1856 / 243 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1976

Oeffentlicher Auzeiger.

[1829] Ediktal - Citation.

Jn Folge der Anklage der königl. Staats- Anwaltschaft hierselbst vom 23. Juli cr. ist dur Beschluß vom 2. August cr. gegen den Kaufmanns-Lehrling Moriß Braun aus Me- seriß, weil er beschuldigt ist, tun Jahre 1855 und 1856 hierselbst seinem Lehrherrn, Kaufmann Samuel Joel, zu verschiedenen Malen mehrere Kaufmannswaaren, im Werthe von mindestens 50 Thlr., in der Absicht weggenommen zu haben, fich dieselben rechtswidrig zuzueignen, auf Grund

g. 215 und 217 Nr. 4 des Straf-Gesez-Buchs .

die Untersuchung wegen fortgeseßten einfachen Diebstahls eröffnet worden. Zur mündlichen Verbandlung der Sache steht auf ; den 18. November d. J., Vormittags 710 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an.

Der 2c. Braun, welcher sih jeßt angeblich in Dover aufhalten soll, wird hierdurch aufge- fordert, zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Be- weismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem Termine anzu- zeigen, daß fie noch vor demselben herbeigeschafft werden können.

Jm Falle seines Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. :

Als Belastungszeugen sind der Kaufmann S. Joel und der Polizei-Sergeant Zawalski von bier zum Termine vorgeladen.

Züllichau, den 16. September 1856.

Fönigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1745] Oeffentliche Vorladung.

Auf Grund der Anklageschrift der Königl. Staats-Anwaltschaft hierselbst vom 23. August e. und des Beschlusses des unterzeichneten Kreis- gerichts vom 2, September d. J. is gegen den hier am 25. Juli 1832 geborenen Aron Stern- feldt, Sohn des hiesigen Handelsmanns Lewin Moses Sternfeldt, wegen unerlaubter Auswan- derung und Versuchs, sich dadurch der Militair- pflicht zu entziehen, in Gemäßheit des §. 110 des Strafgeseßbuchs und des Geseßes vom 10. März 1856 das Strafverfahren eröffnet.

Der seinem Aufenthalte nah unbekannte Aron Sternfeldt wird hierdurch zu dem

am 19. Dezember d. J., Vormittag

9 Uhr,

im Rathhause hierselbst eine Treppe hoh zum öffentlichen mündlichen Verfahren vor unserer RKriminal-Abtheilung anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termine zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dem Ge- richt so zeitig bor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen.

Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Beweisaufnahme in contu- maciam verfahren werden.

_Velastungszeugen sind zum Audienz - Termine nicht vorgeladen.

Frankfurt a. O., den 2. September 1856.

Königliches Kreisgericht, 1. (Kriminal-) Abtheilung.

[1968] Bekanntmachung.

Die in der Nähe der Stadt Züllichau bele- genen Borker Güter, welche aus den Vortwer- ken Bork, Oderthal Crumméndorf, Birk und Riegel im Gesammtflächeninhalte von circa 4850 Morgen bestehen und zur Zeit für unsere Nechnung adminiftrirt werden, sollen bom 1. Juli 1857 ab auf 18 Fahre im Wege der Submission verpachtet werden. Jndem wir dies schon jeßt zur öffentlichen Kenntniß brin- gen und uns in Betreff der Verpachtungs- Bedingungen und der einzuleitenden Submisfion eine weitere Bekanntmachung vorbehalten, be- merken wir, daß Pachtlustige sich wegen der etwaigen Befichtigung der gedachten Güter an den Rittergutsbesißer Herrn Finck auf Buckow bei Züllichau zu wenden baben, der auf Ver- langen die Güte haben wird, über die Verhält-

-

nisse derselben nähere Auskunft zu ertheilen. Leßtere kann auch bei uns eingezogen werden. Berlin, den 7. Oktober 1856. General - Direction der Seehandlungs - Sozietät. Camphausen. Günther.

[1795] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgeriht Berlin. Erste (Civil-) Abtheilung. den 1. September 1856.

Das dem Kaufmann Friedrih Wilhelm Hein- ri Lush gehörige, zu Alt-Sc{öneberg belegene, im Hypothekenbuche von dem Dorfe Alt-Schône- berg Vol. I. No. 2 Fol. 8 verzeichnete Büdner- grundstück, abgeshäßt auf 7566 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenscheine in unserem Ÿ. Büreau einzusehenden Taxe soll am 17. April 1857, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

[1169] Nothwendiger Verkauf.

Das im Pr. Stargardter Kreise im Dorfe Mestin sub Nr. 2 des Hypothekenbuchs belegene Grundstück, taxirt auf 5890 Tblr., soll

am 29. Dezember, Vormittags 11 Ubr, an ordentlicher Gerichtsstelle von uns subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in un- serer Registratur einzusehen. -

Dirschau, 11. Juni 1856.

Königliche Kreisgerichts - Kommission [.

[1373] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgeriht zu Jno- wraclaw.

Das Vorwerk Gustafowo bei dcr Stadt Kruschwiß belegene, aus Wohnhaus, Wirthschafts- gebäuden, 213 Morgen Atckerland, 2 Morgen Garten und 1 Morgen Wasser bestehende, den Friedrich Bôtticher’shen Eheleuten gebörige Grundstück, abgeshäßt auf 11,595 Thlr. 10 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin- ad in der Negistratux cinzusehenden Taxe, 0

am 30. Januar 1857, Vormittags

12 bv, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen ciner aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befrie- digung suchen, haben sih mit ihrem Anspruche bei dem Gerichte zu melden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Glâäu- biger Franz und Marianna geborene Wis- niewska Linowiecki'schen Eheleute resp. Erben, der dem Aufenthalte nah unbekannte Vormund Sadowski, Waldwart Vincent Nusczkowsfki, die Michalina unverehelichte Sadowska werden hierzu öffentlih vorgeladen.

Jnowraclaw, den 28. Juni 1856.

Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[1779] Nothwendiger Verkauf.

Der dem Besißer Franz Jordan gehörige Antheil an dem im Dorfe Staü sub Nr. 4 be- legenen bäutrlichen Grundsiücke, abgeschäßt auf 6181 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unserem Zten Büreau einzusehenden Taxe, soll am 28. März 1857, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion, spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihxen Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden

Thorn, am 10. September 1856.

Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

“merken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten

[652] Bekanntmachung. Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilun für Civilsachen zu Posen. d J A s I 1856.

n unserm Depofitorium befindet fich polnischen Obristen Anton Bruno s a Summe von 409 Thlr. 4 Sgr. 5 Pf. s

Der 2c. Hiz ist am 16. November 1823 zu S gestorben und dessen Erben unhe. annt.

Leßtere oder deren Nechtsnachfolger w daher hiermit aufgefordert, sich spätestens S am 30. Dezember c., früh um 8 Uhr vorx dem Herrn Landgerichtsrath Ribbentrop in unserm Jnstructions - Zimmer anstehenden Ter: mine entweder schriftlich oder persönlich zu mel: den, widrigenfalls sie präkludirt und der Nach- laß den sih meldenden und legitimirenden Erben oder in Ermangelung solcher dem Fiskus zuge- sprochen und zur freien Verwaltung ausgeant:-

wortet werden wird. i

[1964] Konkurs-Eröffnung. Königl. Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg Erste Abtheilung, | den 6. Oktober 1856.

Ueber das Vermögen der Kaufleute Heinrich Theodor Gustav Reinhardt und Albert Ferdi: nand Wilhelm Schüße, Jnhaber der Handlung Johann Stephan Neinhardt u. Comp. hier, ift der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 4. Ofto- ber 1856 festgestellt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Carl NRammelberg hier bestellt, Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 21, Oktober d. J., Vormittags

1 U, vor dem Kommissar Stadt- und Kreisgerichts- Nath Nelz an Gerichtsstelle Domplaß Nr. 9 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver- walters oder die Bestellung eines andern einst weiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas versbulden, wird aufgegeben, nichts an densel- ben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiße der Gegenstände bis zum 30sten Oktober d. J. einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Nechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besize befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Die Unterlassung der hier erforderten An- zeigen zieht die im §. 147 der Konkurs- Ordnung vom 8, Mai 1855 angedeuteten Na! theile nach sich.

[20006] Bekanntma un 0,

In dem abgekürzten Konkurs-Verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Oel- garth zu Ziesar is zur Verhandlung und BVe- \{lußfassung über den Afkord ein Termin au

den 30. Oktober d. J.,, Vormittags

U vor dem unterzeichneten Kommissar im Term zimmer Nr. 4 anberaumt worden. i: Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be-

ins

oder vorläufig zugelassenen Forderungen el

Konkursgläubiger, so weit für dieselben ver ein Vorrecht, noch ein Hhypothekenrech, E recht oder anderes Absonderungsrech! in 0 spruch genommen wird, zur Theilnahme a? Beschlußfassung über den Afford berechtigen,

Der streitig gebliebene Theil der N des Aaron Herz zu Jeßniy im Betrage des 7 Thlr. 15 Sgr. 8 Pf. ist durch Beschlus tbe Konkursgerihts zum Abstimmen beim A Verfahren vorläufig zugelassen worden.

Genthin, den 10. Oktober 1850.

Königl. Kreisgericht. [. Abtheilung. Der Kommissarius des Konkurses.

9 n dem Konkurse über das Vermögen des gaufmanns Jsaac Joachimsthal zu Frankfurt O, werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konfurs-Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht ' his zum 11, November d. J. inshließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange» meldeten Forderungen , so wie nach Befinden ux Bestellung des definitiven Verwaltungs- Personals, - i auf den 9. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Junkerstraße Nr. 1, por dem Kommissar, Kreisgerihts-Rath Moers, ¡u erscheinen. E

Wer seine Anmeldung sch{riftlih einreicht, hat ine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beis- igen, ntr Gläubiger, welcher nicht in unserm amtsbezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be- stellen und Zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rehts-Anwälte Justizrath Hannemann und Feller und Nechts - Anwalte Vogel , Christiani ind Kofffa hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. Franffurt a. O., den 8. Oktober 1856.

Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[2008]

Aufforderuug der Konkursgläubiger. j

Jn dem Konkurse über das Vermögen der Vittwe des Gastwirths und Weinbäudlers Arnold Völcker hier werden alle Diejenigen, welche an die Mosse Ansprüche als Konkurs- gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rets- hängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht

bis zum 15. November cr. einschließlich hei uns sriftlich oder zu Protokoll anzu- melden und demnächst zur Prüfung der sämmt- lichen, innerbalb der gedahten Frist angemel- deten Forderungen, \o wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 10. Dezember c., Vormittags

11 U, in unserem Gevichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, bor dem Kommissar Kreisgerichtsrath Schweling zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat cine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtóbezirke seinen Wohnsiz bat, muß bei der Anmeldung seiuer Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be- \ellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es bier an Bekanntschaft hit, werden die Rechts - Anwalte Busch, Lesemann, Nintelen, Stemrich, Füisting, Boele, Verse und Windthorst zu Sachwaltern vorge- {lagen.

Münster, den 7. Oktober 1856.

Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung.

[1954] Königliche tiederschlesisch- Markische Eisenbahn.

Die bisherige Abfuhr der ankommenden Güter (uf den Stationen Berlin und Breslau wird qn 1. Januar 1857 aufgehoben und is von 10 ab das An- und Abfahren der Güter auf ven Stationen Sache der Versender und be- \lebungóweise Empfänger. ; gejenigen Empfänger, welche zur Empfang- A ihrer Güter sih anderer Fahrunternehmer enen wollen, haben dies den betreffenden pen vorber schriftli anzuzeigen, und did die Unterschriften dieser Anzeigen durch n bffentlichen Beamten beglaubigt sein.

usgeschlossen von der Selbstabholung bleiben

diejenigen Güter, welche aus steuergeseplichen

e anderen Gründen nach den Königlichen mgen und Niederlagen gefahren werden ên, so wie sämmtliche Eilgüter, soweit die

1 derung der Konkursgläubiger. ?

1977

Empfänger nicht ein- für allemal ihre Verfü- } 18) 100 Ctr. -Vitri P E e rhn t: f 19) 300 EtE igcdene Mevck ' . 0er Í 20 200 ck; Q é “Königliche Direction ) a E Leinen a 200 lfde. der Niederschlesfish-Märkischen Eisenbahn. 21) 25 Ctr. starken Bindfaden, [1953] 22) 400 Schock Bandnägel,

C , e 23) 400 „L Lattspieker, Königlich Niederschlesisch- 24) 60,000 Stúck ganze Schloßnägel,

Märkische Eisenbahn 25) 40,000 halbe Schloßnägel,

Die Liefécung 08 e 26) 25,000 Kammzweden,

1) 2,000 Stüd Kokesbesen Ai 25 Schock Packleinewand und

5) 10/000 S / 28) 20 Noggenstroh in normalmäßi-

2 E Hofsbesen, / gen Bunden

T Cylindergläser verschiedener | sol{ im Wege der Submission an die Mindest-

Gattungen, * 4) 600 Ellen Aether-Dochte desgl., fordernden vergeben werden.

9) 6,000 Band-Dochte desgl,

6) 3,000 Dugend Cylinder-Dochte desgl, 7) 150 Pfund Küchendochte,

8) 800 R a weißen Garnabfall inkl,

Sa,

9) 100 Klaftecrn Birkenholz, 10) 5 Ctr. leinene Lappen, 11) 2000 raffinirtes Nüböôl exkl, Faß, 12) 3/000 Schmieröl desgl, 42a) 100 Palmöl inkl. Faß, 13) 12 grüne Seife desgl, 14) 300 Talg desgl., 15) 40 Terpentin exkl. Ballon, 10) O0 Lena 17) 1,500 Stü große Thon-Cylinder,

Rhein- Vahe- Eisenbahn.

Nachdem durch die Allerhöchste KonzessionsS- und BestätigungS- Urkunde vom Uten dieses Monats die Nhein-Nahe-Eisenbahn-Gesell- schaft die landesherrliche Genehmigung erhalten hat, wird hierdurch auf Grund der Bestimmung im §. 55 des Gesellshafts-Statutes de Ì General-Versammlung der Actionaire berufen, welche auf

R, Donnerstag, den 6. November d. J, G Vormittags 10 Uhr,

der Vormittagsstunden in unserm Central -Bü4 reau hierselbst zur Einsicht aus und können auch abschriftlich gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Désfallsige Offerten sind bis zum 18, Okftober cr., Vormittags 10 Ubr, frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Bes triebsmaterialien“ bei uns einzureichen. Berlin, den 25. September 1856. Fönigliche Direction der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn.

Y A E L) A 7 h N A E / A O : s D - / E L im hiesigen Casino-Gebäude anberaumt ift.

Jn derselben wird: j 1) das bisherige geschäftsführende Comité Bericht über seine Geschäftsführung erstatten und seine Functionen niederlegen ; :

2) der künftige aus steben Mitgliedern bestehende Gesellshafts-Ausshuß gewählt werden. Nach §. 25 des Statutes können nur diejenigen Besizer von Actien an der General-Versamm- lung Theil nehmen, welche ihren Besiß in den Büchern der Gesellschaft haben eintragen lassen,

vas spätestens aht Tage vor der General - Versammlung

stattgefunden haben muß. Die Einschreibung erfolgt auf schriftlihe Anmeldung bei dem geschäft8s- führenden Comité, entweder gegen Vorzeigung der ausgegebenen Interims - Scheine (Actien) oder eines als genügend erscheinenden Scheines über den Besi derselben.

fw I , \ y

Svhätestens einen Tag vor der General - Versammlung müssen die Besizer von Jnterimsscheinen oder deren Bevollmächtigte sich nach §. 26 des Statutes bei dem geshäftsführenden Comité darüber ausweisen, daß der Besiy noch immer so besteht, wie er in den Büchern der Gesellschaft eingetragen ist. Dieser Ausweis geschieht bei dem Comité entweder durch Vorzeigung der Jnterims- Scheine (Actien), oder durch eine genügende Bescheini- gung, im Falle der Bevollmächtigung außerdem durch Einreichung oder Vorzeigung der zu bes glaubigenden Vollmacht.

Zur Ertheilung einer Bescheinigung über den Besiz der Juterims - Scheine (Actien) sind für

auswärtige Actionaire

in Frankfurt a. M. die Bankhäuser der Gebrüder von Bethmann, Johann Goll & Söhne mw Grunelius & Comp., Köln der Abraham Schaaffhausen'ie Bankverein und das Bankhaus

J. D. Herrstatt, U in Berlin das Vankbaus der Gebrüder Schickler

ermächtigt worden. / : i ¿

Stimmberechtigt sind in der General-Versammlung nach §Y. 30 des Statutes nur die Besißer von füaf und mehr Jnterimsscheinen (Actien) und fann für diejenigen Juterimsscheine, welche Jemand über die Zahl von fünfhundert hinaus besißt oder vertritt, oder besigt und vertritt, ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden. Eine Vertretung kann nur durch stimmberechtigte Actionaire stattfinden, jedo können fich Handlungsbhäuser dur ihre Procuraträger, Gemeinden und öffents liche Institute durch ihre Vertreter, Minderjäbrige durch ihre Vormünder, Ehefrauen durch ibre Ehemänner vertreten lassen, wenn diese Vertreter auch nicht Actionaire sind. Jeder Bevollmäch- tigte muß sih dur Vorlegung einer schriftlichen und beglaubigten Vollmacht feines Machtgebers legitimiren. j : E

Für die Theilnahme an der General - Versammlung werden besondere Eintrittskarten aus8ge- geben, auf welchen die Zahl der statutenmäßig zustehenden Stimmen vermerkt ist. Diese Eintritts- Karten fönnen in den Tagen vom

3, bis 5. November d. J., Vormittags von 10—12 und tachmittags von 3—5 Uhr,

auf dem Büreau des geschäftsführenden Comité's gegen Vorzeigung des Austeises über den Besi der Juterimsscheine (Actien) entweder von den Befißern selbs| oder durch schriftlich legiti- mirte Bevollmächtigte in Empfang genommen werden.

Kreuznach, den 29. September 1856. | : : Q : Der Vorsißende des geschäftsführenden Comité's der Nhein- Nabe-Efsenbahn-Gesellschaft.

v. Jagow.

Die Lieferungsbedingungen liegen während

E

ee R n a E L E e r n C i E BLUEE