1856 / 187 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

onnement beträgt :

25s Sgr-

x das Vierteljahr in allei Theilen der Monarchie i ohne Preis - Erhöhung.

Sta

Das Ab

Königlich Preuftischer

Berlin, Sonntag den 10. August

Alle Post - Anflalten des In - und Auslandes nehmen sSestellung an, für Berlin die Expedition des Konigl. Preußischen Staats-Anzeigexs :

Mauer - Straße Nr. 54.

zeiger.

1856.

s

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den | nahbenannten Beamten im Kaiserlich französischen Ministerium der

auswärtigen Angelegenheiten Orden zu verleihen, und zwar :

1, Den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem

Stern:

dem Direktor der politischen Abtheilung Benedettiz ll, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse:

den Abtheilungs-Vorstehern Feuillet de Conches und de Billingz so wie

Il), den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

den Attaché?s Armand und Meraul t.

E O R R E E R E

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem auf seinen Antrag aus dem Justizdienste entlassenen Rechtsanwalt und Notar Zaabel zu Rössel, den Charakter als

Justiz-Rath zu verleihen,

Berlin, 9. August.

Ihre Königlichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Frau Erbgroßherzogin von Mecklenburg=-Streliß sind

nah Neu=-Streliß abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verordnung vom 24, Juni 1856 den Betrieb

der Bauhandwerke betreffend.

(Fortseßung und Schluß.) Siehe Staats-Anzeiger Nr. 186. S. 15359.

g. 23. (I.

Der Maurer.

Bei der Prüfung der Maurer kommen die Bestimmungen der §Y.

15, 19, 20, 21, 22 ebenfalls zur Ps

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Bei der mündlichen Prúûfüng if eine, dem Zwecke entsprechende Anzahl von Fragen über einen Theil der nastehend" bezeihneten Gegen-

E an den zu Prüfenden zu richten; ) Flächenberechnung des Parallelogramms,

des ODreiecks und des

Irapezes aus Grundlinien und Höhen; Umfangs- und Flächen-

berechnung des Kreises aus dem Halbmesser;, ferner des Kreisaus- s{nitts aus dem zugehörigen Mittelpunktswinkel und dem Halbs- messer ; Flächenberechnung eines nah vorgeshriebenem Maßstabe in Zeichnung gegebenen unregelmäßigen Vielecks; Berehnung des Jn- halts und der Begrenzungöflächen des Prisma, der Pyramide und des Chlinders bei senkrechter Stellung:

2) Auftragen gradliniger Figuren nah gegebenen Bestimmungsstücken und Bedingungen ;

3) Erklärung borgelegter Zeichnungen , welche auf die bei dem Land-

und Brückenbau vorkommenden Maurerarbeiten sih beziehen ;

á) Kennzeichen der guten und shlehten Beschaffenheit der Materialien zu den Maurerarbeiten; Zubereitung des Mörtels, Cements und Wasserkitts;

5) Untersuchung des Baugrunds; Beschreibung und Anwendung der dabei zu benupenden Werkzeuge;

6) Verfahren bei der Abfteckung eines Gebäudes auf der Baustelle; Einrichtung der Lehren, Stichmaße und Eintheilungslatten ; Aufftel-

lung der Gerüste ; 7) Berechnung der erforderlihen Stärke der Mauern, nah Maßgabe

ihre Höhe ;

8) Regeln für die Zubereitung und Aufftellung der Lehrbogen für die Dicke der Gewölbe und der Widerlager;

9) Angabe der Verbände bei Mauern von natürlichen Bausteinen und Mauerziegeln , bei Schornsteinen, Feuerungen , Rauchmänteln, Ge- wölben, sheitrechten Bögen und Stichkappen ;

10) Verfahren bei der Anfertigung gerohrter Decken, gemauertec und anderer Gesimse; Einrichtung der Schablonen ;

11) Eindeckung der Ziegeldächer, Dachluken, Ninnen, Hohlkehlen, Forste und Grade;

12) Behandlung der Werkstücke bei den im Bezirke der Kommission üblihen Arten der Bearbeitung; Verhalten der dort zu Werkstücken gewöhnlih verwendeten Steine unter der Einwirkung ber Kälte und Wärme, der Nässe und Trockenheit; Mittel zur Enideckung verborgener Fehler an äußerlich fehlerfrei erscheinenden Steinen, und zur möôglihsten Beseitigung der Nachtheile solcher Fehler; Ans gabe des Verfahrens bei dem Austragen der Lehrbretter zu Gee wölbesteinen und ähnlichen Bausteinen; Kenntniß der zum Trans- port und zum Heben der Werkstücke erforderlichen Vorrichtungen ; Verfahren bei dem Vermauern, Versezen, Vergitßen, Verklammern und Berdübeln der Werkstücke; Zusammenseßung und Zubereitung des Verbindungsmaterials;

13) Verfahren bei der Anfertigung gemauerter Brunnenkessel ;

14) Fragen über Fälle, in welchen die Mauer- und Zimmer - Arbeiten bei der Ausführung sich gegenseitig bedingen (z. B. bei Vertrumpfun- gen zu den Feuerungs-Anlagen, bei der Legung von Fußböden über Gewölben, bei der Anbringung bon Balkenankern und dergleichen);

15) Regeln, na welchen beim Bauen Feuerunsicherbeit und Beeinträch- tigung der Nachbarn zu vermeiden is; Kenntniß der in Bezug auf die Vaupolizei bestchenden Gesebße, so wie der im Bezirke der Kom- mission giltigen baupolizeilichen Vorschriften.

Bei der Stellung der Fragen sind überall die im Bezirke der Kom- mission gebräuchlichen Materialien, Constructionen und Benennungen zu berücksihtigen. Bei den Berechnungen find Preußische Maße als Einheiten

anzunehmen. : g. 29.

Als Probearbeit (§. 8b.) ist dem zu Prüfenden die Anfertigung

der Zeichnung und des Anschlags von demjenigen Theile eines Bauplans

aufzugeben, welcher in sein Fach einshlägt. Bei der Bestimmung dieser Probeaufgabe muß das, was Sache eines Baumeisters ift, sorgfältig bon den Verrichtungen cines Maurermeisters unterschieden, und es dürfen Einrichtungen zu ganzen Gebäuden, innere dder äußere Verzierungen der- selben, oder Anlagen , welche Arbeiten anderer Handwerker erfordern, in den Bereich dex Aufgaben nicht gezogen werden. Der. zu Prüfende hat nux darzuthun, daß er zu den ihm angegebenen Einrichtungen cines Gebäudes den Grundriß und die Profile mit den vorkommenden Gewöl- ben und Feuerungs-Anlagen zu zeihnen verstehe, und daß er im Stande sei, die richtige Construction bon Haupttheilen eines Gebäudes, z, B. der Fundament- und anderen Mauern, der „Gewölbe, der Feuerungsanlagen u. . w, anzugeben und durch Zeichnungen zu erläutern.