anberaumt , bis zu welchem die Offerten fran-
firt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission zux Uebernahme der Kieslieferung für die erste Bau- Abtheilun g“
eingereicht sein müssen.
Die Lieferungsbedingungen liegen an den Wochentagen Vormittags bei uns zur Einsicht aus und werden gegen Erstattung der Kopia- E us Abschriften dieser Bedingungen mit- getheilt.
Berlin, den 16. Au gust 1856.
Königlich e Direction | der Niederschlesish- Märkischen Eisenbahn.
[1600]
Wilhelms - Bahn.
Da das Direktorium der Oberschlesischen Bahn vom 20. August d. J. an die Befôörde- rung der Ill. Wagenklasse in den Schnellzügen aufgehoben hat, so sieht das unterzeichnete Direktorium fich in die Nothwendigkeit verseßt, vom 20. August d. J. an bis auf Weiteres gleichfalls nur Personen in [. und 11. Klasse von Kosel bis Oderberg und zurück mit den Schnellzügen zu befördern. _
Natibor, den 17. August 1856.
Das Direktorium.
1598] Aachen-Mastrichter Eisenbahn.
Jm Monat Juli 1856 wurden eingenommen : Für 12,622 Personen 3566 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Für 123,089 Centner
Güter 3729 Thlr. 7 Sgr. —- Pf.
Steinkohlen wur- den verkauft:
50,412 Centner für T7964 Thlr. 18 Sgr._ A Pf. 15,260 Ihlr. 22 Sgr. — Pf. On. A LAN,
[1577]
Preußische Handelsgesellschaft.
In Folge unserer Einladung vom 1. d. M. find am 8. d. M. auf die bon uns überlassenen 1,000,000 Thaler Antheils\heine unserer Ge- sellshaft im Ganzen 41,107,400 Thaler Anmel- dungen eingegangen. Wir haben demnach die Repartition derartig bewirkt, daß eine jede ein- zelne Betheiligung bis 8200 Thlr. inklufive mit einem Antheils\{eine von 200 Thlr. berüksich- tigt wurde, und von dieser Summe an das Ver- hältniß von 24; pCt. der angemeldeten Summe eintritt, wobei Bruchtheile ausfallen.
Jndem wir vorstehendes Resultat der Bethei- ligung hierdurch bekannt mache, bemerken wir gleichzeitig, daß die erste Einzahlung resp. frei- willige Vollzablung zwischen dem 5. und 19. September d. J. zu leisten sein wird, worüber wir uns eine besondere Aufforderung bvorbe- halten.
Zur Erleichterung des betheiligten Publikums haben wir jedoch die Veranstaltung getroffen, daß die niedergelegten Cautionen schon von heute ab gegen Zahlung von 10 pCt. auf die ent- fallene Summe und gegen eine Quittung der Zablstelle zurückgenommen werden können. Diese Quittung wird alsdann in dem Zeitraume der ersten Einzahlung an der betreffenden Zahlstelle gegen unsere Jnterimsscheine umgetauscht.
Königsberg i. Pr., den 11. August 1856.
Preußische Handelsgesellschaft. Albert Andersch. Moriß Simon.
[1603]
Commandit - Gesellschaft für Bergbau, Mineralöl- und Paraffinkerzen - Fabrication Paul Wagenmann u. Co.
-
‘Nah Art. 9 der Statuten fordern wir die Herren Actionaire auf, die vierte Einzahlung von 20 pCt. oder Thlr. 20 per Actie
bis zum 15. September d. J. an die Gesellschaftskasse Comtoir der Herren
1602
Aug. Weerth u. Co. dahier oder an die i
Herren i Fou, Cahn dahier, j assel Kirchberg u. Co. in Cöln,
S Breidenbach u. Co. in Düssel-
dorf,
Poppe und Shmölder in Wesel, unter Beifügung des Quittungsbogens zu leisten. Weitere Einzeihnungen werden an gedachten Stellen entgegengenommen.
Bonn, 10. August 1856. Die Direction.
[1606]
Massener Gesellschaft für Kohlen - Bergbau.
Die Herren Actionaire der Massener Gesell- schaft für Kohlenbergbau werden nah §. 9 der am 5. Dezember 1853 Allerhöchst genehmigten Statuten hierdurch aufgefordert, als siebente Einzahlung, dem Beschlusse] des Verwaltungs-
raths vom 21. Dezember v. J. gemäß, zehn Prozent der gezeichneten Actien - Beträge oder Zwanzig Thaler für jede Actie,
am 15. September d. J. einzuzahlen und zwar nach ihrer Wabl, bei dem Herrn Hofbanquier N. S. Natha- lion in Braunschweig, oder dem Herrn C. W,. Aue in Magdeburg, oder den Herren J. C. Freund u. Comp. in Berlin, oder dem Hrrn Banquier W. von Born hierselbst. Dortmund, den 14. August 18956. Der Verwaltungsrath.
[1533] Bekanntmachung,
Der neue Kursus auf der Königl. Provin- zial - Gewerbeschule zu Halberstadt, welche vor-
zugsweise fur Bauhandwerker, Ma- shinenbauer, Chemiker und au
für Landwirthe bestimmt ist, beginnt am 2, Oktober d. J., Tags vorher findet die Aufnahme-Prüfung ftait.
Nach der neuen Verordnung vom 24. Juni 1856 — den Betrieb der Bauhandwerke be- treffend (Staats - Anzeiger Nr. 186) — find diejenigen Schüler, welche beim Abgange von der Anstalt das Zeugniß der Reife erhalten haben, von der mündlichen Mei- ster-Prüfung der Zimmerleute, Maurer, Steinmetze, Schiefer- und Ziegeldecker, Mühlens- bauer und Brunnenbauer entbunden; und be- shränkt sich die Prüfung derselben in deu ge- nannten Handwerken auf die Anfertigung von Zeichnungen nebst Kosteaanshlag und Ausfühs rung eines Meisterbaues.
Halbecstadt, am 11. August 1856.
Der Gewerbeshul-Direktor Crampe.
[1604] Bekanntmachung.
Gemäß böchster Entschließung des königlichen Staats - Ministeriums der Finanzen bom 12ten d, Mts. werden die durch Kauf an das könig- liche baiershe Staats-Aerar übergegangenen — vormals herzoglich Leuchtenberg'\hen im Alt- mühblthale gelegenen Hüttenwerke Obereichstädt und Hagenacker, dem gemeinschaftlichen Wieder- verkaufe unterstellt.
1. Das Eisenhüttenwerk Ober- eichstädt.
Dieses zum Hohofen- und Gießerei - Betrieb eingérichtete , mit hinlänglicher Wasserkraft ver-
| sehene Hüttenwerk, enthält außer den erforder-
lihen Wohngebäuden für Beamte und Arbeiter, nebst Eisen- und Kohlen - Magazinen und circa 10 Tgwfk. Areal (Feld-, Wiesen und Oedgründe).
an Betriebsgebäuden :
1) ein großes Hohofen- und Gießerei-Gebäude mit einem Hohofen von 33 Fuß Höhe, 1 Cylinder-Gcbläse mit hölzernem Wasserrad,
Modellboden und allen erforderli nischen Einrichtungen zum schwu t Pee 2 Mleores 9haften n dessen unmittelbarer Nähe die neu eingebaute voll ständie, a rv trieb mit 2 Cupolöfen eingerichtete N öfengießerei nebst einer nah den ney E E Emaillir-Anstalt u 2 großen Musffelöfen und sonsti S behör. sonstigem Zu, Gegenüber diesem Gebäude ist? das Werkstättengebäude gelegen , wel eine sehr gat eingerichtete Modell shreiner Werks\ch{losserei und Dreherei mit wert vollen Arbeits-Maschinen enthält, die nebs einer Sandmühle von einer neu eingebq ten Tourbine in Betrieb geseßt werden E Endlich dient die vorhandene Wasserkraft noch zu dem Betriebe eines Poechhammers mit Schlackenwäsche, einer Emaillir-Mühs und Cirkular -Säge zum Holz\{neiden welche Maschinerieen | 4) in dem Pochhammergebäude aufgestellt find Die beschriebenen Gebäulichkeiten sind mit Ausnahme des leßteren durchgängig massiv, in dem besten Bauzustande und erst in den leßten 20 Jahren errichtet.
11. Das Hammer werk Hagenacker.
Dieses 25 Stunden weiter aufwärts im Alt: mühlthal gelegene Hammerwerk enthält außer den erforderlihen Wohn- und Wirtbschafts. Gebäuden für Beamte und Arbeiter, Eisen: und Kohlen - Magazinen , Werksstallung und circa 20 Tagwk. Grundbesitz,
eine große Hammerhütte mit einem aus Eisen konftruirten Dachstuhle, s{önen mas: fiven Wöhr- und Wasserbauten, 2 Frisch-, 1 Stréck- und 2 Modell- und Zeugfeuern, nebst Zäng-, Streck- und Zeug-Hämmern und 1 Cylinder-Gebläse. Als Betriebs: kraft dient der mittelst eines Hammer- fanals abgeleitete Altmüblfluß.
Beide bisher zusammen betriebene Hütten- werke mit einer jährlihen Erzeugung bon circa 18 — 20,000 Ctr. Gußwaaren, Stabeisen und Roheisen haben eine günstige Verkehrslage in- mitten des Königreichs und einen bor fremder Konkurrenz ganz ges{hüßten Erzversorgungs-Be- zirk, aus welchem Thoneisenstein und Bohnerze gewonnen werden.
Das benötbigte Kohlholz is in genügender Menge aus der benachbarten, waldreichen Um- gegend zu beziehen und wird dem Käufer ins: besondere die Abgabe eines sehr bedeutenden jährlichen Holzquantums aus den umliegenden Staats - Waldungen gegen annehmbare Preise vertragsmäßig zugesichert.
Das in Obereichstädt produzirte Roheisen, dessen Qualität als eine der vorzüglichsten Süd- Deutschlands anerkannt if, eignet si seiner speziellen Beschaffenheit nah, namentli aus für Walzwerksbetrieb und zur Drahtfaödrication, so wie überbaupt die Hüttenwerke an si no einer weitern Ausdehnung fähig find.
Der Verkauf erfolgt — vorbehaltlich der Allerhöchsten Genehmigung —, im Wege össens licher Versteigerung, welche unter Leitung einés Königlichen Regierungs-Kommissärs
am 20. Oktober 1856
in der Stadt Eichstädt im Kavalierhof Nr. d, Vormittags 10 Uhr, borgenommen wird,
Jnzwischen können die Kaufbedingungen |0 wobl bei der Königlichen Regierung, Kammer der Finanzen von Mittelfranken zu Ansbach, als auch bei dem K. Advokaten und Consulew ten Dr. Kolb zu Eichstädt und dem K. Berg! und Hüttenamte Obereichstädt eingesehen wel den, wel lezteres zugleih ermächtigt ist, et sich meldenden Kaufsliebhabern über die Lofal- und Betriebs-Verhältnisse der Werke zu jede! Zeit die gewünschten, näheren Aufschlüsse zu ertheilen.
Ansbach, den 15. August 1856.
Königliche Negierung bon Mittelfranken, Kammer der Finanzen.
be
Cupol[:
[1572] Proklama Von dem Waisengerichte der Kaiserli
Stadt Riga werden Alle und Jede, welche E
den Nachlaß der weiland verwittweten Laur
Jacobine Poppe, geborenen Vincent, und dere?
z orbenen Ehemannes, des weiland früher ver piae Johann Carl Poppe, irgend Der Anforderungen oder Erbansprüche zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, fich inner- ho sechs Monaten a dato dieses“ affigirten l: lamatis und spätestens den 20. Januar T, sb poena praeclusìï bei dem Waisen- ichte oder dessen Kanzellei entweder persönlich p durch geseblich legitimirte Bevollmächtigte Z ‘melden und daselbst ihre sundamenta crediti e exhibiren, so wie ihre etwanigen Erbansprüche E dociren, widrigenfalls selbige, nah Exspiri- ung sothanen Termini pracfixi, mit ibren An- Then und Erbansprüchen nicht weiter gehört noch admittirt, sondern ipso facto präkludirt sein soll
Riga Nr. 456. ; Im
enl. j d»
Rathhaus, den 20, Guli 1896, A. E. Kröger,
P- Civ. Big. dud. pupill. Secr.
Ar Ediktal-Citation.
[1573] ae h G S S ERTE
Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt
Riga befinden fich für nachbenannte Personen
seit einer Reihe von Jabren deposta, zu deren
Empfangnahme die Eigener sich in dem ganzen
2eitverlauf nicht gemeldet und über deren Leben
ind Aufenthalt bis hinzu feine Auskünfte haben erlangt werden fönnen, nämlih zum Besten :
11 des Johann Alexander
“ Sdcildhauer, seit vielen Jah- ren von hier abwesend, circa. (Sohn des Maurergesellen Christian Schildbauer und der Johanna Nehbberg),
des Johann GQUiay Ber nodt, angeblich vor 16 Jahren in den Militairdienst getreten circa C (Sohn des Fuhrmanns Johann Vernodt und der Grete Dump),
3) des KarlGeorgWolframm, seit etwa 20 Jahren abwesend, circa (Sobn des Hutmachers Karl Gustav Wolframm und der Negina Witt),
4) des Friedrich Wilhelm Rosenberg, angeblich 1835 als Matrose verunglückt, circa (Sohn des Salz- und Korn- messers Johann Rosenberg und der Elisabeth Koslowsfy),
5) des Georg David Paesc, angeblich 1813 zur See bvexun- U (Sobn des Ueberseßers Hein- rih Paesch und der Margaretba Obsoling), des Michael Kra sting, an- geblich im Militairdienst feit vielen Jahren abwesend... 9500 (Sohn des Liggers Jacob Krasting und der Anna.)
Es werden demnach von diesem Waisengericht
die genannten Personen, im Falle ihres Able-
bens aber deren etwanige Descendenten oder anderweitige nächsten Blutsverwandten, hiermit und Kraft dieses von Gerichtswegen aufgefor- dert und angewiesen, in dazu anberaumter
peremtorischer Frist von Achtzehn Monaten a
dato, mithin spätestens den 20. Fan Uan
1858 entweder in Person oder durch gehörig
legitimirte Bevollmächtigte resp. zur Empfang-
nahme besagter deposiíta oder Geltendmachung ibrer Rechtsansprüche an selbige, bei diesem
Waisengerichte mit den rechtserforderlichen
Nahweisen und Dokumenten sich zu mel-
den und sodann den Austrag Rechtens
abzuwarten unter dex ausdrücklichen Verwar- nung, daß, widrigenfalls obbenannte Personen für todt erklärt, deren etwanige Verwandte aber für präfludirt erachtet und nicht weiter gehört werden sollen, worauf sodaun über die
1% als vafant ergebenden Vermögensbestände
A ergehen wird, was Nechtens.
A Rathhaus, den 20. Juli 1890.
h S A, :Kvodger,
Imp. Civ. Rig.. Jud. pupul. Secr.
14 S.-N.
11574] Ediktal-Citation.
Bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen
Berso Riga befinden fich für nachbenannte
A nen seit einer Reihe von Jahren Deposita, eren Empfangnahme die Eigner fich in dem
1603 ganzen Zeitverlauf nicht gemeldet und über deren Leden und Aufenthalt bis hierzu keine Auskünfte haben erlangt 1cerden tfönnen, näm- lih zum Besten:
1) des Johann Christoph Aschmann;, seit länger denn 15 Jahren von hier ab- wesend circa 14 S.-N.
(Sohn des Arbeiters Heinrich Pelne und der Charlotte Dorothea Berkholß.) des John James Howardt Noltz; seit länger denn 20 Jah- ren von hier abwesend . circa Sohn des Küsters James Rolt und der Friederike Fischer.) des Jacob Martin Freh- mann; seit länger denn 20 Jahren von hier abwesend, circa (Sohn des Arbeitsmannes Carl Freymann und der Anna Perkow.) der Margaretha Elisabeth V oß; seit vielen Jahren von hier abivesend, circa * / der Anna Elisabeth Ama- lie Voß; gleichfalls seit vielen Jahren von bier abwesend, circa {16 (Beide Töchter desBrandiweins Destillateuxrs Johann Heinrich Po Und War erte aus dessen erster Ehe mit Anna Gertrud Prilup ; lehtere aus dessen zweiter Ebe mit Mar- garetha Elijabeth Lembke), des Jacob Adenau; seit län- ger denn 25 Jahren von hier ab- Wn. CIFCA (Sohn des Böttchermeisters Johann Herrmann Adenau jun. und der Dorothea Bul- [low ;z, der Kinder des vor länger als....00 Fahren zu. QULnan verstorbenen Samuel Fell- man bes Jachb Helios und Mathias Michael Gebrü- Der Walter, se langer denn 30 Jahren von hier abwesend n CITCA (Söhne des Liggers Jacob Waltex und dex Katharina.) des Johann Rengit; seit [änger Denn 20 ahren von hier abwesend, cu ca (Sohn- des Liggers Mickel Rengit und der Varie Bru» wel.) 5s werden demnach von diesem Waisengerichte die genannten Personen, im Falle ibres Ablebens aber deren etwaige Descendenten oder ander- weitige nächste Blutsverwandte , hiemit und Kraft dieses von gerihtswegen aufgefordert und angewiesen, in dazu anberaumter peremtori- scher Frist von Achtzehn Monaten a dato, mit- hin spätestens den 18. Januar 1858 entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Be- vollmächtigte resp. zur Empfangnahme besagter Deposita oder Geltendmächung ibrer Rechts-
ansprüche an selbige, bei diesem Waisengerichte j
mit den rechtserforderlichen Nachweisen und Dokumenten sich zu melden und sodann den Austrag Rechtens abzuwarten, unker der aus- drúülichhen Verwarnung, daß widrigenfalls od- benannte Personen für todt erklärt, deren etwa- nige Verwandten aber für präfludirt erachtet und nicht weiter gehört werden follen, worauf sodann über die sich als vakant ergebenden Vermögensbestände weiter ergeben wird, was Nechtens. Riga Rathhaus, den 18, Juli 1856. No. 446. A. E K rod ger, Imp. Civ. Rig. Jud. pupill. Secr.
[1605] Norddeutsehe in amburg.
In Gemässhcit des- §.- 32 des Gesellschafts Statuts hat löbl. Commerz - Deputation auf Grund an sìe gerichteten Ansuvhens:
die Herren Aug. Sanders u O; Burmester u, Stavenhagen,
» » “Elmenmnhorst, Gebrüder,
âea Herrn Max Th. Hayn
pan k
» Y
Certifikats, s0 wie die Banco - Conte ,
zu Mitgliedern des Verwaltungsrathes der Nor d- deutschen Bank in Hamburg ernannt und hat sich derselbe nunmehr für das erste Geschäftsjahr wie tolgt konstituirt :
Herren J. C. Godeffroy u. Sohn, Vor- sìtzende, vertreten durch Herrn Se- nator Godeftiroy,
Herr Robert Kayser, Vorsttzender,
Herren Z urmester und Stavenhagen, vertreten durch Herrn C. F, Sta- venhagen,
Elmenhorst Gebrüder, vertre- ten durch Herrn Friedr. W arn- holtz.
Herr Max Theodor Hayn,
» Salomon Heine, vertreten durch Herrn Carl Heine,
» Ferdinand Jacobson,
» Paul Mendelssohn-Bartholdy,
Herren H. J. Mercku. Co, vertreten durch Herrn Justus Ruperti,
Ross Vidal u. Co, vertreten durch Herrn Adolph Ed. Vidal, August Sanders u. Co., vertre- ten durch Herrn August Sanders, F. J. Tesdorpf u. Sohn, vertre- ten durch Herrn Otto Berkefeld. Direktorium: Herr Joseph Be- schütz, Direktor. Provisorisches Büreau: 1m Gebäude der Patriotischen Gesellschaft.
Banco - Conto: Norddeutsche Bank. Der Verwaliung:rath der Norddeutschen Bank macht bekannt, dass die Gesammtsumme der Zeichnungen sich auf 3,183,49! Actien = 1,591,746,000 Mk. Bco. beläuft.
Bei pro rata Repartition der 16,000 Actien = 8,000,000 Mk. Bco, welche zur Subscrip- tion aufgelegt waren, können demnach Zeich- nungen unter 997 Actien, aut welche weniger als cine halbe Actie fallen würde, nicht be- rückstchtigt werden.
Die Vertheilung also ist, wie folgt: VVer 9927 bis 1983 Actien gezeichnet hat, erhält eine Actie. Bei grösseren Zeichnungen fällt auf je 1985 gezeichnete Actien eine Actie, wobei Zwischensummen unter 9977 wegfallen, über 99% für voll gerechnet werden.
Die Einzahlungen auf die nach dieser Norm den Herren Subscribenten zufall-nden Actien sind von heute an mit 50 Mk, Bco für jede Actie an die Conto »Norddeutsche Bank« pr. Banco zu leisten
Um Tr: ungen zu vermeiden, 1st es wünschens- werth, dass die Zahl der auf jede Zeichnung entfallenden. Actien auf dem Büreau am Frei- tag und Sonnabend dieser Wockte accordirt werde.
Auch wird ersucht, am Tage der Einzahlung die Nummer und Actienzahl des Anmeldungs-
dureh
welche die Zahlung ersolgt, schriftlich aufzu-
stellvertretender
-
geben.
Nach Eingang der Zahlung per Banco wer- den die Deposìten gegen Einlieferung des Hin- terlegungsscheins und nach RKRecognition der Siegel zurückgegeben, respektive die Er!aub- niss zur Entsiegelung ertheilt und die Interims- scheine ausgeliefert.
Das Büreau ist zu dem Ende Vormittags von 10—12 Uhr und Nachmittags von 2¿—45 Uhr geöf'net, Diejenigen Herren Deponenten, denen keine Actie zufällt, können br Deposi- tum gegen Bückiiclerung der Hinterlegungs- scheine, und zwar schon heute zurück er- halten.
Der Inhaber des Hinterlegungsscheines gilt als zur Empfangnahme des entsprechenden Unterpfandes le¿itimirt.
Die erste Einzahlung von zehn Prozent 18L spätestens bis zum 27. August Zu leisten anter dem im §. 7 der Statuten festgestellten
Präjudiz. Hamburg, £19. August 1896.
Für den Verwaltungsrath der Norddâäeutschen
Bank: J. C. Godelfroy u. Sohn, Vorsìtzende. Rob. Kayser,
V orsitzender.