1856 / 188 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

fässern, Faßböden und Stäben, so wie neuen

{heren eisernen Rührstangen und Füll- j

lófeln, und die in den Bleikam- mern vorhandene Schwe- felsäure. |

4) Apparate u. Utensilien, als:

hölzerne Kasten, Bottiche, Fässer, Zober und Wannen, hölzerne mit Blei aus- geschlagene Kasten, Bottiche und Butten, eiserne Aescher, Kessel, Kasten, Cylinder, Pfannen, Kapellen, Schaalen und Pum- pen, kupferner Kessel und Schaalen, bleierne Kasten, ferner cine Feuerspriße, ein eiserner Geldkasten, zwei Prahme, Brücken- und Balkenwaagen, Gewichte, Laternen, Wanduhren, Spaten, Schip- pen, Harken, Aexte, Beile, eiserne Stangen, Karren, Kiepen, zinnerue Lichtformen, große Blasebälge, ein Kutsh-, ein Kalesh-, ein Reise- und mehrere Arbeitswagen, Pferdegeschirre, Stall-Utensilien, verschiedenes Hand werkszeug für Böttcher, Zimmerleute, Schmiede, Löther, Töpfer und Korb- macher, weiter Schreibpulte, Comtoir- Utensilien, Möbel, Betten und viele andere bölzerne, eiserne, bleierne und fupferne Fabrik - Geräthschaften und Gegenstände.

Kauflustige werden mit dem Bemerken einge- laden, daß am 21. August c. mit den Fabri- faten, am Montag, dén 25sten d. Mts., mit den Materialien und am Donnerstag, den 28sten d. M, mit den Apparaten und Jnventarienstücken begonnen werden soll.

Die Gegenstände können einige Tage vor der Auction besichtigt werden.

Oranienburg, den 7. August 1856.

Magnié, Königlicher Auctions-Kommissarius.

[1355] Im Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, Herzogs zu Sachsen-Coburg und Gotha 2c. 2c.

Durch die am 3. d. M. bollzogene eilfte Ausloosung der Schuldbriefe aus der geschlosse- nen dritten, durh die höchste Verordnung vom 24. Oktober 1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums Gotha sind fol- gende 21 Obligationen :

aus Serie A. Nr. 40.

aus Serie B. Nr. 264. 396. 448.

aus Serie C. Nr. 1039, 1071. 1087. 1360.

1456. 1620. 1811. 2151. 2232: 22T2l 2393. 28T2. 2970. 3232. 3263. 3336. 3431. zur Abzahlung bestimmt worden und die Ju- haber dieser Schuldbriefe werden daher aufge- fordert, die Beträge derselben am 1, Januar 1857 gegen Zurückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons bei der biefigen Staatskasse zu erheben.

Zugleih wird zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß :

1) am obengedachten Tage, der geseßlichen Bestimmung entsprehènd, die im Juli 1852 ausgeloosten und zurückbezahlten Schuldscheine derselben Anleihe nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons, nämli:

aus Serie A. Nr. 16.

aus Serie B. Nr. 355. 410.

aus Serie C. Nr. 717. 869. 933. 956. 2391.

2736. 2863. 2886. 2893. 2941. 2948. 2966. 3065. 3137, 3284. verbrannt worden find, und daß ferner 2) der Schuldbrief aus derselben Anleihe, __ aus Serie C. Nr. 2438, da solchêr durch Ausloosung vom 6. Juli 1852 init zur Tilgung béstimmt, jedoch bis zum Ab- laufe des vierten Jahres nah dieser Ausloo- sung zur Zählung nicht präsentirt worden ist, in Gemäßheit des Art. 8 des allegirten Gesehes nunmehr erloschén ift.

Endlich werdèn _3) nachstehende, bis jept bei der Staatsfasse- Le dung allhier nitht eingegangenen Zins-

e, am 1, Juli 1854 be PRE 16e van s R Un® am von der érstén landschaftlichen Anleihe

1558

aus Litt. D. Nr. 1924. 2184. 2910. 3327. 3634. 3638. 3841. aus Litt. E. Nr. 4211. 4420. 4537. von der zweiten landschaftlihen Anleihe aus Lit. C. Nr. 1449. 1467. 1507. gleichfalls für erloschen erklärt. Schließlih machen wir aber 4) darauf aufmerksam, daß die in den Jahs ren 1854 und 1855 ausgeloosten Schuldbriefe der dritten Landschafts- Anleihe aus Litt. 8. Nr. 174. 179. 373. aus Lit. C. Nr. 597. 1314. 1743. 1808. 1810. | 1811. 2004. 2155. 3150. 3389. bis jeßt zur Zahlung nicht präsentirt worden sind. Gotha, am 7. Juli 1856. Herzoglich sächsishe Landesregierung, Finanz-Abtheilung. Fr. Grüzmüllerx.

ten Rechtsvertreter, so wie nah Befi die Priorität der angemeldeten unter fih zu verfahren, zu beschliet i den 7. Februar 1857 hier zu erscheinen und der Bekanntmachung ei Präklusivbescheides unter der Verwarnung, ge derselbe bezüglich der Außenbleibenden Mitt d 12 Uhr für bekannt gemaht werde gèatbla werden, gewärtig zu sein, hiernächst aber i den 19. Februar 1857 Vormittags 10 Uhr zur Pflegung der Güt und wo möglih zu Abschließung eines Ver: gleihs unter der Verwarnung, daß Diejenige : welche außenbleiben oder sich, ob sie den d seienden Vergleich annehmen wollen oder ni t deutlih nicht erklären, für zustimmend geachtet r gg an hiesiger Landgerichts E S A elle sih einzufir in E eraleidia [1247] Ediktal-Ladung. dv h asm den, 9: Em ag gens, A Nachdem zu dem Nachlasse des verstorbenen den 7. März 1857 Nadlermeisters Gottlieb Heinrich Samuel Starke des Aktenschlusses und den 21. März 1857

in Wurzen der Konkursprozeß eröffnet worden der Eröffnung eines Locations - Erkenntnisses F

ist, so werden alle bekannte und unbekannte

Gläubiger Starke's peremtorish bei Verlust der welches in Ansehung der Außenbleibenden Mi

etwa zustehenden Wiedereinsezung in den vorigen | tags 12 Uhr ile dublizirt aitet werden M

Stand und unter der Verwarnung, daß sie gewärtig zu sein. : ou,

außerdem ihrer Ansprüche verlustig und von Auswärtige haben übrigens zu Annahme:

La A werden geachtet | der p sie ergebenden Ladungen und Zufertigun-

verden, htermit geladen, gen Bevollmächtigte im hiesigen Ort i den 9. Dezember 1856 nennen. 8 hiesig É

als zu dem anberaumten Liquidationstermine Wurzen, am 14. Juni 1856.

zu rechter Gerichtszeit an hiesiger Landgerichts- Das Königliche Landgericht.

stelle zu erscheinen, ihre Forderungen anzumel- Nathusius. ;

[1570] Bean maun q

Die Lübecker Privatbank wird kraft der ihr im §. 28 der dur Dekret E, Hohen Senats vom 24. November 1855 bestätigten Grundgeseßze ertheilten Befugniß zur Ausgabe von Banknoten vom 15. August d. J. an Banknoten in Appoints von 10 Thlr. pr. Ct. = Ct N Ee L (5 res pr. A 7 Ct. Mrk, 50 (Serie 1l.); und von 100 Thlr, pr.

_= Ct. Mrk. 250 (Serie 111.) ausgeben, úber deren Form Nachste 3 zur i ennt- Ce eo D: ) g F chj E zur öffentlichen Kennt-

Jede Banknote ist auf einem für sich geshöpften aus Hanfstoff fabrizirten Blatte Papier mit rauhem oder Naturrande ausgeführr, dessen Format für jeden der drei Appoints von ber: schiedener mit dem Werthe der Appoints aufwärts zunehmender Größe ist.

A. Die Schriftseite L. der auf bläulich gefärbtem Papier N 10 Thaler-Note,

deren Wasserzeichen zu beiden Seiten den Werth der Note auf guillohirtem Muster in den Zahlen und Buchstaben : j : | Zu

nden über

orderun e n und E

10 Thir. angiebt, in dem oberen Theile der Note das Wort: Luebecker und in dem unteren Theile die Worte : Privat - Bank auf dunklerem Grunde zeigt, enthält auf leicht guillochirtem Muster die Worte: Die Lübecker Privat-Bank zahlt gegen Einlieferung dieser Banknote Zehn Thaler nach dem 14 Thaler Fusse gleich Fünf und Zwanzig Mark Courant. ; A / E Lübeck den *. Januar 1856. in verschiedenen theils einfachen theils verzierten Schriftzeichen, worauf die facsimilirten Unter- schriften der Directoren : i : J. §. Mann

Junior

Jobs: Hasse W . Rothe J, M. L. Siemssen

Directoren. folgen. | Zu beiden Seiten der vier ersten Zeilen der Schriftseite ist der Werth der Note in der sehr groß gedruckten Zahl 10 angegeben. _ _Am Fuße der Note unter dem Worte „Directoren“ befindet sih in Diamantschrift und în dreifachen Reihen über einander gedruckt die Strafandrohung : Die Nachahmung oder Verfälschung dieser Banknote s0 wie die wissentliche Verbreitung Die Nachahmung oder Verfälschung dieser Banknote s0 wie die wissentliche Verbreitung Die Nachahmung oder Verfälschung dirser Banknote s0 wie die wissentliche Verbreitung nachgeahmter oder verfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestraft. nachgeahmter oder versfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestrast. 8 nachgeahmter oder verfälschter Banknoten wird nach den Gesetzen bestiaft. nte Oen. Nemen N annng, in welcher fich die Angabe des Werthes der Note in kleinen Ziffern Links bon der Strafuanadrohung is die Serie, so wie die laufende Nummer d ckt ; er Note gedrud!, während zur Rechten der Strafandrohung der die vershlungenen Buchstaben : LPB

mit der Umschrift : Í Luebecker Privat Bank enen Save! da tbli chngepreh! ist.

. der auf ri gefärbtem Papier ausgeführten 20 Thaler-Note unterscheidet sih, abgesehen von der Ba und dem ¿seren Siu nur Ee von der de Bud, der 10 Thaler-Note, daß fie sowohl im Wasserzeichen wie im Dru anstatt der Zahl 10

f; 20

den, darüber mit dem für den Konkurs deb :

1559

N tit der Werihangabe „Zehn Thaler nah dem 14 Thaler Fuße gleich Fünf und Zwanzig

nt“ die Worte: Mark Coura Zwanzig Thaler

nach dem 14 Thaler Fusse gleich i Fünfzig Mark Courant

enthé der auf grünlich gefärbtem Papier ausgeführten 100 Thaler-Note if abgesehen von der Farbe und dem größeren Formate, dadur von den Schriftseit-zn der 10

Thaler- und 20 Thaler-Noten verschieden, daß fie sowohl im Wasserzeichen wie im Druck anstatt

7 \y. Aablen 10 und 20 die Zahl: i

der resp. Z 7 J 100 i

und anstatt der auf den Schriftseiten der vorgedachten Noten befindlichen Werthangaben die

Worte. Ein Hundert Thaler

nach dem 14 Thaler Fusse gleich Zwei Hundert und Fünfzig Mark Courant [t, i

a fih auf derselben die Werthzahl : 0 )

nit, wie auf den 10 Thaler- und 20 Thaler-Noten, zu beiden Seiten der vier ersten ASILCN

der Schriftseite, sondern nur auf der link en Seite und zwar in e1ner Neihe mit den Worten

Ein Hundert Thaler“ befindet, : L i 125 E E

"daß endlich die Strafandrohung anstatt mit einer Perleneinfassung mit einer aus kleinen Sechs-

Een zusammengeseßten Einfassung umgeben ist.

B. Die Bildseite

aller drei Appoints zeigt das gleichmäßig auf allen Noten in Kupferstichmanier ausgeführte Bild: eine auf steinernem Postamente sizende mit der Mauerkrone ges{chmückte weibliche Figur , die Lubeca darstellend, den linken Fuß auf einen Schild stüßend, in der gesenkten rechten Hand den Merkurstab und einen Olivenzweig haltend, mit der erhobenen linken Hand die Spigzen eines Bündels Pfeile umfassend; zu ihrer Rechten lagert cin Löwe, dessen linke Pranke auf dem Geseß- buche ruht, zu ihrer Linken sind Attribute des Handels und der Schifffahrt angebracht, im Hinter- grunde erblickt man den Hafen mit Dampf- und Segelschiffen, eine Lokomotive, das Holstenthor, die Marienkirche und den Thurm der S L S,

Unter dem Bilde finden sich noch in kleiner Schrift die Worte :

Seidel sculps.

Zu beiden Seiten der Figur ist der dem resp. Appoint entsprechende Werth der Note noch-

mals” mit großen blauen Zifffern in ellipsenförmigem, auf den verschiedenen Appoints in verschie-

denen Mustern guillochirten blauen Felde gedrudckt. | i E : Am Fuße der Bildseite befindet sich zur Linken das KRehrbild des auf der Schristjeite ein- gepreßten Stempels, zur Nechten auf blauem guillochirten Grunde der mit Tinte geschriebene Name des registrirenden Bankbeamten, so wie unter demselben in kleinen blauen Typen die Worte: Druck v. Th. Boesche Berlin.

Die Direction der Lübecker Privatbank.

LQübeck, den 9. August 1856.

(Sohn des Fuhrmanns Johann Bernodt und derx Grete Dump), 3) des KarlGeorgWolframm, seit etwa 20 Jahren abwesend, circa 100 S.-R. (Sohn des Hutmachers Karl Gustav Wolframm und der Negina Witt), des Friedrih Wilhelm Nosenberg, angeblich 1835 als Matrose verunglückt, circa (Sohn des Salz- und Korn- messers Johann Rosenberg und der Elisabeth Koslowskh), des Georg David Paes c, angeblich 1813 zur See bverun- (Sohn des Ueberseßers Hein- rich Paesch und der Margaretha Ohbsoling), des Michael Krasting, an- geblich im Militairdienst a vielen Jahren abwesend 500 (Sohn des Liggers Jacob Krasting und der Anna.) Es werden demnach von diesem Waisengericht die genannten Personen, im Falle ihres Able- bens aber deren etwanige Descendenten oder

[1572] od nd

Von dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß der weiland verwittweten Laura Zacobine Poppe, geborenen Vincent, und deren früher verstorbenen Ehemannes, des weiland Dr, Philosophiac Johann Carl Poppe, irgend welche Anforderungen oder Erbansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, sich inner- halb sechs Monaten a dato dieses affigirten proclamatis und spätestens den 20. Januar 1897 s1b poena praeclus1 bei dem Waisen- gerichte oder dessen Kanzellei entweder persónlich oder durch geseßlich legitimirte Bevollmächtigte zu welden und daselbst ihre fundamenta crediti zu exhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche zu dociren, widrigenfalls selbige, nach Exspiri- rung sothanen Termini praefixi, mit ihren An- gaben und Erbansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präfludirt | sein sollen. Riga Nathhaus, den 20. Juli 1856. Nr, 456. N E, Aud ger,

Imp. Civ. Big. Sud. pupill. Secr.

[1573] Ediktal-Citation. Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga befinden si für nachbenannte Personen seit einer Neiße von Jahren deposìta, zU deren Empfangnahme die Eigener sih in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben und Aufenthalt bis hinzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, nämlich zum Besten : l) des Johann Alexander Schildhauer, seit vielen Jah- ren von hier abwesend, circa. (Sohy des Maurergesellen Christian Schildbauer und der Johanna Nehberg), des Johann Gustav Ber- nodt, angeblich vor 16 Jahren i k l in den Militairdienst getveten, aber für präkludirt evachtet und nicht iveiter civca l 32 gehört werden sollen, worauf sodann über die

dert und angewiesen, in dazu anberaumter

dato, mithin spätestens den 20. Januar

11 S.-R. Waisengerichte mit “den

den und sodann den Austrag

anderweitige nächsten Blutsverwandten, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefor- |

peremtorischer Frist von Achtzehn Monaten a |

1858 entweder in Person oder durch gehörig | legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfang- | nahme besagter deposita oder Geltendmachung ibrer Nechtsansprüche an selbige, bei diesem | rechtserforderlichen | Nachweisen und Dokumenten sich zu mele | Rechtens | abzuwarten unter der ausdrücklichen Verwar- | nung, daß, widrigenfalls obbenannte Personen | für "todt erklärt, deren etwanige Verwandte |

fich als vafant ergebenden Vermögensbestände weiter ergehen wird, was Nechtens. Niga Ratbbaus, den 20. Juli 1856. Nr. 455. A. E. Kröger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr,

[1574] Ediktal-Citation.

Bei dem Waisengerichte dex Kaiserlichen Stadt Riga befinden sih- für nachbenannte Personen seit ciner Reihe von Jahren Deposita, zu deren Empfangnahme die Eigner fich in dem ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leden und Aufenthalt bis hierzu keine Auskünfte haben erlangt werden können, näm- lich zum Besten:

1) des Johann Christoph Aschmann; seit länger denn 15 Jahren von hier ab- wesend circa 14 S.-R.

(Sohn des Arbeiters Heinrich Pelne und der Charlotte Dorothea Berkholb.) des John James Howardt Rolt; seit länger denn 20 Jah- ren von hier abwesend circa (Sohn des Küsters James Nolt und der Friederike Fischer.) des Jacob Martin Frey- mann; seit länger denn 20 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn des Arbeitsmannes Carl Freymann und der Anna Perkow.) der Margaretha Elisabeth V oß; seit vielen Jahren von hier abwesend, cIrca der Anna Elisabeth Ama- lie Voß; gleichfalls seit vielen Jahren von bier abwesend, circa (Beide Töchter desBrandwein- Destillateurs Johann Heinrich Voß und zwar erste aus dessen erster Che mit Anna Gertrud Prilup ; lehtere aus dessen zweiter Che mit Mar- garetha Elijabeth Lembke), des JacobAdenau; seit län- ger denn 25 Jahren von hier ab- e circa (Sohn des Böttchermeisters Johann Herrmann Adenau jun. und der Dorothea Bul- low}, der Kinder des vor länger als 60 Jahren zu Surinam verstorbenen Samuel Fell- man. des Jacob Anti Und Mathias Michael Gebrü- der Walter; seit länger denn 30 Jahren von hier abwesend : circa 0690 (Sdhne des Liggers Jacob Waltex und der Katharina.) des Johann Rengit; seit länger venn D R hier abwesend, circa 800 Sohn des Liggers RNengit und der Marie Brus wel.)

Es werden demna von diesem Waisengerichte

die genannten Personen, im Falle ihres Ablebens

| aber deren etwaige Descendenten oder anders

weitige nächste Blutsverwandte , hiemit und Kraft dieses von gerihtswegen aufgefordert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtori- {her Frist von Achtzehn Monaten a dato, mit- hin spätestens den 18. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be- vollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmachung ihrer Rechts- ansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Nechtens abzuwarten, unker der aus- drüklihen Verwarnung, daß widrigenfalls ob- benannte Personen fúr todt erklärt, deren etwa- nige Verwandten aber für prätludirt erachtet und nicht -weiter gehört werden sollen ; worauf sodann über dic sich als vakant ergebenden Vermögensbestände weiter ergehen wird, was Nechtens. / E Niga Rathhaus, den 18. Juli 1890. No. 446. A. E. Kröger, Imp. Civ, Rig. Jud. pupll, Secr,