1856 / 180 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ohne: oder- mit deklarixtem. Werthe- F

fann aber mehrere Sendungen von einem Absender betreffen. Für die Richtigkeit der Frachtbriefe bleibt lediglich- der Absender verantwortlich,

Die Senkèungen selbst dürfen ebenfalls keine briefli{hen Mit- theilungen oder sonstigen geschriebenen Gegenstände enthalten.

Für die Beförderung vom Absendungs - Orte bis Hamburg kommt vasselbe Porto, wie für Sendungen nah Hamburg selbst, in Ansay, Die Fracht zwischen Hamburg und New-York beträgt für Sendungen J |

mit mit Dampf-= Segel- schiffen: schiffen: Thlr, Sgr. Thlr. Sou —_ 4

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bis 1 Pfo. Zollgewicht 3 »

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10 20 30 30 » 100 » » pro Pfd. 100 für jedes Pfd, über 100 Pfd. wobei für die ersten 100 Pfd. in Berechnung kommen.

Die Assekuranz gegen | gefahr) is in obigen Frachtsäßen mit einbegriffen,

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aus Stettin: Dienstag Mittags, aus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags.

‘4. Von Stettin geht der „Nagler“ ab den 12. und 26, August 1. \, w. jeden zweiten Dienstag, der „Nordstern“ dagegen den 5, und 49; August, den 2. September u. \. w. jeden zweiten Dienstag,

3) Zwischen Stralsund und Ystadt

wöthentlih zweimal durch das Post-Dampfschiff „Königin Elisabeth“ aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, é aus Ystadt: Montag und Freitag Abends.

4) Zwischen Stettin und Kopenhagen

wöchentlih zweimal durch das Post-Dampsfschiff „Geyser““, aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag, 3 Uhr Na. mittags.

| Die Passage- und Frathtgeld-Tarife, so wie überhaupt alle in | Bezug auf die Benußung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön: “nen bei einer jeden preußischen Post-Anstalt eingesehen werden, Berlin, den 24, Juli 1856.

General - Post - Am!. Scchmüdckert,

Seegefahr (nit aber auch Kriegs= sobald der dee |

flarirte Werth pro Pfund nit 1 Rihlr. Preuß. Cour, übersteigt z |

andernfalls sind 14 Prozent der deklarirten Summe an Assekuranz=

Gebühr außer dem Frachtporto zu zahlen.

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Mtinisterciun: der geistlichen, Unterrichts: nud

Medizinal-Ungelegenheitez:.

Uebrigens können die Sendungen entweder unfrankirt, oder |

bis Hamburg oder Absender muß sih jedo verpflichten, Sendungen, welche unbestell= bar sind, wieder zurückzunehmen ren für die Hin- und Rücksendung zu vergüten,

Eine Garantieleistung wird dem Absender gegenüber für jeßt

nur für die Beförderung vom deutschen Abgangs-Orte bis zum | Aus\chiffungshafen in Amerika übernommen, und zwar seilens der |

preußishen Post - Verwaltung von der Auflieferung Der Sendung bis zur Abgabe an die Hamburg-Amerikanische Patetfahrt=-Actien- Gesellschaft und seitens dung bis zur Ausschiffung in New-York. Jn ähnlicher Weise findet die Garantieleistung für Sendungen aus Amerika nah Preußen via Hamburg ftatt,

Die Beförderung nächst abgehenden Dampfschiffe, sofern die Beförderung per Segel= \chiff com Absender nicht ausdrücklih dur einen bezüglichen Ver- merk auf der Adresse des Frachtbriefes verlangt wird. Yuch werden

Päckereien nah Nord - Amerika fortan nur in dem Falle auf dem | Wege über Bremen oder über Belgien und England spedirt, wenn solches auf der Begleit - Adresse vom Absender ausdrüdlih vorge=- |

schrieben worden ist, Berlin , den 23, Juni’ 1856. General - Post - Amt, Schmüdckert,

Bekanntmachung Lom 24, Juli 1856 be-

treffend. die Post - Dampfschiff -= Verbindung

zwischen Preußen einer- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits,

Die Post - Dampfschi - Verbindung zwischen Preußen einer- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits findet folgen=- dermaßen statt:

1) Zwischen Stettin und St. Petersburg

wöchentlich einmal durch die Post-Dampfscbifse „Preußischer Adler ““

und „Wladimir““ aus Stettin: Sonnabend Mittags, aus St. Petersburg (Kronstadt): Sonnabend Nachmittags.

Von Stettin geht der „Preußische Adler““ ab: deu 9, und 23, August, den 6. September u. st, w, jeden zweiten Sonnabend,

der „Wlavimir““ dagegen: ‘den 2., 16. und 13. August, den 13, Sep=

zember u. \. w. jeden zweiten Sonnabend, 2) Zwischen Stettin und Stockho lm

wöchentlich einmal vurch die Post - Dampfschiffe „Nagler“ und

„„Nordstern““,

New - York frankirt abgesandt werden, Der | und die Porto- resp, Frachtgebüh=

dieser Gesellschast vom Empfange der Sen=

von Hamburg ab erfolgt stets mit dem zu= |

Nfademie der Künfte.

B k anzu lt m a -ckch: U (n: Große Kunst-Ausstellung im Königlichen Akademie- Gebäude 1856,

Indem die Königliche Akademie der Künste die geehrten Künstler des Jn- und Auslandes ergebenst einladet, sih bei da im kommenden Jahre von ihr zu veranstaltenden Kunst - Ausstellung “durch Einsendung ihrer Arbeiten zu betheiligen , erlaubt sie sich die

von den Herren Einsendern von Kunstwerken für dieselbe zu beob- | achtenden Bedingungen hierdurch zu veröffentlichen.

1) Die Kunst - Ausstellung wird am 1. September 1856 et- óffnet und am 1. November geschlo\sen5 während dieser Zeit wird " dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.

2) Rur die von den Küustlern selbst oder auf deren Veran- lassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen | was auch daun gilt, wenn dieselben nit mehr im Besibe der | Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die

-

| Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf,

3) Die \chriftlichen Meldungen der auszustellenden Kunstwerke | zur Aufnahme in das zu drudende Verzeichniß müssen vor dem | 1, August 1856 bei dem Juspektorat der Akademie eingegangen | fein und außer Namen und. Wohnort des Künstlers die Anzahl

und Kunstgattung der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dat- " gestellten Gegenstände, so wie vie Bemerkung enthalten, db das Kunstwerk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines " und desselben Werkes in verschiedener Fassung sind unzulässig z qud | fönnen mehrere Kunstwerke nur daun unter einer Nummer begrisse! " werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen be- | findlich sind.

4) Die Aufnahme der Anmeldungen in ven gedrudten Aus- | stellungs-Katalog berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die ang? " meldeten Gegenstände auch wirklih ausgestellt werden.

5) Die Kunstwerke selbst müssen bis zum Sonnabend, del 16. August 1856, bei dem Juspektorat der Akademie mit zw | gleihlautenden Verzeichnissen derselben, wovon das eine id ÉEmpfangs-Bescheinigung gestempelt zurückgegeben wird, abgelieser! werden, Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern be- rüdsihtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselbin noch Pl vorhanden ist, Eine Umstellung {hon placirter Gegenstände Gunsten der später eintreffenden varf nicht gefordert werden.

| 6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterun9 | der Geschäftsführung werden die Einsender ersucht, jedes Werk af einer sihtbaren Stelle mit dem Namen ves Künstlers, wenn aud) bei Gegensian- Landshal-

nur dur Anheften einer Karte, zu bezeihnen und " den, wo cine Verwechselung möglich ist, als Prosvekten,