssen e eits die vermögens- und ámilienre A Tran einer folhen Scheidung selbst in indender Weise geklärt und festgeseßt haben. Das ist eine ent- heidende Bürgschaft dafür, daß nihi Laune, Augenblicksver- timmung, Frivolität oder sonstige Vorwände sih hinter der Be- auptung der Ehezerrüttung verbergen. n einem Vertrag der

egatten muß geregelt jein Art und der gegenseitigen Unterhaltsverpslihtungen und die Zukunft der Kinder. Diese Feststellung kaun niht dem Gericht überla s werden. Auch die erpflihtung zu einem folhen Vertrag ist eine pee Bürg- schast gegen die leihtfertige Anwendung des Scheidung rundes. Nommen die Ehegatten nit zu einer Einigung, dann ist immer noch die Möglichkeit vorhanden, daß das Gericht auf Antrag eine Entscheidung trifft. Prozeßrehtlich muß daran festgehalten iverden, daß die Gründe einev objektiven Ehezerrüttung beweis- Dr tig sind. Das richterlihe Prüfungsreht muß sich auf die rnsthaftigkeit der vorangegangenen Trennung und des abgeschlossenen Teilungsvertrages erstreckden. Dem § 1568 wäre also ein Absaß 2 anzufügen, in dem gesagt wird, daß auch dann auf Schcidung geklagt werden fann, wenn ohne nahwetisbares Verschulden des einen oder anderen Eheteils eine derartige Ber- rüttung des chelihen Verhältnfsses eingetreten ist, daß cine dem Einne der Ehe entfprechende Fortseßung der ehelihen Gemein- [haft niht erwartet werden kann, und wenn außerdem die Ehe-

Ursachen seien vielmehr gzurückzuführon auf die Uobora shwemmungen, die in dem Brunnengebiet vorgekommen seten

auf Scheidung wegen objektiver Shezerrüttung zu stellen. Man ha und darauf zurückzuführen seien, daß drei Bwunnen undieht ges

tingewandt, von einer Chezerrüttung fönne man nicht sprechen, solange noch ein Teil die Azfrehterhaltung der. - Ehe wünscht. Dieser &-

S E L C E 4 E R Li Le G T B L L O P E E Ri E tf L i: Ek E h 1 O D R E L R A R t Ei Ci iat R gte