1927 / 26 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Der Bezugspreis beirägt v'erteljährlih 9,— Neithsmark. S “i O A Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, iür Berlin außer den D Ee Postanstalten und Zeitungsvertrieben für E E die /

e Nr. Neichsmark,

Geschästsstelle SW. 48, Wilhel Einzelne Nummern kosten 0, Fernsprecherz Zentrum 1573,

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Ir. 26.

Anzeigenpreis für den Naum

E 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmarki, einer

gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark. Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Verlin SW. 48, Wiihelmstraße Nr. 832.

Verlin, Dienstag, den 1. Februar, abends.

Poftschecttonto: Berlin 41821. 1 927

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorHerige Sinsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich, Ernennungen 2c. Exequaturerteilung.

Bekanntgabe der Neichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1927,

Filmverbote. Preußen, Mitteilung über Verleihung der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Polizeiverordnung, betreffend das Verbot der Verwendung von Fangeisen usw. beim Vogelfang. Handelsverbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 der. Preußischen Gejeßsammlung. |

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat nach dem Rücktritt der Reichsregierung dem bisherigen Reichskanzler Dr. Marx das Amt als Reichstanzler erneut übertragen und ihn gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsministers für die besezten Gebiete beauftragt.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers hat der Herr Reichs- präsident den Reichsminister des Auswärtigen Dr. Strese- mann, den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, den Reichs- wehrminister Dr. Geßlêr fowie den Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius in ihren bisherigen Aemtern bestätigt,

Neu ernannt find: der Staatsminister a. D. Hergt, M. d. N., zum Reichs- mee der Justiz unter gleichzeitiger Beauftragung mit der Stellvertretung des Reichskanzlers, der Landrat a. D. Dr. h. c. von Keudeli, M. d. N, zum Reichsminister des Jnnern, der badische Staatspräsident und Finanzminister Dr. rer. pol. und Dr. med. h. ec. Köhler zum Reichsminister der Finanzen, der Staatssekretär Dr. S chäßel zum Reichsposiminister, der Verbandssekretär Dr. h. c. Ko ch, M. d, R., zum Neichsverkehrsminister und der Reichsminister a. D. Schiele zum Reichsminister für Exnährung und Landwirtschaft,

Dem tschechoslowakischen Konsul in Düsseldorf Dr. Hans Harne y is namens des Reichs das Erequatur erteilt worden,

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: Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungsfkosten im Januar 1927.

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „„Sonstiger Bedarf“) beläuft sih nah den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar auf 144,66 gegen 1443 im Vormonat. - Sie hat fich sonah um 02 vH erhöht.

Bei den Ernährungsausgaben werden Steigerungen der Preise für Gemüse, Kartoffeln, Brot, Zucker und Kakao durch Nachgeben der Preise für Eier, Milch und Milcherzeugnisse sowie für Fleish nur zum Teil ausgeglichen. Die Bekleidungs- ausgaben haben ihre Abwärtsbewegung weiter leicht fortgeseßt,

Die Jndexziffern für die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 = 100): für Ernährung 150,7, für Wohnung 104,9, ür Hei-ung und Beleuchtung 144,7, für Bekleidung 156,7, für

en „Sonstigen Bedarf“ eins{chl. Verkehr 182,4,

Berlin, den 31. Januar 1927,

Statistisches Neichsamt. J. V.: Dr. Plaßzer.

Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: Die Akten der Hella Morgins, 4 Akte = 1196 m lang, Antragsteller und Ursprungsfirma: Paul Specovius, Berlin, ist am 24. Jo- nuar 1927 unter Prüfnummer 14 735 verboten worden,

Berlin, den 81, Januar 1927. Mildner,

einshließlich des Portos abgegeben.

Fl mver b 01.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens Brillanten, 6 Akte = 1921 m lang, Antragsteller: Pantomim - Film, Berlin Ursprungsfirma: R. C. Pictures Corp., New York —, ist am 21. Januar 1927 unter Prüfnummer 14759 pver- boten worden.

Berlin, den 31. Januar 1927. Mildner.

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 6, Januar 1927 verliehen:

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Johann Ludwig, Hilfskasernenwärter, Jülich,

Walter Schaß schneider, Bankbeamter Berlin, :

Friß Walther, Dr. med., prakt. Arzt, Ziebingen, Kreis West- sternberg,

Louis Koch, Schlossermeister, Dillenburg,

Heinrih Hauenschild, Angestellter, Bonn,

Peter Kaufmann, Schlosser, Jülich,

Peter Holzgreve, Installateur, Jüli,, A

Hermann Krohne, Schüler, Hermannsburg, Kreis Cells,

Gustav Selig, Schüler, Hermannsburg, Kreis Celle,

Josef Fuckart, Dachdeckermeister, Jülich,

Dr. M Gutberlet, Steuersachverständiger, Frank- urt a. M. :

Ministerium für Wissenschaft, Kun s und Volksbildung.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigeseßes in der Fassung der Bekanntmahung vom 21. Januar 1926 (Geseßsamml. S. 83) in Verbindung mit dem §9 des Reichs- vogelshußgesezes vom 30, Mai 1908 (RGBl. S. 317) und dem § 136 des Geseßes über die allgemeine Landesverwaltung vom 80, Juli 1883 (Geseßsamml. S. 195) wird für den Umfang des Preußischen Staates folgendes angeordnet :

8 1, (1) Es ift untersagt, Vögeln mit Fangeisen, die allein oder in Verbindung mit Habichtskörben oder anderen Vorrihtungen auf Prählen, Bäumen oder anderen hervorragenden Gegenständen fowie auf Bodenerhebungen angebracht sind, oder mit darauf befestigten Selbstichüssen nachzustellen. : (2) Allein in der Zeit vom 1, Oktober bis einf{ließliG 30, April des folgenden Jahres dürfen solhe Habihtskörbe verwendet werden, die mit zum Unvertehrttangen oder zum }ofortigen Têten etngerihteten Fangeisen ver)ehen sind. Diese Eisen dürfen aber lediglich tagsüber auf Fang gestellt bleiben.

8 2,

Besonders als sogenannte „Pfahleisen®“ gearbeitete Eisen, die im allgemeinen fieiner als andere Eiten und besonders daran fenntlich sind, daß die Feder niht außerhalb, sondern innerhalb des Eisens liegt, und daß der Abzug niht zum Anbringen eines Köders geeignet ist, sondern aus einem zum bequemen Autfußen der Vögel aecianeten Holze, meist einem berindeten Aststük, besteht, dürten nicht feilgebalten oder anderweit in den Verkehr gebraht werden. Die'em Werbot unterliegt au jede andere Art des Erwerbs oder der Veräußerung, das Anbieten oder die Vermittlung solher Nechtegeschäfte, das Ein- gehen einer Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung.

S 9; __ Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften in den §§ 1 und 2 diefer Polizeiverordnung werden, soweit niht weitergehende Straf- bestimmungen Plaß greifen, mit Geldstrafe bis zu 150 NM oder mit Haft bestratt, 4

Die den gleihen Gegenstand behandelnde Polizeiverordnung der preußithen Mini|ter tür Wissenschatt, Kunst und Volksbildung fowie für Landwirtschait, Domänen und Forsten vôm 29, September 1922 (abgedruckt im -Deantichen Neihs- und Preußi1chen Staatsanzeiger Nr. 226 yom 7. Oktober 1922) wird zugleih mit dem Inkrafttreten vorstehender Anordnungen 5) aufge boben.

& 5,

Diese Polizeiverordnung tritt am 15, Februar 1927 in Kraft.

Berlin, den 27. Januar 1927. Der Preußische Minister

für Wissenschaft, Kunst und olfsbildung. :

J. A.: Nent wig.

Der Preußische Mintster für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

J. A.: Abicht.

Handelsverbot.

Auf Grund der Verordnung über Handelsbeshränkungen vom 13. Juli 1923 (NRGB[. I S. 706) habe ih dem Händler Leo B oll- meyer, Berlin, Schulsiraße 52, durch Verfügung vom 4. Mak 1926 den Handel mit Spetsefetten(Butter, Shmalz, Kunstspeisefett, Speisesl) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 23. Januar 1927.

Der Poslizeipräsident. F. V.: Dr. Mosle.

BDVetaunlmacqunug. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 83 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 13 195 die Verordnung, betreffend Aufhebung der Verordnung über die Verzinsung gestundeter Abgaben, vom 27. Fanuar 1927, Umfang F Bogen. Verkaufspreis 15 Npf. Berlin, den 31. Januar 1927. Geseßzsammlungsamt. Dr. Kaisenbe rg.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Der Reichsrat tritt Donnerstag, den 83. Februar 1927,

5 Uhr nahmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsizung zusammen.

Parlameutarische Nachrichten.

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er Hauptaus\chuß des Preußischen Lando tages erledigte am 29. Fanuar den Rest des Haushaltes des Ministeriums des Fnnern mit dem „Polizeietat“. Abg. Stieler (Zentr.) berichtete über die Beschlüsse des Unter- ausschusses und begrüßte die Verstaatlihung von Polizei verwaltungen, vat jedoch, das Tempo dieser Verstaatlichungen nicht allzusehr zu beshleunigen. Nah dem Bericht des Nachrichtenbürg98 des Vereins deutscher Zeitungsverleger erklärte er dann, daß die in dem Erlaß des Ministers in der Frage des Schießsports ge- (eajfeue Regelung notwendig gewesen sei, und fragte, ob dieser Erlaß nicht eine Grundlage  ì

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Ur eine reisgeseßlihe Regelung sein könne. Minister des Innern Grz efin ski erwiderte, daß der von thm herausgegebene Schießerlaß dem Mißbrauch des Schießsports zu politischen Zwedcken vorbeugen solle, auf der anderen Seite aber die Vereine, die sih schon seit einer langen Reihe von Jahren rein Ponitie mit dem Schießen befaßten, nit unmögli machen solle.

as rein sportliche Schießen ohne politische Nebenzwedcke sei durch- aus unbedenklih. Die Regierungspräsidenten sollten den Schieß- part in ihren Bezirken weiter beobachten und auf Grund ihrev

rfahrungen berichten, ob etwa eine Verschärfung der im Erlaß georPene Richtlinien notwendig fei. Die dem Landtag überreichte Denkschrift über die Polizei solle als Fnformationsmaterial über Organisation und Tätigkeit der Polizei dienen, um so auch in weiteren Kreisen das Wesen der Polizei besser bekaunt zu machen. Es sei darin eine Menge statistishen Materials, das für den Zweek der Polizeiausstellung und als Grundlage für Erlasse im Ministerium liege, verwertet worden. Die Polizeiorganisation sei heute im Fon und ganzen abgeschlossen nach cinem über fünf Fahre hindurch währenden Aufbau, an dem ein Hauptverdienst der frühere Leiter der Polizeiabteilung und jeßige Staatssekretär Abegg habe. Dafür gebühre Herrn Staatssekretar Dr. Abegg der Dank der Staatsregierung. Nach Hu der Verhandlungen mit der Entente sei nunmehr auch die Stärke der staatlihen Polizei endgültig festgeseßt, und zwar auf 67 000, die in etwa zwei Jahren zu erreichen n Zurzeit sei die Stärke 67 500. Gegenüber den tatsächlichen edürfnissen entsprehe insbesondere die *Schußpolizei nicht den Erfordernissen. Die Verminderung habe sih bisher tin unbesezten Gebiet noch nicht au8gewirkt, da die für die augen- blicklih noch beseßten Gebiete der ziveiten und dritten Zone be- stimmten Polizeikräfte noch im unbeseßten Gebiet verwendet werden könnten, später aber Herausgezogen werden müssen. Auch die Festseßung der staatlichen Polizeiverwaltungen sei ziemlich durh- geführt. Znsgesamt seien 51 staatliche Polizeiverwaltungen vor- gesehen. Ob noch hier und da bei Fe eus der Standorte Aende- rungen sih ergäben, hänge von eventuell auftauhenden Notwendig- keiten ab. Bei Festlegung der Standorte hätten leider nicht alle von den Städten geäußerten Wünsche nach Belezung mit Polizei berücksihtigt werden können Hinsichtlih der Beamtenbesoldung müsse eine bessere -Gehaltsregelung erstrebt werden. Leider stien durch die Finanzlage des Staates und des Reiches die eigenen Wünsche stark bejschnitten. Fmmerhin seien im neuen Etat einige Verbesseriingen gegenüber dem Vorfahre vorgenommen worden. Der Minister versprach, der Besoldungsfrage sein dauerndes Augen- merk zuzuwenden, {hon weil die Polizei der größte Beamtenkörper sei, zum anderen aber auch, weil der Polizeibeamte mehr als jeder

andere Beamte dauernd der gesundheitlichen und Lebens esabr aus- geseut sei. Erfreulicherweise könne festgestellt werden, daß der Geist