1856 / 172 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kennzeichen: lebhaft in seinem Benehmen; Be- kfleidung: i Sommerrock und ein s{warzer Tuchrock ; eine Weste und Beinkleider schwarz und weiß karrirt, eine s{warze Tuchmüße mit Schirm und eine {warz und weiß karrirte Müße mit Schirm.

Bromberg, den 21, Juli 1856. „Der Ober-Post- Direktor Platb. :

[1446] D omänen- Verpachtung.

Die im Königsberger Kreise der Neumark, X Meile von Freienwalde an der Oder, 37 Meiken von dem Bahnhofe der Berlin-Stettiner Eisenbahn zu Neustadt - Eberswalde und 10 Meilen von Berlin, belegene Königliche Domäne Neuenhagen, bestehend in

41) dem Haupt - Vorwerk Neuenhagen mit Königl. Wohn- und Wirthschafts-Gebäuden, so wie mit einem Areal von 1235 Morgen 178 CINuthen, darunter 20 Morgen 37 CJR. Gârten, 604 Morgen 15 R. Aecker, 233 Morgen 110 (N. Wiesen, 193 Mor - gen 175 R. Hütung nebst Fischerei, Brau- und Brennerei und dem Verlags- rechte über den Krug zu Neuenhagen,

2) dem Neben-Vorwerk Fäbrkrug mit Königl. Wohn- und Wirthschafts - Gebäuden und einem Areal von 134 Morgen 86 ([]N., darunter 1 Morgen 170 C]N. Gärten, 78 Morgen 17 R. Aecker, 31 Morgen 70 N. Wiesen, 18 Morgen 143 (IN. Hütung,

foll in dem auf

denu23Oktoberd. J, Vormittags 11 Uhr, im Königl. Negierungs - Gebäude hierselbst vor dem Regierungs - Nath Bredow anberaumten Termine im Wege des öffentlichen“ Ausgebots für den Zeitraum von Johanni 1857 ab auf 18 Zahre bis Johanni 1875 anderweit ver- pachtet werden.

Das dem Ausgebot zum Grunde zu legende Pachtgelder - Minimum is auf 2880 Thlr, inkl. % in Gold, festgesezt, und es ist zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen von 15,000 Thlr. erforderlich.

Mit der Pachtung ist die Domänen - Amts- Verwaltung und die Erhebung von Domänen- Gefällen verbunden. Ï

Die Verpachtungs - Bedingungen , Karten-, Flächen- und Gebäude - Nachweisungen, so wie die Negeln der Licitation können in unserer Domänen - Registratur während der Dienststun- den eingesehen, auch mit Auss{chluß der Karten —- auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien durch Postvorshuß abschriftlich mit- getheilt werden.

Frankfurt a. O., den 15, Juli 1856.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domänen und Forsten.

[1447] Aufkündigung \chlesischer Pfandbriefe.

Den Jnhabern s{lesischer Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe, welche in dem nächsten Zinstermine, Weihnachten 1856, von der Landschaft eingelöset werden sollen und also \chon jeßt eingeliefert werden müssen, bei den \{lesi- schen Landschafts-Kassen und bei den Börsen zu Bréslau und Berlin ausgehängt, auch mit den drei sch{lefischen Regierungs-Amtsblättern aus- gereicht worden sind, Wir fordern die Jnhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zins- Coupons, welche auf einen späteren als den vorbezeichneten Fälligkeits-Termin lauten, un- verzüglih an uns oder an eine der Fürsten- thumslandschaften einzuliefern und dagegen die füx sie auszufertigenden Einziehungs-Rekogni- tionen ‘in Empfang zu - nehmen, gegen deren Rütcktgabe im Fälligkeits-Termine die Valuta verausfolgt werden wird. Gegen die säumigen Jnhaber wird nah Vorschrift des Regulativs vom Ee 1848 und dessen vom 11. Mai 1849 (Ges. -Samml. 1849. S, 77. 182.) ver- fahren werden.

Bréslau, am 16. Juli 1856. ‘Schlefische ‘General-LandsthaftsxDirection.

ein s{warz und weiß gemusterter

1422

[1451] Konfturs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Genthin. Erste Abtheilung, den 21. Juli 1856, Vormittags 11 Uhr.

Uebèr das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Oelgarth zu Ziesar ist der kaufmännische Kon-

furs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstel-

lung auf den 14. Juli c. festgesezt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Hermann Siemon hierselbst be- stellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 4. August c., Vormittags 10 Ubr,

vor dem Kommissar, Kreisgerichts - Direktor Schulz im Terminszimmer Nr. 4 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters, oder die Be- stellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etivas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel-

“mehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum

25. August d. F. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Nechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand- inhaber und andere mit denselben gleihberech- tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen tollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor- recht bis zum 25, August dieses Jahres ein- {ließlich, bei uns schriftlich oder zu Proto- foll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nah Befin- den zur Bestellung des definitiven Verwaltung8- personals

auf den 19. September d.

mittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisgerichts - Direktor Schulz, im Terminszimmer Nr. 4 zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen, Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts: Antwoalte Justizrath Witte, Nechtsanwalt Haus- hahn und Schwerdtfeger zu Sachwaltern bvor- geschlagen.

Genthin, den 22. Juli 1856.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

F, Wre

[1420] Bekanntmachung.

Die Anfertigung der zu der Jnstandseßung des Steinpflasters in einzelnen Straßen erfor- derlichen Steinsezer-Arbeiten soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden , und es sind zu diesem Behufe die Bedingungen und Anschlags - Extrakte in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt ge- macht, daß die Submissionen bis zum 28. d. M. einzureichen sind.

Berlin, den 16. Juli 1856.

Königliche Ministerial-Bau-Kommission.

[1448]

Bergbau - Gesellschaft Neu - Essen zu Essen.

Gemäß §. 15 der Statuten der Bergbau- Gesellschaft Neu- Essen bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Herren: a) ‘Bergamts-Assessor außer Diensten Heinr i ch Thies zu Essen,

b) Kaufmann Friedrich WilhelmWaldt- hausen zu Essen,

c) Kaufmann Friedrich Grille zu Essen,

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d) Rechts - Anwalt Friedrich W:l[ Dürre zu Magdeburg, eln e) Jngenieur Heinrich Hagen zu Han; nover, zu Mitgliedern des Vorstandes, und die Herren: f) Kaufmann Peter Schmidt zu Braun. schweig, : g) Maschinen - Direktor weger zu Hannover, zu Stellvertretern ernannt worden sind. Essen, den 21. Juli 1856. Der Vorstand.

Heinri ch Kir ch:

[ad 1427] Verichtigung. Magdeburger Bergwerks-

Verein. Unsere Bekanntmachung vom 17. Juli 1856 Aufforderung zur Einzahlung * betreffend, abgedruckt im Königl. Preuß. Staats - Anzeiger Nr. 170 Seite 1407 Spalte 1, ift Zeile 27 und 31 von oben dahin zu berichtigen, daß es bej der „Zten Natenzahlung und der Lten Natenzahlung“: statt 10 pCt. oder 100 Thlr. pr. Actie je heißen muß: „10 pCt. oder Z0 Thlr. pr. Actie“, Magdeburg, den 22. Juli 1856. Der Verwaltungsrath.

[1452] Bekanntmachung.

Die im Johannis-Termin 1856 fällig gewor- denen Zinsen, sowohl der 4- als auch Zzpro- zentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe, werden gegen Einlieferung der Specificationen und der betreffenden Coupons vom i. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenom- men, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wobnung (wo auch die Schemata zu den Coupons-Specificationen unentgeltlich zu baben sind) und in Breslau durch den Herrn Ge- heimen Kommerzien- Nath J. F. Kraker aus- gezahlt.

Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nieht erhobenen Zin- sen erst im Weihnachts - Termin 1856 gezahlt werden.

Berlin, den 15. Juli 1856.

(Mart: Magnus, Behrenstraße Nr. 46:

[1449] y B Köln-Mindener Eisenbahn.

B Zur 1/7

Aram cane

Von den nach §§. 21 und 22 der Statuten unserer Gesellschaft bis infl. 1854 ausgelooften Actien sind die nachbezeichneten noch nicht zur Einlösung präsentirt worden.

a) aus der Loosung von 1849. Nr. 46,452.

D 5 150 Nr. 1464414;

C) hiatf j +800 I LOLL 2123 19 2007 3000 4101. O 9814. T7016. T7052.

1110, TOTO: - 9000 12,314,-,13,086, 19,932. 1442, . 44,198 26,060. 29,817. 29,845. 30,156. 32,840, 35,992. 38,644. 38,901. 40,791.- 41,494 41,528. 42,297. 42,444. 47,848. 47;85% 49,694. 50,049. 50,061. 51,082. 52,296. DadO (. O01 O0 100 aus der Loosung von 1854 Nr. 318, 615. 3986. 5476. 95871. 6869. 9417, 9469. 9590. 10,187. 10,709. 411,933. 13,19% 150/026: 18,271. 18,384/..24,187, - 23,196 23,332. 31,209. 31,775. 35,773. 36,494. 36,696. 39,846. 41,668. 43,070 44,853. 45,482. 46,428. 46,470. 46,575. 51,483. 52,911. 93,413. 54,2041. 54/594,

Unter Bezugnahme auf §. 25 der Statuten fordern wir die Jnhaber wiederholt auf, die Kapitalbeträge zum Nenuwerth gegen Ablieferung der Actien und der zugehörigen Zins- und Di- vidende-Coupons bei der Königlichen Regierungs Hauptkasse hierselbst zu erheben.

Köln, den 19. Juli 1856. «

Die Direction.

d)

[1444]

1423 Cóln-Crefelder Eisenbahn.

F i vom 1. August 1856 ab bis auf Weiteres.

A. Von Cöôln nah Crefeld.

B. Von Crefeld nach Cöln.

tatt on e-R.

H, V. VII, IX.

Güterzug mit Per- sonen- Beförde- rung,

Perso- nen- Zug.

Perso-

nen- Zug.

Perso- nen- Zug.

G Lat 05lsen

I. IV. VE X.

Güterzug mit Per- \sonen- Beförde- rung

Perso- nen-

| Zug.

Perso-

nen- Zug.

Perso-

nen- Zug,

Longerich MWorringen

Anmerk.

Zun Neuß.

QUÍ 1X.

Jn Crefeld.

Abds. f Abendé. 6,34 8,40 3,6 6,44 8,57 3,18 6,54 9,T7 3,29 E 9,33 3,43 ,16 9 54 ; 25 10s 8 10,18 0 10,39 1 10,56

Morg. 9,50 10, 10,10 10,19 10,32 10,41 10,44 10,56 IL7

Nachm. 2,55

Ank. Abf.

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3,53 ; 3,57 d 4,9 (4 4,20 |

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Abf.

Abds.

8,12 8,25 8,37 8,42 8,53 9,8 9,19 9,30 9,40

Morg. 9,25 D377 5,48 D,51 6,1 0,14 6,23 6,33 6,42

Morg. 8,24 8,36 8,47 8,50 9,0 9,13 9,22 9,32 9 41

Morgens 11,16 11,36 11,53 24 12,21 12 43 12,59

1,16 1,30

r Anfk.

1) A lle Züge befördern Personen in allen drei Wagenklassen und halten auf ailen Stattonen. 2) Du gev» NetonLck Karren find zu allen Züge gültig.

An ch1 fe Zu Ce

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Zug

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und IX. per Eisenbahn aus Bonn, außerdem per Dampfschiff: Zug V. aus Coblenz, Zug VII. aus Mainz und Zug IX, aus Mannheim.

nach

I. über Düsseldorf

Elberfeld,

über Düsseldorf aus Elberfeld, über Gladbach nah Aachen Mastricht. aus Düsseldorf, über Düsseldorf nah Oberhausen, nach Elberfeld, Halle und Leipzig, über Gladbach nach Aachen. über Düsseldorf nach Berlin; außer- dem nach Hamm und nach Elberfeld, über Düsseldorf aus Oberhausen; aus Leipzig, Halle und Elberfeld, über Gladbach nach Aachen Mastricht. über Düsseldorf nach Berlin und nach Elberfeld, über Düsseldorf aus Elberfeld, über Glad bach nach Aachen. nach Gladbach. über Düsseldorf aus Oberhausen und aus Elberfeld.

Berlin und

und

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(2 Züge L, V, und VIE Mer RUbr ov t nan Berlin; |

außerdem Zug Ÿ. nach Hamm und Zug Ul. nach Nuhrort.

Oen, den 19 QU 1800.

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Züge IV.

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Zug VIII.

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Züge IL,

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und Vi, aus Berlin und Zug VIII. aus

Hamm.

ITL. aus Gladbach,

Über Düsseldorf nah Elberfeld und

nach Oberhausen,

über Düsseldorf nah Oberhausen und

nach Elberfeld, :

über Düsseldorf aus Berlin und aus

Elberfeld,

Über Gladbach aus Aachèn.

. Über Düsseldorf nah Elberfeld, Halle

und Leipzig,

Über Düsseldorf aus Berlin,

über Gladbah aus Mastricht und

Aachen.

über Düsseldorf nach ‘Oberhausen und

nach Elberfeld,

Über Düsseldorf aus Hamm, außerdem

aus Oberhausen; aus Leipzig, Halle und Elberfeld,

Uer Gladba G Aachen.

X. über Düsseldorf nach Oberhausen und

nah Elberfeld,

über Düsseldorf aus Elberfeld,

IV,, VI. und YIII. pex Eisenbahn nah

Bonn; außerdem per Dampfschiff; Züge

[l], und X. nach Mannheim, Zug 1V. nah

Coblenz und Zug VI. nach Mainz.

LV.

aus Mastricht und

[951]

Jm Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, HerzogszuSachsen-Coburg und Gotha 2c. 2c.

Bei der in Gemäßheit des Gesekßes vom Î5ten November 1853 (Nr. 451 der Geseßsammlung) am 10ten d. M. stattgehabten dritten Aus- loosung von Schuldscheinen der hiesigen Ablösungskasse sind nacbstehende Schuld- briefe gezogen und zur Auszahlung bestimmt

worden : Serie A. Nr. 10.

64.

U S:

See V Nr, 4 6,

57. 81,84. 86. 100. 101, 431, 138, 160. 205. 266. 386, 451. 533. 588, 624.

137.

152.

195. 290,

490. 918, 989. 612.

16.

66S. O, 780. 827, 862. 899, 942. 964. 1080. 1123. 1202. 1263. F300. 1429. 1493. O01, 1616. 1694. 1759. 1812

O 0E O O0 89:

20 A 200 19 140. 143. 146. 149, 164. 175. 188. 193, 211. 218, 230. 240. Ql 294, 298 DOZ. 393. 401. 429. 440. 490. 499. 911. 219. 598, 546. 548. 584. 589. 596, 602. 604. 627, 631. 644, 667.

Serie C. Nr.

Serte D. Nr. Serie E, Nr.

OID. T4. 799, 830, 874. 904. 948, 969.

1082. 1120. 1220; L: 1363, 1443. 1495. 1561. 1622, 1708. 1765; ¡L610! è : 20. 00, ‘OL O O9, T L o2 91. 101. 4 (02/26 31 19. 19, 65. (U. 102. 104. 106. 114. Sovie,. E. Nrv--21. 25. Die Jnhaber dieser Schuldbriefe werden da- |

676. 760. O1 L. G01, 876. 916. 953.

972

i

1836

17. (69. Q 099. 882. 918. 957

1085, 1144: 2 1320. 1907. 144/, 1510, 1592. 1636. 1/20. 1769,

14.

1088. T 1248. 1329. 1374, 1456. 1518. 1593. 1646. 1740, Lo 1891.

430, (41, 822, 999. 5092, 930. . 959. 1007.

96.

Táa. T2. 825. S843. 898, 931, 962. 1069, 1098. 1180. 1250. 1992. 1384. 1459. 1938. 1597, 1671. UTA5, 1795. 1865

98.

ber aufgefordert, dieselben nebst den noch nicht fälligen Zin8ganweisungen und den ZBinsleisten bei der Herzogl. Ablösungskasse-Verwaltung alUl- bier einzureichen, worauf leßtere innerhalb eines halben Jabres nach dem Tage des Erlasses der gegenwärtigen Bekanntmachung die P der Beträge der ausgeloosten Schuldbriefe nach dem Neuntwwerth in baarem Gelde leisten, so wie auch die Zinsen bis zum Tag der Kapitalzahlung, fofern diese nah rechtzeitiger Einreichung der betreffenden Schuldbriefe innerhalb des halb- jährigen Zeitraums nach dem Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung erfolgt, auszahlen wird. Nach Ablauf eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses gegenwärtiger Bekanntmachung an gerechnet, wird die Bezahlung der M auf die ausgeloosten Schuldbriefe jedenfalls, und auch dann, wenn die lehteren noch nicht zur Zahlung präsentirt worden sein sollten, auf- hôren. Gotha, am 15. Mai 1856.

Herzogl. sächsische Landes - Negterung. Abtheilung. Heß,

Finanz«