1856 / 241 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1958

Fustiz:- Ministerinm. '

Allgemeine Verfügung vom 3. Oftober 1856 betreffend die in den Untersuchungen wegen Bet- telei, Landstreihens und Arbeits\cheu ven Ver- waltungsbehörden zu machenden Mittheilungen.

. 117—120. : A / Strafgesedbu s Mpril 1856 Art. I. §. 1 (Staats - Anzeiger Nr. 100

Allgezeine Verfügung vom 17. Juli 1839 (Justiz - Ministerial - Blatt

1). / : L A edguda vom 29. Juni 1851 ( Staats - Anzeiger Nr. D S

11): : j Gie alie -Weefügutig vom 22. März 1853 (Staats - Anzeiger Nr. 73 S. 480).

der §, 120 des Strafgesepbuhs durch das Geseb vom T AE! 1856 (Geseßb-Sammlung S. 240) dahin abgeändert worden is, daß in den Fällen der §§. 117 119 des S E buchs niht mehr das Gericht auf Einsperrung des Verurtheilten in ein Arbeitshaus nah ausgestandener Strafe zu erkennen hat, sondern es dem Ermessen der Landespolizei - Behörde überlassen bleibt, ob der Verurtheilte in ein Arbeitshaus gebraht werden soll, gehört zwar der Transport in dasselbe niht mehr zur Vollstreckung des Erkenntnissesz es kommt aber darauf an, daß die Landespolizei- Behörde in einer jeden Untersuchung, in welcher eine Verurtheilung auf Grund der §§- 117—119 erfolgt is, von dem rechtskräftigen Erkenntnisse so {nell als möglich Kenntniß erhalte, um ihrerseits R iets die Detention beschließen und den Transport in das

ügen zu können. / O E Bebul wird unter Abänderung der allgemeinen

‘fü om 417. Juli 1839 und vom 22. März 1853 für : ae aen iden Uuäfersucungen i le mit dem er des Jnnern Folgendes angeorbuet: E E ir die S Feind der Nachhaft erheblichen persönlichen und Domizilverhältnisse des Angeklagten müssen dur genaue und for zgfältige Vernehmung desselben aus den Akten ersichtlich werden. i Sobald ein auf Grund der §§. 117—119 ergangenes vel- urtheilendes Erkenntniß rehtsfräftig geworden, hat das Gericht sofort die Untersuchungs - Akten nebst den für das Ermessen der Landespolizei-Behörde erheblich erscheinenden Advhibenden dem Land- rath des Kreises, in welchem das Gericht seinen Siß hat, unter der Benachrichtigung, ob und wann die Strafe angetreten ist, zu übersenden, um in Beztehung auf die a bei der Landespolizei- Behörde die geeigneten Anträge zu ma@en. | "N belcionigen Städten, welche in Polizei-Angelegenheiten der Aufsicht des Landraths nichl unterworfen sind, erfolgt die Mit- theilung der Akten an die Polizeibehörde der Stadt. | Die Verwaltungs-Behörden sind von dem Herrn Minister des Jnnern angewiesen worden, die genannten Sachen unverzüglich zu erledigen.

Bei Absendung der Akten sind die erforderlichen Notizen zu-

rückzubehalten, damit zum Zwecke der Entlassung des Verurtheilten, falls die Strafzeit vor Wiedereingang der Akten abgelaufen sein sollte, rechtzeitig das Erforderliche versügt werden kann,

Die Entlassung ist nämli in allen Fällen in der Weise her- |

beizuführen, daß der Verurtheilte der Polizei-Behörde des Orts A Diéposition b stellt wird, welche demnächst das Weitere mit ihm zu veranlassen hat. aps e Da übrigens durch die angeordneten Mittheilungen der Akten Seitens der Gerichte die Verwaltungs - Behörden von dem Tenor des ergangenen rechtskräftigen Erkenntnisses Nachricht erhalten und in die Lage geseßt sind, hiervon demnächst weiter der Polizeibehörde des Wohnsives resp. des leßten Aufenthaltsortes des Verurtheilten Kenntniß geben zu können, so bedarf es für die Fälle der in Nede stehenden Art d. h. für die in §§. 117—119 des Straf-= eseßbuhs bezeihneten Vergehen nicht mehr der den eamten der Staatsanwaltschaft “in der allgemeinen Verfügung vom 29, Juni 1851 unter Nr. 2a, auferlegten Mittheilung der diesfälligen Straferkenntnisse, und werden die Polizeianwalte, welchen mit Rücksicht auf Art. 1, §. 1 des Geseßes vom 44. April 1856 (Ges. - Samml. S, 208) diese Verpflichtung zur Zeit obliegt, von derselben für die gedachten Fälle hiermit ent- bunden. Berlin , den 3, Oktober 1856.

Der Justiz - Minister, Simons,

An sämmtliche Gerichte und Beamte der Staats-Anwaltshaft, mit Ausschluß derer im Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Ministerium: der geistlichen, Unterrichts -: 5 Meedizinol- Angelegenkeiten. und

Erlaß vom 34. August 1856 betreffend die Be, freiung der britischen Unterthanen und der Bür- ger der Vereinigten Staaten von Nordamerikg von der Beibringung des bei Verheirathungen der Ausländer in den Königlich preußischen Staaten vorgeschriebenen Attestes,

Geseß vom 13. März 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 86. S. 645,

Nach §. 2 des Geseßes vom 13. März 1854 (Ges.-S, S, 123) sind die Minister der Justiz, der geistlichen Angelegenheiten und dez Innern ermächtigt, vou der Beibringung des Attestes, durch welhes Ausländer, die sih in den Königlichen Staaten mit einer Julände- rin oder Ausländerin verheirathen wollen, ihre Befugniß zur Ein- gehung einer Ehe nachzuweisen haben, sowohl in einzelnen Fällen, als mit Rücfsiht auf die Geseßgebung einzelner Staaten, für deren Angehörige überhaupt zu entbinden. i

Da britische Unterthanen nah den britischen Landesgeseßen zur Eingehung einer Ehe einer besonderen obrigfeitlihen Genehmigung nit bedürfen, da ihnen die Beibringung des im §, 1 l. c. vorge- \hriebenen Attestes nah dortiger Landesverfassung in der Regel nicht möglich ist, und da der Ausnahme der Ehefrau und Kinder eines britishen Unterthans in England fein Hinderniß entgegensteht, so wollen wir den britishen Unterthanen , welche in Preußen eine Ehe einzugehen beabsihtigen , die Beibringung des mehrgedahten Attestes hiermit allgemein erlassen. 4

Eine gleihe Dispensation wollen wir auch für die Bürger der Vereinigten Staaten von Nord - Amerika, welche im Julande eine Ehe zu \chließen beabsichtigen, hiermit aussprechen, da in Beziehung auf dieselben gleiche Gründe der Dispensation obwalten, :

Die Legitimation eines britischen Unterthans in seiner Eigen- {haft als solcher kann dur einen Paß des britischen Ministerium oder eines diplomatischen Agenten der englischen Regierung im Auslande dann geführt werden, wenn in diesem Passe seine Eigen- haft als britischer Unterthan ausdrücklih bezeugt if,

Jn gleicher Weise wird die Eigenschaft als Bürger der Ver- einigten Staaten von Nord-Amerika durch Pásse der Unions - Re- gierung oder ihrer diplomatischen Agenten, welche eine gleiche Ve- \cheinigung enthalten, nahgewiesen.

Britische und nordamerifkanishe Pässe, welche diese Bescheini- gung nicht enthalten, beweisen nicht die Eigenschaft eines Briten resp. eines amerikanischen Bürgers, :

Bei obwaltenden Zweifeln haben die Königlichen Regierungen über die Frage, ob der Nahweis der Nationalität geführt sei, zu entscheiden.

Berlin, den 31. August 1856.

Der Justiz - Minister. Simons.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal- Angelegenheiten, S N ARMel Der Minister des Junern,

Im Auftrage : Sulzer.

Akademie der Wissenschaften.

ur Feier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majesiäl deé Köni wird die Königliche Akademie der Wissenschaften 0 Donnerstage, den 16. d. M., Nachmittags um ? I eine ófentliche Sihung halten, zu welcher der Zutritt, auch oh! besondere Einladung durch Karten, freisteht, Berlin , den 12. Oktober 1856.

Das Sekretariat der Königlichen Akademie der Wissenschaften. : Trendelenburg.

Afademie der Künste.

Die Königliche Akademie der Künste feiert das c Seiner Majestät des Königs, ihres huldreihen Prote ior ¡m Mittwoch, den 15ten d. M., Vormittags pünktlich 104 M den großen Saale der Sing - Akademie. Die Festkantaie il Afademit,

tusik - Direktor A, W,. Bach, Mitglied des Senats der

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„+ Die Preise in der Geschichtsmalerei werden zuerkannt, arten sind nicht erforderli. en 11, Oktober 1856.

Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelfen, Vice-Direktor, Geheimer Regierungs-Rath 2c., Secretair der Akademie,

Ein hochsinniges Dankbarkeitsgefühl gegen die hiesige Univer=-

t und seine Vaterstadt hatte den verstorbenen Geheimen Ober-

_ Nedizinalrath Dr, Barez zu der schriftlichen Erklärung bewogen, seine bedeutende medizinische Bibliothek testamentaris{ch nah seinem Tode der Berliner Universität zuwenden zu wollen. Sein uner= wartet shnelles Verscheiden hatte das Testament in dieser Beziehung unwirksam gelassen, allein die Adoptiv-Tochter und Erbin des Ver- (lihenen, Fräulein von Rhaden =-Barez, hat sih denno für verpflichtet erachtet, dem Wunsche des Vaters vollständig und das Geschenk erweiternd zu entsprechen.

Die Universität hat diese Erbschaft, nach eingeholter König= sier Genehmigung, übernommen und ehrt durch öffentliche Anzeige dankbar den doppelt edeln Sinn dieser Stiftung. Diese reiche medizinishe Bibliothek aus ungefähr 3800 Bänden is mit nament- sicher Bezeichnung des Stifters dur besondere Etiquette auf allen einzelnen Bänden der Universitäts-Bibliothek einverleibt worten,

Berlin, den 10. Oktober 1856.

Der Rector der Universität. Ehrenberg.

Ftaanz : Stinisteriuu.

Cirkular-Verfügung vom 29, August 1856 be= treffend die Heranziehung der aus einer mahl= und \chlachtsteuerpflichtigen Garnison zur Land-= wehr nach einem klassensteuerpflihtigen Orte fommandirten Linien-Offiziere.

Da über die Anwendung des Grundsates :

daß Unien-Offiziere , die aus s{lacht- und mahlsteuerpflihtigen | Garnisonen als Compagnieführer oder in sonstiger Eigenschaft | zur Lantwehr nach klassensteuerpflichtigen Orten kommandirt wer- | den, von der Entrichtung der Klassensteuer befreit sein sollen, | wenn ein solches Kommaudo den Charakter eines vorübergehenden

Auftrags hat,

in einzelnen Fällen zwishen den Militair- und Steuerbehörden Neinungsverschiedenheiten hervorgetreten sind, so wird zur Bes |

seitigung derselben, im Einverständniß mit dem Herrn Kriegsminister, Folgendes bestimmt :

1) Die als Adjutanten eines Landwehr=-Bataillons aus einem | mahl- und s{chlahtsteuerpflihtigen, nah einem klassensteuer-=

pflichtigen Orte auf unbestimmte Zeit oder für die Dauer

mehrerer Jahre kommandirten Linien-Offiziere haben , da sie | während dieses Dienstverhältnisses ihren dauernden Aufent- halt an dem Kommando-Orte haben, auf Befreiung von der | Dasselbe gilt von denjenigen Linien =- Offizieren, welche als | R E A ute e P Le. 2, Jugen.-Jusp., von dem Kommando der 2. Comp. 3. Pion.-Abtheilung, einem klassensteuer- : pflihtigen Orte fommandirt werden und alljährlich nur auf | cationsdienst, leßterer unter gleichzeitiger Verseßung zur 2. Jng.-Jnsp., | entbunden. mandeur der 2 Comp. 3. Pion.-Abtheil, bv. Vign y, Hauptm. von der

Klassensteuer keinen Anspruch.

Jührer einer Landwehr - Compagnie aus einer mahl- und {latsteuerpflichtigen Garnison nach

vier bis sechs Wochen in die Garnison zurückehren. 3) Dagegen bleiben Linien - Offiziere, deren Garnison eine mahl- und shlachtsteuerpflihtige Stadt ist, von der Klassensteuer be-

freit, wenn sie einen Auftrag zur Führung von Landwehr= Compagnieen an einem klassensteuerpflihtigen Orte mit der Maßgabe erhalten, daß sie alljährlih nah Beendigung des Kon- trol- und Classificationsgeshäfts in ihre Truppentheile in mahl= und shlachtsteuerpflichtigen Orten, auf so lange zurüd= | treten, bis jenes Geschäft im nächsifolgenden Jahre wieder

seinen Anfang nimmt. Vetlin , den 29, August 1856.

Der Finanz - Minister.

limmtliche @öniglice Regierungen exkl Sigmaringen, 2

| schied bewilligt. I D 4 d L Friedr. Wilh.-Justituts, bei seiner Entlassung der Charakter als Stabss- | Arzt verliehen.

Kriegs:-M inisterium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 25, September

1856 betreffend die Dienstzeit, welche die den

Truppen aus dem Kadetten-Corps überwiesenen

wirklihen Portepee-Fähnriche zurückgelegt haben

müssen, bevor dieselben zu Offizieren in Vorschlag gebrahcht werden dürfen.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre: 5 „„Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Jch, daß die den Truppen als wirkliche Portepee-Fähnriche überwiesenen, mit dem Zeugnisse der Reife zum Offizier versehenen ehemaligen Zöglinge des Kadetten-Corps nach vollendeter 5monatlicher Dienstzeit im Heere in vakante Stellen als Offiziere in Vorschlag gebracht werden dürfen, Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.“

Dortmund, den 25. September 1856,

(gez) Friedrich TWilbelm.

(gegengez.) Graf von Walder fee. An den Kriegs - Minister, f au

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 2, Oktober 1856.

Kriegs-Ministerium.

1 Allgemeines Kriegs-Departement, Wasserschleben.

von Clausewigt.

Berlin, 11. Oktober.

E Se. Majestät der König haben Aller=- gnädigst geruht :

Dem Gesandten in Karlöruhe, Kammerherrn

“und Wirklichen Legationsrath von Savigny, die Erlaubniß zur , Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit | thm verliehenen Groß-Kreuzes des Ordens vom | so wie dem ersten Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein, | General-Major von Knobloch, zur Anlegung des ihm ver=- | ibt Commandeur - Kreuzes erster Klasse dieses Ordens zu er- theilen.

Zähringer Löwen,

Personal - Veränderungen. 1. Jn der Armee. Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den, 40. September, Bar. v. Minnigerode, Rittm. a. D., zulegt Pr. Lt. im 5. Ulan.

| Negt., in der 3. Gendarmerie-Brigade angestellt.

Den 27. September. v. Nosen berg, P. Fähnr. vom 11. Hus, Regt., zum Sec. Lt. be- fördert. Den 28.-September. v, Gergely, Eckert, außeretatsm, Sec. Lts. resp. von der 1. und 2. Jngen. Jnsp., in den Etat einrangirt. Mebger, Haumann, P. Fähnrs. resp. von der 8. und 5. Pion.- Abtheilung, zu außeretatêm. Sec. Lts. resp. bei der 3. und 2, Jungen. - Jnsp.,, Jacob, Frommann,

Simon, Hauptm. von der ,

Bock, Hauptm. von der 3. Jungen, - Jusp., von dem Kommando der 1 Comv. 7. Pion.-Abtheilung, beide bebufs ibrer Verwendung im Fortifi-

Bartels, Hauptm. von der 2. Jngen. - Jnsp., zum Coms

3. Jng.-Jnsp.,, zum Commandeur der 1. Comp. 7. Pion.-Abth. ernannt. Noese, Sec. Lt von der 3., zur 1. Jng.-Jnsp. verseßt. Abschiedsbewilligungen u, |. w. Den 25. September. j v. Lüderiß, Major à la suite des 6. Kür, Negts. und Präses der Nemonte - Ankaufs - Kommission für Preußen, als Oberst-Lieut. mit der Regts.-Unif. und Pension, der Abschied bewilligt. Den 28. September. Moldenhaw er, Major und Commandeur der 7. Pionier - Abthei-

| lung, als Oberst - Lieut. mit der Jngen.-Unif., Aussicht auf Civilversor- " gung und Penfion, der Abschied bewilligt.

Militair - Aerzte.

Den 25. September. Dr, Liebenow, Assistenz-Arzt vom 1. Garde-Ulan.-Negt. , der Abs Dr. Biefel, Ober - Arzt des medizinisch - chirurgischen