1856 / 173 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Privilegium vom 9, Juli 1856 wegen Ausgabe von zwei Millionen Thalern auf den Jnhaber lautender, vier und ein halbprozentiger Priori- täts-Obligationen der Wilhelmsbahn- Gesellschaft.

Bestätigungs- Urkunde vom 9. August 1853 (Staats - Anzeiger Nr. 195. S. 1383.)

Wir Friedrich Wilhelm , von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. ' R P Nachdem von Seiten der unterm 10, Mai 1844 von Uns bestätigten Wilhelmsbahn-Gesellschast auf Grund der in den General-Bersamm-= lungen vom 27, Juni 1855 und 12. Februar 1856 gefaßten Beschlüsse darauf angetragen worden ist, zur Erbauung einer Zweigbahn von Orzeshe nah Laczisk, einer Zweigbahn vom Bahnhofe Cosel nach der Schleuse I. des Klodnipe-Kanals, einer Interimsbahn zur Ver= bindung der Leo - und Charloitengrube bei Czerniß, so wie zur Ausführung der von Uns nah der Bestätigungs - Urkunde vom 9, August 1853 (Geseß -Sammlung für 1853 S. 661 }.) bereits enehmigten Zweigbahn von Nicolai nah JIdahütte, imgleichen zur Vollendung des Baues und der Ausrüstung des bisherigen Be- standes des Wilhelmsbahn - Unternehmens die Aufnahme eines Darlehns von „zwei Millionen Thalern | gegen Ausstellung auf den Jnhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts - Obligationen zu gestatten, wollen Wir in

Berücksichtigung der Gemeinnüßtigkeit des Unternehmens und in Ge= |

máßheit des Geseßes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen unter nachstehen= den Bedingungen genehmigen:

S. 1. » E

Der Bedarf von 2,000,000 Thlr. wird durch Kreirung von 4xprozentigen Prioritäts-Obligationen aufgebracht.

Von den zu emittirenden Obligationen werden

2000 Stü à 500 Rthlr. mit 1,000,000 Rihlr, O 1200.» O00. » 4a U » » 900,000 » sind 2,000,000 Rthlr. nah dem sub A. beigesügten Schema auf weißem Papier mit Ga Druck in fortlaufender Nummernfolge stempelfrei aus= gefertigt.

Jeder Obligation werden Zins-Coupons auf 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach dem beiliegenden Schema B, und C, auf weißem Papier mit s{warzem Druck bei= gegeben und Coupons und Talon alle zehn Jahre zufolge besonderer Bekanntmachung erneuert. Die Prioritäts-Obligationen sowohl, als die Coupons und Talons werden durh je ein Mitglied des Direktoriums und des Ausschusses, so wie durch den Haupt-Ren= danten der Gesellschaft unterzeichnet.

Auf der Rückseite der Obligationen wird das Privilegium ahb= gedrudt,

Su 2,

Die dem jedesmaligen Bedürfnisse entsprechende Emission dieser Prioritäts - Obligationen erfolgt nach vorausgegangener gemein= schaftlicher Berathung auf übereinstimmenden Beschluß des Direc- toriums und des Ausschusses der A E S E

Die Zinsen der Prioritäts - Obligationen werden in halbjähri= gen Raten postnumerando in der Zeit vom 2, bis 31, Januar und vom 1, bis 31. Juli jeden Jahres aus der Gesellschafts-Kasse zu Ratibor gezahlt.

Zinsen von Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in den betreffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

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Die Prioritäts-Obligationen unterliegen nah Verhältniß der |

Summe der verschiedenen Apoints (§, 1.) der Amortisation, wozu alljährlich mindestens ein halbes Prozent des Kapital-Betrages unter Zuschlag der durch die eingelösten Obligationen ersparten Zinsen aus dem Ertrage des Eisenbahn-Unternehmens verwendet wird, Die Zurüczahlung der zu amortisirenden Obligationen er- folgt am 1. Juli jeden Jahres, zuerst im Jahre 1858, Es bleibt

jedoch der Gesellschast vorbehalten , den Amortisations-Fonds zu

verstärken und so die Tilgung der Prioritäts-Obligationen zu be- schleunigen. Auch steht ihr das Recht zu, außerhalb des Amortisa- tions-Verfahrens die gesammten Prioritäts-Obligationen mit drei- monatlicher Grist unter Genehmigung des Handels-Ministeriums zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen.

__ UVeber die geschehene Amortisatiou wird dem Königlichen Eisen- bahn-Kommissariate alljährlich ein Nachweis vorgelegt, '

, S. T Die Jnhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf die Höhe |

der dârin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nah §. 3 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Wilhelmsbahn-Gesellschaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellshaftsvermögen ein uy, bedingtes Vorzugsrecht vor den Stammactien nebst deren Dividen. den, an welchen letzteren sie nicht Theil nehmen. :

Dagegen bleibt den auf Grund des ersten Nachtrags zum Ge, sellschafts-Statut vom 9, März 1847 ausgegebenen sünfprozentigen in Folge des zweiten Nachtrag-Statuts vom 30. August 4855 auf 4 Prozent konvertirten, und den nach diesem Statut gleidzeitig weiter Und den zufolge des dritten Nahtrags-Statuts vom 2, Jui 1853 ferner ausgegebenen Prioritäts-Obligationen das Borzugsörett vorbehalten.

An den Generalversammlungen der Gesellschaft können gy die Juhaber der neuen Prioritäts-Obligationen Theil nehmenz sj sind hier bei jedoch weder wahl-= E stimmfähig.

g. 0.

Die Jnhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt,

die Zahlung der darin verschriebenen Kapital-Beträge anders gls

nah Maßgabe des im §. 4, gedachten Amortisations-Planes zu M

fordern, außer

a) wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der Gesell- ck

schaft länger als 3 Monate unberichtigt bleibt ;

b) wenn durch gleiches Verschulden der Transportbetrieb auf de; L

Bahn länger als 6 Monate ganz aufhört;

c) wenn gegen die Gesellschaft Schulden halber Execution voll- \streckt wird z

d) wenn Umstände eintreten, welche einen Gläubiger nah allge- *

meinen geseßlichen Grundsäßen berechtigen würden , einen

Arrestshlag gegen die- Gesellschaft zu begründen z - e) wenn die im §, 4. festgeseßte Amortisation niht eingehal-

ten wird. c

In den Fällen a bis d bedarf es einer Kündigung nicht, son-

dern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser +

Táâlle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: ad a) bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons, » b) » » Wiederherstellung des unterbrochenen Transport- | Betriebes, » c) » zum Ablauf eines Jahres nach Aufhebung der Execution, | O » » » , nachdem jene Umstände aufe * : gehört haben,

In dem suh e gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatlice Kündigungsfrist zu beobachten z auch kann der Inhaber einer Prio- ritäts - Obligation von diesem Kündigungs-Rechte nur innerhall dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah- lung des Amortisations-Quantums hâtte stattfinden sollen.

Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechts sind die Juhaber der Prioritäts-Obligationen sih an das gesammte | bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten * befugt. L

So lange nicht die gegenwärtig freirten Prioritäts - Obliga- F tionen eingelöst sind oder der Einlösungsbketrag gerichtlich deponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum * Bahnkörper oder zu den Bahnhöfen gehört, veräußern, auch eine weitere Actien - Emission oder ein Anleihegeshäst nur dann unter-

nehmen, wenn sämmtlichen Prioritäts - Obligationen für Kapital

und Zinsen das Vorzugsrecht vor den ferner auszugebenden Actien * und Obligationen vorbehalten und gesichert ist. : Peber diejenigen Grundstücfe, welche nah Bescheinigung des

| Eisenbahn - Kommissariats zum Transportbet!riebe nicht erforderli |

sind, bleibt jedoch der Eisenbahn - Gesellschaft die freie Disposition |

| unter den allgemeinen geseßlichen Bestimmungen vorbehalten.

Die Nummern der nah §. 4 zu amortisirenden Obligationen F

3

werden jährlich im April in einem, vierzehn Tage vorher zut = öffentlihen Kenntniß zu bringenden Termine durch das Loos le- stimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht, P

§. 9

Die Verloosung geschieht Ausschuß der Wilhelmsbahn -= Gesellschaft in Gegenwart des Syn-

dikus der Gesellschaft oder eines anderen vereideten Notars, welche! L

zugleich das Protokoll über die stattgefundene Verloosung führt.

Den Inhabern der Prioritäts-Obligationen wird der Zutrit!

zum Verloosungs-Termine gestattet. H. 10,

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt in dem im §. 6 bestimmten Zeitraum rur die Gesellshafts-Kajse zu Ra- tibor nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen deren Auslieferung. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen auf. Mit lebteren sind zugleich Lie ausgereihten, noch nicht fälligen Zinscoupons einzu- liefern. Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinscoupons von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Cou- pons verwendet,

Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen wt

durch das Direktorium und det

1427 :

Gegenwart des Direktoriums, des Ausshusses und des den dikus rid Notars verbrannt, und es wird, daß dies gesche- hen, dur die óffentlihen Blätter bekannt gemacht. Die Obliga- tionen dagegen, welhe in Folge der Rückforderung (§. 6) oder Kündigung außerhalb der Amortisation (§, 4) eingelöst werden, fann die Gesellschaft wieder A

Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost oder ge- fündigt sind, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von dem Direktorium der Wil- helmsbahn - Gesellschaft alljährlich einmal öffentli aufgerufen. Gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nach dem leßten öffentlihen Aufrufe zur Realisation ein, so er- ischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschafts - Ver= mógen, was unter Angabe ter werthlos gewordenen Obligationen von dem Direktorium O, Wt zu machen ist,

Die in den §§. 4, 8, 9, 10 und 11 vorgeschriebenen öffent- lichen Bekanntmahungen erfolgen durch den „Preußischen Staats- Anzeiger““, die „Börsen =‘“ und „Vossische Zeitung“, die „Shhlesi= he-‘’ und „Breslauer-Zeitung.““ Beim Eingehen einer oder der anderen dieser Zeitungen wird von dem Direktorium der Wilhelms= hahn - Gesellschaft unter Genehmigung des Handels -= Ministeriums eine andere Zeitung an deren Stelle geseßt.

Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Insiégel ausfertigen lassen, ohne jedoh dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder den Rechten Dritter zu präjudiziren.

befannt zu machen. Gegeben Marienbad , den 9, Juli 1856.

(L)

Friedrich Wilhelm.

gon der Heydt. Simons. von Bodelschwingh,

Schema ÀA. Prioritäts - Obligation Der Wilhelmsbahn - Gesellschaft. Wegen Erneuerung der Jeder Obligation O ani CouUbons auf M...

zebn Jahre beigefügt. Bekanntmachungen. —— r

l ——S L

Über... E Nthlr. Preußisch Courant.

Juhaber dieser Obligation hat auf Höhe des obigen Betrages von |

Thalern Preußisch Courant Antheil an dem, nach den Bestim- | mungen des von Sr. Majestät dem Könige von Preußen ertheilten | i | angestellten britishen Offizier‘, der andere von Major Roney, | ersten Jäger-Corps, vermuthlich gleichfalls einem Engländer, her. | Beide Schreiben nehmen die Legionaire gegen die in dem Berichte | der „Times“ wider sie erhobenen Beschuldigungen sehr energisch

c A 2 Ko N í f: 1 Ri P 3 l) ck (F P S E _ Das Direktorium und der Ausschuß der Wilhelmsbahn - Gesellschaft ‘in Schub.

Allerhöchsten Privilegiums vom emittirten Kapital von Zwei Millionen Thalern Prioritäts-Obligationen der Wil- helmsbahn-Gesellschaft.

Natibor, den

Der Haupt - Nendant.

Schema B. Zins - Coupon A2 1 der Wilhelmsbahn - Prioritäts - Obligation M , zahlbar am ten .

Inhaber dieses empfängt am der oben benannten Prioritäts-Obligation über Thalern. Ratibor, den ten ; 187+ Das Direktorium und der Auss{huß der Wilhelmsbahn - Gesellschaft. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage nicht geschehen is, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

Thaler, mit

Schema €., Talon zu der

Thaler.

Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts-Obligation neu auszufertigenden Zins-Coupons für die nächsten zehn Jahre.

Ratibor, den ten i E Das Direktorium und der Ausschuß der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. Der HZaupt-Rendant.

|

Coupons nah Ablauf von 42 A x : H j ] zehn Jahren ergehen besondere als Major der sächsischen Jäger , die belgishen Prinzen je nah “threm Range in der belgishen Armee, stab begleitete den König,

“Prinzessin Charlotte sahen vom Balkon des Palastes zu.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats=- und Minister von Bodelschwingh, aus Westfalen.

Se. Excellenz der General-Lieutenant, General-Jnspecteur der Gestungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, aus der Provinz Posen.

Abgereist: Der Erb - Küchenmeister in Alt =Vorpommern Kammerherr Graf von Schwerin, nah SchwerinsWurg, |

Finanz=

__ Verliíin, 24, Juli. Se, Majestät der König haben Allergnä- digst geruht : Dem Königlih Württembergischen Konsul Weege- mann zu Köln die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Ritter - Kreuzes des Friedrihs-Ordens zu ertheilen.

VNicztamtliches.

Sachsen. Gotha, 21. Juli, Gestern war Parade unseres Kontingents zur Feier des Regierungssubiläums des Königs Leopold. Der preußische General von Hirschfeld, so wie die Commandeure und Stabsoffiziere der anhaltischen, sondershausishen und reußischen Contingente waren bei derselben gegenwärtig. (L. Z.)

Baden. Karlsruhe, 21. Juli. Se, Königliche Hoheit der Regent hat heute den Vicomte de Serre, welcher als bevoll- mächtigter Minister Sr, Majestät des Kaisers der Franzosen am Großherzoglichen Hofe beglaubigt ist, empfangen.

Baden, 21. Juli, Nachdem vorgestern Se. Königl, Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen hier angekommen, is gestern Mittagzauch Jhre K. Hoheit die Frau Großherzogin Stephanie

i : : : | von Baden aus Umkirch eingetroffen; Höchstdieselbe hat sih jedoch Das gegenwärtige Privilegium ist dur die Geseßz-Sammlung sofort nah Wildbad begeben, um den dortigen Höchsten Herrschaf-

"ten Besuch abzustatten. - (Karlsr. Z.)

Belgien. Brüssel, 22. Juli. Der Köníg hat auúf den

| Antrag des Justiz-Ministers durch Dekret vom 21, Juli 704 Ver-

urtheilte begnadigt ; 272 derselben hatten ihre Strafe noch gar nit | angetreten, Esselens, der leyte wegen politisher Vergehen, von der Geschichte des Prado her, uoch Verhaftete.

Unter den Begnadigten befindet sich auch Herr

Heute Morgen wurden um 10 Uhr die Preise für die

französischen und flämischen Gedichte vertheilt, worauf um 12 Uhr die Revue über Armee und Bürgergarde stattfand. erschien in Generals-Uniform mit dem großen Bande des Leopold- | Ordens, der Herzog von Sachsen - Coburg in der Uniform seines

Der König

preußishen Kürassier-Regiments, Prinz Georg von Sachsen erschien

1 Ein glänzender General- Die Herzogin von Brabant und die

Großbritannien und JFrland. London, 22. Juli

Die „Times“ enthält zwei Briefe über die Händel zu Aldershott. Der eine rührt von einem „gegenwärtig in der deutschen Legion

Jn der gestrigen Oberhaus -Sizung richtete der Earl von

| Malmesburh an den Earl von Clarendon die Frage, ob es wahr | sei, daß die Festungen Neni und Jsmail von den Russen geschleift wor- | den seien, ob die Errichtung anderer Festungen an der Donau bevorstehe | und wann die Ankunft des neuen russischen Gesandten in England zu | erwarten sei. S | und Reni- angebt, so vermag ih nicht genau anzugeben, was mit diesen die halbjährigen Zinsen | : S 1Deren

zu thun gehabt haben und nicht im Stande gewesen sind, | Festungen

Der Earl von Clarendon: Was die Festungen Fsmail

Donau.- Forts geschehen ist, da die Kommissare mit anderen Geschäften diesen ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Jch habe heute früh aus St. Petersburg die Mittheilung erhalten, daß man dort in Be- zug auf diesen Gegenstand nichts erfadren batte. Doch bezweifle ich nicht, daß diese Festungen wirklich geschleift worden sind, und ih finde dieses

| Benehmen von Seiten der russishen Negierung sehr sonderbar. Hinficht-

lich der Art, wie diese Festungen abgegeben werden sollten, ward nichts Bestimmtes festgeseßt. Jch würde es beinahe für eine Beleidigung hal- ten, Erklärungen darüber zu verlangen, wie etwas ausgeführt werden solle, hinsihtlich dessen feine Meinungs - Verschiedenheit obwaltete. So viel ih weiß, sagt die russishe Regierung, sie babe das Necht gehabt , vor der genauen Festsezung der Grenze, und ebe der Landstrih den Verbündeten übergeben würde, die Donau - Festungen in derselben Weise zu schleifen, wie die Verbündeten Sebastopol geschleift hätten. Allein da ist denn doch ein bedeutender Unterschied zu machen. Seit Unterzeichnuñg des Friedens haben die Verbündeten nichts zerstört und überhaupt keine aggressive Handlung begangen, wo- hingegen die Schleifung der erwähnten N nach Unterzeichnung des Friedens stattgefunden . hat. Wir bätten, da wir im Befiße von Eupatoria, Kinburn und Kertsch waren, zur Vergeltung die öffent- lichen Bauten an jenen Orten zerstören können, unterließen dies jedo, da wir es nach Unterzeichnung des Friedens für unehrenhaft hielten. Deshalb behaupten wir auch, daß Rußland kein Recht batte,