1904 / 239 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Oct 1904 18:00:01 GMT) scan diff

[50485]

Prospekt.

Vraunschweigishe Landes - Eisenbahn - Gesellschaft. Nom. Mark 2 000 000,— 3/2 °/% Schuldverschreibungen

(Anleihe von 1904) der Braunschweigischen Landes-Eisenbahn-Gesellshaft in Braunschweig, ausgegeben auf Grund Laudesherrlicher Genehmigung vom 19. Juli 1904, eingeteilt in 4000 Stück auf den Juhaber lautende Obligationen à /( 500 (verlosbar von 1910 ab, verstärkte Tilgung oder Gesamtfünudigung bis 1912 ausgeschlossen). Nr. 1 bis 4000.

Die Generalversammlung der Braunschweigischen Landes-Eisenbahn-Gesellshaft vom 28. Mai 1904 hat beschlossen, behufs Vollendung der Schuntertalbahn und anderer Betriebszwecke, ferner auch zur Deckung der Kosten des von der Kaligewerkschaft „Einigkeit" in Ehmen erbauten und von der Braun- \hweigishen Landes-Eisenbahn-Gesellshaft erworbenen Anschlußgleises an den Preußishen Staatsbahnhof

Fallersleben in einer

Länge von rund 4,4 km, fowie zur Vermehrung der Betriebsmittel eine Anleihe von

A 2 000 000 R.-W. aufzunehmen. Durch Bekanntmachung des Herzogl. Braunshw.-Lüneburg. Staats- ministeriuums vom 19. Juli 1904 in der Braunschw. Geseß- und Verordnungsfammlung Nr. 47 if der Gesellschaft die Landesherrlihe Genehmigung zur Aufnahme dieses Anlehens und zur Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins- und Erneuerungssheinen versehener Schuldverschreibungen unter den

nahstehenden Bedingungen erteilt:

§ 1. Die in Höhe von 2 000 000 #4 auszugebenden Schuldverschreibungen werden unter der Bezeichnung :

Schuldverschreibung der Braunschweigischen Landes-

Eisenbahn - Aktiengeselshaft zu Braunschweig (Anleihe von 1904)

ausgefertigt und in 4000 Stücken zu je 500 Æ bergestellt.

Jeder Schuldverschreibung werden Zinsscheine für 10 Jahre und ein Erneuerungsshein zur Erhebung E Zinsscheine nah Ablauf von 10 Jahren bei- gegeben.

Die Zinsscheine und der Erneuerungs\chein werden alle 10 Jahre auf besonders zu erlassende Bekannt- machung erneuert.

Die Schuldverschreibungen, Zinsscheine und Er- neuerungs\heine werden unter der Firma der Direktion der Braunschweigischen Landes-Eisenbahn-Aktiengesell- haft zu Braunshweig und mit der mechanish her- gestellten Unterschrift von einer die Gesellschaft dur ihre Unterschrift verpflihtenden Anzahl von Vorstands- mitgliedern sowie mit dem Stempel der Gesellschaft versehen ausgefertigt.

Die Schuldverschreibungen werden auch die Unter- {rift eines Kontrollbeamten tragen.

§2 Die Schuldverschreibungen werden mit 32 vom Hundert jährlih verzinst und die Zinsen balbjährlich am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres an der Hauptkasse der Gesellschaft zu Brauns {weig sowie an den durch den Vorstand der Gesell- chaft bekannt zu machenden sonstigen Stellen gezahlt. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahrs seit ihrer Fälligkeit an gerechnet, nicht geshehen ift, verjähren zu Gunsten der Gesellshaft, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs- frist. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltend- machung des Anspruchs aus der Ürkunde gleich.

Während die erste Neihe der Zins\{eine für zehn Jahre nebst Erneuerungsshein mit den Schuld- verschreibungen ausgegeben wird, erfolgt die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen nebst Er- neuerungsschein bei der Hauptkasse der Gesellschaft zu Braunschweig gegen Ablieferung des der älteren Zins\cheinreihe beigegebenen Erneuerungsscheins an den Inhaber des letzteren, sofern niht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Gesellshaftsdirektion der Ausgabe widersprohen hat. Jn diesem Falle fowie bei Verlust eines Erneuerungs\heins werden die Zinsscheine nebst Erneuerungsshein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Durch die Nückgabe des Erneuerungs\{eins wird der Empfang der neuen Zinsscheinreihe bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungs\eins ist von dem Inhaber der Schuldverschreibung eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.

§ 3. Die Inhaber der Schuldverschreibungen find auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach §2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Braunschweigischen Landes-Eisenbahn- Aktiengesellschaft und daher befugt, \sich wegen Kapitals und Zinsen _ an das gesamte Vermögen der Gesellschaft und dessen Erträge mit unbedingtem Vorzugs8anspruch vor den Fnhabern der Aktien und der dazu gehörigen Gewinnanteils\{heine zu halten.

§ 4. Die ganze Schuld wird durch Einlösung auézulofender Schuldverschreibungen vom 1. Januar des Jahres 1910 ab mit 4 vom Hundert des Be- trages der ganzen Schuld unter Hinzur-chnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen ge- tilgt. Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nah dem 1. Januar 1912 eine stärkere Tilgung ein- treten zu lassen oder auch zu jeder Zeit sämtliche noch im Umlauf befindlihe Schuldverschreibungen durch öffentlihe Blätter mit 6 monatlicher Frist auf einmal zu fündigen. Die durh die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen find ebenfalls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu ver- wenden. Die Einlösung sowohl der ausgelosten als der gelündigten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennwert.

Die Auslosung findet zuerst am 2. Januar 1910 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldver- schreibungen erfolgt von dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli an.

S 5. Die Auslosung der zu tilgenden Schuldver- \hreibungen findet am 2. Januar jeden Jahres am Sitze der Gesellshaft in Gegenwart der Direktion entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Notars statt. Die Zeit der Aus- losung, zu der den Janhabern der Schuldverschrei- bungen der Zutritt freisteht, ist 8 Tage vorher durh einmalige Bekanntmachung in den Braunschweigischen Anzeigen zur öffentlihen Kenntnis zu bringen.

§ 6. Die ausgelosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeihnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welhem die Nück- zahlung erfolgen oll, binnen 14 Tagen nah der Aus- losung ôöffentlih bekannt gemacht.

Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen’ Tage ab entweder bei der Gesellshafts- kafse in Braunschweig oder durch Vermittelung der von der Direktion der Gesellschaft bezeichneten Zahl, stellen an die Vorzeiger der betreffenden Schuldver- schreibungen gegen Auslieferung ie und der dazu gehörigen, noch nit fälligen Zinsscheine. Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine niht mit abge- liefert, fo wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Zins-

seine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vor- gezeigt werden. Im übrigen erlisht die Verbind- lichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausge- losten Schuldverschreibung mit dem auf die Aus- losung und die Bekanntmachung folgenden 1. Juli und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Zahlungstermine vorangehenden Tage.

Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten Schuldverschreibungen werden unter Beachtung der für die Auslosung org Form verbrannt, wogegen die Gesellshaft die darüber hinaus durch Auslosung oder infolge einer allgemeinen Kündigung ihrerseits oder infolge der Nückforderung seitens der Gläubiger 9) eingelösten Schuldverschreibungen wieder ausgeben darf. i

§ 7. Der Anspruch aus den Schuldverschreibungen erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine, wenn niht die Schuld- verschreibungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlösung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so ver- jährt der Anspru in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geliendmahung des Anspruchs aus den Urkunden gleich. : :

Obgleich hiernach aus dergleihen Schuldverschrei- bungen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, fo steht do der Generalversammlung der Aktionäre der Ge- sell\chaft frei, die gänzlihe oder teilweise Einlösung folher Schuldverschreibungen aus Billigkeitsrück- sihten zu beschließen. : L

§ 8. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab- handen gekommener oder vernihteter Shuldverschrei- bungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Für die demgemäß für kraftlos erklärten Schuldverschreibungen sowie auch für be- schädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft aus- gehändigte und zu vernihtende Schuldverschreibungen, sofern ihr wesentliher Inhalt und ihre Unter- \cheidung8merkmale noch mit Sicherheit erkennbar find, werden auf Antrag des Inhabers oder des- jenigen, welcher das Aus\{chlußurteil erwirkt hat, neue Schuldverschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vorzushießen. Da- gegen fönnen abhanden gekommene oder vernitete Zins- oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten noch für kraftlos erflärt werden. Es sfoll jedoch dem bis herigen Inhaber, wenn er den Berlust von Zins- scheinen vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungs- frist (S 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nah dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zins- scheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeshlofsen, wenn der abhanden gekommene Schein der Gesellshaftsdirektion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruh aus dem Scheine gerihtlich geltend gemaht worden ift, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerihtlihe Geltend- machung nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

S 9. Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nit befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maßgabe der im § 4 ent- haltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn, daß

a. fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Ein-

lôfung vorgezeigt werden, länger als drei Mo- nate unberichtigt bleiben ;

b. der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesell-

schaft länger als sechs Monate ganz aufhört;

c. die im § 4 festgeseßte Tilgung der Schuld nicht

innegehallen wird. L

In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein- tritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu c ist dagegen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. i :

Das Recht der Wee eederung dauert in dem ¿alle zu a bis zur Einlösung der betreffenden I, Fine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebes, das Recht der Kün- digung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungs- summe hâtte erfolgen follen. Die Kündigung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Ge)ellschaft die niht innegehaltene Tilgung nahholt und zu dem Ende binnen ent drei Monaten na erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgelosten Schuld- verschreibungen nachträglih bewirkt.

8 10. is zur Tilgung der auf Grund dieser Genehmigungsurkunde ausgegebenen Schuldverschrei- bungen darf die Gesellshaft einzelne Grundstücke niht veräußern oder belasten. Dies bezieht sich jedoch nit auf die Grundstücke, durch deren Ver- äußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens nit beeinträhtigt wird, ins- besondere niht auf außerhalb der Bahn oder der Bahnhöfe belegene sg. Trennstücke sowie auch nit auf solche, die innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Er- richtung von Post-, Telegraphen-, Polizei- oder steuerlihen Anlagen und Einrichtungen, oder die zu Padhöfen oder ¡zu Warenniederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob dur die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahnunternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird dur eine Bescheinigung des Herzoglichen Eisen- bahnkommifssariats ebra, 4

Diese Bestimmung soll sich jedoch auf dielen ge zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldvershreibungen nicht beziehen, die niht innerhalb sech8 Monaten nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.

dem Deutschen Reichsanzeiger,

11. Die in den Jahren 1885 bezw. 1891 und l d F den Braunschweigishen Anzeigen,

1899 ausgegebenen Prioritätsobligationen der Braun- i i /

\chweigishen Landes-Eisenbahn-Aktiengesellshaft zu der Berliner Börsen-Zeitung und

Braunschweig haben das Vorzugsreht vor den auf der Frankfurter Zeitung

Grund dieses Privilegiums auszugebenden Prioritäts- | abgedruckt werden.

obligationen zu 2 000 000 M ei dem Eingehen eines der vorgenannten Blätt § 12. Alle in dieser Genchmigungsurkunde vor- | oder wenn dieselben unzugänglih werden, genügt h

geschriebenen öffentlihen Bekanntmachungen müssen | Bekanntmachung in den übrigen Blättern oder aug

einmal in allein in dem Deutschen Reichsanzeiger.

Die über die planmäßige Auslosung hinaus durch Auslosung oder Kündigung eingelösten Sul, vershreibungen werden gesondert bekanntgegeben und bei der etwaigen Wiederausgabe durch Aufdruck ali folhe kenntlich gemacht werden. E i è

Die Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft von unbeshränkt,, Dauer und wurde am 27. Juni 1884 mit dem Sitze in Braunschweig errihtet und am 7. Juli 1884 j das Handelsregister zu Braunschweig eingetragen. Die jeßt gültige Fassung des Statuts ist in den Genera, versammlungen vom 18. November 1899 bezw. 26. Oktober 1901 festgestellt und am 28. November 1g bezw. 4. November 1901 von der Herzogl. Braunschweig. Staatsregierung genehmigt worden. Eintrag in das Handelsregister erfolgte unterm 12 Dezember 1899 bezw. 15. April 1902. : 7

Zweck der Gesellschaft ist: Bau und Ausrüstung, Erwerb und Betrieb, sowie pahtweise Ueber, nahme von Eisenbahnen im Herzogtum Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst int, besondere folgende Bahnlinien: Von Braunshweig und von Wolfenbüttel durch den Amtsbezirk Sale; über a je A und Bockenem nach Seesen, sowie einer Ringbahn bei Braunschweig. (Stamm, unternehmen. . L h Es wurde ihr bezüglich des Stammunternehmens die Konzession für die im Herzogtum Bray, \chweig belegenen Strecken mittels Konzessionsurkunde des Negentschaftsrats für das Herzogtum Braunshwej vom 10. Königl. Preußishem Gebiet belegenen Strecken mittels Konzessionsurkunde der Königl. Preußishen Regierung vom 6. April 1885 erteilt. Die leßtere Konzession ist den-Bestimmungen des taat8vertragei zwischen Preußen und Braunschweig d. d. 27./30. Juni 1884 unterworfen. :

Mittels Konzessionsurkunden vom 21. Juni 1900 feitens der Herzogl. Braunschw. Regierung und vom 28. August 1903 seitens der Königl. Preußishen Regierung ist der Gesellschaft ferner der Bau und Betrieb der normalspurigen Nebenbahn von Braunshweig Nordbahnhof über Gliesmarode bis Fallerêlehe (Schuntertalbahn) übertragen worden. Die Preußishe Konzession ist an den Staatsvertrag vom 23. Juri 1903 gebunden. Die Schuntertalbahn bildet einen integrierenden Teil des Unternehmens, und es finds auf diese Linie die Konzeffionsurkunde für das Unternehmen von 1885 entfprehende Anwendung. Für hey Bau der Schuntertalbahn is der Gesellschaft außer Beiträgen von Adjazenten seitens des Braun \chweigischen Staats nah Artikel IT des Landtagsabshieds vom 8./14. September 1899 eine Beihilfe voy je Æ 15 000,— für das Kilometer Bahnlänge auf Braunshweigishem Gebiete gewährt worden. Hiervon find M 225 000,— seitens der Regierung bezahlt. Es stehen noch ca. M 30 000,— aus. Sobald jedo§ das in der Schuntertalbahn seitens der Gesellschaft auf ihre Rechnung angelegte Kapital in dreijährizen Zeitraum zu einer vierprozentigen Jahresverzinsung gelangt, ist der 4/9 übersteigende Uebershuß zunäßi bis zu einer 37 %/oigen Verzinsung des geleisteten Staatszushusses zu verwenden.

Eine Zeitbeschränkung ist in den Konzessionsurkunden nit enthalten. 2

Die Staatsaufsicht iber das gesamte Unternehmen (Stammbahn und Schuntertalbahn) ist zwishen eld und Braunschwoeig derart geteilt, daß dieselbe innerhalb jeden Staatsgebiets von der betreffenden

egierung ausgeübt wird (Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig vom 27./30. Juni 1884

Braunschweigishe Geseß- und Verordnungésammlung Nr. 36 vom 15. Juli 1888 1V, Art. 111 u) |

Staatsvertrag vom 23. Juni 1903, Art. 10). 47 Die Fesilepeng der Tarife und Fahrpläne steht der Herzoglichß Braunschweigischen Regierung u (Art. X bezw. 7 derselben Verträge). L : Jede der beiden Regierungen hat sich vorbehalten, die in ihr Gebiet fallenden Bahnstrecken d | Besteuerung nah Maßgabe der Landes8geseße zu unterziehen. Der Steuer, welhe hiernach von den in |

Königlich Preußishen Gebiete belegenen Strecken zu erheben ist, wird nur derjenige Teil des Gesamt,

anlagekapitals zu Grunde gelegt, welcher auf diese Bahnstrecke entfällt. Der Aufwand für Betriebs, e ist hierbei auf die Strecken nach Verhältnis ihrer Länge zu verteilen (Art. XI bezw. 9 derselben erträge).

shweigishen Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den Braunshweigishen Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Dur schnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens 4A 16 090 für 1 km beträgt (Braunschw. Konz, IV, unter 5). Für die Preußishen Strecken tritt die Verpflihturg zum Bau und Betrieb des zweiten Gleises auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten unter den gleihen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnabme der drei leßten Jahre mindestens _12 000 für 1 km betragen hat. Für die Schuntertalbahn ift die Verpflich tung zur Errichtung neuer Stationen, Erweiterung der Bahnanlagen 2c. niht von der Höhe der Brutto, einnahmen, sondern lediglich von dem Ermessen der Herzogl. Braunshw. Regierung bezw. des Kgl. Preuß,

Ministers der ôöffentliGen Arbeiten abhängig gemaht. Im Jahre 1903 betrugen die Einnahmen für 1 km .

13 005,20 Die Herzoglich Braunschweigische Regierung hat sich ein Recht auf Uebernahme oder Rüctauf der Linien weder für das Stammunternehmen noch für die Schuntertalbahn vorbehalten. Dagegen hat ih die Königlich Preußische Negierung laut Staatsvertrag mit Fan ges vom 27./30. Juni 1884 Art. XII1 (auf welhen Artikel in den Art. T und XVI der Konzession \pezie

Recht vorbehalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebiets belegenen Strecken der

an gerechnet oder auch später —, nah einer in beiden Fällen mindestens ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. 3 fun!

Betrag des steuerpflihtigen Reinertrags, welher im Durchschnitt der leßten der Ankündigung vorher- angenen fünf Betriebs8jahre für die in Preußen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen; der

taatsiteuerpflihtige Reinertrag der auf preußishem Gebiet gelegenen Strecken stellte sich für 1899 auf ) #4 109 582,42, für 1900 auf A 119 684,89, für 1901 auf Æ 127 202,76, für 1902 auf 123 090,20 und |

für 1903 auf Æ 105 780,87. Zu dem auf den preußishen Staat im Falle des Ankaufs übergehenden vor gehört insbesondere ein der Länge der in Preußen gelegenen Strecken entsprehender Teil des vor- andenen Betriebs8materials, ferner das zur Babn und zur Transportverwaltung dieser Strecken geböcige Inv-ntarium, sowie der Reservefonds 11, Erneuerungsfonds 11 und etwaige für die Beamten der preußischen Strecken bestehende Pensions- usw. Kassen. insihtlih der preußishen Streke der Shuntertalbahn hat sich die preußische Regierung das Nückkaufsreht V der Konzession und Art. 16 des Staatsvertrages vom 23. Juni 1903) nach Ablauf von 15 Jahren nah der Betriebseröffnung gegen Erstattung der von der Cisenbahngefellshaft aus eigenen Mitteln mit Genehmigung der Herzoglih Braunschweigischen Staatt- regierung notwendig und nüßlih aufgewendeten Anlagemittel vorbehalten. S

Die Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesell schaft besigt und betreibt demnach: a. die normal spurige Bahn untergeordneter Bedeutung von Braunschweig und von Wolfenbüttel durch den Amtsbezirl Salder über Derneburg-Bockenem nah Seesen sowie eine Ringbahn bei Braunshweig in einer Gesamtlängt von ca. 82 km, wobei die Neben- und e Blege im eigenen Besiße der Gesellshaft in ungefähr Länge von ca. 35 km nicht mitgerechnet sind. Die Eröffnung erfolgte in verschiedenen Teilstreden in den Jahren 1886—89, Von dieser Bahn sind ca. 20 km auf Königl. preußischem und ca. 62 km auf Herzoglih braunschweigischem Gebiete belegen; b. die Schuntertalbahn, deren braunshweigischer Teil bi zum Bahnhofe Brunsrode-Flehtorf Landesgrenze (17 km) seit 1. September 1902 voll im Betriebe ist; die preußische Strecke (8 km) i im Bau und die Gesamtstrecke soll am 1. November d. J. dem Betrieb? übergeben werden. Das Anlagekapital der preußishen Bahnstrecke wird in den Büchern der Gesellschaft niht gesondert aufgeführt. _ | i :

Die Bahn durch\chneidet ein industriell und landwirtschaftliß hoh entwickeltes Gebiet (Fabrik- betriebe vershiedener Art, Rüben- und Getreidebau). Der Betrieb wird nah Maßgabe der Bestimmunz der „Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892“ geführt. An der Bahn sind 28 Bahnhöfe und Haltestellen sowie 7 Haltepunkte und Ladestellen belegen. Hiervon entfallen auf die sogenannte Ringbahn Braunschweig Nordbahnhof—Westbahnhof—Staatsbahnhof, welche die Stadt Brauu- schweig auf ca. 7 km Länge umjzieht, außer den beiden Hauptbahnhöfen Nordbahnhof und Westbahnhoî noch 4 Güterladestellen. In Braunschweig, Wolfenbüttel, Derneburg, Seesen und Fallersleben sind Anschlüsse an die benahbarte preußische Staatsbahn und in Gliesmarode an die Braunshweig-Schöninger Eisenbahn-Gesellschaft. l

Ende 1903 waren 39 Privatanschlußgleise vorhanden. :

An Betriebsmitteln sind vorhanden: 14 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 4 zweigekupvelte Tenderlokomotiven, 1 Salonwagen, 16 Personenwagen II./II1. Klasse, 11 Personenwagen III. Klasse, 10 Gepädckwagen, 589 bedeckte Güterwagen, 157 offene Güterwagen, 10 Langholzwagen, 26 Plateauwagen, 1 Gerätewagen. Jm Laufe dieses Jahres kommen hinzu 1 Gepäckwagen, 74 bedeckte Güterwagen und 6 Langholzwagen. 5

Das Anlagekapital des gesamten Unternehmens besteht gegenwärtig aus :

# 5 000 000,— vollgezahlten Aktien, eingeteilt in St. 7300 Inhaberaktien à 46 500,— und St. 1350 Inhaberaktien à 4 1000,—. 3 296 500,— *) 34 9/9 Prior.-Obligationen 1. Emission (ursprünglich 4 3 650 000,— annt (in jährlihe Tilgung mit # 9/6 und ersparter Zinsen bis zum ahre ; : « 960 500,— 49/9 Prior.-Obligationen 11. Emission (ursprünglih 4 1 000 000,—, rüd- a 100 jährlihe Tilgung mit } 9/9 und ersparter Zinsen bis zum ahre ¿ 2 000 000,— 3# 9/9 Prior.-Obligationen II1. Emission, rückzablbar von 1905 an dur jährliche Tilgung mit § 9/9 und ersparter Zinsen bis zum Jahre 1965. t

Bei der Anleibe I. und 11. Emission ift eine stärkere Tilgung sowie Gesamtkündigung gestattel, bei der Anleihe III. Gmislon von 1905 ab. a g

Die obigen Anleihen haben das Vorzugsreht vor den auf Grund des diesjährigen Privilegium ausgegebenen Schuldverschreibungen gemäß § 11 dieses Privilegiums, und es haben die Inhaber der leßteren den daselbst bezeichneten früher ausgegebenen Obligationen das Vorzugsreht zu gewähren.

*) War u eingns 40/9ig und wurde im Juli 1895 mit Genehmigung des Herzogl. Staatt- 4

ministeriums in eine 34/6 ige Anleibe konvertiert.

ebruar 1885, unter Bestätigung des Statuts gemäß Erlaß vom 7. April 1885, und für die au

In bezug auf das Stammunternehmen ist die Gesellshaft auf Verlangen der Herzogli Braun- \

Bezug genommen ist) das | P tammbahn nebst F allem beweglihen und unbeweglihen Zubehör nah Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betrieb8eröfnung |

Als Kaufpreis hat der preußische Staat den fünfundzwanzigfahen |

Die Generalversammlungen, in welchen jede Aktie von A 500,— eine Stimme und jede Aktie von 4 1000,— ¿wei Stimmen gibt, finden in der Stadt Braunschweig ftatt und werden vom Vorstande oder Aufsichtsrat mittels öffentliher Bekanntmahung in den Gesellschaftsblättern spätestens 18 Tage vor dem Versammlungstage berufen.

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in

E e C ne Zen „ad in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsauzeiger. Die Gesellschaft wird außerdem die Sina E in zwet Srl und in einer

, Frankfurter Zeitung einrücken.

Die Direktion (der Vorstand) wird vom Aufsichtsrat gewählt und besteht nah dessen Bestimmung aus einem oder mehreren Direktoren. Die Bestätigung der Mitglieder bleibt der E Landes- regierung vorbehalten. E g bilden die Herren

Direktor August Oelmann und

: Herzoglicher Bahndirektor Rudolf Benze in Braunschweig

die Direktion.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern, welche dur die Generalversammlung auf vier Jahre gewählt werden und von denen bei einer Mitgliederzahl von fünf oder sechs mindestens zwei und bei der Zahl von sieben mindestens drei ihren Wohnsiß im Herzogtum Braunschweig oder in den Bahngebieten haben müssen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer baren Auslagen für ihre Mühewaltung eine feste jährlihe Vergütung von insgesamt #6 3000,— und außerdem einen Anteil von 79/9 des über einen Betrag von 49/6 hinaus auf das Aktien- kapital zur Verteilung kommenden Reingewinnes. Dem Auffichtsrat gehören gegenwärtig an die Herren: At Leue L So de T Lane, ehetmer Baurat Alber neider in Harzburg, stellvertretender Vorsi Generalkonsul Max Baer in Frankfurt a. M, 8e f Mueides, Rechtsanwalt Carl Elßbacher in Cöln, Dr. Karl Sulzbach in Frankfurt a. M., A “D 8 ta e Es “ae eri in Braunschweig. ie Dividenden und die Zinsen der uldverschreibungen sowie die ausgelosten Stücke sind zablbar : in Braunschweig bei der Gesellschaftskasse und | qo N i bei der Braunschweigischen Kredit-Austalt, in Fraukfurt a. M. bei der Dresduer Bank in Frankfurt a, M., , bei den Herren Gebr. Sulzbach, in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft und in Cöln bei den Herren J. L. Eltßbacher «& Co., / ; - außerdem die Dividenden noch in Ter e den Herren C. Sthlefinger-Trier & Co., Kommandit-Gesellschaft en.

Bei diesen Zahlstellen erfolgt auch kostenfrei die Aushändigung neuer Dividenden- und Zinsbogen fowie die Ausübung etwaiger Bezugsrechte und die Hinterlegung der Aktien zur taralettainoie n G

Dividenden, welche nit binnen vier Jahren nah der Fälligkeit erhoben werden, verfallen zu Gunsten der Gesellshaft.

0s oe ift I E M gp Lide À

i er aus dem Unternehmen bei dem jährlihen Abshluß der BetriebsreGnun, Reinertrag wird nah folgenden Bestimmungen ermittelt und verteilt : lung [h es i 1) Aus dem Gesamtertrage werden zunächst die Verwaltungs-, Unterhaltungs-, Betriebs- und sonstigen Ausgaben sowie alle auf dem Unternehmen haftenden Lasten, insbesondere auc die Verzinsung und Tilgung der Obligationen, sowie die den Beamten und dem Aufsichtsrat gewährleisteten Ver- gütungen bestritten.

2) Sodann werden die dur den Gesellschaftsvertrag (Statut) bestimmten jährlihen Beiträge zu den Reserve- und Erneuerungsfonds vorweggenommen und hiernah die nah dem Königlich Preußischen Geseße von dem Reinertrage zu entrihtende Eisenbahnsteuer zurüdgestellt.

uer 9) Der nunmehr verbleibende Betrag gelangt, insoweit nicht die Generalversammlung besondere RACNE Ren oder fonstige Verwendung beschließt, unter Abzug der gemäß den geseßlichen und vertrag- A en zu berehnenden Gewinnanteile für Vorstand und Aufsichtsrat zur Verteilung auf

v en Tal. wan Auszahlung der Dividende erfolgt innerhalb aht Tagen nah der ordentlihen General- Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1903 tellen ih, wie folgt :

Bestände. Bilanz am 31. Dezember 1903. Verpflichtungen. a E

Bau und Ausrüstung der

Aktienkapital Stammstrecke p 5 000 000

10 778 469 05 33 9/6 Prioritätsanleihe I. Emissio 39 Bau und Ausrüstung der O P Ï h 11 Non 3 326 000

| /o . " 7 E E Schuntertalbahn . . . . | 1822520 76} 310% z L ù 2 009 000) Wiederveräußerlihe Grund- | Getilgte Obligationen I. Emission 192 500|— stúde : 2838567) E 33 000|— Bestand an Wertpapieren Wan e erve sonS 131 500|— (Kautionen, Vermögen der Beihilfen zum Bau der Shuntertalbahn . . . | 332 000|— Hilfskafsen, Erneuerungs- Reservefonds I 85 061/95 und Reservefonds) . . ,| 822 839/58 30 000/— Bestand an Materialien 183 111/12 167 295 90 Guthaben in laufenden ; 123 255/41 Rechnungen 261 352/61 ; 11 331/56 Barbestand 113 283/46} Kautionen 254 302 50 Verpflichtungen in laufenden Nehnungen . 427 651/48 Verkehrsabrechnungen nach dem 31. Dez. 1903 524 962/83 Nicht erhobene Zins- und Dividendenscheine und | geloste Obligationen 114 481/92 | K Gewinn- und Verlustrechnung (Reingewinn). . | 28961870 14 009 962/25 Summe |14 009 962 25 und Verlustrechnun Ausaabe. “M [s Vortrag aus O 41 109/51/} Ausgaben der Betriebsrehnung . 4711 727,14 E e Betriebseinnahme # Davon ab Anteile der Erneue- | 1 272 664,37 | rungsfonds T und Il an Titel | Davon ab An- VI und VII 28 629,86 | 683 097/28 teile der Er- Pa aa

neuerungs- NRücklage in den Ecneuerungsfonds 1 37 353/36

fonds I u. TT „e C - II j 17 565/71 an Titel Y 12 719,39 Rüdstellung für den Erneuerungsfonds der i,

—————— Schuntertalbabn . .

Entnahme aus den getilgten Rücklage für den Bilanzreservefonds 12 500|— Obligationen zur Rück- ü « » Reservefonds I 2 000 lage in den Bilanzreserve- | Verzinsung der Prioritätsanleibe I. Emission und |

fonds Tilgung 145 159/38

Verzinsung der Prioritätsanleihe 11. Emission und 414 800|—

Tilgung Verzinsung der |

70 000/—

2 656/15

Tilgung Su Staatseisenbahnsteuer zurückgestellt. . . .

__289 618 70 1313 554/49

| j

ewinn- und Betriebsübershuß

Summe | 1313 ula Der Gewinn für das Geschäftsjahr 1903 ist wie folgt verteilt : Gewinnanteil für Aufsihtsrat und Direktion A Dividende auf 4 5 000 090,— Aktien ortrag auf neue Rechnung

6 862,35

« 262 500,—

«e 20 256,35

Á 289 618,70.

Die Reservefonds I und Il sind zur Deckung von Ausgaben bestimmt, die durch i Creignifse und Unfälle gerufen und welche notwendig werden, damit die Beförderun } mit Sicherheit erfolgt. Der Reservefonds I ift für den auf braunshweigishem Gebiete und der Reservefonds IT für den guf preußischem Gebiete liegenden Teil der Bahn bestimmt. Die Reservefonds [1 und Il sind nur im Falle er Herabminderung ihrer tatutenmäßigen Höhe wieder zu dotieren. Für den Reservefonds I hat die Herzogl. Braunschweigische L egierung eine Grhöhung des ursprünglich festgeseßten Betrages von A 75 000 Ju Á& 15 000 verfügt; dieselbe ist bis auf die leßte Einlage von ca. 4 5000, welhe für das laufende Rie erfolgt, durchgeführt, und find dann beide Fonds auf voller Höhe dotiert. Eine Erhöhung beider oru A UEE eine Verstärkung der regelmäßigen Zuweisungen an dieselben hat auf ministerielle An-

n. Z Der Grneuerungsfonds I dient für die braunshweigishe Strecke und d für die pre A ti En gnIe Tos werden durch Aegulatio Fettecapasfonds IT e VeseU]caft hat in den leßten ahren [fo ivid ilt: bei einem Aktienkapital von 4A 3 650 000,— gin CEIEEC LEAG: für 1899 1900 1901 6} 9/, 640 0 bei einem Aktienkapital von 5 000 000 0 64 °/e e LOOS 1903

94 9/0 54 9%. Der Bilanzreservefonds ist der gesetzliche Reservefonds und mit Genehmigung der Regierung mit

/ * aubgelosten Obligationen 1. Emission dotiert.

Bezüglich des Gewinnergebnisses für 1903, welches Hinter dem des Vorjahres zurückgeblieben ist, ist zu bemerken, daß auf der Seite der Einnahmen ein niht unbedeutender Ausfall an Zinsen stattgefunden hat, weil in 1902 die dur die Erhöhung des Aktienkapitals zugeflossenen großen Summen zunächst zinsbar belegt wurden und überdies die Nehnung der SHhuntertalbahn bis zur Betriebseröffnung Bauzinsen zu tragen hatte, wogegen auf der Seite der Ausgaben die Betriebskosten der Schuntertalbahn der Fahres- rechnung 1903 voll zur Last fielen. Durch die Erwerbung des Anschlußgleises Chmen —Fallersleben hoffen wir zu erreiden, daß die Schuntertalbahn nit nur voll ihre Zinsen deckt, sondern auh zur Nente des Aktienkapitals beiträgt. Ist der Erwerbspreis auch kein billiger zu nennen, so haben wir uns doch durch dieses Endglied der neuen Bahn den nit unbedeutenden Verkehr eines Kaliwerks gesichert, überdies glauben wir auch auf eine vorteilhaftere Ausnuzung unserer alten Stammstrecke rechnen zu können.

In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres betragen die Bruttobetriebseinnahmen der Gesellshaft A 690 370,— gegen # 661 913,— im gleihen Zeitraum des Vorjahres.

Braunschweig, im September 1904.

Braunschweigische Landes-Eif enbahn-Gesellschaft. elmann. Benze.

Auf Grund des vorstehenden Prospektes sind auf unseren Antrag Nom. ( 2000 000,— 32% Schuldverschreibungen (Anleihe von 1904) der Braunschweigischen Landes: Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig zum Handel und zur Notiz an der Berliner und Frankfurter Börse zugelassen worden.

Von diesen Schuldverschreibungen legen wir

Nom. # 1500 000,—

unter nahfolgenden Bedingungen zur öffentlichen Zeihnung auf: 1) Die Zeichnung findet statt am: A O auf Mittwoch, den 12, Oktober 1904, bei den nachfolgenden Zeihnungsftellen : in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft, Frankfurt a. M, bei der Dresduer Bauk in Frankfurt a. M., ¿ á bei Herren Gebr. Sulzbach, Braunschweig bei der Braunschweigischen Bauk, bei der Braunschweigischeu Credit-Anftalt, bei dem Bankhause M. Gutkind «& Co., bei dem Bankhause N. S. Nathalion Nachfolger, bei dem Bankhause Ludwig Peters Nachfolger, L E bei dem Bankhaufe Carl Uhl & Co. während der bei jeder Stelle üblihen Geschäftsstunden. Ein früherer Schluß der Subskription bleibt jeder Stelle vorbehalten. j 2) Der O beträgt 95} % zuzüglih 37% Stüczinsen vom 1. Juli d. I. ab bis zum Abnahmetage. S 3) Bei der Zeichnung ist auf Erfordern eine Sicherheit von 59/9 des gezeihneten Nennwerts in bar oder der betreffenden Stelle genehmen Effekten zu hinterlegen Die Zeichenstellen sind berechtigt, die Nückgabe dieser Sicherheit von der Nükgabe der darüber erteilten Quittung abhängig zu machen. 4) Die Zuteilung bleibt dem Ermessen jeder Stelle überlassen und wird baldmöglihst nah Schluß der Subskription erfolgen. - ___ Den Stempel der Zuteilungs{lußnote tragen die Zeichner zur Hälfte. 9) Die Abnahme der zugeteilten Stücke kann gegen Zahlung des ausmachenden Betrages vom 20. Oktober 1904 ab und muß spätestens am 17. November 1904 erfolgen. Verlin und Fraufkfurt a. M., im Oktober 1904.

Berliner Handels-Gesellschaft. Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Gebrüder Sulzbahh.

(50468) WBaumwollspinnerei & Weberei Lampertsmühle bei Kaiserslautern, vorm. G. F. Grohé- Henrich.

Soll. Hauptbilanz am 30. Juni 1904.

o. H i. H A S Aktienkapitalkonto 3 000 000 560 259/62 Reservefondskonto 220 356/88 5 808/12 Konto pro Diverse (un- | 795 291 69 gebuhte Zinsen, Löhne | Zebereimaschi 320 030 24 usw.) 76 000|— N Le malGuentonto 70 682/98 Dividendenkonto, uns | Ertattenn E 20 427 84 erhobene Dividenden . 16C|— Zweigbahnkonto (Industriegleis) . 15 318/80] 1 787 819/291 Kreditoren L OE 044/42 Güterkonto (Hofgut, Wald, Wiesen) . 160 972/95 | Kassakonto (Barbestand) 9 597 Wechselkonto (vorrätige Wechsel) 24 296 | Baumwollkonto (vorrâtige rohe Baum- | | wolle) | 368 966 | Debitorenkonto (vorh. Ausstände) . . 1008 815 Vorräte laut Inventur: Spinnereibetr. - Konto (Baumwolle in Arbeit und Garn) .… Webereibetr.-Konto (Garn in Arbeit und fertige Zeuge) Färbereibetr.-Konto (Garn in Arbeit und Materialien) Generalunkostenkonto (Materialien zum allgem. Gebrau). .

Gewinn- und Verlustkonto |

Anlagekonti: Immobilienkonto Mobilienkonto Spinnereimaschinenkonto Webereimaschinenkonto

266 821/35 946 249/75 27 085/96 90 760/62 1 330 917/68 _177174/94

| 4 868 561130 Soll. Gewinn- und Verluftkonto per 30. Juni 1904.

| 4 868 561/30 Haben.

M | A ÁÁ. | 93 649 2s} Per Saldo 1903/04 177 174/94 58 617/35 | 177 174/94

0 Eisenbahngesellshaft Greifswald-Grimmen.

Auszug aus dem Protokolle über die am 27. September d. Is. abgehaltene Generalversammlung. Hinterlegt und vertreten waren Aktien im Betrage von 1 902 000 4 I. Vom Geschäftsberichte der Direktion und des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. II. u. ITI. Die hierunter stehende Bilanz und Gewinnverteilung wird genehmigt, der Direktion und dem Aufsichtsrate Entlastung erteilt. : zb[t IV. Herr Landesrat Goeden und Herr Dr. jur. Jaffò werden in den Auffichtsrat wieder gewählt.

Aktiva. Vilanz am 31. März 1904. Pasfiva.

Bahnkonto

20313365 Aktienkapitalkont 1 970 000 | ienkapitalkonto 0|— Grund- und Bodenkonto 2

Kafsenkonto

40 000|—}} Grund- und Bodenkonto 40 000|— 1032/24! Baubeihilfekonto 4 905/53

Erneuerungsfvndskonto 110 714/911 Erneuerungsfkonto . 127 492/58

Reservefondskonto

Kautionskonto

An Abschreibungen a, Abschreibungen auf Baumwolle . Fabrikationskonto

177 174/94

13 164/31} Reservefondskonto 15 058/75

1 200|—|} Dispositionskonto 2 441/99

l S Kautionskonto 1 200|—

| | 662/10

| 33675

72 294/47

14 311/75

2 248 703/92 Kredit.

M 1A

2 248 70392 Getvinn- und Verlustrechnung am 31. März 1904.

#

2 « An Saldovortrag 103/25

2547080 , Betriebskontoübers{chuß 43 811/29 19 869/50 |

4 186/48 | 336/75 |

An Betriebskosten Oberleitung Zinsenkonto

13 133/33 1178/42 43 914/54 Grimmen, den 6. Oktober 1904. Die Direktion.

H. Krenzien. Jagielsk i.

43 914/54

S ti Sas:

Ei ita